Mittwoch, 2. Juni 2021
Gesetz zur bedarfsgerechten Versorgung bei Psychotherapien: Verbände laufen Sturm ? das sind ihre Kritikpunkte
Ute Eppinger, Medscape


?Rasterpsychotherapie?, ?holzschnittartig?, ?Rationierung? und ?Behandlung nach Tabelle? ? psychotherapeutische Verbände laufen Sturm gegen den Änderungsantrag 49 zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der Antrag sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie die Behandlung von psychisch kranken Menschen orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Abhängig von der Diagnose könnte möglicherweise vorab festgelegt werden, wie lange eine Psychotherapie dauert.

Voraussichtlich Anfang Juni wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Kritiker befürchten, dass Therapien damit stärker reglementiert und der Zugang erschwert werden könnte. Die Wogen um diese Pläne schlagen hoch, die Petition ?Keine #Rasterpsychotherapie, Herr Spahn? des Schriftstellers und Autors von ?Depression abzugeben?, Uwe Hauck, hat bislang mehr als 187.000 Unterzeichner.

Bereits der 2. Anlauf der Reform
?Mich lässt das etwas ratlos zurück. Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Und jedes Mal verursacht das einen riesigen Proteststurm?, sagt Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für Psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und Präsident der DGPPN.

Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Bereits 2018 hatte das BMG im Rahmen des Termin- und Servicegesetzes (TSVG) versucht, die Versorgung für psychisch kranke Menschen zu steuern. Eine im Oktober 2018 von den Psychotherapeuten-Verbänden initiierte Petition an den Bundestag hatte das verhindert.

Der Änderungsantrag 49 sieht nun vor, dass der G-BA bis 31. Dezember 2022 die psychotherapeutische Versorgung dahingehend prüfen soll, dass die Behandlung der psychisch kranken Versicherten orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt wird. ?Da kann doch eigentlich keiner etwas dagegen haben?, sagt Pollmächer.

Gestuftes Konzept für die psychotherapeutische Versorgung
Denn klar sei: Die Psychotherapie als Behandlungsmethode stehe nicht grenzenlos zur Verfügung. Dabei wurden die Kapazitäten deutlich aufgestockt. Gab es im Jahr 2012 rund 20.000 Psychotherapeuten, waren es 2019 über 28.000. ?Das ist eine Zunahme um 63%?, so Pollmächer. Entspannt hat sich die Situation allerdings nicht, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie sind nach wie vor lang: ?Man sieht auch: Wo es viele Psychotherapeuten gibt, da gibt es auch eine große Nachfrage nach Psychotherapie?, berichtet Pollmächer.

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Lizenz zum Gelddrucken: Dem Abrechnungsbetrug mit Schnelltests soll ein Riegel vorgeschoben werden, doch wie?
Ute Eppinger, Medscape


Sind Stationen für Schnelltests auf COVID-19 ein Einfallstor für Abrechnungsbetrug? Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung Ende Mai zeigen, dass in Teststationen Schnelltests über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet wurden, ohne dass diese Tests tatsächlich durchgeführt wurden. Das System, so der Rechercheverbund, lade zum Abrechnungsbetrug ein. Das es bessere Kontrollen braucht, darüber herrscht Einigkeit. Aber eine durchschlagende Idee zum Wer und Wie scheint noch nicht gefunden.


Das Managementversagen im Bundesgesundheitsministerium habe ?inakzeptable Ausmaße angenommen?, kritisiert Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Grünen verlangen, dass die Testverordnung nachgebessert wird. Die FDP drängt auf einen Sonderermittler.

?Dass Schnelltests kommen würden, war keine Überraschung. Deshalb ist es so erschreckend, dass die Bundesregierung sich offenbar keine Gedanken über die Abrechnungen gemacht hat?, konstatierte FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Andrew Ullmann. Grünen-Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen sieht die Verantwortung bei der Task-Force der Minister Spahn und Scheuer, die für den Aufbau der Testzentren zuständig war. ?Es war und ist richtig, dass wir sehr zügig und flächendeckend, kostenlose Schnelltests verfügbar gemacht haben. Aber es hätte nicht nur Schnelligkeit, sondern auch Sicherheit und Seriosität gebraucht?, sagt Dahmen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sicherte zu, die Vorgänge sehr ernst zu nehmen und kündigte ?stichprobenartig mehr Kontrollen an?. In der Sendung Anne Will am Sonntagabend sagte er aber auch, dass man aus Berlin heraus die Testzentren nicht kontrollieren könne. ?Gerade bei den privaten Dienstleistern? brauche es offenkundig zusätzliche Kontrollen. Das sei nur durch die Gesundheitsämter vor Ort möglich.

Strengere Überwachung ? aber durch wen?
Sehr schnell sollen jetzt strengere Überwachungsvorgaben gemacht werden ? darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag geeinigt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kündigte nach der Konferenz der Gesundheitsminister an, dass mögliche Betrügereien in Teststationen ?mit aller Härte? bekämpft werden sollen. Bayern hat derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz. Die Länder sollen mit den Kommunalverbänden und den KVen als Test-Abrechnungsstellen über konkrete Maßnahmen sprechen.

Erwogen wird etwa, den KVen bei der Abrechnung von Schnelltests zu ermöglichen, geltend gemachte Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests zu vergleichen. Dabei würde dann beispielsweise auffallen, wenn nur 200 Testkits abgerechnet wurden und dann aber 400 angeblich vorgenommene Tests. Die Teststellen könnten den KVen zudem ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben müssen, damit Finanzämter abgerechnete Tests mit angegebenen Umsätzen abgleichen können.

Außerdem könnten die Testzentren verpflichtet werden, eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorzulegen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen. Geplant ist laut Spahn auch, dass Testzentren künftig weniger abrechnen können, weil die Marktpreise gesunken seien. Der Zielwert liege bei unter 10 Euro. Auch eine nachträgliche Kontrolle sei vorgesehen: Die Unterlagen von Anbietern können dann bis Ende 2024 überprüft werden. Doch wer soll kontrollieren? Kommunen und ihre Gesundheitsdienste winken ab, die KVen ebenfalls.

KBV: Nur formale Aspekte können geprüft werden
Die KVen führen die Abrechnung nach der Testverordnung durch und prüfen dabei die Vollständigkeit der erforderlichen Abrechnungsangaben und die Einhaltung der Formvorgaben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt dazu klar, dass die KVen ?einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen? nehmen.

?Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen?, heißt es in der KBV-Stellungnahme weiter.

Bessere Kontrollen fordert auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB): Die Kontrollpraxis solle auf jeden Fall geändert werden. Allerdings sei die Vereinigung ?ein Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und keine staatliche Kontroll- oder gar Ermittlungsbehörde?. Sie könne daher Prüfungen nur ?in einem sehr begrenzten Rahmen durchführen?.

Und die Gesundheitsämter?
Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und über die korrekte Durchführung, obliege den Gesundheitsämtern, schreibt die KBV. Die allerdings sind mit der Kontaktnachverfolgung nach wie vor ausgelastet, wie kommunale Vertreter deutlich machen.

?Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind?, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in der Saarbrücker Zeitung . ?Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen. Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet?, sagt auch Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund (DStGB). Und Landkreistag-Präsident Reinhard Sager stellt klar: ?Gesundheitsämter sind keine Buchprüfer.?

Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen.
Die Gesundheitsämter prüfen bei den Testzentren die per Verordnung festgelegten strukturellen und personellen Vorgaben und stellen die Eignung fest. Wirtschaftlich überprüfen können die Gesundheitsämter die Zentren aber nicht: ?Das ist gemäß Testverordnung nicht Aufgabe der Gesundheitsämter, d.h. sie dürfen das gar nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage dafür?, betont auch Dr. Elke Bruns-Philipps, Leiterin der Abteilung 4 des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD), im Gespräch mit Medscape.

Werden nicht geleistete Tests abgerechnet, liegt Abrechnungsbetrug und damit ein Fall von Wirtschaftskriminalität vor. ?Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität?, stellt Bruns-Philipps klar.

?Wenn ich Bundesgesundheitsminister Spahn richtig verstehe, sollen die KVen künftig die Abrechnungen stärker auf Plausibilität prüfen. Das heißt beispielsweise: Wie viele Tests wurden angeschafft, wie viele abgerechnet, wie viele Mitarbeiter arbeiten in einem Testzentrum, wie viele Tests können sie an einem Tag/ in einer Woche durchgeführt haben. Arbeiten im Testzentrum z.B. 5 Mitarbeiter 8 Stunden lang, es wird aber angegeben, dass am Tag 1.000 Leute getestet wurden, dann kann das nicht stimmen.?



Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass anstatt 70 wirklich vorgenommener Tests fast 1.000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster gezeigt.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum ermittelt laut Münsterlandzeitung gegen ein Bochumer Unternehmen, das an mehreren Standorten Teststellen betreibt und durchsuchte deren Geschäftsräume und Privatwohnungen.

