Montag, 25. November 2019
Wider die Behinderung antifaschistischen Engagements: Das bundesweite Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ protestiert gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
Am 4. November 2019 hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) den Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Das bundesweite Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ ist erschüttert über diese Entscheidung. Die VVN-BdA ist Trägerverein und eine tragende Säule von „Aufstehen gegen Rassismus“. Der Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht die VVN-BdA in ihrer Existenz und damit auch die finanzielle und organisatorische Grundlage von „Aufstehen gegen Rassismus“. Denn verbunden damit sind Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die noch in diesem Jahr fällig werden. Weitere Nachforderungen sind zu erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche Belastungen sowie die in Zukunft fehlende Absetzbarkeit finanzieller Zuwendungen und Spenden an „Aufstehen gegen Rassismus“. „Aufstehen gegen Rassismus“ organisiert und mobilisiert seit seiner Gründung im Frühjahr 2016 politische und gesellschaftliche Spektren übergreifende Proteste gegen Rassismus und profaschistische Kräfte, insbesondere gegen die AfD. Das Bündnis erstellt und verschickt bundesweit Material an Aktive und Interessierte in ganz Deutschland. Das Bündnis leistet zudem antirassistische Bildungsarbeit: Bundesweit wurden über 13.000 „Stammtischkämpfer*innen“ dazu befähigt, rechten Parolen im Alltag entgegenzutreten. „All diese Arbeit wird zu 99 % Prozent ehrenamtlich und von Menschen getragen, die angesichts der Ausbreitung rassistischer Hetze und rechten Terrors aktiv werden und die roten Linien im demokratischen Diskurs neu ziehen wollen: Es gilt, Nazis als solche zu benennen und sich für die Würde aller Menschen wie für die Demokratie einzusetzen“, sagt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands. Hiksch weiter: „Antifaschismus muss organisiert werden. Dazu bedarf es auch finanzieller Mittel, zum Beispiel zur Erstellung und Verschickung von Informationsmaterialien sowie zur Koordinierung durch einige wenige hauptamtliche Kräfte. Es ist angesichts eines gesellschaftlichen Klimas, das auch in diesem Jahr extrem rechte Täterinnen und Täter zu Gewalttaten bis hin zu Morden ermutigt hat, absolut unverständlich, dass das Berliner Finanzamt antifaschistischem Engagement die finanzielle Basis zu entziehen versucht und die Existenz der VVN-BdA und damit auch von ‚Aufstehen gegen Rassismus’ bedroht.“ Neben bundesweiten Organisationen wie Attac, den NaturFreunden Deutschlands und dem Zentralrat der Muslime haben seit 2016 über 30.000 Menschen den Aufruf des Bündnisses unterzeichnet, darunter zahlreiche prominente Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Bewegung, aus den Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie aus Gewerkschaften wie dem DGB, der IG Metall und ver.di. Der permanente Arbeitsausschuss des Bündnisses, in dem neben der VVN/BdA Attac, die NaturFreunde Deutschlands, Jusos und Die LINKE vertreten sind, protestiert aufs Schärfste gegen die Entscheidung des Finanzamts für Körperschaften I des Landes Berlin – Antifaschismus und Antirassismus sind gemeinnützig und benötigen jede Unterstützung.

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Freitag, 22. November 2019
Griechenland plant Haftlager für Flüchtlinge
"Griechenland will die Elendslager auf den griechischen Inseln in Haftlager umwandeln. Von dort aus soll abgeschoben werden. Wenige Tage zuvor berichten deutsche Medien über Seehofers Eckpunktepapier zu einer Reform genannten Änderung des Europäischen Asylsystems."

https://www.proasyl.de/news/haftlager-bmi-plant-griechenland-handelt/

PRO ASYL-News zur Balkanroute: https://www.proasyl.de/news/elend-tote-misshandlungen-ein-dauerzustand-mitten-in-europa/

"Die Balkanroute hat sich verlagert. Menschen campieren an der serbisch-ungarischen Grenze oder im bosnischen Bihac. Und die Lager in Griechenland sind auch nach vier Jahren noch elende Provisorien. Wieder droht ein Winter, in dem Menschen deshalb sterben werden. Man muss davon ausgehen, dass diese Zustände gewollt sind und Methode haben."

