Freitag, 18. Oktober 2019
Das neue Wir – warum Migration dazugehört
22.10.2019, 19 Uhr

Vortrag Prof. Dr. Jan Plamper



Hannover-Döhren, Auferstehungskirche, Helmstedter Straße 59



Professor Jan Plamper von der University of London spricht im Rahmenprogramm der Ausstellung „Fluchtgeschichten“ am 22. Oktober um 19 Uhr zum Thema „Das neue Wir – warum Migration dazugehört“ in der Auferstehungskirche Hannover-Döhren. Die Moderation übernimmt Professor Wolfgang Reinbold, Beauftragter für Kirche und Islam im Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.


Der Historiker Plamper hat vor kurzem ein neues Buch zu der Geschichte der Einwanderung nach Deutschland veröffentlicht. Nach seiner Auffassung hat Deutschland kein Migrationsproblem, sondern ein Problem damit, wie es Migration erzählt. In seinem Buch verwebt Plamper die Geschichten der schlesischen Vertriebenen, der „Gastarbeiter“ aus Italien und der Türkei, der DDR-„Vertragsarbeiter“ aus Mosambik und Vietnam, der Aussiedler aus der Sowjetunion und der Flüchtlinge aus vielen weiteren Ländern zu einer anderen Geschichte der Migration. Er erzählt von den Menschen, die Deutschland seit 1945 wesentlich mitgeprägt haben und öffnet eine neue Perspektive in der Debatte über das Verständnis von Nation, über eine lebendige Kultur und gemeinsame Werte. Er zeigt: Migration war und ist immer eine Herausforderung, und doch ist sie in Deutschland eine erstaunliche Erfolgsgeschichte.


Plamper lebte viele Jahre in den USA und Russland und pendelt heute zwischen Berlin und London, wo er als Professor für Geschichte am Goldsmiths College lehrt. Derzeit ist er Fellow am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald. Seine Bücher „Geschichte und Gefühl: Grundlagen der Emotionsgeschichte“ und „The Stalin Cult: A Study in the Alchemy of Power“ wurden in mehrere Sprachen übersetzt.

Wanderausstellung „Fluchtgeschichten“ in Hannover-Döhren


Die Wanderausstellung „Fluchtgeschichten“ in der Auferstehungskirche Hannover-Döhren zeigt die Biografien von vier Frauen und Männern mit unterschiedlichen religiösen Traditionen aus acht Herkunftsländern. Sie sind Christin, Alevit, Buddhistin, Bahai, Hindu, Muslima, Jude und Ezide. Alle kamen nach dem Jahr 1945 nach Deutschland. Die Ausstellung will ihre Fluchtgründe und Erlebnisse bei der Integration in ihrer neuen Heimat verdeutlichen.


Die Ausstellung wurde vom Haus der Religionen Hannover und dem Evangelischen Flüchtlingsnetzwerk Hannover-Garbsen-Seelze in Kooperation mit dem Arbeitsfeld Migration und Integration des Hauses kirchlicher Dienste entwickelt. Sie ist täglich von 10 bis 18 Uhr bis zum 30. Oktober geöffnet. Die Auferstehungskirche liegt an der Helmstedter Straße 59 in Hannover-Döhren.


Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Weitere Verschärfungen beim Kirchenasyl und neue obergerichtliche Entscheidungen
Das jahrzehntelang weitgehend tolerierte Kirchenasyl wird durch verschärftes behördliches Vorgehen immer mehr erschwert. In einigen Fällen wurde strafrechtlich gegen das Kirchenasyl vorgegangen. Das BAMF nimmt zudem bei den im Kirchenasyl überwiegenden "Dublin-Fällen" kaum noch Härtefälle an und betrachtet Betroffene als "flüchtig". Dies widerspricht allerdings aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung, die wir nachfolgend zusammenfassen.

Durch das Kirchenasyl werden Schutzsuchende für einen befristeten Zeitraum in kirchlichen Räumen aufgenommen, um eine drohende Abschiebung zu verhindern. Ziel ist es, als oftmals letztes Mittel, in Härtefällen eine sorgfältige Überprüfung zu ermöglichen. Das Kirchenasyl entstand aus einer jahrhundertealten Tradition, wurde ab den 1980ern zu einer Praxis entwickelt und wird in der Regel von Behörden respektiert, indem auf die Durchsetzung der Abschiebung verzichtet wird. In jüngster Vergangenheit aber zeichnet sich ein verschärftes staatliches Vorgehen gegen dieses Schutzinstrument ab.

Bei einem Großteil der Kirchenasyle handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, also Fälle, in denen das BAMF festgestellt hat, dass ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. So handelte es sich nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche Ende September 2019 in 410 von 431 laufenden Kirchenasylen um Dublin-Fälle. Die betroffenen Asylsuchenden machen geltend, dass ihnen in dem anderen europäischen Staat eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Daher wird mit dem Kirchenasyl in diesen Fällen das Ziel verfolgt, eine erneute Überprüfung der Dublin-Entscheidung zu erreichen. Hierfür können die Kirchen beim BAMF ein sogenanntes Härtefalldossier vorlegen.

Aktuell vorliegende Zahlen zum Kirchenasyl zeigen, dass Entscheidungen des BAMF über die eingereichten Härtefalldossiers nur noch in seltensten Fällen positiv ausfallen. Bleiben Betroffene trotz Ablehnung des Dossiers in kirchlicher Obhut, geht das BAMF regelmäßig davon aus, dass sie „flüchtig“ sind und verlängert die Überstellungsfrist auf 18 Monate.