Im oberbayerischen Miesbach ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf Betrug bei Schnelltests. Auch in Hessen sind nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) 2 mögliche Betrugsfälle registriert worden. Ist das womöglich nur die Spitze des Eisbergs? Johannes Nießen, der das Kölner Gesundheitsamt leitet, fürchtet jedenfalls, dass ?noch weitere Fälle uns in Zukunft beschäftigen werden?.

So leicht ist der Betrug möglich
Seit Anfang März sieht die Corona-Testverordnung des Bundes Bürgertests vor. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen Test pro Woche und die Zentren erhalten 18 Euro pro Test. Überwacht wird das Procedere aus Datenschutzgründen allerdings kaum ? in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 8. März heißt es: ?Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen.?

Die Testzentren müssen auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben. Es reicht, wenn sie den KVen die Zahl der Getesteten ohne Beleg übermitteln. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen, so der Rechercheverbund.

Woge der Kritik
Die Wogen über zu Unrecht abgerechnete Schnelltests schlagen hoch: ?Herr Minister Jens Spahn, wir Hausärzte bekommen ca. 40 Euro/Quartal und Patient und müssen Regresse fürchten. Private Testzentren, die wie Pilze aus dem Boden schießen, scheinen offensichtlich zu betrügen und erhalten 18 Euro/Test, ohne Prüfung. Irgendwas läuft extrem schief?, twittert etwa Hausarzt DocHollywood.

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"Kein Grund zur eiligen Impfung von Kindern und Jugendlichen": Experten-Papier argumentiert gegen voreiligen ?Aktionismus?
Michael van den Heuvel, Medscape


Nach der Aufhebung von Impfprioritäten und nach der 1. Zulassungserweiterung eines COVID-19-Vakzins auf mRNA-Basis durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wird die Forderung, Kinder und Jugendliche zu impfen, lauter. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bekanntlich beim letzten Impfgipfel angekündigt, Jugendlichen ab 12 Jahren ab dem 7. Juni entsprechende Angebote zu unterbreiten. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) könnte sich diese Woche dazu äußern.

Nicht alle Experten teilen die Euphorie. In einem Preprint haben Prof. Dr. David Martin von der Universität Witten/Herdecke und Kollegen kritisch mit der Thematik auseinandergesetzt [1].

?Weil Corona für die allermeisten, auch die meisten kranken Kinder und Jugendlichen keine ernsthafte Bedrohung darstellt und weil sich die Erwachsenen jetzt gut schützen können, haben wir keinen Grund zur eiligen Impfung von Kindern und Jugendlichen?, sagt Martin der FAZ (Paywall). ?Beides, COVID-19 und die Impfungen, haben Risiken, und die müssen gut miteinander abgewogen werden.?

Die Daten zur Effektivität sind vorläufig und die zur Sicherheit der Impfung in dieser Altersgruppe noch unvollständig. Prof. Dr. David Martin
Seine Einschätzung zum BioNTech/Pfizer-Vakzin: ?Die Daten zur Effektivität sind vorläufig und die zur Sicherheit der Impfung in dieser Altersgruppe noch unvollständig.? Bis es weitere Daten gibt, fordert der Experte, Kinder, Jugendliche und deren Eltern ?vom gesellschaftlichen Druck, sich zu impfen, zu befreien?. Im Preprint erklärt er zusammen mit seinen Koautoren die Argumentation im Detail. Grundlage ist eine systematische Literaturrecherche.

Profitieren Kinder und Jugendliche selbst von COVID-19-Impfungen?
Kinder erkranken laut Übersichtsartikel selten so schwer an COVID-19, dass sie stationär behandelt werden müssen. Dazu ein Blick auf Deutschland. Von allen Hospitalisierungen in 2021 (n = 97.985) fielen 925 (0,9%) auf 0- bis 4-Jährige und 725 (0,8%) auf 5- bis 14- Jährige. Seit Beginn der Pandemie sind von rund 14 Millionen Kindern und Jugendlichen etwa 1.200 im Krankenhaus (< 0,01%) behandelt worden, und es gab 4 Todesfälle (< 0,00002%). Zum Vergleich: Im Jahr 2019 sind allein 55 Kinder bei Verkehrsunfällen gestorben.

Auch das systemische Inflammationssyndrom (PIMS) bei Kindern, über das so viel berichtet wurde, ist in dieser Altersgruppe eigentlich selten. Im PIMS-Register der Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie wurden bis zur Kalenderwoche 16/2021 genau 281 Kinder und Jugendliche erfasst. Es gab keinen Todesfall. 43,6% der Patienten hatten bei der Entlassung aus ihrer stationären Behandlung noch Beschwerden und bei 6,5% gab es Folgeschäden.

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Kein Gift, aber ?Kaffeesatz? im Magen: Ein Pathologe über Napoleons Todesursache und des Kaisers Hosenbund als Indiz
Interview: Nathalie Matter



Zum 200. Todestag von Napoleon (gest. 5. Mai 1821) erzählt Alessandro Lugli vom Institut für Pathologie der Universität Bern, wie er die historisch verbriefte Todesursache Napoleons ? einen Magenkrebs ? bestätigen konnte. Ein Interview über Arsen, Napoleons Hosenbundweite und kreative Herangehensweisen.1


© Dr. Alessandro Lugli

Herr Lugli, Sie haben sich intensiv mit Napoleon befasst, vor allem mit seiner Todesursache. Wie kamen Sie eigentlich auf Napoleon?

In den Siebzigerjahren spielte ich immer mit kleinen Soldatenfiguren und erhielt von meinen Eltern ein Napoleon-Set und Kinderbücher wie ?So lebten sie zur Zeit des grossen Napoleon?. Mit der Zeit wurde eine kleine Bibliothek daraus, die immer grösser wurde ? mittlerweile besitze ich über 1.000 Bücher zu Napoleon.

Was fasziniert Sie an ihm?
Ich denke, es ist vor allem die Meritokratie. Er sagte immer: ?In meiner Armee hat jeder Soldat den Marschallstab im Rucksack.? Das heißt: jeder kann in seiner Armee Marschall werden, unabhängig von der Herkunft, vom Stand ? beurteilt wird die Leistung. Wenn jemand gut arbeitet, ist es auch richtig, dass er dafür belohnt wird.

Ich habe von Bekannten aus Frankreich gehört, dass man in der Schule über ihn lernt: ?Le général Bonaparte était bon, l?empéreur Napoléon un peu moins? (?Der General Napoleon war gut, der Kaiser Napoleon eher weniger.?). Ich denke es ist wichtig, dass er durch die Augen der heutigen Gesellschaft historisch objektiv beurteilt wird. Gewisse Dinge hat er gut gemacht, und es gibt ganz klar Dinge, die er schlecht gemacht hat.

Auch die Napoleon-Expertinnen und -Experten in Frankreich sind der Meinung, dass es ein ?gesundes Bild? von ihm braucht: Verherrlichung ist schlecht, aber Verteufelung ebenso.


Nun konnte sich trotz des offiziellen Autopsie-Berichts von Napoleons Leibarzt sehr lange die These halten, Napoleon sei vergiftet worden. Wie kam es dazu?
Die Vergiftungsthese beruht auf einer Publikation von 1961 im Journal Nature. In einem Haarbüschel von Napoleon wurde eine erhöhte Arsenkonzentration gefunden. Das ist erst einmal nur ein Fakt und heißt noch gar nichts.

Eine historische Betrachtung aufgrund seiner Memoiren ergab dann, dass Napoleon angeblich eine Affäre mit der Frau seines Exilgefährten hatte, mit Albine de Montholon. Ihr Mann, der Génréral de Montholon, sei eifersüchtig gewesen und habe Napoleon dann langsam chronisch vergiftet. Dies mit der Unterstützung des britischen Gouverneurs, Sir Hudson Lowe, dem das Exil von Napoleon auf St. Helena mit dem Unterhalt seiner ganzen Gefolgschaft zu teuer geworden sei.

Wodurch wurde die Vergiftungsthese widerlegt?
Aus historischer Sicht gibt es dieser These zwei Dinge entgegenzusetzen: erstens war Montholon ein überzeugter Bonapartist und unterstützte nach dem Exil Napoleon III., wofür er sogar im Gefängnis landete. Er hatte also gar keinen Vorteil von diesem angeblichen Mord.

Der 2. Punkt war, dass Napoleon sehr darauf achtete, nicht vergiftet zu werden, vor allem während des Russlandfeldzuges. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass man ihn chronisch vergiften konnte ? wenn, dann akut.

Die Vergiftungsthese konnte sich sehr lange halten, bis ins Jahr 2008, als eine Gruppe von italienischen Physikern nachweisen konnte, dass eine erhöhte Arsenkonzentration auch in einem Haarbüschel von Napoleon als Kind zu finden war, ebenso bei seiner Frau Joséphine und sogar bei seinem Sohn, Napoleon II. Arsen fand man also überall.

