Donnerstag, 28. September 2023
Zunehmender Rassismus in der deutschen Asyldiskussion
che2001, 15:42h
Tag der Geflüchteten (29.09.): Flüchtlingsrat beklagt zunehmenden Rassismus in der Asyldiskussion
Anlässlich des Tags der Geflüchteten am 29. September beklagt der Flüchtlingsrat Niedersachsen zunehmenden Rassismus in der innenpolitischen Diskussion um Asyl und fordert die Umkehr zu einer menschenwürdigen Flüchtlingspolitik. Die Hetze gegen Geflüchtete nimmt unsägliche Formen an. Wenn der Vorsitzende der CDU, Friedrich Merz, Geflüchtete als Sozialschmarotzer beschreibt, die „sich beim Arzt die Zähne neu machen lassen“ während „die deutschen Bürger keine Termine kriegen“, befeuert CDU-Chef Merz Neiddebatten, wie wir sie bislang vor allem aus rechtspopulistischen Kampagnen kannten. Die Argumentation ist so zynisch wie falsch, denn faktisch werden Asylsuchende durch das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert und ausgegrenzt.
Die Wortwahl des CDU-Vorsitzenden ist kein „Ausrutscher“: Schon im vergangenen September hat Friedrich Merz im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine von „Sozialtourismus“ gesprochen – das Wort wurde 2022 auf Platz zwei als „Unwort des Jahres 2022“ gewählt. 2013 lag es auf Platz eins. Die Jury der Negativauszeichnung sah in dem Wortgebrauch „eine Diskriminierung derjenigen Menschen, die vor dem Krieg auf der Flucht sind und in Deutschland Schutz suchen“. Außerdem verschleiere das Wort ihr Recht darauf.
In die gleiche Kerbe schlägt die FDP, wenn sie „Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland“ durch „Sachleistungen“ reduzieren und damit die Abschreckungskonzepte der 80er und 90er Jahre wieder aus der Mottenkiste holen will. Flüchtling sind nicht „irregulär“, sie nehmen ein Grundrecht in Anspruch. Kein Flüchtling flieht freiwillig. Kein Flüchtling wird sich von einer Flucht von der Aussicht abhalten lassen, in Deutschland nur eingeschränkte Sachleistungen zu erhalten. Aber die schäbige Behandlung von Geflüchteten durch Lagerisolierung, Arbeitsverbote und eingeschränkte Sachleistungen bleibt natürlich nicht ohne Folgen für die Lebensperspektiven und für die Wahrnehmung von Geflüchteten in Deutschland. Im Übrigen hat sie auch Folgen für die sog. „Fachkräfte“, die sich angesichts solcher Töne in unserem Land immer weniger „willkommen“ fühlen.
„Rassistischen Diskurse über geflüchtete Menschen reichen inzwischen bis in die Mitte der Gesellschaft“, kritisiert Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. „Anstatt über Erfolge geflüchteter Menschen und darüber zu sprechen, welche Chancen die Fluchtzuwanderung auch für die deutsche Gesellschaft bietet, schüren Politiker:innen Hass. Es erscheint notwendig, die Politik daran zu erinnern, dass solche Kampagnen Konsequenzen haben. Erinnert sei an Rostock, Solingen und Lichtenhagen, an Hanau und Halle, an die Verbrechen des NSU und die offenbar bis heute nicht geleistete Aufarbeitung dieser Verbrechen“.
Tatsache ist: Bis Anfang des Jahres 2023 gab es in der öffentlichen Wahrnehmung angesichts der Schutzsuche von Ukrainer:innen keine „Flüchtlingskrise“, sondern nur Herausforderungen, wie das ZDF noch am 15.01.2023 feststellte:
„Eine Ursache für den Unterschied liege im öffentlichen Management und dem politischen Willen dahinter“, so Migrationsforscher Özvatan. „Viele der Behörden und Ämter, die 2015 vielfach überfordert waren, waren es 2022 nicht.“
Es fehlt mit anderen Worten an der politischen Bereitschaft, die Konzepte, die sich im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme aus der Ukraine als erfolgreich erwiesen haben, auch auf Asylsuchende anzuwenden: Während man den ukrainischen Geflüchteten vernünftiger Weise die Türen weit aufmacht und ihre Teilhabe fördert, dominieren in der Asylpolitik weiterhin die Konzepte, die auf Ausgrenzung setzen (Lagerzwang, Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, behördliche Arbeitsverbote und Wohnsitzauflagen). So ist zu erklären, warum im öffentlichen Drama die Aufnahme von einer Million ukrainischen Geflüchteten Anfang des Jahres als Erfolg gefeiert werden konnte, während die Aufnahme von 200.000 Asylsuchenden acht Monate später die Bundesrepublik an den Rand eines gesellschaftlichen Notstands zu bringen scheint. Das Problem heißt: Rassismus.
Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, das Ruder herumzureißen und endlich die in der Koalitionsvereinbarung versprochene pragmatische, lösungsorientierte und menschenrechtsbasierte Asylpolitik umzusetzen.
Dazu gehört ein Festhalten an menschenrechtlichen Standards in der europäischen Asylpolitik: Eine Zustimmung zur Krisenverordnung würde die rechtswidrigen pushbacks der Vergangenheit an verschiedenen europäischen Grenzen (Polen, Kroation, Griechenland etc.) legalisieren.
Dazu gehört ein Verzicht auf Kürzungen in der Migrations- und Flüchtlingshilfe: Die Bundesregierung setzt mit ihre Ankündigung, die gerade erst eingeführte Asylverfahrensberatung um 50% zu kürzen, ein fatales Signal für die Zukunft. Auch in anderen Bereichen (Migrationsberatung, Förderung der Psychosozialen Zentren, Unterstützung von Freiwilligendiensten, Erstorientierungskurse, Bildungsberatung) verfolgt die Bundesregierung eine desaströse Kahlschlagspolitik, die dringend korrigiert werden muss.
Dazu gehört schließlich die Gestaltung der Aufnahme und der Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden in einer Form, die die Würde der Betroffenen achtet und eine möglichst frühzeitige Teilhabe von Geflüchteten zum Ziel hat.
https://www.nds-fluerat.org/57392/aktuelles/tag-der-gefluechteten-29-09-fluechtlingsrat-beklagt-zunehmenden-rassismus-in-der-asyldiskussion/
Anlässlich des Tags der Geflüchteten am 29. September beklagt der Flüchtlingsrat Niedersachsen zunehmenden Rassismus in der innenpolitischen Diskussion um Asyl und fordert die Umkehr zu einer menschenwürdigen Flüchtlingspolitik. Die Hetze gegen Geflüchtete nimmt unsägliche Formen an. Wenn der Vorsitzende der CDU, Friedrich Merz, Geflüchtete als Sozialschmarotzer beschreibt, die „sich beim Arzt die Zähne neu machen lassen“ während „die deutschen Bürger keine Termine kriegen“, befeuert CDU-Chef Merz Neiddebatten, wie wir sie bislang vor allem aus rechtspopulistischen Kampagnen kannten. Die Argumentation ist so zynisch wie falsch, denn faktisch werden Asylsuchende durch das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert und ausgegrenzt.
Die Wortwahl des CDU-Vorsitzenden ist kein „Ausrutscher“: Schon im vergangenen September hat Friedrich Merz im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine von „Sozialtourismus“ gesprochen – das Wort wurde 2022 auf Platz zwei als „Unwort des Jahres 2022“ gewählt. 2013 lag es auf Platz eins. Die Jury der Negativauszeichnung sah in dem Wortgebrauch „eine Diskriminierung derjenigen Menschen, die vor dem Krieg auf der Flucht sind und in Deutschland Schutz suchen“. Außerdem verschleiere das Wort ihr Recht darauf.
In die gleiche Kerbe schlägt die FDP, wenn sie „Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland“ durch „Sachleistungen“ reduzieren und damit die Abschreckungskonzepte der 80er und 90er Jahre wieder aus der Mottenkiste holen will. Flüchtling sind nicht „irregulär“, sie nehmen ein Grundrecht in Anspruch. Kein Flüchtling flieht freiwillig. Kein Flüchtling wird sich von einer Flucht von der Aussicht abhalten lassen, in Deutschland nur eingeschränkte Sachleistungen zu erhalten. Aber die schäbige Behandlung von Geflüchteten durch Lagerisolierung, Arbeitsverbote und eingeschränkte Sachleistungen bleibt natürlich nicht ohne Folgen für die Lebensperspektiven und für die Wahrnehmung von Geflüchteten in Deutschland. Im Übrigen hat sie auch Folgen für die sog. „Fachkräfte“, die sich angesichts solcher Töne in unserem Land immer weniger „willkommen“ fühlen.
„Rassistischen Diskurse über geflüchtete Menschen reichen inzwischen bis in die Mitte der Gesellschaft“, kritisiert Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. „Anstatt über Erfolge geflüchteter Menschen und darüber zu sprechen, welche Chancen die Fluchtzuwanderung auch für die deutsche Gesellschaft bietet, schüren Politiker:innen Hass. Es erscheint notwendig, die Politik daran zu erinnern, dass solche Kampagnen Konsequenzen haben. Erinnert sei an Rostock, Solingen und Lichtenhagen, an Hanau und Halle, an die Verbrechen des NSU und die offenbar bis heute nicht geleistete Aufarbeitung dieser Verbrechen“.