Bereits im August 2018 wurden die Verfahrensregeln zum Kirchenasyl durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz erheblich verschärft und somit die Gewährung von Kirchenasyl erschwert. Hierbei wurde es dem BAMF vereinfacht, die Überstellungsfrist bei Verstoß gegen die Verfahrensregeln zu verlängern. Dies soll unter anderem dann geschehen, wenn über das eingereichte Härtefalldossier negativ entschieden wird und die Betroffenen das Kirchenasyl dann nicht innerhalb von drei Tagen verlassen (vgl. asyl.net-Meldung vom 13.08.2018).
BAMF lehnt Kirchenasyl-Fälle weitestgehend ab

Nunmehr geht auch aus einer Antwort der Bundesregierung vom 27. September 2019 auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei (BT-Drs. 19/12800) hervor, dass von Januar bis August 2019 lediglich in fünf von knapp 300 entschiedenen Kirchenasyl-Fällen vom BAMF eine positive Entscheidung getroffen wurde. In den Jahren 2015 und 2016 bewertete das BAMF laut BAG Asyl in der Kirche noch 80% der Dossiers positiv und übernahm Betroffene in das Asylverfahren. Ab Mai 2016 sei diese Quote nach einem Zuständigkeitswechsel im BAMF auf 20% gefallen, 2018 lag die Quote bei etwa 12 % (BT-Drs. 19/10737).

Zugleich ist die Zahl der Fälle, in denen das BAMF sein in der Dublin-Verordnung vorgesehenes Selbsteintrittsrecht ausübt, ab April 2019 drastisch eingebrochen: Gegenüber dem ersten Quartal 2019 ging die Zahl der Selbsteintritte um mehr als zwei Drittel zurück, wobei auch schon vorher ein steter Rückgang zu verzeichnen war. Diese Entwicklung stellt die Rechtfertigung des BAMF für vermehrte Kirchenasyl-Ablehnungen in Frage, wonach es von Amts wegen alle humanitären Fälle erkennen und vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen würde.

Die BAG Asyl in der Kirche bemängelt die verschärfte Entscheidungspraxis des BAMF in einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Seehofer. Selbst Personen, die hoch suizidal oder Opfer von Menschenhandel seien oder demente ältere Menschen mit nahen Angehörigen in Deutschland würden nicht mehr als Härtefälle anerkannt.
Rechtsprechung: Personen im Kirchenasyl sind nicht „flüchtig“

Die einschneidend verschärfte BAMF-Entscheidungspraxis führt dazu, dass das BAMF Betroffene zum Großteil als „flüchtig“ betrachtet, wenn sie nach Dossier-Ablehnung in kirchlicher Obhut bleiben. Dieses Vorgehen widerspricht sowohl der Rechtsprechung der meisten Verwaltungsgerichte (vgl. asyl.net-Meldung vom 27.02.2019) als auch den uns vorliegenden obergerichtlichen Entscheidungen. Bereits vor der Verschärfung der Verfahrensregeln hatte der VGH Bayern (M26421) entschieden, dass Personen im Kirchenasyl nicht als "flüchtig" i.S.d. Dublin-Verordnung eingestuft werden können, wenn ihr Aufenthaltsort dem BAMF bekannt ist (vgl. asyl.net-Meldung vom 30.08.2019). Dieser Ansicht schließen sich nunmehr auch das OVG Niedersachsen (M27450), der VGH Baden-Württemberg (M27496), das OVG Nordrhein-Westfalen (M27574), der VGH Hessen (M27649) sowie das OVG Bremen (M27665) an.

Das Hauptargument der Gerichte ist dabei, dass Personen nicht als „flüchtig“ gelten können, wenn sie, wie im "offenen" Kirchenasyl üblich, den zuständigen Behörden ihre Adresse mitgeteilt haben. Es könne nicht allein auf die Absicht der Betroffenen, sich der Dublin-Überstellung zu entziehen, abgestellt werden, denn in diesen Fällen fehle es an der erforderlichen Kausalität zwischen der „Entziehung“ und der Nichtdurchführbarkeit der Überstellung. Selbst wenn davon ausgegangen werde, dass die betroffenen Personen sich wissentlich einer Überstellung entziehen würden, scheitere der Überstellungsversuch daran, dass die Behörden das rechtlich nicht normierte Kirchenasyl respektierten. Das OVG Schleswig-Holstein (M27677) hatte dazu bereits im März 2018 angemerkt, dass die Behörden weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert seien, sich im Kirchenasyl befindende Personen zu überstellen und dazu gegebenenfalls auch unmittelbaren Zwang anzuwenden, da weder der Kirchenraum hiervon ausgenommen sei noch ein dahingehendes Sonderrecht der Kirchen existiere.
Neuerdings strafrechtliche Verfolgung bei Kirchenasyl

Über die geänderte BAMF-Praxis hinaus macht auch das neuerliche strafrechtliche Vorgehen von Ermittlungsbehörden in Kirchenasyl-Fällen deutlich, dass das jahrzehntelang tolerierte Instrument des humanitären Schutzes nunmehr staatlicherseits infrage gestellt wird. Diese Entscheidungen dürften auch relevant sein hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von Geistlichen, die das Kirchenasyl gewähren. So wurden neuerdings Fälle aus Rheinland-Pfalz und Bayern bekannt, in denen Geistliche wegen der Gewährung von Kirchenasyl strafrechtlich verfolgt wurden. Es wurden etwa ihre Diensträume durchsucht oder Strafbefehle verhängt (vgl. Zeit-Artikel vom 31.7.2019).

