Montag, 4. Februar 2019
Menschlichkeit statt Abschottung – 24-Stunden Mahnwache in der Marktkirche Hannover
che2001, 16:37h
Zeit: Mittwoch, 6. Februar 2019, 13 Uhr bis Donnerstag, 7. Februar 2019, 13 Uhr
Ort: Marktkirche Hannover (Hanns-Lilje-Platz 2, 30159 Hannover)
Aktuelle Infos bei Facebook und auf der Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsen.
Noch immer ist das Mittelmeer die tödlichste Fluchtroute der Welt. Immer wieder zeigt sich das Unvermögen der Europäischen Union, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden:
Am 19. Januar 2019 hat die Sea-Watch 3 47 Menschen aus Seenot gerettet. Fast zwei Wochen verweigerten europäische Regierungen dem Schiff einen sicheren Hafen. Erst am 30. Januar wurde die Aufnahme der Geretteten vereinbart.
Allein am 18./19. Januar 2019 sind im Mittelmeer zwei Boote mit Menschen auf der Flucht untergegangen. Mindestens 170 Menschen sind ertrunken. Sind Anfang 2019 sind 207 Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer gestorben, im Jahr 2018 waren es 2.275 Menschen.
Ein weiteres Boot mit etwa 100 Menschen war am 20. Januar in akuter Seenot. Die Schutzsuchenden wurden nach Libyen zurückgebracht. Ein solcher Pushback von Menschen auf der Flucht ist nach See- und Völkerrecht illegal. In den grausamen libyschen Lagern sind die Menschen nun wieder tagtäglich Folter, Mord, Versklavung und Ausbeutung ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund fordern wir:
die Schaffung sicherer Fluchtwege und die Gewährleistung einer menschenwürdigen Aufnahme von Menschen auf der Flucht
die Anerkennung und Unterstützung der Arbeit zivilen Seenotrettung auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen
eine Gesellschaft, die nicht auf Abschottung und Abschiebung setzt, sondern sich der Menschenwürde, Solidarität und Bewegungsfreiheit verpflichtet.
die Stadt Hannover muss Sicherer Hafen werden und Seenotrettung sowie die Aufnahme Geretteter aktiv unterstützen!
Die 24stündige Mahnwache in der Marktkirche Hannover beginnt am Mittwoch, 6. Februar 2019, um 13 Uhr und endet am Donnerstag, 7. Februar 2019, 13 Uhr.
Zum Programm der Mahnwache gehören das Gestalten von Soli-Postkarten für die Seenotretter*innen und weitere Mitmachaktionen, Vorträge über die Seenotrettung, der Film IUVENTA und musikalische Beiträge. Um 18 Uhr werden Kerzen für Menschen entzündet, die in diesem Jahr bei der Flucht über das Mittelmeer ertrunken sind.
Kommt alle in die Marktkirche um mit uns ein Zeichen gegen die europäische Abschottungspolitik zu setzen! Solidarisiert euch mit Menschen auf der Flucht!
An der 24-Stunden-Mahnwache beteiligen sich unter anderem die Seebrücke Hannover, die Ev.-luth. Marktkirche Hannover, der Flüchtlingsrat Niedersachsen, der Afrikanische Dachverband Nord, das ev. Flüchtlingsnetzwerk Hannover, der Ka-Punkt, der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover und die Initiative für internationalen Kulturaustausch Hannover.
Ort: Marktkirche Hannover (Hanns-Lilje-Platz 2, 30159 Hannover)
Aktuelle Infos bei Facebook und auf der Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsen.
Noch immer ist das Mittelmeer die tödlichste Fluchtroute der Welt. Immer wieder zeigt sich das Unvermögen der Europäischen Union, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden:
Am 19. Januar 2019 hat die Sea-Watch 3 47 Menschen aus Seenot gerettet. Fast zwei Wochen verweigerten europäische Regierungen dem Schiff einen sicheren Hafen. Erst am 30. Januar wurde die Aufnahme der Geretteten vereinbart.
Allein am 18./19. Januar 2019 sind im Mittelmeer zwei Boote mit Menschen auf der Flucht untergegangen. Mindestens 170 Menschen sind ertrunken. Sind Anfang 2019 sind 207 Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer gestorben, im Jahr 2018 waren es 2.275 Menschen.
Ein weiteres Boot mit etwa 100 Menschen war am 20. Januar in akuter Seenot. Die Schutzsuchenden wurden nach Libyen zurückgebracht. Ein solcher Pushback von Menschen auf der Flucht ist nach See- und Völkerrecht illegal. In den grausamen libyschen Lagern sind die Menschen nun wieder tagtäglich Folter, Mord, Versklavung und Ausbeutung ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund fordern wir:
die Schaffung sicherer Fluchtwege und die Gewährleistung einer menschenwürdigen Aufnahme von Menschen auf der Flucht
die Anerkennung und Unterstützung der Arbeit zivilen Seenotrettung auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen
eine Gesellschaft, die nicht auf Abschottung und Abschiebung setzt, sondern sich der Menschenwürde, Solidarität und Bewegungsfreiheit verpflichtet.
die Stadt Hannover muss Sicherer Hafen werden und Seenotrettung sowie die Aufnahme Geretteter aktiv unterstützen!
Die 24stündige Mahnwache in der Marktkirche Hannover beginnt am Mittwoch, 6. Februar 2019, um 13 Uhr und endet am Donnerstag, 7. Februar 2019, 13 Uhr.
Zum Programm der Mahnwache gehören das Gestalten von Soli-Postkarten für die Seenotretter*innen und weitere Mitmachaktionen, Vorträge über die Seenotrettung, der Film IUVENTA und musikalische Beiträge. Um 18 Uhr werden Kerzen für Menschen entzündet, die in diesem Jahr bei der Flucht über das Mittelmeer ertrunken sind.
Kommt alle in die Marktkirche um mit uns ein Zeichen gegen die europäische Abschottungspolitik zu setzen! Solidarisiert euch mit Menschen auf der Flucht!
An der 24-Stunden-Mahnwache beteiligen sich unter anderem die Seebrücke Hannover, die Ev.-luth. Marktkirche Hannover, der Flüchtlingsrat Niedersachsen, der Afrikanische Dachverband Nord, das ev. Flüchtlingsnetzwerk Hannover, der Ka-Punkt, der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover und die Initiative für internationalen Kulturaustausch Hannover.
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100 Jahre Abschiebehaft - Kampagne startet ins Aktionsjahr 2019
che2001, 16:10h
Seit 100 Jahren werden Menschen inhaftiert, nur um sie abzuschieben. Um auf das Unrecht der Abschiebehaft aufmerksam zu machen, haben Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ ins Leben gerufen, die mit bundesweiten Aktionen und Veranstaltungen über die Missstände aufklärt und die Abschaffung der Abschiebehaft fordert – denn: Haft ist die größte Einschränkung der individuellen Freiheit.
Schwerpunkte der Kampagne bilden das Wochenende vom 10. bis 12. Mai 2019, an dem insbesondere vor jedem deutschen Abschiebegefängnis Aktionen durchgeführt werden sollen, sowie eine Großdemonstration in Büren und Paderborn am 31.8.2019.
Zur Bündelung der Aktivitäten und des Protests steht eine Internetseite zur Verfügung, auf der Informationen, Ideen, Angebote und Materialien zur Verfügung stehen: www.100-Jahre-Abschiebehaft.de
Aktuell erleben Abschiebehaftgefängnisse eine Renaissance. Alle Bundesländer, bis auf Thüringen, haben sie massiv ausgebaut oder planen es zumindest. Allein in Bayern soll eine Haftanstalt mit über 200 Plätzen errichtet werden. Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union wollen weitere Haftgründe schaffen. So sollen Geflüchtete künftig bereits in Abschiebungshaft genommen werden, weil sie mittellos sind oder nicht über Ausweispapiere verfügen.
Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne, zeigt sich hierüber entsetzt: „Durch massenhafte Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Geflüchtete gewissermaßen dafür bestraft, Asyl beantragt zu haben“, was „einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Aushöhlung des Flüchtlingsrechts darstellt“, ergänzt Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Abschiebehaft wurde 1919 in der Weimarer Republik eingeführt, um die massenhafte Internierung und Abschiebung von Menschen, die verächtlich als „Ostjuden“ bezeichnet wurden, zu realisieren. Im Nationalsozialismus wurden die Gesetze zur Abschiebungshaft nochmals verschärft und anschließend unverändert in die Ausländerrechtsordnung der BRD übernommen. Seitdem wurden die „Ausländergesetze“ zwar mehrfach geändert – an der Abschiebehaft jedoch wurde stets kompromisslos festgehalten.
Für Rückfragen: Presse@100-Jahre-Abschiebehaft.de
Frank Gockel, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., 0171 / 47 59 24 0 oder 0700 / 22 99 77 11
Muzaffer Öztürkyilmaz, Flüchtlingsrat Niedersachsen, 0511 / 98 24 60 38
Schwerpunkte der Kampagne bilden das Wochenende vom 10. bis 12. Mai 2019, an dem insbesondere vor jedem deutschen Abschiebegefängnis Aktionen durchgeführt werden sollen, sowie eine Großdemonstration in Büren und Paderborn am 31.8.2019.
Zur Bündelung der Aktivitäten und des Protests steht eine Internetseite zur Verfügung, auf der Informationen, Ideen, Angebote und Materialien zur Verfügung stehen: www.100-Jahre-Abschiebehaft.de
Aktuell erleben Abschiebehaftgefängnisse eine Renaissance. Alle Bundesländer, bis auf Thüringen, haben sie massiv ausgebaut oder planen es zumindest. Allein in Bayern soll eine Haftanstalt mit über 200 Plätzen errichtet werden. Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union wollen weitere Haftgründe schaffen. So sollen Geflüchtete künftig bereits in Abschiebungshaft genommen werden, weil sie mittellos sind oder nicht über Ausweispapiere verfügen.
Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne, zeigt sich hierüber entsetzt: „Durch massenhafte Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Geflüchtete gewissermaßen dafür bestraft, Asyl beantragt zu haben“, was „einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Aushöhlung des Flüchtlingsrechts darstellt“, ergänzt Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Abschiebehaft wurde 1919 in der Weimarer Republik eingeführt, um die massenhafte Internierung und Abschiebung von Menschen, die verächtlich als „Ostjuden“ bezeichnet wurden, zu realisieren. Im Nationalsozialismus wurden die Gesetze zur Abschiebungshaft nochmals verschärft und anschließend unverändert in die Ausländerrechtsordnung der BRD übernommen. Seitdem wurden die „Ausländergesetze“ zwar mehrfach geändert – an der Abschiebehaft jedoch wurde stets kompromisslos festgehalten.
Für Rückfragen: Presse@100-Jahre-Abschiebehaft.de
Frank Gockel, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., 0171 / 47 59 24 0 oder 0700 / 22 99 77 11
Muzaffer Öztürkyilmaz, Flüchtlingsrat Niedersachsen, 0511 / 98 24 60 38
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Freitag, 1. Februar 2019
Schluss mit der Abschiebehaft!
che2001, 13:02h
Bis zu 18 Monate unschuldig im Gefängnis, nur um abgeschoben zu werden.
Abschiebehaft in Deutschland hat eine lange und unmenschliche Tradition.
2019 werden es 100 Jahre.
Anstatt sich von dieser menschenverachtenden Praxis zu verabschieden,
soll diese massiv ausgebaut werden:
Pläne des Bundesinnenministeriums sehen vor, Abschiebehaft in Strafhaft
zu vollziehen.
Rechtswidrig, da EUGH dem klar eine Abfuhr erteilt hat.
Seehofer bekundet, den Richtervorbehalt bei Ausreisegewahrsam abschaffen
zu wollen.
Auf europäischer Ebene soll die EU-Rückführungsrichtlinie verschärft
werden. Über Ausweitung insbesondere von Fluchtgefahr, worunter
Mittellosigkeit, beliebige Vorstrafen, fehlende Ausweispapiere oder
fehlende Kooperation mit Behörden gehören, sollen Abschiebehaftgründe
massiv ausgeweitet werden.
http://www.taz.de/!5566552/
http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/files/download/082dbcc565f937360165f96069b70038.do
*Es ist Zeit, dieses System endlich zu beenden! *
Werdet aktiv! Stellt euch dem Unrecht und der Ungerechtigkeit entgegen!
Organisiert Vorträge, Filmvorführungen und Gedenkgottesdienste,
Kundgebungen und Demos.
Wir stehen gerne mit Material und Referent*innen zur für Vorträge und
Workshops zur Verfügung!
Gerne konzipieren wir die Veranstaltungen dabei nach euren individuellen
Wünschen.
Unsere Referent*nnen bieten aktuell folgende Veranstaltungen an:
1. Einführungs – und Aufklärungsworkshop zum Thema Abschiebehaft,
2. Vortrag zur Geschichte der Abschiebehaft,
3. Workshop zur Beratung in Abschiebehaft (ein oder mehrtägig) und / oder
4. unseren Vortrag zur Prävention von Abschiebehaft
*Termine: *
# Vom 10.-12.5. sind bundesweite dezentrale Aktionstage geplant. Vor jedem
Abschiebegefängnis in Deutschland rufen wir zu Protesten und Solidarität
auf!
# Am 31.08.2018 findet eine Großdemo in Büren und Paderborn vor dem größten
Abschiebegefängnis Deutschlands statt.
# Bundesweite Vortragstour "100 Jahre Abschiebehaft"
Interesse an einem Vortrag? Meldet euch gerne:
kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de
*100 Jahre sind mehr als genug! **Abschiebehaft abschaffen!*
www.100-jahre-abschiebehaft.de
<https://twitter.com/100JahreAHaft>Kontakt:
kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de
<mailto:kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de>
Facebook: https://www.facebook.com/100JahreAbschiebehaft/
<https://twitter.com/100JahreAHaft>
Twitter: https://twitter.com/100JahreAHaft
Abschiebehaft in Deutschland hat eine lange und unmenschliche Tradition.
2019 werden es 100 Jahre.
Anstatt sich von dieser menschenverachtenden Praxis zu verabschieden,
soll diese massiv ausgebaut werden:
Pläne des Bundesinnenministeriums sehen vor, Abschiebehaft in Strafhaft
zu vollziehen.
Rechtswidrig, da EUGH dem klar eine Abfuhr erteilt hat.
Seehofer bekundet, den Richtervorbehalt bei Ausreisegewahrsam abschaffen
zu wollen.
Auf europäischer Ebene soll die EU-Rückführungsrichtlinie verschärft
werden. Über Ausweitung insbesondere von Fluchtgefahr, worunter
Mittellosigkeit, beliebige Vorstrafen, fehlende Ausweispapiere oder
fehlende Kooperation mit Behörden gehören, sollen Abschiebehaftgründe
massiv ausgeweitet werden.
http://www.taz.de/!5566552/
http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/files/download/082dbcc565f937360165f96069b70038.do
*Es ist Zeit, dieses System endlich zu beenden! *
Werdet aktiv! Stellt euch dem Unrecht und der Ungerechtigkeit entgegen!
Organisiert Vorträge, Filmvorführungen und Gedenkgottesdienste,
Kundgebungen und Demos.
Wir stehen gerne mit Material und Referent*innen zur für Vorträge und
Workshops zur Verfügung!
Gerne konzipieren wir die Veranstaltungen dabei nach euren individuellen
Wünschen.
Unsere Referent*nnen bieten aktuell folgende Veranstaltungen an:
1. Einführungs – und Aufklärungsworkshop zum Thema Abschiebehaft,
2. Vortrag zur Geschichte der Abschiebehaft,
3. Workshop zur Beratung in Abschiebehaft (ein oder mehrtägig) und / oder
4. unseren Vortrag zur Prävention von Abschiebehaft
*Termine: *
# Vom 10.-12.5. sind bundesweite dezentrale Aktionstage geplant. Vor jedem
Abschiebegefängnis in Deutschland rufen wir zu Protesten und Solidarität
auf!