Nun war die Frage: woher kam es? Dazu gibt es verschiedene Erklärungen, die wahrscheinlichste ist diese: Früher schnitt man verstorbenen Königinnen und Königen Haarbüschel ab und bewahrte diese als Andenken auf. An der freien Luft kann man sie nicht aufbewahren wegen der Läuse. Nun erwies sich Arsen als sehr gutes Konservierungsmittel. Menschliches Gewebe lässt sich darin sehr gut konservieren ? es ist aber hochgiftig. Deshalb wird heute Formalin verwendet. Wahrscheinlich wurden die Haarbüschel in Arsen aufbewahrt und sogen sich damit voll.


Sie fanden schon vorher einen Weg, um die Vergiftungsthese zu widerlegen: mit Napoleons Hosen. Wie kamen Sie darauf?
Man soll sich nicht mit fremden Federn schmücken: die Idee kam von meiner Frau. Ihr Interesse an Napoleon ist eher marginal, aber sie sagte mir, dass der Taillenumfang, also die Bundweite von Hosen mit dem Gewicht einer Person korrelieren müsse. Nun wussten wir, wie groß Napoleon gewesen war ? zwischen 1,67 und 1,68 Metern.

Wenn der Body-Mass-Index BMI mit der Größe der Hosen korreliert und wir die Körpergröße haben, kann man das Gewicht ermitteln. Dazu mussten wir zuerst zeigen, dass der Hosenumfang bei Männern mit dem BMI korreliert, also statistisch zusammenhängt. Wir baten unserem Bekanntenkreis also alle Männer, ihren Hosenumfang zu messen und ihren BMI anzugeben. Das haben sie gerne gemacht, weil man daraus nicht sofort auf das Gewicht schließen konnte! So konnten wir zeigen, dass bei Männern aus ganz Europa der BMI mit dem Hosenumfang korreliert.


Ausmessen von Napoleons Hose, die er als Oberst vor 1815 trug.

Über die französischen Historiker erhielten wir dann die Erlaubnis, zu Randzeiten in die Museen zu gehen, bei Fontainebleau und Malmaison bei Paris, und die Hosen von Napoleon aus den verschiedensten Lebensabschnitten auszumessen. Anschließend konnten wir anhand der Kurve, die wir dank der Kontrollgruppe hatten, auf seinen BMI schließen. Dann brauchte es nur noch eine einfache Rechnung, um das Gewicht zu bestimmen.

Der schlanke, langhaarige General Bonaparte, wie man ihn auch auf den Bildern sieht, war rund 68 Kilogramm schwer bei 1,68 Metern Körpergröße. Später, als er an Macht gewann, hatte er kurze Haare und wurde fülliger. Er hatte sogar noch während des Exils zugenommen, er wog bis zu 91 Kilo.

In den letzten sechs Monaten seines Lebens fiel sein Gewicht runter auf 67 bis 80 Kilo. Er verlor also 10 bis 14 Kilo in sechs Monaten! Dieser Gewichtsverlust ist eines der möglichen Symptome der eigentlichen Todesursache: Magenkrebs.


Sie konnten also den ursprünglichen Autopsie-Bericht bestätigen?
Richtig. Napoleon ist am 5. Mai 1821 gestorben, die Autopsie fand am nächsten Tag statt. 17 Personen waren anwesend, darunter acht Fachpersonen: Napoleons Leibarzt Francesco Antommarchi, der ein schlechter Kliniker war, aber ein guter Anatom, und sieben englische Ärzte.

Daraus resultierten ein französischer und ein englischer Autopsiebericht, die zwar nicht in allen Punkten übereinstimmten, aber medizinisch waren sie sich einig: Die Todesursache war eine bösartige Läsion des Magens, sehr gut vereinbar mit einem Magenkarzinom, also Magenkrebs.

Dazu passen auch die Symptome, die man aus den Memoiren seiner Diener und Exilgefährten kennt: Erbrechen, Gewichtsverlust, Kraftlosigkeit, Mühe mit Schlucken ? er konnte zweitweise nur flüssige Nahrung zu sich nehmen. In der WHO-Klassifikation 2019 von Magendarmtrakt-Tumoren sind auch diese Symptome beschrieben bei Magenkrebs.

Eine weitere Theorie war, Napoleon sei an Gastritis, also an einer Entzündung der Magenschleimhaut, gestorben. Warum glauben Sie nicht daran?
Dazu muss man Folgendes sagen: als der Magen bei der Autopsie geöffnet wurde, war er voller ?Kaffeesatz?. Dieser entsteht immer dann, wenn sehr viel Blut mit Magensäure in Kontakt kommt. Das heißt, Napoleon ist innerlich verblutet. Er hatte eine schwere obere Magendarmtrakt-Blutung.

Jetzt ist die Frage: Woher kommt sie? Der Leibarzt Antommarchi beschreibt zwei Befunde: ein große Läsion, die sich vom Mageneingang bis zum Ausgang zieht, sowie eine Geschwulst am Magenausgang. Dies passt von der Ursache her sehr gut zu einer Gastritis.


Wenn diese nicht behandelt wird und chronisch wird, verändert sich die Magenschleimhaut so stark, dass sie entartet. Napoleon hatte also bestimmt eine Gastritis, aber die große Verletzung kann nie und nimmer eine Gastritis sein. Hier handelte es sich um einen bösartigen Befund, und wenn das nicht Krebs ist, was dann? In einer aktuellen Publikation anlässlich des 200. Todestages haben nun zahlreiche renommierte Pathologinnen und Pathologen die Autopise-Berichte noch einmal geprüft, und alle kommen zum selben Schluss: Magenkrebs.

Gibt es etwas über Napoleon, das Sie noch nicht wissen und gerne noch herausfinden möchten?
Von der medizinischen Seite her gibt es sicher noch Details, zum Beispiel über den Verlauf der Krankheit in seinem Leben. Er hatte ja keinen Krebs in jungen Jahren, der kam erst später, sonst hätte er ja nicht überlebt. Wann hat aber die Gastritis begonnen? Das wäre noch interessant herauszufinden.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de .

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Wiedermal 02. Juni - seit 54 Jahren ohne Sorge
https://www.spiegel.de/video/vertuschung-benno-ohnesorg-berliner-polizei-video-1769669.html

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Mittwoch, 2. Juni 2021
Wadenbeißer an Pharmastricher
Fulminanter Abgang. Popcorn!

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Montag, 31. Mai 2021
Warum die antiinflammatorische Behandlung von Autoimmun-Erkrankungen gerade in COVID-19-Zeiten so wichtig ist
Dr. Nicola Siegmund-Schultze



Eine effektive medikamentöse Suppression der Aktivität chronisch-entzündlicher Erkrankungen schützt offensichtlich am besten vor SARS-CoV-2-Infektionen und vor schwerem COVID-19. Das berichten Prof. Dr. David Saadoun von der Sorbonne Université, Paris, und Kollegen jetzt in The Lancet Rheumatology [1].

Grundlage ihrer Veröffentlichung ist eine große, europaweite Studie, in der Patienten mit rheumatoider Arthritis, Spondylarthritis, systemischem Lupus erythematodes und Sjörgen-Syndrom auf SARS-CoV-2-Antikörper und COVID-19-Verläufe hin untersucht worden sind. Bei guter Krankheitskontrolle entsprachen ihre Risiken denen der Allgemeinbevölkerung.

Unklare Fragen zum Risiko von Patienten mit Autoiummunerkrankungen
Zum Hintergrund: Bundesweit sind immunvermittelte entzündliche Erkrankungen mit einer Häufigkeit von 5-8% recht häufig. Während der COVID-19-Pandemie stellte sich die Frage, ob es Wechselwirkungen zwischen diesen Erkrankungen, Pharmakotherapien, SARS-CoV-2 und COVID-19 gibt.

Die Seroprävalenz von SARS-CoV-2 und Faktoren, die zu symptomatischen COVID-19-Erkrankungen führen können, waren in dieser Population bislang unklar. Deshalb haben Saadoun und Kollegen europaweit eine multizentrische, sektorenübergreifende Studie initiiert.

Eingeschlossen wurden Patienten mit rheumatoider Arthritis, mit axialer Spondyloarthritis, mit systemischem Lupus erythematosus, mit dem Sjögren-Syndrom oder mit Riesenzellarteriitis. Demografische Merkmale, Komorbiditäten, Behandlung, Schübe der Autoimmunerkrankung und COVID-19-Symptome und SARS-CoV-2-Antikörper wurden regelmäßig erfasst. Danach wertete Saadouns Team alle Daten aus.

Entwarnung: Autoimmunerkrankungen wohl kein Risikofaktor
Zwischen dem 7. Juni und dem 8. Dezember 2020 wurden 3.136 Patienten mit Autoimmunerkrankungen rekrutiert. Von 3.028 Patienten lagen komplette Datensätze vor. Sie waren durchschnittlich 58 Jahre alt (73,9% Frauen).

