Donnerstag, 26. Januar 2017
FOLTER: GEFESSELT ALS PAKET NACH MALI
POPULAIRE ASSEMBLÉE VON

AFRIQUE-EUROPE-INTERACT IN BAMAKO

Am 7. Januar 2017 wurden Amadou Ba und Mamadou Drame von Deutschland
nach Mali abgeschoben – zu zweit in einem Mini-Charter-Flugzeug (bewacht
von drei Polizisten), weil sie sich vorher mehrmals gegen ihre
Abschiebung gewehrt hatten. Doch Mini-Charter heißt nicht, dass die
beiden ganz normal geflogen wären. Vielmehr wurde ihnen bei ihrer
Ankunft am Flughafen Düsseldorf von der Bundespolizei mitgeteilt:
„Heute, keine Chance!“ - was heißen sollte, dass sie dieses Mal keine
Möglichkeit hätten, ihre Abschiebung zu verhindern. Praktisch sah das so
aus, dass die beiden an Fußgelenken, Knien und Händen gefesselt wurden –
die Hände gleich zweifach mit Handschellen und Kabelbindern. Zusätzlich
wurden die Oberarme durch eine breiten Brustgürtel direkt am Körper
fixiert, so dass die Bewegungsfreiheit praktisch auf Null reduziert war.
In dieser Haltung mussten Amadou Ba und Mamadou Drame nicht nur 2 bis 3
Stunden bis zum Abflug warten, vielmehr blieb die Fesselung auch den
gesamten Flug über bestehen. Lediglich bei Amadou Ba wurden nach einigen
Stunden Flugzeit die Fuß- und Kniefesseln abgenommen.

Ja, genau richtig gelesen: Rund 10 bis 12 Stunden, haben sich Amadou Ba
und Mamadou Drame in dieser entwürdigenden und schmerzhaften Haltung
befunden (wie sie unter anderem auf einer Assemblée Populaire von
Afrique-Europe-Interact in Bamako am 21.01.2017 berichtet haben). Alles spricht also dafür, diese Abschiebemethoden als Folter
zu bezeichnen, vor allem wenn man berücksichtig, dass die beiden bei
den vorherigen Abschiebeversuchen ebenfalls massive körperliche Gewalt
seitens der Polizei erfahren haben – ganz zu schweigen davon, dass
Abschiebungen als solche eine fundamentale Menschenrechtsverletzung
darstellen.

An der Qualifzierung als „Folter“ ändert auch der Umstand nichts, dass
solche Fesselungen durch einen EU-Beschluss legitimiert sind, wobei nur
einige Länder diese Methode anwenden. Entsprechend prüft die EU
derartige Zwangsmaßnahmen regelmäßig und kommt bemerkenswerterweise
immer wieder zu dem Ergebnis, dass sie rechtlich erlaubt seien.

Schließlich: Auch die Art und Weise, wie es überhaupt zu dieser
Abschiebung gekommen ist, spricht Bände: Im Falle von Amadou Ba hat die
Malische Botschaft in Berlin am 14.09.2016 einen Brief an die
Ausländerbehörde geschrieben, in dem es unter anderem heißt: „Herr Ba
hat darum gebeten, ihm ein Dokument auszustellen, welches seine malische
Staatsangehörigkeit bescheinigt [diese Bitte war natürlich nicht
freiwillig]. Da er jedoch keine Urkunde vorgelegt hat, mittels derer
bestätigt werden kann, dass er tatsächlich Malier ist, sind wir nicht in
der Lage, ihm das gewünschte Dokument auszustellen.“ Unbeschadet dessen
hat die gleiche Botschaft am 1. August 2016 und am 25. November 2016
Amadou Ba Passersatzpapiere für seine Abschiebung nach Mali ausgestellt
– angeblich, weil 2008 bei einem Sprachtest festgestellt worden sei,
dass er aus Mali kommen würde. Doch nicht nur die malischen Behörden
handeln willkürlich, auch die deutschen Ausländebehörden operieren mit
zweierlei Maß: Geht es darum Migrant_innen eine Aufenthaltserlaubnis
auszustellen, kann bereits ein winziger Schreibfehler in irgendeinem
Dokument (zum Beispiel beim Namen der Eltern) dazu führen, dass die
Glaubwürdigkeit ALLER Dokumente in Frage gestellt und die ganze Prozedur
gestoppt wird. Geht es jedoch um Abschiebungen, spielen derartige
Widersprüche keine Rolle, Hauptsache, es gibt irgendein schriftleches
Dokument (ob seriös oder nicht), das die Abschiebung erlaubt.

