Dienstag, 10. Dezember 2019
Zum Tag der Menschenrechte
che2001, 15:33h
Das ist der Tag zu dem Pol Pot sagte zu diesem Datum fiele ihm nichts ein. Der Präsident Kolumbiens, Ivan Duque, ließ mitteilen, das Produkt Menschenrechte sei zwischenzeitig ausgegangen, man könne aber erstklassiges Kokain zum besonders günstigen Diplomatenrabatt anbieten.
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Samstag, 7. Dezember 2019
Generalstreik in Frankreich
che2001, 00:56h
Was kommt von der deutschen Linken?
Nullkommanix.
Nullkommanix.
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Montag, 2. Dezember 2019
Wohnungsnot: USA sind "Höllenvorbild"
che2001, 13:51h
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Mittwoch, 27. November 2019
Menschenrechte im Iran: Verfolgung jenseits der Gesetze
che2001, 17:47h
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Montag, 25. November 2019
Wider die Behinderung antifaschistischen Engagements: Das bundesweite Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ protestiert gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
che2001, 16:07h
Am 4. November 2019 hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) den Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Das bundesweite Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ ist erschüttert über diese Entscheidung. Die VVN-BdA ist Trägerverein und eine tragende Säule von „Aufstehen gegen Rassismus“. Der Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht die VVN-BdA in ihrer Existenz und damit auch die finanzielle und organisatorische Grundlage von „Aufstehen gegen Rassismus“. Denn verbunden damit sind Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die noch in diesem Jahr fällig werden. Weitere Nachforderungen sind zu erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche Belastungen sowie die in Zukunft fehlende Absetzbarkeit finanzieller Zuwendungen und Spenden an „Aufstehen gegen Rassismus“. „Aufstehen gegen Rassismus“ organisiert und mobilisiert seit seiner Gründung im Frühjahr 2016 politische und gesellschaftliche Spektren übergreifende Proteste gegen Rassismus und profaschistische Kräfte, insbesondere gegen die AfD. Das Bündnis erstellt und verschickt bundesweit Material an Aktive und Interessierte in ganz Deutschland. Das Bündnis leistet zudem antirassistische Bildungsarbeit: Bundesweit wurden über 13.000 „Stammtischkämpfer*innen“ dazu befähigt, rechten Parolen im Alltag entgegenzutreten. „All diese Arbeit wird zu 99 % Prozent ehrenamtlich und von Menschen getragen, die angesichts der Ausbreitung rassistischer Hetze und rechten Terrors aktiv werden und die roten Linien im demokratischen Diskurs neu ziehen wollen: Es gilt, Nazis als solche zu benennen und sich für die Würde aller Menschen wie für die Demokratie einzusetzen“, sagt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands. Hiksch weiter: „Antifaschismus muss organisiert werden. Dazu bedarf es auch finanzieller Mittel, zum Beispiel zur Erstellung und Verschickung von Informationsmaterialien sowie zur Koordinierung durch einige wenige hauptamtliche Kräfte. Es ist angesichts eines gesellschaftlichen Klimas, das auch in diesem Jahr extrem rechte Täterinnen und Täter zu Gewalttaten bis hin zu Morden ermutigt hat, absolut unverständlich, dass das Berliner Finanzamt antifaschistischem Engagement die finanzielle Basis zu entziehen versucht und die Existenz der VVN-BdA und damit auch von ‚Aufstehen gegen Rassismus’ bedroht.“ Neben bundesweiten Organisationen wie Attac, den NaturFreunden Deutschlands und dem Zentralrat der Muslime haben seit 2016 über 30.000 Menschen den Aufruf des Bündnisses unterzeichnet, darunter zahlreiche prominente Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Bewegung, aus den Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie aus Gewerkschaften wie dem DGB, der IG Metall und ver.di. Der permanente Arbeitsausschuss des Bündnisses, in dem neben der VVN/BdA Attac, die NaturFreunde Deutschlands, Jusos und Die LINKE vertreten sind, protestiert aufs Schärfste gegen die Entscheidung des Finanzamts für Körperschaften I des Landes Berlin – Antifaschismus und Antirassismus sind gemeinnützig und benötigen jede Unterstützung.
