Mittwoch, 29. September 2021
Wenn Eltern streiten, ob ihr Kind gegen Corona geimpft werden soll
Neues Gerichtsurteil sagt, wo es lang geht
Virchowbund
Alexa Frey, Anwältin für Medizinrecht

Das OLG Frankfurt hatte sich in einem Eilverfahren mit der Frage zu befassen, wie über die Durchführung einer COVID-19-Impfung bei einem 16-jährigen Kind entschieden wird, wenn sich die beiden Eltern zu der Frage der Impfung nicht einigen können [1]. Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Alexa Frey (Kontakt: frey@wws-ulm.de) von WWS Rechtsanwälte in Ulm, erklärt, warum das Kindeswohl entscheidend für die Richter war.

Kindeswohl entscheidend für die Richter
Das OLG stütze die Entscheidung auf die Vorschrift des § 1628 S. 1 BGB. Hiernach kann das Gericht in Angelegenheiten der elterlichen Sorge die Entscheidungsgewalt auf einen Elternteil übertragen. Die Entscheidung über die COVID-19-Impfung stelle eine solche Angelegenheit dar. Maßstab ist dabei das sogenannte Kindeswohl.

Aufgrund des Alters des Jungen musste in dem vorliegenden Fall aber auch der Wille des Kindes nach § 1697 a BGB berücksichtigt werden. Eine eigenständige Einwilligung des 16-jährigen Kindes sei, so das OLG, bei dem ?nicht geringfügigen medizinischen Eingriff? nicht möglich; vielmehr sei hier die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Der Junge wurde durch das Gericht aber nach seiner eigenständigen Meinung zur Impfung befragt. Da sich die Eltern nicht einig waren, musste die Entscheidungsbefugnis an einen Elternteil übertragen werden.

Maßgeblich für die Entscheidung war hier, dass der Vater die Impfung befürwortet hatte, wie sie auch die STIKO empfohlen hatte. Ihm sei daher der Vorzug zu geben, da bereits zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung eine Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf ? insbesondere wegen Vorerkrankungen ? empfohlen worden war. Für Adipositas als Vorerkrankung war die Impfempfehlung gemäß der STIKO gegeben, weshalb der Vater durch das Gericht als entscheidungsbefugt bestimmt wurde und somit in die Impfung einwilligen konnte.

Der Beschluss des OLG schließt sich an vorherige Entscheidungen an, bei der ebenfalls der STIKO-Empfehlung für eine Impfung gefolgt wurde [2]. Hier waren die betroffenen Kinder im Kleinkindalter, und es handelte sich um die Tetanus-/Diphterie-/Pertussis-Kombinationsimpfung bzw. die Masern-Impfung. Auch hier wurde dem Elternteil der Entscheidungsvorrang eingeräumt, der die Impfung im Einklang mit der STIKO-Empfehlung befürwortete.

Was Ärzte wissen müssen: Auf Familiengericht verweisen
Hat ein Arzt bei der Aufklärung über eine Impfung Kenntnis davon, dass sich die gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile uneins sind, muss er diese an das Familiengericht verweisen, sofern die Eltern nicht selbst zu einer Einigung kommen. Der Arzt darf nicht die Einwilligung des Elternteils ?vorziehen?, der im Sinne der STIKO-Impfempfehlung handelt. Das Gericht muss dann entscheiden, welchem Elternteil in dem konkreten Fall die Entscheidungsgewalt zusteht.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de.

... link (0 Kommentare)   ... comment


"Es reicht!" Hausärzte sind so sauer auf Politik: Liste der Beschwerden vom Hausärztetag ist lang, nicht nur wegen der Pandemie
Christian Beneker,

Medscape


Die ambulante Versorgung in Pandemie-Zeiten sei zu großen Teilen von Hausärztinnen und Hausärzten gestemmt worden, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, auf dem 42. Deutschen Hausärztetag in Berlin.

Aber in einer Wertschätzung durch die Politik habe sich dies nicht widergespiegelt, so sein Kritikpunkt. Auch in den Wahlprogrammen der Parteien habe sich die tragende Rolle der Hausärzteschaft kaum niedergeschlagen. Positiv zu vermerken sei jedoch die Resonanz des hausärztlichen Engagements in den Medien, berichtet Weigeldt.

Über die Wertschätzung in der Bevölkerung müssen wir uns wahrlich keine Sorgen machen. Ulrich Weigeldt
Trotz der enormen Belastungen im Praxisbetrieb standen viele Hausärzte den Medien Rede und Antwort und vertraten in der Krise eine klare, pragmatische Linie. ?Über die Wertschätzung in der Bevölkerung müssen wir uns wahrlich keine Sorgen machen?, bilanzierte Weigelt.

Hat die Politik in Corona-Zeiten versagt?
Ganz anders hingegen habe die Politik in der Krise agiert. Weigeldt sprach von ?erratischen Statements? aufgrund ideologischer Differenzen in der Regierung, von ?dräuendem Alarmismus? und ?Expertokratie?. Damit nicht genug. ?Die kurzatmige Abfolge von Gesetzgebung und Verordnungen hat zu einer hektischen Atmosphäre sicher beigetragen?, bedauerte der Bundesvorsitzende.

