Sonntag, 11. September 2016
Refugees- Café auf dem Stadtfest Buchholz
Alle Refugees sind eingeladen am Stadtfest in Buchholz teilzunehmen.



Heideruh wird gemeinsam mit Refugees und internationalen Jugendlichen ein Refugees-Café gestalten: Ein Ort zum Treffen und Informieren, mit Kaffee, Tee und Süßem.



Gleich daneben informiert das Bündnis für Flüchtlinge die Buchholzer Bevölkerung über ihre Aktivitäten und ist offen für alle Fragen rund um das Thema Flüchtlinge.



Wir wünschen uns Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung des Cafés:



Könnten Sie den von Ihnen Betreuten den anhängenden Aushang – die Einladung zum gemeinsamen Backen – geben. Wir wollen am Do, 15. 9. von 14-17 Uhr Backlava und anderes in unserer Küche herstellen.

Ebenso freuen wir uns über süßes Gebäck, dass direkt zum Stadtfest mitgebracht wird.



Es wäre schön, wenn einige Sprachmittler und Sprachmittlerinnen Lust hätten im Café vorbei zu kommen um für Fragen der Refugees zur Verfügung stünden.

Ebenso wäre es nett, wenn Refugees Lust hätten arabischen Kaffee – Quahwa – zuzubereiten. Die Utensilien wären da.



Und da von uns erwartet wird, dass wir politisch indoktrinieren, wollen wir diesem Ruf auch in diesem Schreiben gerecht werden:

Bitte gehen Sie wählen! Damit keine Brandschwätzer, die sogar nicht davor zurückschrecken, Bürgermeistern populistisch den Tod anzudrohen, in den Stadtrat einziehen und uns allen damit die Arbeit und den Refugees die Lebensperspektive erschweren.

Es grüßt die Unterstützungsgruppe für Refugees in Heideruh

--------------------------------

Heideruh e.V.
Antifaschistische Erholungs- und Begegnungsstätte
Ahornweg 45
21244 Buchholz i.d. Nordheide
Tel.: 04181 / 8726
e-mail: info@heideruh.de
Homepage: www.heideruh.de

... link (0 Kommentare)   ... comment


Resolution der Flüchtlingsräte
Die Landesflüchtlingsräte, die ihre regelmäßige Konferenz anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Flüchtlingsrat Sachsen derzeit in Dresden abhalten, fordern eine Ende einer Rassismus fördernden Parteiendebatte und Rechtspolitik.

Auf der heutigen (09.09.2016) gemeinsamen Pressekonferenz kritisieren sie eine menschenrechtsfeindliche Politik, die sich z.B. darin äußert, dass Bundesinnenminister De Maizière ungeachtet der katastrophalen Situation in Griechenland Asylsuchende wieder dorthin zurückschicken will. Ebenso prangern die Flüchtlingsräte die geplanten Verschärfungen der Dublin-Verordnung als entwürdigende EU-politische Praxis an.

Vor dem Hintergrund der aktuellen politschen Debatten nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern appellieren die Flüchtlingsräte an die Parteien, nicht aus populistischem Kalkül heraus die Menschen- und Grundrechte von Geflüchteten in der Diskussion zu missachten.

Die Landesflüchtlingsräte der Bundesländer fordern konkret:



1.eine bedingungslose Freizügigkeit bei der Wohnsitznahme von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen,
2.eine familienfreundliche Flüchtlingsaufnahme, einen beschleunigten und barrierefreien Familiennachzug und den regelmäßigen Verzicht auf die Abschiebung von Familien,
3.eine Asyl-Amnestie, die alle seit mindestens zwölf Monaten unbearbeiteten Asylbegehren mit Erteilung des Flüchtlingsstatus entscheidet
4.und nicht zuletzt die Öffnung sicherer Korridore für Flüchtende anstatt der Kollaborationen mit autoritären Regimen zum Zwecke der Flüchtlingsabwehr.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Dienstag, 16. August 2016
Bitter Oranges oder die Ausbeutung schwarzer Flüchtlinge in Europa
Fotoausstellung vom 12.9.2016 bis 7.10.2016 im Haus kirchlicher Dienste in Hannover




Eröffnung am 12.September um 17 Uhr




Die Ausstellung befasst sich mit dem Thema der menschenunwürdigen Unterbringung in Zelten oder Slumsiedlungen und der Arbeitsausbeutung afrikanischer Flüchtlinge in Süditalien. Sie ist das Ergebnis eines dreijährigen photographischen und ethnographischen Forschungsprojekts, das die Arbeits- und Lebensbedingungen der afrikanischen Arbeiter_innen auf italienischen Zitrusplantagen analytisch darstellt.