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Freitag, 22. November 2019
Griechenland plant Haftlager für Flüchtlinge
che2001, 19:42h
"Griechenland will die Elendslager auf den griechischen Inseln in Haftlager umwandeln. Von dort aus soll abgeschoben werden. Wenige Tage zuvor berichten deutsche Medien über Seehofers Eckpunktepapier zu einer Reform genannten Änderung des Europäischen Asylsystems."
https://www.proasyl.de/news/haftlager-bmi-plant-griechenland-handelt/
PRO ASYL-News zur Balkanroute: https://www.proasyl.de/news/elend-tote-misshandlungen-ein-dauerzustand-mitten-in-europa/
"Die Balkanroute hat sich verlagert. Menschen campieren an der serbisch-ungarischen Grenze oder im bosnischen Bihac. Und die Lager in Griechenland sind auch nach vier Jahren noch elende Provisorien. Wieder droht ein Winter, in dem Menschen deshalb sterben werden. Man muss davon ausgehen, dass diese Zustände gewollt sind und Methode haben."
https://www.proasyl.de/news/haftlager-bmi-plant-griechenland-handelt/
PRO ASYL-News zur Balkanroute: https://www.proasyl.de/news/elend-tote-misshandlungen-ein-dauerzustand-mitten-in-europa/
"Die Balkanroute hat sich verlagert. Menschen campieren an der serbisch-ungarischen Grenze oder im bosnischen Bihac. Und die Lager in Griechenland sind auch nach vier Jahren noch elende Provisorien. Wieder droht ein Winter, in dem Menschen deshalb sterben werden. Man muss davon ausgehen, dass diese Zustände gewollt sind und Methode haben."
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Donnerstag, 21. November 2019
Auf die harte Tour: »Freiwillig« ist nicht gleich »Freiwillig«
che2001, 14:00h
Nach seiner »freiwilligen Rückkehr« wird ein Iraker erschossen. Die Todesgefahr hatte Finnland im Asylverfahren nicht erkannt. Damit stand der Mann vor der Wahl: Entweder er geht, oder er wird abgeschoben. Deswegen sei die Rückkehr nicht freiwillig und Finnland verantwortlich, urteilte der EGMR. Auf diese Art der Rückkehr setzt auch Deutschland.
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt hatte die Tochter. Der Asylantrag ihres Vaters, ein sunnitischer Iraker, war trotz Berichten von religiösem Konflikt am Arbeitsplatz, zwei Anschlägen auf sein Leben und der versuchten Entführung der Tochter selbst abgelehnt worden. Die Ereignisse wurden zwar nicht bestritten, jedoch wurde der Konflikt als privater Streit und der Rest als Resultat der Sicherheitslage im Irak bewertet. Auch die finnische Berufungsinstanz bestätigte die Ablehnung. Ein folgenschwerer Fehler.
Statt auf seine Abschiebung zu warten, unterschrieb der Vater eine »Freiwilligkeitserklärung« und verließ mit Unterstützung der IOM Finnland Ende November 2017. Einen Monat später war er tot. Erschossen, drei Schüssen auf offener Straße.
Die finnische Regierung bestritt überhaupt zur Verantwortung gezogen werden zu können – schließlich hätte er einen Haftungsausschluss im Rahmen der »freiwilligen Rückkehr« unterschrieben. Ein Staat kann nur für Menschenrechtsverletzung verantwortlich sein, so Finnland, wenn die Abschiebung von ihm vollzogen worden wäre.
Wer trägt die Verantwortung?
Der EGMR ließ dieses Argument nicht gelten. In dem Fall sei klar, dass der Vater Finnland nicht verlassen hätte, wäre er nicht ausreisepflichtig gewesen. Damit war seine Entscheidung nicht »freiwillig«, nicht seinem freien Willen entsprungen. Es war lediglich eine Wahl zwischen einer Abschiebung und einer von IOM organisierten Rückkehr. Angesichts dieser Tatsache, spielt auch der unterschriebene Haftungsausschluss keine Rolle.
