Mittwoch, 19. Januar 2022
Drohungen gegen Impfärzte nehmen zu
Grablichter vor Hausarztpraxen,Grabsteine vor den Türen, Beschimpfungen, anonyme Drohungen - die Hetze gegen Impfärzte nimmt zu.

Dr. Christian Lübbers, HNO-Arzt aus Weilheim und Sprecher des Informationsnetzwerks Homöopathie (INH) etwa gehörte zu den ersten niedergelassenen Ärzten in Bayern die eine Zulassung zur Impfung gegen Covid 19 bekommen hatten (April 2021).

Zum Jahreswechsel bekam er etwas über 40 Emails, in denen er beleidgt und beschimpft wurde.


Die Kriminalpolizei Weilheim hatte Medscape zufolge den Arzt darauf aufmerksam gemacht, dass seine Beiträge und sein Name in Benutzergruppen der Plattform Telegram kursieren. "Wie lange müssen Impfärzt:innen noch ertragen, als "Nazi", "Dr. Mengele" oder "Kindermörder" bezeichnet zu werden? Es kann nicht sein, dass dies oft nur als Beleidigung angesehen wird und nur eine Geldstrafe droht. Wir sollen (mund)tot gemacht werden. Es braucht härtere Strafen!", twitterte Lübbers vor wenigen Tagen.


Damit steht Lübbers nicht alleine: Bundesweit werden ÄrztInnen mit Hasstweeds und - mails bedroht, einschließlich Todesdrohungen. Auch Geschmacklosigkeiten wie Grablichter in den Fensterbänken der Praxen oder Grabsteine vor den Praxistüren kommen so häufig vor, dass von einem überregionalen Phänomen gesprochen werden kann. Und es ist zu vermuten, dass hier koordiniert vorgegangen wird.

Ein Hausarzt in Osnabrück, der einer Patientin, die entschiedene Impfgegnerin ist nahegelegt hatte, sich eine andere Praxis zu suchen erntete daraufhin so viel Drohungen, dass die Polizei inzwischen in 40 Fällen ermittelt.

Ute Eppinger von Medscape: "Im Gespräch mit der FAZ berichtete der Arzt, was ihn so alles erreicht: "Es gibt Menschen, die ,Arschloch, verrecke" schreiben, andere vergleichen mich mit dem NS-Kriegsverbrecher und Arzt Josef Mengele oder nennen mich "Auschwitz-Selektierer", sagte er. "Es kommt aber auch zu Androhungen von Gewalt und Mord. In einer einschlägigen Zuschrift schrieb jemand, dass er in meine Praxis kommen werde, meine Praxismitarbeiter und mich fixieren und möglichst lange quälen wolle, bevor wir unter Schmerzen sterben. Es klingt nach einem Drehbuch für einen Horrorfilm."

"So langsam kommt es in den Fokus, was bei Telegram für Drohungen laufen", twittert Dr. Christian Kröner, Hausarzt in Baden-Württemberg. "Ich bin bereits seit Juli mit Morddrohungen im Rennen, so ziemlich jeder öffentlich impfende Arzt sofort auch. Darf eine Demokratie das tolerieren? Ich sage klar Nein!"


Seit Mitte November 2021 gab es in deutsschsprachigen Chaträumen von telegram ca. 250 Tötungsaufrufe gegen Ärzte und medizinisches Personal im Zusammenhang mit Covid 19.

Tagesschau.de: " Impfgegner schrecken immer seltener vor verbaler oder körperlicher Gewalt auch gegen Ärzte zurück. Das Bundeskriminalamt schätzt daher "Impfgegner oder Corona-Leugner" als "relevantes Risiko" im Zusammenhang mit Angriffen auf Impfzentren oder Arztpraxen ein.

Für das "dort tätige Personal besteht die Gefahr, zumindest verbalen Anfeindungen bis hin zu Straftaten" wie etwa Körperverletzung ausgesetzt zu sein, teilte das Bundeskriminalamt der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) mit. Genaue Zahlen gibt es zwar noch nicht. In vielen Fällen ermittelt aber der Staatsschutz.

Gewalttätige Attacken sind für viele Beschäftigte in Kliniken Alltag.

Dem Zeitungsbericht zufolge reichen die Angriffe auf Medizinerinnen und Mediziner von verleumderischen Einträgen auf Bewertungsportalen über Beschimpfungen per E-Mail und Telefon bis hin zu Morddrohungen. Als Grund werde dabei genannt, dass die Ärzte Menschen gegen Corona impfen."

