Dienstag, 23. Mai 2023
Auf die Straße -keine Verschärfung des Asylrechts!
che2001, 16:46h
am 26.05.2023 feiert Deutschland ein trauriges Jubiläum - 30 Jahre Asylrechtsverschärfung.
Die aktuelle Bundesregierung ist nun kurz davor, diesem massiven Einschnitt in das deutsche Asylsystem und die Grundrechte fliehender Menschen nochmals eine Verschärfung hinzuzufügen, was wir und ein breites Bündnis weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht hinnehmen wollen und rufen am 26.5.2023 17:30 zur Demonstration auf.
Unter dem Motto “Keine Abschaffung des Rechts auf Asyl! Kein Asylkompromiss 2.0!" rufen wir alle auf, sich uns anzuschließen, um die deutsche Bundesregierung zu einem Veto gegen die EU Asylverfahrens- und die Asylmanagementverordnung aufzufordern. Unrecht darf nicht in scheinbares Recht gegossen werden!
Die Demonstration wird am 26.05.2023 um 17.30 Uhr vor der Parteizentrale der SPD in Berlin starten und zieht mit einem Zwischenstopp an der Vertretung der Europäischen Kommission am Pariser Platz vorbei bis zur Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin.
Teilt den Aufruf zahlreich!
Kommt zahlreich!
Es ist jetzt an der Zeit, auf die Straße zu gehen gegen die weiteren Bemühungen zur kompletten Abschottung der EU - Staaten, gegen das Sterben-lassen an den EU-Außengrenzen, gegen Pushbacks und Asylverfahren an der EU - Außengrenzen!
Pro Asyl
Abolish Frontex
Adopt a Revolution
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V
.
SOS Humanity
Seebrücke
Watch The Med
Alarmphone
Aktive der Kampagne BLEIBERECHT FÜR ALLE- statt Chancenfalle!
Flüchtlingsrat Berlin BBZ/ Kommmit e.V. RAV BIPoC
Ukraine & friends in germany
Interventionistische Linke
Mediterranea Berlin e.V.
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - BumF e.V.
Kargah e.V.
Wir packen’s an e.V.
Sea-Eye Berlin
Die aktuelle Bundesregierung ist nun kurz davor, diesem massiven Einschnitt in das deutsche Asylsystem und die Grundrechte fliehender Menschen nochmals eine Verschärfung hinzuzufügen, was wir und ein breites Bündnis weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht hinnehmen wollen und rufen am 26.5.2023 17:30 zur Demonstration auf.
Unter dem Motto “Keine Abschaffung des Rechts auf Asyl! Kein Asylkompromiss 2.0!" rufen wir alle auf, sich uns anzuschließen, um die deutsche Bundesregierung zu einem Veto gegen die EU Asylverfahrens- und die Asylmanagementverordnung aufzufordern. Unrecht darf nicht in scheinbares Recht gegossen werden!
Die Demonstration wird am 26.05.2023 um 17.30 Uhr vor der Parteizentrale der SPD in Berlin starten und zieht mit einem Zwischenstopp an der Vertretung der Europäischen Kommission am Pariser Platz vorbei bis zur Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin.
Teilt den Aufruf zahlreich!
Kommt zahlreich!
Es ist jetzt an der Zeit, auf die Straße zu gehen gegen die weiteren Bemühungen zur kompletten Abschottung der EU - Staaten, gegen das Sterben-lassen an den EU-Außengrenzen, gegen Pushbacks und Asylverfahren an der EU - Außengrenzen!
Pro Asyl
Abolish Frontex
Adopt a Revolution
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V
.
SOS Humanity
Seebrücke
Watch The Med
Alarmphone
Aktive der Kampagne BLEIBERECHT FÜR ALLE- statt Chancenfalle!
Flüchtlingsrat Berlin BBZ/ Kommmit e.V. RAV BIPoC
Ukraine & friends in germany
Interventionistische Linke
Mediterranea Berlin e.V.
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - BumF e.V.
Kargah e.V.
Wir packen’s an e.V.
Sea-Eye Berlin
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Zum Tag des Grundgesetzes appelliert PRO ASYL an Bundesregierung: Verteidigen Sie das Asylrecht.
che2001, 10:34h
Stimmen Sie am 8. Juni mit "Nein".
Heute, am 23. Mai, findet in Berlin eine feierliche Veranstaltung zum Tag des Grundgesetzes in Anwesenheit von Bundespräsident Steinmeier und Bundesinnenministerin Faeser statt. In der Veranstaltung wird Halima Gutale, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL, als eine Botschafterin für Demokratie und Toleranz ausgezeichnet. Gleichzeitig ist Deutschland dabei, den Zugang zum Recht auf Asyl an den EU-Grenzen für Menschen wie Halima Gutale zu versperren.
PRO ASYL gratuliert der neuen Botschafterin für Demokratie und Toleranz im Jahr 2023 herzlich. Halima Gutale wird am 23. Mai im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Berliner Ensemble (Bertolt-Brecht-Platz 1, 10117 Berlin) ab 14 Uhr unter Anwesenheit des Bundespräsidenten und der Bundesinnenministerin ausgezeichnet.
Andreas Lipsch, Vorsitzender der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL würdigt das jahrelange Engagement von Halima Gutale. "Es ist großartig und ermutigend, dass Menschen, die als Geflüchtete gekommen sind, heute mit uns zusammen Demokratie und Menschenrechte verteidigen."
Halima Gutale hat sich herausragend für Menschenrechte und Demokratie engagiert und klare Kante gegen die um sich greifende rassistische Grundhaltung in Deutschland gezeigt. Das Grundgesetz spricht aus gutem Grund von der "Würde des Menschen", die es zu achten, zu schützen und zu verteidigen gilt. Es spricht nicht von der Würde des deutschen Staatsbürgers. Deshalb mahnt Lipsch: "Es gibt keine Menschenwürde erster und zweiter Klasse – genauso wenig darf es Geflüchtete erster und zweiter Klasse geben. Wenn heute in Berlin Repräsentant*innen des Staates das Grundgesetz loben und feiern, appellieren wir an sie, die Pläne zur Entrechtung Schutzsuchender an den EU-Außengrenzen abzulehnen."
Grundrecht auf Asyl: Erst im Grundgesetz entkernt, nun an den EU-Außengrenzen bedroht.
In einem offenen Brief am 23. Mai 2023 appellieren die Botschafterin Gutale und der Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL Lipsch an die Bundesregierung, die Grund- und Menschenrechte in Deutschland und in der Europäischen Union zu verteidigen und Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen nicht zuzustimmen. Denn in diesen werden Anträge auf Schutz als unzulässig abgelehnt und Betroffene ohne Prüfung ihrer Schutzgründe in nicht sichere Drittstaaten zurückgeschickt.
PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gern zur Verfügung:
069 / 24 23 14 30 I presse[at]proasyl.de I www.proasyl.de
Wortlaut des offenen Briefes
An
Herrn Bundeskanzler Scholz
Frau Ministerin Faeser
Frau Ministerin Baerbock
Herrn Minister Buschmann
Frankfurt am Main, 23. Mai 2023
Verteidigen Sie die Würde des Menschen und das Recht auf Asyl an den EU-Grenzen!
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz, sehr geehrte Frau Ministerin Faeser,
sehr geehrte Frau Ministerin Baerbock, sehr geehrter Herr Minister Buschmann,
vor 30 Jahren wurde nach einer emotional hochgeheizten, rassistisch geführten politischen Debatte das Grundrecht auf Asyl entkernt. Heute droht noch Schlimmeres zu geschehen. An den Grenzen der EU sollen nun Menschen inhaftiert und zurückgeschickt werden. In Grenzverfahren droht die Massenabfertigung. Asylanträge sollen als unzulässig zurückgewiesen werden, wenn die Schutzsuchenden über einen angeblich sicheren Drittstaat einreisen. Die Kriterien, wann ein Staat als sicher gilt, sollen dafür weiter heruntergeschraubt werden. Selbst Staaten, die nur in Teilgebieten "sicher" sind und noch nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention garantieren, sollen im EU-Rat, nun unterstützt von dieser Bundesregierung, als sicher gelten. In Grenzverfahren werden Möglichkeiten der Zurückschiebung geprüft, nicht die Fluchtgründe. Grenzverfahren sind keine fairen sorgfältigen Asylverfahren.
Diese Pläne sind ein Angriff auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäischen Menschenrechtskonvention und die EU- Charta der Grundrechte. Die Würde des Menschen gilt für jede und jeden – nicht nur für die Staatsbürger*innen der EU.
Wir appellieren an die Bundesregierung: Verteidigen Sie die Grund- und Menschenrechte in Deutschland und in der Europäischen Union. Stimmen Sie Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen nicht zu. Denn in diesen werden Anträge auf Schutz als "unzulässig" abgelehnt und Betroffene ohne Prüfung ihrer Schutzgründe in nicht sichere Drittstaaten zurückgeschickt.
Mehr als 50 Menschenrechtsorganisationen, Seenotrettungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und kirchliche Organisationen sind enttäuscht von der kürzlich bekannt gewordenen Position der Bundesregierung zu diesen Vorhaben und appellieren in einem gemeinsamen Statement vom 16. Mai 2023: "Anstatt sich dem Trend der Entwertung europäischer Grund- und Menschenrechte und der Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze entschieden entgegenzustellen, signalisiert die Regierung mit ihrer Position die Bereitschaft, diesen Weg um jeden Preis mitzugehen."
Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es darf keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.
Zur Situation auf dem Mittelmeer, an und vor Europas Grenzen
Über Tausende Menschen sind bereits in diesem Jahr beim Versuch über das Meer die EU zu erreichen gestorben. Die Lebensrettung durch zivilgesellschaftliche Organisationen wird systematisch behindert. Einen robusten EU- Seenotrettungsdienst und vor allem reguläre Fluchtwege gibt es nicht, um das Massensterben im Mittelmeer zu beenden.
Auch diese Regierung rüstet auf gegen Schutzsuchende, finanziert Zäune mit Stacheldraht, unterstützt mit EU-Geldern den Bau von Elendslagern und das Zurückschleppen in die Folterlager in Libyen. Die Europäische Union und die Bundesregierung leisten so Vorschub, dass Frauen dort versklavt und vergewaltigt werden. Wir vermissen klare Worte dieser Bundesregierung, insbesondere der Außenministerin, die eine feministische Außenpolitik betreiben wollte und eine am Koalitionsvertrag ausgerichtete Flüchtlingspolitik der Innenministerin.
Wir appellieren an Sie: Halten Sie den Koalitionsvertrag ein. Sie haben versprochen: Asylanträge werden inhaltlich geprüft. Grenzverfahren gewährleisten dies nicht. Verteidigen Sie die Würde des Menschen und das Recht auf Asyl!
Mit freundlichen Grüßen
Halima Gutale
Botschafterin für Demokratie und Toleranz und Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Andreas Lipsch
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Muzaffer Öztürkyilmaz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
30173 Hannover
Heute, am 23. Mai, findet in Berlin eine feierliche Veranstaltung zum Tag des Grundgesetzes in Anwesenheit von Bundespräsident Steinmeier und Bundesinnenministerin Faeser statt. In der Veranstaltung wird Halima Gutale, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL, als eine Botschafterin für Demokratie und Toleranz ausgezeichnet. Gleichzeitig ist Deutschland dabei, den Zugang zum Recht auf Asyl an den EU-Grenzen für Menschen wie Halima Gutale zu versperren.
