Samstag, 3. November 2012
Den Flüchtlingen eine Stimme!
Unbedingt lesenswert:

http://refugeetentaction.net/index.php?lang=de

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Und nochmal was zum Thema "Racial Profiling"
Hier noch ein recht langer, gleichwohl sehr lesenswerter Artikel vom 01.11.2012, gefunden bei <heise.de>, welcher die Sichtweise der "Kontrollopferseite" nebst "Unterstützerseite" gut abbildet und die Kontrollsituation im Zug sowie die beiden nunmehr beendeten Gerichtsverfahren (das Strafverfahren und das verwaltungsgerichtliche Verfahren) aus dieser Sichtweise wiedergibt.

Der Ausgang beider gerichtlicher Verfahren zugunsten der "Kontrollopferseite" bedeutet nicht, dass sich Jedermann nunmehr gegen solche verdachtsunabhängigen Personenkontrollen durch Polizeikräfte "zur Wehr setzen" oder sich gar solchen Kontrollen ignorant entziehen kann. Vielmehr wird befürchtet, dass diese Kontrollen wie bisher konsequent fortgeführt werden und der ihnen innewohnende "rassistische Blick" und der "strukturelle Rassismus" nur sprachlich anders "verpackt" werden.

Eine Ungleichbehandlung z.B. von Reisenden im Zug und auf den Bahnhöfen auf Grund der Merkmale "Rasse" und "Hautfarbe" sind jedoch als unzulässige Diskriminierung zu erkennen. Dass die Polizeien des Bundes und der Länder dies nunmehr tatsächlich verinnerlichen und in entsprechende dienstlliche Handlungsanweisungen umsetzen, wird nicht genügen. Vielmehr sind der Bundes- und die Landesgesetzgeber gefordert, der folgend zitierten, eher plakativ wirkenden Aussage der Bundesregierung eine nachprüfbare und nachlesbare Glaubhaftigkeit mittels entsprechender Gesetzestextänderungen zu verleihen:

"Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im BPolG sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind." (aus der Bt-Drucks. 17/6778)

Dass Jedermann sich alltäglich aufgefordert sehen möge, bei solchen Kontrollen nicht wegzuschauen, versteht sich (hoffentlich) von selbst.

(Th.A.)
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Rassistische Fahndungsraster

Michael Plöse, 01.11.2012

Oberverwaltungsgericht erklärt Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe als unzulässige Diskriminierung, kaum vorstellbar ist jedoch, dass damit auch diese Praxis ein Ende haben wird.

Sie zählt zu den augenfälligsten Zynismen des deutschen Polizeirechts und ist schon seit langem ein juridisches Füllhorn für Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit nicht-deutschem Aussehen und anderen "Norm-Abweichlern": die sogenannte anlasslose, verdachtsunabhängige Personenkontrolle (auch Schleierfahndung genannt). Angeblich ohne besonderen Verdacht dürfen auf dieser in mehreren Polizeigesetzen der Länder und des Bundes verankerten Rechtsgrundlage Personen nach ihren Absichten und ihrer Herkunft befragt, ihre Personalien verlangt und mit dem Fahndungsbestand abgeglichen sowie ihre Sachen durchsucht werden.

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