Aus Sicht von Afrique-Europe-Interact wäre es jedoch falsch, diesen
willkürlichen Umgang mit Dokumenten zum Hauptproblem zu erklären. Denn
Abschiebungen sind grundsätzlich ein Skandal: Sie stellen nicht nur eine
Verletzung des fundamentalen Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit dar.
Nein, sie tragen auch zur ökonomischen und sozialen Destabilisierung der
betroffenen Länder bei, wie Afrique-Europe-Interact in seiner letzten
Zeitung im Dezember 2016 in mehreren Artikeln ausgeführt hat:

https://afrique-europe-interact.net/1183-0-Migration-Entwicklung.html

Derzeit sind mehrere Aktivist_innen der europäischen Sektion von
Afrique-Europe-Interact unter anderem in Mali. Dabei geht es auch darum,
zusammen mit Amadou Ba und Mamadou Drame zu gucken, ob und wie die
beiden unterstützt werden können. Kurzum: Solidaritätsspenden (auch
steuerlich absetzbar) sind stets willkommen:

https://afrique-europe-interact.net/1541-0-Spendenformular.html

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Mittwoch, 25. Januar 2017
Spendenaufruf für Hekmet - Hilfe in der Not
Liebe mit Flüchtlingen Solidarischen,



bei uns im Haus lebt ein palästinensischer Geflüchteter, dessen Frau Hekmet voriges Jahr einen Schlaganfall erlitt.

Wir haben bereits Spenden gesammelt, um sie im Libanon mit Medikamenten versorgen zu können. Diese Medikamente sind mittlerweile verbraucht.

Da Hekmets Mann mittlerweile Subsidiären Schutz in Deutschland hat, und einen Antrag auf Familiennachzug stellen konnte, ist es eine Frage der Zeit, dass Hekmet nach Deutschland kommen kann und hier behandelt werden kann. Diese Zeit muss jedoch überbückt werden – die Medikamente werden dringend benötigt.



Wir bitten um Spenden auf unser Konto, die umgehend an die Familie überwiesen werden.

Ein detaillierter Spendenaufruf befindet sich im Anhang dieser Mail.



Mit solidarischen Grüßen



Die Unterstützungsgruppe für Geflüchtete in Heideruh

--------------------------------

Heideruh e.V.
Antifaschistische Erholungs- und Begegnungsstätte
Ahornweg 45
21244 Buchholz i.d. Nordheide
Tel.: 04181 / 8726
e-mail: info@heideruh.de
Homepage: www.heideruh.de

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Mittwoch, 25. Januar 2017
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht massivste sexuelle Bedrohung und Todesdrohungen nicht als Fluchtgrund an
Mit Bescheid vom 19.10.2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) einer alleinstehenden irakischen Informatikerin und ihren zwei
minderjährigen Kindern eine Anerkennung als Flüchtling verweigert, obwohl die
Frau von einer islamischen militärischen Gruppierung massiv unter Druck gesetzt
und ebenso wie ihre Kinder mit dem Tod bedroht wurde, falls sie sich weigere,
vertrauliche Unterlagen aus der "grünen Zone" zu schmuggeln. Als sie sich
daraufhin an ihre Vorgesetzten wandte, wurde ihr Schutz und Hilfe nur unter der
Bedingung versprochen, dass sie mit ihnen schlafen würde. In dieser ausweglosen
Situation entschied sich die Informatikerin zur Flucht.