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drohungen-impfung-aerzte-101.html

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Donnerstag, 13. Januar 2022
Julian Assange
Wurde der eigentlich deswegen der Vergewaltigung bezichtigt, weil er die US-Forces gefickt hat?

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Freitag, 7. Januar 2022
Das Neue Deutschland über die schwärzesten Seiten der Querdenker - Szene
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159760.koenigs-wusterhausen-die-psychologie-der-querdenken-szene.html

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Die Geschäfte des Herrn Reitschuster
Er ist eine der lautesten Stimmen unter den publizistischen Unterstützern der Querdenkerszene. Schrilles Gekreische liegt ihm fern, seine Beiträge kommen wie seriöser Journalismus daher, sind es aber nicht. Diese Auffassung wird zumindest seitens des Faktencheckertums vertreten.

https://www.piqd.de/medien-gesellschaft/19-beispiele-die-zeigen-wie-boris-reitschuster-manipuliert

https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/reitschuster-geimpfte-immunitaet/

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Donnerstag, 6. Januar 2022
Das Neue Deutschland über den medialen Umgang mit der Corona Krise
Da ist dann so Einiges aufzuarbeiten, was die Mainstreammedien mehrheitlich verzapft haben:

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158554.medien-und-corona-pandemie-und-publizistik.html

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Was treibt eigentlich Sucharit Bhakdi?
Seine abenteuerlichen Ansichten über das Impfen werden von Kollegen in der Luft zerrissen, und immer noch läuft gegen ihn ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Ein paar Links zur Übersicht:

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/bhakdi-impfungen-corona-101.html


https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87645780/corona-faktencheck-diese-covid-19-falschmeldungen-kursieren-zurzeit.html

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/ermittlungen-gegen-sucharit-bhakdi-wegen-volksverhetzung-eingestellt/


https://www.tagesschau.de/investigativ/bhakdi-antisemitismus-111.html

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Mittwoch, 5. Januar 2022
Oliver Tolmein: "Die DIVI liegt falsch!" Welche Kriterien Behinderte bei einer Triage gefährden. Ärzte sollten nicht allein entscheiden
Interview, das Christian Beneker für Medscape mit meinem alten Genossen Oliver Tolmein geführt hat
Christian Beneker



Prof. Dr. Oliver Tolmein, Mitbegründer der Kanzlei ?Menschen und Rechte? in Hamburg, ist Spezialist für Fragen der Inklusion und des Krankenversicherungsrechts. Er unterstützt Mandantinnen und Mandanten, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen. Mit ihm sprach Medscape anlässlich der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur potentiellen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei möglichen Triage-Entscheidungen bei Corona-Patienten.

In dem Beschluss vom 16. Dezember hatte das Bundeverfassungsgericht entschieden ( Medscape berichtete ), dass der Gesetzgeber im Fall einer Triage Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen treffen muss. Solche Vorkehrungen seien bisher nicht getroffen worden und er sei ?gehalten, dieser Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachzukommen.?

Medscape : Herr Professor Tolmein, wie bewerten Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?


Prof. Dr. Oliver Tolmein

Tolmein: Die Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg. Aber eine gute Umsetzung wird nicht einfach.

Medscape : Warum nicht?

Tolmein: Ein Punkt an dem Schwierigkeiten vorgezeichnet sind, ist die Frage nach der möglichen Bedeutung der ?klinischen Erfolgsaussicht?. Für die DIVI ist das das zentrale Kriterium bei einer Triage. Wir halten es für ein bedenkliches utilitaristisches Kriterium. Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem Beschluss, das ?Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht im Sinne des Überlebens der aktuellen Erkrankung? sei für sich genommen verfassungsrechtlich unbedenklich. Das versteht die DIVI anders als wir.

Medscape : Die DIVI hat gefordert, dass keine Richter am Krankenbett sitzen sollen, sondern Ärztinnen und Ärzte. Dass also die Medizin und die Mediziner entscheiden. Was sollte daran problematisch sein?

?Die DIVI liegt falsch!?
Tolmein: Die DIVI fühlt sich durch diese Formulierung mit Blick auf den von ihr favorisierten medizinischen Kriterienkatalog bei einer Triage bestärkt. Damit liegt sie aus meiner Sicht falsch. Denn das Bundesverfassungsgericht hat sehr klar gemacht, dass Erfolgsaussichten ?im Sinne des Überlebens der aktuellen? Krankheit ein Unterscheidungsmerkmal sein können. Es hat auch deutlich gesagt, dass die von der DIVI als Indikatoren gesehenen Kriterien Komorbidität und Fragilität dazu führen können, dass Menschen mit Behinderungen bei einer Triage strukturell benachteiligt werden.