PRO ASYL gratuliert der neuen Botschafterin für Demokratie und Toleranz im Jahr 2023 herzlich. Halima Gutale wird am 23. Mai im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Berliner Ensemble (Bertolt-Brecht-Platz 1, 10117 Berlin) ab 14 Uhr unter Anwesenheit des Bundespräsidenten und der Bundesinnenministerin ausgezeichnet.
Andreas Lipsch, Vorsitzender der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL würdigt das jahrelange Engagement von Halima Gutale. "Es ist großartig und ermutigend, dass Menschen, die als Geflüchtete gekommen sind, heute mit uns zusammen Demokratie und Menschenrechte verteidigen."
Halima Gutale hat sich herausragend für Menschenrechte und Demokratie engagiert und klare Kante gegen die um sich greifende rassistische Grundhaltung in Deutschland gezeigt. Das Grundgesetz spricht aus gutem Grund von der "Würde des Menschen", die es zu achten, zu schützen und zu verteidigen gilt. Es spricht nicht von der Würde des deutschen Staatsbürgers. Deshalb mahnt Lipsch: "Es gibt keine Menschenwürde erster und zweiter Klasse – genauso wenig darf es Geflüchtete erster und zweiter Klasse geben. Wenn heute in Berlin Repräsentant*innen des Staates das Grundgesetz loben und feiern, appellieren wir an sie, die Pläne zur Entrechtung Schutzsuchender an den EU-Außengrenzen abzulehnen."
Grundrecht auf Asyl: Erst im Grundgesetz entkernt, nun an den EU-Außengrenzen bedroht.
In einem offenen Brief am 23. Mai 2023 appellieren die Botschafterin Gutale und der Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL Lipsch an die Bundesregierung, die Grund- und Menschenrechte in Deutschland und in der Europäischen Union zu verteidigen und Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen nicht zuzustimmen. Denn in diesen werden Anträge auf Schutz als unzulässig abgelehnt und Betroffene ohne Prüfung ihrer Schutzgründe in nicht sichere Drittstaaten zurückgeschickt.
PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gern zur Verfügung:
069 / 24 23 14 30 I presse[at]proasyl.de I www.proasyl.de
Wortlaut des offenen Briefes
An
Herrn Bundeskanzler Scholz
Frau Ministerin Faeser
Frau Ministerin Baerbock
Herrn Minister Buschmann
Frankfurt am Main, 23. Mai 2023
Verteidigen Sie die Würde des Menschen und das Recht auf Asyl an den EU-Grenzen!
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz, sehr geehrte Frau Ministerin Faeser,
sehr geehrte Frau Ministerin Baerbock, sehr geehrter Herr Minister Buschmann,
vor 30 Jahren wurde nach einer emotional hochgeheizten, rassistisch geführten politischen Debatte das Grundrecht auf Asyl entkernt. Heute droht noch Schlimmeres zu geschehen. An den Grenzen der EU sollen nun Menschen inhaftiert und zurückgeschickt werden. In Grenzverfahren droht die Massenabfertigung. Asylanträge sollen als unzulässig zurückgewiesen werden, wenn die Schutzsuchenden über einen angeblich sicheren Drittstaat einreisen. Die Kriterien, wann ein Staat als sicher gilt, sollen dafür weiter heruntergeschraubt werden. Selbst Staaten, die nur in Teilgebieten "sicher" sind und noch nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention garantieren, sollen im EU-Rat, nun unterstützt von dieser Bundesregierung, als sicher gelten. In Grenzverfahren werden Möglichkeiten der Zurückschiebung geprüft, nicht die Fluchtgründe. Grenzverfahren sind keine fairen sorgfältigen Asylverfahren.
Diese Pläne sind ein Angriff auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäischen Menschenrechtskonvention und die EU- Charta der Grundrechte. Die Würde des Menschen gilt für jede und jeden – nicht nur für die Staatsbürger*innen der EU.
Wir appellieren an die Bundesregierung: Verteidigen Sie die Grund- und Menschenrechte in Deutschland und in der Europäischen Union. Stimmen Sie Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen nicht zu. Denn in diesen werden Anträge auf Schutz als "unzulässig" abgelehnt und Betroffene ohne Prüfung ihrer Schutzgründe in nicht sichere Drittstaaten zurückgeschickt.
Mehr als 50 Menschenrechtsorganisationen, Seenotrettungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und kirchliche Organisationen sind enttäuscht von der kürzlich bekannt gewordenen Position der Bundesregierung zu diesen Vorhaben und appellieren in einem gemeinsamen Statement vom 16. Mai 2023: "Anstatt sich dem Trend der Entwertung europäischer Grund- und Menschenrechte und der Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze entschieden entgegenzustellen, signalisiert die Regierung mit ihrer Position die Bereitschaft, diesen Weg um jeden Preis mitzugehen."
Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es darf keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.
Zur Situation auf dem Mittelmeer, an und vor Europas Grenzen
Über Tausende Menschen sind bereits in diesem Jahr beim Versuch über das Meer die EU zu erreichen gestorben. Die Lebensrettung durch zivilgesellschaftliche Organisationen wird systematisch behindert. Einen robusten EU- Seenotrettungsdienst und vor allem reguläre Fluchtwege gibt es nicht, um das Massensterben im Mittelmeer zu beenden.
Auch diese Regierung rüstet auf gegen Schutzsuchende, finanziert Zäune mit Stacheldraht, unterstützt mit EU-Geldern den Bau von Elendslagern und das Zurückschleppen in die Folterlager in Libyen. Die Europäische Union und die Bundesregierung leisten so Vorschub, dass Frauen dort versklavt und vergewaltigt werden. Wir vermissen klare Worte dieser Bundesregierung, insbesondere der Außenministerin, die eine feministische Außenpolitik betreiben wollte und eine am Koalitionsvertrag ausgerichtete Flüchtlingspolitik der Innenministerin.
Wir appellieren an Sie: Halten Sie den Koalitionsvertrag ein. Sie haben versprochen: Asylanträge werden inhaltlich geprüft. Grenzverfahren gewährleisten dies nicht. Verteidigen Sie die Würde des Menschen und das Recht auf Asyl!
Mit freundlichen Grüßen
Halima Gutale
Botschafterin für Demokratie und Toleranz und Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Andreas Lipsch
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Muzaffer Öztürkyilmaz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
30173 Hannover
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Montag, 22. Mai 2023
Unsern täglich Alltagsrassismus gib uns heute
che2001, 11:09h
Herzkrankes Flüchtlingskind stirbt, nachdem es dreimal den Arzt aufgesucht hat.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/texas-in-den-usa-achtj%C3%A4hrige-suchte-am-tag-ihres-todes-drei-mal-arzt-auf/ar-AA1bv9xl?ocid=entnewsntp&pc=U531&cvid=28f3244dac6a42c1942988baf38a1eaf&ei=20
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/texas-in-den-usa-achtj%C3%A4hrige-suchte-am-tag-ihres-todes-drei-mal-arzt-auf/ar-AA1bv9xl?ocid=entnewsntp&pc=U531&cvid=28f3244dac6a42c1942988baf38a1eaf&ei=20
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Donnerstag, 11. Mai 2023
Gülen-Verfolgung in der Türkei wird vom BAMF immer wieder verkannt
che2001, 10:38h
Die Zahl asylsuchender Menschen aus der Türkei ist 2022 massiv gestiegen, dennoch sinkt die Anerkennungsquote. Die Verfolgung richtet sich im Wesentlichen gegen Kurd:innen, politische Oppositionelle – und Anhänger:innen der sog. Gülen-Bewegung. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisieren die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF.
Mit Spannung werden die für kommenden Sonntag, den 14.05.2023, angesetzten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei erwartet. Setzt sich der aussichtsreiche Oppositionskandidat, Kemal Kılıçdaroğlu (CHP) durch, besteht die Möglichkeit, dass der autoritäre Kurs gestoppt wird, den die Türkei unter dem noch amtierenden Staatspräsidenten Erdoğan (AKP) eingeschlagen hat – ein Prozess der, sollte es dazu kommen, viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Denn Erdoğans Amtszeit ging mit der Eruption der Menschenrechte in der Türkei einher. Das zeigt sich einmal mehr in den aktuellen Fluchtbewegungen. Sollte es nicht zu einem Wechsel an der Spitze der Türkei kommen, ist zu erwarten, dass noch viel mehr Menschen jegliche Hoffnung verlieren und aus Angst vor Verfolgung die Türkei verlassen müssen.
Im vergangenen Jahr 2022 wurden knapp 24.000 Asylerstanträge türkischer Staatsbürger:innen registriert, eine neue Höchstmarke. Mehr Erstanträge wurden nur von Antragsstellenden aus Afghanistan (36.358 Erstanträge) und Syrien (70.976 Erstanträge) gestellt – ein Trend, der sich im ersten Quartal 2023 fortsetzt. Bekam jedoch 2019 noch etwa jede:r zweite:r Antragsstellende:r aus der Türkei einen Schutzstatus, erhält diesen im März 2023 nur noch jede:r vierte. Die (bereinigte) Schutzquote ist damit von über 50% (2019) auf 23% (März 2023) gefallen. Wenn man die jüngsten Entwicklungen in der Türkei betrachtet, dann überrascht diese geringe Schutzquote.
Eine Gruppe, gegen die sich die Verfolgungsmaßnahmen des türkischen Staates neben Kurd:innen und Oppositionellen in besonderer Weise richten, sind (vermeintliche) Gülen-Anhänger:innen. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachen konnten durch die Unterstützung einiger Menschen aus diesem Personenkreis Einblicke in die Probleme bei deren Asylverfahren erlangen und in etlichen Fällen eine Korrektur der zunächst negativen BAMF-Entscheidung herbeiführen.
Dabei ist deutlich geworden: Es gibt systematische Probleme bei der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für diese Personengruppe. Alle eint, dass sie willkürlich wegen Terrorismusvorwurfs angeklagt und inhaftiert wurden und auf Grund von weiterhin drohender Verfolgung in der Türkei nach Deutschland fliehen mussten. Den Menschen drohen in der Türkei schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche, mehrjährige Haft und Folter.
Warum werden Gülen-Anhänger:innen in der Türkei verfolgt?
Die Gülen-Bewegung ist ein in der Türkei gegründetes, mittlerweile weltweit agierendes muslimisches, politisches und wirtschaftliches Netzwerk. Sie betreibt Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen. Außerdem gehören ihr Medien, Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen an. Die Bewegung steht in der Kritik, insbesondere in Bildungseinrichtungen junge Menschen zu rekrutieren und die Öffentlichkeit zu täuschen: Während sie sich nach außen transparent und offen gibt, ist sie im inneren streng hierarchisch-autoritär organisiert, wobei konservative Verhaltensregeln restriktiv eingefordert werden. Von Aussteiger:innen wird diese daher als „sektenähnlich“ beschrieben. War die Gülen-Bewegung bis zum Jahr 2013 Verbündete der türkischen Regierungspartei AKP, werden ihre Anhänger:innen seit 2016 systematisch verfolgt.