In einer Gesamtschau hätten die finnischen Behörden die Lebensgefahr des Vaters bei Rückkehr erkennen müssen
Auf die Frage, ob Finnland Verantwortung für den Tod des Vaters hat, antwortete Straßburg mit einem klaren »Ja«. Zusammengefasst stellten die Richter*innen fest, dass die finnischen Behörden die vorgebrachten Ereignisse nicht angemessen beurteilt und die verschiedenen Risikofaktoren nicht gemeinsam betrachtet hätten. In einer Gesamtschau hätten die finnischen Behörden die Lebensgefahr des Vaters bei Rückkehr erkennen müssen. Dass sie dies nicht getan haben, verletzte ihre Pflichten nach Art. 2 »Recht auf Leben« und Art. 3 »Verbot der Folter und unmenschlichen Behandlung« der Europäischen Menschenrechtskonvention.
»Freiwillig« ist höchstens die Wahl des Mittels
Damit wird einmal mehr deutlich, dass der Staat die Qualität der Asylverfahren sicherstellen muss. Die Bewertung wird auch nicht dadurch geändert, wenn der/die Betroffene »freiwillig« ausreist. Eine Teilnahme an einem solchen Programm ist eben nicht mehr freiwillig, wenn gleichzeitig schon eine Abschiebung im Raum steht. Dafür ist es auch egal, wenn die Person im Rahmen des Programms unterschrieben hat, dass keine an seiner »Rückkehr beteiligten Agenturen oder Regierung« zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Freiwillige Rückkehr: Instrument der Abschottung?
Sei es aus libyschen Gefangenenlagern, aus dem Elend in Moria oder auf der Balkanroute – überall wo das Elend groß genug und die Perspektiven möglichst offensichtlich versperrt sind, sind die Zahlen der »freiwilligen« Rückkehr hoch.
Auch Deutschland setzt auf Zuckerbrot und Peitsche. Teil der »nationale(n) Kraftanstrengung zur Rückführung« die Merkel im Oktober 2016 ausgerufen hat, ist der Fokus auf höhere Abschiebezahlen. Wie bereits aus der berüchtigten 2015 McKinsey Studie »Rückkehr-Prozesse und Optimierungspotenziale« hervorgeht, soll insbesondere die »freiwillige« Rückkehr ausgebaut werden – aus Kostengründen (S.37). Auch die McKinsey-Berater*innen halten zudem fest, dass freiwillige Rückkehr erst dann eine Option sei, wenn bei Verweigerung mit konsequenten Rückführungen zu rechnen ist (S.48).
Die Förderung der »freiwilligen« Rückkehr baut die Bundesregierung konsequent aus. Ein Beispiel ist etwa das Programm »Starthilfe Plus« und die zusätzliche Aktion »Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt«. Letzteres ist kein Aufruf zur Integration in Deutschland, sondern ein zusätzlicher finanzieller Anreizmoment für die baldige Ausreise ins Herkunftsland.
Deutschland wirbt mit finanziellem Anreizsystem für Ausreise
Möglichst früh sollen Anreize zur Rückkehr gesetzt werden, dafür sieht »Starthilfe Plus« ein Stufensystem vor. 1.200€ Höchstförderung erhält, wer noch vor Abschluss des Asylverfahrens ausreist. Wer innerhalb der Ausreisefrist ausreist oder auf ein Rechtsmittel verzichtet, erhält lediglich 800€. Bonus gibt es, wenn mehr als 4‑Familienmitglieder gemeinsam ausreisen. Bis zum 28. Dezember 2018 wurden 5.115 Anträge auf Förderung mit »Starthilfe Plus« bewilligt. Dabei wurde in 701 Fällen die Förderung während eines laufenden Asylverfahrens oder vor der Stellung eines Asylantrags gewährt.