In den uns vorliegenden Entscheidungen gehen Gerichte davon aus, dass die sich im Kirchenasyl befindlichen Personen sich wegen „unerlaubten Aufenthalts“ nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG strafbar machen. So befand das rheinland-pfälzische LG Bad Kreuznach (M27335), dass die Handlung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Person im Kirchenasyl diesen Straftatbestand erfülle, jedenfalls nach Abschluss des zwischen BAMF und Kirche durchgeführten Dossierverfahrens und unterbliebener "Selbstgestellung". Schon 2018 entschied das OLG München (M26320), dass die Strafbarkeit nicht durch den Eintritt in das Kirchenasyl entfalle und der behördliche Verzicht auf eine Abschiebung keine Duldung begründe.

Bezüglich der Gewährung des Kirchenasyl sei aber keine strafbare Beihilfehandlung gegeben, so das LG Bad Kreuznach. Die Beherbergung einer ausreisepflichtigen Person in den Räumen der Kirchengemeinde sei keine strafrechtlich relevante Handlung, denn auch in diesem Fall scheitere eine Überstellung nicht am Verhalten der das Kirchenasyl gewährenden Person, sondern an der staatlichen Entscheidung, keine Abschiebung durchzuführen – auch nach einer Ablehnung des Härtefalldossiers. Das OLG München hatte demgegenüber die Gewährung von Kirchenasyl als tatbestandsmäßig und rechtswidrig begangene Beihilfehandlung bezeichnet, seine Auffassung aber nicht näher begründet, da diese Rechtsfrage in dem Fall nicht entscheidungserheblich war.

Laut Medienberichten wurde in einem weiteren Fall ein Verfahren gegen einen evangelischen Pfarrer wegen der Gewährung von Kirchenasyl vom Amtsgericht Sonthofen eingestellt (vgl. domradio-Artikel vom 18.9.2019). Es begründete dies mit dem Vorliegen lediglich geringer Schuld, der Pfarrer musste eine Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Auch das Verfahren gegen die sich im Kirchenasyl befindliche Person wurde wegen geringer Schuld unter der Auflage eingestellt, dass die Person gemeinnützige Arbeit leistete. In beiden Fällen waren den Betroffenen zuvor Strafbefehle zugegangen, gegen die sie aber Einspruch einlegten. Dem Strafbefehl des Pfarrers war bereits 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen einer vorigen Gewährung von Kirchenasyl vorausgegangen, das aber von der Staatsanwaltschaft Kempten wegen geringer Schuld eingestellt wurde.

Den Einstellungen kann allerdings keine gerichtliche Entscheidung über die Schuld der Betroffenen oder über die Begehung einer Straftat entnommen werden. Denn Sinn und Zweck der Vorschriften zur Einstellung eines Strafverfahrens wegen geringer Schuld nach §§ 153 und 153a StPO ist die Entlastung der Strafverfolgungsbehörden. Einer solchen Einstellung liegt aber kein Schuldbekenntnis zugrunde, vielmehr verlangt das Gesetz lediglich eine „hypothetische Schuldbeurteilung“. Wird ein Strafverfahren also nach diesen Vorschriften eingestellt, gilt die Unschuldsvermutung fort (vgl. BVerfGE 82, 106).

Dass einerseits Personen im Kirchenasyl wegen der tatsächlichen Vollstreckungsmöglichkeit des Staates von den Gerichten nicht als „flüchtig“ betrachtet werden, andererseits der Kirchenaufenthalt aber strafrechtlich angelastet wird, erscheint widersprüchlich (vgl. Wu, InfAuslR 2018, 249). Der Straftatbestand des "unerlaubten Aufenthalts" liegt nicht vor, wenn eine ausreisepflichtige Person geduldet wird. Die Duldung verleiht Personen, deren Aufenthalt weder legalisiert noch beendet werden soll, einen rechtlichen Status (vgl. BeckOK MigR/Röder, 1. Ed. 1.3.2019, AufenthG § 60a Rn. 3). Es wird teilweise vertreten, dass Personen im Kirchenasyl, von deren Abschiebung abgesehen wird, einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung haben (vgl. NK-AuslR/Peter Fahlbusch, 2. Aufl. 2016, AufenthG § 95 Rn. 64). Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits 2003, dass eine Duldung zu erteilen ist, wenn sich herausstellt, dass die Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiss bleibt. Dies gelte unabhängig davon, ob die Betroffenen die Unmöglichkeit der Abschiebung zu verantworten haben oder nicht. Bei einem Anspruch auf eine Duldung liege dann auch kein strafrechtlich sanktionierbarer „unerlaubter Aufenthalt“ vor (M3339). Auch das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die tatsächliche Hinnahme eines Aufenthalts außerhalb der förmlichen Duldung, ohne dass die Vollstreckung der Ausreisepflicht betrieben wird, gesetzlich nicht vorgesehen ist (R4845). Wenn die Behörden beim Kirchenasyl also bewusst davon absehen, Betroffene abzuschieben, obwohl sie ihren Aufenthaltsort kennen und auch rechtlich eine Zugriffsmöglichkeit haben, kann dies als faktische Duldung gewertet werden. Hiernach würden weder für Personen im Kirchenasyl noch für Personen, die dieses gewähren, strafrechtliche Sanktionen in Frage kommen.
Fazit

Das sich immer weiter verschärfende behördliche Vorgehen gegenüber dem Kirchenasyl droht dieses jahrzehntelang tolerierte Schutzinstrument auszuhöhlen. Zwar scheint in der Rechtsprechung weitgehende Einigkeit darüber zu bestehen, dass Schutzsuchende im "offenen" Kirchenasyl nicht „flüchtig“ sind und daher auch die Verlängerung der Überstellungsfrist unrechtmäßig ist. Dennoch hält das BAMF an dieser Praxis fest. Hiergegen müssen Betroffene erst Rechtsmittel einlegen. Wenn Betroffene sich gegen die BAMF-Entscheidung zunächst nicht zur Wehr setzen, bedeutet dies, dass sie faktisch länger im Kirchenasyl ausharren müssen oder dieses vorzeitig verlassen und sich somit dem Risiko einer Abschiebung aussetzen.

