Freitag, 7. Januar 2022
Die Geschäfte des Herrn Reitschuster
Er ist eine der lautesten Stimmen unter den publizistischen Unterstützern der Querdenkerszene. Schrilles Gekreische liegt ihm fern, seine Beiträge kommen wie seriöser Journalismus daher, sind es aber nicht. Diese Auffassung wird zumindest seitens des Faktencheckertums vertreten.

https://www.piqd.de/medien-gesellschaft/19-beispiele-die-zeigen-wie-boris-reitschuster-manipuliert

https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/reitschuster-geimpfte-immunitaet/

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Donnerstag, 6. Januar 2022
Das Neue Deutschland über den medialen Umgang mit der Corona Krise
Da ist dann so Einiges aufzuarbeiten, was die Mainstreammedien mehrheitlich verzapft haben:

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158554.medien-und-corona-pandemie-und-publizistik.html

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Was treibt eigentlich Sucharit Bhakdi?
Seine abenteuerlichen Ansichten über das Impfen werden von Kollegen in der Luft zerrissen, und immer noch läuft gegen ihn ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Ein paar Links zur Übersicht:

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/bhakdi-impfungen-corona-101.html


https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87645780/corona-faktencheck-diese-covid-19-falschmeldungen-kursieren-zurzeit.html

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/ermittlungen-gegen-sucharit-bhakdi-wegen-volksverhetzung-eingestellt/


https://www.tagesschau.de/investigativ/bhakdi-antisemitismus-111.html

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Mittwoch, 5. Januar 2022
Oliver Tolmein: "Die DIVI liegt falsch!" Welche Kriterien Behinderte bei einer Triage gefährden. Ärzte sollten nicht allein entscheiden
Interview, das Christian Beneker für Medscape mit meinem alten Genossen Oliver Tolmein geführt hat
Christian Beneker



Prof. Dr. Oliver Tolmein, Mitbegründer der Kanzlei ?Menschen und Rechte? in Hamburg, ist Spezialist für Fragen der Inklusion und des Krankenversicherungsrechts. Er unterstützt Mandantinnen und Mandanten, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen. Mit ihm sprach Medscape anlässlich der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur potentiellen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei möglichen Triage-Entscheidungen bei Corona-Patienten.

In dem Beschluss vom 16. Dezember hatte das Bundeverfassungsgericht entschieden ( Medscape berichtete ), dass der Gesetzgeber im Fall einer Triage Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen treffen muss. Solche Vorkehrungen seien bisher nicht getroffen worden und er sei ?gehalten, dieser Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachzukommen.?

Medscape : Herr Professor Tolmein, wie bewerten Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?


Prof. Dr. Oliver Tolmein

Tolmein: Die Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg. Aber eine gute Umsetzung wird nicht einfach.

Medscape : Warum nicht?

Tolmein: Ein Punkt an dem Schwierigkeiten vorgezeichnet sind, ist die Frage nach der möglichen Bedeutung der ?klinischen Erfolgsaussicht?. Für die DIVI ist das das zentrale Kriterium bei einer Triage. Wir halten es für ein bedenkliches utilitaristisches Kriterium. Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem Beschluss, das ?Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht im Sinne des Überlebens der aktuellen Erkrankung? sei für sich genommen verfassungsrechtlich unbedenklich. Das versteht die DIVI anders als wir.

Medscape : Die DIVI hat gefordert, dass keine Richter am Krankenbett sitzen sollen, sondern Ärztinnen und Ärzte. Dass also die Medizin und die Mediziner entscheiden. Was sollte daran problematisch sein?

?Die DIVI liegt falsch!?
Tolmein: Die DIVI fühlt sich durch diese Formulierung mit Blick auf den von ihr favorisierten medizinischen Kriterienkatalog bei einer Triage bestärkt. Damit liegt sie aus meiner Sicht falsch. Denn das Bundesverfassungsgericht hat sehr klar gemacht, dass Erfolgsaussichten ?im Sinne des Überlebens der aktuellen? Krankheit ein Unterscheidungsmerkmal sein können. Es hat auch deutlich gesagt, dass die von der DIVI als Indikatoren gesehenen Kriterien Komorbidität und Fragilität dazu führen können, dass Menschen mit Behinderungen bei einer Triage strukturell benachteiligt werden.

