Freitag, 17. November 2017
Die sogenannten Klans
Immer wieder wird gesagt, die Rückständigkeit schwarzafrikanischer Gesellschaften läge unter anderem darinbegründet, dass deren Angehörige sich als Mitglieder von Klans oder Stämmen, nicht als Staatsbürger definieren würden. Im hiesigen Teil der Bloggosphäre wurden solche Positionen beispielsweise von Willy und Bersarin vertreten. Nun, bezogen auf Territorien wie den Tschad oder Lesotho mag das zutreffen. Doch wenn sich Menschen als Ashanti, Fulbe, Haussa oder Songhai bezeichnen und nicht als Bürger von Senegal, Gambia, Ghana oder Nigeria, dann tun sie das, weil sie Nationen ohne Nationalstaat angehören, deren Territorien durch in kolonialer Willkür gezogene Grenzen zerteilt wurden. Diese nationalen Zugehörigkeiten als Klans oder Stämme abzuqualifizieren zeugt von einer implizit rassistischen eurozentrischen Sichtweise, die auch von sich fortschrittlich denkend Wähnenden aus Unwissenheit vertreten wird.

Machen wir ein Gedankenexperiment:

Stellen wir uns vor, die Bretagne, die Normandie, das Pas-de-Calais, Flandern, die Niederlande, Ostfriresland, Oldenburg und Bremen bildeten einen Staat namens Gugan, dessen offizielle Amtssprache Finnisch ist. Nehmen wir weiter an, die Auvergne, die Ile de France, der östliche Teil Frankreichs, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen bildeten einen weiteren Staat namens Tschingbäng mit Russisch als Amtssprache.

Schließlich würden Aquitanien, das Languedoc, die Schweiz, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Tschechien im Staat Arelat mit der Amtssprache Arabisch zusammengefasst.

In Nordamerika würde sich alle Welt aufregen und amüsieren über diese archaischen Franzosen, die sich als Angehörige ihres Klans und nicht als Bürger ihrer Staaten betrachten würden. So etwa sind die afrikanischen Verhältnisse.

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