Mittwoch, 8. Juni 2016
Müssen Asylbewerber um ihre Jobs bangen, weil die Arbeitsagentur überlastet ist?
Bericht aus der Wochenzeitung "Der Freitag" über Geflüchtete in Münster
und Telgte.
https://www.freitag.de/autoren/felix-werdermann/warten-auf-erlaubnis


Warten auf Erlaubnis

Shoel bin Abdulla ist, wenn man so will, ein Vorzeigeflüchtling. Vor
rund vier Jahren ist er aus Bangladesch nach Deutschland gekommen, hat
fleißig Deutsch gelernt, hat als Reinigungskraft etwas Geld verdient,
hat später erfolgreich eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer absolviert.
Jetzt möchte der 41-Jährige in Münster beim Altenzentrum Klarastift
arbeiten. Die Einrichtung würde ihn auch gerne anstellen, der Vertrag
ist bereits unterschrieben. Das Einzige, was fehlt, ist die Erlaubnis
von der Bundesagentur für Arbeit. Und die lässt auf sich warten.

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung ein Integrationsgesetz
beschlossen. Die Botschaft: Flüchtlinge sollen schneller in Arbeit
kommen. In der Praxis ist das jedoch ziemlich kompliziert. Asylbewerber
und Geduldete dürfen nicht einfach Geld verdienen. Deutsche und
EU-Ausländer beispielsweise haben Vorrang. Daher ermittelt die
Arbeitsagentur im Einzelfall, ob sich nicht jemand anders findet, der
den Job übernehmen kann. Diese Prüfung entfällt bei Flüchtlingen, die
sich seit mindestens 15 Monaten legal in Deutschland aufhalten. In jedem
Fall muss aber beurteilt werden, ob die Beschäftigungsbedingungen in
Ordnung sind.

Eigentlich soll die Prüfung innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen
sein, so steht es in der entsprechenden Verordnung. In Wirklichkeit
zieht sich das Verfahren jedoch oft in die Länge, womöglich auch, weil
die Arbeitsagentur überlastet ist. Die Betroffenen bekommen davon in der
Regel nichts mit. Sie bangen um ihren Job, der an Konkurrenten vergeben
werden könnte, wenn es mit der Arbeitserlaubnis zu lange dauert. Und sie
können sich kaum wehren. Die Flüchtlinge stehen nur mit der
Ausländerbehörde im Kontakt, von den Vorgängen zwischen den Behörden
erfahren sie lediglich, wenn sie sich danach erkundigen.

Normalerweise füllen Asylbewerber und Betrieb einen Antrag auf
Arbeitserlaubnis aus, inklusive Stellenbeschreibung. Zusätzlich wird
beim der Ausländerbehörde der Arbeitsvertrag eingereicht. Die Behörde
schickt die Unterlagen dann an das „Arbeitsmarktzulassungsteam“ der
Bundesagentur für Arbeit. Für die Entscheidung sind zwei Wochen Zeit,
ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt. Die Verordnung sieht jedoch
eine Ausnahme vor: Die Arbeitsagentur kann der Ausländerbehörde
mitteilen, „dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung
über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die
erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat“. In
diesem Fall darf die Zwei-Wochen-Frist überschritten werden. Die
Arbeitsagentur kann über die Ausländerbehörde weitere Informationen vom
Antragsteller einholen oder sich direkt an den Arbeitgeber wenden, wenn
von dort Unterlagen fehlen.


„Ich bin es langsam leid“

Im Prinzip ist das eine sinnvolle Regel, sie kann jedoch von der
Arbeitsagentur missbraucht werden, um sich Zeit zu verschaffen – wenn
gar keine Unterlagen fehlen oder diese nicht angefordert werden. Shoel
bin Abdulla hat seine Unterlagen im April eingereicht. Als keine Antwort
kam, hat er bei der Ausländerbehörde in Warendorf nachgefragt. Dort
liegt ein Schreiben der Arbeitsagentur vor, dass die Zwei-Wochen-Frist
ausgesetzt sei und vom Arbeitgeber weitere Unterlagen verlangt worden seien.

