Samstag, 11. März 2017
Schöner Migrantenhumor
Azad eröffnet ein orientalisches Spezialitätenrestaurant. Bei der Abnahme durch das Ordnungsamt fragt dessen Vertreter: "Herr Mahmood, was für ein Landsmann sind sie denn?"

"Kurde." "Ja, und woher?" "Aus Kurdistan." Schreibt der Mann "Kurdistan" in seine Kladde. Am Ende der Betriebsüberprüfung stellt Herr Ordnungsamt fest, dass alles tiptop ist. "Herr Mahmood, ich habe nichts zu beanstanden, Sie haben hier einen sehr ordentlichen, sauberen, gut aufgeräumten Laden, nur eine Sache wundert mich: Sie haben hier nur Elektroherde. Normalerweise ist es in der Gastronomie üblich, dass es gleich viel Gas- und Elektroherde gibt. "Wir Kurden haben etwas gegen Gas. Das ist fast dieselbe Sache wie bei den Juden."

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Samstag, 4. März 2017
Diskriminierung "Besorgt über die Ausmaße staatlicher Übergriffe"
UN-Vertreter kritisieren die Situation von Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Menschen afrikanischer Abstammung sind in Deutschland häufig mit Diskriminierung konfrontiert. Sie werden von der Polizei oft nur aufgrund ihres Aussehens kontrolliert und kämpfen mit Rassismus im Bildungssystem und am Arbeitsplatz. Zu dieser Einschätzung ist eine Expertengruppe der Vereinten Nationen nach einem Deutschlandbesuch gekommen. "Die Arbeitsgruppe ist tief besorgt über die Situation von Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland", sagte UN-Chefberichterstatter Ricardo Sunga am Montag in Berlin. Der Alltag schwarzer Menschen in der Bundesrepublik sei "gezeichnet von negativer Stigmatisierung", viele hätten Angst um ihre Sicherheit.

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte überprüft regelmäßig die Menschenrechtslage einzelner Nationen. Schon 2011 bemängelten die UN, dass Deutschland keine belastbaren Daten über ethnische und religiöse Minderheiten erhebe und deren Gleichstellung oder Benachteiligung nicht messbar sei. Damals gelobte Deutschland Besserung. Passiert aber sei wenig, stellten Vertreter der UN-Arbeitsgruppe für Menschen afrikanischer Abstammung nun fest. Auf Einladung der Bundesregierung hatten sie sich in Dessau, Dresden, Berlin, Düsseldorf, Wiesbaden und Hamburg bei Behörden und zivilgesellschaftlichen Initiativen informiert. Qualifizierte Daten gebe es immer noch nicht, kritisierten die Experten, und wenig Bewusstsein für die Problemlage.

Rund 800 000 Menschen mit afrikanischen Wurzeln leben in Deutschland, schätzen die UN-Experten, weitere 200 000 seien in zweiter Generation im Land. Dennoch würden sie nicht als eigene Minderheit wahrgenommen, deren Gleichstellung vorangetrieben werden müsse. "Menschen afrikanischer Abstammung bleiben in Deutschland unsichtbar", sagte UN-Berichterstattung Sunga. Und das, obwohl mit der Angst vor islamistischem Terror auch Fremdenfeindlichkeit und Angriffe auf diese Menschen zugenommen hätten.

Der deutsche Rechtsstaat garantiere Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung, auf dem Papier. Es fehle auch nicht an historischem Bewusstsein, etwa über deutsche Weltkriegsverbrechen an Juden, so Sunga. Dieses Wissen aber überschatte die Verbrechen der deutschen Kolonialgeschichte wie der Völkermord an Herero und Nama vor dem Ersten Weltkrieg. Nötig sei hier mehr Aufarbeitung, ein direkter Diskurs mit den Nachkommen der Opfer sowie deren Entschädigung.