Ausschlaggebend für die Verfolgung von Gülen-Anhänger:innen in der Türkei war der gescheiterte Putschversuch im Jahr 2016. Für den Putsch wurde maßgeblich der islamische Prediger Fethullah Gülen verantwortlich gemacht. Seit dem gescheiterten Putsch wird das weit verzweigte Netzwerk, dessen Angehörige häufig einflussreiche Stellen in der Türkei inne hatten und zu einer Art Elite zählten, als Terrororganisation eingestuft, unter dem Begriff „FETÖ/PDY“. In der Folge kam es zur Schließung von Medien, Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen sowie zu massenhaften Entlassungen von (vermeintlichen) Gülen-Anhänger:innen, darunter auch Richter:innen und Staatsanwält:innen, und der Verhaftung dieser Menschen (siehe BAMF: Länderreport Türkei 47, S. 22 f.).
Ab wann eine Person, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet wird, mit Verfolgungshandlungen zu rechnen hat, lässt sich nicht abschließend feststellen. Teilweise wurden und werden jedoch auch Personen verhaftet, denen eine kaum definierte angebliche Nähe zur Gülen-Bewegung vorgeworfen wird (Urteil VG Köln vom 21.07.2022 – 22 K 686/21.A; Urteil VG Hannover vom 19.01.2023; Lagebericht AA 2021 S. 12- 13; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Österreich (BFA): Länderinformation Türkei S. 43-46)). Auch der Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Türkei hält fest, dass die „systematische Verfolgung mutmaßlicher Gülen-Anhänger“ (Lagebericht Auswärtiges Amt 2021, S. 7; zitiert im Urteil VG Köln vom 21.07.2022 – 22 K 686/21.A) andauert.
Ausschlaggebend für die Verfolgung in der Türkei ist, dass Gülen-Anhänger:innen nicht mit fairen Strafverfahren in der Türkei rechnen können. Die Unabhängigkeit von Richter:innen ist nicht mehr gegeben: Seit 2016 wurden Richter:innen und Staatsanwält:innen nach kontroversen Entscheidungen aussortiert, suspendiert und teilweise verhaftet – Richter:innen, die regierungskonform entscheiden, werden hingegen befördert. Entscheidungen der Gerichte sind schablonenhaft, Urteile haben mangelhafte rechtliche Begründungen und eine lückenhafte und wenig glaubwürdige Beweisführung. Teilweise bleiben Beweise der Verteidigung auch unberücksichtigt. Die Ausgänge von Strafverfahren in der Türkei mit Bezug zur Gülen-Bewegung sind willkürlich. Es hängt völlig davon ab, an welche:n Richter:in man gelangt.
Die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes besagt, dass es grundsätzlich legitim für einen Staat ist, sich gegen Terrorismus zu wehren, und dass dies nicht als politische Verfolgung anzusehen ist. Es muss für Asyl ein Politmalus existieren, also strafrechtliche Sanktionen, die einen diskriminierenden oder unverhältnismäßigen bzw. übersteigerten oder willkürlichen Charakter aufweisen, wie beispielsweise Folter (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2012 – 2 BvR 2954/09; BVerfG, Beschluss vom 29.04.2009 – 2 BvR 78/08; BVerfG, Beschluss vom 12.02.2008 – 2 BvR 2141/06).
Eigentlich eindeutig: Gülen-Anhänger:innen werden aus politischen Gründen verfolgt
Solch ein Politmalus liegt in Strafverfahren gegen Gülen-Anhänger:innen eindeutig vor. Dazu lässt sich dem Lagebericht entnehmen, dass „nach den vorliegenden Erkenntnisquellen davon auszugehen [ist], dass die türkischen Gerichte im Hinblick auf politisierte Strafverfahren, wozu u. a. Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung zählen, keine Unabhängigkeit besitzen und ein rechtsstaatlichen Grundsätzen genügendes Verfahren bzw. eine faire Prozessführung nicht gewährleistet ist“ (Lagebericht AA 2021 Seite 12 ff, zitiert im Urteil VG Köln vom 21.07.2022 – 22 K 686/21.A).
Dies bedeutet, dass Personen, die Teil der Bewegung sind oder dieser in einer nicht näher definierten Weise nahe stehen, pauschal unter den Terrorismusverdacht gestellt, angezeigt und verurteilt werden können. Eine politische Verfolgung in Form eines Politmalus ist gegeben, weil tatsächliche oder vermeintliche Gülen-Anhänger:innen mit einer härteren und diskriminierenden Bestrafung rechnen müssen. So auch das VG Hannover in seinem Urteil vom 19.01.2023:
„Insoweit ist außerdem festzuhalten, dass sich bereits ein Straf- bzw. Ermittlungsverfahren aufgrund Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung – auch ohne Verurteilung – mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als verfolgungsrelevante Handlung darstellt. Denn ausweislich des Lageberichts des Auswärtigen Amts werden bereits im Rahmen von Ermittlungen noch vor formeller Anklageerhebung gezielt weitgehende freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Untersuchungshaft oder Ausreisesperren erwirkt, gestützt auf pauschale Behauptungen, ohne diese mit einem konkreten und individualisierten Tatvorwurf zu unterlegen. Dies ist auch besonders einschneidend, weil die Justiz überlastet ist und Verfahren sich dadurch häufig lange hinziehen, was sich durch die Entlassungen in der Justiz nach dem Putschversuch verschärft hat.“
In einem weiteren aktuellen Urteil zu Gunsten eines Gülen-Anhängers schließt sich das Verwaltungsgericht Hannover anderen deutschen Gerichten an und stellt fest, dass „nach den vorliegenden Auskünften (…) nicht mit der gebotenen Verlässlichkeit davon ausgegangen werden [kann], dass die Türkei heute nur noch mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen (vermeintliche) Angehörige und Unterstützer der PKK oder – wie hier – der Gülen-Bewegung vorgeht. Noch immer kommt es zu Folter und Misshandlungen durch staatliche Kräfte, ohne dass es dem türkischen Staat bisher gelungen ist, dies wirksam zu unterbinden.“ (VG Hannover Urteil vom 24.01.2023)
BAMF verkennt Willkür des türkischen Rechtssystems
Ein laut Anwält:innen häufig auftretendes Problem in türkischen Asylverfahren ist, dass das BAMF letztlich annimmt, dass die Türkei rechtsstaatlich funktionierende Strafverfahren habe. Dabei wird ignoriert, dass die Justiz als unabhängige Institution durch die Verhaftung und Suspendierung zahlreicher Richter:innen und Staatsanwält:innen seit Jahren zerschlagen ist. So sind seit Jahren willkürliche Strafverfahren ohne fairen Prozess an der Tagesordnung. Pauschal werden Menschen unter Terrorismusverdacht gestellt und angezeigt. Urteile werden oft mit drakonischen Strafen verhängt. Dabei wird deutlich, dass in der Türkei ein willkürlich ausgeweiteter Terrorismusbegriff Anwendung findet (siehe Human Rights Watch 10.04.2019, Lawyers on Trial: Abusive Prosecutions and Erosion of Fair Trial Rights in Turkey).
Dass das BAMF in seinen Leitsätzen zur Türkei offenbar weiterhin unterstellt, Strafverfahren würden nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt, zeigt sich besonders in den Fällen von Hamza* und Kutay*:
Hamza, Ablehnung trotz über zwei Jahren Haft in der Türkei
Hamza, Gülen-Anhänger, wurde zu über sechs Jahren Haft verurteilt und war 28 Monate inhaftiert. Wegen Verfahrensmängeln und prozessualer Fragen wurde das Urteil gegen Hamza durch das türkische Kassationsgericht, dem obersten türkischen Berufungsgericht, aufgehoben und an die untere Instanz zurückverwiesen. Inhaltliche Bedenken gab es an der Verurteilung nicht. Unter diversen Auflagen, unter anderem einem Ausreiseverbot, wurde Hamza aus der Haft entlassen.
Das BAMF bewertet den Entlassungsgrund falsch und führt im Asylbescheid aus, dass Hamza auf Grund der Entlassung ein neues rechtsstaatliches und faires Strafverfahren erwarten könne. Dabei bezieht sich das BAMF auf ein Grundsatzurteil des türkischen Kassationsgerichts, das nach Auffassung des BAMF zu Gunsten von Hamza auszulegen sei. Gülen-Anhänger:innen, müssten, so interpretiert das BAMF die Entscheidung in Vorwegnahme des noch ausstehenden Gerichtsverfahrens gegen Hamza, eine gewisse Bindung zur Organisation haben, damit sie wegen der Mitgliedschaft in der Terrororganisation FETÖ/PDY verurteilt werden können, und dies sei bei Hamza nicht gegeben.
Darüber hinaus sei der Verstoß gegen das Ausreiseverbot sowie die Gefahr einer erneuten Verhaftung selbst verschuldet: „Sofern der Antragsteller befürchtet, erneut verhaftet zu werden, liegt dies ausschließlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Der Antragsteller hat sich der gerichtlichen Auflage des Ausreiseverbots widersetzt und die Türkei entgegen dieser Auflage verlassen. Eine Verhaftung wegen Verstoßes gegen diese Freilassungsauflagen ist jedoch eine reguläre Strafverfolgungsmaßnahme, wie sie in jedem anderen Land für jeden anderen Menschen auch greifen würde. “ (Zitat BAMF-Bescheid Hamza)
Das BAMF kommt zu dem Schluss, dass „sich für die Zukunft des Antragstellers keine Hinweise darauf [ergeben], dass ihm bei einer Rückkehr in die Türkei eine Verurteilung wegen einer angeblichen Zugehörigkeit zur FETÖ/PDY und einer darauf resultierende Inhaftierung drohen könnten“ (BAMF Bescheid Hamza). Dabei verkennt das BAMF, dass es sich hier nicht um ein reguläres Strafverfahren handelt, sondern um ein politisch bedingtes (siehe hierzu auch Urteil VG Hannover vom 24.02.2023 und Urteil VG Hannover vom 06.01.2023).
Der Ausgang von Strafverfahren gegen potentielle Gülen-Anhänger:innen in der Türkei ist willkürlich. Deutlich zeigt sich dies anhand der türkischen Rechtsprechung. Entscheidungen der höchsten Gerichte, wie dem Kassationsgerichtshof, unterscheiden sich sehr stark, eine umfassende Berücksichtigung der Spruchpraxis findet in der Türkei nicht statt. Hamza kann sich also nicht darauf verlassen, dass ein positives Urteil des Kassationsgerichtshof in seinem Fall herangezogen wird (siehe Urteil VG Hannover vom 19.01.2023; BFA: Länderinformation Türkei S. 20 und S. 48).
Kutay, Ablehnung trotz 15-monatiger Inhaftierung
Im Fall von Kutay, ebenfalls Gülen-Anhänger und deshalb in der Türkei inhaftiert gewesen, erkennt das BAMF sogar an, dass er „rechtswidrig zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt und ebenso unrechtmäßig mehr als 15 Monate inhaftiert“ (Zitat BAMF-Bescheid Kutay) worden ist. Allerdings wäre er auf Bewährung entlassen worden, und deshalb sei nicht davon auszugehen, dass er erneut inhaftiert werden könnte. Das BAMF versteht also, dass Kutay schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erlebt hat, geht aber dennoch davon aus, dass ihm das nicht noch einmal widerfahren wird. So tief sitzt das Vertrauen in den vermeintlich türkischen Rechtsstaat.