Tatsache ist: Bis Anfang des Jahres 2023 gab es in der öffentlichen Wahrnehmung angesichts der Schutzsuche von Ukrainer:innen keine „Flüchtlingskrise“, sondern nur Herausforderungen, wie das ZDF noch am 15.01.2023 feststellte:
„Eine Ursache für den Unterschied liege im öffentlichen Management und dem politischen Willen dahinter“, so Migrationsforscher Özvatan. „Viele der Behörden und Ämter, die 2015 vielfach überfordert waren, waren es 2022 nicht.“
Es fehlt mit anderen Worten an der politischen Bereitschaft, die Konzepte, die sich im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme aus der Ukraine als erfolgreich erwiesen haben, auch auf Asylsuchende anzuwenden: Während man den ukrainischen Geflüchteten vernünftiger Weise die Türen weit aufmacht und ihre Teilhabe fördert, dominieren in der Asylpolitik weiterhin die Konzepte, die auf Ausgrenzung setzen (Lagerzwang, Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, behördliche Arbeitsverbote und Wohnsitzauflagen). So ist zu erklären, warum im öffentlichen Drama die Aufnahme von einer Million ukrainischen Geflüchteten Anfang des Jahres als Erfolg gefeiert werden konnte, während die Aufnahme von 200.000 Asylsuchenden acht Monate später die Bundesrepublik an den Rand eines gesellschaftlichen Notstands zu bringen scheint. Das Problem heißt: Rassismus.
Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, das Ruder herumzureißen und endlich die in der Koalitionsvereinbarung versprochene pragmatische, lösungsorientierte und menschenrechtsbasierte Asylpolitik umzusetzen.
Dazu gehört ein Festhalten an menschenrechtlichen Standards in der europäischen Asylpolitik: Eine Zustimmung zur Krisenverordnung würde die rechtswidrigen pushbacks der Vergangenheit an verschiedenen europäischen Grenzen (Polen, Kroation, Griechenland etc.) legalisieren.
Dazu gehört ein Verzicht auf Kürzungen in der Migrations- und Flüchtlingshilfe: Die Bundesregierung setzt mit ihre Ankündigung, die gerade erst eingeführte Asylverfahrensberatung um 50% zu kürzen, ein fatales Signal für die Zukunft. Auch in anderen Bereichen (Migrationsberatung, Förderung der Psychosozialen Zentren, Unterstützung von Freiwilligendiensten, Erstorientierungskurse, Bildungsberatung) verfolgt die Bundesregierung eine desaströse Kahlschlagspolitik, die dringend korrigiert werden muss.
Dazu gehört schließlich die Gestaltung der Aufnahme und der Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden in einer Form, die die Würde der Betroffenen achtet und eine möglichst frühzeitige Teilhabe von Geflüchteten zum Ziel hat.
https://www.nds-fluerat.org/57392/aktuelles/tag-der-gefluechteten-29-09-fluechtlingsrat-beklagt-zunehmenden-rassismus-in-der-asyldiskussion/
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Mittwoch, 27. September 2023
Kritische Anmerkungen zur aktuellen Asyldiskussion
che2001, 17:57h
Vom Flüchtlingsrat Niedersachsen
Die innenpolitische Debatte um Asyl wird weiter aufgeheizt. Kein Tag vergeht, an dem nicht neue, menschenfeindliche Vorschläge zur Lösung eines „Problems“ aufgetischt werden, das keines wäre, wenn tatsächlich die Bereitschaft bestünde, die bestehenden Herausforderungen pragmatisch und lösungsorientiert anzugehen.
Nachfolgend übersenden wir eine kurze Analyse der aktuellen Asyldebatte und präsentieren fünf Lösungsvorschläge.
_____________________________________________________________________________________________________
„Die Zahl der Asylbewerber ist erst gesunken, als die Buschtrommeln signalisiert haben – geht nicht nach Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins Lager“
(Ministerpräsident Lothar Späth, zitiert nach Schwäbisches Tagblatt 5.5.1982)
„Es strömen die Tamilen zu Tausenden herein, und wenn sich die Situation in Neukaledonien zuspitzt, dann werden wir bald die Kanaken im Land haben.“
(Franz Josef Strauß, zitiert nach Spiegel 17.02.1985)
„Deng Xiaoping hat einmal gesagt: Wenn man die Fenster zu weit aufmacht, kommt auch viel Ungeziefer mit rein.“
(Peter Ramsauer, zitiert nach: FR 14.08.2023)
Wenn es ein Phänomen gibt, welches die Arbeit des Flüchtlingsrats seit seiner Gründung 1984 begleitet, dann ist es das Phänomen des Rassismus. Immer wieder erleben wir diese würdelose Abwertung von Menschen auf der Flucht oder in der Migration, wenn von ihnen als „den Anderen“ gesprochen wird und sie eine entsprechende Behandlung erfahren. Diese Abgrenzung dient der individuellen Ermächtigung – einfach gesagt: Ich fühle mich stärker, wenn ich andere klein mache. Der nationale Schulterschluss dient der Kanalisierung gesellschaftlich erlebter Widersprüche: Mensch möchte Teil einer starken, homogenen Gemeinschaft sein gerade dann, wenn sich die Umgebung als widersprüchlich und kompliziert erweist. Schutzsuchende und Migrant:innen sind meist Opfer dieser Erzählungen und der ihnen folgenden Taten. Insbesondere die sogenannte Asylpolitik steht im Mittelpunkt einer strukturell rassistischen Debatte, in der die Bekämpfung und Begrenzung der Zahl Schutzsuchender zu einem zentralen innenpolitischen Thema gemacht und als Allheilmittel verkauft wird. Nancy Faesers (SPD) Vorschläge zur Ausweisung und Abschiebung ganzer Familien ohne strafrechtliche Verurteilung und die Vorschläge von Frei (CDU) und Gabriel (SPD) für eine Abschaffung des Asylrechts bilden nur die Spitze dieser wieder verschärft geführten innenpolitischen Diskussion.
Dabei ist die bundesrepublikanische Öffentlichkeit zu Flucht und Migration durchaus gespalten. Auf der einen Seite wird lautstark ein Mangel an Arbeitskräften in Deutschland beklagt, der im Produktions- wie im Dienstleistungsbereich zu Ausfällen führt und die Bundesregierung veranlasst, rund um den Globus für eine Arbeitsmigration nach Deutschland zu werben. Auf der anderen Seite klagen vor allem die Kommunen über eine Überforderung bei der Aufnahme von Geflüchteten.
Rechtspopulisten sehen ihre Stunde gekommen: Sie schüren und pflegen lautstark und öffentlich Paranoia über die Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen. Sie betonen Verunsicherung, Überforderung und Sorge um ihre „kulturelle Identität“ – und haben damit Erfolg nicht zuletzt deshalb, weil die sogenannte „Brandmauer gegen rechts“ bröckelt: Zwar wird die formale Abgrenzung überwiegend weiter aufrechterhalten, jedoch ist inhaltlich ein Dissens in der Flucht- und Migrationspolitik immer weniger auszumachen: Die Problemdefinition der AfD zum Themenkomplex „Flucht und Asyl“ beherrscht die öffentliche Agenda, und die von der rechtsradikalen Partei schon 2015 geforderten Schritte („robuste“ Grenzkontrollen, Rückführung, Stärkung von Frontex, Abschiebung in „sichere Drittstaaten“ usw.) sind im Mainstream angekommen. Die AfD frohlockt: „Echte Migrationswende leitet nur die AfD ein!“ Dabei wissen wir: Eine Entrechtung von Geflüchteten bringt nur den Tod ungezählter Menschen auf der Suche nach Schutz und Asyl und treibt sie in die Illegalität.
Nach den letzten Erfahrungen mit Faschisten an der Macht hat Deutschland nur deshalb eine zweite Chance bekommen, weil der Schwur galt: NIE WIEDER! Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das Grundrecht aus Asyl in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Politisch Verfolgte sollten sich in Deutschland sicher fühlen. Der gesellschaftliche Alltag ist heute geprägt von vielen Menschen, Beheimateten und Neuzugewanderten, denen Solidarität kein Fremdwort ist und die die offene Gesellschaft tagtäglich gestalten. Nur, dass sie in der aktuellen öffentlichen Diskussion wenig Gehör finden.
Trotz der Aufnahme von über einer Million Menschen aus der Ukraine redete in Deutschland bis zum Beginn des Jahres 2023 kaum jemand von einer „Flüchtlingskrise“ . Bis dahin war es ein unhinterfragter gesellschaftlicher Konsens, dass die Solidarität mit Geflüchteten nicht in Frage gestellt werden dürfe. Das änderte sich erst, als die Zusammensetzung der Flüchtlingspopulation sich änderte:
Deshalb hat die derzeitige Hetze gegen Schutzsuchende in unseren Augen auch nichts mit den Kapazitäten des deutschen Asylsystems, aber viel mit dem Erstarken der AfD zu tun. Denn tatsächlich erleben wir einen deutlichen Rückgang der Gesamtzuwanderung. Während die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine drastisch sinkt, ist die Zahl der Asylsuchenden zwar gestiegen: 175.000 Asylsuchende wurden in Deutschland bis Ende Juli registriert. Darunter befinden sich rund 10% hier geborene Kinder und 10% Asylfolgeantragsteller, die sich längst in Deutschland befinden, nach Deutschland zugezogen sind also nur ca. 140.000 Menschen). Aber gemessen an der Gesamtzuwanderung sind Asylsuchende eine kleine Gruppe: Im Jahr 2022 wurden rund 2.666.000 Zuzüge und 1.204.000 Fortzüge über die Grenzen Deutschlands erfasst. Selbst wenn 2023 insgesamt 400.000 Asylsuchende Schutz in Deutschland suchen sollten, wären das nicht mehr als 15% der Zuwanderungszahl von 2022.
