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Dienstag, 20. November 2012
Al Kargah, VNB und Flüchtlingsrat laden ein - Lesung
che2001, 19:05h
Unerwünscht. Lesung mit den Sadinam-Brüdern
am 21.12.2012
um 16 Uhr
im kargah, Zur Bettfedernfabrik 1, Hannover – Linden
aus Anlass des 64. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Zum Inhalt:
Die Brüder Milad, Mojtaba und Masoud Sadinam sind in Teheran, der Hauptstadt Irans, geboren. Noch als Kinder flohen sie mit ihrer politisch verfolgten Mutter vor dem iranischen Regime nach Deutschland. Allein und mit nur einem Koffer in der Hand begann für sie in einer westfälischen Kleinstadt ein zehnjähriger, zermürbender Kampf um das Bleiberecht. Er endete beinahe mit der Abschiebung. Durch ihren starken Zusammenhalt und mit Hilfe von Freunden und Bekannten schafften sie es schließlich, sich gegen die Zerstörung ihres Zuhauses erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Sie lernten Deutsch, machten Abitur, erhielten Stipendien und bestanden Aufnahmeprüfungen an privaten Universitäten. Schließlich waren sie da angekommen, wo viele Deutsche hinwollen – dort, wo Menschen Karriere machen. Doch sie entschieden sich, den Eliteunis den Rücken zu kehren. Ihren Platz haben sie woanders gefunden. Heute entwickelt Milad Computerspiele und verwirklicht damit seinen Jugendtraum, Masoud und Mojtaba studieren in Frankfurt Geschichte, Politik und Philosophie.
Ihr biographisches Buch verstehen die Sadinam-Brüder als ihren Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Realität der Flüchtlinge und Migranten/innen, aber darüber hinaus auch als Auseinandersetzung über die Werte unserer Gesellschaft. Weil sie seit ihrer Kindheit alles zusammen erlebt haben, weil sie die schwierigsten Momente nur Hand in Hand überlebt haben, erzählen sie ihre Geschichte auch wirklich “gemeinsam”. Jeder berichtet aus seiner Perspektive, gefüllt mit eigenen Erfahrungen, Ängsten und Sehnsüchten. Wir hoffen, mit den Sadinams ein wahrhaftiges, facettenreiches Bild ihres Lebens zu entwerfen.
am 21.12.2012
um 16 Uhr
im kargah, Zur Bettfedernfabrik 1, Hannover – Linden
aus Anlass des 64. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Zum Inhalt:
Die Brüder Milad, Mojtaba und Masoud Sadinam sind in Teheran, der Hauptstadt Irans, geboren. Noch als Kinder flohen sie mit ihrer politisch verfolgten Mutter vor dem iranischen Regime nach Deutschland. Allein und mit nur einem Koffer in der Hand begann für sie in einer westfälischen Kleinstadt ein zehnjähriger, zermürbender Kampf um das Bleiberecht. Er endete beinahe mit der Abschiebung. Durch ihren starken Zusammenhalt und mit Hilfe von Freunden und Bekannten schafften sie es schließlich, sich gegen die Zerstörung ihres Zuhauses erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Sie lernten Deutsch, machten Abitur, erhielten Stipendien und bestanden Aufnahmeprüfungen an privaten Universitäten. Schließlich waren sie da angekommen, wo viele Deutsche hinwollen – dort, wo Menschen Karriere machen. Doch sie entschieden sich, den Eliteunis den Rücken zu kehren. Ihren Platz haben sie woanders gefunden. Heute entwickelt Milad Computerspiele und verwirklicht damit seinen Jugendtraum, Masoud und Mojtaba studieren in Frankfurt Geschichte, Politik und Philosophie.