In Deutschland, so die Experten, sei "Racial Profiling" weit verbreitet, also Kontrollen und Festsetzung von Personen nur aufgrund ihres Aussehens oder der Ethnie. Das ist mit dem UN-Zivilpakt und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, nach Aussage der UN-Berichterstatter aber "endemisch" in Deutschland. "Racial Profiling ist falsch und muss aufhören", so Sunga. "Die Arbeitsgruppe ist besorgt über die Ausmaße staatlicher Übergriffe auf Personen afrikanischer Herkunft." Bei Polizei und Justiz gebe es institutionellen Rassismus und abwertende Stereotype. In Schulen würden schwarze Schüler auf wenig Erfolg versprechende Bildungswege geleitet. Die UN-Arbeitsgruppe rief Deutschland auf, einen nationalen Aktionsplan zur Verbesserung der Menschenrechtslage aufzulegen. Das Land müsse alle Formen von Diskriminierung bekämpfen und "seine Anstrengungen verstärken".

http://www.sueddeutsche.de/politik/diskriminierung-besorgt-ueber-die-ausmasse-staatlicher-uebergriffe-1.3397608

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Donnerstag, 2. März 2017
Wohnungsbaugenossenschaft gibt sich völkisch, rassistisch und reaktionär
Reaktionäres politisches Pamphlet: Kommentar des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V. zum Geschäftsbericht 2015 der Wohnungsgenossenschaft Gartenheim (Hannover)

Der „Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2015“ der Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG aus dem Februar 2016 lässt die Leser_innen fassungslos und bestürzt zurück. Zwischen den erwartbaren Zahlen und Daten verbirgt sich ein reaktionäres politisches Pamphlet, das nur mühsam als eine Skizze der „Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung“ der Wohnungsgenossenschaft getarnt ist.

Es handelt sich um eklektische Zusammenstellung bewährter Versatzstücke rechter Diskurse. Es fehlt nicht das insbesondere bei der Reichsbürgerbewegung verbreitete Phantasma des besetzten Deutschlands („besetztes Land“, S. 10), die völkische Argumentation vom drohenden „Volkstod“ („niedergetrampelte, ausgestorbene Nation“, S. 10, „Niemand stirbt freiwillig aus“, S. 11) und eine kulturchauvinistische Haltung (die Toilette werde von „weiten Kreisen der restlichen Weltbevölkerung“ nicht verstanden oder benutzt, S. 13). Die in rechten bis rechtsextremen Kreisen verbreitete Behauptung eines bevorstehenden Bürgerkrieges wird, wenn auch indirekt, ebenfalls angedeutet (Versicherungen würden Schäden bald als „kriegerische oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse“ bewerten, S. 13). Wenn der Autor von „Stammbevölkerung“ (S. 12) schreibt und die Flüchtlinge mit einer „große[n] Herde“ (S. 11) vergleicht, zeigt sich eindeutig das völkische Weltbild des Autors und das Denken in „Kulturkreisen“, in dem jedes „Volk“ seinen festen Platz habe. Selbst das Schlagwort vom „Lebensraum“ (S. 11), mit dem völkische und rassistische Vordenker in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die nationalsozialistische Eroberungspolitik vorbereitet hatten, wird aufgenommen. Es wird hier nur umgekehrt: Ging es einst darum, einen neuen „Lebensraum“ im östlichen Europa zu erobern, weil nur so das Überleben des „deutschen Volkes“ gesichert werden könne, wird hier die Bundesrepublik als der „Lebensraum“ verstanden, der gegen den „Migrantenstrom“ (S. 11) verteidigt werden müsse.