# Am 31.08.2018 findet eine Großdemo in Büren und Paderborn vor dem größten
Abschiebegefängnis Deutschlands statt.
# Bundesweite Vortragstour "100 Jahre Abschiebehaft"
Interesse an einem Vortrag? Meldet euch gerne:
kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de
*100 Jahre sind mehr als genug! **Abschiebehaft abschaffen!*
www.100-jahre-abschiebehaft.de
<https://twitter.com/100JahreAHaft>Kontakt:
kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de
<mailto:kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de>
Facebook: https://www.facebook.com/100JahreAbschiebehaft/
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Twitter: https://twitter.com/100JahreAHaft
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Montag, 28. Januar 2019
Abschiebungen in Niedersachsen: Festnahmen ohne richterlichen Beschluss?
che2001, 14:56h
In Niedersachsen finden 69,5 % aller Rückführungsmaßnahmen zur Nachtzeit statt. Um dies zu ändern, „unterstützt die Landesregierung Bestrebungen, die auf eine Verhinderung bzw. eine Reduzierung von Nachtabschiebungen abzielen“ - und „begrüßt“ zu diesem Zweck, verfassungswidrige Regelungen, „die es […] ermöglichen würden“, Personen „im Rahmen eines sogenannten Festhalterechts zur Tageszeit abzuholen und zentral unterzubringen.“
Derzeit dürfen Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, nur auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses und nur dann in Abschiebungshaft oder im Ausreisegewahrsam inhaftiert werden, wenn sie ein Verhalten gezeigt haben, dass auf Fluchtgefahr schließen lässt.
Das (geplante) „Festhalten“ von Abzuschiebenden allein auf Grundlage einer Behördenentscheidung und damit ohne gerichtlichen Beschluss ist verfassungswidrig, da sie gegen den Richtervorbehalt aus Art. 104 Abs. 2 S. 1 und 2 GG verstößt. Danach hat "über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung […] nur der Richter zu entscheiden", wobei den Festzunehmenden seitens des Gerichts stets rechtliches Gehör zu gewähren ist (Art. 103 Abs. 1 GG). Sofern die Freiheitsentziehung zunächst durch eine Behörde erfolgt, ist "unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen."
Die Abschaffung des Richtervorbehalts bei der Inhaftierung von Abzuschiebenden würde den (Ausländer)Behörden genau die "Machtvollkommenheit" verleihen, über die sie - infolge der leidvollen Erfahrungen während des Nationalsozialismus - gerade nicht verfügen sollen.
Daher fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Landesregierung auf, den verfassungswidrigen Plänen – vermutlich des Bundesinnenministeriums – entschieden zu widersprechen, anstatt sie wohlwollend zu „begrüßen.“
--
Muzaffer Öztürkyilmaz
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Derzeit dürfen Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, nur auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses und nur dann in Abschiebungshaft oder im Ausreisegewahrsam inhaftiert werden, wenn sie ein Verhalten gezeigt haben, dass auf Fluchtgefahr schließen lässt.
Das (geplante) „Festhalten“ von Abzuschiebenden allein auf Grundlage einer Behördenentscheidung und damit ohne gerichtlichen Beschluss ist verfassungswidrig, da sie gegen den Richtervorbehalt aus Art. 104 Abs. 2 S. 1 und 2 GG verstößt. Danach hat "über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung […] nur der Richter zu entscheiden", wobei den Festzunehmenden seitens des Gerichts stets rechtliches Gehör zu gewähren ist (Art. 103 Abs. 1 GG). Sofern die Freiheitsentziehung zunächst durch eine Behörde erfolgt, ist "unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen."
Die Abschaffung des Richtervorbehalts bei der Inhaftierung von Abzuschiebenden würde den (Ausländer)Behörden genau die "Machtvollkommenheit" verleihen, über die sie - infolge der leidvollen Erfahrungen während des Nationalsozialismus - gerade nicht verfügen sollen.
Daher fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Landesregierung auf, den verfassungswidrigen Plänen – vermutlich des Bundesinnenministeriums – entschieden zu widersprechen, anstatt sie wohlwollend zu „begrüßen.“
--
Muzaffer Öztürkyilmaz
Flüchtlingsrat Niedersachsen
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Freitag, 25. Januar 2019
Abschiebungshaft in Niedersachsen: Landesregierung missachtet eigene Vorgaben
che2001, 13:54h
Der sog. Rückführungserlass der Landesregierung verfolgt das Ziel, Abschiebungen „so zu organisieren“, dass die damit „verbundenen Belastungen“ für die Betroffenen „so gering wie möglich gehalten werden.“ Ob die rot-schwarze Koalition es hiermit ernst meint, ist zweifelhaft, wie ihre Antworten auf die kleine Anfrage der Grünen zur „Praxis der Abschiebungshaft in Niedersachsen seit 2015“ zeigen.
Obwohl sich die Landesregierung im Rückführungserlass verpflichtet, Schwangere nicht in Abschiebungshaft zu nehmen, wurde im Jahr 2018 eine Asylsuchende, die ein Kind erwartete, für ein anderes Bundesland im niedersächsischen Abschiebungshaftgefängnis Langenhagen inhaftiert (Frage 2). Die Landesregierung äußert zwar kein Bedauern, teilt jedoch mit, dass sie diesen Fall zum Anlass genommen habe, „die Aufnahmebedingungen in Langenhagen für die anderen Bundesländer um den Zusatz zu erweitern, dass unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Familien oder alleinerziehende Elternteile mit schulpflichtigen und minderjährigen Kindern in der Abteilung Langenhagen nicht angenommen werden“ - und sorgt so erst verspätet dafür, dass die nach Erlasslage ohnehin nicht zulässige Inhaftierung Schwangerer (siehe Punkt 7.6) jedenfalls zukünftig unterbleibt.
Auch in anderer Hinsicht erscheint die Einhaltung des Rückführungserlasses fragwürdig: Dem Flüchtlingsrat Niedersachsen sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Familien zwar nicht inhaftiert, jedoch auseinandergerissen wurden, obgleich die Wahrung der Familieneinheit laut Rückführungserlass eine „hohe Bedeutung“ für die Landesregierung einnehme (siehe Punkt 5.4).
Die Landesregierung gibt ferner an, dass sich im Jahr 2017 zwei Personen über sechs Monate in Abschiebungshaft befanden. Zu den (Hinter)Gründen lägen ihr allerdings „keine näheren Erkenntnisse“ vor (Fragen 9 bis 11). Ebenfalls unbeantwortet bleibt daher, welche Maßnahmen (in diesen beiden Fällen) als mildere Mittel ergriffen wurden, um die Anordnung der Abschiebungshaft möglichst zu vermeiden (Frage 12). Dabei müsste die Landesregierung diese Fragen durchaus beantworten können, denn die Ausländerbehörden sollen gemäß Rückführungserlass alle Fälle, „in denen von ihnen Haftanträge gestellt bzw. in denen Haftbeschlüsse erlassen wurden“ erfassen und „den Ausgang des Abschiebungshaftverfahren[s] einschließlich der im Verfahren ergangenen richterlichen Beschlüsse in möglichen Beschwerdeverfahren“ dokumentieren (Punkt 9).
Die unterlassene Dokumentation erklärt, weshalb die Landesregierung im Bereich der Abschiebungshaft weder „strukturelle Mängel“ noch einen Bedarf an einer staatlich finanzierten Gefangenenberatung zu erkennen vermag, auch wenn sich ca. 50 % aller Haftanordnungen weiterhin als rechtswidrig erweisen. Da Abschiebungshaft keine Bestrafung für eine unterlassene Ausreise ist, sondern als „Ultima Ratio“ nur dazu dient, die Abschiebung der Gefangenen zu sichern und deshalb stets auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, ist die Erhebung valider Daten unverzichtbar, um fehlerhafte und falsche Inhaftierungen bestmöglich zu vermeiden bzw. die Inhaftierungsdauer auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.