Ziel der Ausstellung ist es, moderne Arbeitssklaverei in Europa, Migrationspolitik und Preisdruck in der Lebensmittelproduktion zu thematisieren. Zugleich sensibilisiert sie für faire Handelsbedingungen und einen bewussten Konsum von Nahrungsmitteln.




Weitere Infos auf der Homepage www.bitter-oranges.com.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Freitag, 29. Juli 2016
LESEBEFEHL! Bersarin über einen außergewöhnlichen Künstler und die Shoah
https://bersarin.wordpress.com/2016/07/29/eine-kunst-als-verweigerung-pin-up-und-shoah-boris-lurie-im-juedischen-museum-1/#comment-10139

... link (0 Kommentare)   ... comment


Mittwoch, 27. Juli 2016
Von Flüchtling zu Flüchtling - Ex-Ostvertriebene sind mit KurdInnen befreundet und helfen denen
Gegenwärtig beherrschen Berichte über Terroranschläge die Schlagzeilen und verdrängen die Darstellungen über praktizierte Willkommenskultur und bereichernde Begegnungen mit Flüchtlingen, allerorten steigt die Nervosität und Unsicherheit. Dabei gibt es nach wie vor viele gelungene Beispiele für ein erfolgreiches Zusammenleben. Anliegend dokumentieren wir einen Bericht des Ehepaars Zenk aus Brome über ihr Zusammenleben mit einer siebenköpfigen kurdischen Flüchtlingsfamilie, in dem es u.a. heißt: „Es ist das Wissen, dass wir auch einmal Flüchtlinge waren und vor dem Nichts standen. Ihre Liebe und Respekt bereichert unser Leben.“

Tür an Tür mit einer kurdischen siebenköpfigen Flüchtlingsfamilie:

www.nds-fluerat.org

... link (0 Kommentare)   ... comment


Donnerstag, 21. Juli 2016
Solidarität ist eine WAFFE - Unterstützt die kämpfende Linke in der Türkei!
"Erdogan hat am Mittwoch Abend für drei Monate den Ausnahmezustand
erklärt. Parlament, Versammlungsfreiheit und Grundrechte sind ab heute
auch "ganz offizell" ausser Kraft gesetzt. Die im Moment laufende
Repressionswelle gegen oppositionelle Kräfte und der Staatsterror gegen
die kurdische Befreiungsbewegung und die revolutionäre Linke in der
Türkei werden noch weiter zunehmen. Den Freundinnen und Genossinnen dort
stehen sehr schwere Zeiten entgegen. Umso wichtiger wird es für uns hier
in Europa die Stimme der fortschrittlichen Kräfte in der türkischen
Gesellschaft hörbar zu machen, in Zeiten wo ihnen vom Staatsapperat der
AKP die Kehle zugedrückt wird. Eine breite Solidaritätsbewegung muss
jetzt aufgebaut werden, die neben politische auch praktische Solidarität
beinhalten muss. Wie das aussehen kann, wollen wir in den nächsten Tagen
diskutieren. Einen Anfang könnte die Demonstration am Freitag sein.
Demo / Freitag / 22.Juli / 18 Uhr /Berlin/ U-BHF Hermannplatz"

https://www.facebook.com/events/1094821077258919/?notif_t=plan_user_invited&notif_id=1469051905153741


https://www.facebook.com/603826463103245/photos/a.603847989767759.1073741828.603826463103245/679638082188749/?type=3

... link (0 Kommentare)   ... comment


Freitag, 8. Juli 2016
Pressemitteilung des Solidarity4all-Bündnisses, 07.07.2016
Antirassistisches Protestcamp in Bamberg im August 2016 unter dem Motto:
Solidarity4all – Gegen Ausgrenzung und Abschiebelager
04. bis 07. August 2016 – ARE Bamberg
Ein Bündnis aus mehreren Organisationen aus Nürnberg, Bamberg, München, Göttingen, Erlangen, Fürth, Dresden und anderen Städten wird im August ein mehrtägiges antirassistisches Protestcamp vor der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung in Bamberg mit Kundgebung vor dem Lager, Demo durch Bamberg und Protestaktionen in der Innenstadt durchführen.