Fehlende Sorgfalt bei der Prüfung der Asylanträge führt zur Ablehnung
Neben dem Vertrauen des BAMFs in den türkischen Staat ist ein weiterer Aspekt auffällig. Das BAMF prüft in den PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vorliegenden Fällen den Sachverhalt nicht sorgfältig und lehnt Anträge auf Grund von Falschannahmen ab.
Im Rahmen der Anhörung müssen Geflüchtete ihre Fluchtgründe selbst vortragen. Das bedeutet, dass eine ausführliche Erzählung über die Geschehnisse, weshalb sie ihr Heimatland verlassen mussten und sie auch nicht mehr zurückkehren können, erfolgen muss. (siehe § 25 Abs. 1 und 2 AsylG) Das BAMF hingegen unterliegt im Asylverfahren dem Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass es die Pflicht hat, den Sachverhalt, also den Schutzbedarf einer geflüchteten Person, von sich aus zu ermitteln, soweit dies möglich ist. Nach § 24 Abs. 1 AsylG muss das BAMF den Sachverhalt klären und alle erforderlichen Beweise erheben und würdigen. Die Beweise sind angemessen zu bewerten und zu prüfen. Neben den Erzählungen der Asylantragstellenden ist es dem BAMF möglich, alle Beweismittel heranzuziehen, die zur angemessenen Klärung und Bewertung der Fluchtgründe notwendig sind. Dazu zählen die Aussagen von Zeug:innen, Sachverständigengutachten, Behördenakten und amtliche Auskünfte, Urkunden und Augenscheinnahmen. Wenn Unterlagen in nicht deutscher Sprache eingereicht werden, sollen diese übersetzt werden (zu den Anforderungen an faire und sorgfältige Verfahren siehe hier).
Flüchtlingen ist es oftmals nicht möglich, schriftliche Beweise für ihre Verfolgung vorzulegen. Solche Beweise können die Glaubwürdigkeit untermauern, allerdings wird – wie auch vom Bundesverwaltungsgericht anerkannt – von einem „sachtypischen Beweisnotstand“ ausgegangen, denn Menschen auf der Flucht können auf Grund dieser spezifischen Lebenssituation keine Beweismittel mitnehmen. (BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 – 9 C 109/84, BVerwG, Urteil vom 29. November 1977 – Az. I C 30/77) Allein der glaubhafte, mündliche Vortrag muss ausreichen, um die Schutzwürdigkeit der Person anzuerkennen.
In den Asylverfahren türkischer Schutzsuchender wird aber trotz dieser klaren rechtlichen Vorgaben häufig verlangt, dass die Menschen Dokumente vorlegen sollen, die ihre strafrechtliche Verfolgung bestätigen. Dabei greifen die deutschen Behörden auf das Datenportal des türkischen Justiznetzwerks „Uyap“ zurück, das Teil der digitalen Infrastruktur des Staates ist. Es wird als eine Art „Wundermittel“ zur Ermittlung der staatlichen Verfolgung in der Türkei angesehen, obwohl der Zugang zahlreichen Einschränkungen unterliegt: Gerade die Strafakte von politischen Gegner:innen landet oftmals erst verspätet im Uyap, denn solange der Staatsschutz ermittelt findet sich die Akte dort nicht. Das Uyap bleibt als Instrument des Verfolgerstaats selbst willkürlich und sollte nur mit großer Sorgfalt genutzt und die Ergebnisse sollten entsprechend eingeordnet werden. Keinesfalls darf allein aus der Tatsache, dass eine Person im Datenportal Uyap nicht geführt wird, geschlossen werden, eine politische Verfolgung läge nicht vor.
Die Fälle von Deniz* und Yasin* zeigen diese Probleme. Im Fall von Yasin hätte Fahrlässigkeit des BAMF bei der Übersetzung fast zu einer Abschiebung geführt, die wohl seine Inhaftierung zur Folge gehabt hätte.
Deniz, abgelehnt wegen fehlerhafter Nutzung von Online-Tool
Deniz ist Gülen-Anhänger und war an Gülen-Schulen tätig. Acht Monate war Deniz auf Grund seiner Aktivität in der Gülen-Bewegung inhaftiert. Gegen ihn ist ein Verfahren in der Türkei anhängig und es existiert ein Haftbefehl. Deniz drohen über fünf Jahre Haft in der Türkei. Mit einem Urteil zu seinen Gunsten ist auf Grund der willkürlichen Strafverfolgung in der Türkei nicht zu rechnen.
Das BAMF lehnt seinen Asylantrag aber ab, weil seine Erzählung unglaubhaft sei:
„Der Antragsteller bleibt einen detaillierten glaubhaften Vortrag schuldig, aus dem sich mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, beziehungsweise zur Überzeugung der Bescheidunterzeichnerin, die Gefahr einer Verfolgung ergeben könnte. Auch die vorgelegten Dokumente führen zu keiner anderen Beurteilung der Situation. Die Authentizität der vorgelegten Dokumente kann nicht überprüft werden, die Unterlagen sind weder gestempelt noch haben sie einen offiziellen Briefkopf.“ (Zitat aus dem BAMF-Bescheid)
Das BAMF äußert hier Zweifel an der Echtheit der Belege, die Deniz im Rahmen seiner Anhörung einreichte, ohne die Unterlagen wirklich zu prüfen. Deniz lud die Unterlagen über sein Smartphone unwissentlich unvollständig aus dem Datenportal des türkischen Justiznetzwerks runter. Deshalb fehlten auf dem Ausdruck Merkmale, wie Barcodes oder ein offizieller Briefkopf.
Für das BAMF wäre es in Deniz Fall leicht überprüfbar gewesen, ob es sich um echte Unterlagen handelt, die tatsächlich vorliegen. Deniz Rechtsanwalt gibt an, dass es üblich sei, gemeinsam mit der antragstellenden Person die Unterlagen über das Online-Tool einzusehen. In diesem Fall lehnte das BAMF aber lieber ab, als seiner Pflicht nachzukommen, den Sachverhalt ordnungsgemäß zu prüfen.
Auch nachdem Deniz die Unterlagen – ordnungsgemäß gestempelt und mit offiziellem Briefkopf – besorgt, sieht man beim BAMF keinen Anlass, den Bescheid zu ändern. Jahrelang wartet Deniz auf seinen Termin für das Gerichtsverfahren. Erst als der Flüchtlingsrat Niedersachsen und PRO ASYL beim BAMF intervenieren und eine Korrektur der Entscheidung verlangen, lenkt das BAMF schließlich ein.
Yasin, Ablehnung wegen fehlerhafter Übersetzung
Auch Yasin wurde die Fahrlässigkeit des BAMFs zum Verhängnis. Yasin wurde zu über sechs Jahren verurteilt und war 17 Monate auf Grund seiner Gülen-Anhängerschaft inhaftiert.
Das BAMF glaubt ihm, dass er rechtswidrig als Unschuldiger zu einer Freiheitsstrafe wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt und ebenso unrechtmäßig inhaftiert wurde. Dennoch geht die Behörde zu Unrecht davon aus, dass Yasin auf Grund seiner Entlassung keine Verfolgung mehr droht.
Die von ihm eingereichten türkischen Dokumente, aus denen hervorgeht, dass ihm noch eine mehrjährige Haftstrafe droht und ein Ausreiseverbot existiert, übersetzt das BAMF nur teilweise und sogar fehlerhaft. In der Konsequenz kommt es zu falschen Schlüssen: Das BAMF geht irrtümlich davon aus, dass Yasin auf Bewährung entlassen wurde. Da es keine neuen Straftaten gäbe, so die naive Schlussfolgerung, würde Yasin bei Rückkehr in die Türkei nicht erneut verhaftet werden.
Die Strafe wurde allerdings nicht zur Bewährung ausgesetzt, dies geht aus den von Yasin vorgelegten türkischen Gerichtsurteilen gegen ihn hervor. Laut Yasins Rechtsanwalt gibt es auch keine gesetzliche Grundlage dafür. Eine Freilassung auf Bewährung ist in Strafverfahren, bei denen es um die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geht, nicht vorgesehen. Eine frühzeitige Entlassung ist erst möglich, wenn die Strafe zu dreiviertel verbüßt wurde. Das wäre bei Yasin nach 56 Monaten und nicht bereits nach 17 Monaten Haft der Fall gewesen. Der Grund für die (vorläufige) Entlassung war ein anderer: Yasin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt mit der Folge, dass Yasin bis zum nächsten Gerichtsverfahren auf freien Fuß zu setzen war. Das erste Urteil wurde aber mittlerweile durch das Berufungsgericht bestätigt, sodass fest damit zu rechnen ist, dass Yasin bei Rückkehr in die Türkei wieder inhaftiert würde.
Auch in den weiteren Ausführungen genügt der Bescheid des BAMF den Qualitätsanforderungen nicht: So führt das BAMF etwa aus, dass die irreguläre Ausreise aus der Türkei keine neue Inhaftierung zur Folge habe – und übersieht, dass gegen Yasin ein Ausreiseverbot vorliegt.
Hätte der Flüchtlingsrat Niedersachsen nicht interveniert und wäre Yasin nach erfolglosem Verfahren abgeschoben worden, hätte ihm die unmittelbare Verhaftung am Flughafen gedroht, da bei Einreise in die Türkei Personenkontrollen erfolgen und überprüft wird, ob ein Eintrag im Fahndungsregister vorliegt (Siehe AA Lagebericht 2021, Seite 23, zitiert im Urteil VG Köln vom 21.07.2022 – 22 K 686/21.A).
PRO ASYL und Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern Umdenken beim BAMF und Gerichten
In der Türkei können Gülen-Anhänger:innen oder Personen, die zu solchen erklärt werden, nicht mit rechtstaatlichen Verfahren rechnen. Dies wird nicht nur anhand dieser und weiterer Fälle, die PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vorliegen, deutlich, sondern kommt auch in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen zum Ausdruck. Auch der Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Türkei und Berichte von unabhängigen Organisationen sprechen eine deutliche Sprache.
Zusammengefasst ist festzustellen, dass das BAMF von der falschen Voraussetzung ausgeht, in der Türkei gäbe es für Gülen-Anhänger:innen Strafverfahren, die nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktionieren – dem ist nicht so, vielmehr sind diese politisch motiviert. Das BAMF verkennt die Willkür der türkischen Strafverfolgungspraxis ebenso wie die Systematik, mit der in der Türkei Gülen-Anhänger:innen zu „Terroristen“ erklärt und verfolgt werden. Die Leitsätze des BAMF zur Türkei müssen dringend überarbeitet werden. Auch die interne Qualitätskontrolle funktioniert offenkundig nicht, wenn zahlreiche handwerklich mangelhafte Entscheidungen ergehen und diese erst auf zivilgesellschaftliche Intervention hin korrigiert werden. Die geschilderten Probleme betreffen zudem nicht nur Gülen-Anhänger:innen, sie lassen sich auch uneingeschränkt auf die Asylverfahren kurdischer und oppositioneller Personen übertragen!
PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern daher, dass das BAMF seine Entscheidungspraxis zur Türkei umfänglich einer kritischen Überprüfung unterzieht und die Kriterien seiner Entscheidungsfindung überarbeitet. Ansonsten droht verfolgten Menschen immer wieder die Abschiebung. Es besteht dringender Handlungsbedarf, damit verfolgte Menschen aus der Türkei zu ihrem Recht auf Schutz gelangen.