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Donnerstag, 21. November 2019
Auf die harte Tour: »Freiwillig« ist nicht gleich »Freiwillig«
Nach seiner »freiwilligen Rückkehr« wird ein Iraker erschossen. Die Todesgefahr hatte Finnland im Asylverfahren nicht erkannt. Damit stand der Mann vor der Wahl: Entweder er geht, oder er wird abgeschoben. Deswegen sei die Rückkehr nicht freiwillig und Finnland verantwortlich, urteilte der EGMR. Auf diese Art der Rückkehr setzt auch Deutschland.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt hatte die Tochter. Der Asylantrag ihres Vaters, ein sunnitischer Iraker, war trotz Berichten von religiösem Konflikt am Arbeitsplatz, zwei Anschlägen auf sein Leben und der versuchten Entführung der Tochter selbst abgelehnt worden. Die Ereignisse wurden zwar nicht bestritten, jedoch wurde der Konflikt als privater Streit und der Rest als Resultat der Sicherheitslage im Irak bewertet. Auch die finnische Berufungsinstanz bestätigte die Ablehnung. Ein folgenschwerer Fehler.

Statt auf seine Abschiebung zu warten, unterschrieb der Vater eine »Freiwilligkeitserklärung« und verließ mit Unterstützung der IOM Finnland Ende November 2017. Einen Monat später war er tot. Erschossen, drei Schüssen auf offener Straße.

Die finnische Regierung bestritt überhaupt zur Verantwortung gezogen werden zu können – schließlich hätte er einen Haftungsausschluss im Rahmen der »freiwilligen Rückkehr« unterschrieben. Ein Staat kann nur für Menschenrechtsverletzung verantwortlich sein, so Finnland, wenn die Abschiebung von ihm vollzogen worden wäre.
Wer trägt die Verantwortung?

Der EGMR ließ dieses Argument nicht gelten. In dem Fall sei klar, dass der Vater Finnland nicht verlassen hätte, wäre er nicht ausreisepflichtig gewesen. Damit war seine Entscheidung nicht »freiwillig«, nicht seinem freien Willen entsprungen. Es war lediglich eine Wahl zwischen einer Abschiebung und einer von IOM organisierten Rückkehr. Angesichts dieser Tatsache, spielt auch der unterschriebene Haftungsausschluss keine Rolle.

In einer Gesamtschau hätten die finnischen Behörden die Lebensgefahr des Vaters bei Rückkehr erkennen müssen

Auf die Frage, ob Finnland Verantwortung für den Tod des Vaters hat, antwortete Straßburg mit einem klaren »Ja«. Zusammengefasst stellten die Richter*innen fest, dass die finnischen Behörden die vorgebrachten Ereignisse nicht angemessen beurteilt und die verschiedenen Risikofaktoren nicht gemeinsam betrachtet hätten. In einer Gesamtschau hätten die finnischen Behörden die Lebensgefahr des Vaters bei Rückkehr erkennen müssen. Dass sie dies nicht getan haben, verletzte ihre Pflichten nach Art. 2 »Recht auf Leben« und Art. 3 »Verbot der Folter und unmenschlichen Behandlung« der Europäischen Menschenrechtskonvention.
»Freiwillig« ist höchstens die Wahl des Mittels

Damit wird einmal mehr deutlich, dass der Staat die Qualität der Asylverfahren sicherstellen muss. Die Bewertung wird auch nicht dadurch geändert, wenn der/die Betroffene »freiwillig« ausreist. Eine Teilnahme an einem solchen Programm ist eben nicht mehr freiwillig, wenn gleichzeitig schon eine Abschiebung im Raum steht. Dafür ist es auch egal, wenn die Person im Rahmen des Programms unterschrieben hat, dass keine an seiner »Rückkehr beteiligten Agenturen oder Regierung« zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Freiwillige Rückkehr: Instrument der Abschottung?