Im September 2015 wurden in Bayern zwei so genannte Ankunfts- und Rückführungszentren (ARE) eröffnet – in Manching/Ingolstadt und in Bamberg. Geflüchtete aus Ländern, die zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt wurden, müssen die gesamte Dauer des Asylverfahrens in diesen Sonderlagern verbringen und werden mit Sachleistungen statt Bargeld versorgt. Durch die sogenannte „Residenzpflicht“ ist ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Abgeschottet von der Öffentlichkeit und in menschenunwürdigen Zuständen untergebracht, wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt, das inklusive Rechtsmittelfristen nur drei Wochen dauern soll. Zugang zu rechtlichem Beistand und Sozialberatung ist so kaum möglich, zumal Hilfsorganisationen der Zugang zum Lager verwehrt wird. Die medizinische Versorgung ist ebenfalls eingeschränkt, wie auch der Schulbesuch für schulpflichtige Kinder.

„Die Menschen in der ARE in Bamberg werden isoliert, entrechtet und von jeglicher gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen“ kritisiert Christian Oppl von Solidarity4all-Bündnis. „Das Ziel ist eine möglichst schnelle Abschiebung von Menschen, statt der individuellen Prüfung der Asylanträge. Dagegen richtet sich unser Protest“. Die meisten Asylanträge der Bewohner*innen enden mit einem negativen Bescheid und jede Woche finden Sammelabschiebungen aus der Unterkunft statt. Bisher wurden viele Rom*nija abgeschoben und damit Angehörige einer Gruppe, die besonders stark von Rassismus betroffen und deren Lebenssituation in den Balkanstaaten katastrophal ist. Derzeit wird bereits wieder über eine Ausweitung der Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten diskutiert, die auf Betreiben der CSU bereits in den letzten Jahren um die Westbalkanstaaten ergänzt wurden. Die politische Strategie der CSU dabei ist offensichtlich: MigrantInnen abschrecken und immer mehr Menschen aus dem regulären Asylverfahren drängen. Statt rassistischer Ausgrenzung will das Solidarity4all-Bündnis ein Zeichen für eine solidarische Gesellschaft für alle Menschen setzen.

Zurzeit laufen Verhandlungen mit der Stadt Bamberg über eine geeignete Fläche für das Camp, die sich aber als schwierig erweisen. Die Flächen, die in der Nähe der ARE liegen und vom Bündnis deshalb favorisiert werden, will die Stadt bisher nicht zur Verfügung stellen. „Eine Lösung muss gefunden werden“, so Christian Oppl vom Solidarity4all-Bündnis. „Die Menschen, die ihren Protest gegen die Abschiebepolitik zum Ausdruck bringen wollen, werden Anfang August kommen. Sie werden es sich nicht nehmen lassen, ihre Solidarität mit den Geflüchteten zu bekunden.“

Das Camp wird am Donnerstag, 04. August, mit einer Kundgebung vor der ARE beginnen. Am Freitag sind Aktionen in der Bamberger Innenstadt geplant, am Samstag wird ab 13 Uhr eine Demonstration am Bamberger Bahnhof starten.

Weitere Informationen, den Aufruf zum Camp und die unterstützenden Gruppen/Organisationen finden Sie unter:
www.protestcamp-bamberg.antira.info

Für Fragen bezüglich des Protestcamps wenden Sie sich bitte an:
Christian Oppl | Karawane München | oppl@karawane-muenchen.org | Tel: 0176-30773471
Markus Schuler | Karawane Nürnberg | submarco2@gmx.net | 0178-3804843

Für Fragen bezüglich der ARE in Bayern und Kontakt zu Betroffenen wenden Sie sich bitte an:
Lisa Beimler | Karawane München | lizya@riseup.net | 0176-21500923

--

... link (1 Kommentar)   ... comment


Sonntag, 19. Juni 2016
Solidarität mit Dunja Hayali
Die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali wird wegen ihres antirassistischen und interkonfessionellen, ökumenischen Engagements mit einer Flut von Hassmails, Shitstorms und Drohungen drangsaliert. Die Tatsache, dass sie kurdischer Abstammung, Lesbe und ganzkörpertätowiert ist scheint hierbei eine wesentliche Rolle zu spielen, so nach dem Motto "So eine hat den Mund nicht aufzumachen!".