Der Text reiht sich damit ein in die Untergangsphantasien, die in bürgerlich-konservativen bis rechtsextremen Kreisen seit über 100 Jahren verbreitet sind und in denen immer wieder ein drohender „Volkstod“ beschworen wurde (vgl. Thomas Etzemüller, Ein ewigwährender Untergang. Der apokalyptische Bevölkerungsdiskurs im 20. Jahrhundert, Bielefeld 2007). Wie in Texten dieser Art üblich, soll den Ausführungen mit historischen Einordnungen, die lediglich scheinbar fundiert und wissenschaftlich nicht ernst zu nehmen sind, und eingestreuten Verweisen auf unverdächtige Quellen ein seriöses Gepräge gegeben werden. Ähnliche Argumentationsmuster finden sich etwa bei Thilo Sarrazin, Udo Ulfkotte oder im Heidelberger Manifest, in dem deutsche Hochschulprofessoren 1981 vor „Unterwanderung“ und „Überfremdung“ warnten.

Die Argumentation ist so sehr Bestandteil rechter Ideologien, dass das bloße Antippen der Schlagworte genügt, um den Eingeweihten zu verdeutlichen, was gemeint ist. Für die mit diesen Argumentationsmustern nicht vertrauten Leser_innen bleibt ein beklemmendes Gefühl der Angst und diffusen Bedrohung zurück.

Warum sich eine Wohnungsgenossenschaft anschickt, Ängste zu wecken und einen drohenden Untergang zu suggerieren, bleibt dabei völlig unklar. Womöglich bereitet der Autor hier seine Kandidatur für ein Mandat der AfD oder einer anderen rechtsextremen Gruppierung vor.

Als ein Beitrag zu den Schwierigkeiten des deutschen Wohnungsmarktes (die auch dann bestünden, wenn Deutschland keine Flüchtlinge aufnehmen würde) und den Erfordernissen des sozialen Wohnungsbaus kann der Text jedenfalls nicht verstanden werden.

Wenn sich die Wohnungsgenossenschaft diese Sichtweise zu eigen macht, zeigt sich womöglich, wie der formulierte Leitsatz „Wir sind anders.“ gemeint ist. In diesem Fall müsste man ergänzen: völkisch, kulturchauvinistisch, angstbesetzt, rechtspopulistisch.

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Die HAZ hat am 1. März 2017 über den Geschäftsbericht und unseren Kommentar berichtet.

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Dienstag, 28. Februar 2017
Abgeschoben nach Afghanistan - exemplarische Schicksale
In dieses Land wird also abgeschoben, in ein Land, in das sich der deutsche Innenminister nur in Stahlhelm und Panzerweste wagt. Abgeschoben werden Leute, die in Deutschland bereits einen festen Job haben. Das bekäme eine AfD an der Macht nicht schlimmer hin als die aktuelle Bundesregierung. http://www.deutschlandfunk.de/abgeschoben-aus-deutschland-ohne-perspektive-in-afghanistan.724.de.html?dram:article_id=379911

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Freitag, 24. Februar 2017
75 Jahre Wannseekonferenz
https://kritikundkunst.wordpress.com/2017/01/20/vor-75-jahren/#comment-21430

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Donnerstag, 23. Februar 2017
Abschiebungen - ein Zwischenbericht
Abschiebung nach Afghanistan: Flug aus München wirft in Kabul Fragen auf



Erneut sind abgelehnte Asylbewerber von Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden. Das Flugzeug mit 18 Flüchtlingen an Bord erreichte Kabul aus München kommend am Donnerstagmorgen um kurz nach 7.15 Uhr (Ortszeit). Nach Angaben von Quellen, die die Ankunft beobachteten, wirkte einer der Passagiere krank oder geschwächt, er musste von zwei Helfern gestützt werden.