Es ist fragwürdig, ob eine suggerierte Freiwilligkeit unter starker psychologischer Belastung überhaupt gegeben sein kann.
Hinzu kommt die nun konsolidierte Praxis, Asylsuchende bei Asylantragsstellung mit der Möglichkeit der Rückkehr zu konfrontieren und sie über das Anreizsystem aufzuklären. Unmittelbar nach der Flucht und beim ersten Behördenkontakt durch die Behörde, die das Asylverfahren führt, auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr hingewiesen zu werden, grenzt an Zynismus. Es lässt die besondere Situation Schutzsuchender vollkommen außer Acht, erhöht den psychologischen Druck und steht dem »Ankommen« im Wege. Es ist fragwürdig, ob eine suggerierte Freiwilligkeit unter starker psychologischer Belastung – wie sie nach Flucht und bei Antragsstellung meist der Fall ist – überhaupt gegeben sein kann.
Mit dem Programm wird auch die Ausreise in Konfliktländer wie Syrien finanziert. IOM hält dagegen die Sicherheitslage für zu gefährlich, um Ausreisen nach Syrien zu unterstützen. Besonders hier ist eine sensible Beratung elementar. Kritisch zu betrachten ist dabei, dass häufig staatliche Stellen über Rückkehrmöglichkeiten aufklären. Fragwürdig ist, ob die notwendige Neutralität an den Tag gelegt wird und eine individuelle, einzelfallbezogene Perspektivberatung stattfindet. Zudem herrscht die Tendenz, Rückkehrberatung auszukoppeln, wodurch eine Abklärung möglicher Bleibeperspektiven – die häufig die Entscheidung beeinträchtigt – ausbleibt.
Wie es Rückgekehrten im Herkunftsland ergeht ist oft unklar, ein Monitoring gibt es nicht. Besonders bei der finanzierten Rückkehr in kriegerische Kontexte nach Afghanistan oder Syrien schlagen unabhängige Länderexpert*innen jedoch immer wieder Alarm.
90% der befragten Rückkehrer leben in Verstecken. Rückkehrhilfe oder das Label »freiwillig zurückgekehrt« schützt davor nicht.
Friederike Stahlmann hat jüngst eine Studie zu abgeschobenen Afghanen veröffentlicht. 90% der Befragten haben in kürzester Zeit nach der Ankunft Gewalterfahrung gemacht. 50% berichten über Gewalterfahrung, die auch sonst den afghanischen Alltag prägen: manche wurden Opfer von Anschlägen, andere berichteten über Festnahmen, Bedrohungen, Versuchen der Zwangsrekrutierung und Misshandlungen durch die Taliban, wieder andere wurden Opfer bewaffneter Raubüberfälle. Ebenfalls die Hälfte der Befragten berichten über Gewalterfahrung aufgrund ihres Aufenthalts in Europa. 90% der befragten Betroffenen leben in Verstecken. Rückkehrhilfe oder das Label »freiwillig zurückgekehrt« schützt davor nicht. Im Gegenteil, das Wissen über Unterstützungsgelder kann Neider oder ehemalige Schuldner auf den Plan rufen.
»Freiwilligkeit« darf nicht durch Druck und Perspektivlosigkeit erzeugt werden!
Bei dem Angebot der »freiwilligen Rückkehr« schon früh im Verfahren besteht immer die Gefahr, Menschen, die ein begründetes Fluchtanliegen haben und vor Verfolgung im Heimatland geflohen sind, voreilig in dieses zurück zu drängen. Das »Straßburger« Urteil macht klar, dass Staaten auch bei diesem Instrument ihre Schutzverantwortung nicht vernachlässigen dürfen.
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt hatte die Tochter. Der Asylantrag ihres Vaters, ein sunnitischer Iraker, war trotz Berichten von religiösem Konflikt am Arbeitsplatz, zwei Anschlägen auf sein Leben und der versuchten Entführung der Tochter selbst abgelehnt worden. Die Ereignisse wurden zwar nicht bestritten, jedoch wurde der Konflikt als privater Streit und der Rest als Resultat der Sicherheitslage im Irak bewertet. Auch die finnische Berufungsinstanz bestätigte die Ablehnung. Ein folgenschwerer Fehler.
