Dienstag, 22. Januar 2013
Festung Europa: Italien deportiert Kinder
Nach einem neuen Bericht von Human Rights Watch überstellt Italien
pauschal Minderjährige in Dublin-Verfahren nach Griechenland. Grundlage
sei ein Rückübernahmeabkommen aus dem Jahr 1999. Dieses schreibt zwar
die Beachtung des Non-Refoulement-Grundsatzes vor. Nach Aussagen
mehrerer interviewter Asylsuchender sollen die Überstellungen aber ohne
weitere Prüfung direkt bei der Ankunft per Fähre erfolgt sein.

Die Überstellungen dürften im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH
(Verfahren M.S.S. gegen Belgien und Griechenland) stehen und das
Refoulement-Verbot verletzen. Damit dürfte die Praxis auch in
Dublin-Verfahren zwischen Deutschland und Italien für die Frage eines
Selbsteintritts der Bundesrepublik bedeutsam sein.

Link zum (englischsprachigen) HRW-Bericht:
http://www.hrw.org/news/2013/01/21/italy-summary-returns-greece-violate-rights.

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