Wird Deutschland zum Abschiebeland?
Der großen Koalition geht die Verschärfung der Asylpolitik zu langsam voran.
Bis zum Schluss waren afghanische Behörden nicht voll im Bild über die Zahl der Ankömmlinge. Beobachter des Geschehens sagten, dass Vertreter des Flüchtlingsministeriums erst kurz vor Ankunft des Fluges eine Liste mit allen Passagieren bekamen. Die Flughafenpolizei ging noch am Morgen von 30 Passagieren aus.
Zu wenige Informationen über Abschiebeflüge
Afghanische Behörden hatten bereits zuvor über unzureichende Informationen über die Abschiebeflüge von deutscher Seite geklagt. Von deutscher Seite waren aber auch Klagen über die verspätete Bearbeitung von Papieren der Afghanen zu hören gewesen.
Von den 18 abgelehnten Asylbewerbern an Bord waren nach Angaben des bayerischen Innenministeriums fünf aus Bayern, vier aus Baden-Württemberg, vier aus Hessen, zwei aus Hamburg, zwei aus Sachsen-Anhalt und einer aus Rheinland-Pfalz. Alle sollen demnach alleinstehende junge Männer sein, darunter auch Straftäter.
Es ist die dritte Sammelabschiebung nach Afghanistan seit Ende vergangenen Jahres. Sie stieß bundesweit auf große Kritik, weil in dem Krisenland islamistische Taliban die afghanische Regierung bekämpfen und landesweit Anschläge verüben. Mehrere Bundesländer lehnen eine Beteiligung an Sammelabschiebungen ab. In München hatten am Abend etwa 250 Menschen gegen die Abschiebungen protestiert.
Mit den ersten beiden Flügen waren im Dezember und Januar insgesamt 59 Afghanen abgeschoben worden - jeweils weit weniger als die mit Afghanistan verabredete Obergrenze von bis zu 50 Passagieren pro Flug.

Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen gestoppt
Kurzbeschreibung: Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat mit soeben den Beteiligten per Fax zugestelltem Beschluss die für den heutigen Abend geplante Abschiebung eines türkisch-afghanischen Staatsangehörigen nach Kabul gestoppt.
 
Der Antragsteller ist im Besitz der türkischen und der afghanischen Staatsangehörigkeit. Er reiste im Herbst 2000 in die Bundesrepublik Deutschland ein und betrieb erfolglos ein Asylverfahren. Einen Asylfolgeantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezember 2016 ab. Das Klageverfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, ein Eilantrag gegen das Bundesamt wurde dort mit Beschluss vom 18. Januar 2017 abgelehnt.

Der Antragsteller hat gemeinsam mit einer türkischen Staatsangehörigen zwei minderjährige Kinder, die ebenfalls türkische Staatsangehörige sind. Der 14jährige Sohn ist schwerbehindert und leidet an einer psychomotorischen Entwicklungs- sowie an einer Sprachstörung. Weder die Mutter noch die Kinder sind im Besitz eines Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland.

Mit dem heutigen Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof eine gegenteilig lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Februar 2017 geändert und dem Regierungspräsidium Karlsruhe die Abschiebung vorläufig untersagt. Zur Begründung führt der 11. Senat des VGH in seinem Beschluss aus, es stehe dem Antragsteller aus dem Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG ein Duldungsgrund (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) zur Seite. Bei einer Abschiebung nach Afghanistan wäre angesichts der aktuellen gerichtsbekannten Lage in Afghanistan sorgfältig zu prüfen gewesen, welche voraussichtliche Dauer dann eine Trennung von den Kindern als Folge der Abschiebung haben könnte. Eine solche Prüfung sei unmittelbar verfassungsrechtlich vorgegeben, was aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folge. Dass eine solche Prüfung durch das Regierungspräsidium vorgenommen worden sein könnte, sei nicht ersichtlich. Bei dieser erforderlichen Bewertung wäre auch der Frage nachzugehen, welche Gründe dafür maßgeblich seien, die Abschiebung gerade zum jetzigen Zeitpunkt und gerade nach Afghanistan - und nicht etwa in die Türkei - durchzuführen. Gründe von hinreichendem Gewicht seien für den Senat nicht erkennbar und seien auch nicht nachvollziehbar dargelegt. Allein die Tatsache, dass der Antragsteller derzeit nicht über einen gültigen türkischen Reisepass verfüge, genüge als Rechtfertigung nicht.