* Name zum Schutz der Betroffenen Person geändert
https://www.nds-fluerat.org/55963/aktuelles/guelen-verfolgung-in-der-tuerkei-wird-vom-bamf-immer-wieder-verkannt/
Mit Spannung werden die für kommenden Sonntag, den 14.05.2023, angesetzten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei erwartet. Setzt sich der aussichtsreiche Oppositionskandidat, Kemal Kılıçdaroğlu (CHP) durch, besteht die Möglichkeit, dass der autoritäre Kurs gestoppt wird, den die Türkei unter dem noch amtierenden Staatspräsidenten Erdoğan (AKP) eingeschlagen hat – ein Prozess der, sollte es dazu kommen, viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Denn Erdoğans Amtszeit ging mit der Eruption der Menschenrechte in der Türkei einher. Das zeigt sich einmal mehr in den aktuellen Fluchtbewegungen. Sollte es nicht zu einem Wechsel an der Spitze der Türkei kommen, ist zu erwarten, dass noch viel mehr Menschen jegliche Hoffnung verlieren und aus Angst vor Verfolgung die Türkei verlassen müssen.
Im vergangenen Jahr 2022 wurden knapp 24.000 Asylerstanträge türkischer Staatsbürger:innen registriert, eine neue Höchstmarke. Mehr Erstanträge wurden nur von Antragsstellenden aus Afghanistan (36.358 Erstanträge) und Syrien (70.976 Erstanträge) gestellt – ein Trend, der sich im ersten Quartal 2023 fortsetzt. Bekam jedoch 2019 noch etwa jede:r zweite:r Antragsstellende:r aus der Türkei einen Schutzstatus, erhält diesen im März 2023 nur noch jede:r vierte. Die (bereinigte) Schutzquote ist damit von über 50% (2019) auf 23% (März 2023) gefallen. Wenn man die jüngsten Entwicklungen in der Türkei betrachtet, dann überrascht diese geringe Schutzquote.
Eine Gruppe, gegen die sich die Verfolgungsmaßnahmen des türkischen Staates neben Kurd:innen und Oppositionellen in besonderer Weise richten, sind (vermeintliche) Gülen-Anhänger:innen. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachen konnten durch die Unterstützung einiger Menschen aus diesem Personenkreis Einblicke in die Probleme bei deren Asylverfahren erlangen und in etlichen Fällen eine Korrektur der zunächst negativen BAMF-Entscheidung herbeiführen.
Dabei ist deutlich geworden: Es gibt systematische Probleme bei der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für diese Personengruppe. Alle eint, dass sie willkürlich wegen Terrorismusvorwurfs angeklagt und inhaftiert wurden und auf Grund von weiterhin drohender Verfolgung in der Türkei nach Deutschland fliehen mussten. Den Menschen drohen in der Türkei schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche, mehrjährige Haft und Folter.
Warum werden Gülen-Anhänger:innen in der Türkei verfolgt?
Die Gülen-Bewegung ist ein in der Türkei gegründetes, mittlerweile weltweit agierendes muslimisches, politisches und wirtschaftliches Netzwerk. Sie betreibt Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen. Außerdem gehören ihr Medien, Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen an. Die Bewegung steht in der Kritik, insbesondere in Bildungseinrichtungen junge Menschen zu rekrutieren und die Öffentlichkeit zu täuschen: Während sie sich nach außen transparent und offen gibt, ist sie im inneren streng hierarchisch-autoritär organisiert, wobei konservative Verhaltensregeln restriktiv eingefordert werden. Von Aussteiger:innen wird diese daher als „sektenähnlich“ beschrieben. War die Gülen-Bewegung bis zum Jahr 2013 Verbündete der türkischen Regierungspartei AKP, werden ihre Anhänger:innen seit 2016 systematisch verfolgt.
Ausschlaggebend für die Verfolgung von Gülen-Anhänger:innen in der Türkei war der gescheiterte Putschversuch im Jahr 2016. Für den Putsch wurde maßgeblich der islamische Prediger Fethullah Gülen verantwortlich gemacht. Seit dem gescheiterten Putsch wird das weit verzweigte Netzwerk, dessen Angehörige häufig einflussreiche Stellen in der Türkei inne hatten und zu einer Art Elite zählten, als Terrororganisation eingestuft, unter dem Begriff „FETÖ/PDY“. In der Folge kam es zur Schließung von Medien, Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen sowie zu massenhaften Entlassungen von (vermeintlichen) Gülen-Anhänger:innen, darunter auch Richter:innen und Staatsanwält:innen, und der Verhaftung dieser Menschen (siehe BAMF: Länderreport Türkei 47, S. 22 f.).
Ab wann eine Person, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet wird, mit Verfolgungshandlungen zu rechnen hat, lässt sich nicht abschließend feststellen. Teilweise wurden und werden jedoch auch Personen verhaftet, denen eine kaum definierte angebliche Nähe zur Gülen-Bewegung vorgeworfen wird (Urteil VG Köln vom 21.07.2022 – 22 K 686/21.A; Urteil VG Hannover vom 19.01.2023; Lagebericht AA 2021 S. 12- 13; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Österreich (BFA): Länderinformation Türkei S. 43-46)). Auch der Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Türkei hält fest, dass die „systematische Verfolgung mutmaßlicher Gülen-Anhänger“ (Lagebericht Auswärtiges Amt 2021, S. 7; zitiert im Urteil VG Köln vom 21.07.2022 – 22 K 686/21.A) andauert.
Ausschlaggebend für die Verfolgung in der Türkei ist, dass Gülen-Anhänger:innen nicht mit fairen Strafverfahren in der Türkei rechnen können. Die Unabhängigkeit von Richter:innen ist nicht mehr gegeben: Seit 2016 wurden Richter:innen und Staatsanwält:innen nach kontroversen Entscheidungen aussortiert, suspendiert und teilweise verhaftet – Richter:innen, die regierungskonform entscheiden, werden hingegen befördert. Entscheidungen der Gerichte sind schablonenhaft, Urteile haben mangelhafte rechtliche Begründungen und eine lückenhafte und wenig glaubwürdige Beweisführung. Teilweise bleiben Beweise der Verteidigung auch unberücksichtigt. Die Ausgänge von Strafverfahren in der Türkei mit Bezug zur Gülen-Bewegung sind willkürlich. Es hängt völlig davon ab, an welche:n Richter:in man gelangt.
Die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes besagt, dass es grundsätzlich legitim für einen Staat ist, sich gegen Terrorismus zu wehren, und dass dies nicht als politische Verfolgung anzusehen ist. Es muss für Asyl ein Politmalus existieren, also strafrechtliche Sanktionen, die einen diskriminierenden oder unverhältnismäßigen bzw. übersteigerten oder willkürlichen Charakter aufweisen, wie beispielsweise Folter (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2012 – 2 BvR 2954/09; BVerfG, Beschluss vom 29.04.2009 – 2 BvR 78/08; BVerfG, Beschluss vom 12.02.2008 – 2 BvR 2141/06).
Eigentlich eindeutig: Gülen-Anhänger:innen werden aus politischen Gründen verfolgt
Solch ein Politmalus liegt in Strafverfahren gegen Gülen-Anhänger:innen eindeutig vor. Dazu lässt sich dem Lagebericht entnehmen, dass „nach den vorliegenden Erkenntnisquellen davon auszugehen [ist], dass die türkischen Gerichte im Hinblick auf politisierte Strafverfahren, wozu u. a. Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung zählen, keine Unabhängigkeit besitzen und ein rechtsstaatlichen Grundsätzen genügendes Verfahren bzw. eine faire Prozessführung nicht gewährleistet ist“ (Lagebericht AA 2021 Seite 12 ff, zitiert im Urteil VG Köln vom 21.07.2022 – 22 K 686/21.A).
Dies bedeutet, dass Personen, die Teil der Bewegung sind oder dieser in einer nicht näher definierten Weise nahe stehen, pauschal unter den Terrorismusverdacht gestellt, angezeigt und verurteilt werden können. Eine politische Verfolgung in Form eines Politmalus ist gegeben, weil tatsächliche oder vermeintliche Gülen-Anhänger:innen mit einer härteren und diskriminierenden Bestrafung rechnen müssen. So auch das VG Hannover in seinem Urteil vom 19.01.2023:
„Insoweit ist außerdem festzuhalten, dass sich bereits ein Straf- bzw. Ermittlungsverfahren aufgrund Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung – auch ohne Verurteilung – mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als verfolgungsrelevante Handlung darstellt. Denn ausweislich des Lageberichts des Auswärtigen Amts werden bereits im Rahmen von Ermittlungen noch vor formeller Anklageerhebung gezielt weitgehende freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Untersuchungshaft oder Ausreisesperren erwirkt, gestützt auf pauschale Behauptungen, ohne diese mit einem konkreten und individualisierten Tatvorwurf zu unterlegen. Dies ist auch besonders einschneidend, weil die Justiz überlastet ist und Verfahren sich dadurch häufig lange hinziehen, was sich durch die Entlassungen in der Justiz nach dem Putschversuch verschärft hat.“
In einem weiteren aktuellen Urteil zu Gunsten eines Gülen-Anhängers schließt sich das Verwaltungsgericht Hannover anderen deutschen Gerichten an und stellt fest, dass „nach den vorliegenden Auskünften (…) nicht mit der gebotenen Verlässlichkeit davon ausgegangen werden [kann], dass die Türkei heute nur noch mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen (vermeintliche) Angehörige und Unterstützer der PKK oder – wie hier – der Gülen-Bewegung vorgeht. Noch immer kommt es zu Folter und Misshandlungen durch staatliche Kräfte, ohne dass es dem türkischen Staat bisher gelungen ist, dies wirksam zu unterbinden.“ (VG Hannover Urteil vom 24.01.2023)
BAMF verkennt Willkür des türkischen Rechtssystems
Ein laut Anwält:innen häufig auftretendes Problem in türkischen Asylverfahren ist, dass das BAMF letztlich annimmt, dass die Türkei rechtsstaatlich funktionierende Strafverfahren habe. Dabei wird ignoriert, dass die Justiz als unabhängige Institution durch die Verhaftung und Suspendierung zahlreicher Richter:innen und Staatsanwält:innen seit Jahren zerschlagen ist. So sind seit Jahren willkürliche Strafverfahren ohne fairen Prozess an der Tagesordnung. Pauschal werden Menschen unter Terrorismusverdacht gestellt und angezeigt. Urteile werden oft mit drakonischen Strafen verhängt. Dabei wird deutlich, dass in der Türkei ein willkürlich ausgeweiteter Terrorismusbegriff Anwendung findet (siehe Human Rights Watch 10.04.2019, Lawyers on Trial: Abusive Prosecutions and Erosion of Fair Trial Rights in Turkey).
Dass das BAMF in seinen Leitsätzen zur Türkei offenbar weiterhin unterstellt, Strafverfahren würden nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt, zeigt sich besonders in den Fällen von Hamza* und Kutay*:
Hamza, Ablehnung trotz über zwei Jahren Haft in der Türkei
Hamza, Gülen-Anhänger, wurde zu über sechs Jahren Haft verurteilt und war 28 Monate inhaftiert. Wegen Verfahrensmängeln und prozessualer Fragen wurde das Urteil gegen Hamza durch das türkische Kassationsgericht, dem obersten türkischen Berufungsgericht, aufgehoben und an die untere Instanz zurückverwiesen. Inhaltliche Bedenken gab es an der Verurteilung nicht. Unter diversen Auflagen, unter anderem einem Ausreiseverbot, wurde Hamza aus der Haft entlassen.
