Mittwoch, 2. Dezember 2015
Veranstaltungsrundreise zu den Hintergründen des Gefangenenmassakers
Dazu werden referieren: Kamal, ein iranischer Genosse, Mitglied der
damaligen
Volksfedayin. Zusätzlich wird ein Mitglied des "Netzwerks Freiheit für
alle
politischen Gefangenen" die Bedeutung skizzieren, die die revolutionären
Kämpfe
des Iran für das Entstehen der anti-imperialistischen Bewegung in der
BRD hatten.

Dienstag, den 08. Dezember 2015 um 19:30 Uhr im Roter Buchladen,
Nikolaikirchhof 7, Göttinger.
Veranstaltet von: Göttinger Antiraplenum*

Es ist bald 27 Jahre her, als es im Iran zu einer der grauenvollsten
Wellen von
Massenhinrichtungen des islamischen Regimes kam. Die Zeit nach 1979, in
der die
anti-imperialistischen KämpferInnen nach der
Beseitigung der Schah-Diktatur die Luft der Freiheit atmen konnten, war
nur
kurz. Eine dieser Exekutionswellen wurde - von langer Hand geplant - in
ca. 9
Wochen zwischen August und Oktober 1988 durchgeführt. Zahlreiche
ehemalige
politische Gefangene wurden in dieser Zeit erneut vorgeladen, in Haft
genommen
und „verschwanden“ dann spurlos. Das Regime versucht bis heute, dieses
Massaker
geheim zu halten. Augenzeugen und
Familienangehörige wurden eingeschüchtert und bedroht, damit keine
Informationen
darüber an die Außenwelt gelangen konnten. Eine genaue Zahl der
Ermordeten
konnte bis heute nicht ermittelt werden. Selbst die
Angaben der zuverlässigeren Quellen schwanken zwischen mehreren Tausend
bis zu
30.000 Hinrichtungen nur für diese kurze Zeitspanne.

Die Bundesregierung wollte damals 1988 wie Heute nicht auf ihre
Milliardengeschäfte mit dem Iran verzichten und wurde von der Ignoranz
und dem
Schweigen der meisten PolitikerInnen und Medien begleitet. So
stattete im November 1988 der deutsche Außenminister an der Spitze einer
80-köpfigen Delegation hochkarätiger Vertreter der westdeutschen
Wirtschaftseliten dem Khomeini-Regime einen Besuch ab um
Milliardengeschäfte abzuschließen.

Die geplanten repressiven Maßnahmen des Regimes gegen jegliche
emanzipatorische
Aktivitäten beschränkten sich nicht auf den Sommer 1988, sondern
betrafen die
gesamte Periode der Machtausübung des
islamischen Regimes im Iran. Ein Regime, das sich vor 36 Jahren im Zuge
der
Revolution gegen den Schah etabliert hatte, indem es in Form einer
Gegenrevolution alle sozialen Bewegungen - ArbeiterInnenbewegungen und
Organisierungen - zerschlagen und zum teil vernichtet hatte, unter
anderem durch
Angriffe auf kurdische Siedlungen, Hinrichtungen von kurdischen
AktivistInnen
durch die iranische Armee im Jahr 1979, Entziehung jeglichen Rechts auf
Streik
und ArbeiterInnenorganisierung, Beschneidung der Rechte der Frauen und
ethnischer sowie religiöser Minderheiten und die Massenhinrichtungen
1981 und in
den folgenden Jahren. Nun im Sommer 1988 erreichte diese Brutalität
ihren Höhepunkt.

Für was standen die revolutionären Linken?
Nach dem Sturz des Schah-Regimes Anfang 1979 bauten die Volksfedayin in
zwei
Republiken des Vielvölkerstaats Iran Räte-ähnliche Strukturen auf
kommunistischer Basis auf. Heute sind diese großen Errungenschaften in
der Geschichte der revolutionären Linken nicht mehr vorhanden. Diese
befreiten
Gebiete konnten vom iranischen Regime zerschlagen werden, da diese
Strukturen
für die damaligen imperialistischen Staaten eine Bedrohung darstellten
und
deshalb vom Mullah-Regime mit ausländische Unterstützung zerschlagen
werden konnten.

