Donnerstag, 22. August 2019
Das Tiroler Trachtenfest als weltoffene Veranstaltung
Ich hatte ja, als ich vor Jahren schrieb dass ich als Linker der noch immer auf die Massen setzt mich nicht scheue auf Volksfeste zu gehen und in alpinen Umgebungen auch durchaus auf schunkelige Bierzeltfeiern ziemliches Unverständnis geerntet. lacommune hatte dazu dann kommentiert dass dies Veranstaltungen seien deren Teilnehmende die gesellschaftlichen Strukturen bis in die Haarspitzen affirmierten und ganz allgemein reaktionär und fürchterbar.

https://che2001.blogger.de/stories/2508016/#2509584


Nun, ich war wieder auf solch einer Feier. Da wurden lokale Persönlichkeiten die sich humanitär im Kosovo engagiert hatten besonders ausgezeichnet wie auch die kenianischen Neubürger auf das herzlichste begrüßt, die ganze Veranstaltung war hochgradig politisch korrekt. Und neben traditioneller Volksmusik spielte die Blaskapelle Stücke von Falco und Bon Jovi (was mit Trompeten gar nicht so einfach ist).

Empirie und Vorurteil fallen mal wieder weit auseinander.



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Grundsatztext zu Sexismus und Vergewaltigungen in linken Szenen
Dieser alte Beitrag von Georg Klauda, in der Bloggosphäre durch die Politblogs Lysis und Rhizom bekannt liest sich sehr interessant wenn mensch von der Anlassbezogenheit mal reduziert. Es ist auch eine Tatsache dass neuere Beiträge zur gleichen Thematik meist bei weitem nicht dieses analytische Niveau erreichen. Einerseits. Andererseits findet ein anderer Aspekt dieses Problemfeldes nicht statt, nämlich die Tatsache dass, ähnlich wie das mit Antisemitismus der Fall war, Vergewaltigungsvorwürfe in der linken, namentlich autonomen Szene erschreckend häufig einerseits instrumentalisiert wurden und andererseits durch eine willkürliche und inflationäre Dehnung des Begriffs der Definitionsmacht auf Bereiche ausgedehnt wurden die mit Vergewaltigung in einem juristischen Sinne, auch in dem Sinn in dem Klauda diesen Begriff gebraucht nichts mehr zu tun hatten.


http://www.trend.infopartisan.net/trd1100/t201100.html

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Neues Gesetz führt zu Problemen in der Abschiebehaft
Büren/Berlin – Heute ist das 2. Gesetz zur Geordneten Rückkehr in Kraft getreten. Durch die Erweiterung der Haftgründe führt dieses Gesetz zu einem massiven Ausbau der Abschiebehaft.

Am 21.8.2019 ist das 2. Geordnete Rückkehrgesetz in Kraft getreten. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist der Ausbau der Abschiebehaft. Durch eine umfangreiche Erweiterung der Haftgründe ist es nun praktisch möglich, dass jeder Geflüchtete inhaftiert werden kann. Wer zum Beispiel die ihm gesetzte Ausreisefrist, die teilweise nur eine Woche beträgt, um 30 Tage überschreitet, kann bis zu 10 Tage in Ausreisegewahrsam genommen werden. „Selbst wenn die Menschen freiwillig ausreisen wollen, dauert es aber oft mehrere Monate, bis sie die notwendigen Papiere haben“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Neu wird auch die sogenannte Mitwirkungshaft eingeführt. Flüchtlinge können nun bis zu 14 Tage inhaftiert werden, um sie Ärzten oder Botschaften vorzuführen, wenn sie dem trotz Aufforderung nicht nachgekommen sind. Ebenfalls neu ist, dass bei der Abschiebehaft teilweise eine Beweislastumkehr eintritt. Musste bisher die Ausländerbehörde nachweisen, dass der Betroffene sich durch Flucht der Abschiebung entziehen will, so soll nun der Betroffene nachweisen, dass er dieses nicht tun wird. „Dieses wird für den Betroffenen unmöglich, wie soll man im Vorfeld nachweisen, dass man etwas nicht tut?“, fragt sich Gockel.

Durch das Gesetz wird die Anzahl der inhaftierten Flüchtlinge steigen. Dieses macht dem Bürener Verein große Sorgen. Die Haftbedingungen, die sich bisher schon systematisch verschlechtert haben, werden verstärkt allein dem Prinzip Sicherheit und Ordnung unterliegen. Betreuung, Fürsorge und Beratung treten mehr und mehr in den Hintergrund. Schon bisher hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in einem Bericht über teilweise bedenkliche Zustände in Büren geschrieben. Zudem gab es in der Vergangenheit gleich zwei Vorfälle in der Abschiebhaft, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Paderborn gegen leitende Mitarbeiter geführt haben. In Folge musste die stellvertretende Anstaltsleiterin gehen und der Anstaltsarzt wurde suspendiert. Mit großer Besorgnis wird der Verein verfolgen in wieweit die Gefängnisleitung und die Mitarbeiter den kommenden Herausforderungen gewachsen sind.

Am 31.8.2019 findet eine bundesweite Demonstration in Büren und Paderborn statt. Der Verein ruft alle Menschen dazu auf, daran teilzunehmen. Hauptanliegen der Versammlung ist es die bedingungslose Abschaffung der Abschiebehaft zu fordern. Weitere Infos befinden sich auf der Webseite www.100-Jahre-Abschiebehaft.de.

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