Das BAMF bewertet den Entlassungsgrund falsch und führt im Asylbescheid aus, dass Hamza auf Grund der Entlassung ein neues rechtsstaatliches und faires Strafverfahren erwarten könne. Dabei bezieht sich das BAMF auf ein Grundsatzurteil des türkischen Kassationsgerichts, das nach Auffassung des BAMF zu Gunsten von Hamza auszulegen sei. Gülen-Anhänger:innen, müssten, so interpretiert das BAMF die Entscheidung in Vorwegnahme des noch ausstehenden Gerichtsverfahrens gegen Hamza, eine gewisse Bindung zur Organisation haben, damit sie wegen der Mitgliedschaft in der Terrororganisation FETÖ/PDY verurteilt werden können, und dies sei bei Hamza nicht gegeben.
Darüber hinaus sei der Verstoß gegen das Ausreiseverbot sowie die Gefahr einer erneuten Verhaftung selbst verschuldet: „Sofern der Antragsteller befürchtet, erneut verhaftet zu werden, liegt dies ausschließlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Der Antragsteller hat sich der gerichtlichen Auflage des Ausreiseverbots widersetzt und die Türkei entgegen dieser Auflage verlassen. Eine Verhaftung wegen Verstoßes gegen diese Freilassungsauflagen ist jedoch eine reguläre Strafverfolgungsmaßnahme, wie sie in jedem anderen Land für jeden anderen Menschen auch greifen würde. “ (Zitat BAMF-Bescheid Hamza)
Das BAMF kommt zu dem Schluss, dass „sich für die Zukunft des Antragstellers keine Hinweise darauf [ergeben], dass ihm bei einer Rückkehr in die Türkei eine Verurteilung wegen einer angeblichen Zugehörigkeit zur FETÖ/PDY und einer darauf resultierende Inhaftierung drohen könnten“ (BAMF Bescheid Hamza). Dabei verkennt das BAMF, dass es sich hier nicht um ein reguläres Strafverfahren handelt, sondern um ein politisch bedingtes (siehe hierzu auch Urteil VG Hannover vom 24.02.2023 und Urteil VG Hannover vom 06.01.2023).
Der Ausgang von Strafverfahren gegen potentielle Gülen-Anhänger:innen in der Türkei ist willkürlich. Deutlich zeigt sich dies anhand der türkischen Rechtsprechung. Entscheidungen der höchsten Gerichte, wie dem Kassationsgerichtshof, unterscheiden sich sehr stark, eine umfassende Berücksichtigung der Spruchpraxis findet in der Türkei nicht statt. Hamza kann sich also nicht darauf verlassen, dass ein positives Urteil des Kassationsgerichtshof in seinem Fall herangezogen wird (siehe Urteil VG Hannover vom 19.01.2023; BFA: Länderinformation Türkei S. 20 und S. 48).
Kutay, Ablehnung trotz 15-monatiger Inhaftierung
Im Fall von Kutay, ebenfalls Gülen-Anhänger und deshalb in der Türkei inhaftiert gewesen, erkennt das BAMF sogar an, dass er „rechtswidrig zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt und ebenso unrechtmäßig mehr als 15 Monate inhaftiert“ (Zitat BAMF-Bescheid Kutay) worden ist. Allerdings wäre er auf Bewährung entlassen worden, und deshalb sei nicht davon auszugehen, dass er erneut inhaftiert werden könnte. Das BAMF versteht also, dass Kutay schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erlebt hat, geht aber dennoch davon aus, dass ihm das nicht noch einmal widerfahren wird. So tief sitzt das Vertrauen in den vermeintlich türkischen Rechtsstaat.
Fehlende Sorgfalt bei der Prüfung der Asylanträge führt zur Ablehnung
Neben dem Vertrauen des BAMFs in den türkischen Staat ist ein weiterer Aspekt auffällig. Das BAMF prüft in den PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vorliegenden Fällen den Sachverhalt nicht sorgfältig und lehnt Anträge auf Grund von Falschannahmen ab.
Im Rahmen der Anhörung müssen Geflüchtete ihre Fluchtgründe selbst vortragen. Das bedeutet, dass eine ausführliche Erzählung über die Geschehnisse, weshalb sie ihr Heimatland verlassen mussten und sie auch nicht mehr zurückkehren können, erfolgen muss. (siehe § 25 Abs. 1 und 2 AsylG) Das BAMF hingegen unterliegt im Asylverfahren dem Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass es die Pflicht hat, den Sachverhalt, also den Schutzbedarf einer geflüchteten Person, von sich aus zu ermitteln, soweit dies möglich ist. Nach § 24 Abs. 1 AsylG muss das BAMF den Sachverhalt klären und alle erforderlichen Beweise erheben und würdigen. Die Beweise sind angemessen zu bewerten und zu prüfen. Neben den Erzählungen der Asylantragstellenden ist es dem BAMF möglich, alle Beweismittel heranzuziehen, die zur angemessenen Klärung und Bewertung der Fluchtgründe notwendig sind. Dazu zählen die Aussagen von Zeug:innen, Sachverständigengutachten, Behördenakten und amtliche Auskünfte, Urkunden und Augenscheinnahmen. Wenn Unterlagen in nicht deutscher Sprache eingereicht werden, sollen diese übersetzt werden (zu den Anforderungen an faire und sorgfältige Verfahren siehe hier).
Flüchtlingen ist es oftmals nicht möglich, schriftliche Beweise für ihre Verfolgung vorzulegen. Solche Beweise können die Glaubwürdigkeit untermauern, allerdings wird – wie auch vom Bundesverwaltungsgericht anerkannt – von einem „sachtypischen Beweisnotstand“ ausgegangen, denn Menschen auf der Flucht können auf Grund dieser spezifischen Lebenssituation keine Beweismittel mitnehmen. (BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 – 9 C 109/84, BVerwG, Urteil vom 29. November 1977 – Az. I C 30/77) Allein der glaubhafte, mündliche Vortrag muss ausreichen, um die Schutzwürdigkeit der Person anzuerkennen.
In den Asylverfahren türkischer Schutzsuchender wird aber trotz dieser klaren rechtlichen Vorgaben häufig verlangt, dass die Menschen Dokumente vorlegen sollen, die ihre strafrechtliche Verfolgung bestätigen. Dabei greifen die deutschen Behörden auf das Datenportal des türkischen Justiznetzwerks „Uyap“ zurück, das Teil der digitalen Infrastruktur des Staates ist. Es wird als eine Art „Wundermittel“ zur Ermittlung der staatlichen Verfolgung in der Türkei angesehen, obwohl der Zugang zahlreichen Einschränkungen unterliegt: Gerade die Strafakte von politischen Gegner:innen landet oftmals erst verspätet im Uyap, denn solange der Staatsschutz ermittelt findet sich die Akte dort nicht. Das Uyap bleibt als Instrument des Verfolgerstaats selbst willkürlich und sollte nur mit großer Sorgfalt genutzt und die Ergebnisse sollten entsprechend eingeordnet werden. Keinesfalls darf allein aus der Tatsache, dass eine Person im Datenportal Uyap nicht geführt wird, geschlossen werden, eine politische Verfolgung läge nicht vor.
Die Fälle von Deniz* und Yasin* zeigen diese Probleme. Im Fall von Yasin hätte Fahrlässigkeit des BAMF bei der Übersetzung fast zu einer Abschiebung geführt, die wohl seine Inhaftierung zur Folge gehabt hätte.
Deniz, abgelehnt wegen fehlerhafter Nutzung von Online-Tool
Deniz ist Gülen-Anhänger und war an Gülen-Schulen tätig. Acht Monate war Deniz auf Grund seiner Aktivität in der Gülen-Bewegung inhaftiert. Gegen ihn ist ein Verfahren in der Türkei anhängig und es existiert ein Haftbefehl. Deniz drohen über fünf Jahre Haft in der Türkei. Mit einem Urteil zu seinen Gunsten ist auf Grund der willkürlichen Strafverfolgung in der Türkei nicht zu rechnen.
Das BAMF lehnt seinen Asylantrag aber ab, weil seine Erzählung unglaubhaft sei:
„Der Antragsteller bleibt einen detaillierten glaubhaften Vortrag schuldig, aus dem sich mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, beziehungsweise zur Überzeugung der Bescheidunterzeichnerin, die Gefahr einer Verfolgung ergeben könnte. Auch die vorgelegten Dokumente führen zu keiner anderen Beurteilung der Situation. Die Authentizität der vorgelegten Dokumente kann nicht überprüft werden, die Unterlagen sind weder gestempelt noch haben sie einen offiziellen Briefkopf.“ (Zitat aus dem BAMF-Bescheid)
Das BAMF äußert hier Zweifel an der Echtheit der Belege, die Deniz im Rahmen seiner Anhörung einreichte, ohne die Unterlagen wirklich zu prüfen. Deniz lud die Unterlagen über sein Smartphone unwissentlich unvollständig aus dem Datenportal des türkischen Justiznetzwerks runter. Deshalb fehlten auf dem Ausdruck Merkmale, wie Barcodes oder ein offizieller Briefkopf.
Für das BAMF wäre es in Deniz Fall leicht überprüfbar gewesen, ob es sich um echte Unterlagen handelt, die tatsächlich vorliegen. Deniz Rechtsanwalt gibt an, dass es üblich sei, gemeinsam mit der antragstellenden Person die Unterlagen über das Online-Tool einzusehen. In diesem Fall lehnte das BAMF aber lieber ab, als seiner Pflicht nachzukommen, den Sachverhalt ordnungsgemäß zu prüfen.
Auch nachdem Deniz die Unterlagen – ordnungsgemäß gestempelt und mit offiziellem Briefkopf – besorgt, sieht man beim BAMF keinen Anlass, den Bescheid zu ändern. Jahrelang wartet Deniz auf seinen Termin für das Gerichtsverfahren. Erst als der Flüchtlingsrat Niedersachsen und PRO ASYL beim BAMF intervenieren und eine Korrektur der Entscheidung verlangen, lenkt das BAMF schließlich ein.
Yasin, Ablehnung wegen fehlerhafter Übersetzung
Auch Yasin wurde die Fahrlässigkeit des BAMFs zum Verhängnis. Yasin wurde zu über sechs Jahren verurteilt und war 17 Monate auf Grund seiner Gülen-Anhängerschaft inhaftiert.
Das BAMF glaubt ihm, dass er rechtswidrig als Unschuldiger zu einer Freiheitsstrafe wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt und ebenso unrechtmäßig inhaftiert wurde. Dennoch geht die Behörde zu Unrecht davon aus, dass Yasin auf Grund seiner Entlassung keine Verfolgung mehr droht.
Die von ihm eingereichten türkischen Dokumente, aus denen hervorgeht, dass ihm noch eine mehrjährige Haftstrafe droht und ein Ausreiseverbot existiert, übersetzt das BAMF nur teilweise und sogar fehlerhaft. In der Konsequenz kommt es zu falschen Schlüssen: Das BAMF geht irrtümlich davon aus, dass Yasin auf Bewährung entlassen wurde. Da es keine neuen Straftaten gäbe, so die naive Schlussfolgerung, würde Yasin bei Rückkehr in die Türkei nicht erneut verhaftet werden.