Auch an anderer Stelle zeigt sich, dass die Landesregierung den festgestellten Rechtsbrüchen im Bereich der Abschiebungshaft und den davon betroffenen Menschen weitgehend gleichgültig gegenübersteht. So sieht die Landesregierung spätestens seit Mai 2018 einen Bedarf für ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz, das die Rechte und Pflichten der Gefangenen in der Haftanstalt – endlich - verbindlich regelt. Allein: Unternommen hat sie bislang nichts. Die Untätigkeit der Landesregierung hat zur Folge, dass Abschiebungshaft in Niedersachsen immer noch in einem rechtlichen Graubereich vollzogen wird, der sich fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bewegt.
Obwohl sich die Landesregierung im Rückführungserlass verpflichtet, Schwangere nicht in Abschiebungshaft zu nehmen, wurde im Jahr 2018 eine Asylsuchende, die ein Kind erwartete, für ein anderes Bundesland im niedersächsischen Abschiebungshaftgefängnis Langenhagen inhaftiert (Frage 2). Die Landesregierung äußert zwar kein Bedauern, teilt jedoch mit, dass sie diesen Fall zum Anlass genommen habe, „die Aufnahmebedingungen in Langenhagen für die anderen Bundesländer um den Zusatz zu erweitern, dass unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Familien oder alleinerziehende Elternteile mit schulpflichtigen und minderjährigen Kindern in der Abteilung Langenhagen nicht angenommen werden“ - und sorgt so erst verspätet dafür, dass die nach Erlasslage ohnehin nicht zulässige Inhaftierung Schwangerer (siehe Punkt 7.6) jedenfalls zukünftig unterbleibt.
Auch in anderer Hinsicht erscheint die Einhaltung des Rückführungserlasses fragwürdig: Dem Flüchtlingsrat Niedersachsen sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Familien zwar nicht inhaftiert, jedoch auseinandergerissen wurden, obgleich die Wahrung der Familieneinheit laut Rückführungserlass eine „hohe Bedeutung“ für die Landesregierung einnehme (siehe Punkt 5.4).
Die Landesregierung gibt ferner an, dass sich im Jahr 2017 zwei Personen über sechs Monate in Abschiebungshaft befanden. Zu den (Hinter)Gründen lägen ihr allerdings „keine näheren Erkenntnisse“ vor (Fragen 9 bis 11). Ebenfalls unbeantwortet bleibt daher, welche Maßnahmen (in diesen beiden Fällen) als mildere Mittel ergriffen wurden, um die Anordnung der Abschiebungshaft möglichst zu vermeiden (Frage 12). Dabei müsste die Landesregierung diese Fragen durchaus beantworten können, denn die Ausländerbehörden sollen gemäß Rückführungserlass alle Fälle, „in denen von ihnen Haftanträge gestellt bzw. in denen Haftbeschlüsse erlassen wurden“ erfassen und „den Ausgang des Abschiebungshaftverfahren[s] einschließlich der im Verfahren ergangenen richterlichen Beschlüsse in möglichen Beschwerdeverfahren“ dokumentieren (Punkt 9).
Die unterlassene Dokumentation erklärt, weshalb die Landesregierung im Bereich der Abschiebungshaft weder „strukturelle Mängel“ noch einen Bedarf an einer staatlich finanzierten Gefangenenberatung zu erkennen vermag, auch wenn sich ca. 50 % aller Haftanordnungen weiterhin als rechtswidrig erweisen. Da Abschiebungshaft keine Bestrafung für eine unterlassene Ausreise ist, sondern als „Ultima Ratio“ nur dazu dient, die Abschiebung der Gefangenen zu sichern und deshalb stets auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, ist die Erhebung valider Daten unverzichtbar, um fehlerhafte und falsche Inhaftierungen bestmöglich zu vermeiden bzw. die Inhaftierungsdauer auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.
Auch an anderer Stelle zeigt sich, dass die Landesregierung den festgestellten Rechtsbrüchen im Bereich der Abschiebungshaft und den davon betroffenen Menschen weitgehend gleichgültig gegenübersteht. So sieht die Landesregierung spätestens seit Mai 2018 einen Bedarf für ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz, das die Rechte und Pflichten der Gefangenen in der Haftanstalt – endlich - verbindlich regelt. Allein: Unternommen hat sie bislang nichts. Die Untätigkeit der Landesregierung hat zur Folge, dass Abschiebungshaft in Niedersachsen immer noch in einem rechtlichen Graubereich vollzogen wird, der sich fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bewegt.
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Donnerstag, 24. Januar 2019
Die "Erfolge" der Bundesregierung - Zynismus pur
che2001, 15:06h
Heute verkündete Bundesinnenminister Horst Seehofer zusammen mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer die Zahl der in 2018 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden. „185.853 Asylanträge im Jahr 2018 - 16 Prozent weniger als im Vorjahr“ jubelt dazu die Überschrift der von der Pressestelle des BMI herausgegebenen Mitteilung. Die Tatsache, dass mit 185.853 förmlichen Asylanträgen (davon 161.931 Erst- und 23.922 Folgeanträge) im vergangenen Jahr 16,5% weniger Menschen in Deutschland Schutz gesucht haben als noch in 2016 macht der Bundesinnenminister zu einer Erfolgsmeldung. „Insbesondere liegt die Nettozuwanderung - d.h. unter Abzug der Rückführungen und freiwilligen Rückkehr - im Jahr 2018 deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor für die Zuwanderung von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich“, freut sich Seehofer und sieht die sinkenden Zahlen als Beleg dafür, dass „die vielen Maßnahmen, die wir eingeleitet haben, zunehmend und nachhaltig greifen“. Auch das BAMF würde besser arbeiten. Zugleich droht Seehofer mit weiteren Anstrengungen „beispielsweise auf den Gebieten der Schaffung eines Gemeinsames Europäisches Asylsystems oder einer effektiveren Rückführung“, die zur „Verstetigung dieser Erfolge“ unerlässlich seien.
Möglicherweise ist Horst Seehofer sein eigener Zynismus nicht bewusst. Aber wenn man genauer hinter diese „Erfolgszahlen“ guckt, entdeckt man Tod und Elend. Es gibt mittlerweile ein sehr abgestuftes, vielschichtiges System, um (Flucht-)Migration zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Es besteht aus Push-Back-Aktionen, verelenden und sterben lassen.
Auch wenn Bundesregierung und EU absolute Migrationskontrolle zum Ziel haben, wird das selbstverständlich nie gelingen. Was aber faktisch gelingt, ist das Risiko und damit die Zahl der Opfer dieser zynischen Politik in die Höhe zu treiben. Das Risiko bei der Überfahrt von Libyen nach Europa ums Leben zu kommen steigt beständig, seit die EU libysche Mafia-Organisationen zur Küstenwache geadelt hat und diesen nicht nur Ausrüstung und Geld zukommen lässt, sondern ihnen mehr und mehr Seegebiete überlässt, in denen sie ungehindert agieren können. Die EU hilft sogar dabei, ihre rechtswidrigen Praktiken zu decken und sogar die Rettung von über das Meer fliehenden Menschen zu verhindern, wie z.B. jüngst die Forschungsgesellschaft Flucht & Migration (siehehier und hier) unter Bezugnahme auf italienische Medien berichtete. Dass Italien bei der Kriminalisierung von Seenotretter_innen und Flüchtlingen ganz vorne voran geht, ist hinlänglich bekannt. Aber unvergessen auch die verbalen Angriffe gegen zivile Seenotrettungsorganisationen von Bundesinnenminister Seehofer.
Das Resultat all der Maßnahmen zur Bekämpfung der Rettung von Menschenleben lässt sich an den Toten ablesen. Allein in diesem Jahr sind schon 185 Menschen als tot oder vermisst zu beklagen. Für 2018 hat das UNHCR 2.275 Tote geschätzt.