Statt auf seine Abschiebung zu warten, unterschrieb der Vater eine »Freiwilligkeitserklärung« und verließ mit Unterstützung der IOM Finnland Ende November 2017. Einen Monat später war er tot. Erschossen, drei Schüssen auf offener Straße.
Die finnische Regierung bestritt überhaupt zur Verantwortung gezogen werden zu können – schließlich hätte er einen Haftungsausschluss im Rahmen der »freiwilligen Rückkehr« unterschrieben. Ein Staat kann nur für Menschenrechtsverletzung verantwortlich sein, so Finnland, wenn die Abschiebung von ihm vollzogen worden wäre.
Wer trägt die Verantwortung?
Der EGMR ließ dieses Argument nicht gelten. In dem Fall sei klar, dass der Vater Finnland nicht verlassen hätte, wäre er nicht ausreisepflichtig gewesen. Damit war seine Entscheidung nicht »freiwillig«, nicht seinem freien Willen entsprungen. Es war lediglich eine Wahl zwischen einer Abschiebung und einer von IOM organisierten Rückkehr. Angesichts dieser Tatsache, spielt auch der unterschriebene Haftungsausschluss keine Rolle.
In einer Gesamtschau hätten die finnischen Behörden die Lebensgefahr des Vaters bei Rückkehr erkennen müssen
Auf die Frage, ob Finnland Verantwortung für den Tod des Vaters hat, antwortete Straßburg mit einem klaren »Ja«. Zusammengefasst stellten die Richter*innen fest, dass die finnischen Behörden die vorgebrachten Ereignisse nicht angemessen beurteilt und die verschiedenen Risikofaktoren nicht gemeinsam betrachtet hätten. In einer Gesamtschau hätten die finnischen Behörden die Lebensgefahr des Vaters bei Rückkehr erkennen müssen. Dass sie dies nicht getan haben, verletzte ihre Pflichten nach Art. 2 »Recht auf Leben« und Art. 3 »Verbot der Folter und unmenschlichen Behandlung« der Europäischen Menschenrechtskonvention.
»Freiwillig« ist höchstens die Wahl des Mittels
Damit wird einmal mehr deutlich, dass der Staat die Qualität der Asylverfahren sicherstellen muss. Die Bewertung wird auch nicht dadurch geändert, wenn der/die Betroffene »freiwillig« ausreist. Eine Teilnahme an einem solchen Programm ist eben nicht mehr freiwillig, wenn gleichzeitig schon eine Abschiebung im Raum steht. Dafür ist es auch egal, wenn die Person im Rahmen des Programms unterschrieben hat, dass keine an seiner »Rückkehr beteiligten Agenturen oder Regierung« zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Freiwillige Rückkehr: Instrument der Abschottung?
Sei es aus libyschen Gefangenenlagern, aus dem Elend in Moria oder auf der Balkanroute – überall wo das Elend groß genug und die Perspektiven möglichst offensichtlich versperrt sind, sind die Zahlen der »freiwilligen« Rückkehr hoch.
Auch Deutschland setzt auf Zuckerbrot und Peitsche. Teil der »nationale(n) Kraftanstrengung zur Rückführung« die Merkel im Oktober 2016 ausgerufen hat, ist der Fokus auf höhere Abschiebezahlen. Wie bereits aus der berüchtigten 2015 McKinsey Studie »Rückkehr-Prozesse und Optimierungspotenziale« hervorgeht, soll insbesondere die »freiwillige« Rückkehr ausgebaut werden – aus Kostengründen (S.37). Auch die McKinsey-Berater*innen halten zudem fest, dass freiwillige Rückkehr erst dann eine Option sei, wenn bei Verweigerung mit konsequenten Rückführungen zu rechnen ist (S.48).