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Sonntag, 29. November 2015
Protest junger Flüchtlinge bei Innenministerkonferenz
JoG – Pressemitteilung vom 25.11.2015

Junge Flüchtlinge protestieren bei der Innenministerkonferenz in Koblenz: Für Bleiberecht gegen Abschiebungen und Ausgrenzung

1. bis 4. Dezember 2015 | Koblenz: Junge Flüchtlinge veranstalten zur Innenministerkonferenz ein Protestprogramm und wählen den Abschiebeminister 2015. Wir fordern: Bleiberecht statt Ausbildungsverbote, Abschiebungen, Flüchtlingslager und Asylrechtsverschärfungen!

Anlässlich der Innenministerkonferenz (IMK) in Koblenz protestieren die Jugendlichen ohne Grenzen (JoG) und ihre Bündnispartner am 02.12.2015 um 17 Uhr in Koblenz am Hauptbahnhof mit einer bundesweiten Demonstration gegen die beschlossenen und geplanten Asylrechtsverschärfungen. Das Motto: „10 Jahre Bock auf JOG - Solidarität ohne Grenzen!“

Am Donnerstag den 03.12.2015 um 19:00 Uhr wird bei einer öffentlichen Gala im Haus Wasserburg Pallottistraße 2, in Vallendar-Koblenz, der Abschiebeminister 2015 gewählt, die Ausstellung 10 Jahre Kampf ums Bleiberecht gezeigt und der Initiativenpreis 2015 für Engagement gegen Abschiebung verliehen.

Derzeit sind in Deutschland knapp 130.000 Flüchtlinge nur geduldet, ein Drittel davon sogar schon länger als vier Jahre. Sie leben in ständiger Angst vor der Abschiebung. Dazu kommt oft noch eine Reihe von diskriminierenden Sondergesetzen, wie Ausbildungs- und Arbeitsverbote und dem Zwang, in Flüchtlingslagern zu leben.

Seit Inkrafttreten des „Asylverfahrensbeschleunigsgesetz“ am 24.10.2015 wurde ihre Situation weiter verschlechtert: Die Arbeits- und Ausbildungsverbote für geduldete Flüchtlinge wurden ausgeweitet. Flüchtlinge müssen zudem länger in den überfüllten Erstaufnahmelagern leben (max. 6 statt 3 Monate), Schutzsuchende aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten sollen sogar dauerhaft dort leben müssen. Sie erhalten dann Sachleistungen statt Bargeld und dürfen den Landkreis nicht verlassen (Residenzpflicht). Zehntausende Menschen, darunter viele Kinder und Jugendliche, werden dauerhaft in Flüchtlingslagern isoliert, an Teilhabe und Partizipation gehindert. Zudem werden Abschiebungen nicht mehr angekündigt: Jederzeit kann die Polizei vor der Tür stehen – ein Leben in Angst und Unsicherheit ist die Folge.

Weitere Gesetzesverschärfungen sind geplant: So soll Familiennachzug stark eingeschränkt werden. Kinder und Jugendliche würden dann noch länger von einem oder beiden Elternteilen und/oder ihren Geschwistern getrennt.

Gleichzeitig werden Europas Grenzen dicht gemacht: Flüchtlinge werden so auf immer gefährlichere Fluchtrouten gezwungen, Tod und Leid von immer mehr Menschen wird in Kauf genommen.