Wer von den Menschen, die den „KZ-ähnlichen Lagern“ (Auswärtiges Amt), Folter und Menschenhandel in Libyen entkommen wollen, nicht ertrinkt, läuft Gefahr von den EU-finanzierten als "Küstenwachen" bezeichneten libyschen Verbrecherbanden abgefangen und wieder seinen Peinigern zugeführt zu werden.
Wer es trotz EU-Türkei-Deal , verhinderter Seenotrettung und verschlossener Häfen bis nach Europa schafft, wird sich dort in Lagern wiederfinden – i.d.R. in den sog. Hotspots -, in denen unmenschliche Zustände herrschen und die dreifach überbelegt sind. Dort müssen die meisten von ihnen über etliche Monate in Ungewissheit ausharren, und sind einem rechtsstaatliche oftmals höchst zweifelhaftem Verfahren ausgeliefert. Anderen gelingt es, über die sog. Balkanroute weiter Richtung Mittel- und Nordeuropa zu kommen. Auf ihrem Weg sind sie dann wieder illegalen Push-Backs z.B. an den EU-Grenzen auf dem Balkan ausgeliefert. Welche Gewalt sie dort erfahren und wie elend die Bedingung für die Schutzsuchenden dort sind, berichten z.B. drei niedersächsische Aktivist_innen von der ungarisch-serbischen Grenze. Sollte es trotzdem jemanden schaffen, in die EU zu kommen, überbieten sich einige Mitgliedsstaaten darin, für die Asylsuchenden möglichst unmenschliche Zustände bereit zu halten und sie in ein System von Lagern zu sperren. Das Lagersystem möchte in Deutschland v.a. wiederum der Bundesinnenminister weiter ausbauen, um den Zugriff auf Menschen, die (noch) keinen Schutz erhalten, sicher zu stellen, um sie zügig abschieben zu können, auf dass die oben zitierte „Verstetigung dieser Erfolge“ tatsächlich stattfinde.
Während also einerseits vor der Festung Europa die Politik der Kriminalisierung Schutz suchender Menschen vorangetrieben und das System der Kontrolle und Überwachung ausgebaut wird, findet es seine Entsprechung auch innerhalb der EU. Gleichzeitig wird die Kontrolle und Abwehr migrierender oder fliehender Menschen immer tiefer auf den afrikanischen Kontinent verlegt. Bekanntlich schreckt die EU dabei auch nicht vor der Zusammenarbeit mit diktatorischen Regimen zurück, die mit Geld und Technik ausgestattet werden (als ein Beispiel wäre da Sudan zu nennen, von wo nicht wenige Geflüchtete in Niedersachsen kommen und wo derzeit das Regime von Omar al-Bashir brutal gegen friedlich protestierende Menschen vorgeht). Menschen, die durch die Sahara Richtung Mittelmeer wollen, müssen deshalb mittlerweile weite, deutlich gefährlichere Wege nehmen, um die Kontrollen zu umgehen. IOM schätzt, dass daher inzwischen in der Sahara drei Mal so viele Menschen sterben wie im Mittelmeer.
Das Fazit zu den vom BMI vorgestellten „Erfolgszahlen“: Menschen müssen sich auch weiterhin – und absehbar leider auch zunehmend - auf die Flucht begeben, um Kriegen, Verfolgung, Verelendung oder Umweltzerstörung zu entkommen. Sie werden aber einen immer höheren Preis dafür bezahlen. Und das ist kein Grund für Jubelmeldungen
Möglicherweise ist Horst Seehofer sein eigener Zynismus nicht bewusst. Aber wenn man genauer hinter diese „Erfolgszahlen“ guckt, entdeckt man Tod und Elend. Es gibt mittlerweile ein sehr abgestuftes, vielschichtiges System, um (Flucht-)Migration zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Es besteht aus Push-Back-Aktionen, verelenden und sterben lassen.
Auch wenn Bundesregierung und EU absolute Migrationskontrolle zum Ziel haben, wird das selbstverständlich nie gelingen. Was aber faktisch gelingt, ist das Risiko und damit die Zahl der Opfer dieser zynischen Politik in die Höhe zu treiben. Das Risiko bei der Überfahrt von Libyen nach Europa ums Leben zu kommen steigt beständig, seit die EU libysche Mafia-Organisationen zur Küstenwache geadelt hat und diesen nicht nur Ausrüstung und Geld zukommen lässt, sondern ihnen mehr und mehr Seegebiete überlässt, in denen sie ungehindert agieren können. Die EU hilft sogar dabei, ihre rechtswidrigen Praktiken zu decken und sogar die Rettung von über das Meer fliehenden Menschen zu verhindern, wie z.B. jüngst die Forschungsgesellschaft Flucht & Migration (siehehier und hier) unter Bezugnahme auf italienische Medien berichtete. Dass Italien bei der Kriminalisierung von Seenotretter_innen und Flüchtlingen ganz vorne voran geht, ist hinlänglich bekannt. Aber unvergessen auch die verbalen Angriffe gegen zivile Seenotrettungsorganisationen von Bundesinnenminister Seehofer.
Das Resultat all der Maßnahmen zur Bekämpfung der Rettung von Menschenleben lässt sich an den Toten ablesen. Allein in diesem Jahr sind schon 185 Menschen als tot oder vermisst zu beklagen. Für 2018 hat das UNHCR 2.275 Tote geschätzt.
Wer von den Menschen, die den „KZ-ähnlichen Lagern“ (Auswärtiges Amt), Folter und Menschenhandel in Libyen entkommen wollen, nicht ertrinkt, läuft Gefahr von den EU-finanzierten als "Küstenwachen" bezeichneten libyschen Verbrecherbanden abgefangen und wieder seinen Peinigern zugeführt zu werden.
Wer es trotz EU-Türkei-Deal , verhinderter Seenotrettung und verschlossener Häfen bis nach Europa schafft, wird sich dort in Lagern wiederfinden – i.d.R. in den sog. Hotspots -, in denen unmenschliche Zustände herrschen und die dreifach überbelegt sind. Dort müssen die meisten von ihnen über etliche Monate in Ungewissheit ausharren, und sind einem rechtsstaatliche oftmals höchst zweifelhaftem Verfahren ausgeliefert. Anderen gelingt es, über die sog. Balkanroute weiter Richtung Mittel- und Nordeuropa zu kommen. Auf ihrem Weg sind sie dann wieder illegalen Push-Backs z.B. an den EU-Grenzen auf dem Balkan ausgeliefert. Welche Gewalt sie dort erfahren und wie elend die Bedingung für die Schutzsuchenden dort sind, berichten z.B. drei niedersächsische Aktivist_innen von der ungarisch-serbischen Grenze. Sollte es trotzdem jemanden schaffen, in die EU zu kommen, überbieten sich einige Mitgliedsstaaten darin, für die Asylsuchenden möglichst unmenschliche Zustände bereit zu halten und sie in ein System von Lagern zu sperren. Das Lagersystem möchte in Deutschland v.a. wiederum der Bundesinnenminister weiter ausbauen, um den Zugriff auf Menschen, die (noch) keinen Schutz erhalten, sicher zu stellen, um sie zügig abschieben zu können, auf dass die oben zitierte „Verstetigung dieser Erfolge“ tatsächlich stattfinde.
Während also einerseits vor der Festung Europa die Politik der Kriminalisierung Schutz suchender Menschen vorangetrieben und das System der Kontrolle und Überwachung ausgebaut wird, findet es seine Entsprechung auch innerhalb der EU. Gleichzeitig wird die Kontrolle und Abwehr migrierender oder fliehender Menschen immer tiefer auf den afrikanischen Kontinent verlegt. Bekanntlich schreckt die EU dabei auch nicht vor der Zusammenarbeit mit diktatorischen Regimen zurück, die mit Geld und Technik ausgestattet werden (als ein Beispiel wäre da Sudan zu nennen, von wo nicht wenige Geflüchtete in Niedersachsen kommen und wo derzeit das Regime von Omar al-Bashir brutal gegen friedlich protestierende Menschen vorgeht). Menschen, die durch die Sahara Richtung Mittelmeer wollen, müssen deshalb mittlerweile weite, deutlich gefährlichere Wege nehmen, um die Kontrollen zu umgehen. IOM schätzt, dass daher inzwischen in der Sahara drei Mal so viele Menschen sterben wie im Mittelmeer.