Die Förderung der »freiwilligen« Rückkehr baut die Bundesregierung konsequent aus. Ein Beispiel ist etwa das Programm »Starthilfe Plus« und die zusätzliche Aktion »Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt«. Letzteres ist kein Aufruf zur Integration in Deutschland, sondern ein zusätzlicher finanzieller Anreizmoment für die baldige Ausreise ins Herkunftsland.
Deutschland wirbt mit finanziellem Anreizsystem für Ausreise
Möglichst früh sollen Anreize zur Rückkehr gesetzt werden, dafür sieht »Starthilfe Plus« ein Stufensystem vor. 1.200€ Höchstförderung erhält, wer noch vor Abschluss des Asylverfahrens ausreist. Wer innerhalb der Ausreisefrist ausreist oder auf ein Rechtsmittel verzichtet, erhält lediglich 800€. Bonus gibt es, wenn mehr als 4‑Familienmitglieder gemeinsam ausreisen. Bis zum 28. Dezember 2018 wurden 5.115 Anträge auf Förderung mit »Starthilfe Plus« bewilligt. Dabei wurde in 701 Fällen die Förderung während eines laufenden Asylverfahrens oder vor der Stellung eines Asylantrags gewährt.
Es ist fragwürdig, ob eine suggerierte Freiwilligkeit unter starker psychologischer Belastung überhaupt gegeben sein kann.
Hinzu kommt die nun konsolidierte Praxis, Asylsuchende bei Asylantragsstellung mit der Möglichkeit der Rückkehr zu konfrontieren und sie über das Anreizsystem aufzuklären. Unmittelbar nach der Flucht und beim ersten Behördenkontakt durch die Behörde, die das Asylverfahren führt, auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr hingewiesen zu werden, grenzt an Zynismus. Es lässt die besondere Situation Schutzsuchender vollkommen außer Acht, erhöht den psychologischen Druck und steht dem »Ankommen« im Wege. Es ist fragwürdig, ob eine suggerierte Freiwilligkeit unter starker psychologischer Belastung – wie sie nach Flucht und bei Antragsstellung meist der Fall ist – überhaupt gegeben sein kann.
Mit dem Programm wird auch die Ausreise in Konfliktländer wie Syrien finanziert. IOM hält dagegen die Sicherheitslage für zu gefährlich, um Ausreisen nach Syrien zu unterstützen. Besonders hier ist eine sensible Beratung elementar. Kritisch zu betrachten ist dabei, dass häufig staatliche Stellen über Rückkehrmöglichkeiten aufklären. Fragwürdig ist, ob die notwendige Neutralität an den Tag gelegt wird und eine individuelle, einzelfallbezogene Perspektivberatung stattfindet. Zudem herrscht die Tendenz, Rückkehrberatung auszukoppeln, wodurch eine Abklärung möglicher Bleibeperspektiven – die häufig die Entscheidung beeinträchtigt – ausbleibt.
Wie es Rückgekehrten im Herkunftsland ergeht ist oft unklar, ein Monitoring gibt es nicht. Besonders bei der finanzierten Rückkehr in kriegerische Kontexte nach Afghanistan oder Syrien schlagen unabhängige Länderexpert*innen jedoch immer wieder Alarm.
90% der befragten Rückkehrer leben in Verstecken. Rückkehrhilfe oder das Label »freiwillig zurückgekehrt« schützt davor nicht.
Friederike Stahlmann hat jüngst eine Studie zu abgeschobenen Afghanen veröffentlicht. 90% der Befragten haben in kürzester Zeit nach der Ankunft Gewalterfahrung gemacht. 50% berichten über Gewalterfahrung, die auch sonst den afghanischen Alltag prägen: manche wurden Opfer von Anschlägen, andere berichteten über Festnahmen, Bedrohungen, Versuchen der Zwangsrekrutierung und Misshandlungen durch die Taliban, wieder andere wurden Opfer bewaffneter Raubüberfälle. Ebenfalls die Hälfte der Befragten berichten über Gewalterfahrung aufgrund ihres Aufenthalts in Europa. 90% der befragten Betroffenen leben in Verstecken. Rückkehrhilfe oder das Label »freiwillig zurückgekehrt« schützt davor nicht. Im Gegenteil, das Wissen über Unterstützungsgelder kann Neider oder ehemalige Schuldner auf den Plan rufen.