Offenkundig hängt die Frage, ob die (menschenwürdige Ausgestaltung der) Zuwanderung als notwendig und sinnvoll oder als belastend wahrgenommen wird, nicht primär von deren Charaktereigenschaften oder Qualifikationen, sondern a) vom (persönlichen) Nutzen ab, dem man sich aus der Hetze gegen Einwandernde verspricht, b) der aktuellen öffentlich-medialen Stimmung, und c) von Status und Hautfarbe der Menschen, die man nicht hier haben will. Die Zuwanderungsdebatte in Deutschland ist von einem strukturell rassistischen Grundtenor geprägt.
Die Aufnahme von Asylsuchenden ist nicht deshalb schwierig, weil so viele Menschen kommen, sondern sie wird schwierig gemacht, weil die Bedingungen nur teilweise auf Integration angelegt sind. Diese Rahmenbedingungen der Flüchtlingsaufnahme verhindern eine schnelle und nachhaltige Teilhabe der Geflüchteten oder machen sie zumindest schwierig. Wir appellieren daher an die Politik, diese Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten kann dabei in mancher Hinsicht als gutes Modell dienen.
Vorschläge für eine andere Asylpolitik
Um die bestehenden Herausforderungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden zu meistern und den strukturellen Rassismus der deutschen Asyl- und Migrationspolitik zu überwinden, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
1. Verzicht auf Lagerzwang
Die Registrierung Asylsuchender kann, wie wir bei der Aufnahme der Ukraine-Flüchtlinge gesehen haben, dezentral durch die Ausländerbehörden erfolgen. Die Daten können vor Ort von den Ausländerbehörden erhoben und der Landesaufnahmebehörde zugeleitet werden. Mit dem bisherigen rigiden System einer zentralen Aufnahme verzichtet die Politik darauf, die Selbsthilfekräfte der Betroffenen zu nutzen. Eine zentrale Aufnahme braucht es nur für solche Asylsuchenden, die sich nicht selbst helfen können und über keine Angehörigen verfügen, bei denen sie (befristet) wohnen können.
2. Verzicht auf Verteilungszwang
Eine Verteilung von Asylsuchenden auf alle Länder ist sinnvoll, um lokale Überforderungen zu vermeiden. Auch hier wäre es allerdings sinnvoll, zunächst einmal zu klären, wo die Geflüchteten Verwandte und Unterstützer:innen haben, und eine Verteilung nur derjenigen vorzunehmen, die keine Anknüpfungspunkte in Deutschland haben. Es ist absurd, wenn der Enkel einer seit Jahren in Münster lebenden und arbeitenden Frau nicht bei seiner Großmutter wohnen darf, weil er dem Land Niedersachsen zugewiesen wurde.
3. Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Bundesrepublik koppelt seit 30 Jahren Asylsuchende vom bundesweiten System der Arbeitsmarktintegration ab: Zuständig für sie sind nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter, die nur in Ausnahmefällen (v.a. in den Optionskommunen) eine Arbeitsmarktvermittlung und -integration für ihre Kund:innen betreiben und es überwiegend dabei belassen, (für Asylsuchende gekürzte) Sozialleistungen auszuzahlen. Bis Asylsuchende den Weg zu den Arbeitsagenturen gefunden haben und dort auch vermittelt werden, vergehen in der Regel mindestens zwei Jahre. Die fehlende systematische Begleitung, restriktive Auflagen und behördliche Arbeitsverbote behindern die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zusätzlich.
Durch die Abschaffung des erst 1993 eingeführten Asylbewerberleistungsgesetzes und eine Wiedereingliederung aller (erwerbsfähigen) Asylsuchenden in das SGB II könnten Geflüchtete von Beginn an und systematisch gefördert und gefordert werden. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte, aber bis heute nicht umgesetzte Streichung diskriminierender Arbeitsverbote und die betroffenenorientierte Ausgestaltung der geplanten „Willkommensbehörden“ täten ein Übriges, dass sich viele Geflüchtete schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren könnten.
4. Bleiberechtsberatung statt Verschärfung der Abschiebungsregeln
Das deutsche Aufenthaltsrecht sieht inzwischen eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, um Geduldeten, deren Asylanträge abgelehnt worden sind, einen „Spurwechsel“ aus dem asylabhängigen Aufenthalt in einen Aufenthalt zu Erwerbszwecken zu ermöglichen. Doch die Regeln sind kompliziert und teilweise widersprüchlich ausgestaltet. Statt den Betroffenen dabei zu helfen, einen Aufenthaltsstatus zu erwerben, werden „Duldungen“ über viele Jahre erteilt und prekäre Aufenthalte damit weiter verlängert. Das Damoklesschwert einer Abschiebung schwebt weiterhin über den nur geduldeten Menschen. Oftmals fehlt nur eine Kleinigkeit, um erwerbstätigen Geduldeten eine Aufenthaltsrecht zu Arbeitszwecken zu erteilen und den Aufenthalt zu legalisieren. So kommt es in Deutschland immer wieder zu der absurden Situation, dass erwerbstätige Geduldete abgeschoben werden, obwohl sie in Deutschland eigentlich dringend als Arbeitskräfte gebraucht würden.
Eine systematische Beratung aller Geduldeten mit einem grundsätzlichen Bleiberechtsanspruch, wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen sie gemeinsam mit Partnerkommunen modellhaft im Projekt „Wege ins Bleiberecht“ umsetzt, könnte dazu beitragen, den Menschen ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen und Abschiebungen zu vermeiden. Dafür braucht es entsprechende, klare Rahmenbedingungen: Geduldete, die erwerbstätig sind, sollten grundsätzlich auch einen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht haben.
Wünschenswert ist eine noch weiter gehende humanitäre Bleiberechtsregelung, nach der alle Geduldeten bleiben dürfen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
5. Nachhaltiger Ausbau des sozialen Wohnungsbaus (auch für Geflüchtete)
Allein 2022 ist die Anzahl der Sozialwohnungen um 14.000 gesunken. Der Neubau hält mit dem Wegfall der Zweckbindung nicht Schritt. Und auch hinsichtlich der dezentralen Unterbringung Geflüchteter hat sich nichts verbessert. Maroder Wohnungsbestand und würdelose Großgruppenunterkünfte prägen nach wie vor die Landschaft und sorgen für nicht wenig Konfliktpotential auf allen Seiten. Eine Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus wird zwar seit Jahren propagiert, aber nicht umgesetzt, offenkundig auch, weil die bisherige Politik diesen Bereich nicht mit Priorität bearbeitet.
Mit diesen fünf einfach umzusetzenden Maßnahmen könnte die Aufnahme Geflüchteter konstruktiv gestaltet werden. Dass stattdessen der extremen Rechten nach dem Mund geredet wird, zeigt nur, wie billig das Schwert des Rassismus zu führen ist.
Mit Sorge nehmen wir wahr, wie der bundesrepublikanische Mainstream mehr und mehr in den europäischen Chor der Länder einstimmt, die von rechtsradikalen Parteien geführt oder mitregiert werden. Sie alle verfolgen das Ziel, gesellschaftlichen Belastungen und Herausforderungen u.a. durch Sozialabbau in der Krise und durch Ausgrenzung nach unten aus dem Weg zu gehen und Sündenböcke für bestehende Probleme zu präsentieren. Um so wichtiger wird es für uns deshalb in Zukunft sein, uns mit jenen Teilen der Gesellschaft wieder stärker öffentlich zusammen zu schließen, denen die Würde des Menschen unantastbar bleibt und die im Wissen handeln, dass angesichts von Krieg und Klimakrise ein gemeinsames Handeln nötig ist.
240.000 Menschen haben 2018 an der #unteilbar-Demo in Berlin teilgenommen. An die Stärken der damaligen Bewegung ist anzuknüpfen. Deutschland ist bunt, wir lassen uns nicht spalten und stehen ein für eine Zukunft, die für alle menschenwürdige Perspektiven bereithält.
Die innenpolitische Debatte um Asyl wird weiter aufgeheizt. Kein Tag vergeht, an dem nicht neue, menschenfeindliche Vorschläge zur Lösung eines „Problems“ aufgetischt werden, das keines wäre, wenn tatsächlich die Bereitschaft bestünde, die bestehenden Herausforderungen pragmatisch und lösungsorientiert anzugehen.
Nachfolgend übersenden wir eine kurze Analyse der aktuellen Asyldebatte und präsentieren fünf Lösungsvorschläge.