Diese Vermutung wird durch aktuelle Zahlen bestätigt. So geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Schriftliche Fragen der Abgeordneten Luise Amtsberg vom 20. Februar 2019 hervor, dass noch im Juli 2018 die Anzahl der gemeldeten Kirchenasylfällen in Dublin-Verfahren 204 betrug, während sie nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz zu den verschärften Verfahrensregelungen im August 2018 abrupt auf 57 Fälle sank und danach fortlaufend viel niedriger als vorher blieb (vgl.: Migazin-Artikel vom 6. März 2019). Auch die Praxis der Strafverfolgungsbehörden kann dazu führen, dass Kirchengemeinden aus Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen davon absehen, Kirchenasyl zu gewähren, selbst wenn Gerichte entscheiden, dass es es sich dabei nicht um strafrechtlich sanktionierbares Verhalten der Geistlichen handelt. Das Verhalten der Behörden kann somit als Tendenz gewertet werden, den Gang ins Kirchenasyl zukünftig für alle Beteiligten zu erschweren.

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Donnerstag, 17. Oktober 2019
Gegen den Angriffskrieg der Türkei in Rojava
Die Bundesregierung hat angesichts der türkischen Syrien-Offensive Waffenlieferungen an Ankara eingeschränkt. Doch neue Exportzahlen weisen darauf hin, dass der NATO-Partner dieses Jahr erneut wichtigster Empfänger werden könnte.
In den ersten acht Monaten des Jahres hat die Türkei Kriegswaffen im Wert von 250,4 Millionen Euro von Deutschland erhalten. Das ist bereits jetzt der höchste Jahreswert seit 2005. Die neuen Exportzahlen gehen aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Anfrage der stellvertretenden Linksfraktionschefin Sevim Dagdelen hervor. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.
Die Türkei könnte damit dieses Jahr größter Abnehmer deutscher Waffen sein. Trotz eines wegen der türkischen Syrien-Offensive teilweise verhängten Rüstungsexportstopps. Bundesaußenminister Heiko Maas hatte am Samstag bekanntgegeben, dass keine Lieferungen von Rüstungsgütern mehr an die Türkei genehmigt werden - vorausgesetzt, sie können im Konflikt in Nordsyrien genutzt werden. Andere Waffenexporte an den NATO-Partner billigt die Bundesregierung weiterhin. Bereits genehmigte Geschäfte sind vom Lieferstopp ebenfalls nicht betroffen...(.ard heute)

ein Witz dieser BRD-Beschluss
mit Betroffenheit
wolfgang jungheim, Koblenz


fortsetzung der news
Anstieg bei Einzelgenehmigungen
Die Linksfraktionsvizechefin Dagdelen nannte die neuen Zahlen einen "Offenbarungseid der Bundesregierung". Sie belegten "in erschreckender Weise die skruppellose Hochrüstung der Türkei", sagte sie. So entlarve sich laut Dagdelen das "ganze Gerede von einer restriktiven Rüstungsexportpolitik selbst als großer Schwindel. Laut Wirtschaftsministerium handelt es sich bei den gelieferten Waffen um "Ware ausschließlich für den maritimen Bereich".
Auch bei den neuen Exportgenehmigungen der Bundesregierung für die Türkei gibt es erstmals seit drei Jahren wieder eine Steigerung: Bis zum 9. Oktober gab es grünes Licht für Rüstungslieferungen im Wert von 28,5 Millionen Euro. Das ist schon jetzt so viel wie im gesamten Jahr 2018 mit 12,9 Millionen Euro. Auch die Einzelgenehmigungen an die Türkei stiegen dieses Jahr an - waren es 2018 noch 58, haben sie sich in den ersten neuneinhalb Monaten dieses Jahres auf 182 mehr als verdreifacht.
Die deutschen Rüstungsexportregeln zählen zu den strengsten der Welt. Doch der größte deutsche Rüstungskonzern will sich von diesen Regeln unabhängig machen. Über Umwege exportiert die Rheinmetall AG Bomben und komplette Munitionsfabriken in Länder wie Ägypten oder Saudi-Arabien. Und die Politik lässt dies ungehindert zu. | mehr
Auch vergangenes Jahr machten die Lieferungen an die Türkei fast ein Drittel aller deutschen Rüstungsexporte aus. Damit war die Türkei klar die Nummer eins unter den Empfängerländern deutscher Rüstungsgüter: Das Land nahm Waffenlieferungen im Wert von 242,8 Millionen Euro ab. In der Summe beliefen sich die deutschen Rüstungsexporte im Jahr 2018 auf 770,8 Millionen Euro. Nach Zahlen des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI zählte Deutschland in den vergangenen zehn Jahren zu den fünf wichtigsten Waffenlieferanten der Türkei - nach den USA, Südkorea, Italien und Spanien.
Mehr deutsche Waffen im ersten Halbjahr 2019
Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2019 insgesamt Rüstungsexporte im Wert von 5,3 Milliarden Euro genehmigt - und damit bereits mehr als im gesamten Jahr 2018. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet das ein Plus von 107 Prozent. Das geht ebenfalls aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Omid Nouripour hervor. Damit zeichnet sich eine Trendwende ab: In den vergangenen drei Jahren war das Exportvolumen kontinuierlich geschrumpft und lag zuletzt bei 4,8 Milliarden Euro.
Über dieses Thema berichtete MDR Aktuell am 17. Oktober 2019 um 07:30 Uhr.