»Freiwilligkeit« darf nicht durch Druck und Perspektivlosigkeit erzeugt werden!
Bei dem Angebot der »freiwilligen Rückkehr« schon früh im Verfahren besteht immer die Gefahr, Menschen, die ein begründetes Fluchtanliegen haben und vor Verfolgung im Heimatland geflohen sind, voreilig in dieses zurück zu drängen. Das »Straßburger« Urteil macht klar, dass Staaten auch bei diesem Instrument ihre Schutzverantwortung nicht vernachlässigen dürfen.
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Mittwoch, 20. November 2019
Gedanken zur Zukunft des Journalismus
che2001, 13:57h
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Donnerstag, 14. November 2019
Drohende humanitäre Katastrophe im Norden Bosniens
che2001, 19:29h
Am Dienstag sendete das ZDF in Frontal 21 einen wichtigen Beitrag über das Camp Vucjak im Norden Bosniens, die Gewalt der kroatischen Grenzpolizei und die Hoffnungslosigkeit von Menschen auf der Flucht, vor denen sich die EU abschottet.
Vor Ort bleibt die Situation dramatisch.Wenn das Camp Vucjak nicht umgehend geschlossen wird, werden im nahenden Winter dort Menschen erfrieren. Nun haben bosnische Behörden sogar eine komplette Ausgangssperre für Geflüchtete verhängt, die ab Freitag gelten soll. Damit wird es den im Norden Bosniens gestrandeten Menschen unmöglich gemacht, sich zumindest selbst mit dem Nötigsten zu versorgen.
Es sind aber die europäische Abschottungspolitik und die Pushbacks der kroatischen Grenzpolizei, die überhaupt erst dafür sorgen, dass Menschen auf der Flucht in Bosnien stranden. Durch die EU-Abschottungspolitik und die illegalen Pushbacks wurden die als Notbehelfe errichteten Lager zu Dauereinrichtungen. Die bosnischen Behörden waren mit der Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten zunehmend überfordert. So ist allmählich die Stimmung gekippt.
Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die EU mit illegalen Pushbacks Menschen systematisch in solche katastrophalen Lager abschiebt und Menschenrechte mit Füßen tritt.
Immerhin sind die Situation in Vucjak und die Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen auch Thema im EU-Parlament. Die Abgeordneten Bettina Vollath (Österreich) und Dietmar Köster (Deutschland) haben für die Socialists and Democrats Group in the European Parliament einen Veranstaltungstag zur dramatischen Lage von Menschen auf der Flucht in Bosnien organisiert. Dietmar Köster machte deutlich, dass sich die politischen Akteure, wenn sie nicht umgehend handeln, mitschuldig machen an einer humanitären Katastrophe. Das Recht auf Asyl sei ein Menschenrecht, der "Schutz" der EU-Außengrenzen dagegen nicht. Am heutigen Donnerstag hat auch das EU-Parlament über die Lage von Geflüchteten in Bosnien beraten. Die EU-Kommission hat Bosnien noch einmal aufgefordert, das Lager Vucjak zu schließen. Dass das nicht ausreicht, ist aber offenkundig.
Die EU muss jetzt die Aufnahme der Schutzsuchenden organisieren, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.