SARS-CoV-2-Antikörper fanden die Wissenschaftler bei 5,5% (95%-Konfidenzintervall: 4,7-6,4%). Eine symptomatische COVID-19 hatten 4,0% der Teilnehmer (95%-KI 3,4%-,8%).

Von den COVID-19-Kranken mussten 19,7 %, also fast jeder fünfte, stationär behandelt werden und 3,3 % der COVID-19-Kranken starben. Schübe der Autoimmunerkrankung waren mit einem erhöhten Risiko für COVID-19 assoziiert (Odds Ratio 1,27, p=0,030). Das galt auch für erhöhte Konzentration des C-reaktiven Proteins (OR 1,18, p=0,0063).

In der Gruppe der mit Biologika-Therapie war das Risiko für eine COVID-19-Erkrankung geringer als in der Gesamtgruppe (OR 0,51, p=0,0057). 21,6 % aller 3.028 Teilnehmer hatten im Beobachtungszeitraum mindestens einen Schub ihrer Autoimmunerkrankung.

Effektive Therapien fortsetzen
Insgesamt entsprächen die Prävalenzen von SARS-CoV-2-Antikörpern und von stationären Therapien wegen COVID-19, aber auch die COVID-19-Sterblichkeit, Daten aus der Allgemeinbevölkerung, heißt es in einem begleitenden Kommentar [2]. Deshalb seien leitliniengerechte antiinflammatorische Therapien offenbar der beste Schutz gegen COVID-19. Biologika zu vermeiden, wie dies bei einem Teil der Patienten pandemiebedingt geschehe, oder Immunsuppressiva coronabedingt zu reduzieren, sei eher kontraproduktiv.

Die European League Against Rheumatism und auch die amerikanische Fachgesellschaft rieten davon ab. Die aktuellen Daten stützten die Empfehlungen der Fachgesellschaften, heißt es im Editorial.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Univadis.de.

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S3-Linie zur stationären COVID-19-Therapie: Welche Patienten profitieren von Antikörpern ? und in welchem Stadium?
Dr. Nicola Siegmund-Schultze


Erstmals gibt es eine deutsche S3-Leitlinie zur Therapie stationärer COVID-19-Patienten. Aufgenommen wurde eine Empfehlung zur Anwendung des Anti-IL6R-Antikörpers Tocilizumab mit dem Ziel, die Sterblichkeit von schwerkranken Patienten zu reduzieren. Neu ist außerdem die Option, bei Patienten in frühen Stadien von COVID-19 monoklonale, virusneutralisierende Antikörper einzusetzen [1].

Jedes weitere Medikament, das wir zur Behandlung schwerer COVID-19-Verläufe einsetzen können, ist hilfreich. Prof. Dr. Stefan Kluge
?Noch immer ist die Sterblichkeit von auf der Intensivstation beatmeten Patienten hoch?, sagt Prof. Dr. Stefan Kluge von der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Korrespondenzautor der Leitlinie. ?Jedes weitere Medikament, das wir zur Behandlung schwerer COVID-19-Verläufe einsetzen können, ist hilfreich.?

Was können Ärzte bei schwerem COVID-19 unternehmen?
Zum Hintergrund: Das Durchschnittsalter stationär behandelter COVID-19-Patienten in Deutschland liegt aktuell bei 64 Jahren. Speziell unter Beatmung liegt die Mortalität bei etwa 50%. Und 87% aller Patienten, die auf einer Intensivstation sterben, sind mindestens 70 Jahre alt (Stand Mai 2021). Männer erkranken häufiger als Frauen schwer an COVID-19; bei ihnen ist die Mortalität insgesamt höher. Die Zahlen zeigen: Es besteht nach wie vor hoher Bedarf, bedrohliche Verläufe zu verhindern.

Deshalb haben die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und 14 weitere Fachgesellschaften eine Leitlinie mit der Entwicklungsstufe S3 erstellt. Ihre Grundlage war die S2k-Leitlinie vom November 2020. Das neue Dokument hat 2 wesentliche Ergänzungen.

Tocilizumab bei sauerstoffpflichtigen Patienten ohne invasive Beatmung
Für die Behandlung von schwer an COVID-19 erkrankten Personen empfehlen Experten, ab sofort auch den Einsatz von Tocilizumab in Erwägung zu ziehen. In randomisierten kontrollierten Studien sei außer für Dexamethason auch für Tocilizumab (Anti-IL6R) eine Verringerung der Mortalität mit moderater Sicherheit nachgewiesen worden, so die Leitlinienautoren. Ein Nutzen lasse sich vor allem für sauerstoffpflichtige Patienten ableiten, nicht jedoch für Patienten mit bereits eingeleiteter invasiver Beatmung.


Zur Indikation für die Tocilizumab-Gabe sollten Hinweise für eine systemische Inflammation, zum Beispiel ein deutlich erhöhter CRP-Wert, aber auch ein erhöhter Sauerstoffbedarf vorliegen. Tocilizumab werde immer in Kombination mit Kortikosteroiden als intravenöse Einmalgabe appliziert, schreiben die Autoren.

Neutralisierende Antikörper bei Risikopatienten
In frühen Stadien der Infektion, wenn noch keine COVID-19-typischen schweren Symptome aufgetreten sind kann bei Patienten mit mindestens einem Risikofaktor wie Immunsuppression oder chronische Niereninsuffizienz die Gabe von spezifischen, monoklonalen SARS-CoV-2 neutralisierenden Antikörper erwogen werden. Als Zeitfenster nennen die Autoren (< 72 h nach der 1. Positiven PCR und/oder < 7 Tage seit Symptombeginn, Atemnot sollte nicht vorhanden sein.

Besonders in den Risikopopulationen erwarten wir durch die Antikörper eine Senkung der Sterblichkeit, auch wenn die Publikation der endgültigen Daten noch aussteht. Leitlinie
Interimanalysen von laufenden Phase-2-Studien zeigten, dass die frühzeitige Gabe von Kombinationstherapien mit Bamlanivimab und Etesevimab oder Casirivimab und Imdevimab bei ambulanten Patienten mit milder bis moderater COVID-19-Erkrankung (WHO-Skala 1-3) und mit mindestens 1 Risikofaktor für schwere Verläufe zur signifikanten Reduktion der Viruslast und zur numerischen Reduktion der Hospitalisierungsrate oder weiterer Arztkontakte führt.

Zu den Gründen für die Empfehlungen zu SARS-CoV-2-spezifischen neutralisierenden Antikörpern heißt es: ?Besonders in den Risikopopulationen erwarten wir durch die Antikörper eine Senkung der Sterblichkeit, auch wenn die Publikation der endgültigen Daten noch aussteht.?

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Univadis.de.

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Speiseplan gegen Demenz: Wie Ernährung das Alzheimer-Risiko beeinflussen kann ? mit und auch ohne Mittelmeerdiät
Antje Sieb, Medscape



Wer sich stärker an Prinzipien der mediterranen Ernährung orientiert, kann möglicherweise sein individuelles Risiko für eine Alzheimer-Demenz senken. Das berichten Wissenschaftler um Prof. Dr. Michael Wagner vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) in Neurology [1].

Sie haben 521 Probanden im Alter von durchschnittlich 70 Jahren nach ihrer Ernährung befragt und Gehirnvolumina, kognitive Fähigkeiten und Alzheimer-Biomarker im Liquor gemessen. Dabei zeigte sich, dass mediterrane Kost mit mehr grauer Substanz in Hirnbereichen wie dem Hippocampus assoziiert war. Auch die Erinnerung funktionierte besser als bei Probanden, die weniger Mittelmeerkost verzehrten. Und Biomarker im Nervenwasser, die auf pathologische Amyloid-Plaques und sich anreichernde Tau-Proteine hinweisen können, waren bei Personen mit mediterraner Ernährung ebenfalls weniger stark ausgeprägt.

Mehrere Umbrella-Reviews zeigen bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Mittelmeerdiät das Risiko für Alzheimer senken kann. Prof. Dr. Gunter P. Eckert
?Mehrere Umbrella-Reviews zeigen bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Mittelmeerdiät das Risiko für Alzheimer senken kann?, erklärt Prof. Dr. Gunter P. Eckert von der Justus-Liebig-Universität Gießen im Gespräch mit Medscape. Das könne man nun auch in einer deutschen Population sehen.

Probanden mit unterschiedlich hohem Alzheimer-Risiko rekrutiert
In ihre Studie nahmen Wagner und Kollegen 169 kognitiv Gesunde sowie Personen mit erhöhtem Alzheimer-Risiko auf. Darunter waren enge Verwandte von bereits Erkrankten, Menschen mit subjektiven kognitiven Einschränkungen, die in Tests aber noch unauffällige Werte erreichten, sowie Menschen mit milden kognitiven Einschränkungen. Ein Teil der Probanden rekrutierte sich aus der laufenden DELCODE-Studie des DZNE mit zirka 1.000 Patienten im Frühstadium der Alzheimer-Erkrankung.