Das Fazit zu den vom BMI vorgestellten „Erfolgszahlen“: Menschen müssen sich auch weiterhin – und absehbar leider auch zunehmend - auf die Flucht begeben, um Kriegen, Verfolgung, Verelendung oder Umweltzerstörung zu entkommen. Sie werden aber einen immer höheren Preis dafür bezahlen. Und das ist kein Grund für Jubelmeldungen
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Mittwoch, 23. Januar 2019
Polizei randaliert bei Flüchtlingen
che2001, 11:36h
3 Hausdurchsuchungen bei Geflüchteten in Göttingen
Gestern morgen um 8 Uhr wurden drei Hausdurchsuchungen bei
pakistanischen Geflüchteten in Göttingen durchgeführt. Die
Ausländerbehörde ordnete diese an, um Pässe der betroffenen Personen zu
finden. Die Pässe konnten nicht sichergestellt werden. Stattdessen
hinterließ die Polizei die Wohnungen in vollkommenem Chaos. Dabei wurde
auch ein Bett zerstört und sämtliche Gegenstände in den Wohnungen
verteilt.
Mit den Hausdurchsuchungen eskaliert die Ausländerbehörde die Repression
gegen Göttinger Geflüchtete um eine weitere Stufe.
Wir berichteten schon im August 2018, dass Geflüchteten sogenannte
3-Tages-Duldungen ausgestellt werden. Als Anlass wurde genannt, dass die
Betroffenen ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkämen, Passpapiere bei
der jeweiligen Botschaft ihres Herkunftslandes zu beantragen. Ein
gültiger Pass ist eigentlich die Voraussetzung für die Durchführung
einer Abschiebung.
Die Ausländerbehörde fordert Menschen somit auf, aktiv an ihrer eigenen
Abschiebung in das Land, aus dem sie zuvor geflohen sind, mitzuwirken.
Viele Menschen verweigern den Weg zu den Behörden - aus gutem Grund.
Denn nicht selten stellen Botschaften auch falsche Passpapiere aus, mit
denen Geflüchtete dann abgeschoben werden.
Die Konsequenzen für die Geflüchteten scheinen den Göttinger
Verwaltungsangestellten aber völlig egal zu sein. Die Ausländerbehörde
reagiert mit 3-Tagesduldungen, die inzwischen teilweise durch Papiere
ersetzt wurden, auf denen nur noch zu lesen ist, dass die Abschiebung
auch ohne das Vorliegen eines gültigen Passes eingeleitet sei.
Dass die Behörde auch vor ganz offensichtlichen Rechtsbrüchen nicht
zurückschreckt, zeigt sich unter anderem an der Festnahme eines
Geflüchteten direkt vor dem Rathaus. Er sollte auch ohne das Vorliegen
eines Passes in Abschiebehaft genommen und bei der nächsten Gelegenheit
nach Pakistan abgeschoben werden. Die Intervention seiner Anwältin
konnte dies verhindern und das Verfahren der Behörde im Folgenden als
widerrechtlich herausgestellt werden.
Weitere Maßnahmen, zu denen regelmäßig gegriffen wird, wenn die
Geflüchteten nicht "parieren", sind die Streichungen von
Arbeitserlaubnissen, Geldmitteln und Wohnungen. Damit drängen sie die
Menschen in Armut, Perspektivlosigkeit, Illegalisierung und machen sie
quasi handlungsunfähig.
Mit den Hausdurchsuchungen dreht die Ausländerbehörde ihre
Daumenschrauben noch ein Stück enger.
Das Ziel ist klar: Sie wollen Angst und Druck aufbauen.
Wir verurteilen das Vorgehen der Ausländerbehörde und der Polizei aufs
schärfste und solidarisieren uns mit allen Betroffenen.
Wir fordern, dass Menschen eine Aufenthaltserlaubnis, sowie die
Möglichkeit, ihr Leben selbst zu gestalten, bekommen.
Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp gleiche Rechte für alle!
Bündnis gegen Abschiebung Göttingen, 23.01.2019
Gestern morgen um 8 Uhr wurden drei Hausdurchsuchungen bei
pakistanischen Geflüchteten in Göttingen durchgeführt. Die
Ausländerbehörde ordnete diese an, um Pässe der betroffenen Personen zu
finden. Die Pässe konnten nicht sichergestellt werden. Stattdessen
hinterließ die Polizei die Wohnungen in vollkommenem Chaos. Dabei wurde
auch ein Bett zerstört und sämtliche Gegenstände in den Wohnungen
verteilt.
Mit den Hausdurchsuchungen eskaliert die Ausländerbehörde die Repression
gegen Göttinger Geflüchtete um eine weitere Stufe.
Wir berichteten schon im August 2018, dass Geflüchteten sogenannte
3-Tages-Duldungen ausgestellt werden. Als Anlass wurde genannt, dass die
Betroffenen ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkämen, Passpapiere bei
der jeweiligen Botschaft ihres Herkunftslandes zu beantragen. Ein
gültiger Pass ist eigentlich die Voraussetzung für die Durchführung
einer Abschiebung.
Die Ausländerbehörde fordert Menschen somit auf, aktiv an ihrer eigenen
Abschiebung in das Land, aus dem sie zuvor geflohen sind, mitzuwirken.
Viele Menschen verweigern den Weg zu den Behörden - aus gutem Grund.
Denn nicht selten stellen Botschaften auch falsche Passpapiere aus, mit
denen Geflüchtete dann abgeschoben werden.
Die Konsequenzen für die Geflüchteten scheinen den Göttinger
Verwaltungsangestellten aber völlig egal zu sein. Die Ausländerbehörde
reagiert mit 3-Tagesduldungen, die inzwischen teilweise durch Papiere
ersetzt wurden, auf denen nur noch zu lesen ist, dass die Abschiebung
auch ohne das Vorliegen eines gültigen Passes eingeleitet sei.
Dass die Behörde auch vor ganz offensichtlichen Rechtsbrüchen nicht
zurückschreckt, zeigt sich unter anderem an der Festnahme eines
Geflüchteten direkt vor dem Rathaus. Er sollte auch ohne das Vorliegen
eines Passes in Abschiebehaft genommen und bei der nächsten Gelegenheit
nach Pakistan abgeschoben werden. Die Intervention seiner Anwältin
konnte dies verhindern und das Verfahren der Behörde im Folgenden als
widerrechtlich herausgestellt werden.
Weitere Maßnahmen, zu denen regelmäßig gegriffen wird, wenn die
Geflüchteten nicht "parieren", sind die Streichungen von
Arbeitserlaubnissen, Geldmitteln und Wohnungen. Damit drängen sie die
Menschen in Armut, Perspektivlosigkeit, Illegalisierung und machen sie
quasi handlungsunfähig.
Mit den Hausdurchsuchungen dreht die Ausländerbehörde ihre
Daumenschrauben noch ein Stück enger.
Das Ziel ist klar: Sie wollen Angst und Druck aufbauen.
Wir verurteilen das Vorgehen der Ausländerbehörde und der Polizei aufs
schärfste und solidarisieren uns mit allen Betroffenen.
Wir fordern, dass Menschen eine Aufenthaltserlaubnis, sowie die
Möglichkeit, ihr Leben selbst zu gestalten, bekommen.
Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp gleiche Rechte für alle!
Bündnis gegen Abschiebung Göttingen, 23.01.2019
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Montag, 21. Januar 2019
Aus dem Bundestag - Überstellungen, Abschiebungen, Flüchtlingspolitik
che2001, 18:20h
Die Süddeutsche Zeitung - und im Anschluss daran auch weitere Medien - berichten heute über die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf die Regel-Anfrage der LINKEN (Ulla Jelpke u.a.) zum Dublin-System:
https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-deutschland-schiebt-so-viel-in-andere-eu-staaten-ab-wie-nie-zuvor-1.4295346
https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-ausweisungen-101.html
Noch nie gab es so viele Überstellungen wie im Jahr 2018, auch die sog. Überstellungsquote konnte deutlich von 15,1% (2017) auf 24,5% gesteigert werden (bis 2012 war der Wert allerdings noch höher).