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„Die Zahl der Asylbewerber ist erst gesunken, als die Buschtrommeln signalisiert haben – geht nicht nach Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins Lager“
(Ministerpräsident Lothar Späth, zitiert nach Schwäbisches Tagblatt 5.5.1982)
„Es strömen die Tamilen zu Tausenden herein, und wenn sich die Situation in Neukaledonien zuspitzt, dann werden wir bald die Kanaken im Land haben.“
(Franz Josef Strauß, zitiert nach Spiegel 17.02.1985)
„Deng Xiaoping hat einmal gesagt: Wenn man die Fenster zu weit aufmacht, kommt auch viel Ungeziefer mit rein.“
(Peter Ramsauer, zitiert nach: FR 14.08.2023)
Wenn es ein Phänomen gibt, welches die Arbeit des Flüchtlingsrats seit seiner Gründung 1984 begleitet, dann ist es das Phänomen des Rassismus. Immer wieder erleben wir diese würdelose Abwertung von Menschen auf der Flucht oder in der Migration, wenn von ihnen als „den Anderen“ gesprochen wird und sie eine entsprechende Behandlung erfahren. Diese Abgrenzung dient der individuellen Ermächtigung – einfach gesagt: Ich fühle mich stärker, wenn ich andere klein mache. Der nationale Schulterschluss dient der Kanalisierung gesellschaftlich erlebter Widersprüche: Mensch möchte Teil einer starken, homogenen Gemeinschaft sein gerade dann, wenn sich die Umgebung als widersprüchlich und kompliziert erweist. Schutzsuchende und Migrant:innen sind meist Opfer dieser Erzählungen und der ihnen folgenden Taten. Insbesondere die sogenannte Asylpolitik steht im Mittelpunkt einer strukturell rassistischen Debatte, in der die Bekämpfung und Begrenzung der Zahl Schutzsuchender zu einem zentralen innenpolitischen Thema gemacht und als Allheilmittel verkauft wird. Nancy Faesers (SPD) Vorschläge zur Ausweisung und Abschiebung ganzer Familien ohne strafrechtliche Verurteilung und die Vorschläge von Frei (CDU) und Gabriel (SPD) für eine Abschaffung des Asylrechts bilden nur die Spitze dieser wieder verschärft geführten innenpolitischen Diskussion.
Dabei ist die bundesrepublikanische Öffentlichkeit zu Flucht und Migration durchaus gespalten. Auf der einen Seite wird lautstark ein Mangel an Arbeitskräften in Deutschland beklagt, der im Produktions- wie im Dienstleistungsbereich zu Ausfällen führt und die Bundesregierung veranlasst, rund um den Globus für eine Arbeitsmigration nach Deutschland zu werben. Auf der anderen Seite klagen vor allem die Kommunen über eine Überforderung bei der Aufnahme von Geflüchteten.
Rechtspopulisten sehen ihre Stunde gekommen: Sie schüren und pflegen lautstark und öffentlich Paranoia über die Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen. Sie betonen Verunsicherung, Überforderung und Sorge um ihre „kulturelle Identität“ – und haben damit Erfolg nicht zuletzt deshalb, weil die sogenannte „Brandmauer gegen rechts“ bröckelt: Zwar wird die formale Abgrenzung überwiegend weiter aufrechterhalten, jedoch ist inhaltlich ein Dissens in der Flucht- und Migrationspolitik immer weniger auszumachen: Die Problemdefinition der AfD zum Themenkomplex „Flucht und Asyl“ beherrscht die öffentliche Agenda, und die von der rechtsradikalen Partei schon 2015 geforderten Schritte („robuste“ Grenzkontrollen, Rückführung, Stärkung von Frontex, Abschiebung in „sichere Drittstaaten“ usw.) sind im Mainstream angekommen. Die AfD frohlockt: „Echte Migrationswende leitet nur die AfD ein!“ Dabei wissen wir: Eine Entrechtung von Geflüchteten bringt nur den Tod ungezählter Menschen auf der Suche nach Schutz und Asyl und treibt sie in die Illegalität.
Nach den letzten Erfahrungen mit Faschisten an der Macht hat Deutschland nur deshalb eine zweite Chance bekommen, weil der Schwur galt: NIE WIEDER! Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das Grundrecht aus Asyl in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Politisch Verfolgte sollten sich in Deutschland sicher fühlen. Der gesellschaftliche Alltag ist heute geprägt von vielen Menschen, Beheimateten und Neuzugewanderten, denen Solidarität kein Fremdwort ist und die die offene Gesellschaft tagtäglich gestalten. Nur, dass sie in der aktuellen öffentlichen Diskussion wenig Gehör finden.
Trotz der Aufnahme von über einer Million Menschen aus der Ukraine redete in Deutschland bis zum Beginn des Jahres 2023 kaum jemand von einer „Flüchtlingskrise“ . Bis dahin war es ein unhinterfragter gesellschaftlicher Konsens, dass die Solidarität mit Geflüchteten nicht in Frage gestellt werden dürfe. Das änderte sich erst, als die Zusammensetzung der Flüchtlingspopulation sich änderte:
Deshalb hat die derzeitige Hetze gegen Schutzsuchende in unseren Augen auch nichts mit den Kapazitäten des deutschen Asylsystems, aber viel mit dem Erstarken der AfD zu tun. Denn tatsächlich erleben wir einen deutlichen Rückgang der Gesamtzuwanderung. Während die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine drastisch sinkt, ist die Zahl der Asylsuchenden zwar gestiegen: 175.000 Asylsuchende wurden in Deutschland bis Ende Juli registriert. Darunter befinden sich rund 10% hier geborene Kinder und 10% Asylfolgeantragsteller, die sich längst in Deutschland befinden, nach Deutschland zugezogen sind also nur ca. 140.000 Menschen). Aber gemessen an der Gesamtzuwanderung sind Asylsuchende eine kleine Gruppe: Im Jahr 2022 wurden rund 2.666.000 Zuzüge und 1.204.000 Fortzüge über die Grenzen Deutschlands erfasst. Selbst wenn 2023 insgesamt 400.000 Asylsuchende Schutz in Deutschland suchen sollten, wären das nicht mehr als 15% der Zuwanderungszahl von 2022.
Offenkundig hängt die Frage, ob die (menschenwürdige Ausgestaltung der) Zuwanderung als notwendig und sinnvoll oder als belastend wahrgenommen wird, nicht primär von deren Charaktereigenschaften oder Qualifikationen, sondern a) vom (persönlichen) Nutzen ab, dem man sich aus der Hetze gegen Einwandernde verspricht, b) der aktuellen öffentlich-medialen Stimmung, und c) von Status und Hautfarbe der Menschen, die man nicht hier haben will. Die Zuwanderungsdebatte in Deutschland ist von einem strukturell rassistischen Grundtenor geprägt.
Die Aufnahme von Asylsuchenden ist nicht deshalb schwierig, weil so viele Menschen kommen, sondern sie wird schwierig gemacht, weil die Bedingungen nur teilweise auf Integration angelegt sind. Diese Rahmenbedingungen der Flüchtlingsaufnahme verhindern eine schnelle und nachhaltige Teilhabe der Geflüchteten oder machen sie zumindest schwierig. Wir appellieren daher an die Politik, diese Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten kann dabei in mancher Hinsicht als gutes Modell dienen.
Vorschläge für eine andere Asylpolitik
Um die bestehenden Herausforderungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden zu meistern und den strukturellen Rassismus der deutschen Asyl- und Migrationspolitik zu überwinden, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
1. Verzicht auf Lagerzwang
Die Registrierung Asylsuchender kann, wie wir bei der Aufnahme der Ukraine-Flüchtlinge gesehen haben, dezentral durch die Ausländerbehörden erfolgen. Die Daten können vor Ort von den Ausländerbehörden erhoben und der Landesaufnahmebehörde zugeleitet werden. Mit dem bisherigen rigiden System einer zentralen Aufnahme verzichtet die Politik darauf, die Selbsthilfekräfte der Betroffenen zu nutzen. Eine zentrale Aufnahme braucht es nur für solche Asylsuchenden, die sich nicht selbst helfen können und über keine Angehörigen verfügen, bei denen sie (befristet) wohnen können.
2. Verzicht auf Verteilungszwang
Eine Verteilung von Asylsuchenden auf alle Länder ist sinnvoll, um lokale Überforderungen zu vermeiden. Auch hier wäre es allerdings sinnvoll, zunächst einmal zu klären, wo die Geflüchteten Verwandte und Unterstützer:innen haben, und eine Verteilung nur derjenigen vorzunehmen, die keine Anknüpfungspunkte in Deutschland haben. Es ist absurd, wenn der Enkel einer seit Jahren in Münster lebenden und arbeitenden Frau nicht bei seiner Großmutter wohnen darf, weil er dem Land Niedersachsen zugewiesen wurde.
3. Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Bundesrepublik koppelt seit 30 Jahren Asylsuchende vom bundesweiten System der Arbeitsmarktintegration ab: Zuständig für sie sind nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter, die nur in Ausnahmefällen (v.a. in den Optionskommunen) eine Arbeitsmarktvermittlung und -integration für ihre Kund:innen betreiben und es überwiegend dabei belassen, (für Asylsuchende gekürzte) Sozialleistungen auszuzahlen. Bis Asylsuchende den Weg zu den Arbeitsagenturen gefunden haben und dort auch vermittelt werden, vergehen in der Regel mindestens zwei Jahre. Die fehlende systematische Begleitung, restriktive Auflagen und behördliche Arbeitsverbote behindern die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zusätzlich.
Durch die Abschaffung des erst 1993 eingeführten Asylbewerberleistungsgesetzes und eine Wiedereingliederung aller (erwerbsfähigen) Asylsuchenden in das SGB II könnten Geflüchtete von Beginn an und systematisch gefördert und gefordert werden. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte, aber bis heute nicht umgesetzte Streichung diskriminierender Arbeitsverbote und die betroffenenorientierte Ausgestaltung der geplanten „Willkommensbehörden“ täten ein Übriges, dass sich viele Geflüchtete schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren könnten.