Ihr biographisches Buch verstehen die Sadinam-Brüder als ihren Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Realität der Flüchtlinge und Migranten/innen, aber darüber hinaus auch als Auseinandersetzung über die Werte unserer Gesellschaft. Weil sie seit ihrer Kindheit alles zusammen erlebt haben, weil sie die schwierigsten Momente nur Hand in Hand überlebt haben, erzählen sie ihre Geschichte auch wirklich “gemeinsam”. Jeder berichtet aus seiner Perspektive, gefüllt mit eigenen Erfahrungen, Ängsten und Sehnsüchten. Wir hoffen, mit den Sadinams ein wahrhaftiges, facettenreiches Bild ihres Lebens zu entwerfen.
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Dem behördlichen Rassismus entgegentreten - Schluss mit racial profiling!
che2001, 17:54h
Zweiter Anlauf der "Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V. (SD e.V.) und Weiterer, zum "racial / ethnic profiling" von Reisenden durch die BPol eine Online-Petition beim Bundestag einzureichen.
Mitzeichnungsfrist
20.11.2012 - 18.12.2012
Link:
Bundespolizei - Äußere Merkmale nicht als Grund für Identitätskontrollen und Durchsuchungen
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_07/Petition_37656.html
Bt-Petition 37656
Bundespolizei - Äußere Merkmale nicht als Grund für Identitätskontrollen und Durchsuchungen
vom 07.11.2012
Hauptpetent
Tahir Thomas Della, München, ISD-Vorstandsmitglied
Text der Petition
Wir, die Petenten, fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die folgenden Maßnahmen (die in der Begründung zu finden sind) einzuführen und umzusetzen, um Diskriminierung durch „Racial/Ethnic Profiling“ zu beenden. „Racial/Ethnic Profiling“ beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen (wie ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationale Herkunft oder Religion) als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz durch die Bundespolizei.
Begründung
Wir fordern:
• Die bundesgesetzlichen Regelungen abzuschaffen, die sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrollen der Polizei erlauben. Bei diesen Kontrollen werden Menschen aufgrund einer rein subjektiven Beurteilung der Beamt_innen nach äußerlichen Kriterien ausgewählt, ohne dass nachprüfbare Gründe vorliegen müssen. Diese Kontrollen leisten daher ganz zwangsläufig einer Ungleichbehandlung basierend auf „Racial/Ethnic Profiling“ Vorschub.
• Diskriminierungstatbestände, die von staatlichen Akteuren ausgehen - wozu „Racial/Ethnic Profiling“ durch die Polizei zu zählen ist - in § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzufügen.
• Durch Anti-Rassismus-Trainings und eine Überarbeitung der Einsatzstrategie die Polizeibehörden in die Lage zu versetzen, ihre hoheitlichen Aufgaben ohne „Racial/Ethnic Profiling“ durchzuführen. Sowohl die Polizeiausbildung als auch die Fortbildung von Polizeibeamt_innen muss auf diese Herausforderung angemessen reagieren.
• Meldestrukturen zu schaffen, die eine lückenlose Erfassung von Fehlverhalten von Polizeibeamt_innen, erlauben. Diese Vorkommnisse müssen von einer unabhängigen und fachkompetenten Prüfinstanz analysiert und bearbeitet werden. Eine bundesweite Statistik soll hierzu geführt werden.
Offiziell gibt es „Racial/Ethnic“ in der Bundesrepublik Deutschland nicht. In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zum Thema aus dem Jahr 2011 (Drucksache 17/6778) lautete die Antwort der Bundesregierung: „Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im Bundespolizeigesetz sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind.“
Diese Ansicht kann aber ausschließlich auf theoretischen Überlegungen zur Anwendung des Polizeirechts basieren. Die Realität der Polizeiarbeit wird dabei offenkundig verkannt. Die Praxis des „Racial/Ethnic Profiling“ ist der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle bzw. Schleierfahndung inhärent. Es soll hier insbesondere zur Verhinderung der unerlaubten Einreise nach verdächtig „fremd“ aussehenden Menschen Ausschau gehalten werden. Dass es dabei regelmäßig zur Diskriminierung aufgrund von rassistischen, ethnischen und religiösen Merkmalen kommt, zeigen auch zahlreiche Berichte von Betroffenen.