Viele Überstellungen scheitern daran, dass die formal eigentlich zuständigen EU-Mitgliedstaaten mit der Aufnahme und Asylprüfung überfordert sind (Griechenland) oder schlicht keine Flüchtlinge aufnehmen wollen (Ungarn, Bulgarien) - für Italien dürften beide Erklärungen zutreffen. Auch Gerichte entscheiden in Bezug auf diese Länder deshalb häufig (in Bezug auf Bulgarien z.B. zu 64,3%), dass eine Überstellung unzulässig ist, weil den Asylsuchenden dort eine unmenschliche Behandlung droht, d.h. entweder keine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung gewährleistet sind und / oder kein faires Asylverfahren gesichert erscheint.
Die Fragestellerin Ulla Jelpke betont, dass die Steigerung der Effizienz des Dublin-Systems durchaus keine gute Nachricht ist!
Denn es häufen sich die Berichte aus der Praxis, dass Überstellungen zunehmend unter rechtsstaatlich und humanitär inakzeptablen Umständen vollzogen werden, um die Abschiebequote um nahezu jeden Preis zu erhöhen. DIE LINKE hat hierzu bereits zwei Anfragen an die Bundesregierung gerichtet (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904960.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/067/1906743.pdf).
Letzte Woche berichtete das Nachrichtenmagazin MONITOR ("Schwangere und Kranke abschieben: Wie Behörden die Rückführungsquote steigern") anschaulich über eine neue unfassbare Brutalität zur Durchsetzung von Überstellungen - auch vor Festnahmen in Krankenhäusern und Abschiebungen von Schwangeren wird immer häufiger nicht mehr zurückgeschreckt: https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/abschiebung-144.html, auch Familientrennungen werden häufiger in Kauf genommen.
All das zeigt: Das Bundesinnenministerium muss den politischen Druck zu Effizienzsteigerungen bei Abschiebungen und Dublin-Überstellungen dringend herausnehmen! Das ständige Rufen nach immer mehr Abschiebungen führt zu in der Praxis zu unerträglichen Folgen.
Es macht vor allem keinen Sinn, das längst gescheiterte Dublin-System mit aller Gewalt durchsetzen zu wollen. Die Dublin-Regelungen belasten wenige EU-Länder mit relevanten Außengrenzen in besonderem Maße, dieses System ist im Kern zutiefst ungerecht. Es ist aber auch menschenfeindlich, denn Schutzsuchende werden nach den Dublin-Regeln gegen ihren Willen in Europa hin- und hergeschoben, sie können häufig nirgendwo mehr an- und zur Ruhe kommen. Statt ihre Schutzbedürftigkeit zu prüfen, geht es immer häufiger nur noch um Fragen des konkreten Reisewegs und formelle Aspekte. Flüchtlingsschicksale werden so rechtlich und tatsächlich zum Verschwinden gebracht. Das muss aufhören!
Statt die Schutzsuchenden dafür zu sanktionieren, dass sie in Deutschland um Hilfe nachsuchen, muss das ungerechte Dublin-System geändert werden. Das Europäische Parlament hat parteienübergreifend und mit großer Mehrheit Vorschläge hierzu gemacht, in denen die berechtigen Wünsche und Interessen der Geflüchteten zentral berücksichtigt werden.
Daran müssen die Regierenden Europas anknüpfen, statt gescheiterte flüchtlingsfeindliche Regelungen mit aller Macht durchsetzen zu wollen.
2) Ebenso interessant: Im 3. Quartal 2018 standen türkische Asylsuchende erstmals an erster Stelle, wenn es um Dublin-Ersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten geht. Nach dem gescheiterten Putsch-Versuch und der sich anschließenden Verfolgungswelle in der Türkei hatte das Auswärtige Amt Verfolgten aus der Türkei noch vollmundig Schutz in Deutschland in Aussicht gestellt - dieser Zusage entledigt man sich nun immer häufiger unter Zuhilfenahme der Dublin-Regeln...
Dabei erhalten türkische Asylsuchende in Deutschland immer häufiger Schutz - wenn das BAMF denn inhaltlich entscheidet und nicht auf andere EU-Mitgliedstaaten verweist.
Das ergibt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Sevim Dagdelen, die ich zur Kenntnis beifüge und über die bereits Tagesschau.de berichtete:
https://www.tagesschau.de/inland/asyl-deutschland-101.html
54,9 Prozent betrug im November 2018 die bereinigte Schutzquote bei türkischen Asylsuchenden! Für ein Land, das vor nicht allzu langer Zeit von der EU-Kommission und der Bundesregierung aus politischen Gründen als "sicherer Herkunftsstaat" eingestuft werden sollte, ist das ein überaus stattlicher Wert...
3) Ebenfalls aus politischen Gründen wurden am letzten Freitag vom Bundestag als sichere Herkunftsländer eingestuft die Maghreb-Staaten und Georgien. Die dazugehörige Debatte kann hier nachgelesen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19075.pdf (Seiten 5 bis 19; das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ab Seite 21).
Es fiel auf, wie sehr es in einzelnen Reden um parteitaktische Auseinandersetzungen und wie wenig es um die tatsächliche Menschenrechtslage in den jeweiligen Herkunftsländern ging.
4) Zu der geschmacklosen öffentlichen Rückkehrkampagne der Bundesregierung ("Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!") liegt ebenfalls eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN vor. Ulla Jelpke kritisierte in einer Pressemitteilung vor allem die verunsichernde Wirkung der Plakat-Kampagne auf Migrantinnen und Migranten, deren zynische Erfolgsbilanz mit gut 600 bewilligten Förderanträgen überdies reichlich dürftig ausfiel:
https://www.ulla-jelpke.de/2019/01/schluss-mit-geschmacklosen-rueckkehrkampagnen/
Auf ihrer homepage steht die Antwort zum Download zur Verfügung. Als Bundestagsdrucksache wird sie in Kürze hier verfügbar sein: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/070/1907048.pdf
Die taz berichtete: http://www.taz.de/Posterkampagne-des-Heimatministeriums/!5563575/
5) Das online-Portal "motherboard" berichtete bereits Ende letzten Jahres sehr ausführlich und anschaulich über den Einsatz von Software-Assistenzsystemen im BAMF (Handy-Auswertung, Spracherkennung usw.): https://motherboard.vice.com/de/article/kzv5v3/sprachanalyse-handyauswertung-bamf-it-fluechtlinge-herkunft
Auch diese Informationen beruhen auf eine Anfrage der LINKEN, die hier verfügbar ist: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/066/1906647.pdf
Entgegen der offiziellen Bilanz erweisen sich die oft hoch gelobten IT-Tools demnach als vor allem "teuer und nutzlos" - zu den Handy-Durchsuchungen durch das BAMF hatte DIE LINKE. diese Feststellung auf der Grundlage der Zahlen der Bundesregierung bereits vor längerem getroffen...
Eine kleine, aber feine Meldung noch zum Abschluss: Thüringen hat seine Aufnahmeregelung für Verwandte syrischer Flüchtlinge noch einmal verlängert!
https://www.thueringen24.de/thueringen/article216224607/fluechtlinge-syrien-familien-in-thueringen.html
https://thueringer-fluechtlingspaten.de/
https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-deutschland-schiebt-so-viel-in-andere-eu-staaten-ab-wie-nie-zuvor-1.4295346
https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-ausweisungen-101.html
Noch nie gab es so viele Überstellungen wie im Jahr 2018, auch die sog. Überstellungsquote konnte deutlich von 15,1% (2017) auf 24,5% gesteigert werden (bis 2012 war der Wert allerdings noch höher).