Sei es aus libyschen Gefangenenlagern, aus dem Elend in Moria oder auf der Balkanroute – überall wo das Elend groß genug und die Perspektiven möglichst offensichtlich versperrt sind, sind die Zahlen der »freiwilligen« Rückkehr hoch.

Auch Deutschland setzt auf Zuckerbrot und Peitsche. Teil der »nationale(n) Kraftanstrengung zur Rückführung« die Merkel im Oktober 2016 ausgerufen hat, ist der Fokus auf höhere Abschiebezahlen. Wie bereits aus der berüchtigten 2015 McKinsey Studie »Rückkehr-Prozesse und Optimierungspotenziale« hervorgeht, soll insbesondere die »freiwillige« Rückkehr ausgebaut werden – aus Kostengründen (S.37). Auch die McKinsey-Berater*innen halten zudem fest, dass freiwillige Rückkehr erst dann eine Option sei, wenn bei Verweigerung mit konsequenten Rückführungen zu rechnen ist (S.48).

Die Förderung der »freiwilligen« Rückkehr baut die Bundesregierung konsequent aus. Ein Beispiel ist etwa das Programm »Starthilfe Plus« und die zusätzliche Aktion »Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt«. Letzteres ist kein Aufruf zur Integration in Deutschland, sondern ein zusätzlicher finanzieller Anreizmoment für die baldige Ausreise ins Herkunftsland.
Deutschland wirbt mit finanziellem Anreizsystem für Ausreise

Möglichst früh sollen Anreize zur Rückkehr gesetzt werden, dafür sieht »Starthilfe Plus« ein Stufensystem vor. 1.200€ Höchstförderung erhält, wer noch vor Abschluss des Asylverfahrens ausreist. Wer innerhalb der Ausreisefrist ausreist oder auf ein Rechtsmittel verzichtet, erhält lediglich 800€. Bonus gibt es, wenn mehr als 4‑Familienmitglieder gemeinsam ausreisen. Bis zum 28. Dezember 2018 wurden 5.115 Anträge auf Förderung mit »Starthilfe Plus« bewilligt. Dabei wurde in 701 Fällen die Förderung während eines laufenden Asylverfahrens oder vor der Stellung eines Asylantrags gewährt.

Es ist fragwürdig, ob eine suggerierte Freiwilligkeit unter starker psychologischer Belastung überhaupt gegeben sein kann.

Hinzu kommt die nun konsolidierte Praxis, Asylsuchende bei Asylantragsstellung mit der Möglichkeit der Rückkehr zu konfrontieren und sie über das Anreizsystem aufzuklären. Unmittelbar nach der Flucht und beim ersten Behördenkontakt durch die Behörde, die das Asylverfahren führt, auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr hingewiesen zu werden, grenzt an Zynismus. Es lässt die besondere Situation Schutzsuchender vollkommen außer Acht, erhöht den psychologischen Druck und steht dem »Ankommen« im Wege. Es ist fragwürdig, ob eine suggerierte Freiwilligkeit unter starker psychologischer Belastung – wie sie nach Flucht und bei Antragsstellung meist der Fall ist – überhaupt gegeben sein kann.

Mit dem Programm wird auch die Ausreise in Konfliktländer wie Syrien finanziert. IOM hält dagegen die Sicherheitslage für zu gefährlich, um Ausreisen nach Syrien zu unterstützen. Besonders hier ist eine sensible Beratung elementar. Kritisch zu betrachten ist dabei, dass häufig staatliche Stellen über Rückkehrmöglichkeiten aufklären. Fragwürdig ist, ob die notwendige Neutralität an den Tag gelegt wird und eine individuelle, einzelfallbezogene Perspektivberatung stattfindet. Zudem herrscht die Tendenz, Rückkehrberatung auszukoppeln, wodurch eine Abklärung möglicher Bleibeperspektiven – die häufig die Entscheidung beeinträchtigt – ausbleibt.