Medscape : Welche Kriterien wären denn fair?


Tolmein: Ich möchte im Augenblick keinen alternativen Kriterienkatalog aufstellen. Klar ist nur: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Und das Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht lässt eine Benachteiligung befürchten. Es ist darüber hinaus auch kein besonders taugliches Kriterium ? wie sollen die Berechnungen bei verschiedenen Kriterien entscheidungsrelevant laufen? Und wie hoch muss die Erfolgsaussicht sein, um behandelt zu werden?

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Und das Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht lässt eine Benachteiligung befürchten. Prof. Dr. Oliver Tolmein
Muss es eine 80-prozentige Erfolgsaussicht sein oder reichen 20%? Existieren eigentlich die Daten, um hier zuverlässige Prognosen zu treffen? Wie viele Studien oder Fallbeschreibungen über die Behandlung von Menschen mit zum Beispiel spinaler Muskelatrophie oder Glasknochenkrankheit gibt es, die zuverlässige Daten als Grundlage für so eine weit reichende Entscheidung generiert haben?

Ich halte es für eine große Gefahr, dass Kliniker hier letzten Endes Zufallsentscheidung treffen, die durch Scores wissenschaftlich verbrämt werden. Schließlich müssen die Patienten nicht nur gute Erfolgsaussichten haben, sondern diese müssen auch als solche erkannt werden. Ich werfe dabei den Ärztinnen und Ärzte gar nichts vor. Aber es kann ja durchaus sein, dass sie sich irren oder eine falsche Perspektive einnehmen.

Medscape : Also wollen Sie letztlich doch lieber die Juristen ans Krankenbett setzen!

?Intensivstationen sind kein rechtsfreier Raum!?
Tolmein: Ich bin als Jurist schon von Behandlungsteams und Angehörigen gebeten worden ans Krankenbett zu kommen, um bei Entscheidungen zu helfen. Ich sage ja als Jurist nicht: Werft die Ärzte hinaus aus der Intensivstation! Aber Intensivstationen sind kein rechtsfreier Raum! Und die Ärztinnen und Ärzte arbeiten in einem öffentlich mit viel Geld finanziertem Sektor, sie sind Dienstleister. Sie können nicht einfach sagen: ?Hier ist nur richtig, was ich entscheide.? Im Gericht sitzen übrigens in der Regel auch Schöffen als Laienrichter.

Medscape : Inwieweit werden Menschen mit Behinderungen allgemein im Gesundheitssystem diskriminiert?

Aber Intensivstationen sind kein rechtsfreier Raum! ? Ärzte können nicht einfach sagen: Hier ist nur richtig, was ich entscheide. Prof. Dr. Oliver Tolmein
Tolmein: Patientinnen und Patienten mit Behinderungen haben im Krankenhaus und der Arztpraxis oft Probleme. Es ist in Krankenhäusern längst nicht die Regel, dass für gehörlose Menschen stets Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen. Und wer beherrscht im Krankenhaus die einfache Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen? Wer nimmt sich die Zeit, ihnen alles Wesentliche zu erklären?

Vor Jahren musste darum prozessiert werden, ob ein Orthopäde einen Menschen mit Blindenführhund durch seine Praxis gehen lassen kann. Der Orthopäde hatte es dem Behinderten verwehrt. Der Arzt hatte nicht verstanden, dass der Hund eine Unterstützung und keine Störung ist. Der Arzt wollte nicht diskriminieren, hat es aber getan.

Das Gesundheitssystem ist nicht barrierefrei und schlecht zugänglich, es ist auch nicht diskriminierungsfrei.

Medscape : Was können Ärztinnen und Ärzte für die Behinderten in die Kliniken und Praxen tun?