Also, Solidarität mit Dunja Hayali! Und Dunja, weitermachen, mehr denn je!

https://www.facebook.com/DunjaHayali/

... link (0 Kommentare)   ... comment


Mittwoch, 8. Juni 2016
Müssen Asylbewerber um ihre Jobs bangen, weil die Arbeitsagentur überlastet ist?
Bericht aus der Wochenzeitung "Der Freitag" über Geflüchtete in Münster
und Telgte.
https://www.freitag.de/autoren/felix-werdermann/warten-auf-erlaubnis


Warten auf Erlaubnis

Shoel bin Abdulla ist, wenn man so will, ein Vorzeigeflüchtling. Vor
rund vier Jahren ist er aus Bangladesch nach Deutschland gekommen, hat
fleißig Deutsch gelernt, hat als Reinigungskraft etwas Geld verdient,
hat später erfolgreich eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer absolviert.
Jetzt möchte der 41-Jährige in Münster beim Altenzentrum Klarastift
arbeiten. Die Einrichtung würde ihn auch gerne anstellen, der Vertrag
ist bereits unterschrieben. Das Einzige, was fehlt, ist die Erlaubnis
von der Bundesagentur für Arbeit. Und die lässt auf sich warten.

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung ein Integrationsgesetz
beschlossen. Die Botschaft: Flüchtlinge sollen schneller in Arbeit
kommen. In der Praxis ist das jedoch ziemlich kompliziert. Asylbewerber
und Geduldete dürfen nicht einfach Geld verdienen. Deutsche und
EU-Ausländer beispielsweise haben Vorrang. Daher ermittelt die
Arbeitsagentur im Einzelfall, ob sich nicht jemand anders findet, der
den Job übernehmen kann. Diese Prüfung entfällt bei Flüchtlingen, die
sich seit mindestens 15 Monaten legal in Deutschland aufhalten. In jedem
Fall muss aber beurteilt werden, ob die Beschäftigungsbedingungen in
Ordnung sind.

Eigentlich soll die Prüfung innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen
sein, so steht es in der entsprechenden Verordnung. In Wirklichkeit
zieht sich das Verfahren jedoch oft in die Länge, womöglich auch, weil
die Arbeitsagentur überlastet ist. Die Betroffenen bekommen davon in der
Regel nichts mit. Sie bangen um ihren Job, der an Konkurrenten vergeben
werden könnte, wenn es mit der Arbeitserlaubnis zu lange dauert. Und sie
können sich kaum wehren. Die Flüchtlinge stehen nur mit der
Ausländerbehörde im Kontakt, von den Vorgängen zwischen den Behörden
erfahren sie lediglich, wenn sie sich danach erkundigen.

Normalerweise füllen Asylbewerber und Betrieb einen Antrag auf
Arbeitserlaubnis aus, inklusive Stellenbeschreibung. Zusätzlich wird
beim der Ausländerbehörde der Arbeitsvertrag eingereicht. Die Behörde
schickt die Unterlagen dann an das „Arbeitsmarktzulassungsteam“ der
Bundesagentur für Arbeit. Für die Entscheidung sind zwei Wochen Zeit,
ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt. Die Verordnung sieht jedoch
eine Ausnahme vor: Die Arbeitsagentur kann der Ausländerbehörde
mitteilen, „dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung
über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die
erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat“. In
diesem Fall darf die Zwei-Wochen-Frist überschritten werden. Die
Arbeitsagentur kann über die Ausländerbehörde weitere Informationen vom
Antragsteller einholen oder sich direkt an den Arbeitgeber wenden, wenn
von dort Unterlagen fehlen.


„Ich bin es langsam leid“

Im Prinzip ist das eine sinnvolle Regel, sie kann jedoch von der
Arbeitsagentur missbraucht werden, um sich Zeit zu verschaffen – wenn
gar keine Unterlagen fehlen oder diese nicht angefordert werden. Shoel
bin Abdulla hat seine Unterlagen im April eingereicht. Als keine Antwort
kam, hat er bei der Ausländerbehörde in Warendorf nachgefragt. Dort
liegt ein Schreiben der Arbeitsagentur vor, dass die Zwei-Wochen-Frist
ausgesetzt sei und vom Arbeitgeber weitere Unterlagen verlangt worden seien.