„Wir brauchen eine Flüchtlingspolitik, die uns Jugendlichen eine Perspektive bietet“, erklärt Nelli Foumba Soumaro von JoG., „Die Asylrechtsverschärfungen und die Abschottung Europas müssen aufhören. Flucht ist und bleibt kein Verbrechen!“

--

•Presse: Nelli Foumba Soumaoro | JoG NRW | Mobil: 0172-2888938 | E-Mail: presse@jogspace.ne
•facebook: /jogspace
•twitter: @jogspace
•email: jog@jogspace.net
•website: jogspace.net

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Montag, 9. November 2015
Die Auslassungen unserer glorreichen Regierung zu Flüchtlingen aus Afghanistan
und das "Wir bleiben noch da" der Bundeswehr lässt sich auch so zusammenfassen: "Bevor Sie als Flüchtlinge zu uns kommen, erschießen wir Sie lieber bei sich zuhause."

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Freitag, 6. November 2015
Antirassistische Hausbesetzung in Göttingen
In Göttingen haben wir ja eine gute und lange Hausbesetzungstradition. Ich erinnere nur an die Kämpfe um die Augenklinik, bei denen zur Abwechslung auch mal Bullen von den Unsrigen festgesetzt wurden, und an die als "anachronistisch" wahrgenommenen Nochmal-Besetzungen 1986 (die mir meine erste Festnahme einbrachten). Jetzt wurde eine Hausbesetzung im Zusammenhang der aktuellen Flüchtlingssolidarität durchgeführt:

Seit heute Mittag ist das seit 2009 leerstehende Haus in der Oberen
Maschstraße 10 in Göttingen besetzt. Weitere aktuelle Infos gibt es am
Info-Pavillon vor dem Haus, auf dem Blog http://omzehn.noblogs.org sowie
über twitter und facebook!
Kommt vorbei und solidarisiert euch!

Angesichts des akuten Mangels an bezahlbarem Wohnraum, der unhaltbaren
Zustände im Erstaufnahmelager in Friedland und geplanten
Massenunterbringungen von Geflüchteten in Turnhallen, ist der jahrelange
Leerstand des Gebäudes weder zu rechtfertigen noch weiter hinzunehmen.
In Friedland, das für 700 Personen ausgelegt ist, sind derzeit über 3500
Menschen untergebracht und in der Göttinger Voigtschule müssen sich
aktuell sieben Personen ein Zimmer teilen.

Wir – Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Spektren –
öffnen mit der Besetzung einen Raum für solidarisches Leben und Wohnen
für Flüchtlinge und andere Menschen. Wir setzen der jahrelangen
verfehlten Wohnungspolitik, die erheblich zu der Bestandsreduzierung von
günstigem Wohnraum beigetragen hat, einen Kontrapunkt.

Wir stellen uns gegen eine weitere Militarisierung der Grenzen, gegen
Zwangsinternierung in Lagern, gegen die beschlossenen weiteren
Asylrechtsverschärfungen, gegen die angekündigten Abschiebungen in neu
erklärte „sichere Herkunftsländer“.
Die Slogans „Offene Grenzen“, „sichere Fluchtkorridore“ und „Bleiberecht
für alle“ haben für uns Gültigkeit, besonders angesichts der
ungebrochenen Destabilisierungs- und Kriegspolitik, an der sich unsere
Regierung aktiv beteiligt.

Wir erinnern den DGB daran, dass sie das Gebäude einst von der Jüdischen
Gemeinde als auch vom Hitlerfaschismus verfolgte Organisation erhalten
hat. Wir erinnern den DGB an ihre eigenen Aufrufe in den letzten Monaten
und Wochen von lokaler Ebene bis zum Bundesvorstand: „bessere
Integration“, „mehr konkrete Unterstützung“, „Recht auf Respekt und
gleiche Teilhabechancen“, „kein Leerstand von Wohnraum“. Wir fordern den
DGB auf, ihre eigenen Aussagen ernst zu nehmen und umzusetzen.