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Solidarität mit Rojava - Aktionen in Hannover
Liebe Freund*innen,

die sich weltweit zuspitzenden Verhältnisse halten uns in Atem. Der Angriff des AKP-Regimes und seiner radikalislamischen Verbündeten auf Nordsyrien ist ein Punkt der Kristallisation, an dem die Staaten einmal mehr unter Beweis stellen, auf welcher Seite sie stehen und wie viel Wert sie ihrem eigenen Gerede von Demokratie, Menschenrechten und Frieden beimessen. Es sind die Menschen und Gesellschaften, die gegen diesen Krieg auf die Straßen gehen, nicht die Regierungen. In diesem Sinne ist die Solidarität der Gesellschaften und demokratischen Kräfte wichtiger denn je.

*Proteste gegen den Krieg gegen Rojava*
Wie seit dem Angriff werden auch in den kommenden Tagen täglich Protest-Aktionen stattfinden. Da wir selbst nicht immer hinterherkommen, die aktuellen Infos zu erhalten, seid ihr selbst eingeladen euch untereinander zu informieren und bei den jeweiligen Aktionen die Termine der nächsten Tage zu erfragen.
Für die kommenden Tage stehen fest:
17.10.19 (Do), 18.00 Uhr, Ernst-August-Platz: Kundgebung und ggf. Demo
19.10.19 (Sa), 14.00 Uhr, Ernst-August-Platz: Demonstration

*Live Stream der Veranstaltung „Existenz unter Beschuss“* Das Kulturzentrum Pavillon überträgt eine Informationsveranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin zum Angriff auf die Autonome Verwaltung in Nord- und Ostsyrien. Vier Teilnehmerinnen aus Zivilgesellschaft und Medien sind eingeladen, um gemeinsam über die Fragen informieren und zu diskutieren: Was bedeuten die Entwicklungen für die Zukunft der autonomen Selbstverwaltung in Rojava? Was passiert, wenn als vermeintliche Bündnispartner für die syrischen Kurd*innen nur noch Assad und Putin in Frage kommen? Wie sind die Strategien Erdoğan und Trumps einzuschätzen? Wie kann es sein, dass die Türkei, die ihren eigenen Anteil am Erstarken des IS hat, nun für die Strafverfolgung der sich in kurdischer Haft befindenden (internationalen) IS-Straftäter*innen zuständig gemacht wird?
17.10.2019, Donnerstag, 19.00 Uhr, Pavillon (Lister Meile 4, Hannover) Der Live Stream wird online ausgestrahlt unter:
https://www.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/K4PBZ/existenz-unter-beschuss/

*Handy-Kontakt für Erreichbarkeit*
Weil unser telefonischer Kontakt als NAV-DEM Hannover aktuelle nicht durchgängig erreichbar ist, verweisen wir auch auf den (Handy-) Kontakt des Frauenrats Ronahî, der für Auskünfte zu Aktionen, Informationen, Anfragen etc. zur Verfügung steht: 017652900645, ronahi-hannover@gmx.de

Solidarische Grüße,
NAV-DEM


--
NAV-DEM Hannover e.V.
Königsworther Str. 2
30167 Hannover

NAV-DEM_Hannover [at] posteo.de
https://navdemhannover.blackblogs.org/
015213381093

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Mittwoch, 16. Oktober 2019
Ein schwieriger Abschied
Meine alte Terminassistentin ist verstorben. Ich habe sie bis fast zuletzt begleitet, wobei diese Sterbebegleitung sich vor dem Hintergrund eines nicht unproblematischen Verhältnisses abspielte. Im Reinen miteinander waren wir erst in der letzten Phase. Sie war eine treue und zuverlässige Mitarbeitern, die einerseits ungeheuer tüchtig war, aber andererseits schlecht über mich redete so dass ich ihr gekündigt hatte und sie dann auf flehentlichen Wunsch wieder einstellte.

Ihr schlecht über mich reden sah so aus dass sie bei Kollegen über mich ablästerte, Negativreaktionen von Kunden auf die Weise an mich weiterreichte indem sie meinte ich solle mir deren Unzufriedenheit zu eigen machen und einsehen dass ich schlecht beraten würde, in einem Fall wo eine Kundin meinte sie wäre nicht meine Kundin sondern würde von einem anderen Kollegen betreut rief sie meinen Chef im Italienurlaub an um zu fragen wie sie damit umgehen sollte, und sie bezeichnete mich ihm gegenüber als unmenschlich und als geistig verwirrt.

Später stellte sich heraus dass sie semantisch gar nicht wusste was sie da sagte, da ihr nicht klar war was mit Unmenschlichkeit und geistiger Verwirrtheit überhaupt gemeint ist. Mit unmenschlich meinte sie dass ich keine auf intuitiver Empathie beruhende Menschenkenntnis hätte und mit geistiger Verwirrtheit dass ich der Typ zerstreuter Professor bin der öfter mal etwas liegenlässt oder sich verspätet. In geheimnisvoll raunendem Tonfall erzählte sie auch wiederholt sie wüsste da von Intrigen und Machenschaften von denen ich nichts ahne und davon wie schlecht andere über mich redeten aber das dürfe sie mir nicht sagen. Wann immer ich ihre Erzählungen nachprüfte stellte sich heraus dass das alles nicht stimmte. Eine bis heute sehr gute Kundin die gerne meinen Rat sucht soll angeblich bei ihr angerufen haben um ihr mitzuteilen dass sie von mir nicht mehr betreut werden wolle. Sie zitierte Kunden in wörtlicher Rede mit Bemerkungen über mich wie "das ist doch kein Mensch", die in dieser Diktion ausschließlich sie gebrauchte.