Der Beschluss vom 22. Februar 2017 ist unanfechtbar (11 S 468/17).

Abschiebung einer suizidgefährdeten Frau nach Mazedonien gestoppt
Kurzbeschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss von heute die Abschiebung einer suizidgefährdeten Frau nach Mazedonien gestoppt. Ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte Erfolg, der ablehnende Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. Februar 2017 wurde vom VGH abgeändert.
 
Zur Begründung führt der 11. Senat des VGH in seinem Beschluss aus, es bestehe ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG), wenn die konkrete Gefahr gegeben sei, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung selbst wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtere und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden könne. Die mit der Abschiebung betraute deutsche Behörde habe die aus Art. 2 Abs. 2 GG (Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) erwachsende Pflicht, durch eine hinreichende Ausgestaltung der tatsächlichen Durchführung der Abschiebung erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abzuwenden.

Die an die mazedonischen Behörden gerichtete schriftliche Bitte sicherzustellen, dass die abzuschiebende Person nach Ankunft am Flughafen Skopje von einem Arzt in Empfang genommen werde, reiche nicht aus, wenn die deutsche Behörde auf dieses Schreiben nur eine automatisch generierte Antwort eines Servers in Mazedonien erhalte, dass „die Zustellung an diese Empfänger oder Gruppen…abgeschlossen [ist] und…vom Zielserver…keine Zustellungsbenachrichtigung gesendet [wurde]“. Denn dieses System kenne keine Vorkehrungen gegen technische Pannen oder menschliches Versagen, die dazu führen könnten, dass die Ankündigung nicht oder nur unzureichend wahrgenommen oder den Aufforderungen nachgekommen werde.

Der Beschluss vom 22. Februar 2017 ist unanfechtbar (11 S 447/17).
http://www.vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite

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Frauenmusik für Freiheit im Iran
Die Musik spielte im letzten Jahrhundert eine besondere Rolle in der sozialen und politischen Entwicklung im Iran. Sie reflektierte die Wünsche und Sehnsüchte der Iraner. Nach der Revolution 1979 wurde die Musik stark reglementiert. Insbesondere ist es Frauen bis heute untersagt, in der Öffentlichkeit solo zu singen.
Die Veranstaltung unter dem Motto „Kann denn Singen Sünde sein?“ hat sich zum Ziel gesetzt, die Situation des Frauengesangs und die daraus resultierenden schlechten Folgen für die Musik und die Freiheit der Frauen im Iran zu behandeln. Parallel hierzu werden die Möglichkeiten bzw. die Einschränkungen der Professionalisierung von Sängerinnen in Europa der 19./20. Jahrhundertwende thematisiert.


Die Veranstaltung anlässlich des Internationalen Frauentages findet am 04.03.2017 um 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Katholischen Hochschulgemeinde in Aachen statt.


Das Kulturzentrum Rahaward e.V., die Werkstatt der Kulturen und das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen, sind die Organisatoren der Veranstaltung unter der Schirmherrschaft von Frau Hilde Scheidt, der Bürgermeisterin der Stadt Aachen.

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Sonntag, 19. Februar 2017
Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen zum Abschiebungsstopp des Landes Schleswig-Holstein nach Afghanistan
Nachfolgend übersenden wir die Presseerklärung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein zum Abschiebungsstopp für afghanische Flüchtlinge im nördlichsten Bundesland.