Der Arbeitgeber hat davon jedoch nichts mitbekommen. „Hier ist nichts
schriftlich angefordert worden“, sagt Maria Boresch-Bogovic,
Personalverantwortliche beim Klarastift. Sie habe schon drei Mal bei der
Arbeitsagentur telefonisch nachgehakt. „Mir wurde gesagt, dass die weit
über 1.000 Anträge haben und dass die Bearbeitung vier bis acht Wochen
dauert.“ Beim zweiten Anruf habe die Sachbearbeiterin nach einem
aktuellen Arbeitsvertrag gefragt – ursprünglich hätte bin Abdulla
nämlich schon Anfang Mai beginnen sollen. Also hat sie das Datum
geändert und alle Unterlagen an die Arbeitsagentur gefaxt – obwohl sie
vorher schon bei der Ausländerbehörde eingereicht wurden. Auf eine
Antwort wartet sie noch immer. „Ich rufe da jetzt nicht mehr an, ich bin
es langsam leid.“

Ähnliche Erfahrungen hat auch die Besitzerin einer Eisdiele in Telgte
gemacht. Sie will eine 39-jährige Kosovarin als Putzhilfe einstellen.
Der Antrag wurde ebenfalls im April gestellt. Die Zwei-Wochen-Frist
wurde ebenfalls überschritten. Angeblich fehlten ebenfalls Dokumente.
Und die Eiscafébesitzerin klagt ebenfalls: „Bei uns sind keine
Unterlagen angefordert worden.“

Auf /Freitag/-Anfrage räumt die Arbeitsagentur nun Fehler ein. „Es ist
versäumt worden, den Arbeitgeber zu kontaktieren“, erklärt eine
Sprecherin. Es handle sich „um ein bedauerliches Versehen bei zwei
Einzelfällen“. Nun würden die Angelegenheiten sofort bearbeitet.

Sind das Einzelfälle? Nach Einschätzung von Flüchtlingshelfern kommen
diese Geschichten häufiger vor. „Ich habe schon öfter von solchen Fällen
gehört“, sagt Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender (GGUA) in Münster. Eine politische Absicht
dahinter hält er allerdings für unwahrscheinlich. „Ich glaube eher, der
Grund ist die Überlastung der Arbeitsagentur.“ Das Vorgehen ist seiner
Meinung nach auf jeden Fall unzulässig.

Der Verdacht, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur öfter auf
unzulässige Weise die Frist verlängern, wird auch durch eine
Einschätzung der Ausländerbehörde im Kreis Warendorf genährt. Dort
herrscht der „jedoch nicht statistisch belegbare Eindruck“, dass die
Arbeitsagentur derzeit die Zwei-Wochen-Frist häufiger überschreite als
früher, wie Ralf Holtstiege sagt, der Leiter des Ordnungsamts, zu dem
auch die Ausländerbehörde gehört. „Dies mag mit einem dort
gegebenenfalls vorhandenen großen Arbeitsanfall zusammenhängen.“

Verstößt die Arbeitsagentur gegen die Vorgaben, haben die Flüchtlinge
das Nachsehen. „Juristisch ist schwer dagegen vorzugehen“, erklärt Voigt
von der GGUA. „Als Antragsteller bin ich darauf angewiesen, dass ich
einen Bescheid von der Ausländerbehörde bekomme. Zudem erfährt der
Antragsteller von dem Vorgang in der Regel gar nichts.“ Wenn es länger
dauert, wird nur die Ausländerbehörde benachrichtigt, nicht der
Flüchtling selbst. Und nur wenige Asylbewerber fragen bei der
Ausländerbehörde nach oder nehmen gar Einsicht in den Briefverkehr.


Und dennoch Optimismus

Wie hoch die Dunkelziffer der unzulässig hinausgezögerten Anträge ist,
weiß niemand. Die Arbeitsagentur erfasst auch nicht statistisch, wie oft
generell die Zwei-Wochen-Frist überschritten wird. Sie zählt jedoch, wie
viele Anträge auf Arbeitserlaubnis insgesamt gestellt werden. Von Januar
bis April dieses Jahres waren es fast 27.000, die meisten wurden
genehmigt, ein Viertel wurde abgelehnt.