Wie es Rückgekehrten im Herkunftsland ergeht ist oft unklar, ein Monitoring gibt es nicht. Besonders bei der finanzierten Rückkehr in kriegerische Kontexte nach Afghanistan oder Syrien schlagen unabhängige Länderexpert*innen jedoch immer wieder Alarm.

90% der befragten Rückkehrer leben in Verstecken. Rückkehrhilfe oder das Label »freiwillig zurückgekehrt« schützt davor nicht.

Friederike Stahlmann hat jüngst eine Studie zu abgeschobenen Afghanen veröffentlicht. 90% der Befragten haben in kürzester Zeit nach der Ankunft Gewalterfahrung gemacht. 50% berichten über Gewalterfahrung, die auch sonst den afghanischen Alltag prägen: manche wurden Opfer von Anschlägen, andere berichteten über Festnahmen, Bedrohungen, Versuchen der Zwangsrekrutierung und Misshandlungen durch die Taliban, wieder andere wurden Opfer bewaffneter Raubüberfälle. Ebenfalls die Hälfte der Befragten berichten über Gewalterfahrung aufgrund ihres Aufenthalts in Europa. 90% der befragten Betroffenen leben in Verstecken. Rückkehrhilfe oder das Label »freiwillig zurückgekehrt« schützt davor nicht. Im Gegenteil, das Wissen über Unterstützungsgelder kann Neider oder ehemalige Schuldner auf den Plan rufen.
»Freiwilligkeit« darf nicht durch Druck und Perspektivlosigkeit erzeugt werden!

Bei dem Angebot der »freiwilligen Rückkehr« schon früh im Verfahren besteht immer die Gefahr, Menschen, die ein begründetes Fluchtanliegen haben und vor Verfolgung im Heimatland geflohen sind, voreilig in dieses zurück zu drängen. Das »Straßburger« Urteil macht klar, dass Staaten auch bei diesem Instrument ihre Schutzverantwortung nicht vernachlässigen dürfen.

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Mittwoch, 20. November 2019
Gedanken zur Zukunft des Journalismus
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Donnerstag, 14. November 2019
Drohende humanitäre Katastrophe im Norden Bosniens
Am Dienstag sendete das ZDF in Frontal 21 einen wichtigen Beitrag über das Camp Vucjak im Norden Bosniens, die Gewalt der kroatischen Grenzpolizei und die Hoffnungslosigkeit von Menschen auf der Flucht, vor denen sich die EU abschottet.

Vor Ort bleibt die Situation dramatisch.Wenn das Camp Vucjak nicht umgehend geschlossen wird, werden im nahenden Winter dort Menschen erfrieren. Nun haben bosnische Behörden sogar eine komplette Ausgangssperre für Geflüchtete verhängt, die ab Freitag gelten soll. Damit wird es den im Norden Bosniens gestrandeten Menschen unmöglich gemacht, sich zumindest selbst mit dem Nötigsten zu versorgen.
Es sind aber die europäische Abschottungspolitik und die Pushbacks der kroatischen Grenzpolizei, die überhaupt erst dafür sorgen, dass Menschen auf der Flucht in Bosnien stranden. Durch die EU-Abschottungspolitik und die illegalen Pushbacks wurden die als Notbehelfe errichteten Lager zu Dauereinrichtungen. Die bosnischen Behörden waren mit der Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten zunehmend überfordert. So ist allmählich die Stimmung gekippt.
Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die EU mit illegalen Pushbacks Menschen systematisch in solche katastrophalen Lager abschiebt und Menschenrechte mit Füßen tritt.
Immerhin sind die Situation in Vucjak und die Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen auch Thema im EU-Parlament. Die Abgeordneten Bettina Vollath (Österreich) und Dietmar Köster (Deutschland) haben für die Socialists and Democrats Group in the European Parliament einen Veranstaltungstag zur dramatischen Lage von Menschen auf der Flucht in Bosnien organisiert. Dietmar Köster machte deutlich, dass sich die politischen Akteure, wenn sie nicht umgehend handeln, mitschuldig machen an einer humanitären Katastrophe. Das Recht auf Asyl sei ein Menschenrecht, der "Schutz" der EU-Außengrenzen dagegen nicht. Am heutigen Donnerstag hat auch das EU-Parlament über die Lage von Geflüchteten in Bosnien beraten. Die EU-Kommission hat Bosnien noch einmal aufgefordert, das Lager Vucjak zu schließen. Dass das nicht ausreicht, ist aber offenkundig.
Die EU muss jetzt die Aufnahme der Schutzsuchenden organisieren, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.
Hintergrund
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Katastrophale Lage an der kroatisch-bosnischen Grenze, 24. Oktober 2019
ProAsyl, Perspektivlos & entrechtet in Bosnien: Die Folgen der Abschottungspolitik, 16. August 2019
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Pushbacks und Gewalt an der kroatisch-bosnischen Grenze, 14. August 2019
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Frontex und die Menschenrechtsverletzungen der EU, 6. August 2019
Medienberichte
Gestrandet auf dem Müllberg, Frontal 21, ZDF vom 12. November 2019
Menschenrechte zählen nicht, in: taz vom 11. November 2019
Aid workers fear winter ‚humanitarian catastrophe‘ at Bosnia migrant camp, in: euronews vom 11. November 2019
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Sascha Schießl
Referent der Geschäftsführung