4. Bleiberechtsberatung statt Verschärfung der Abschiebungsregeln
Das deutsche Aufenthaltsrecht sieht inzwischen eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, um Geduldeten, deren Asylanträge abgelehnt worden sind, einen „Spurwechsel“ aus dem asylabhängigen Aufenthalt in einen Aufenthalt zu Erwerbszwecken zu ermöglichen. Doch die Regeln sind kompliziert und teilweise widersprüchlich ausgestaltet. Statt den Betroffenen dabei zu helfen, einen Aufenthaltsstatus zu erwerben, werden „Duldungen“ über viele Jahre erteilt und prekäre Aufenthalte damit weiter verlängert. Das Damoklesschwert einer Abschiebung schwebt weiterhin über den nur geduldeten Menschen. Oftmals fehlt nur eine Kleinigkeit, um erwerbstätigen Geduldeten eine Aufenthaltsrecht zu Arbeitszwecken zu erteilen und den Aufenthalt zu legalisieren. So kommt es in Deutschland immer wieder zu der absurden Situation, dass erwerbstätige Geduldete abgeschoben werden, obwohl sie in Deutschland eigentlich dringend als Arbeitskräfte gebraucht würden.
Eine systematische Beratung aller Geduldeten mit einem grundsätzlichen Bleiberechtsanspruch, wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen sie gemeinsam mit Partnerkommunen modellhaft im Projekt „Wege ins Bleiberecht“ umsetzt, könnte dazu beitragen, den Menschen ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen und Abschiebungen zu vermeiden. Dafür braucht es entsprechende, klare Rahmenbedingungen: Geduldete, die erwerbstätig sind, sollten grundsätzlich auch einen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht haben.
Wünschenswert ist eine noch weiter gehende humanitäre Bleiberechtsregelung, nach der alle Geduldeten bleiben dürfen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
5. Nachhaltiger Ausbau des sozialen Wohnungsbaus (auch für Geflüchtete)
Allein 2022 ist die Anzahl der Sozialwohnungen um 14.000 gesunken. Der Neubau hält mit dem Wegfall der Zweckbindung nicht Schritt. Und auch hinsichtlich der dezentralen Unterbringung Geflüchteter hat sich nichts verbessert. Maroder Wohnungsbestand und würdelose Großgruppenunterkünfte prägen nach wie vor die Landschaft und sorgen für nicht wenig Konfliktpotential auf allen Seiten. Eine Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus wird zwar seit Jahren propagiert, aber nicht umgesetzt, offenkundig auch, weil die bisherige Politik diesen Bereich nicht mit Priorität bearbeitet.
Mit diesen fünf einfach umzusetzenden Maßnahmen könnte die Aufnahme Geflüchteter konstruktiv gestaltet werden. Dass stattdessen der extremen Rechten nach dem Mund geredet wird, zeigt nur, wie billig das Schwert des Rassismus zu führen ist.
Mit Sorge nehmen wir wahr, wie der bundesrepublikanische Mainstream mehr und mehr in den europäischen Chor der Länder einstimmt, die von rechtsradikalen Parteien geführt oder mitregiert werden. Sie alle verfolgen das Ziel, gesellschaftlichen Belastungen und Herausforderungen u.a. durch Sozialabbau in der Krise und durch Ausgrenzung nach unten aus dem Weg zu gehen und Sündenböcke für bestehende Probleme zu präsentieren. Um so wichtiger wird es für uns deshalb in Zukunft sein, uns mit jenen Teilen der Gesellschaft wieder stärker öffentlich zusammen zu schließen, denen die Würde des Menschen unantastbar bleibt und die im Wissen handeln, dass angesichts von Krieg und Klimakrise ein gemeinsames Handeln nötig ist.
240.000 Menschen haben 2018 an der #unteilbar-Demo in Berlin teilgenommen. An die Stärken der damaligen Bewegung ist anzuknüpfen. Deutschland ist bunt, wir lassen uns nicht spalten und stehen ein für eine Zukunft, die für alle menschenwürdige Perspektiven bereithält.
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Montag, 25. September 2023
Sichere Drittländer
che2001, 18:17h
Jetzt sollen also Tunesien, Algerien und Marokko sichere Drittländer sein. Sicher für wen? Die Geflüchteten aus Subsahara werden zumindest in Algerien und Tunesien zum Verdursten in die Wüste gejagt. Ebenso könnte man das Mittelmeer als sicheres Herkunftsgebiet betrachten.
Mit Georgien oder Indien ist das schon etwas anderes, wobei ich eine Frau kenne, die als sexuell Verfolgte in Österreich Asyl bekam, weil sie in Indien zwangsverheiratet werden sollte.
Mit Georgien oder Indien ist das schon etwas anderes, wobei ich eine Frau kenne, die als sexuell Verfolgte in Österreich Asyl bekam, weil sie in Indien zwangsverheiratet werden sollte.
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Sonntag, 17. September 2023
Von weit her
che2001, 19:28h
In meiner Nachbarschaft leben ziemlich viele Menschen aus Ostasien. Überwiegend VietnamesInnen, aber auch Leute chinesischer, südkoreanischer, indonesischer oder japanischer Herkunft. Im Allgemeinen kann ich diese Ethnien vom Äußeren her auch auseinanderhalten. Im EDEKA-Markt allerdings bedient eine Frau, die zwar ostasiatisch aussieht, aber mit einem Akzent redet, wie ihn Skandinavier haben, und bei der die ostasiatischen Gesichtszüge irgendwie anders proportioniert wirken, zum Beispiel eine sehr runde Gesichtsform und dicke Pausbacken.
Neulich sah ich ihr Namensschild: Frau Nuuktituk.
Nicht Fernost, sondern Hochnord.
Neulich sah ich ihr Namensschild: Frau Nuuktituk.
Nicht Fernost, sondern Hochnord.
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Sonntag, 27. August 2023
Vor 60 Jahren: Ein Traum, den es immer noch einzulösen gilt
che2001, 18:06h
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Mittwoch, 16. August 2023
Vier Jahre nach der Tötung von Aman A. durch die Polizei – Flüchtlingsrat fordert Aufklärung
che2001, 18:28h
Am 17. August 2019 wurde der 19-jährige afghanische Geflüchtete Aman A. im Landkreis Stade von der Polizei erschossen. Auch vier Jahre danach sind die Umstände des tödlichen Polizeieinsatzes nicht aufgeklärt. Der Flüchtlingsrat und die BI Menschenwürde fordern von der Landesregierung daher erneut, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten und Konsequenzen für das polizeiliche Handeln zu ziehen.
Mindestens vier Menschen mit Fluchtgeschichte starben allein in den vergangenen vier Jahren in Niedersachsen in der Folge von Polizeieinsätzen: Aman Alizada im August 2019 im Landkreis Stade, Mamadou Alpha Diallo im Juni 2020 im Landkreis Emsland, Qosay K. im März 2021 in Delmenhorst sowie Kamal I. im Oktober 2021 im Landkreis Stade. Am Neujahrestag 2023 starb ein Schwarzer im Polizeigewahrsam in Braunschweig.
All diesen fünf Todesfällen ist gemein, dass sie nie durch ein Gericht aufgeklärt wurden, da die zuständigen Staatsanwaltschaften sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizist:innen – trotz zahlreicher offener Fragen - eingestellt haben. Die Staatsanwaltschaften vor Ort sind durch die tagtägliche Zusammenarbeit offenbar zu sehr mit der Polizei verbunden, als dass sie eine unabhängige Aufklärung gewährleisten könnten.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen
„Die Landesregierung muss diese tödlichen Polizeieinsätze im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss lückenlos aufklären und Konsequenzen für die Einsatzkonzepte der Polizei ziehen, damit sich derartige Tragödien nicht wiederholen. Allenfalls eine umfassende Aufklärung der Todesfälle kann verhindern, dass das Vertrauen von Geflüchteten und Migrant:innen in die Polizei und den Rechtsstaat weiter schwindet, zumal Geflüchtete und Migrant:innen aufgrund von racial profiling überdurchschnittlich häufig und meist ohne ersichtlichen Anlass von der Polizei kontrolliert werden.“
Ingrid Smerdka-Arhelger von der Bürgerinitiative Menschenwürde
„Der Untersuchungsausschuss muss die gesamten Lebensbedingungen der Geflüchteten in den Blick nehmen und neben der Polizei auch alle anderen einschlägigen Behörden und Institutionen einbeziehen. Wahrscheinlich hätten drei der vier Todesfälle allein durch eine bessere psychosoziale Betreuung verhindert werden können. Wenn Polizeieinsätze bei psychisch kranken Geflüchteten wiederholt tödlich enden, muss dies nicht nur eine umfängliche Aufarbeitung nach sich ziehen, sondern auch zu Änderungen in den Einsatzkonzepten der Polizei führen.“
Den Behörden war bekannt, dass sowohl Aman Alizada und Mamadou Alpha Diallo als auch Kamal Ibrahim psychisch erkrankt waren. Alle drei befanden sich in psychischen Ausnahmesituationen, als die Polizist:innen auf sie schossen. Immer wieder setzt die Polizei Schusswaffen ein, wenn sie auf psychisch erkrankte Geflüchtete trifft.
So auch im Mai dieses Jahres in Hannover: Ein Geflüchteter wurde in seiner Gemeinschaftsunterkunft von Polizist:innen angeschossen, weil sie sich bedroht fühlten. Die psychischen Probleme des Geflüchteten waren so gravierend, dass die Behörden ihm zuvor sogar einen Betreuer zur Seite gestellt hatten.
Unter anderem in Reaktion auf die Tötung der Geflüchteten haben der Flüchtlingsrat Niedersachsen, die Bürgerinitiative Menschenwürde und 19 weitere Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme zu “Gewalterfahrungen von Migrantinnen und Migranten durch die Polizei“ im Rahmen der Kommission für Migration und Teilhabe im Oktober 2021 die nachfolgenden fünf zentrale Forderungen an die Landesregierung gestellt:
1. Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle
2. Mehr Transparenz und Fehlerkultur
3. Racial Profiling explizit verbieten
4. Eine Rassismusstudie über die Polizei in Niedersachsen in Auftrag geben
5. Sensibilisierung in Polizei, Politik und Behörden gewährleisten
Geschehen ist bislang allerdings nichts.