Die unklare Gesetzeslage im Bundespolizeigesetz bedarf dringend einer Klärung.
Dies gilt umso mehr, als internationale und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss und die Europäische Grundrechteagentur bereits dargelegt haben, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der „ethnischen“ Zuschreibung oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen.
Link:
Petition mitzeichnen
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_07/Petition_37656.mitzeichnen.html
Mitzeichnungsfrist
20.11.2012 - 18.12.2012
Link:
Bundespolizei - Äußere Merkmale nicht als Grund für Identitätskontrollen und Durchsuchungen
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_07/Petition_37656.html
Bt-Petition 37656
Bundespolizei - Äußere Merkmale nicht als Grund für Identitätskontrollen und Durchsuchungen
vom 07.11.2012
Hauptpetent
Tahir Thomas Della, München, ISD-Vorstandsmitglied
Text der Petition
Wir, die Petenten, fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die folgenden Maßnahmen (die in der Begründung zu finden sind) einzuführen und umzusetzen, um Diskriminierung durch „Racial/Ethnic Profiling“ zu beenden. „Racial/Ethnic Profiling“ beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen (wie ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationale Herkunft oder Religion) als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz durch die Bundespolizei.
Begründung
Wir fordern:
• Die bundesgesetzlichen Regelungen abzuschaffen, die sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrollen der Polizei erlauben. Bei diesen Kontrollen werden Menschen aufgrund einer rein subjektiven Beurteilung der Beamt_innen nach äußerlichen Kriterien ausgewählt, ohne dass nachprüfbare Gründe vorliegen müssen. Diese Kontrollen leisten daher ganz zwangsläufig einer Ungleichbehandlung basierend auf „Racial/Ethnic Profiling“ Vorschub.
• Diskriminierungstatbestände, die von staatlichen Akteuren ausgehen - wozu „Racial/Ethnic Profiling“ durch die Polizei zu zählen ist - in § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzufügen.
• Durch Anti-Rassismus-Trainings und eine Überarbeitung der Einsatzstrategie die Polizeibehörden in die Lage zu versetzen, ihre hoheitlichen Aufgaben ohne „Racial/Ethnic Profiling“ durchzuführen. Sowohl die Polizeiausbildung als auch die Fortbildung von Polizeibeamt_innen muss auf diese Herausforderung angemessen reagieren.
• Meldestrukturen zu schaffen, die eine lückenlose Erfassung von Fehlverhalten von Polizeibeamt_innen, erlauben. Diese Vorkommnisse müssen von einer unabhängigen und fachkompetenten Prüfinstanz analysiert und bearbeitet werden. Eine bundesweite Statistik soll hierzu geführt werden.
Offiziell gibt es „Racial/Ethnic“ in der Bundesrepublik Deutschland nicht. In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zum Thema aus dem Jahr 2011 (Drucksache 17/6778) lautete die Antwort der Bundesregierung: „Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im Bundespolizeigesetz sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind.“
Diese Ansicht kann aber ausschließlich auf theoretischen Überlegungen zur Anwendung des Polizeirechts basieren. Die Realität der Polizeiarbeit wird dabei offenkundig verkannt. Die Praxis des „Racial/Ethnic Profiling“ ist der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle bzw. Schleierfahndung inhärent. Es soll hier insbesondere zur Verhinderung der unerlaubten Einreise nach verdächtig „fremd“ aussehenden Menschen Ausschau gehalten werden. Dass es dabei regelmäßig zur Diskriminierung aufgrund von rassistischen, ethnischen und religiösen Merkmalen kommt, zeigen auch zahlreiche Berichte von Betroffenen.
Die unklare Gesetzeslage im Bundespolizeigesetz bedarf dringend einer Klärung.
Dies gilt umso mehr, als internationale und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss und die Europäische Grundrechteagentur bereits dargelegt haben, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der „ethnischen“ Zuschreibung oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen.
Link:
Petition mitzeichnen
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_07/Petition_37656.mitzeichnen.html
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