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12 | 30173 Hannover

Telefon: 0511 - 98 24 60 30 Mo-Di + Do-Fr: 10 bis 12.30, Di + Do: 14 bis 16
Durchwahl: 0511 - 85 64 54 59
Fax: 0511 - 98 24 60 31

www.nds-fluerat.org | www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen

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Mittwoch, 30. Oktober 2019
Es gibt sie doch - Ausspähung via Whatsapp
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Freitag, 25. Oktober 2019
IBIS e.V. verurteilt den Angriffskrieg der Türkei auf die Region Nord- und Ostsyrien
Pressemitteilung IBIS e.V. vom 25.10.2019 – Stellungnahme zum Angriffskrieg der Türkei auf Nord- und Ostsyrien


Die Türkei führt einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien. IBIS e.V. fordert den Abzug des türkischen Militärs und der verbündeten islamistischen Milizen aus der Grenzregion Syrien-Türkei. Die Bundesregierung sollte die türkische Regierung stärker unter Druck setzen und ihre Waffenexporte vollständig stoppen.







Über dreieinhalb Millionen flüchtende Menschen aus Syrien und dem Irak nahm die Türkei während der grausamen Kriege in Syrien und dem Irak auf. Im Gegenzug erhielt sie von der EU im Rahmen eines politischen Deals finanzielle Unterstützung in Milliardenhöhe. Die europäischen Staaten beabsichtigten, sich durch diesen „Ausgleich“ vor Schutzsuchenden zu schützen – Geld gegen Grenzschutz vor Menschen in ernsthafter Not.

Angesichts dieses EU-Türkei-Deals schließen Deutschland und die EU nun die Augen vor der antidemokratischen und menschenrechtsverachtenden Politik der türkischen AKP-Regierung unter Präsident Erdoğan. Die politischen Reaktionen Deutschlands und der EU sind mehr als zurückhaltend. Der NATO-Partner Türkei behält seine westlichen Verbündeten in einer Zwickmühle: missfallen Erdoğan die Reaktionen seiner europäischen Verbündeten, würde er für die Geflüchteten die Grenzen Richtung EU öffnen. Ein Druckmittel, das offenbar Wirkung entfaltet.







Türkei untergräbt demokratische Bestrebungen im eigenen Land und in Nord- und Ostsyrien



Die türkische AKP-Regierung untergräbt seit Jahren demokratische Bestrebungen der eigenen Bevölkerung: durch die Außeramtssetzung von oppositionellen Politiker_innen, unter anderem aus der HDP, die Gefangennahme und Misshandlungen politischer Gegner_innen des AKP-Regimes, die Niederschlagung von friedlichen Protesten, wie etwa die Gezi-Proteste, die Kündigung tausender Akademiker_innen für den Frieden und die Exmatrikulation zehntausender Studierender, die sich mit diesen solidarisierten.