Hintergrund
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Katastrophale Lage an der kroatisch-bosnischen Grenze, 24. Oktober 2019
ProAsyl, Perspektivlos & entrechtet in Bosnien: Die Folgen der Abschottungspolitik, 16. August 2019
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Pushbacks und Gewalt an der kroatisch-bosnischen Grenze, 14. August 2019
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Frontex und die Menschenrechtsverletzungen der EU, 6. August 2019
Medienberichte
Gestrandet auf dem Müllberg, Frontal 21, ZDF vom 12. November 2019
Menschenrechte zählen nicht, in: taz vom 11. November 2019
Aid workers fear winter ‚humanitarian catastrophe‘ at Bosnia migrant camp, in: euronews vom 11. November 2019
--
Sascha Schießl
Referent der Geschäftsführung
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12 | 30173 Hannover
Telefon: 0511 - 98 24 60 30 Mo-Di + Do-Fr: 10 bis 12.30, Di + Do: 14 bis 16
Durchwahl: 0511 - 85 64 54 59
Fax: 0511 - 98 24 60 31
www.nds-fluerat.org | www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen
Vor Ort bleibt die Situation dramatisch.Wenn das Camp Vucjak nicht umgehend geschlossen wird, werden im nahenden Winter dort Menschen erfrieren. Nun haben bosnische Behörden sogar eine komplette Ausgangssperre für Geflüchtete verhängt, die ab Freitag gelten soll. Damit wird es den im Norden Bosniens gestrandeten Menschen unmöglich gemacht, sich zumindest selbst mit dem Nötigsten zu versorgen.
Es sind aber die europäische Abschottungspolitik und die Pushbacks der kroatischen Grenzpolizei, die überhaupt erst dafür sorgen, dass Menschen auf der Flucht in Bosnien stranden. Durch die EU-Abschottungspolitik und die illegalen Pushbacks wurden die als Notbehelfe errichteten Lager zu Dauereinrichtungen. Die bosnischen Behörden waren mit der Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten zunehmend überfordert. So ist allmählich die Stimmung gekippt.
Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die EU mit illegalen Pushbacks Menschen systematisch in solche katastrophalen Lager abschiebt und Menschenrechte mit Füßen tritt.
Immerhin sind die Situation in Vucjak und die Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen auch Thema im EU-Parlament. Die Abgeordneten Bettina Vollath (Österreich) und Dietmar Köster (Deutschland) haben für die Socialists and Democrats Group in the European Parliament einen Veranstaltungstag zur dramatischen Lage von Menschen auf der Flucht in Bosnien organisiert. Dietmar Köster machte deutlich, dass sich die politischen Akteure, wenn sie nicht umgehend handeln, mitschuldig machen an einer humanitären Katastrophe. Das Recht auf Asyl sei ein Menschenrecht, der "Schutz" der EU-Außengrenzen dagegen nicht. Am heutigen Donnerstag hat auch das EU-Parlament über die Lage von Geflüchteten in Bosnien beraten. Die EU-Kommission hat Bosnien noch einmal aufgefordert, das Lager Vucjak zu schließen. Dass das nicht ausreicht, ist aber offenkundig.
Die EU muss jetzt die Aufnahme der Schutzsuchenden organisieren, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.
Hintergrund
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Katastrophale Lage an der kroatisch-bosnischen Grenze, 24. Oktober 2019
ProAsyl, Perspektivlos & entrechtet in Bosnien: Die Folgen der Abschottungspolitik, 16. August 2019
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Pushbacks und Gewalt an der kroatisch-bosnischen Grenze, 14. August 2019
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Frontex und die Menschenrechtsverletzungen der EU, 6. August 2019
Medienberichte
Gestrandet auf dem Müllberg, Frontal 21, ZDF vom 12. November 2019
Menschenrechte zählen nicht, in: taz vom 11. November 2019
Aid workers fear winter ‚humanitarian catastrophe‘ at Bosnia migrant camp, in: euronews vom 11. November 2019
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Sascha Schießl
Referent der Geschäftsführung
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12 | 30173 Hannover
Telefon: 0511 - 98 24 60 30 Mo-Di + Do-Fr: 10 bis 12.30, Di + Do: 14 bis 16
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Fax: 0511 - 98 24 60 31
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Mittwoch, 30. Oktober 2019
Es gibt sie doch - Ausspähung via Whatsapp
che2001, 13:53h
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