Das BAMF nimmt nicht nur eine haarsträubende Wertung der - vom BAMF nicht in
Frage gestellten - massiven Bedrohung gegen die alleinstehende Frau und ihre
Kinder vor, sondern verharmlost und verniedlicht auch die - ebenfalls vom BAMF
nicht in Frage gestellte - Erpressung durch Vorgesetzte als "sexuelle
Belästigung". Wörtlich stellt das BAMF fest, es fehle bei dieser Konstellation
"an der Intensität der Bedrohung". Der Sachverhalt könne eine
Flüchtlingsanerkennung daher nicht begründen. Lediglich subsidiärer Schutz sei
ihr zuzubilligen (s. Anlage).

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sieht in dem Bescheid des BAMF einen krassen
Rechtsbruch und hat sich mit Schreiben vom 6. Dezember an die BAMF-Leitung
gewandt und um Abänderung des skandalösen Bescheids gebeten. Eine Antwort liegt
auch sechs Wochen später noch nicht vor.

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Lesempfehlung: Normalisierungsdiskurse
Wer sich zum Diskussionsstand zum Thema Modernisierungsdiskurse schlau machen will, etwa inwieweit Rassimus, Homophobie oder Diskriminierung definierter Randgruppen ineinanderfassen und wo sie nichts miteinander zu tun haben braucht nicht gleich die Mühe aufzuwenden die opulenten Werke Foucaults zu lesen. Und erst recht nicht die überwiegend stark moralisierten und teils hysterisch durchgeknallten Diskurse sich reinzuziehen die in der deutschsprachigen Bloggosphäre diese Gesamtthematik leider dominieren. Stattdessen empfiehlt sich dieses Buch hier, auch wenn es nicht mehr als eine Einführung bieten kann.

https://books.google.de/books?id=ANQE0qEgxQgC&pg=PA60&lpg=PA60&dq=Normalisierung+Diskurs&source=bl&ots=BRJXNtoI_N&sig=kZ65TBbOJ_pxAtiYHH3cm-mo-2w&hl=de&sa=X&ei=BgetU_m6PITnOfrLgfgM#v=onepage&q=Normalisierung%20Diskurs&f=false


Btw. Siegfried Jäger war für mich so eine Art Spiritus rector, methodisch basierte meine Dissertation auf seinem Ansatz.

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Ärzte gegen Atomkrieg zur Sammelabschiebung nach Afghanistan
Sammelabschiebung von 26 afghanischen Geflüchteten

Die Ärzteorganisation IPPNW kritisiert die gestrige Sammelabschiebung von afghanischen Flüchtlingen als inhuman. Erneut wurden 26 Menschen in ein Krisen- und Kriegsgebiet abgeschoben. Nach Aussage des UNHCR gibt es in Afghanistan keine sicheren Regionen. In ihrer Stellungnahme auf Anfrage des Bundesinnenministeriums vom Dezember 2016 heißt es, dass es vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Afghanistan nicht möglich sei, bestimmte Regionen als sichere und zumutbare interne Schutzalternative anzusehen.

Laut dem jüngsten OCHA-Bericht zu den „Humanitären Bedürfnissen 2017“ in Afghanistan führte die zunehmende geografische Ausweitung des Konflikts zu einer Erhöhung der Zahl der AfhganInnen, die 2017 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden.  Der Bericht geht von 9,3 Millionen aus. Das bedeutet eine Steigerung um 13 %. Allein zwischen Januar und September 2016 wurden 2.562 ZivilistInnen getötet und 5.835 verwundet, die höchste bisher gemessene Zahl in diesem Konflikt. 2.461 der Betroffenen waren Kinder.

Über 38.000 Menschen haben eine Online-Petition des IPPNW-Mitglieds Dr. Thomas Nowotny unterzeichnet, die sich gegen die menschenrechtswidrigen Abschiebungen nach Afghanistan richtet (www.change.org/nodeportation). Zu den Erstunterzeichnern gehören die Schauspielerin Senta Berger, der Theologe Dr. Jürgen Micksch, der Musiker Günther Sigl, der Autor und Publizist Terry Swartzberg und der Arzt und Regisseur Prof. Dr. Michael Verhoeven. Sie alle erklären sich bereit, alles in ihrer Macht stehende zum Schutz der bedrohten afghanischen Flüchtlinge zu tun. Dazu gehören persönliche Appelle an Behörden, Presse, Kirchen, Vereine, Prominente und PolitikerInnen in den Kommunen, in den Landtagen und im Bundestag.