Die Akademiker_innen für den Frieden hatten unter anderem die groben Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land gegen die kurdische Bevölkerung beanstandet, nachdem die türkische Regierung im Jahr 2015 massiv gegen die vor allem kurdischstämmige Bevölkerung im Osten des Landes vorgegangen war. Die dortige Bevölkerung hatte in den vergangenen Jahren mit dem Aufbau autonomer basisdemokratischer Strukturen begonnen. Nun greift das türkische Militär und mit ihr verbündete islamistische Milizen die Gebiete in Nord- und Ostsyrien an. Ziel Erdogans ist, die Region zu destabilisieren und von innenpolitischen Problemen abzulenken.



Der Krieg unterbindet die Demokratisierung des Gebietes, die von der dortigen Bevölkerung mit der Idee einer demokratischen Föderation namens Rojava bereits viele Fortschritte machte und ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in der Region zum Ziel hat. Die Region Nord- und Ostsyrien war auf dem Weg, eine basisdemokratische, gleichberechtigte und ökologische Gesellschaft aufzubauen. Hunderttausende Binnenflüchtlinge aus anderen Teilen Syriens haben dort Zuflucht gefunden. Die kurdischen Verteidigungseinheiten wurden zu Verbündeten des Westens. Schließlich waren es vor allem sie, die den „Islamischen Staat“ in diesem Gebiet erfolgreich bekämpften und dabei ihre Angehörigen verloren. Außerdem hielten sie bisher Tausende ausländische IS-Kämpfer_innen fest, um deren Rückholung sich einige europäischen Staaten kaum bis gar nicht bemühten. Durch die jetzigen Angriffe konnten viele IS-Anhänger_innen aus den Camps gelangen, die zuvor von den kurdischen Einheiten bewacht worden sind. Es gibt Berichte über gezielte Bombenangriffe auf Gefängnisse mit inhaftierten IS-Kämpfer_innen sowie Aufstände und Ausbrüche.



Nun drohen die demokratischen Entwicklungen in Nord- und Ostsyrien durch die türkische Intervention zu scheitern und viele Zivilist_innen ihr Leben zu verlieren. Es deutet sich an, dass das Gebiet zunächst von türkischen, syrischen und russischen Truppen besetzt und damit geteilt werden wird. Mittelfristig wird das syrische Folterregime um Präsident Baschar al-Assad die Kontrolle über die kurdischen Autonomiegebiete Syriens voraussichtlich zurückgewinnen und seine Macht in der Region wieder ausbauen. Die USA und die EU profitierten vom Einsatz der Kurd_innen – jetzt überlassen die ehemaligen westlichen Verbündeten die Zivilbevölkerung in Nord- und Ostsyrien angesichts der türkischen Aggression sich selbst.



Plan der türkischen Regierung ist, die Grenzgebiete in Nord- und Ostsyrien weitreichend zu besetzen – wie sie es bereits in Efrin getan hat. Anschließend will sie dort syrische Geflüchtete in neu errichteten Dörfern ansiedeln. Die Türkei führt also einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und beabsichtigt zudem, tausende Geflüchtete aus Syrien gegen ihren Willen umzusiedeln. Nun beginnt das türkische Regime, die „freiwillige Rückkehr“ von Geflüchteten aus Syrien unter Drohungen und Gewalt zu „fördern“ und Abschiebungen in die völkerrechtswidrig eingerichtete „Sicherheitszone“ durchzuführen . Gleichzeitig wird die aktuelle Bevölkerung der Region verdrängt. Zwangsumsiedlung und Bevölkerungsverdrängung gelten als Vertreibung und verstoßen gegen das Völkerrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention.