Shoel bin Abdulla ist optimistisch, dass die Arbeitsagentur bei ihm
zustimmen wird. Aber er fürchtet, dass es bis zur Erlaubnis zu spät sein
könnte und seine Stelle anderweitig besetzt wird. „Natürlich habe ich
Angst. Wenn mein Arbeitsplatz weg ist, wo finde ich eine Arbeit? Dann
muss ich suchen, wieder Formulare ausfüllen und warten.“ Verliert der
Arbeitgeber irgendwann die Geduld? „Wir müssen sehen, dass wir unsere
Lücken gestopft kriegen“, sagt die Personalerin Boresch-Bogovic. „Aber
ich bin optimistisch, dass ich Herrn bin Abdulla unterbringen kann, wenn
er eine Arbeitserlaubnis hat.“

Dieser Beitrag erschien in Ausgabe 22/16
<https://www.freitag.de/ausgaben/2216>.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Gesundheit für alle statt lebenslänglicher Minimalversorgung
Georg Classen (Flüchtlingsrat Berlin) hat eine vulminante Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 08.06.2016 unter dem Titel: „Medizinische Versorgung von Flüchtlingen“ verfasst. Darin kritisiert er zunächst grundsätzlich die Beschränkungen, die das Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht, und zitiert zustimmend den renommierte Sozialrechtler Eichenhofer:
„Das Urteil des BVerfG vom 18.7.2012 muss für den Gesetzgeber … ein Anlass sein, die Reichweite des Gesundheitsschutzes für Flüchtlinge und Asylsuchende zu überprüfen. Die Beschränkung des Anspruchs auf eine Akutbehandlung und die Versagung einer nachhaltigen Krankenbehandlung verletzt das Menschenrecht auf Gesundheit und widerspricht auch einem das Sozialleistungsrecht umfassenden Verständnis des Art. 2 11 GG. Danach ist der Staat nicht nur gefordert, sich sämtlicher Eingriffe in das Leben und die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit der Inlandsbewohner zu enthalten, sondern auch zum aktiven Schutz der kranken Menschen durch medizinische Hilfe verpflichtet. Deren Versagung stellte auch die Diskriminierung behinderter Menschen dar, die sowohl international- und europarechtlich wie nach Art. 3 III 2 GG untersagt ist.“

Ausführlich widmet sich Classen sodann dem Bundesrats-Kompromiss zum AsylbLG, der die Möglichkeit für die Länder vorsieht, elektronische Gesundheitskarten auch für Asylsuchende auf freiwilliger Basis einzuführen. Er beschreibt ausführlich den unbefriedigenden Stand in den Bundesländern (zu Niedersachsen weitere Infos hier) und kommt zu dem Ergebnis:
„Anzustreben ist nach alledem – wie bereits 2014 vom Bundesrat empfohlen – eine bundeseinheitlichen gesetzliche Regelung zur Einbeziehung aller AsylbLG-Berechtigten in die Gesetzliche Krankenversicherung. Rechtssystematisch am einfachsten wäre dies wie beim Arbeitslosengeld II über die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 SGB V zu regeln. Hilfsweise kann über § 264 Abs 2 SGB V eine bundesweit verbindliche, einheitliche Regelung zur medizinischen Versorgung aller AsylbLG Berechtigten über die GKV geschaffen werden. Bereits seit vielen Jahren gilt dies für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG sowie für Leistungsberechtigte nach dem SGB VIII und SGB XII. Verhandlungen über die Höhe der Vergütung des Verwaltungsaufwandes der Krankenkassen würden überflüssig, wenn der Bundesgesetzgeber die Marge verbindlich festschreibt. Beide Varianten würden die Sozialbehörden wesentlich von administrativen Aufgaben bei der Krankenversorgung nach AsylbLG entlasten. Auch der Übergang von der Krankenhilfe nach §§ 4/6 AsylbLG bzw. § 2 AsylbLG zur Versorgung nach SGB II/XII würde sich unkomplizierter gestalten, da eine Krankenkassenwahl und die erneute Anfertigung von Fotos für die eGK entbehrlich wären.“

... link (0 Kommentare)   ... comment