Viele Überstellungen scheitern daran, dass die formal eigentlich zuständigen EU-Mitgliedstaaten mit der Aufnahme und Asylprüfung überfordert sind (Griechenland) oder schlicht keine Flüchtlinge aufnehmen wollen (Ungarn, Bulgarien) - für Italien dürften beide Erklärungen zutreffen. Auch Gerichte entscheiden in Bezug auf diese Länder deshalb häufig (in Bezug auf Bulgarien z.B. zu 64,3%), dass eine Überstellung unzulässig ist, weil den Asylsuchenden dort eine unmenschliche Behandlung droht, d.h. entweder keine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung gewährleistet sind und / oder kein faires Asylverfahren gesichert erscheint.
Die Fragestellerin Ulla Jelpke betont, dass die Steigerung der Effizienz des Dublin-Systems durchaus keine gute Nachricht ist!
Denn es häufen sich die Berichte aus der Praxis, dass Überstellungen zunehmend unter rechtsstaatlich und humanitär inakzeptablen Umständen vollzogen werden, um die Abschiebequote um nahezu jeden Preis zu erhöhen. DIE LINKE hat hierzu bereits zwei Anfragen an die Bundesregierung gerichtet (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904960.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/067/1906743.pdf).
Letzte Woche berichtete das Nachrichtenmagazin MONITOR ("Schwangere und Kranke abschieben: Wie Behörden die Rückführungsquote steigern") anschaulich über eine neue unfassbare Brutalität zur Durchsetzung von Überstellungen - auch vor Festnahmen in Krankenhäusern und Abschiebungen von Schwangeren wird immer häufiger nicht mehr zurückgeschreckt: https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/abschiebung-144.html, auch Familientrennungen werden häufiger in Kauf genommen.
All das zeigt: Das Bundesinnenministerium muss den politischen Druck zu Effizienzsteigerungen bei Abschiebungen und Dublin-Überstellungen dringend herausnehmen! Das ständige Rufen nach immer mehr Abschiebungen führt zu in der Praxis zu unerträglichen Folgen.
Es macht vor allem keinen Sinn, das längst gescheiterte Dublin-System mit aller Gewalt durchsetzen zu wollen. Die Dublin-Regelungen belasten wenige EU-Länder mit relevanten Außengrenzen in besonderem Maße, dieses System ist im Kern zutiefst ungerecht. Es ist aber auch menschenfeindlich, denn Schutzsuchende werden nach den Dublin-Regeln gegen ihren Willen in Europa hin- und hergeschoben, sie können häufig nirgendwo mehr an- und zur Ruhe kommen. Statt ihre Schutzbedürftigkeit zu prüfen, geht es immer häufiger nur noch um Fragen des konkreten Reisewegs und formelle Aspekte. Flüchtlingsschicksale werden so rechtlich und tatsächlich zum Verschwinden gebracht. Das muss aufhören!
Statt die Schutzsuchenden dafür zu sanktionieren, dass sie in Deutschland um Hilfe nachsuchen, muss das ungerechte Dublin-System geändert werden. Das Europäische Parlament hat parteienübergreifend und mit großer Mehrheit Vorschläge hierzu gemacht, in denen die berechtigen Wünsche und Interessen der Geflüchteten zentral berücksichtigt werden.
Daran müssen die Regierenden Europas anknüpfen, statt gescheiterte flüchtlingsfeindliche Regelungen mit aller Macht durchsetzen zu wollen.
2) Ebenso interessant: Im 3. Quartal 2018 standen türkische Asylsuchende erstmals an erster Stelle, wenn es um Dublin-Ersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten geht. Nach dem gescheiterten Putsch-Versuch und der sich anschließenden Verfolgungswelle in der Türkei hatte das Auswärtige Amt Verfolgten aus der Türkei noch vollmundig Schutz in Deutschland in Aussicht gestellt - dieser Zusage entledigt man sich nun immer häufiger unter Zuhilfenahme der Dublin-Regeln...
Dabei erhalten türkische Asylsuchende in Deutschland immer häufiger Schutz - wenn das BAMF denn inhaltlich entscheidet und nicht auf andere EU-Mitgliedstaaten verweist.
Das ergibt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Sevim Dagdelen, die ich zur Kenntnis beifüge und über die bereits Tagesschau.de berichtete:
https://www.tagesschau.de/inland/asyl-deutschland-101.html
54,9 Prozent betrug im November 2018 die bereinigte Schutzquote bei türkischen Asylsuchenden! Für ein Land, das vor nicht allzu langer Zeit von der EU-Kommission und der Bundesregierung aus politischen Gründen als "sicherer Herkunftsstaat" eingestuft werden sollte, ist das ein überaus stattlicher Wert...
3) Ebenfalls aus politischen Gründen wurden am letzten Freitag vom Bundestag als sichere Herkunftsländer eingestuft die Maghreb-Staaten und Georgien. Die dazugehörige Debatte kann hier nachgelesen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19075.pdf (Seiten 5 bis 19; das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ab Seite 21).
Es fiel auf, wie sehr es in einzelnen Reden um parteitaktische Auseinandersetzungen und wie wenig es um die tatsächliche Menschenrechtslage in den jeweiligen Herkunftsländern ging.
4) Zu der geschmacklosen öffentlichen Rückkehrkampagne der Bundesregierung ("Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!") liegt ebenfalls eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN vor. Ulla Jelpke kritisierte in einer Pressemitteilung vor allem die verunsichernde Wirkung der Plakat-Kampagne auf Migrantinnen und Migranten, deren zynische Erfolgsbilanz mit gut 600 bewilligten Förderanträgen überdies reichlich dürftig ausfiel:
https://www.ulla-jelpke.de/2019/01/schluss-mit-geschmacklosen-rueckkehrkampagnen/
Auf ihrer homepage steht die Antwort zum Download zur Verfügung. Als Bundestagsdrucksache wird sie in Kürze hier verfügbar sein: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/070/1907048.pdf
Die taz berichtete: http://www.taz.de/Posterkampagne-des-Heimatministeriums/!5563575/
5) Das online-Portal "motherboard" berichtete bereits Ende letzten Jahres sehr ausführlich und anschaulich über den Einsatz von Software-Assistenzsystemen im BAMF (Handy-Auswertung, Spracherkennung usw.): https://motherboard.vice.com/de/article/kzv5v3/sprachanalyse-handyauswertung-bamf-it-fluechtlinge-herkunft
Auch diese Informationen beruhen auf eine Anfrage der LINKEN, die hier verfügbar ist: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/066/1906647.pdf
Entgegen der offiziellen Bilanz erweisen sich die oft hoch gelobten IT-Tools demnach als vor allem "teuer und nutzlos" - zu den Handy-Durchsuchungen durch das BAMF hatte DIE LINKE. diese Feststellung auf der Grundlage der Zahlen der Bundesregierung bereits vor längerem getroffen...
Eine kleine, aber feine Meldung noch zum Abschluss: Thüringen hat seine Aufnahmeregelung für Verwandte syrischer Flüchtlinge noch einmal verlängert!
https://www.thueringen24.de/thueringen/article216224607/fluechtlinge-syrien-familien-in-thueringen.html
https://thueringer-fluechtlingspaten.de/
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Freitag, 18. Januar 2019
Anrührend: Die Geschichte der Familie Klepper/Stein
che2001, 13:53h
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Dienstag, 15. Januar 2019
Ist der Intelligenzquotient ein Schwindel?
che2001, 17:47h
Der Meinung bin ich, regelmäßige LeserInnen wissen das, schon immer gewesen. Wer diese Meinung massiv vertritt ist Nessim Taleb.
https://www.nzz.ch/feuilleton/ist-der-intelligenzquotient-ein-pseudowissenschaftlicher-schwindel-nassim-taleb-geht-auf-konfrontation-mit-steven-pinker-und-anderen-helden-des-dark-web-ld.1450747
https://www.nzz.ch/feuilleton/ist-der-intelligenzquotient-ein-pseudowissenschaftlicher-schwindel-nassim-taleb-geht-auf-konfrontation-mit-steven-pinker-und-anderen-helden-des-dark-web-ld.1450747
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