Mindestens vier Menschen mit Fluchtgeschichte starben allein in den vergangenen vier Jahren in Niedersachsen in der Folge von Polizeieinsätzen: Aman Alizada im August 2019 im Landkreis Stade, Mamadou Alpha Diallo im Juni 2020 im Landkreis Emsland, Qosay K. im März 2021 in Delmenhorst sowie Kamal I. im Oktober 2021 im Landkreis Stade. Am Neujahrestag 2023 starb ein Schwarzer im Polizeigewahrsam in Braunschweig.
All diesen fünf Todesfällen ist gemein, dass sie nie durch ein Gericht aufgeklärt wurden, da die zuständigen Staatsanwaltschaften sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizist:innen – trotz zahlreicher offener Fragen - eingestellt haben. Die Staatsanwaltschaften vor Ort sind durch die tagtägliche Zusammenarbeit offenbar zu sehr mit der Polizei verbunden, als dass sie eine unabhängige Aufklärung gewährleisten könnten.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen
„Die Landesregierung muss diese tödlichen Polizeieinsätze im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss lückenlos aufklären und Konsequenzen für die Einsatzkonzepte der Polizei ziehen, damit sich derartige Tragödien nicht wiederholen. Allenfalls eine umfassende Aufklärung der Todesfälle kann verhindern, dass das Vertrauen von Geflüchteten und Migrant:innen in die Polizei und den Rechtsstaat weiter schwindet, zumal Geflüchtete und Migrant:innen aufgrund von racial profiling überdurchschnittlich häufig und meist ohne ersichtlichen Anlass von der Polizei kontrolliert werden.“
Ingrid Smerdka-Arhelger von der Bürgerinitiative Menschenwürde
„Der Untersuchungsausschuss muss die gesamten Lebensbedingungen der Geflüchteten in den Blick nehmen und neben der Polizei auch alle anderen einschlägigen Behörden und Institutionen einbeziehen. Wahrscheinlich hätten drei der vier Todesfälle allein durch eine bessere psychosoziale Betreuung verhindert werden können. Wenn Polizeieinsätze bei psychisch kranken Geflüchteten wiederholt tödlich enden, muss dies nicht nur eine umfängliche Aufarbeitung nach sich ziehen, sondern auch zu Änderungen in den Einsatzkonzepten der Polizei führen.“
Den Behörden war bekannt, dass sowohl Aman Alizada und Mamadou Alpha Diallo als auch Kamal Ibrahim psychisch erkrankt waren. Alle drei befanden sich in psychischen Ausnahmesituationen, als die Polizist:innen auf sie schossen. Immer wieder setzt die Polizei Schusswaffen ein, wenn sie auf psychisch erkrankte Geflüchtete trifft.
So auch im Mai dieses Jahres in Hannover: Ein Geflüchteter wurde in seiner Gemeinschaftsunterkunft von Polizist:innen angeschossen, weil sie sich bedroht fühlten. Die psychischen Probleme des Geflüchteten waren so gravierend, dass die Behörden ihm zuvor sogar einen Betreuer zur Seite gestellt hatten.
Unter anderem in Reaktion auf die Tötung der Geflüchteten haben der Flüchtlingsrat Niedersachsen, die Bürgerinitiative Menschenwürde und 19 weitere Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme zu “Gewalterfahrungen von Migrantinnen und Migranten durch die Polizei“ im Rahmen der Kommission für Migration und Teilhabe im Oktober 2021 die nachfolgenden fünf zentrale Forderungen an die Landesregierung gestellt:
1. Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle
2. Mehr Transparenz und Fehlerkultur
3. Racial Profiling explizit verbieten
4. Eine Rassismusstudie über die Polizei in Niedersachsen in Auftrag geben
5. Sensibilisierung in Polizei, Politik und Behörden gewährleisten
Geschehen ist bislang allerdings nichts.
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Montag, 14. August 2023
Neues zur Asylrechtsverschärfung
che2001, 15:17h
1) der "Diskussionsentwurf" aus dem BMI zur "Verbesserung der Rückführung" (welch Euphemismus!) ist an sich schon ein Skandal, denn er geht auf eine Vereinbarung der Exekutiven auf Bundes- und Landesebene bei der letzten Ministerpräsident*innen-Konferenz zurück, die dem Versprechen des Ampel-Koalitionsvertrags eines "Paradigmenwechsels" in der Migrationspolitik diametral entgegensteht.
Statt die über Jahre hinweg unter CDU/CSU-Führung verabschiedeten Verschärfungen in der Abschiebungspolitik zurückzunehmen, die schon jetzt in der Praxis zu so viel Leid, unverantwortlichen Abschiebungen und eine nach rechtsstaatlichen Kriterien inakzeptable Härte führen (siehe nur: https://www.abschiebungsreporting.de/), schlägt das BMI unter der Leitung der Sozialdemokratin Nancy Faeser weitere Verschärfungen vor, von denen Seehofer nur "träumen" konnte.
In vorauseilendem Gehorsam wird hier Politik nach den Vorstellungen von Union und AfD gemacht - nutzen wird das bekanntlich nur "dem Original", der AfD, und das rechte Lager wird sich auch nicht mit den immer weiter verschärften Regelungen zufrieden geben, sondern sich darin bestärkt sehen, weitere Einschränkungen der grundlegenden Rechte von (abgelehnten) Schutzsuchenden zu fordern. Es ist ein Elend.
Auf eine für den Abschiebungsalltag besonders fatale geplante Neuregelung macht heute Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der LINKEN, per Pressemitteilung aufmerksam: https://cms.clarabuenger.de/uploads/Ueberraschungsabschiebungen_c2c64df602.pdf
Hierüber berichtete auch Jan Bielicki in der heutigen Süddeutsche Zeitung (Seite 6), online hier:
https://www.sueddeutsche.de/politik/abschiebung-bundesinnenministerium-faeser-1.6118717
Anbei findet sich ein ausführlicher Vermerk von mir zum Thema mit weiteren Erläuterungen und Einzelheiten.
In all den schon bekannten Grausamkeiten des "Diskussionsentwurfs" (Ausweitung Ausreisegewahrsam, Durchsuchung beliebiger Zimmer in Wohnheimen bei Abschiebungen usw., siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/diskussionsentwuerfe.html) versteckt, findet sich eine weitere Härte, die bislang noch nicht öffentlich diskutiert wurde: Die Pflicht zur Ankündigung einer konkret bevorstehenden Abschiebung, wenn Betroffene mehr als ein Jahr geduldet wurden und die Duldung widerrufen werden soll, soll demnach künftig ersatzlos wegfallen!
Damit würden Überraschungsabschiebungen ohne weitere Vorankündigung selbst bei seit vielen Jahren geduldeten Menschen zur Pflicht, denn konkrete Abschiebungsvorbereitungen dürfen Betroffenen ansonsten nicht mitgeteilt werden. Schutzregelungen für besonders vulnerable Personen, etwa traumatisierte Geflüchtete, sind nicht vorgesehen. Die Neuregelung wäre in meinen Augen auch ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, denn Überraschungsabschiebungen stellen insbesondere für Kinder eine traumatische Gewalterfahrung dar, die es nach allen Kräften zu verhindern gilt!
Generell verstoßen solche Überraschungsabschiebungen nach längerem Aufenthalt nach meinem Dafürhalten gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und gegen den Schutz der Menschenwürde, d.h. gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Im Umgang mit formell ausreisepflichtigen Menschen sind infolge der jahrelangen Debatten um verschärfte Abschiebungen offenbar jegliche humanitäre Regungen und rechtsstaatliche Hemmungen verloren gegangen. Dass all dies unter einer SPD-Ministerin weiter forciert wird, ist ungeheuerlich.
2) Auf die Lage und Probleme von staatenlosen Menschen bzw. Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit hatte ich in meiner letzten Rundmail vom 13. Juli aufmerksam gemacht.
Der Mediendienst Integration hat noch einmal wichtige Informationen hierzu übersichtlich zusammengestellt, die unter anderem auf der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Gökay Akbulut u.a.) basieren:
https://mediendienst-integration.de/artikel/staatenlose-in-deutschland.html
Gökay Akbulut hat wegen der wichtigen Frage eines institutionalisierten Feststellungsverfahrens zur Staatenlosigkeit noch einmal nachgehakt, nachdem auch die EU-Asylagentur ein solches Verfahren, das es in Deutschland bislang nicht gibt, (indirekt) empfohlen hatte - die Antwort der Bundesregierung findet sich anbei. Hierin stellt die Bundesregierung zwar kein solches Verfahren in Aussicht, aber es werde (immerhin) zusammen mit dem BAMF geprüft, inwieweit die Länder bei der Feststellung der Staatenlosigkeit unterstützt werden könnten - der Vorbehalt noch "zuzuweisender Ressourcen" lässt allerdings nur wenig hoffen, dass zumindest ein Einstieg in ein später dann auch institutionalisiertes einheitliches Verfahren geschafft werden könnte...