Laut Medieninformationen waren unter den Abgeschobenen auch Flüchtlinge aus Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung: Vier Afghanen aus Baden-Württemberg, drei aus Hamburg und einer aus Rheinland-Pfalz. Die IPPNW hat die grünen Landtagsfraktionen in den Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung aufgefordert, nicht an Abschiebungen nach Afghanistan mitzuwirken und sich öffentlich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung ihre Afghanistan-Flüchtlingspolitik im Sinne der Menschenrechte neu justiert.

Den OCHA-Bericht zu den «Humanitären Bedürfnissen 2017» in Afghanistan vom November 2016 finden Sie unter http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/afg_2017_hno_english.pdf

Die Stellungnahme des UNHCR zu Afghanistan finden Sie unter https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-Bericht-UNHCR-Afghanistan.pdf

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Stoppt die Abschiebungen nach Afghanistan!
Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan


Heute morgen fand begleitet von Protesten die zweite Sammelabschiebung nach Afghanistan statt, nachdem die EU und die Bundesregierung mit der afghanischen Regierung ein Abkommen zur Verhinderung von ungeregelter Migration und zur Rücknahme afghanischer Flüchtlinge geschlossen haben. 60 Menschen sind somit bisher in ein vom Bürgerkrieg zerrissenes Land abgeschoben worden, weil entgegen der jüngsten Erkenntnis des UNHCR und anderer Organisationen kurzerhand von der Bundesregierung erklärt wurde, dass es sichere Regionen in Afghanistan gäbe.

Gegen diese unmenschliche Abschiebungspolitik, die offenbar in erster Linie mit hartem Durchgreifen die Handlungsfähigkeit des Staates demonstrieren soll und als Signal an autoritär veranlagte Rassist_innen zu verstehen ist, gibt es bundesweit Protest. Am Sa., 11.02. wird es in den meisten Bundesländern zentrale Demonstrationen gegen die Abschiebungen nach Afghanistan geben. Auch wenn aus Niedersachsen nach wie vor nur in Einzelfällen straffällig gewordene Personen abgeschoben werden sollen, wird es auch in Hannover am 11.02. eine landesweite Demonstration geben, um einen grundsätzlichen Abschiebungsstopp einzufordern.



Bitte verbreitet den Aufruf und nehmt an der Demonstration teil!

Termin: Sa., 11.02., 13.00 Uhr

Ort: Hauptbahnhof Hannover (Beginn Bahnhofstraße)

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Montag, 23. Januar 2017
Jutta Dithfurth vs. Jürgen Elsässer - Anzeige wegen Antisemitismus
Ganz interessant zu lesen:

http://www.jutta-ditfurth.de/dl/dl.pdfa?download=Ditfurth-EGMR-Antisemitismus-Prozess-20161221.pdf

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Freitag, 20. Januar 2017
BRD weigert sich wieder einmal, Wiedergutmachungen für den Völkermord an den Herero anzuerkennen
Angesichts der Tatsache, dass Deutschland sich hinsichtlich der Ansprüche der Juden durchaus konziliant verhalten hat (vgl. Zusagen gegenüber der Jewish Claims Conference) stellt sich die Frage: Warum passiert da gar nichts, sind auch die Grünen da überhaupt nicht entgegenkommend?

Mögliche Antworten:
1) Es fehlt inzwischen an Geld
2) Rassismus: Ansprüche von "Schwarzen" sind nicht so wichtig
3) Jüdische Lobbies sind halt wirkungsmächtiger als die von Armutsstaaten wie Namibia
4) Nach der Aufarbeitung der Shoah muss nun endlich Schluss sein.

In allen vier Fällen: Beschämend.