Ihrerseits bat sie mich ständig um Honorarvorschüsse und zwar im flehenden Tonfall eines Junkies der um Geld bettelt. Sie war überhaupt extrem vom Stamme nimm und klaute zum Beispiel einem Bekannten eine Flasche Wein aus seinem Keller mit der Begründung dass die ihr zustehe. Für meinen Workaholic-mäßigen Arbeitseinsatz in Phasen der Geldknappheit hatte sie keinerlei Verständnis und meinte ich müsste doch nur meinen Vater anpumpen.

Irgendwann, als sie schon krank war und ich sie beim Einkaufen begleitete weil sie das alleine nicht mehr konnte bekam ich mit warum sie immer pleite war: Sie gab große Summen für teuerste Weine aus und hatte einen Kosmetikaverbrauch wie eine Diva, unter anderem eine Wimperntusche für 60 Euro das Fläschchen. Von sich sagte sie sie leiste sich Lebensqualität die es in meinem Leben nicht gäbe. Hmm, kettenrauchen, sich besaufen und sinnlos Teuerkosmetika verbrauchen, das ist also Lebensqualität, mein Leben, unter anderem ausgefüllt mit aktivem Sport, Fotografie, Museumsbesuchen, großen Bergtouren, sehr gutem Essen, tanzen und Beschäftigung mit wissenschaftlichen Theorien wäre hingegen ohne Lebensqualität.

Bei all dem hatte ich das Gefühl sie hätte gleichzeitig einen Minderwertigkeitskomplex und eine narzisstische Störung und produziere ihr Selbstbewusstsein aus der Abwertung anderer.


Rest in peace.

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Alte Beiträge, revisited
https://che2001.blogger.de/stories/1014192

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Aus der zeitlichen Distanz betrachtet sehr lesenswert.

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Solidarität mit Rojava - Biji Kurdistan Azad! Gegen die türkische Aggression!
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen unterstützt den anliegenden Aufruf für eine Großdemonstration am 19. Oktober in Köln gegen die Angriffe der Türkei auf Nordsyrien.

Im Aufruf heißt es: " Wir bekunden unsere Solidarität mit Rojava – es geht um die Erhaltung von Gleichberechtigung, friedlichem Zusammenleben und Weiterentwicklung von Ökologie und Demokratie in der Region. Das geht uns alle an. Verteidigen wir die Werte Rojavas, es geht auch um unsere Zukunft.“

Die Forderungen der Demonstration sind:

Stopp der deutschen Waffenlieferungen an die Türkei.
Stopp der wirtschaftlichen und militärischen Zusammenarbeit mit der Türkei
Eine friedliche Lösung des Krieges in Syrien mit Beteiligung der kurdischen Akteure und Autonomie Nord-Syriens.

Das sind alles äußerst unterstützenswerte Forderungen, wie wir finden.

Wer den Aufruf unterstützen will, schickt bitte Namen + Funktion an folgende Emailadresse: solidaritaetmitrojava@gmail.com


Gegen den türkischen Angriffskrieg in Nord-Syrien -Solidarität mit RojavaAufruf zur bundesweiten Demonstration am 19. Oktober 2019 in Köln ab 11 UhrRojava verteidigen bedeutet auch, die Welt von morgen zu retten. Erdogans Angriff ist ein Angriff auf uns alle.Wir fordern:• Stopp des Angriffskriegs der Türkei in Nordsyrien.• Stopp der deutschen Waffenlieferungen an die Türkei.• Stopp der wirtschaftlichen und militärischen Zusammenarbeit mit der Türkei• Eine friedliche Lösung des Krieges in Syrien mit Beteiligung der kurdischen Akteure und Autonomie Nord-Syriens. In Nord-Syrien, besser bekannt als Rojava, ist in den letzten Jahren ein einzigartiges multiethnisches und multireligiöses demokratisches Projekt herangewachsen. Es gewährleistet das friedliche Zusammenleben von Millionen Kurd*innen, Araber*innen und Christ*innen. Umgeben von Ländern die die Frau unterdrücken wurde in Rojava eine Gesellschaft entwickelt, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau umsetzt. Seit 2012 wurden hier wieder vomKrieg zerstörte Städte und Dörfer wiederaufgebaut, die Zivilgesellschaft konnte sich trotz Krieg in Syrien neu entwickeln.Die Demokratische Föderation Nordostsyriens (Rojava) steht beispielhaft für die Vision eines friedlichen und demokratischen Mittleren Ostens. Das soll jetzt zerstört werden.Die Ankündigung der USA unter Trump die US-Armee zurückzuziehen ermöglichte erst den Angriff der Türkei. Die türkische Armee begeht Kriegsverbrechen in dem sie aktuell zivile Infrastruktur bombardiert, wie Krankenhäuser, die Wasserversorgung, die Stromzufuhr sowie gezielt Zivilist*innen angreift. Mit diesem Krieg droht der IS erneut zu einer Gefahr zu werden -nicht nur für Rojava, auch für Europa. Es waren die Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) und die lokalen Selbstverteidigungskräfte (YPG und YPJ) aus Rojava, die den IS und seinen Kalifatstaat besiegten. 11.000 von ihnen ließen dabei ihr Leben.Erdogan und seinem gleichgeschalteten Staat geht es nicht um die Sicherung der Grenzen, sondern um die Vertreibung der Kurd*innen und der anderen Völker aus der Grenzregion und die Zerstörung der selbstverwalteten Region Rojava. Die geplante Einrichtung einer sogenannten „Schutzzone“ bedeutet eine ethnische Säuberung und Umsiedlungspolitik des Gebietes. Was das bedeutet sieht man im nordsyrischen Afrin, dass von der türkischen Armee letztes Jahr erobert wurde und in dem nun Willkür und Terror herrscht. Die völkerrechtswidrige Invasion und Besetzung weiterer kurdischer Gebiete in Syrien schaffen neue Flüchtlingsströme.Mit der Drohung die Grenzen nach Europa für Flüchtlinge zu öffnen will Erdogan die Zustimmung der EU-Staaten zu diesem Krieg zu erzwingen. Es muss Aufgabe der EU und insbesondere Deutschlands sein, sich klar gegen den Krieg und jede weitere Eskalation zu stellen. Das weitgehende Stillschweigen der Regierungen der EU bedeutet Zustimmung zu diesem Krieg der Türkei. Wirtschaftliche Interessen und die mit dem Flüchtlingsabkommen geschaffene Abschottung gegen Geflüchtete sind ihnen wichtiger ihnen als Menschenrechte, Demokratie und Frieden.Wir bekunden unsere Solidarität mit Rojava und fordern das sofortige Ende des Krieges durch die Türkei sowie den Rückzug der türkischen Armee. Es geht um die Erhaltung von Gleichberechtigung, friedlichem Zusammenleben und Weiterentwicklung von Ökologie undDemokratie in der Region. Das geht uns alle an. Verteidigen wir die Werte Rojavas, lassen wir die dortigen Menschen nicht allein, es geht auch um unsere Zukunft.