In Niedersachsen heißt die offizielle Sprachregelung nach wie vor: "Einzelfallprüfung". Grundlage ist der - inzwischen ausgelaufene - Erlass aus dem Jahr 2005, der allerdings nicht nur die Abschiebung von Straftätern zuließ, sondern auch von jungen volljährigen Männern, die nicht als Minderjährige eingereist sind und im Familienverband leben bzw. noch keine 5 Jahre im Bundesgebiet leben. Informell ist aber zugesagt, dass "nur" Straftäter aus Niedersachsen abgeschoben werden. (siehe http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/02/Abschiebung_Afghanistan.pdf)

Die Regelung, dass außer Straftätern niemand aus Niedersachsen nach Afghanistan abgeschoben wird, gilt im Grunde seit 2005 in Niedersachsen. Faktisch sind Abschiebungen ausgesetzt, aber niemand hat dafür eine schriftliche Bestätigung. Diese Unklarheit begünstigt das Aufkommen von Panik, der wir dringend entgegenarbeiten müssen. Im Klartext heißt das für geduldete Flüchtlinge aus Afghanistan (Flüchtlinge mit Status oder Flüchtlinge im Asylverfahren sind natürlich ohnehin geschützt)::

1. Außer Straftätern muss in diesem Jahr kein afghanischer geduldeter Flüchtling eine Abschiebung aus Niedersachsen fürchten.
2. Der zeitliche Aufschub sollte dringend genutzt werden, um durch Schulabschlüsse, Ausbildung, Arbeit eine "Integrationsleistung" zu erbringen.

Wir raten davon ab, die Schule abzubrechen, um arbeiten zu gehen oder eine Ausbildung zu beginnen. Auch ein erfolgreicher Schulabschluss ist ein wichtiges Argument für einen Verbleib in Deutschland.

Kai Weber

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Samstag, 18. Februar 2017
Rage against deportation - Aufruf des Flüchtlingsrats Bayern
Liebe Interessierte,


wir möchten Euch heute auf die Aktionswochen gegen Abschiebelager in Ingostadt aufmerksam machen. Es ist uns gelungen, ein vielfältiges und interessantes Programm aus Vorträgen, Konzerten und politischen Aktionen zusammenzustellen. Am Samstag, den 04.03. wird es im Rahmen der Veranstaltungen einen Aktionstag mit Demonstration geben. An diesem Tag lohnt es sich also auch für alle von nah und fern nach Ingolstadt zu reisen und ein Zeichen gegen Ausgrenzung, Entrechtung und Abschiebelager zu setzen!


Im Anhang findet ihr unseren Flyer zu den Aktionswochen mit Informationen zum Programm.

Teilt die Veranstaltung und kommt alle zahlreich nach Ingolstadt!

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Mit den Aktionswochen vom 2. – 15. März 2017 möchten wir über das System der Abschiebelager und die Situation der Menschen Vorort informieren und mit euch in Austausch treten.

Seit Herbst 2015 gibt es in Manching/Ingolstadt und Bamberg sogenannte Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE). Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um Abschiebelager. Anfangswurden dort nur Menschen aus den Westbalkanstaaten eingewiesen, da ihre Länder zu sicheren Herkunftsstaaten deklariert wurden und ihnen deswegen eine schlechte Bleibeperspektive unterstellt wurde. Viele haben zuvor über Monate bis zu mehreren Jahren in Bayern gelebt. Mit der Begründung der schlechten Bleibeperspektive werden dort seit einiger Zeit auch Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht.

Ziel der bayerischen Regierung ist es diese Geflüchteten in Asylschnellverfahren abzulehnen und abzuschieben oder zur „freiwilligen“ ausreise zu drängen.

Erniedrigende und menschenunwürdige Bedingungen sollen die Betroffenen zermürben und ihnen zeigen, dass sie hier nicht erwünscht sind. Bewohner*innen unterliegen einer verschärften Residenzpflicht, werden isoliert, haben kaum Zugang zu Sozial- und Rechtsberatung und sind aufgrund fehlender Öffentlichkeit schutzlos den Behörden ausgeliefert. Kinder dürfen weder eine öffentliche Schule besuchen, noch in den Kindergarten gehen.