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Mittwoch, 18. Januar 2017
ErkenungsdienstlicheBehandlung für Säuglinge und Kleinkinder
Maßnahme ohne Sinn und Verstand: BAMF lädt Säuglinge und Kleinkinder zur erkennungsdienstlichen Behandlung
PRO ASYL: Für die Familien Schikane, für die Behörden Mehrarbeit ohne Erkenntnisgewinn
Für die betroffenen Eltern ist es ein ärgerlicher Reise- und Organisationsaufwand, für die Kinder eine Belastung und für die Behörden ein beträchtlicher bürokratischer Aufwand mit keinerlei Erkenntnis- oder Sicherheitsgewinn: die Einbestellung von Kleinkindern und Säuglingen von Asylsuchenden zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die »Aktion Kinderfoto« wirft ein bezeichnendes Licht auf das aktuelle flüchtlingspolitische Klima, in dem Sinn und Zweck einzelner Maßnahmen nicht mehr hinterfragt werden, sondern die Idee vorherrscht, dass viel Aktivismus auch viel helfen wird.

Erste Vorladungen tauchten im November in Bayern auf. Aktuell berichten z.B. Frankfurter AnwältInnen, dass ihnen mehrere Ladungen an die Kinder ihrer Mandanten für den 19. Januar 2017 z.B. in der Außenstelle Büdingen des Bundesamtes vorliegen. In den Ladungen wird darauf hingewiesen, dass bei Nichterscheinen das Verfahren wegen mangelnder Mitwirkung eingestellt werden kann. Über den Hinweis, dass es sich um eine ED-Behandlung handele, findet sich keine Information zum Sinn der Aktion bzw. eine Rechtsgrundlage. Tatsächlich findet sich in § 16 Abs. 1 AsylG eine Regelung, die ein Einfallstor für die Idee ist, Säuglinge und Kleinkinder zum Fototermin einzuladen. Demnach dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke von AusländerInnen genommen werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Unter dieser Altersgrenze »dürfen nur Lichtbilder aufgenommen werden«. Eine flächendeckende Fotosammlung von Säuglingen und Kleinkindern von Asylsuchenden dürfte der Gesetzgeber mit dieser Regelung nicht gemeint haben – obwohl sie ins Asylgesetz in der Hektik des letzten Jahres hineingenommen worden ist.

Doch mit deutscher Hundertprozentigkeit hat die Bundesamtsspitze ihre Dienstanweisung zur ED-Behandlung so geändert, dass bei allen Kindern unter 14 Jahren ein Foto angefertigt wird, das dann zur Akte genommen wird. Das ist zwar grober Unfug, denn das schnelle Veralten von Kinderporträts würde der deutschen Gründlichkeit halber dann wohl auch beinhalten müssen, dass jedes Jahr aufs Neue fotografiert wird. Verwertbare biometrische Daten erhält man so nicht.

In einer in Bayern ergangenen Ladung für ein im August 2016 geborenes Kind heißt es zudem: »Bitte beachten Sie, dass das Bundesamt für die Dauer der Wartezeit keine Verpflegung zur Verfügung stellt«. Zumindest Säuglingen wird diese Warnung nicht so wichtig sein. Kleinkinder werden offensichtlich aus dem Picknickkorb der Eltern versorgt werden müssen, soweit diese den amtlichen Hinweis verstanden haben.

Das Bundesamt hat – wie im letzten Jahr – eigentlich Wichtigeres zu tun, nämlich in Asylverfahren zeitnah und sachgerecht zu entscheiden. Es sollte der Bundesamtsspitze eigentlich möglich sein, auch dem Bundesinnenministerium zu verdeutlichen, dass eine Galerie von Säuglings- und Kleinkinderfotos weder zweckdienlich noch ein Sicherheitsgewinn ist.

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Dienstag, 17. Januar 2017
Torsten Albig, MP von Schleswig-Holstein, lehnt Abschiebungen nach Afghanistan kategorisch ab. Recht hat er!
Der Schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig erklärt mit Blick auf das aktuelle UNHCR-Memorandum zu Afghanistan am 13.1.2017 in den Kieler Nachrichten:
"Dieses Dokument sei 'ein Schlag ins Gesicht' all derer, die Afghanistan für sicher erklären. 'All denen, die das sagen, wünsche ich, dass sie selber nach Kabul zurückgeführt werden.'"

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