Wir fordern:
* Bedingungsloses Nutzungsrecht für das Gebäude in der OM10
* Finanzielle Unterstützung der Instandsetzungsmaßnahmen und Übernahme
der Betriebskosten durch Kommune bzw. Eigentümer
* Keine Räumung und keine Kriminalisierung der Aktivist_innen
* Sofortige Nutzbarmachung leerstehenden Wohnraums und Schaffung
bezahlbarer menschenwürdiger Wohnungen, die dauerhaft in öffentlichem
Besitz bleiben

In den kommenden Tagen werden vor dem Haus kulturelle und politische
Aktivitäten stattfinden, um über die Besetzung und die aktuelle
Wohnraumsituation zu informieren. Wir freuen uns über Solidarisierungen,
aber auch kleine Spenden für die Aufrechterhaltung des Betriebs nehmen
wir gerne entgegen. Eine große Hilfe in einer solchen Situation können
schon kleine Dinge sein: Werkzeug, Geschirr, Einrichtungsgegenstände,
Lebensmittel – von Kuchen über Obst, Gemüse und Backwaren und Suppe,
Getränke. Kommt einfach vorbei und seid kreativ!
Solange noch eine Räumungsgefahr besteht, ist für uns eine breite
öffentliche Unterstützung wichtig. Nur so wird die
Eigentümergesellschaft einsehen, dass gehandelt werden muss. Im Falle
einer Räumung werden sich viele Menschen vor dem Gebäude versammeln, um
ihre Solidarität auszudrücken und die Besetzer*innen zu schützen.

Our House OM10
-------------------------
Web: http://omzehn.noblogs.org
E-mail: presse-om10@riseup.net
Handy (Pressekontakt): 0176 836 421 66

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Dienstag, 27. Oktober 2015
Deportations Airways recuests to check in immediately
Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Afghanistan künftig verstärkt abschieben. Diese Absichtserklärung drang im Vorfeld der sonntäglichen Konferenz der Staats- und Regierungschefs aus den Staaten entlang der sogenannten Balkanroute nach außen. Was die Bundesregierung hier plant, steht in massivem Gegensatz zur Situation in Afghanistan, die instabiler ist als je in den letzten Jahren.

Der Konflikt hat in diesem Jahr mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert als in den Vorjahren, berichtet die UN-Afghanistan-Mission. Zwischen Januar und Juni sind demnach 1592 Zivilisten getötet und 3329 weitere verletzt worden. Inzwischen gibt es mehr Opfer durch Kampfhandlungen am Boden als durch Attentate, Sprengsätze und ähnliches. „Die nackte Statistik ziviler Opfer spiegelt nicht in ausreichendem Maße den Horror der Gewalt in Afghanistan wieder“, hatte Unama-Chef Nicholas Haysom zur Halbjahresstatistik erklärt.

Die FAZ berichtete am 6.10.2015 unter dem Titel „Scherbenhaufen Kundus“, wie das Land seit zwei Jahren dem Abgrund entgegen schlittere. Die Eroberung und mehrtägige Besetzung von Kundus sei ein Wendepunkt für Afghanistan, galten doch die größeren Städte den modernen Eliten trotz regelmäßiger Bombenanschläge noch immer als relativ sicher vor dem Zugriff der Taliban. Damit sei es vorbei. Offenbar nicht für die Bundesregierung, die verstärkt abschieben will.

PRO ASYL kritisiert die Haltung der Bundesregierung als Weltfremdheit mit Vorsatz. Von den geplanten Abschiebungen könnten 7000 afghanische Schutzsuchende betroffen sein. Viele von Ihnen sind in Deutschland nur geduldet, weil die Rechtsprechungspraxis insbesondere die Abschiebung alleinstehender junger Männer für möglich hält – mit dem Tenor, diese hätten im relativ sicheren Kabul die Möglichkeit, sich als Tagelöhner über Wasser zu halten.

PRO ASYL hat die Bundesinnenministerkonferenz in den letzten Jahren immer wieder gebeten, aus der sehr zurückhaltenden Abschiebungspraxis aller Bundesländer die notwendige Konsequenz zu ziehen, und die lediglich geduldeten Afghanen mit einem Aufenthaltstitel zu versehen. Abgeschoben hatte man nämlich nur wenige afghanische Staatsangehörige, in der Regel Straftäter.