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Montag, 14. Oktober 2019
Politisch unkorrekt
Bevor ein rechtsradikales Blog diese Begrifflichkeit für sich reklamierte stand sie in meiner kleinen Welt für eine bestimmte Art von Humor (allerdings unter der Bezeichnung Non-PC), den unsereins goutierte. Namentlich gehörte die Kurt-und-Gürgen-Comedy beim Radio-FFN-Frühstyxradio dazu.

Bis heute immer noch das worüber ich gerne lache:

https://www.youtube.com/watch?v=54xk7pzu4A4


https://www.youtube.com/watch?v=8REhv46gx98

https://www.youtube.com/watch?v=s2Gq5dl1pGE

https://www.youtube.com/watch?v=moVr1hLLuDw

https://www.youtube.com/watch?v=DxRTcW7ulk8

https://www.youtube.com/watch?v=3MnZpPAGQPE

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Mein Neffe sagt, wie es ist
Trump ist ein Black Lord of the Sith, Johnson sein Schüler und Merkel beschwichtigt den Galaktischen Föderationsrat.

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Sonntag, 13. Oktober 2019
Operation Friedensquelle
Damit hat Erdogan es nahe zum Unwort des Jahrtausends gebracht, in Richtung "Arbeit macht frei". Zum Kotzen, was da abläuft. Biji Kurdistan Azad!

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Sonntag, 6. Oktober 2019
David Hasselhoff und der Fall der Mauer
In meinem Bekanntenkreis gibt es jemanden der meint, das "I´ve been looking for freedom"-Konzert David Hasselhoffs an der Berliner Mauer hätte deren endgültigen Fall ausgelöst. Der meint das nicht als Satire und auch nicht als frechen Popkultur-Spruch, sondern in vollem Ernst.

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Donnerstag, 3. Oktober 2019
Gott ist tot.

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Sonntag, 29. September 2019
Die katholische Prozession als Mutter aller Demos
Während meines Alpenurlaubs habe ich zum ersten Mal in meinem Leben einer katholischen Prozession beigewohnt. Und dabei kam ich zu der Erkenntnis dass diese im Prinzip die Urform der Demo ist. Die ganze Choreografie ist im Prinzip die gleiche: Hier kommt der Obermuckel äh Erzbischof, dann der Priester, dann die Reliquie, dann die Feuerwehr, dann die Schützen, dann die Landfrauen. dann die Kapelle. Im Grunde das gleiche wie die Kombi Lautsprecherwagen, Schwarzer Block, Internatonaler Block, Frauen-und-Lesben-Block, Gewerkschaftsblock. Von der Machart her identisch.


















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Reunification
Ich hatte mich mal wieder mit meinen alten MitschülerInnen getroffen. Ein Freund hatte ja im Vorfeld gewitzelt "Mal sehen, wieviele mit dem Rollator kommen".
So schlimm war es zwar nicht, aber einige sind schon ergraut und auch gebrechlich. Und andere sehr frisch erhalten, wobei die meisten sich allerdings über meine Sportlichkeit und meine Bergsteigerei wunderten und meinten für so etwas zu alt zu sein wenn sie es denn je gemacht hätten. Auch ein alter Jugendschwarm von mir war dabei, und sie ist in der Tat noch genauso schön und noch ein genausolcher sexy Feger wie vor 35 Jahren, und auch so lebenslustig wie damals. Wir werden in Kontakt bleiben.

Ach, und die alten Sprüche. Wir waren ja so herrlich unkorrekt damals. "Wenn Du ihn bittest wird er dir noch heute einen blasen. Der versteht was davon, er kennt sich halt mit Strohhalmen aus" - DAS Sprüchelevel habe ich echt seit langem vermisst.

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Freitag, 27. September 2019
Öfter mal was neues: Fridays for Hubraum
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Mittwoch, 25. September 2019
Der soziale Status, das alltägliche Konsumverhalten, die Moral und der Distinktionsgewinn
Von Haus aus habe ich ein in erster Linie qualitätsbewusstes Konsumverhalten. Es muss vor allem das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen, und Produkte bestimmter Schweinefirmen wie etwa Nestlé oder kik sind out. Im Wesentlichen geht dieses Konsumverhalten auf mein Elternhaus zurück, meine Mutter hatte mich zu Nachaltigkeit erzogen, auch wenn das Wort damals noch niemand kannte. Dazu gehörte zum Beispiel, Erbsen in Dosen nur von Bonduelle und solche tiefgekühlt nur von Iglo zu kaufen und überhaupt bei den Grundlagen zuzubereitender Speisen auf hochwertige Nahrungsmittel zu achten. Dies behielt ich ein Leben lang bei.