Bei allen Teilnehmern wurde per MRT-Gehirnscan das Hirnvolumen berechnet, und alle Personen unterzogen sich neuropsychologischen Tests. 226 Probanden stimmten auch einer Entnahme von Liquor zu, so dass bei ihnen die Biomarker Aß 42/40 und pTau 181 bestimmt werden konnten. Die Moleküle sollen pathologische Veränderungen frühzeitig anzeigen.

Bekanntlich finden sich im Gehirn von Alzheimer-Erkrankten typische Ablagerungen von ß-Amyloid, sogenannte Plaques, und Tau-Proteine verkleben das Innere von Nervenzellen. Auch das Hirnvolumen nimmt ab.

Punkte für gesunde Lebensmittelgruppen
Um einen Score für die Mittelmeerdiät zu errechnen, vergaben die Wissenschaftler Punkte für 9 Lebensmittelgruppen. Fisch, Gemüse, Früchte und Nüsse, Hülsenfrüchte und Getreide sowie ein gutes Verhältnis von einfach ungesättigten zu gesättigten Fettsäuren wurde jeweils mit 1 Punkt bewertet, falls der Verzehr über dem Mittelwert der Gruppe lag. Der Fleisch- und Milchprodukte-Konsum musste hingegen unter bestimmten Grenzen liegen, um den Score zu erhöhen. Auch mäßiger Alkoholkonsum zählte im Sinne der Mittelmeerkost als Score-Punkt.

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Kinder-Vakzine: EMA gibt grünes Licht
Die Zahl der Neuinfektionen sinkt weiter: Heute morgen lag sie laut RKI bundesweit bei 1.978 in den letzten 24 Stunden (Vorwoche 2.682). Die 7-Tage-Inzidenz beziffert das RKI mit 35,1. In der Vorwoche betrug sie noch 62,5. 36 neue Todesfälle innerhalb eines Tages wurden gemeldet. Vor einer Woche waren es 43.

EMA: Zulassungsempfehlung für BioNTech/Pfizer-Vakzine ab 12 Jahren
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat grünes Licht für die Zulassung des mRNA-Impfstoffs Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für 12- bis 15-Jährige gegeben. Formal muss die EU-Kommission der Erweiterung der Zulassung noch zustimmen. Comirnaty® wäre somit der erste COVID-19-Impfstoff für diese Altersgruppe mit EU-Zulassung. Ab dem 7. Juni könnten dann, wie von Bund und Ländern am letzten Donnerstag vereinbart, in Deutschland Jugendliche gegen eine SARS-CoV-2-Infektion geimpft werden. Das Impfschema entspricht mit 2 Dosen im Abstand von mindestens 3 Wochen dem für Erwachsene.

?Wir haben Daten, die zeigen, dass die Anwendung bei Kindern sicher ist?, betonte der Leiter der Abteilung Impfstrategie bei der EMA, Dr. Marco Cavaleri, auf einer Pressekonferenz am Freitag. In den USA wurde die Vakzine bereits am 10. Mai für 12 bis 15-Jährige zugelassen.

Das Votum der EMA basiert auf im New England Journal of Medicine publizierten Studienergebnissen. Danach trat bei 1.131 geimpften Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren kein Covid-19-Fall auf. In der ungeimpften Kontroll-Gruppe (1.129) waren es dagegen 16. Die Wirksamkeit nach der 2. Impfung beträgt damit 100%. Die Impfreaktionen waren allenfalls leicht und entsprachen denen, die aus anderen Altersgruppen bereits bekannt sind wie Müdigkeit oder Kopfschmerzen.

Ob sich eine noch ausstehende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) an einer EU-Zulassung orientiert, darf bezweifelt werden. Die Kommission hat gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) bereits angedeutet, dass sie möglicherweise auch bei einem positiven EMA-Votum keine allgemeine Impfempfehlung für alle Kinder geben wolle, sondern nur für vorerkrankte Kinder.

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Veranstaltung zum Thema medizinische Versorgung und Rechte von Geflüchteten
Hey,

diesen Donnerstag (03. Juni 2021 um 19 Uhr) wird es in der abschließenden Veranstaltung unserer aktuellen Reihe um das Thema ?Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG ? Ein Widerspruch zum menschenwürdigen Existenzminimum?? gehen. Schaut gerne vorbei!

Das Thema Gesundheit und medizinische Versorgung ist im letzten Corona-Jahr noch einmal besonders in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Trotzdem ist eine angemessene medizinische und sanitäre Versorgung in Deutschland für Viele immer noch nicht zugänglich. Insbesondere für illegalisierte und/oder geflüchtete Menschen ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung eingeschränkt oder mit Hürden und Gefahren verbunden. In diesem Zusammenhang hat u.a. das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum menschwürdigen Existenzminimum Ende 2019 erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des AsylbLG aufgeworfen.

In unserer Kooperationsveranstaltung mit dem Medinetz Göttingen, wollen wir die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete und Menschen ohne Papiere nach dem AsylbLG aus rechtlicher Sicht und durch Erfahrungsberichte des Medinetz beleuchten.
Das Medinetz setzt sich für eine gerechte medizinische Versorgung für Alle ein und bietet ehrenamtliche, medizinische Beratung und Unterstützung für Geflüchtete und Migrant*innen.

Zu Beginn der Veranstaltung wird die promovierte Juristin Dr. Katharina Dinter die rechtlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG darstellen und die Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völker-, Europa- und Verfassungsrecht hin untersuchen.
Dr. Katharina Dinter setzt sich auf ehrenamtlicher und wissenschaftlicher Ebene für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung Geflüchteter ein.
Anschließend werden zwei Expertinnen vom Medinetz Göttingen anhand von konkreten Fallbeispielen darstellen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung Geflüchteter in der Realität auswirken.

Um in einen interdisziplinären Austausch zu kommen, wird sich eine Diskussionsrunde anschließen, bei der Fragen von Zuschauer*innen möglich und erwünscht sind.
Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung gemeinsam mit den Referentinnen und vielen interessierten Zuschauer*innen!

Bei Interesse könnt ihr euch ganz einfach über unsere Homepage zur Veranstaltung anmelden: https://rlc-goettingen.de/gesundheitsversorgung-nach-dem-asylblg/

Liebe Grüße und vielleicht bis Donnerstag,
Eure Refugee Law Clinic Göttingen
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Aufopferungsvoller jouhurnalistischer Einsatz
https://www.gmx.net/magazine/panorama/sex-on-the-radio-daenische-reporterin-swingerclub-einsatz-35859628

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Sonntag, 30. Mai 2021
Körperlichkeit
Noch immer hat mein Dojo zu, und Indoortraining im Fitnesscenter ohne Gruppe finde ich öde, schließlich habe ich selber Trainingsgerät zu Hause. Also weite ich mein Heimtraining sukzessive aus. Hatte heute eine Stunde Spinning auf dem Kettler, halbe Stunde Body Combat, neunzig Liegestütze, Langhanteltraining. Zum ersten Mal seit meiner OP habe ich wieder Bauchaufzüge gemacht. Kam alles sehr gut und dürfte fast die Qualität meines Gruppentrainings erreichen. Im Krankenhaus hatte ich sieben Kilo abgenommen, was erfreulicherweise den Bauch völlig zum Verschwinden brachte. In den letzten drei Wochen habe ich wieder vier Kilo zugenommen, was man am Bauch bisher nur wenig sieht - scheint zumindest zur Hälfte Muskelmasse zu sein was ich da aufgebaut habe. Der Bergsommer kann kommen.


In einer Zeitschrift las ich zum Thema Ernährung, Weißbrot sei nicht gut, da es tendenziell dick mache. Die Begründung war seltsam. Ich hatte mal mit einem Biologen zusammengelebt, der gegen Weißbrot, zumindest industriell hergestelltes Toastbrot war weil dieses die Darmzotten verstopfe. Das Argument kann ich nachvollziehen, aber nicht, was in dem Artikel stand. Weißbrot zum Frühstück mache deshalb dick, weil es zu wenig Ballaststoffe enthalte. Daher bekomme man nach etwa zwei bis drei Stunden wieder Hunger und würde dann eine Zwischenmahlzeit einlegen. Deshalb empfehle es sich, zum Frühstück Vollkornbrot zu essen das nachhaltig sättige.


Wie gesagt, seltsame Begründung. Ich habe drei Mahlzeiten am Tag, Frühstück, Mittag und Abendessen. Ich würde nie auf die Idee kommen, außerhalb dieser Mahlzeiten etwas zu essen, ob mit oder ohne Hunger.

Aber wahrscheinlich ist die Disziplin eines Karateka und Wüstenreisenden kein Maßstab.