Diesen Zustand der Nichtabschiebung bei gleichzeitiger Verweigerung eines Status will die Bundesregierung offenbar jetzt beenden – zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Missbraucht werden soll die Debatte um das aufenthaltsrechtliche Schicksal der bereits hier lebenden zur Abschreckung derer, die sich aktuell in Afghanistan zur Flucht entschließen. In der Tat wollen sich viele Menschen in Afghanistan angesichts des Scherbenhaufens nach Kundus nicht mehr mit Verharmlosungen abspeisen lassen, welche neue Afghanistanstrategie des Westens auch immer verkündet wird.

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Montag, 26. Oktober 2015
Zum Umgang mit Pegida
"Aus ihren Wohnungen räumen zum Nutzen der Unterbringung von Flüchtlingen und im Januar in unbeheizte Zelte stecken" meinte mein Vater gerade. Und auch noch, dass ausgerechnet Ossis, die vor noch gar nicht so langer Zeit oft Flüchtlinge waren mal vor der eigenen Haustür kehren sollten. Interessant ist ja wirklich, dass Xenophobie da am Häufigsten ist wo es kaum "Fremde" gibt.

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Donnerstag, 15. Oktober 2015
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen zur aktuellen Lage
Verfassungswidrige Beschlüsse des Bundestags sind skandalös!
Die Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren die Abgeordneten des Bundestags für die Zustimmung zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen / „Bundesrat muss verfassungswidrige Gesetzesänderungen stoppen“
In dieser Woche peitscht die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat. Soeben hat der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet. Damit ist eine weitere Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.
Die Landesflüchtlingsräte kritisieren, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und sind in Teilen schlicht verfassungswidrig.
„Der Bundestag hat heute beschlossen, die Verfassung zu brechen und den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu demontieren“, erklärt Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen.
Am morgigen Freitag wird sich der Bundesrat mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz befassen. Dann wird sich zeigen, welche Bundesländer sich ihre Zustimmung zu diesem „härtesten Eingriff in das Asylrecht seit 20 Jahren“ (taz) vom Bund durch finanzielle Zugeständnisse abkaufen lassen.
„Wir fordern den Bundesrat dazu auf, die Gesetzesverschärfungen zu blockieren! Keine Landesregierung, egal welcher Couleur, sollte sich wissentlich an der Aushöhlung der Grundrechte beteiligen!“, so Weber.

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:

Kai Weber | Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. | Tel: 05121 - 102683 | kw@nds-fluerat.org
--
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Langer Garten 23 B
D - 31137 Hildesheim

Tel.: 05121 - 15605
Fax: 05121 - 31609
www.nds-fluerat.org
www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen

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Freitag, 9. Oktober 2015
Polizei schiebt herzkranken Flüchtling ab.
Unmittelbar nach der teilweisen Aufhebung des sog. Rückführungserlasses durch
das Land hat sich in Niedersachsen erstmals wieder eine Abschiebung nach dem
Muster "Überfall im Morgengrauen" abgespielt, wie dies auch unter dem ehemaligen
Innenminister Uwe Schünemann üblich war.

Ohne jegliche Vorankündigung des Abschiebungstermins drangen sieben Polizisten
am 05.10.2015 rechtswidrig nachts um 02:00/03:00 Uhr mit Generalschlüssel o.ä.
(sie überwanden 2 Türen geräuschlos, ohne Spuren) und Taschenlampen in eine
Flüchtlingsunterkunft in Gnarrenburg ein und rissen im Obergeschoss alle
Iraner_innen aus dem Schlaf. In der Unterkunft nahm die Polizei den iranischen
Flüchtling B. fest, der in der Eile und unter Stress noch nicht einmal seine
Brille aufsetzen konnte, um ihn nach Ungarn abzuschieben. Im Erdgeschoss wohnt
eine Mutter mit 3 Kindern, deren Angst nicht mehr verfliegt.