Der Arbeitgeber hat davon jedoch nichts mitbekommen. „Hier ist nichts
schriftlich angefordert worden“, sagt Maria Boresch-Bogovic,
Personalverantwortliche beim Klarastift. Sie habe schon drei Mal bei der
Arbeitsagentur telefonisch nachgehakt. „Mir wurde gesagt, dass die weit
über 1.000 Anträge haben und dass die Bearbeitung vier bis acht Wochen
dauert.“ Beim zweiten Anruf habe die Sachbearbeiterin nach einem
aktuellen Arbeitsvertrag gefragt – ursprünglich hätte bin Abdulla
nämlich schon Anfang Mai beginnen sollen. Also hat sie das Datum
geändert und alle Unterlagen an die Arbeitsagentur gefaxt – obwohl sie
vorher schon bei der Ausländerbehörde eingereicht wurden. Auf eine
Antwort wartet sie noch immer. „Ich rufe da jetzt nicht mehr an, ich bin
es langsam leid.“

Ähnliche Erfahrungen hat auch die Besitzerin einer Eisdiele in Telgte
gemacht. Sie will eine 39-jährige Kosovarin als Putzhilfe einstellen.
Der Antrag wurde ebenfalls im April gestellt. Die Zwei-Wochen-Frist
wurde ebenfalls überschritten. Angeblich fehlten ebenfalls Dokumente.
Und die Eiscafébesitzerin klagt ebenfalls: „Bei uns sind keine
Unterlagen angefordert worden.“

Auf /Freitag/-Anfrage räumt die Arbeitsagentur nun Fehler ein. „Es ist
versäumt worden, den Arbeitgeber zu kontaktieren“, erklärt eine
Sprecherin. Es handle sich „um ein bedauerliches Versehen bei zwei
Einzelfällen“. Nun würden die Angelegenheiten sofort bearbeitet.

Sind das Einzelfälle? Nach Einschätzung von Flüchtlingshelfern kommen
diese Geschichten häufiger vor. „Ich habe schon öfter von solchen Fällen
gehört“, sagt Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender (GGUA) in Münster. Eine politische Absicht
dahinter hält er allerdings für unwahrscheinlich. „Ich glaube eher, der
Grund ist die Überlastung der Arbeitsagentur.“ Das Vorgehen ist seiner
Meinung nach auf jeden Fall unzulässig.

Der Verdacht, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur öfter auf
unzulässige Weise die Frist verlängern, wird auch durch eine
Einschätzung der Ausländerbehörde im Kreis Warendorf genährt. Dort
herrscht der „jedoch nicht statistisch belegbare Eindruck“, dass die
Arbeitsagentur derzeit die Zwei-Wochen-Frist häufiger überschreite als
früher, wie Ralf Holtstiege sagt, der Leiter des Ordnungsamts, zu dem
auch die Ausländerbehörde gehört. „Dies mag mit einem dort
gegebenenfalls vorhandenen großen Arbeitsanfall zusammenhängen.“

Verstößt die Arbeitsagentur gegen die Vorgaben, haben die Flüchtlinge
das Nachsehen. „Juristisch ist schwer dagegen vorzugehen“, erklärt Voigt
von der GGUA. „Als Antragsteller bin ich darauf angewiesen, dass ich
einen Bescheid von der Ausländerbehörde bekomme. Zudem erfährt der
Antragsteller von dem Vorgang in der Regel gar nichts.“ Wenn es länger
dauert, wird nur die Ausländerbehörde benachrichtigt, nicht der
Flüchtling selbst. Und nur wenige Asylbewerber fragen bei der
Ausländerbehörde nach oder nehmen gar Einsicht in den Briefverkehr.


Und dennoch Optimismus

Wie hoch die Dunkelziffer der unzulässig hinausgezögerten Anträge ist,
weiß niemand. Die Arbeitsagentur erfasst auch nicht statistisch, wie oft
generell die Zwei-Wochen-Frist überschritten wird. Sie zählt jedoch, wie
viele Anträge auf Arbeitserlaubnis insgesamt gestellt werden. Von Januar
bis April dieses Jahres waren es fast 27.000, die meisten wurden
genehmigt, ein Viertel wurde abgelehnt.

Shoel bin Abdulla ist optimistisch, dass die Arbeitsagentur bei ihm
zustimmen wird. Aber er fürchtet, dass es bis zur Erlaubnis zu spät sein
könnte und seine Stelle anderweitig besetzt wird. „Natürlich habe ich
Angst. Wenn mein Arbeitsplatz weg ist, wo finde ich eine Arbeit? Dann
muss ich suchen, wieder Formulare ausfüllen und warten.“ Verliert der
Arbeitgeber irgendwann die Geduld? „Wir müssen sehen, dass wir unsere
Lücken gestopft kriegen“, sagt die Personalerin Boresch-Bogovic. „Aber
ich bin optimistisch, dass ich Herrn bin Abdulla unterbringen kann, wenn
er eine Arbeitserlaubnis hat.“

Dieser Beitrag erschien in Ausgabe 22/16
<https://www.freitag.de/ausgaben/2216>.

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