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Sonntag, 30. Mai 2021
Der Völkermord an den Hereros
Aus gegebenem Anlass relinke ich einen alten Beitrag:

https://che2001.blogger.de/stories/713844/

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Hirschhausen räumt mit Impfmythen auf
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wissen/Eckart-von-Hirschhausen-raeumt-mit-Impf-Mythen-auf-article22579334.html

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Freitag, 28. Mai 2021
Sexuelle Diskriminierung als Asylgrund - ein steiniger Weg ist zu gehen
Zwischenbericht des LSVD Niedersachsen/Bremen zum Kampf um die Anerkennung schwuler, lesbischer und diverser Geflüchteter


Am 26. März hat der LSVD an die Bundesminister Seehofer und Maas gleichlautende Schreiben zu den ?Outings schwuler bzw. bisexueller Asylbewerber durch Vertrauens-anwält*innen des AA im Auftrag des BAMF in Pakistan und Nigeria? gerichtet? (siehe PDF des Schreibens an Seehofer).



Dazu haben wir am Dienstagabend das auf den 12. Mai datierte gemeinsame Antwortschreiben von BMI und AA auf unser Schreiben erhalten (Siehe PDF).



Vorher hatte sich das BMI bereits ähnlich in einer Antwort auf eine schriftliche Frage von Frau Jelpke MdB geäußert:

https://www.lsvd.de/media/doc/5128/sf493.pdf



Dazu haben wir am Mittwoch eine Pressemitteilung veröffentlicht:

https://www.lsvd.de/de/ct/5153-Outings-queerer-Gefluechteter-Innenministerium-und-Auswaertiges-Amt-gestehen-Fehler-ein-und-sichern-Ueberpruefung-der-Verfahren-zu



Epd berichtete dazu (was von Bild Online (!) aufgegriffen wurde) :

https://www.evangelisch.de/inhalte/186653/26-05-2021/outings-homosexueller-fluechtlinge-bundesregierung-raeumt-fehler-ein

https://www.bild.de/lgbt/2021/lgbt/outings-schwuler-gefluechteter-bundesregierung-raeumt-fehler-ein-76524750.bild.html



Gestern ist nun ein ausführlicher Bericht Der Welt erschien ? der Journalist hatte auch mit einem der beiden Outing Opfer - dem Pakistaner Saad Khan (Name geändert) - gesprochen:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article231403609/Schwule-Asylbewerber-offenbar-durch-Bundesregierung-zwangsgeoutet.html

Anwälte des Auswärtigen Amts haben offenbar homo- und bisexuelle Asylbewerber in ihren Herkunftsländern geoutet ? obwohl dort lange Inhaftierungen oder gar die Todesstrafe drohen. Dabei verstößt dieses Vorgehen gegen die Verfassung. Ein Betroffener erzählt seine Geschichte.



In einem der Fälle hat das BAMF dem geouteten Nigerianer in einem Abhilfebescheid den Flüchtlingsstatus zuerkannt.



Nach dem Antwortschreiben von BMI und AA erwarten wir für die Zukunft ausdrücklich , dass die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss 2 BvR 1899/04 vom 26.01.2005 im Fall einer lesbischen Frau aus dem Libanon ) erfüllt und dass in den weiteren bekannten Outingfällen aus Pakistan, Tansania und Kamerun Aufgrund der geschaffenen Nachfluchtgründe der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird

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Freitag, 28. Mai 2021
Impfen gegen Corona
Presseerklärung der Neuen Deutschen Medienmacher:innen, die gemeinsam mit Stern und RTL eine neue Webseite zum Thema Corona-Impfung gelauncht haben, auf der in 11 Sprachen zum Thema Coronaimpfung informiert wird:

www.impfen-gegen-corona.eu


?Impfen gegen Corona?: Eine bundesweite Initiative von STERN, RTL, ntv und Handbook Germany
?Mehrsprachiges Informationsangebot unter www.impfen-gegen-corona.eu
?Aktionstag am 27. Mai zum Schwerpunktthema ?Impfen?

Hamburg/Köln, 26. Mai 2021 ? STERN, RTL und ntv starten in Zusammenarbeit mit Handbook Germany die bundesweite Initiative ?Impfen gegen Corona?. Die Initiative möchte aufklären und informieren. Sollte man sich impfen lassen? Wie wirken die Impfstoffe? Was sind die Risiken? Mit Antworten auf diese und weitere Fragen richten sich die Initiatoren an alle in Deutschland lebenden Menschen, um ihnen die Entscheidung über eine Corona-Impfung zu erleichtern. RTL Radio Deutschland, TOGGO Radio von SUPER RTL sowie HIRSCHHAUSENS STERN GESUND LEBEN beteiligen sich ebenfalls.

Herzstück der Aufklärungskampagne ist die Online-Plattform www.impfen-gegen-corona.eu. Sie stellt Informationen rund ums Thema Impfen in elf Sprachen zur Verfügung: auf Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Farsi/ Dari, Französisch, Paschto, Polnisch, Russisch, Spanischund Türkisch.

Am 27. Mai starten die Partner darüber hinaus einen Aktionstag und widmen einen Großteil ihrer Berichterstattung dem Schwerpunktthema ?Impfen?. Der STERN erscheint am morgigen Donnerstag mit dem Titelthema ?Impfen: Wer ist jetzt wann dran?? Die Magazin- und Newssendungen bei RTL, ntv, ?vox nachrichten? sowie RTL.de und ntv.de werden verschiedene Facetten des Themas beleuchten und zudem die morgige Ministerpräsidentenkonferenz, bei der das Thema Impfung ebenfalls im Fokus stehen soll, begleiten. So geht ?Explosiv? gemeinsam mit dem Mediziner und Fernsehmoderator Dr. Eckart von Hirschhausen Impf-Mythen auf den Grund. In einem 15-minütigen ?RTL Aktuell Spezial? um 20.15 Uhr steht vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der Ministerpräsidentenkonferenz unter anderem das Thema ?Urlaub für Geimpfte? im Mittelpunkt. Das ?Nachtjournal? wiederum schaltet zu dem Virologen Dr. Hendrik Streeck. Ein weiteres Schwerpunktthema in allen Sendungen ist die aktuelle Diskussion um Corona-Impfungen für Kinder.

104.6 RTL Berlins Hitradio, RTL Deutschlands Hitradio, Antenne Thüringen, 105?5 Spreeradio, Antenne Niedersachen und Radio Brocken, Radiosender von RTL Radio Deutschland, ?heute wichtig?, der Morgen-Podcast des STERN in Kooperation mit RTL/ntv, und TOGGO Radio, das Kinder- und Familienradio von SUPER RTL, rücken das Thema ?Impfen? am 27. Mai ebenfalls in den Mittelpunkt. TOGGO Radio bereitet die Thematik kindgerecht auf und erklärt unter anderem in der Rubrik ?Wissenkick?, wie eine Impfung funktioniert.

Handbook Germany ist ein mehrsprachiges Informationsportal der Neuen Deutschen Medienmacher:innen zum Leben in Deutschland für Menschen, die neu in Deutschland sind und unterstützt die Initiative mit Sprachkenntnissen, Video-Content und Multiplikator:innen.

Anna-Beeke Gretemeier und Florian Gless, STERN-Chefredakteure: ?Wenn Anfang Juni die Priorisierung fällt, werden auf einen Schlag Millionen Menschen mit dem Thema Impfen konfrontiert. Sie werden viele Fragen haben, viele von ihnen sind schon jetzt verunsichert. Der STERN möchte gemeinsam mit seinen Partnern alle in Deutschland lebenden Menschen bei diesem wichtigen Thema begleiten, aufklären und mit verschiedenen Angeboten eine Hilfestellung bieten. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, damit jede:r Bürger:in in Deutschland sich ausreichend informiert fühlt, egal, welche Sprache er oder sie spricht.

Sonja Schwetje, Chefredakteurin Netzwerke RTL NEWS, und Martin Gradl, Chefredakteur Magazine RTL NEWS:
?Fast drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland möchte sich laut aktuellen Umfragen zwar gegen das Coronavirus impfen lassen, beim Wissen um die Impfung und die verschiedenen Impfstoffe bestehen aber Lücken. Daher wollen wir mit der geballten journalistischen Power aller Beteiligten Aufmerksamkeit auf dieses gesellschaftlich relevante Thema lenken und den Zuschauer:innen, Leser:innen, Hörer:innen und User:innen umfassende Informationen an die Hand geben.?

Pressekontakt:Ewgenia Klaschik
Gruner + Jahr GmbH
Kommunikation STERN
Telefon: 040 / 37 03 - 6336
E-Mail: klaschik.ewgenia@guj.dewww.stern.de

Anna Velken
Mediengruppe RTL Deutschland
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0221 / 456-74305
E-Mail: anna.velken@mediengruppe-rtl.de


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Experten zur Wissenschaft der indischen Corona-Variante: Warum der komplette Impfschutz mit 2 Dosen nun so wichtig ist
Michael van den Heuvel, Medscape


Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie wurden 3 besorgniserregende Varianten (variants of concern, VOC) des Virus nachgewiesen: B.1.1.7 (Großbritannien), B.1.351 (Brasilien) und P.1 (Südamerika). Derzeit breitet sich die indische Mutation B.1.617 als 4. VOC aus ? in Großbritannien vor allem deren Untervariante B.1.617.2. Bei einem Pressebriefing des Science Media Center Germany diskutierten internationale Experten mögliche Folgen dieser Entwicklung für die Pandemiekontrolle [1].