3) Die fatale Zustimmung der Bundesregierung im JI-Rat zu erheblichen Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Schnellverfahren in faktischer Haft an den EU-Außengrenzen, massive Ausweitung der Drittstaatenregelung zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes usw.) und die nachfolgenden irreführenden und falschen Angaben und Rechtfertigungsversuche von grünen und SPD-Ministerinnen, mit denen die Öffentlichkeit und Abgeordnete getäuscht wurden, sind Gegenstand einer umfassenden Kleinen Anfrage der LINKEN (Clara Bünger u.a.), die zwar noch unbeantwortet ist (eine Antwort wurde für Ende September (!) angekündigt), auf die ich aber dennoch hinweisen möchte, weil die Vorbemerkung und zahlreichen Fragen einen gewissen Informationsgehalt haben und ich nicht weiß, wie groß der diesbezügliche Mehrwert der üblicherweise extrem ausweichenden Antworten der Bundesregierung dann sein wird, hier nachzulesen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/079/2007911.pdf
Beste Grüße in schweren Zeiten,
Thomas Hohlfeld
-----------------------------------------------------------------
Dr. Thomas Hohlfeld
Referent für Migration und Integration
Fraktion die Linke im Bundestag
Statt die über Jahre hinweg unter CDU/CSU-Führung verabschiedeten Verschärfungen in der Abschiebungspolitik zurückzunehmen, die schon jetzt in der Praxis zu so viel Leid, unverantwortlichen Abschiebungen und eine nach rechtsstaatlichen Kriterien inakzeptable Härte führen (siehe nur: https://www.abschiebungsreporting.de/), schlägt das BMI unter der Leitung der Sozialdemokratin Nancy Faeser weitere Verschärfungen vor, von denen Seehofer nur "träumen" konnte.
In vorauseilendem Gehorsam wird hier Politik nach den Vorstellungen von Union und AfD gemacht - nutzen wird das bekanntlich nur "dem Original", der AfD, und das rechte Lager wird sich auch nicht mit den immer weiter verschärften Regelungen zufrieden geben, sondern sich darin bestärkt sehen, weitere Einschränkungen der grundlegenden Rechte von (abgelehnten) Schutzsuchenden zu fordern. Es ist ein Elend.
Auf eine für den Abschiebungsalltag besonders fatale geplante Neuregelung macht heute Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der LINKEN, per Pressemitteilung aufmerksam: https://cms.clarabuenger.de/uploads/Ueberraschungsabschiebungen_c2c64df602.pdf
Hierüber berichtete auch Jan Bielicki in der heutigen Süddeutsche Zeitung (Seite 6), online hier:
https://www.sueddeutsche.de/politik/abschiebung-bundesinnenministerium-faeser-1.6118717
Anbei findet sich ein ausführlicher Vermerk von mir zum Thema mit weiteren Erläuterungen und Einzelheiten.
In all den schon bekannten Grausamkeiten des "Diskussionsentwurfs" (Ausweitung Ausreisegewahrsam, Durchsuchung beliebiger Zimmer in Wohnheimen bei Abschiebungen usw., siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/diskussionsentwuerfe.html) versteckt, findet sich eine weitere Härte, die bislang noch nicht öffentlich diskutiert wurde: Die Pflicht zur Ankündigung einer konkret bevorstehenden Abschiebung, wenn Betroffene mehr als ein Jahr geduldet wurden und die Duldung widerrufen werden soll, soll demnach künftig ersatzlos wegfallen!
Damit würden Überraschungsabschiebungen ohne weitere Vorankündigung selbst bei seit vielen Jahren geduldeten Menschen zur Pflicht, denn konkrete Abschiebungsvorbereitungen dürfen Betroffenen ansonsten nicht mitgeteilt werden. Schutzregelungen für besonders vulnerable Personen, etwa traumatisierte Geflüchtete, sind nicht vorgesehen. Die Neuregelung wäre in meinen Augen auch ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, denn Überraschungsabschiebungen stellen insbesondere für Kinder eine traumatische Gewalterfahrung dar, die es nach allen Kräften zu verhindern gilt!
Generell verstoßen solche Überraschungsabschiebungen nach längerem Aufenthalt nach meinem Dafürhalten gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und gegen den Schutz der Menschenwürde, d.h. gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Im Umgang mit formell ausreisepflichtigen Menschen sind infolge der jahrelangen Debatten um verschärfte Abschiebungen offenbar jegliche humanitäre Regungen und rechtsstaatliche Hemmungen verloren gegangen. Dass all dies unter einer SPD-Ministerin weiter forciert wird, ist ungeheuerlich.
2) Auf die Lage und Probleme von staatenlosen Menschen bzw. Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit hatte ich in meiner letzten Rundmail vom 13. Juli aufmerksam gemacht.
Der Mediendienst Integration hat noch einmal wichtige Informationen hierzu übersichtlich zusammengestellt, die unter anderem auf der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Gökay Akbulut u.a.) basieren:
https://mediendienst-integration.de/artikel/staatenlose-in-deutschland.html
Gökay Akbulut hat wegen der wichtigen Frage eines institutionalisierten Feststellungsverfahrens zur Staatenlosigkeit noch einmal nachgehakt, nachdem auch die EU-Asylagentur ein solches Verfahren, das es in Deutschland bislang nicht gibt, (indirekt) empfohlen hatte - die Antwort der Bundesregierung findet sich anbei. Hierin stellt die Bundesregierung zwar kein solches Verfahren in Aussicht, aber es werde (immerhin) zusammen mit dem BAMF geprüft, inwieweit die Länder bei der Feststellung der Staatenlosigkeit unterstützt werden könnten - der Vorbehalt noch "zuzuweisender Ressourcen" lässt allerdings nur wenig hoffen, dass zumindest ein Einstieg in ein später dann auch institutionalisiertes einheitliches Verfahren geschafft werden könnte...
3) Die fatale Zustimmung der Bundesregierung im JI-Rat zu erheblichen Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Schnellverfahren in faktischer Haft an den EU-Außengrenzen, massive Ausweitung der Drittstaatenregelung zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes usw.) und die nachfolgenden irreführenden und falschen Angaben und Rechtfertigungsversuche von grünen und SPD-Ministerinnen, mit denen die Öffentlichkeit und Abgeordnete getäuscht wurden, sind Gegenstand einer umfassenden Kleinen Anfrage der LINKEN (Clara Bünger u.a.), die zwar noch unbeantwortet ist (eine Antwort wurde für Ende September (!) angekündigt), auf die ich aber dennoch hinweisen möchte, weil die Vorbemerkung und zahlreichen Fragen einen gewissen Informationsgehalt haben und ich nicht weiß, wie groß der diesbezügliche Mehrwert der üblicherweise extrem ausweichenden Antworten der Bundesregierung dann sein wird, hier nachzulesen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/079/2007911.pdf
Beste Grüße in schweren Zeiten,
Thomas Hohlfeld
-----------------------------------------------------------------
Dr. Thomas Hohlfeld
Referent für Migration und Integration
Fraktion die Linke im Bundestag
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Zahlen zum Familiennachzug aus Afghanistan nach Deutschland
che2001, 15:06h
Hier sind neue Zahlen zum Familiennachzug für Afghan*innen seit 2018:
https://fragdenstaat.de/anfrage/familiennachzug-afghanistan-seit-2015/
Zusammengefasst: Zwischen dem 01.01.2018 und dem 06.07.2023 wurden
insgesamt 1745 Visa zum Zweck des Familiennachzugs (ohne den
Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus) an
Afghan*innen erteilt. Das entspricht etwa 26 Personen pro Monat.
Die Botschaft in Pakistan erteilt deutlich mehr Visa als die in Teheran
oder Neu Delhi. Allerdings ist mir immer noch nicht klar, was die
Angaben "Islamabad (AFG)" bedeuten, da meines Wissens nach keine
abgetrennte Warteliste für Afghan*innen existiert, die lange Zeit in
Pakistan leben (im Gegensatz zur Situation im Iran). Interessant finde
ich auch, dass vermutlich 69 Visa nach §36 Abs. 2 AufenthG erteilt wurden.
Ebenfalls wichtig: Derzeit warten 10.253 Terminanfragen auf eine
Antwort, und 4.016 Menschen warten auf einen Termin für einen Nachzug zu
jemandem mit subsidiärem Schutz. Wenn die Terminanfragen (ohne
subsidiären Schutz) für Einzelpersonen wären (was sie natürlich nicht
sind, sondern für ganze Familien), würde das Auswärtige Amt (angenommen,
die Kapazität wird nicht erhöht) 32 Jahre benötigen, um alle zu
bearbeiten. Wir sehen uns alle im Jahr 2056.
https://fragdenstaat.de/anfrage/familiennachzug-afghanistan-seit-2015/
Zusammengefasst: Zwischen dem 01.01.2018 und dem 06.07.2023 wurden
insgesamt 1745 Visa zum Zweck des Familiennachzugs (ohne den
Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus) an
Afghan*innen erteilt. Das entspricht etwa 26 Personen pro Monat.
Die Botschaft in Pakistan erteilt deutlich mehr Visa als die in Teheran
oder Neu Delhi. Allerdings ist mir immer noch nicht klar, was die
Angaben "Islamabad (AFG)" bedeuten, da meines Wissens nach keine
abgetrennte Warteliste für Afghan*innen existiert, die lange Zeit in
Pakistan leben (im Gegensatz zur Situation im Iran). Interessant finde
ich auch, dass vermutlich 69 Visa nach §36 Abs. 2 AufenthG erteilt wurden.