Tolmein: Es wäre gut, wenn sie sich stärker klar machten, dass Menschen mit Behinderungen Menschen mit umfassenden Teilhaberechten sind und nicht in erster Linie Menschen mit medizinischen Defekten. Manche Rollstuhlfahrerin ist gesünder und fitter als ein Fußgänger. In Kliniken gilt es zum Beispiel, Behindertenverbände einzubeziehen und mit ihnen nach einem Weg zu suchen, zum Beispiel diskriminierungsfrei Anamnesen zu erstellen. Oder zu klären: Wie sollte und könnte man mit Behinderten im Krankenhaus kommunizieren?

?Ich kann verstehen, dass die Alten bitter reagieren.?
Medscape : Jetzt haben sich auch die Seniorenverbände zu Wort gemeldet und fordern diskriminierungsfreie medizinische Behandlung.

Tolmein: Alte Menschen haben ein Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen reicht weiter. Allerdings haben auch viele alte Menschen Behinderungen ? zumindest im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich kann versehen, dass die Alten bitter reagieren.

Medscape : Was muss der Gesetzgeber jetzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tun?

Tolmein: Er muss eine ?geeignete Vorkehrung? treffen, also vermutlich ein Gesetz entwerfen. Er sollte dafür Menschen mit Behinderungen frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess mit einbinden. Menschen mit Behinderungen haben diese wichtige und klärende Verfassungsbeschwerde schließlich auf den Weg gebracht. Sie sind Experten in dieser Frage.

Die UN-Behindertenkonvention verlangt auch, die Behinderten aktiv an allen sie gesellschaftlich betreffenden Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Dass auch die Triage dazu gehört, ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts völlig klar.

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Dienstag, 4. Januar 2022
Servus-TV auf dem Weg zum österreichischen Fox News
Dieses Thema hatte ich ja schon einmal beim Wickel. GMX hat nun nachgelegt:



ttps://www.gmx.net/magazine/panorama/alternative-fakten-servus-tv-oesterreichischen-fox-news-36484192

https://web.de/magazine/panorama/alternative-fakten-servustv-sender-oesterreichischen-fox-news-36484192

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Tichy muss blechen: Sawsan Chebli steht Schadenersatz zu
Text: Deutsche Presse-Agentur

Publizist Roland Tichy unterlag in einem Rechtsstreit und muss 10.000 Euro an die SPD-Politikerin Sawsan Chebli zahlen. In seinem Blatt "Tichys Einblick" äußerte sich ein Autor sexistisch über Chebli. Das hat jetzt Konsequenzen.



4. Januar 2022
Bis Ende des Jahres war Chebli Staatssekretärin in Berlin. Nach der Wahl von Franziska Giffey wurde sie nicht wieder ernannt.


Nach frauenfeindlichen Äußerungen über sie in einem Magazin hat die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli ein Schmerzensgeld erstritten. Das Landgericht Berlin entschied, dass der Publizist Roland Tichy der 43-Jährigen 10.000 Euro zahlen muss, wie Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher am Dienstag übereinstimmend der Deutschen Presse-Agentur sagten (Az 27 O 195/21).

Tichys Verlag äußerte sich auf schriftliche dpa-Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil und zum möglichen weiteren Vorgehen.

In einer Kolumne in der Monatsschrift "Tichys Einblick" hatte ein Autor über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben und dabei eine sexistische Formulierung benutzt. Der im September 2020 veröffentlichte Beitrag hatte wegen dieser Wortwahl bundesweit für Wirbel gesorgt. Diverse Persönlichkeiten solidarisierten sich öffentlich mit Chebli, die bis Dezember 2021 Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement und Internationales in der Berliner Senatskanzlei war.

Die damalige Staatsministerin für Digitales in der Bundesregierung, Dorothee Bär (CSU), kündigte aus Protest gegen Tichy ihre Mitgliedschaft in der Ludwig-Erhard-Stiftung. Wenig später gab Tichy den Vorsitz der Stiftung ab.

In einem früheren Verfahren hatte Chebli bereits eine Unterlassungserklärung Tichys erwirkt. "Es war mir wichtig, auch hier ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass Sexismus niemals Normalität sein darf und er nicht ohne Konsequenzen bleibt", sagte sie zu dem neuen, am 16. Dezember ergangenen Urteil des Landgerichts der dpa.