Weltweite Verbreitung in kürzester Zeit
B.1.617 wurde erstmals Anfang Oktober 2020 im indischen Bundesstaat Maharashtra nachgewiesen, damals ohne dass Virologen der Mutation viel Beachtung geschenkt hätten. Sie sollten sich täuschen: Ab Januar 2021 breitete sich B.1.617 immer stärker aus, und bis Mitte April 2021 fanden indische Ärzte die Variante bei etwa 60% aller COVID-19-Patienten dort, Tendenz steigend.

Gesundheitsbehörden aus Großbritannien (22. Februar 2021), Deutschland (1. März 2021), aus den USA (23. Februar 2021), aus Singapur (26. Februar 2021) und aus weiteren Ländern entdeckten die Mutation ebenfalls in Abstrichen in ihren Heimatregionen. Für die Weltgesundheitsorganisation WHO war das Grund genug, B.1.617 im Mai 2021 schließlich als ?variant of concern? einzustufen.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) besteht B.1.617 aus den Untervarianten B.1.617.1, B.1.617.2 und B.1.617.3. ?Sie haben Mutationen an den Positionen 452 und 681 des Spike-Proteins gemein?, erklärt Prof. Dr. Richard Neher von der Universität Basel. Beide Mutationen veränderten das Spike-Protein, mit dem das Virus in menschliche Zellen eindringe. ?Aber ansonsten sind sie ziemlich unterschiedlich?, so der Experte.

Leichtere Übertragbarkeit ? doch Daten fehlen
Es gebe ?Hinweise, dass einige der Mutationen dieser Variante ihre Übertragbarkeit erhöhen könnten, beispielsweise über eine Verstärkung der Bindung an die menschlichen Zellen?, schreibt das RKI. Epidemiologische Daten deuteten darauf hin, dass die Untervariante B.1.617.2 eine erhöhte Übertragbarkeit aufweise, die B.1.1.7 gleichkomme.

"Die zuerst in Indien entdeckte Variante des Coronavirus könnte bis zu 80% leichter übertragbar sein als die bislang vorherrschende britische Variante." Prof. Dr. Neil Ferguson


?Die zuerst in Indien entdeckte Variante des Coronavirus könnte bis zu 80% leichter übertragbar sein als die bislang vorherrschende britische Variante?, vermutet Prof. Dr. Neil Ferguson vom Imperial College London. ?Derzeit gibt es aber noch keine belastbaren Daten.? Ferguson ergänzt: ?Wir wissen nur, dass die auch als B.1.617.2 bezeichnete Variante einen Vorteil hat, der zwischen 20 und 80% liegen könnte.? Der Experte hält es ?nicht für sicher, ob sich die Mutante als dominant durchsetzen wird?, dies sei aber ?recht wahrscheinlich?.

?Es gibt aber große Unterschiede zwischen der Situation Ende 2020 und der aktuellen Situation?, sagt Ferguson. Damals hatte die ?britische Variante? für zahlreiche Infektionen gesorgt. ?Mittlerweile ist fast die halbe Bevölkerung geimpft, und wir sehen niedrigere Fallzahlen?, so der Experte weiter. Und Impfungen machten ? trotz offener Fragen ? einen ?substanziellen Unterschied? bei der Übertragung. Doch wie wirksam sind Vakzine?

Beeinflussen indische Varianten den Erfolg von Impfungen?
Eine Analyse der britischen Sequenzierungsdaten zeigt, dass sich bei Neuinfektionen B.1.617.2 um 13% schneller ausbreitet als die zuvor dominierende Variante B.1.1.7. Als Vermutung steht im Raum, dass es zu einer Immunevasion kommt. Immerhin haben 50% aller Bürger Großbritanniens mindestens eine Impfdosis erhalten.

Laut Prof. Dr. Tom Wenseleers von der Catholic University of Leuven, Belgien, gibt es aber aus der Praxis kaum Anhaltspunkte, dass ein Immune Escape die Wirkung von Impfstoffen abschwächt.

Vorläufige Daten ab Mitte Mai aus Bolton, einem Hotspot im Nordwesten Englands, zeigen, dass die meisten Menschen, die mit COVID-19 aufgrund von B.1.617.2 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, nicht geimpft waren. Nur 5 von 18 Krankenhauspatienten, die positiv auf die Variante getestet wurden, hatten eine Impfstoffdosis erhalten und nur 1 Patient hatte beide Dosen bekommen.

Forscher frühen derzeit auch Labortests durch, um zu prüfen, wie gut Antikörper verschiedene virale Varianten neutralisieren. Eine in Nature Medicine veröffentlichte Studie legt nahe, dass solche Untersuchungen den realen Immunschutz ?in hohem Maße vorhersagen?, wie Dami A. Collier von der University of Cambridge und Kollegen schreiben.


Prof. Dr. Nathaniel Landau und sein Forscherteam von der New York University haben verschiedene Laborexperimente durchgeführt. Sie wollten herausfinden, ob Antikörper von Genesenen und mit Moderna oder BioNTech-Geimpften an mutierte Virusproteine binden. In einem Preprint berichten sie, dass die Wirksamkeit gegen B.1.617 und B.1.617.2 zwar geringer ausfalle als gegen den Wildtyp. Dennoch sei mit einer Schutzwirkung zu rechnen, so ihr Fazit.

?Wir sehen, dass Antikörper gegen B.1.617.2 weniger effektiv sind?, bestätigt auch Prof. Dr. Ravindra Gupta vom Cambridge Institute for Therapeutic Immunology and Infectious Diseases. ?Der Effekt ist aber schwächer als etwa bei der brasilianischen Variante.?

Neue Daten von Public Health England geben teilweise Entwarnung
Gelten diese Erkenntnisse auch unter ?Real World?-Bedingungen? Eine von Public Health England veröffentlichte Studie gibt zumindest Entwarnung hinsichtlich der stark zirkulierenden VOC B.1.617.2


Die Analyse umfasst Daten für alle Altersgruppen ab dem 5. April bis zum 16. Mai 2021. 1.054 Personen, bei denen nach einer SARS-CoV-2-Infektion durch genomische Sequenzierung bestätigt wurde, dass sie die Variante B.1.617.2 haben.

Der BioNTech/Pfizer-Impfstoff war 2 Wochen nach der 2. Dosis zu rund 88% gegen symptomatische Erkrankungen aufgrund von B.1.617.2 wirksam, verglichen mit einer Wirksamkeit von 93% gegen die Variante B.1.1.7.

2 Dosen des AstraZeneca-Impfstoffs waren zu 60% gegen symptomatische Erkrankungen aufgrund von B.1.617.2 wirksam, verglichen mit 66% Wirksamkeit gegen die Variante B.1.1.7.

Für das Oxford-Vakzin geben die Forscher 2 Wochen nach der 2. Dosis rund 60% als Schutzwirkung gegen B.1.617.2 an, verglichen mit 66% gegen B.1.1.7.

Die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und AstraZeneca waren 3 Wochen nach der 1. Dosis zu 33% gegen symptomatische Erkrankungen durch B.1.617.2 wirksam, verglichen mit etwa 50% bei der B.1.1.7-Variante. Angaben zu 1. Dosis des Oxford-Vakzins machen die Forscher hier nicht.

?Wir sehen wenig überraschend, dass eine Dosis einen geringeren Schutz bietet?, kommentiert Gupta. ?Das heißt: In der aktuellen Situation ist der vollständige Impfschutz wichtiger denn je.? Aber selbst bei komplett geimpften Mitarbeitern im indischen Gesundheitswesen habe man Reinfektionen gesehen, wenn auch mit sehr schwachem Verlauf.

Das heißt: In der aktuellen Situation ist der vollständige Impfschutz wichtiger denn je. Prof. Dr. Ravindra Gupta
Wie bei anderen Varianten werde ein noch höheres Maß an Wirksamkeit gegen schwere klinische Endpunkte wie Krankenhausaufenthalt und Tod erwartet, schreibt Public Health England. Derzeit gebe es nicht genügend Fälle und zu kurze Zeiträume zur Nachbeobachtung, um dies abschließend zu klären.

Unklare Prognosen für Deutschland
Wie geht es nun weiter? ?Prognosen für Deutschland sind schwierig?, sagt Gupta. ?Eine Rolle werden u.a. die weiteren Impfquoten und künftige Lockerungen von Maßnahmen zur Pandemiekontrolle spielen.? Der Experte ergänzt: ?Obwohl uns noch etliche Daten zu B.1.617 fehlen, ist klar, dass die Variante in nächster Zeit große Bedeutung haben wird.? Bleibt als gute Nachricht: Impfstoffe ließen sich bei Bedarf rasch anpassen, erklärt Gupta.