Ebenfalls wichtig: Derzeit warten 10.253 Terminanfragen auf eine
Antwort, und 4.016 Menschen warten auf einen Termin für einen Nachzug zu
jemandem mit subsidiärem Schutz. Wenn die Terminanfragen (ohne
subsidiären Schutz) für Einzelpersonen wären (was sie natürlich nicht
sind, sondern für ganze Familien), würde das Auswärtige Amt (angenommen,
die Kapazität wird nicht erhöht) 32 Jahre benötigen, um alle zu
bearbeiten. Wir sehen uns alle im Jahr 2056.
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Dienstag, 11. Juli 2023
WORLD ROMA CONGRESS
che2001, 11:52h
World Roma Congress 15 -16-17 May 2023 in Berlin
Phrala, Phene,
Dear people,
We are writing to you with the results of the World Roma Congress 2023.
The Roma community worldwide is in an emergency situation that we needed to talk about: war in Ukraine, right-wing extremism, police violence and serious forms of structural and institutional discrimination. There is insufficient political debate and political will to change the situation. And when there is, the real problems and their causes are not discussed. Therefore, we need a reform of Roma policy.
We initiated this reform with the World Roma Congress 2023 in Berlin. For this, we chose Roma Resistance Day (16 May) and discussed the situation for three days. A key aspect of the new Roma policy must be that it originates from the basis, meaning the Roma community and their concerns.
You can read the declaration of the congress in several languages on the website. In it, the Congress delegates have outlined what needs to be done from the community's perspective.
You can find more than 30 videos of the speeches and panel discussions here: https://www.youtube.com/@ROMADNESSStrangeMovies/videos
For more photos and additional information about the Congress, please visit the Congress website.
The next World Roma Congress will take place in 2025. Roma organisations and activists worldwide can join this movement. Register here to stay informed: https://forms.gle/VZ4Ux1usXAkqVLRT7
Devlesa,
the WRC Secretariat
#WorldRomaCongress2023
#WorldRomaCongress2025
Phrala, Phene,
Dear people,
We are writing to you with the results of the World Roma Congress 2023.
The Roma community worldwide is in an emergency situation that we needed to talk about: war in Ukraine, right-wing extremism, police violence and serious forms of structural and institutional discrimination. There is insufficient political debate and political will to change the situation. And when there is, the real problems and their causes are not discussed. Therefore, we need a reform of Roma policy.
We initiated this reform with the World Roma Congress 2023 in Berlin. For this, we chose Roma Resistance Day (16 May) and discussed the situation for three days. A key aspect of the new Roma policy must be that it originates from the basis, meaning the Roma community and their concerns.
You can read the declaration of the congress in several languages on the website. In it, the Congress delegates have outlined what needs to be done from the community's perspective.
You can find more than 30 videos of the speeches and panel discussions here: https://www.youtube.com/@ROMADNESSStrangeMovies/videos
For more photos and additional information about the Congress, please visit the Congress website.
The next World Roma Congress will take place in 2025. Roma organisations and activists worldwide can join this movement. Register here to stay informed: https://forms.gle/VZ4Ux1usXAkqVLRT7
Devlesa,
the WRC Secretariat
#WorldRomaCongress2023
#WorldRomaCongress2025
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Mittwoch, 5. Juli 2023
Flüchtlingsorganisationen, Antirainitiativen und Wohlfahrtsorganisationen warnen vor Abschaffung des Asylrechts
che2001, 23:21h
Nachdem die Einigung der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 über massive Verschärfungen im EU-Asylrecht bereits starke Kritik hervorgerufen hat, warnen nun 55 Menschenrechts- & Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und entwicklungspolitische Organisationen davor, dass mit der aktuell zwischen den Mitgliedstaaten diskutierten Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung die letzten verbliebenen Standards noch untergraben werden sollen. Die Bundesregierung wird aufgerufen, sich gegen diese Verordnung zu stellen und in den Verhandlungen im Rat eine klare rote Linie zu ziehen.
„Während der Politikbetrieb kurz vor der Sommerpause steht, werden zwischen den Mitgliedstaaten Vorschläge verhandelt, die die bislang beschlossenen Verschärfungen noch übertrumpfen“, warnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die mit der Zustimmung der Bundesregierung bereits getroffene Einigung eröffnet unter anderem mit der Ausweitung „sicherer Drittstaaten“ die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Flüchtlingsschutz. Die nun diskutierten Vorschläge für den Fall einer „Instrumentalisierung von Migration“ sind darüber hinausgehend ein Rezept für brutale Pushbacks, wie man sie zum Beispiel seit 2021 an der polnisch-belarussischen Grenze sieht. Wer es überhaupt schafft einen Asylantrag zu stellen, kann für bis zu fünf Monate an der Grenze inhaftiert werden. Schon im Normalfall werden in Grenzverfahren keine fairen Asylverfahren stattfinden, je mehr Menschen an den Außengrenzen festgehalten werden, desto katastrophaler wird die Situation.
„Dass die Vorschläge zur Instrumentalisierung nach ihrem zwischenzeitlichen Scheitern im letzten Dezember nun erneut diskutiert werden, ist brandgefährlich. Die Bundesregierung muss bei ihrer Position bleiben und diese Rückendeckung für massive Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen strikt ablehnen! Würde sie ihren Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Verpflichtung für Menschenrechte und Flüchtlingsschutz in Europa ernst nehmen, so müsste sie sich aber grundsätzlich gegen die Reform stellen“, fordert Wiebke Judith.
Die gefährliche Verordnung zu Krisen und Instrumentalisierung wird im Juli unter Hochdruck verhandelt
Die schwedische EU-Präsidentschaft hatte noch auf den letzten Metern ihrer Präsidentschaft die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“ (Stand 23. Juni 2023) auf den Weg gebracht, nun macht die spanische Präsidentschaft seit Juli unter Hochdruck mit den Vorschlägen weiter. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Die von der Bundesregierung für die GEAS-Reform gewünschten Ausnahmen vom Grenzverfahren für Kinder oder andere vulnerable Personen wären dem Verordnungsentwurf nach vom Tisch. Auch droht eine Legitimierung der Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen.
Die 55 Organisationen stellen gemeinsam fest: „Die Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt droht an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und ermöglicht es, das geltende Recht an den Außengrenzen zu brechen.“
Bereits im Dezember 2022 appellierten 35 Organisationen an die Bundesregierung, dem damaligen Vorstoß für eine Instrumentalisierungsverordnung nicht zuzustimmen. In ihrem Prioritätenpapier spricht sich die Bundesregierung gegen die Aufnahme der Verschärfungen im Fall einer Instrumentalisierung aus. Im Beschluss des Grünen Länderrats in Bad Vilbel zur Flüchtlingspolitik steht zudem: „Die Rechte von Menschen zu beschneiden, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, lehnen wir ab.“
Muzaffer Öztürkyilmaz, Flüchtlingsrat Niedersachsen
„Während der Politikbetrieb kurz vor der Sommerpause steht, werden zwischen den Mitgliedstaaten Vorschläge verhandelt, die die bislang beschlossenen Verschärfungen noch übertrumpfen“, warnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die mit der Zustimmung der Bundesregierung bereits getroffene Einigung eröffnet unter anderem mit der Ausweitung „sicherer Drittstaaten“ die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Flüchtlingsschutz. Die nun diskutierten Vorschläge für den Fall einer „Instrumentalisierung von Migration“ sind darüber hinausgehend ein Rezept für brutale Pushbacks, wie man sie zum Beispiel seit 2021 an der polnisch-belarussischen Grenze sieht. Wer es überhaupt schafft einen Asylantrag zu stellen, kann für bis zu fünf Monate an der Grenze inhaftiert werden. Schon im Normalfall werden in Grenzverfahren keine fairen Asylverfahren stattfinden, je mehr Menschen an den Außengrenzen festgehalten werden, desto katastrophaler wird die Situation.
„Dass die Vorschläge zur Instrumentalisierung nach ihrem zwischenzeitlichen Scheitern im letzten Dezember nun erneut diskutiert werden, ist brandgefährlich. Die Bundesregierung muss bei ihrer Position bleiben und diese Rückendeckung für massive Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen strikt ablehnen! Würde sie ihren Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Verpflichtung für Menschenrechte und Flüchtlingsschutz in Europa ernst nehmen, so müsste sie sich aber grundsätzlich gegen die Reform stellen“, fordert Wiebke Judith.
Die gefährliche Verordnung zu Krisen und Instrumentalisierung wird im Juli unter Hochdruck verhandelt
Die schwedische EU-Präsidentschaft hatte noch auf den letzten Metern ihrer Präsidentschaft die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“ (Stand 23. Juni 2023) auf den Weg gebracht, nun macht die spanische Präsidentschaft seit Juli unter Hochdruck mit den Vorschlägen weiter. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Die von der Bundesregierung für die GEAS-Reform gewünschten Ausnahmen vom Grenzverfahren für Kinder oder andere vulnerable Personen wären dem Verordnungsentwurf nach vom Tisch. Auch droht eine Legitimierung der Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen.
Die 55 Organisationen stellen gemeinsam fest: „Die Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt droht an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und ermöglicht es, das geltende Recht an den Außengrenzen zu brechen.“
Bereits im Dezember 2022 appellierten 35 Organisationen an die Bundesregierung, dem damaligen Vorstoß für eine Instrumentalisierungsverordnung nicht zuzustimmen. In ihrem Prioritätenpapier spricht sich die Bundesregierung gegen die Aufnahme der Verschärfungen im Fall einer Instrumentalisierung aus. Im Beschluss des Grünen Länderrats in Bad Vilbel zur Flüchtlingspolitik steht zudem: „Die Rechte von Menschen zu beschneiden, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, lehnen wir ab.“
Muzaffer Öztürkyilmaz, Flüchtlingsrat Niedersachsen
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