Mit den Aktionswochen wollen wir unseren Protest gegen die Isolierung und Entrechtung in den Abschiebelagern auf die Straße tragen. Wir verlangen faire, individuelle Asylverfahren für alle Menschen, egal woher sie kommen! Wir sind für eine konsequente Bekämpfung von Fluchtursachen und gegen die systematische Diskriminierung von Minderheiten und gegen Waffenlieferungen in Krisengebiete, wie zum Beispiel die Ukraine!

Wir verurteilen die zermürbende Abschreckungs- und Abschiebepolitik der Bundesregierung aufs schärfste. Abschiebelager abschaffen! Jetzt!



PROGRAMMÜBERSICHT


Donnerstag 02.03.17 - Mittwoch 14.03.17

Ausstellung: „Inside Abschiebelager“

Eröffnung am Donnerstag 02.03.17 um 19.00 Uhr Taschenturmstr. 4



Samstag 04.03.17

AKTIONSTAG:

DISKUSSION: „BUT THIS IS HELL“

13:00 Uhr | Neuburger Kasten, Fechtgasse 6



DEMO: „ABSCHIEBELAGER ABSCHAFFEN!“

15:00 Uhr | Paradeplatz


FILM & DISKUSSION: „THE AWAKENING“ von und mit Kenan Emini (Alle bleiben)

19:00 Uhr | Neuburger Kasten, Fechtgasse 6



Dienstag 07.03.17

VORTRAG: „OFFENSICHTLICH UNBEGRÜNDET“

Zur Situation der Roma mit Nadia Wehrle (Madhouse)

19:00 Uhr | Vronis Ratschhaus, Donaustr. 1



Samstag 11.03.17

INNENSTADTAKTION: „Ingolstadt dreht auf“

Open Air Ausstellung und Live-HipHop von K.A.G.E.

11:00-15:00 Uhr | Fußgängerzone vor Modehaus Xaver Mayr





*Bei allen Veranstaltungen besteht ein Einlassvorbehalt.

Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an:

InfObus Bayerischer Flüchtlingsrat:

Tel: 089 - 76 22 34 | infobus@fluechtlingsrat-bayern.de

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Freitag, 17. Februar 2017
Feminismen sichtbar machen!
Ein - Do it yourself - Abend

17. März 2017 | 18:00 - 20:30 Uhr | Ort: UJZ Glocksee e.V. - Seminarraum (auf der linken Seite, vorne im Hof) Glockseestr. 35, 30169 Hannover
Eintritt frei | Barrierefrei

Angesichts der Diversität feministischer Praxen möchten wir uns an diesem Abend mit der Frage beschäftigen, wie Feminismen selbstbewusster und öffentlich sichtbarer werden können.
Den Abend starteten wir mit kurzen Interviews mit Frauen*, die in unterschiedlicher Art und Weise feministisch aktiv sind. Wir wollen mit ihnen über ihre Ansätze, Aktivitäten und Erfahrungen sprechen.
Danach diskutieren wir vertiefend in kleineren Gruppen, vernetzen uns, tauschen uns aus und planen gemeinsam weiter.


Themen für kleineren Gruppen:
• Was sind sinnvolle Formen des gemeinsamen Handelns?
• Wie können feministische und antirassistische Haltungen zusammen gedacht werden?
• Brauchen wir mehr Sichtbarkeit? Wenn ja, wie gelingt gute Öffentlichkeitsarbeit?
• Wie sieht eine Landkarte feministischer Projekte in Niedersachsen aus?
Eure Ideen sind natürlich herzlich willkommen.

Wir organisieren auf Anfrage Kinderbetreuung. Bitte meldet euch dafür bis zum 10. März bei anmeldung@rls-nds.de.

Veranstaltetet durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen e.V. und den Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Aktuelle Informationen zur Veranstaltung: Internetseite|Facebook


Die Veranstaltung findet im Rahmen des Hannoverschen Frauenbündnisses zum Internationalen Frauentag 2017 statt. Nähere Informationen hier.

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