Unklare Begründungen für die Lockdown-Entscheidungen, ungenaue und unverständliche Zahlen, seitens der Politik ein ?Überbietungswettbewerb für härtere Maßnahmen und grausige Zukunftsaussichten? ? all das habe verhindert, was notwendig gewesen wäre, moniert Weigeldt. Er wolle nicht die Pandemie verharmlosen, ?aber sie muss auch nicht dramatisiert werden?.

Die kurzatmige Abfolge von Gesetzgebung und Verordnungen hat zu einer hektischen Atmosphäre sicher beigetragen. Ulrich Weigeldt
Schließlich seien es vor allem die Hausärzte, von denen in der Krise Lösungen und Hilfen erwartet würden. Es wäre dringend notwendig gewesen, die Hausärzteschaft rechtzeitiger über geplante Maßnahmen zu informieren, ?wenn wir schon nicht im Vorfeld solcher Entscheidungen gehört wurden?, ergänzt Weigeldt.

Reihenweise Fehler der Gesetzgebung
Das habe auch die Impfkampagne gezeigt. Obwohl erst durch die Hausarztpraxen ? trotz des viel zu knappen Honorars von 20 Euro pro Impfung ? der ?Impfturbo? gezündet worden sei, lag die Aufmerksamkeit der Politik vor allem auf den Impfzentren. Da sei viel Geld ausgegeben worden, zum Teil ohne Gegenleistung für die Bewältigung der Pandemie, so Weigeldt.

Wenn nun auch in Apotheken geimpft werden solle, sollten die Hausärzte Druck machen und die E-Rezepte künftig direkt an die Versandapotheken schicken, forderte Dr. Jakob Berger vom Bayerischen Hausärzteverband. Hausarztpraxen müssen die 1. Adresse für Impfungen bleiben. Für die Zukunft forderte er, die Corona-Impfung als Routine der hausärztlichen Praxen zu integrieren, ?am besten kombiniert mit der jährlichen Grippeimpfung.?

Besonderes enttäuscht äußerte sich Weigeldt zur Havarie einer novellierten Approbationsordnung, mit der eigentlich der Masterplan Medizinstudium 2020 umgesetzt werden sollte. Hier seien notwendige Maßnahmen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen ?aus egoistischen pekuniären Interessen verdaddelt? worden?, sagte er. Und zwar allein deshalb, weil die Länder die Novelle nicht mehr unterstützten, nachdem der medizinische Fakultäten-Tag enorme Kosten errechnet und ?mit einer irren Zahlenakrobatik den Untergang des Abendlandes? heraufbeschworen habe.

Nicht einmal die Inflation ausgeglichen
Die Erhöhung des Orientierungspunktwertes um nur 1,3% sei angesichts der Inflation ?unglaublich wenig und nicht akzeptabel", so Weigeldt weiter. Für viele Praxen sei das letzte Jahr wirtschaftlich schwierig gewesen.

Der beste Rettungsschirm sei die Hausarzt-zentrierte Versorgung (HzV), sagte Weigeldt. Tatsächlich seien die Teilnehmerzahlen auf bundesweit 8 Millionen gestiegen; 6 Millionen davon hätten sich über die hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) in Vollversorgungsverträge eingeschrieben. Doch es gebe immer wieder Stimmen, welche die hausarztzentrierte Versorgung in Frage stellten, mahnte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier, unter dem Applaus der Delegierten. ?Das wäre eine Kriegserklärung an die Hausärzteschaft in Deutschland!?

Digitalisierung um jeden Preis?
Kritik äußerte Weigeldt auch an der Digitalisierungsstrategie von Jens Spahn (CDU). Der Bundesgesundheitsminister habe sich mehr um die Datensammlung für die Krankenkassen gekümmert als um den Nutzen der Digitalisierung für die hausärztliche Versorgung. ?Was interessieren uns die Stammdaten? Wir müssen nur wissen, wo der Patient wohnt?, so Weigeldts zugespitzte Formulierung.

Dass die digitale Versorgung ein Schlüsselthema bleibt, stand außer Frage. 9 der 20 Anträge zum Tagesordnungspunkt befassten sich allein mit solchen Themen: vom Antrag, die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (E-Rezept) vorübergehend nicht einzuführen bis hin zu einer digitalen Mitgliederplattform für den Hausärzteverband.

Dabei sind derzeit nur 7% der Krankenkassen überhaupt in der Lage, eine eAU anzunehmen! Dr. Carsten König
Harte Kritik äußerte Weigeldt an Sanktionen, falls Hausärzte die eAU oder das eRezept nicht fristgemäß zum Laufen bringen. ?Die Strafzahlungen müssen weg, das müssen wir der neuen Regierung deutlich sagen?, so Weigeldt.

Dr. Carsten König, hausärztlicher Vorstand der KV Nordrhein, wurde in seinem Grußwort noch deutlicher. Es sei unerträglich, dass den Praxen elektronische Anwendungen aufgedrückt würden und zugleich mit Sanktionen gedroht werde, sagte König. ?Dabei sind derzeit nur 7% der Krankenkassen überhaupt in der Lage, eine eAU anzunehmen!?

Auch die ausufernden Vorschriften zur Qualitätssicherung in den Praxen kritisierte König. Die Qualitätssicherung habe ich in den Praxen zu einem Kraken entwickelt. Sie sei zu großen Teilen "völlig nutzlos". Jetzt brauche es ein Moratorium, so König: "Es reicht!"

... link (0 Kommentare)   ... comment