Bereits in den ersten Tagen des Krieges wurde offenbar gezielt zivile Infrastruktur, wie Wasserversorgung und Krankenhäuser, in den Gebieten Haseke und um Serekaniye von türkischen Luftangriffen attackiert. Schon die ersten türkischen Angriffe drängten, laut Rojava Information Center, etwa 200.000 Menschen zur Flucht. Jeden Tag steigt die Anzahl an Binnenflüchtlingen um weitere Tausende.



Wir schließen uns den Befürchtungen von medico international an. Die Menschenrechtsorganisation erklärt, es droht ein weiterer „Krieg, der viele Opfer mit sich bringen wird, die weitere Destabilisierung der gesamten Region vorantreibt und die Reorganisierung der Terrororganisation Islamischer Staat zur Folge haben wird. Dieser Krieg droht die Errungenschaften Rojavas zunichte zu machen: das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und religiöser Minderheiten, Gleichberechtigung, Demokratie und Partizipation.“ Die Folge wird eine weitere humanitäre Katastrophe sein.







Forderungen von IBIS e.V. an die Bundesregierung: keine Rüstungsexporte in die Türkei





IBIS e.V. verurteilt die Reaktionsarmut der Bundesregierung gegenüber den vielfachen Aufforderungen, den Waffenhandel an die Türkei einzustellen und sich klar gegen die türkische Aggressionspolitik zu positionieren. Obwohl ein erneuter Angriff der Türkei auf die Region sich lange angekündigt hatte, wurde erst jetzt der ausufernde Waffenhandel eingeschränkt – und das lediglich für zukünftige Waffengeschäfte. Für die bereits geplante Aufrüstung der Türkei durch die deutsche Waffenindustrie soll es keinen Abbruch geben. Aus unserer Sicht ist dies eine außen- bzw. friedenspolitische Bankrotterklärung der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD und ein Zeichen für eine tatsächliche Kapitulation vor der despotischen AKP-Regierung in Ankara.



Wir sagen: Schluss damit! Deutschland und die EU können nicht weiter Menschenrechte brechende Staaten für das Abschirmen von schutzsuchenden Menschen bezahlen. Wir brauchen ein faires Aufnahmesystem und eine starke Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen in den Herkunftsländern! Wir müssen Fluchtursachen und Menschenrechtsverletzungen wie diesen Krieg aktiv bekämpfen!



Alle, die etwas gegen die Lage tun wollen, können sich den zahlreichen friedlichen Protesten anschließen, die allerorts organisiert werden. Außerdem können Unterschriften in der verlinkten Petition dabei helfen, Druck aufzubauen und für Menschenrechte einzutreten.








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Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an:



Ina Göken IBIS e.V. presse@ibis-ev.de

Hendrik Lammers IBIS e.V. asyl@ibis-ev.de







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Hendrik Lammers



IBIS - Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.



Beratung für geflüchtete Menschen

consultation pour les réfugiés



Klävemannstraße 16

26122 Oldenburg



Direktwahl: 0441/ 920582 40

Zentrale: 0441/ 920582 10

Fax: 0441/ 920582 4

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Donnerstag, 17. Oktober 2019
Gegen den Angriffskrieg der Türkei in Rojava
Die Bundesregierung hat angesichts der türkischen Syrien-Offensive Waffenlieferungen an Ankara eingeschränkt. Doch neue Exportzahlen weisen darauf hin, dass der NATO-Partner dieses Jahr erneut wichtigster Empfänger werden könnte.
In den ersten acht Monaten des Jahres hat die Türkei Kriegswaffen im Wert von 250,4 Millionen Euro von Deutschland erhalten. Das ist bereits jetzt der höchste Jahreswert seit 2005. Die neuen Exportzahlen gehen aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Anfrage der stellvertretenden Linksfraktionschefin Sevim Dagdelen hervor. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.
Die Türkei könnte damit dieses Jahr größter Abnehmer deutscher Waffen sein. Trotz eines wegen der türkischen Syrien-Offensive teilweise verhängten Rüstungsexportstopps. Bundesaußenminister Heiko Maas hatte am Samstag bekanntgegeben, dass keine Lieferungen von Rüstungsgütern mehr an die Türkei genehmigt werden - vorausgesetzt, sie können im Konflikt in Nordsyrien genutzt werden. Andere Waffenexporte an den NATO-Partner billigt die Bundesregierung weiterhin. Bereits genehmigte Geschäfte sind vom Lieferstopp ebenfalls nicht betroffen...(.ard heute)