Erst am Flughafen Frankfurt wurde die Abschiebung gestoppt: Da der herzkranke
Iraner über Schmerzen in der Brust klagte, brach die Bundespolizei die
Abschiebung ab. B. ist kürzlich erfolgreich am Herzen operiert worden, muss
jedoch täglich blutverdünnende Medikamente nehmen und eine regelmäßige
Blutkontrolle machen lassen. Nach Aussagen der Ausländerbehörde wurde vorab eine
"Flugreisetauglichkeit" festgestellt. Die Untersuchungsergebnisse liegen und
aber nicht vor, auch die nachfragen des Anwalts blieben unbeantwortet. Der
Flüchtling wurde nach dem Abbruch der Abschiebung wieder nach Gnarrenburg
zurückgebracht.

Der Flüchtlingsrat ist empört über diesen Umgang mit einem kranken Flüchtling.
Verantwortlich ist der Landkreis Rotenburg, der die Abschiebung "in Amtshilfe"
durchführte - und darauf verzichtete, den Abschiebungstermin vorher
anzukündigen. Verantwortlich ist aber auch das niedersächsische
Innenministerium, das durch eine Revision des "Rückführungserlasses" solche
Praktiken einer unangekündigten Abschiebung wieder ermöglicht hat.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, mit welchem Recht und wie die Polizei -
ohne sich bei den Bewohner_innen durch Klingeln oder Klopfen bemerkbar zu machen
- nachts in die Flüchtlingsunterkunft eingedrungen ist und die Bewohner_innen
damit in Panik versetzt hat. Das unangekündigte Eindringen in Unterkünfte ist
ohne schwerwiedgenden Anlass nicht zulässig: Ausdrücklich weist das MI die
Ausländerbehörden darauf hin, dass das "Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu
beachten" sei. Wörtlich heißt es in dem - noch gültigen - Erlass des MI:

"Die Ausnahmevoraussetzungen für das Betreten von Wohnungen zur Nachtzeit (§24
Abs. 4 Nds. SOG) liegen in der Regel bei Abschiebungen nicht vor. Auch ein
Betretungsrecht nach § 24 Abs. 5 Nds. SOG ist im Regelfall bei Abschiebungen
nicht gegeben, da dies voraussetzt, dass "der Eintritt erhebliche Gefahren
vermittelt"... Sofern der Zeitpunkt der Abholung noch in die Nachtzeit fällt,
kann die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn sich die Abzuschiebenden zur
Verfügung halten."

Das Beispiel macht deutlich, was uns erwartet, wenn der vorliegende
Gesetzentwurf zum "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" unverändert in Kraft
tritt: Dort ist vorgesehen, dass Abschiebungen grundsätzlich nicht mehr
angekündigt werden dürfen. Der Flüchtlingsrat fordert das Innenministerium auf,
die teilweise Aufhebung des Rückführungserlasses wieder zurückzunehmen, dem
"Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" im Bundesrat eine Absage zu erteilen und
im Übrigen dafür Sorge zu tragen, dass Abschiebungsversuche dieser Art sich
nicht wiederholen

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Sonntag, 4. Oktober 2015
De Maiziere kritisiert Flüchtlinge, Flüchtlingsrat kritisiert De Maiziere
Von einem alten Mitstreiter kommt das hier:

"Das Ende des summer of free choice?

Die durchaus angespannte Situation bei der Flüchtlingsaufnahme hat viele Gründe.

Nun ist aber ausgerechnet der Hauptprotagonist für Lösungssuche und -findung selbst zu einem Problem geworden. In sicherer Erkenntnis, dass er - unser Innenminister De Maiziere - die Misere zu einem großen Teil selbst zu verantworten hat, poltert er wild herum.

Die Zahlenentwicklungen (s.u.) zeigen, dass das BMI schon seit Monaten die Handlungsbedarfe hätte erkennen müssen. BAMF-Präsident Schmidt war dann ein Bauernopfer, - auch wenn er sich intern um Unterstützung bemühte. Am Ende musste er aber wohl auch daran zweifeln, dass sein Minister Asylerstanträge und tatsächlich verteilte Flüchtlinge (EASY-Verfahren) nicht auseinander halten könnte. Immerhin: De Maiziere hat gelernt und erahnt immerhin, dass einige hunderttausend Flüchtlinge auf die Durchführung ihres Asylverfahrens warten.