Medscape : Welche Kriterien wären denn fair?


Tolmein: Ich möchte im Augenblick keinen alternativen Kriterienkatalog aufstellen. Klar ist nur: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Und das Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht lässt eine Benachteiligung befürchten. Es ist darüber hinaus auch kein besonders taugliches Kriterium ? wie sollen die Berechnungen bei verschiedenen Kriterien entscheidungsrelevant laufen? Und wie hoch muss die Erfolgsaussicht sein, um behandelt zu werden?

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Und das Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht lässt eine Benachteiligung befürchten. Prof. Dr. Oliver Tolmein
Muss es eine 80-prozentige Erfolgsaussicht sein oder reichen 20%? Existieren eigentlich die Daten, um hier zuverlässige Prognosen zu treffen? Wie viele Studien oder Fallbeschreibungen über die Behandlung von Menschen mit zum Beispiel spinaler Muskelatrophie oder Glasknochenkrankheit gibt es, die zuverlässige Daten als Grundlage für so eine weit reichende Entscheidung generiert haben?

Ich halte es für eine große Gefahr, dass Kliniker hier letzten Endes Zufallsentscheidung treffen, die durch Scores wissenschaftlich verbrämt werden. Schließlich müssen die Patienten nicht nur gute Erfolgsaussichten haben, sondern diese müssen auch als solche erkannt werden. Ich werfe dabei den Ärztinnen und Ärzte gar nichts vor. Aber es kann ja durchaus sein, dass sie sich irren oder eine falsche Perspektive einnehmen.

Medscape : Also wollen Sie letztlich doch lieber die Juristen ans Krankenbett setzen!

?Intensivstationen sind kein rechtsfreier Raum!?
Tolmein: Ich bin als Jurist schon von Behandlungsteams und Angehörigen gebeten worden ans Krankenbett zu kommen, um bei Entscheidungen zu helfen. Ich sage ja als Jurist nicht: Werft die Ärzte hinaus aus der Intensivstation! Aber Intensivstationen sind kein rechtsfreier Raum! Und die Ärztinnen und Ärzte arbeiten in einem öffentlich mit viel Geld finanziertem Sektor, sie sind Dienstleister. Sie können nicht einfach sagen: ?Hier ist nur richtig, was ich entscheide.? Im Gericht sitzen übrigens in der Regel auch Schöffen als Laienrichter.

Medscape : Inwieweit werden Menschen mit Behinderungen allgemein im Gesundheitssystem diskriminiert?

Aber Intensivstationen sind kein rechtsfreier Raum! ? Ärzte können nicht einfach sagen: Hier ist nur richtig, was ich entscheide. Prof. Dr. Oliver Tolmein
Tolmein: Patientinnen und Patienten mit Behinderungen haben im Krankenhaus und der Arztpraxis oft Probleme. Es ist in Krankenhäusern längst nicht die Regel, dass für gehörlose Menschen stets Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen. Und wer beherrscht im Krankenhaus die einfache Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen? Wer nimmt sich die Zeit, ihnen alles Wesentliche zu erklären?

Vor Jahren musste darum prozessiert werden, ob ein Orthopäde einen Menschen mit Blindenführhund durch seine Praxis gehen lassen kann. Der Orthopäde hatte es dem Behinderten verwehrt. Der Arzt hatte nicht verstanden, dass der Hund eine Unterstützung und keine Störung ist. Der Arzt wollte nicht diskriminieren, hat es aber getan.

Das Gesundheitssystem ist nicht barrierefrei und schlecht zugänglich, es ist auch nicht diskriminierungsfrei.

Medscape : Was können Ärztinnen und Ärzte für die Behinderten in die Kliniken und Praxen tun?

Tolmein: Es wäre gut, wenn sie sich stärker klar machten, dass Menschen mit Behinderungen Menschen mit umfassenden Teilhaberechten sind und nicht in erster Linie Menschen mit medizinischen Defekten. Manche Rollstuhlfahrerin ist gesünder und fitter als ein Fußgänger. In Kliniken gilt es zum Beispiel, Behindertenverbände einzubeziehen und mit ihnen nach einem Weg zu suchen, zum Beispiel diskriminierungsfrei Anamnesen zu erstellen. Oder zu klären: Wie sollte und könnte man mit Behinderten im Krankenhaus kommunizieren?