ein Witz dieser BRD-Beschluss
mit Betroffenheit
wolfgang jungheim, Koblenz


fortsetzung der news
Anstieg bei Einzelgenehmigungen
Die Linksfraktionsvizechefin Dagdelen nannte die neuen Zahlen einen "Offenbarungseid der Bundesregierung". Sie belegten "in erschreckender Weise die skruppellose Hochrüstung der Türkei", sagte sie. So entlarve sich laut Dagdelen das "ganze Gerede von einer restriktiven Rüstungsexportpolitik selbst als großer Schwindel. Laut Wirtschaftsministerium handelt es sich bei den gelieferten Waffen um "Ware ausschließlich für den maritimen Bereich".
Auch bei den neuen Exportgenehmigungen der Bundesregierung für die Türkei gibt es erstmals seit drei Jahren wieder eine Steigerung: Bis zum 9. Oktober gab es grünes Licht für Rüstungslieferungen im Wert von 28,5 Millionen Euro. Das ist schon jetzt so viel wie im gesamten Jahr 2018 mit 12,9 Millionen Euro. Auch die Einzelgenehmigungen an die Türkei stiegen dieses Jahr an - waren es 2018 noch 58, haben sie sich in den ersten neuneinhalb Monaten dieses Jahres auf 182 mehr als verdreifacht.
Die deutschen Rüstungsexportregeln zählen zu den strengsten der Welt. Doch der größte deutsche Rüstungskonzern will sich von diesen Regeln unabhängig machen. Über Umwege exportiert die Rheinmetall AG Bomben und komplette Munitionsfabriken in Länder wie Ägypten oder Saudi-Arabien. Und die Politik lässt dies ungehindert zu. | mehr
Auch vergangenes Jahr machten die Lieferungen an die Türkei fast ein Drittel aller deutschen Rüstungsexporte aus. Damit war die Türkei klar die Nummer eins unter den Empfängerländern deutscher Rüstungsgüter: Das Land nahm Waffenlieferungen im Wert von 242,8 Millionen Euro ab. In der Summe beliefen sich die deutschen Rüstungsexporte im Jahr 2018 auf 770,8 Millionen Euro. Nach Zahlen des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI zählte Deutschland in den vergangenen zehn Jahren zu den fünf wichtigsten Waffenlieferanten der Türkei - nach den USA, Südkorea, Italien und Spanien.
Mehr deutsche Waffen im ersten Halbjahr 2019
Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2019 insgesamt Rüstungsexporte im Wert von 5,3 Milliarden Euro genehmigt - und damit bereits mehr als im gesamten Jahr 2018. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet das ein Plus von 107 Prozent. Das geht ebenfalls aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Omid Nouripour hervor. Damit zeichnet sich eine Trendwende ab: In den vergangenen drei Jahren war das Exportvolumen kontinuierlich geschrumpft und lag zuletzt bei 4,8 Milliarden Euro.
Über dieses Thema berichtete MDR Aktuell am 17. Oktober 2019 um 07:30 Uhr.

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Sonntag, 13. Oktober 2019
Operation Friedensquelle
Damit hat Erdogan es nahe zum Unwort des Jahrtausends gebracht, in Richtung "Arbeit macht frei". Zum Kotzen, was da abläuft. Biji Kurdistan Azad!

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Donnerstag, 1. August 2019
Zum Warschauer Aufstand
Das Schmählichste an dem ganzen Ereignis ist dass die Rote Armee die ganze Zeit tatenlos zuschaute und erst losmarschierte als der Aufstand endgültig niedergeschlagen war.


Ebenso schmählich wie die Tatsache dass vorher der Aufstand im Warschauer Ghetto keine nennenswerte Unterstützung durch den polnischen Widerstand erhalten hatte.

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