Ihr Anwalt Schertz sagte: "Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Justiz deutlich macht, dass sie Verrohung, Hass und Diffamierung nicht nur Unterlassungsurteile entgegensetzt, sondern auch eine Geldentschädigung." Das Gericht habe betont, dass es sich bei den Äußerungen in dem Beitrag um eine Verletzung der Menschenwürde und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung handele.

Der Gerichtssprecher nannte keine weiteren Einzelheiten. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Gegen das Urteil sei Berufung beim Kammergericht möglich.

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Montag, 3. Januar 2022
Maaßen ein Verschwörungsspinner?
Gerade hatte ich ja das Thema beim Wickel, dass Geheimdienstler selber sehr stark dazu neigen Verschwörungsmythen zu glauben. Èt voilá bzw. QED:

https://www.gmx.net/magazine/politik/maassen-geraet-verschwoerungserzaehlungen-cdu-druck-36481900

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Donnerstag, 23. Dezember 2021
1500 Leute auf einen Schlag im Niedersachsenstadion geimpft
So ist der Norden, immer konsequent;-)

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Freitag, 17. Dezember 2021
Vorher und Nachher
https://www.youtube.com/watch?v=BhuItp4Ui5o

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Montag, 13. Dezember 2021
Corona-Krieger - Verschwörungsmythen und die Neuen Rechten
Unter diesem Titel ist ein kleines, lesenswertes Büchlein von Anne Naumann und Matthias Kamann im Verlag Das Neue Berlin erschienen. Es beschäftigt sich mit den Verbindungen zwischen der Querdenker-Bewegung und der AfD und anderen rechten Bewegungen wie den Reichsbürgern. Mit unseren Spezialisten aus der Mikrobiologieandersdenkecke haben die behandelten Gruppierungen nichts zu tun, auch wenn es gewissen Überschneidungen und Parallelen gibt.

Entscheidend ist der strukturelle Antisemitismus, der, wie schon im Vorwort von Micha Brumlik angesprochen, die Querdenkerbewegung durchzieht. Strukturell bedeutet in diesem Kontext, dass der Jude, wie schon von Adorno in den Elementen des Antisemitismus in der Dialektik der Aufklärung festgestellt wurde, austauschbar ist - entscheidend ist die Struktur des Vorurteils und der Schuldzuschreibung. Die Figur der undurchsichtigen Strippenzieher, die im Geheimen das Weltgeschehen bestimmen ist entscheidend, und diese ist ein durchgehendes Leitmotiv bei dieser Art Verschwörungserzählungen. In vier Großabschnitten, die in Einzelkapitel untergliedert sind wird das Thema aus verschiedenen Perspektiven behandelt:

Mythen in Zeiten der Pandemie,

wo die Rolle der Medien, die Selbstabschottung der Querdenken-Bewegung gegenüber der medialen Öffentlichkeit und extreme Sekten wie QAnon behandelt werden

Bewegungen,

wo das Zusammenkommen von Rechtsradikalen und Veteranen der grün-alternativen Alternativmedizinbewegung operationalisiert wird,


Die AfD in der Pandemie

und schließlich Bedrohungen,

wo es um das Gefährdungspotenzial der Bewegung geht.


Interessant ist, dass die Biografien von Querdenken-AktivistInnen und auch AfD-Leuten zum Teil zurückführen zu obskuren Bloggernetzwerken wie z.B. der hier vor 15 Jahren schon mal behandelten rechtslibertären Plattform "Eigentümlich frei" - eine Neue Rechte, die sich eigenständig hauptsächlich im Internet entwickelt hat und radikal marktliberale mit einerseits anarchistischen und andererseits identitären und manisch antikommunistischen Inhalten verbindet.