?Ich kann verstehen, dass die Alten bitter reagieren.?
Medscape : Jetzt haben sich auch die Seniorenverbände zu Wort gemeldet und fordern diskriminierungsfreie medizinische Behandlung.

Tolmein: Alte Menschen haben ein Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen reicht weiter. Allerdings haben auch viele alte Menschen Behinderungen ? zumindest im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich kann versehen, dass die Alten bitter reagieren.

Medscape : Was muss der Gesetzgeber jetzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tun?

Tolmein: Er muss eine ?geeignete Vorkehrung? treffen, also vermutlich ein Gesetz entwerfen. Er sollte dafür Menschen mit Behinderungen frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess mit einbinden. Menschen mit Behinderungen haben diese wichtige und klärende Verfassungsbeschwerde schließlich auf den Weg gebracht. Sie sind Experten in dieser Frage.

Die UN-Behindertenkonvention verlangt auch, die Behinderten aktiv an allen sie gesellschaftlich betreffenden Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Dass auch die Triage dazu gehört, ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts völlig klar.

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Dienstag, 4. Januar 2022
Servus-TV auf dem Weg zum österreichischen Fox News
Dieses Thema hatte ich ja schon einmal beim Wickel. GMX hat nun nachgelegt:



ttps://www.gmx.net/magazine/panorama/alternative-fakten-servus-tv-oesterreichischen-fox-news-36484192

https://web.de/magazine/panorama/alternative-fakten-servustv-sender-oesterreichischen-fox-news-36484192

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Tichy muss blechen: Sawsan Chebli steht Schadenersatz zu
Text: Deutsche Presse-Agentur

Publizist Roland Tichy unterlag in einem Rechtsstreit und muss 10.000 Euro an die SPD-Politikerin Sawsan Chebli zahlen. In seinem Blatt "Tichys Einblick" äußerte sich ein Autor sexistisch über Chebli. Das hat jetzt Konsequenzen.



4. Januar 2022
Bis Ende des Jahres war Chebli Staatssekretärin in Berlin. Nach der Wahl von Franziska Giffey wurde sie nicht wieder ernannt.


Nach frauenfeindlichen Äußerungen über sie in einem Magazin hat die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli ein Schmerzensgeld erstritten. Das Landgericht Berlin entschied, dass der Publizist Roland Tichy der 43-Jährigen 10.000 Euro zahlen muss, wie Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher am Dienstag übereinstimmend der Deutschen Presse-Agentur sagten (Az 27 O 195/21).

Tichys Verlag äußerte sich auf schriftliche dpa-Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil und zum möglichen weiteren Vorgehen.

In einer Kolumne in der Monatsschrift "Tichys Einblick" hatte ein Autor über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben und dabei eine sexistische Formulierung benutzt. Der im September 2020 veröffentlichte Beitrag hatte wegen dieser Wortwahl bundesweit für Wirbel gesorgt. Diverse Persönlichkeiten solidarisierten sich öffentlich mit Chebli, die bis Dezember 2021 Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement und Internationales in der Berliner Senatskanzlei war.

Die damalige Staatsministerin für Digitales in der Bundesregierung, Dorothee Bär (CSU), kündigte aus Protest gegen Tichy ihre Mitgliedschaft in der Ludwig-Erhard-Stiftung. Wenig später gab Tichy den Vorsitz der Stiftung ab.

In einem früheren Verfahren hatte Chebli bereits eine Unterlassungserklärung Tichys erwirkt. "Es war mir wichtig, auch hier ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass Sexismus niemals Normalität sein darf und er nicht ohne Konsequenzen bleibt", sagte sie zu dem neuen, am 16. Dezember ergangenen Urteil des Landgerichts der dpa.

Ihr Anwalt Schertz sagte: "Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Justiz deutlich macht, dass sie Verrohung, Hass und Diffamierung nicht nur Unterlassungsurteile entgegensetzt, sondern auch eine Geldentschädigung." Das Gericht habe betont, dass es sich bei den Äußerungen in dem Beitrag um eine Verletzung der Menschenwürde und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung handele.

Der Gerichtssprecher nannte keine weiteren Einzelheiten. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Gegen das Urteil sei Berufung beim Kammergericht möglich.

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Montag, 3. Januar 2022
Maaßen ein Verschwörungsspinner?
Gerade hatte ich ja das Thema beim Wickel, dass Geheimdienstler selber sehr stark dazu neigen Verschwörungsmythen zu glauben. Èt voilá bzw. QED:

https://www.gmx.net/magazine/politik/maassen-geraet-verschwoerungserzaehlungen-cdu-druck-36481900

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