In einer, ich sage mal, Szenekader-WG, in der ich in den Neunzigern gelebt hatte hatte ich damit echte Probleme bekommen: Mein Einkaufsverhalten sei bürgerliches Distinktionsverhalten mit dem sich der Bürgersohn über die Proleten erhebe, akzeptabel sei nur entweder ein proletarisches Einkaufsverhalten - quasi das billigste von Aldi - oder ein konsequent auf Vollwertigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtetes wie etwa Mitglied in einer Food-Coop zu werden.

Wichtig war daran vor allem wohl mir moralisch einen reinzuwürgen, leider bin ich immer wieder in enge Partnerschaften oder konfliktreiche Zusammenarbeitsfelder mit für mich toxischen Menschen geraten.

Was das "bürgerliche Abgrenzungsverhalten" anging war das das Ergebnis der Erziehung durch meine Mutter, eine gelernte Hauswirtschafterin und Lebensmittelchemikerin, der es um Nahrungsmittelqualität ging.

Im Gegensatz zu den auf freiwillige Armut oder zumindest zur Schau getragenen Schmudligkeit abhebenden Performaces meiner sich als proletarische Linke definierenenden Genossen habe ich die tatsächlichen Industeriearbeiter als Einfamilienhausbesitzende GTI- und AudiTT-Fahrer erlebt, und noch meine aus ausgesprochen armem Arbeiterhaushalt stammende Ex-Assistentin zeichnete sich nicht durch proletarische Bescheidenheit aus sondern durch ständiges Pleitesein aufgrund eines Hangs zum Luxus den sie sich eigentlich nicht leisten konnte (Wimpernmascara für 60 Euro die Flasche, Gucci und Prada). Die moralisierende Kritik meiner früheren Szenegenossen darüber dass ich Rasierwasser benutze (Na gut, es ist Azzaro; es ging da aber nicht um die Marke sondern dass ich überhaupt eins verwandte) würde kaum ein Malocher verstehen; die Basecap tragenden Türken und Araber in meinem Bekanntenkreis benutzen alle teure Herrendüfte, von den Frauen ganz zu schweigen.

Es bleibt abzuwarten, was für Askesemoden die aktuelle Klimabewegung hervorbringen wird, ich denke da wird einiges Altbekannte auf uns zukommen.

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Die Moral, die Moral, die hat immer Recht....
Mir sehr aus dem Herzen gesprochen, dieser Beitrag hier:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/autoritaere-weltverbesserer-schamgefuehl-als-moralkeule.1005.de.html?dram:article_id=459055&utm_source=pocket-newtab

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Samstag, 21. September 2019
Kurzer Zwischenruf zum Thema SUV
Ich las einen Kommentar zum Thema SUV in dem es sinngemäß hieß: "Es kann ja sein dass es Menschen gibt die ihren SUV benutzen um eine sehr umfangreiche Angelausrüstung zu transportieren oder sonstwie eine überdurchschnittlichen Transportbedarf haben, aber ich habe noch keinen kenengelernt, und vielleicht gibt es ja auch gar keinen."

Ohne dass ich mich jetzt an die Seite der Autokultidioten stellen will ist meine Wahrnehmung da doch eine ganz andere. Alle SUV-Fahrer in meinem Bekanntenkreis benutzen die Dinger um ihre Skier und Skiausrüstungen, Berg- und Campingequipment zu befördern oder den geschossenen Hirsch abzutransportieren. Ich bin mal sehr gespannt wie weit man kommt wenn man drei Paar Skier bei 30cm Neuschnee ungeräumt und 20% Steigung mit dem Smart befördern will.

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Donnerstag, 19. September 2019
Höhere Mathematik
Habe gerade etwas über die Beiträge von Leibniz und Newton, die Infinetesimalrechnung usw. gelesen und mal wieder festgestellt: Ich verstehe nichts. Mit der Formel E=MC² kann ich tatsächlich etwas anstellen, ich kann ein Wirkungsquantum begreifen oder mir ein Schwarzes Loch vorstellen, aber nur deshalb, weil das Beschreibungen von Zuständen und Dynamiken sind. Sobald ich rechnen muss und das sind nicht die Grundrechenarten oder einfache Potenzen hört es auf. Dreisatz kapiere ich nicht mehr, das ist zu hoch für mich. Kein Problem mit Quantengravitation in der Theorie, aber schon das kaufmännische Rechnen überfordert mein Vorstellungsvermögen komplett.

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Donnerstag, 19. September 2019
Insulaner
Im Golf von Mexiko nähert sich ein Flüchtlingsboot aus Haiti der Küste der USA, als sich eine Fregatte (aus seerechtlichen Gründen als Kutter klassifiziert) der US-Küstenwache querstellt. Der Kapitän befiehlt: "O´Brian, O´Ryan, O´Kelly, O´Malley, McDonnagan, McFlannagan, McFinnagan, sagen Sie diesen Wirtschaftsflüchtlingen, sie sollen auf ihre Insel zurückkehren!".

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Montag, 16. September 2019
Immer als erstes: Fakten checken!
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/die-gruenen-verbieten-luftballons-erst-das-framing-macht-das-verbot/25009028.html?utm_source=pocket-newtab

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