Anhand der Profile - oder sollte man sagen Psychogramme? ausgewählter AktivistInnen wird der Charakter der Bewegung erläutert: "An Tamara K. lässt sich erkennen, welche Übergänge es zwischen Alternativmedizin, Esoterik, Verschwörungsglauben und offener Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats geben kann. Immer wieder geht es darum, geheimes Wissen zu erkennen, über das andere nicht verfügen. Sie habe, so Tamara K., schon in den neunziger Jahren gespürt, dass etwas nicht stimmt und es böse Mächte gäbe. Eigentlich sei sie seit 25 Jahren im Widerstand. Es hat etwas Ideologisches, zu behaupten, man wisse es schon lange." Oder auch etwas Paranoides und Narzisstisches, die psychische Störung ist hier mit dem politischen Denken sehr kompatibel bzw. gekoppelt.

Als bedeutsam wird herausgearbeitet, dass fast das gesamte behandelte Spektrum Tageszeitungen und gedruckte Illustrierte nicht mehr liest, die ebenso wie Radio und TV als "Mainstreammedien" pauschal abgelehnt werden. Stattdessen holt man sich Informationen und Meinungen aus "alternativen" Medien wie Compact, Rubikon, PI News usw. (ich würde hier nahtlos multipolar, Swiss Policy Research und Nachdenkseiten anfügen, Anm. d. Rezensenten).
Sehr unkritisch wird mit russischen Medien umgegangen, bei denen man sich gerne bedient.

Eine besondere Stellung nimmt das Denken von AnhängerInnen der Alternativmedizin ein, die, in den 1970ern mal von einer nur allzu berechtigten Kritik am objektivistisch-mechanistischen Ansatz der damaligen Schulmedizin ausgehend, heute in einem Umfeld zwischen Naturheilkunde, Homöopathie und Ayurveda mit notfallmedizinischen Maßnahmen, harter Apparatemedizin und Gentechnik grundsätzlich nichts anfangen können. Früher einmal gebunden an die grün-alternative Szene, sind sie anfällig geworden für Einflüsterungen aus einem esoterisch-irrationalen Lager, das von der Antroposophie bis ins rechtsradikale Spektrum reicht.


Während die AfD sich anfänglich für eine möglichst restriktive Seuchenpolitik mit strenger Quarantäne und Abschottung vor allem gegenüber dem Ausland stark machte ist sie auf Seiten der Covid-Maßnahmen-Gegner, seit die Bundesregierung eine rigide Gesundheitspoltik verfolgt. Damit wird das rein instrumentale Verhältnis der AfD zur Thematik sichtbar.

"Die zu der Zeit vorhandenen Impfstoffe unterzog Kotré einer geradezu steinzeitlichen Gentechnik-Verdächtigung: <<Dieses Verfahren ist ist eben auch ein Verfahren, das in die Gene eingreift. Wir haben es also eher mit einem Experiment zu tun als einer Impfung.>> .... Sofort im Anschluss führte er an, wie man wissenschaftsfeindlich die Beweislast umkehrt. Statt dass er als Bundestagsredner sich über gentechnische Zusammenhänge bei den Impfstoffen kundig gemacht hätte, inszenierte er sich als ein so besorgter wie kritischer Fragensteller, der von den anderen die Aufklärungsanstrengungen verlangt: <<Bitte überzeugen Sie mich vom Gegenteil>>.

Diese Verdachtsrhetorik wird als durchgehend für den Umgang der AfD mit der Impfthematik, den Masken, den Lockdowns dargestellt.

Angesichts der Auseinandersetzungen zwischen dem eher konservativen Lager der AfD und dem Flügel fungierte die Covid-Thematik als Ausweichfeld: Der politisch kaltgestellte Flügel sammelte außerparlamentarisch in der Querdenkerbewegung neue Kräfte und Anhänger und instrumentalisiert Teile der Querdenkerszene zunehmend für sich. Dies inklusive zunehmend engerer Kontakte zur Reichsbürgerszene, Identitären, Hooligans und Preppern. Ausgehend wirft das Buch einen Blick auf das terroristische Potenzial, das von einer solchen Verbindung ausgehen kann. Damit wären wir dann schon beim nächsten Buch der Reihe:

"Prepper und Corona: Die Stunde der Urbanophobie!"

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