Die Strafe wurde allerdings nicht zur Bewährung ausgesetzt, dies geht aus den von Yasin vorgelegten türkischen Gerichtsurteilen gegen ihn hervor. Laut Yasins Rechtsanwalt gibt es auch keine gesetzliche Grundlage dafür. Eine Freilassung auf Bewährung ist in Strafverfahren, bei denen es um die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geht, nicht vorgesehen. Eine frühzeitige Entlassung ist erst möglich, wenn die Strafe zu dreiviertel verbüßt wurde. Das wäre bei Yasin nach 56 Monaten und nicht bereits nach 17 Monaten Haft der Fall gewesen. Der Grund für die (vorläufige) Entlassung war ein anderer: Yasin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt mit der Folge, dass Yasin bis zum nächsten Gerichtsverfahren auf freien Fuß zu setzen war. Das erste Urteil wurde aber mittlerweile durch das Berufungsgericht bestätigt, sodass fest damit zu rechnen ist, dass Yasin bei Rückkehr in die Türkei wieder inhaftiert würde.
Auch in den weiteren Ausführungen genügt der Bescheid des BAMF den Qualitätsanforderungen nicht: So führt das BAMF etwa aus, dass die irreguläre Ausreise aus der Türkei keine neue Inhaftierung zur Folge habe – und übersieht, dass gegen Yasin ein Ausreiseverbot vorliegt.
Hätte der Flüchtlingsrat Niedersachsen nicht interveniert und wäre Yasin nach erfolglosem Verfahren abgeschoben worden, hätte ihm die unmittelbare Verhaftung am Flughafen gedroht, da bei Einreise in die Türkei Personenkontrollen erfolgen und überprüft wird, ob ein Eintrag im Fahndungsregister vorliegt (Siehe AA Lagebericht 2021, Seite 23, zitiert im Urteil VG Köln vom 21.07.2022 – 22 K 686/21.A).
PRO ASYL und Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern Umdenken beim BAMF und Gerichten
In der Türkei können Gülen-Anhänger:innen oder Personen, die zu solchen erklärt werden, nicht mit rechtstaatlichen Verfahren rechnen. Dies wird nicht nur anhand dieser und weiterer Fälle, die PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vorliegen, deutlich, sondern kommt auch in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen zum Ausdruck. Auch der Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Türkei und Berichte von unabhängigen Organisationen sprechen eine deutliche Sprache.
Zusammengefasst ist festzustellen, dass das BAMF von der falschen Voraussetzung ausgeht, in der Türkei gäbe es für Gülen-Anhänger:innen Strafverfahren, die nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktionieren – dem ist nicht so, vielmehr sind diese politisch motiviert. Das BAMF verkennt die Willkür der türkischen Strafverfolgungspraxis ebenso wie die Systematik, mit der in der Türkei Gülen-Anhänger:innen zu „Terroristen“ erklärt und verfolgt werden. Die Leitsätze des BAMF zur Türkei müssen dringend überarbeitet werden. Auch die interne Qualitätskontrolle funktioniert offenkundig nicht, wenn zahlreiche handwerklich mangelhafte Entscheidungen ergehen und diese erst auf zivilgesellschaftliche Intervention hin korrigiert werden. Die geschilderten Probleme betreffen zudem nicht nur Gülen-Anhänger:innen, sie lassen sich auch uneingeschränkt auf die Asylverfahren kurdischer und oppositioneller Personen übertragen!
PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern daher, dass das BAMF seine Entscheidungspraxis zur Türkei umfänglich einer kritischen Überprüfung unterzieht und die Kriterien seiner Entscheidungsfindung überarbeitet. Ansonsten droht verfolgten Menschen immer wieder die Abschiebung. Es besteht dringender Handlungsbedarf, damit verfolgte Menschen aus der Türkei zu ihrem Recht auf Schutz gelangen.
* Name zum Schutz der Betroffenen Person geändert
https://www.nds-fluerat.org/55963/aktuelles/guelen-verfolgung-in-der-tuerkei-wird-vom-bamf-immer-wieder-verkannt/
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Donnerstag, 13. April 2023
Unterlassene Hilfeleistung führt zu Massentoden
che2001, 10:24h
Verzögerungen bei sechs staatlich geleiteten Rettungsaktionen haben in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 zum Tod von mindestens 127 Menschen geführt. Wegen des Ausbleibens einer Reaktion auf einen siebten Fall starben den Angaben zufolge mindestens 73 Migranten. Insgesamt starben von Januar bis März 2023 mindestens 441 Menschen bei ihrer Flucht über
das Mittelmeer.
https://www.sueddeutsche.de/politik/mittelmeer-migration-gefluechtete-tote-iom-1.5796073
das Mittelmeer.
https://www.sueddeutsche.de/politik/mittelmeer-migration-gefluechtete-tote-iom-1.5796073
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Donnerstag, 6. April 2023
Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
che2001, 17:16h
+++ Weiterleitung erwünscht - Organisationen können noch bis Mitte Mai 2023 unterzeichnen +++
Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Oft werden Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, die die Menschen diskriminieren und entmündigen und letztlich eine weitere drastische Leistungskürzung darstellen. Die Einschränkung der Gesundheitsversorgung führt oft zu verschleppter, verspäteter und unzureichender Behandlung. Sanktionen führen häufig zu weiteren Kürzungen. Durch die fehlende Einbindung in das reguläre Sozialsystem werden die Betroffenen zudem von den Maßnahmen der Arbeitsförderung weitgehend ausgeschlossen.
Beschlossen wurde das AsylbLG 1993, erklärtermaßen sollte es zur Abschreckung von Schutzsuchenden dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Regelungen im AsylbLG für verfassungswidrig erklärt. Die Ampel-Koalition hat angekündigt, das Gesetz "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" überarbeiten zu wollen - doch das reicht nicht. Im Jahr 2023 besteht das Asylbewerberleistungsgesetz seit 30 Jahren. Es ist Zeit, dieses beschämende Kapitel deutscher Abschreckungspolitik endgültig zu beenden.
Anfang dieses Jahres haben über 60 Organisationen in einem Appell die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Geflüchtete müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden. Inzwischen haben über 139 Organisationen die Forderung unterzeichnet - 31 bundesweite, 36 landesweite und 72 regionale+lokale. Unterzeichnungen sind weiterhin möglich.
Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste sind hier zu finden: www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz
Unterzeichnungswünsche bitte per Email mit vollständigem Namen der Organisation an gegen-asylbLG@proasyl.de
Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Oft werden Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, die die Menschen diskriminieren und entmündigen und letztlich eine weitere drastische Leistungskürzung darstellen. Die Einschränkung der Gesundheitsversorgung führt oft zu verschleppter, verspäteter und unzureichender Behandlung. Sanktionen führen häufig zu weiteren Kürzungen. Durch die fehlende Einbindung in das reguläre Sozialsystem werden die Betroffenen zudem von den Maßnahmen der Arbeitsförderung weitgehend ausgeschlossen.
Beschlossen wurde das AsylbLG 1993, erklärtermaßen sollte es zur Abschreckung von Schutzsuchenden dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Regelungen im AsylbLG für verfassungswidrig erklärt. Die Ampel-Koalition hat angekündigt, das Gesetz "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" überarbeiten zu wollen - doch das reicht nicht. Im Jahr 2023 besteht das Asylbewerberleistungsgesetz seit 30 Jahren. Es ist Zeit, dieses beschämende Kapitel deutscher Abschreckungspolitik endgültig zu beenden.
Anfang dieses Jahres haben über 60 Organisationen in einem Appell die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Geflüchtete müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden. Inzwischen haben über 139 Organisationen die Forderung unterzeichnet - 31 bundesweite, 36 landesweite und 72 regionale+lokale. Unterzeichnungen sind weiterhin möglich.
Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste sind hier zu finden: www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz
Unterzeichnungswünsche bitte per Email mit vollständigem Namen der Organisation an gegen-asylbLG@proasyl.de
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Freitag, 9. Dezember 2022
Schüsse an Europas Außengrenze - Zusammenarbeit mit Frontex sofort beenden!
che2001, 16:37h
Deutschlands Beitrag zu Frontex beenden!
passend zu den Informationen von Pro Asyl
Menschenrechtsverletzungen zum Trotz: Deutsche Unterstützung des kroatischen Grenzschutzes
https://weact.campact.de/petitions/gewalt-an-europas-aussengrenzen-deutschlands-beitrag-zu-frontex-beenden-1?bucket=20221209-wa-test-up-frontex-retest-seg-antira&source=20221209-wa-test-up-frontex-retest-seg-antira&utm_medium=email&utm_source=campact_mailing&utm_campaign=20221209-wa-test-up-frontex-retest-seg-antira&utm_content=variation-a&utm_term=
https://www.proasyl.de/news/menschenrechtsverletzungen-zum-trotz-deutsche-unterstuetzung-des-kroatischen-grenzschutzes/
und dem gestern ausgestrahlten Beitrag vom Politmagazin Monitor.
Verbotene Orte: Europas düstere Flüchtlingspolitik
https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-verbotene-orte-europas-duestere-fluechtlingspolitik-100.html
passend zu den Informationen von Pro Asyl
Menschenrechtsverletzungen zum Trotz: Deutsche Unterstützung des kroatischen Grenzschutzes
https://weact.campact.de/petitions/gewalt-an-europas-aussengrenzen-deutschlands-beitrag-zu-frontex-beenden-1?bucket=20221209-wa-test-up-frontex-retest-seg-antira&source=20221209-wa-test-up-frontex-retest-seg-antira&utm_medium=email&utm_source=campact_mailing&utm_campaign=20221209-wa-test-up-frontex-retest-seg-antira&utm_content=variation-a&utm_term=
https://www.proasyl.de/news/menschenrechtsverletzungen-zum-trotz-deutsche-unterstuetzung-des-kroatischen-grenzschutzes/
und dem gestern ausgestrahlten Beitrag vom Politmagazin Monitor.
Verbotene Orte: Europas düstere Flüchtlingspolitik
https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-verbotene-orte-europas-duestere-fluechtlingspolitik-100.html
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Donnerstag, 8. Dezember 2022
Diskriminierung migrantischer Jugendlicher bei der Suche nach Ausbildungsplätzen
che2001, 10:32h
Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie bestätigt Diskriminierungen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei Bewerbung auf Ausbildungsplätze.
"Jugendliche mit Migrationshintergrund und Hauptschulabschluss werden bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz benachteiligt.
Sie sind häufig mit Zweifeln an ihrer Eignung konfrontiert, die auf Vorurteilen beruhen. Das hat dramatische Folgen für die Betroffenen
selbst – ihr gesamter weiterer Lebensweg wird dadurch erschwert, dass sie nicht die gleichen Chancen erhalten wie andere".
Das hat die von Dr. Janina Söhn vom Soziologischen Forschungsinstitut (SOFI) an der Universität Göttingen
und Sophie Krug von Nidda von der Universität Paderborn verfasste Studie zu Tage gebracht.
Dabei würden die Ressentiments meist nicht offen geäußert, sondern z.B. Vorbehalten innerhalb der Belegschaft oder auf Seiten der Kund:innen der Betriebe vorgeschoben.
Die Studie kann hier heruntergeladen werden:
https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-008467
"Jugendliche mit Migrationshintergrund und Hauptschulabschluss werden bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz benachteiligt.