Er sollte aber auch wissen, dass die Flüchtlinge selbst die Lage nicht mehr überschauen (können) und am Ende die Leidtragenden sind. Berichte aus München, Frankfurt, Dortmund, Hamburg und Kiel haben darüber hinaus gezeigt: vor Ort gibt es immer wieder "Offizielle", die ebenso wenig wissen, was, wann und wie genau geschieht oder geschehen soll. Dass die Bundesbahn Flüchtlinge auch ohne Fahrkarte reisen lässt, ist eine gute Antwort. Dass UnterstützerInnen immer wieder auch Taxis bezahlen, damit Familien mit Kindern zunächst einmal irgendwo ankommen, ist ebenfalls ein gutes Zeichen und nicht für Agitprop geeignet.

Allein De Maiziere schreckt das nicht ab, mit allen erdenklichen Andeutungen die populistische Keule zu schwingen; - mag sein, aus reinen Verfolgungsgründen, denn die Popularitätswerte eines bayrischen Großpopulisten kommen unserem Innenminister schon bedenklich nahe.

Man möchte Angela Merkel zurufen: "Gib diesem Mann den Laufpaß"; die Hoffnung, sie möge das schon längst selbst gedacht haben, hält mich davon ab. Aber mit diesem Innenminister lösen wir keine Probleme, er kann sie nicht einmal mehr nüchtern erklären!

Im nachfolgenden ein paar Fakten aus der Zeit VOR dem summer of free choice:


Asylerstanträge:





2014: 173.000

Januar – August 2015: 231.302




Von Januar bis August 2015 wurde über 152.777 Anträge entschieden.




Unerledigte Asylanträge:



Januar 2013 53.503 Verfahren

Januar 2014 99.999 Verfahren

Oktober 2014 (1. Flüchtlingsgipfel) 169.166 Verfahren

Januar 2015 178.250 erfahren

Juni 2015 (2. Flüchtlingsgipfel) 237.877 Verfahren

August 2015 ca. 275.000 Verfahren




Ausschreibung von Stellen im 06 u. 07/2015 (Entscheidungszentren), ca. 8.000 Bewerbungen; lt. Bewerberauskünften bis 09/2015 keine Rückmeldung über den Eingang der Bewerbungen.









Die Aussagekraft über die tatsächliche Einreise von Flüchtlingen lässt sich aber nur über die Daten der EASY-Statistik (Verteilung der Asylsuchenden auf die Länder) gewinnen:







Beispiel:
Februar 2015: 22.775 Erstanträge/ 38.892 EASY- Verteilungen

Juli 2015: 34.384 Erstanträge/ 82.798 EASY-Verteilungen

August 2015: 33.443 Erstanträge/ 102.301 EASY-Verteilungen


01. – 23. September 2015: 138..151 EASY-Verteilungen





De Maiziere hat in einem Interview von etwa 520.000 Registrierungen (= Gesamtzahl der auf die Bundesländer verteilten Asylsuchenden) in 2015 gesprochen. Die BR geht in der Zeit von Januar bis August 2015 von mindestens 250.000 Flüchtlingen aus, die nur registriert, aber noch gar keinen Asylantrag gestellt haben.




Das kumulierte Chaos ist BMI-hausgemacht und mitnichten unbekannt, sondern wird seit Frühjahr 2014 immer wieder auf kommunaler, Länder- und Bundesebene diskutiert. Was nun, Herr Minister?

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Donnerstag, 1. Oktober 2015
Und ein besonderes Schmankerl: Die Internationale auf Castillano mit koreanischen Untertiteln
Weiß kaum noch jemand, dass die südkoreanische Linke die Farabundo Marti unterstützt hat.

https://www.youtube.com/watch?v=_AdZNOFoqIM

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