Sie sind häufig mit Zweifeln an ihrer Eignung konfrontiert, die auf Vorurteilen beruhen. Das hat dramatische Folgen für die Betroffenen
selbst – ihr gesamter weiterer Lebensweg wird dadurch erschwert, dass sie nicht die gleichen Chancen erhalten wie andere".
Das hat die von Dr. Janina Söhn vom Soziologischen Forschungsinstitut (SOFI) an der Universität Göttingen
und Sophie Krug von Nidda von der Universität Paderborn verfasste Studie zu Tage gebracht.
Dabei würden die Ressentiments meist nicht offen geäußert, sondern z.B. Vorbehalten innerhalb der Belegschaft oder auf Seiten der Kund:innen der Betriebe vorgeschoben.
Die Studie kann hier heruntergeladen werden:
https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-008467
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Dienstag, 6. Dezember 2022
35 Organisationen warnen vor Abkehr vom Flüchtlingsschutz in Europa: Bundesregierung muss sich gegen Instrumentalisierungsverordnung stellen!
che2001, 11:29h
Am Donnerstag, 8. Dezember, stimmen die EU-Innenminister*innen im Rat der Europäischen Union (EU) über einen Gesetzesvorschlag ab, der schwerwiegende Folgen haben würde: Flüchtlingsschutz und Menschenrechte sollen durch die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung an den Außengrenzen ausgehebelt werden. Im Vorfeld der Abstimmung verweisen 35 Organisationen auf den Koalitionsvertrag und fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Statement eindringlich auf, gegen den Entwurf zu stimmen.
Moment der Wahrheit für die Bundesregierung: Steht sie ein für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit?
"Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Steht sie auf der Seite von Ländern wie Polen, die schutzsuchende Menschen an ihren Grenzen misshandeln, oder auf der Seite von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit? Seit Jahren beobachten wir, dass grundlegende Rechte an den Außengrenzen verletzt werden. Mit der Instrumentalisierungsverordnung kommen die EU-Innenminister*innen den Ländern entgegen, die das Fundament der EU untergraben", kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, "die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden". An diese Aussage erinnern die 35 bundesweiten Organisationen in ihrem gemeinsamen Statement.
Sie stellen zudem fest: "Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht."
Toxisches Narrativ der Instrumentalisierung soll Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen
"Wenn es nach Aktivierung der Instrumentalisierungsverordnung überhaupt Menschen schaffen, einen Asylantrag zu stellen, dann werden alle Schutzsuchenden für ihr Asylverfahren bis zu fünf Monate inhaftiert – selbst Kinder und kranke Menschen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Flucht ist kein Verbrechen. Aber diese Abschottungsverordnung bestraft die Menschen dafür, dass sie eine Chance nutzen und vor Krieg oder Verfolgung in ihrem Heimatland Schutz in Europa suchen", sagt Judith. "Der Vorschlag ist ein Tiefpunkt dessen, was in Brüssel ernsthaft in der Flüchtlingspolitik diskutiert wird. Die Bundesregierung muss sich auf ihren Koalitionsvertrag besinnen, eine rote Linie ziehen und die Verordnung ablehnen."
Schon jetzt verweigern Länder wie zum Beispiel Polen Schutzsuchenden an der Grenze zu Belarus das Recht, überhaupt einen Asylantrag zu stellen. Sie begründen dieses rechtswidrige Vorgehen damit, dass Belarus die Schutzsuchenden gegen die EU "instrumentalisiere". Dieses toxische Narrativ, dass Rechtverletzungen an Schutzsuchenden rechtfertigen soll, wird eins zu eins in der entsprechend benannten Verordnung übernommen. Auffällig ist auch: Die Maßnahmen in der Verordnung richten sich nur gegen die Menschen, nicht gegen die angeblich instrumentalisierenden Politiker*innen. Künftig könnten auch noch in anderen Situationen die "Instrumentalisierungs-Karte" gezogen werden, etwa durch die neo-faschistische Regierung in Italien gegenüber Seenotrettungsorganisationen. Denn auch nicht-staatliche Akteur*innen und Seenotrettung sollen als auslösende Momente zählen können, wenn ihnen vorgeworfen wird, die EU destabilisieren zu wollen.
Hintergrund zur Instrumentalisierungsverordnung
Den Vorschlag zur Instrumentalisierungsverordnung hat die Europäische Kommission im Dezember 2021 gemacht. Ein ähnlicher Vorschlag für ein Sonderrecht durch Ratsbeschluss für Polen, Litauen und Lettland war damals gescheitert. Die tschechische Ratspräsidentschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ende des Jahres 2022 eine Einigung im Rat über eine Verhandlungsposition zu erreichen. Hierfür müsste am 8. Dezember eine Mehrheit im Rat hinter einem Kompromisstext stehen (von statewatch geleakter Kompromisstext vom 4. November 2022). Bereits im September protestierte ein breites europäisches Bündnis gegen den Vorschlag.
Die Instrumentalisierungsverordnung würde den Rechtsverstößen an den Außengrenzen kein Ende setzen, sondern:
Rechtswidrigen Pushbacks Vorschub leisten, da u.a. asylsuchende Menschen für bis zu vier Wochen nicht registriert werden müssen und verstärke Abschottungsmaßnahmen an den Grenzen durch den Schengener Grenzkodex aktiviert werden.
Dafür sorgen, dass alle Menschen, die einen Asylantrag stellen, für bis zu fünf Monate an den Außengrenzen inhaftiert werden – auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderungen, Familien und allein fliehende Kinder.
Die humanitäre Krise an den Außengrenzen verschärfen, indem Unterbringungs- und Aufnahmestandards unter das erträgliche Minimum gesenkt werden. Notwendige unabhängige rechtliche Beratung oder ärztliche und psychologische Unterstützung werden absehbar nicht möglich sein.
Die Definition einer Instrumentalisierung ist zudem sehr vage und wurde bereits mit der Einigung über die Reform des Schengener Grenzkodex beschlossen. Auf Antrag des vermeintlich betroffenen Mitgliedstaats soll nach Empfehlung der Kommission der Rat mit Mehrheitsbeschluss über die Anwendung der Verordnung entscheiden.
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Moment der Wahrheit für die Bundesregierung: Steht sie ein für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit?
"Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Steht sie auf der Seite von Ländern wie Polen, die schutzsuchende Menschen an ihren Grenzen misshandeln, oder auf der Seite von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit? Seit Jahren beobachten wir, dass grundlegende Rechte an den Außengrenzen verletzt werden. Mit der Instrumentalisierungsverordnung kommen die EU-Innenminister*innen den Ländern entgegen, die das Fundament der EU untergraben", kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, "die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden". An diese Aussage erinnern die 35 bundesweiten Organisationen in ihrem gemeinsamen Statement.
Sie stellen zudem fest: "Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht."
Toxisches Narrativ der Instrumentalisierung soll Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen
"Wenn es nach Aktivierung der Instrumentalisierungsverordnung überhaupt Menschen schaffen, einen Asylantrag zu stellen, dann werden alle Schutzsuchenden für ihr Asylverfahren bis zu fünf Monate inhaftiert – selbst Kinder und kranke Menschen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Flucht ist kein Verbrechen. Aber diese Abschottungsverordnung bestraft die Menschen dafür, dass sie eine Chance nutzen und vor Krieg oder Verfolgung in ihrem Heimatland Schutz in Europa suchen", sagt Judith. "Der Vorschlag ist ein Tiefpunkt dessen, was in Brüssel ernsthaft in der Flüchtlingspolitik diskutiert wird. Die Bundesregierung muss sich auf ihren Koalitionsvertrag besinnen, eine rote Linie ziehen und die Verordnung ablehnen."
Schon jetzt verweigern Länder wie zum Beispiel Polen Schutzsuchenden an der Grenze zu Belarus das Recht, überhaupt einen Asylantrag zu stellen. Sie begründen dieses rechtswidrige Vorgehen damit, dass Belarus die Schutzsuchenden gegen die EU "instrumentalisiere". Dieses toxische Narrativ, dass Rechtverletzungen an Schutzsuchenden rechtfertigen soll, wird eins zu eins in der entsprechend benannten Verordnung übernommen. Auffällig ist auch: Die Maßnahmen in der Verordnung richten sich nur gegen die Menschen, nicht gegen die angeblich instrumentalisierenden Politiker*innen. Künftig könnten auch noch in anderen Situationen die "Instrumentalisierungs-Karte" gezogen werden, etwa durch die neo-faschistische Regierung in Italien gegenüber Seenotrettungsorganisationen. Denn auch nicht-staatliche Akteur*innen und Seenotrettung sollen als auslösende Momente zählen können, wenn ihnen vorgeworfen wird, die EU destabilisieren zu wollen.
Hintergrund zur Instrumentalisierungsverordnung
Den Vorschlag zur Instrumentalisierungsverordnung hat die Europäische Kommission im Dezember 2021 gemacht. Ein ähnlicher Vorschlag für ein Sonderrecht durch Ratsbeschluss für Polen, Litauen und Lettland war damals gescheitert. Die tschechische Ratspräsidentschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ende des Jahres 2022 eine Einigung im Rat über eine Verhandlungsposition zu erreichen. Hierfür müsste am 8. Dezember eine Mehrheit im Rat hinter einem Kompromisstext stehen (von statewatch geleakter Kompromisstext vom 4. November 2022). Bereits im September protestierte ein breites europäisches Bündnis gegen den Vorschlag.
Die Instrumentalisierungsverordnung würde den Rechtsverstößen an den Außengrenzen kein Ende setzen, sondern:
Rechtswidrigen Pushbacks Vorschub leisten, da u.a. asylsuchende Menschen für bis zu vier Wochen nicht registriert werden müssen und verstärke Abschottungsmaßnahmen an den Grenzen durch den Schengener Grenzkodex aktiviert werden.
Dafür sorgen, dass alle Menschen, die einen Asylantrag stellen, für bis zu fünf Monate an den Außengrenzen inhaftiert werden – auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderungen, Familien und allein fliehende Kinder.
Die humanitäre Krise an den Außengrenzen verschärfen, indem Unterbringungs- und Aufnahmestandards unter das erträgliche Minimum gesenkt werden. Notwendige unabhängige rechtliche Beratung oder ärztliche und psychologische Unterstützung werden absehbar nicht möglich sein.
Die Definition einer Instrumentalisierung ist zudem sehr vage und wurde bereits mit der Einigung über die Reform des Schengener Grenzkodex beschlossen. Auf Antrag des vermeintlich betroffenen Mitgliedstaats soll nach Empfehlung der Kommission der Rat mit Mehrheitsbeschluss über die Anwendung der Verordnung entscheiden.
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Donnerstag, 1. Dezember 2022
Asyl in der Kirche
che2001, 13:43h
Zur Zeit der Abschiebewellen in den Achtziger und Neunziger Jahren war verschiedentlich schon das Kirchenasyl die letzte verzweifelte Möglichkeit für Geflüchtete, der Deportation zu entgehen. Die Situation ist heute eine andere, aber das Asyl in der Kirche ist inzwischen wieder von steigender Bedeutung.
Ein Bericht:
https://www.fr.de/politik/kirchenasyl-wenn-die-kirche-zur-letzten-zuflucht-wird-news-91907749.html
Ein Bericht:
https://www.fr.de/politik/kirchenasyl-wenn-die-kirche-zur-letzten-zuflucht-wird-news-91907749.html
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