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Eine harte Ansage von Sascha Lobo
Die angesichts der Schwierigkeiten überhaupt einen Impftermin zu bekommen allerdings so was von Adlerperspektive ist:

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/coronavirus-die-kalte-impfpflicht-kommt-kolumne-von-sascha-lobo-a-55681c8a-b9ae-4f7c-8095-3c35a9c7d733

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Impfmisere Update - Liebling, lass uns impfen!
Bersarin hat schon Recht in seiner Bestandsaufnahme der Covid19-Situation in Berlin:

https://bersarin.wordpress.com/2021/05/26/baby-las-uns-impfen

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Mittwoch, 26. Mai 2021
Corona und Teenager: Spahn und STIKO uneins über Impfempfehlung; 3-G-Kriterien ungeeignet; CDC prüfen Myokarditis-Fälle
Michael van den Heuvel, Sonja Boehm, Dr. Thomas Kron



?Geimpft, Genesen, Getestet?? Für Kinder ungeeignet!

Moderna-Impfstoff: Wirksamkeit ?von 100 Prozent? bei Teenagern

CDC prüfen seltene Fälle von Myokarditis nach COVID-19-Impfung bei jungen Menschen

Die niedrigsten Infektionszahlen seit Monaten meldet das RKI heute: Zum ersten Mal seit Oktober liegt die 7-Tage-Inzidenz bundesweit wieder unter der Marke von 50, nämlich bei 46,8. Die Zahl der in den letzten 24 Stunden dem RKI gemeldeten Neuinfektionen beträgt 2.626 (Vorwoche 11.040). Allerdings können die heutigen Zahlen infolge des Pfingstwochenendes so niedrig sein. Die Zahl der Todesfälle an und mit COVID-19 ist mit 270 in den letzten 24 Stunden zur Vorwoche (284) kaum verändert.

STIKO: Wohl keine allgemeine Impfempfehlung für 12- bis 15-Jährige
Diskussionen gibt es um die COVID-Impfungen von Jugendlichen und Kindern. Während Gesundheitsminister Jens Spahn angekündigt hat, allen älteren Kindern und Jugendlichen noch vor Ende der Sommerferien ein Impfangebot machen zu wollen, tendiert laut Redaktionsnetzwerk Deutschland die Ständige Impfkommission (STIKO) gegenwärtig dazu, nach der noch für Mai erwarteten EU-Zulassung des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer keine allgemeine Impfempfehlung für 12- bis 15-Jährige auszusprechen.

Die STIKO-Begründung: Die Datenlage sei noch nicht ausreichend, um für diese Altersgruppe die Risiken einer Corona-Erkrankung gegen mögliche Risiken der Impfung abzuwägen. Ähnlich hatte ? wie berichtet ? auch die Task Force der DGKJ (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.) kürzlich argumentiert.

Laut RND wird die STIKO wohl nur eine Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche mit bestimmten chronischen Erkrankungen aussprechen ? weil bei ihnen das Interesse, dass sie selbst vor einer Corona-Infektion geschützt werden, höher sei.


?Geimpft, Genesen, Getestet?? Für Kinder ungeeignet!
In einer aktuellen Stellungnahme der Task Force der DGKJ heißt es zudem, dass ?eine Koppelung der Zulassung von Kindern z.B. zur Teilnahme an Veranstaltungen wie Klassenfahrten oder anderen Ereignissen, an den Impfstatus ethisch nicht vertretbar? sei. Andererseits weist die DGKJ aber darauf hin, dass die 3-G-Kriterien (Genesen, Geimpft oder Getestet) nur für Erwachsene, aber nicht für Kinder anwendbar seien.

DGKJ-Präsident Prof. Dr. Jörg Dötsch warnt: ?Der Status ?geimpft/genesen/getestet? wird, wenn er tatsächlich zum Schlüssel der gesellschaftlichen Teilhabe werden soll, Kinder und Jugendliche ausschließen und ihre Benachteiligung noch weiter verstärken!? Denn: Ohne STIKO-Empfehlung würden viele gesunde Kinder eben nicht geimpft, einen ?Genesenen?-Nachweis haben Kinder in der Regel nicht, da die Infektionen meist symptomlos verliefen und sie nicht getestet wurden ? und die Antigen-Schnelltests seien bei symptomlosen Kindern eher unzuverlässig.

?Wir fordern?, so Dötsch, ?dass Kinder und Jugendliche uneingeschränkt von den gleichen Privilegien profitieren dürfen wie Geimpfte, Genesene oder Getestete. Wir haben sichere Maßnahmenpakete, die den Betrieb von Schulen und KiTas ermöglichen. Auch Sport und Aktivitäten des sozialen Lebens wie Musikunterricht können und müssen unter Einhaltung der einschlägigen Hygiene-Bedingungen stattfinden!?

Im Gegensatz dazu beharrt Gesundheitsminister Spahn darauf bis Ende August jedem Kind und Jugendlichen über 12 Jahren ein Impfangebot zu machen ? auch ohne STIKO-Empfehlung. Es handle sich um ?eine individuelle Entscheidung?, sobald die EMA die Zulassung erteilt habe, sagte er gegenüber RTL/ntv. Auch Spahn lehnt jedoch ab, die Impfung zur Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht zu machen: ?Ich sehe nicht, dass wir eine verpflichtende Impfung haben werden für den Schulbesuch.?

Moderna-Impfstoff: Wirksamkeit ?von 100 Prozent? bei Teenagern
Nach BioNTech/Pfizer hat jetzt auch das Unternehmen Moderna Daten zur Wirksamkeit seines mRNA-Impfstoffes bei Kindern und Jugendlichen bekannt gegeben. In einer klinischen Studie in den USA mit 12- bis 17-Jährigen habe das Vakzin 14 Tage nach der 2. Impfung eine ?Wirksamkeit von 100 Prozent? gezeigt. Das heißt, keiner der teilnehmenden 3.732 Teenager habe danach noch eine Erkrankung entsprechend der Studiendefinition entwickelt. Die Immunantwort bei den geimpften Kindern und Jugendlichen sei ähnlich derjenigen bei Erwachsenen gewesen.

Sicherheit und Verträglichkeit der Vakzine werden vom Hersteller als ?gut? bezeichnet. Es seien ?keine bedeutsamen Sicherheitsbedenken identifiziert" worden. Das Unternehmen will Anfang Juni bei der US-Arzneimittelbehörde FDA sowie bei anderen Behörden weltweit die Anträge für die Zulassung des Impfstoffs für diese Altersgruppe einreichen. Der COVID-Impfstoff von BioNTech/Pfizer hat in den USA schon seit dem 10. Mai eine Zulassung für die Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen.


CDC prüft seltene Fälle von Myokarditis nach COVID-19-Impfung bei jungen Menschen
Die US-amerikanischen Centers for Disease Control (CDC) analysieren seltene Fälle von Myokarditis, die vor allem bei jungen Menschen nach COVID-19-Impfung gemeldet wurden. Es handle sich um ?relativ wenige" Fälle, betont die AG des ?Advisory Committee on Immunization Practices? zur Sicherheit von COVID-19-Vakzinen.

Diese traten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen meist innerhalb von 4 Tagen nach der 2. Dosis einer mRNA-Vakzine auf und scheinen bei Männern häufiger zu sein als bei Frauen. ?Die meisten Fälle scheinen mild zu sein, die Nachverfolgung läuft?, heißt es im Bericht der Arbeitsgruppe für Impfstoffsicherheit, die wöchentlich die Daten zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe analysiert.

Laut aktuellem Bericht liegen die Meldezahlen derzeit nicht höher als die zu erwartenden Basisraten in der Bevölkerung, nach denen jährlich 10 bis 20 Myokarditis-Fälle pro 100.000 Menschen zu erwarten sind. Es könne sich dementsprechend auch um Zufallsereignisse handeln ? eine kausale Beziehung zur Impfung sei bislang nicht nachgewiesen. Trotzdem ermutigt die AG nun Ärzte, auf ungewöhnliche Herzsymptome bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten, die kürzlich geimpft worden sind.

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Einladung der IIK zu einer Veranstaltungsreihe "Deutscher Kolonialismus"
Hiermit laden wir Sie zu unserer neuen Workshopreihe "Der Deutsche Kolonialismus und die Folgen für die Gegenwart" ein.

An den fünf Terminen informiert Sie unser Projektleiter Derviş Dündar unter Anderem darüber, was man überhaupt unter Kolonialismus versteht, wo seine Entstehung liegt und wie er Rassismus und Diskriminierung noch bis heute beeinflusst. Am Ende des Workshops findet ein historischer Stadtrundgang durch Hannover statt.

Die einzelnen Workshops finden jeweils von 13:00 - 19:00 Uhr an folgenden Tagen statt:

28.07. - 04.08. - 22.09. - 06.10. - 13.10.21

Jeder der möchte, kann sich anmelden!

Anmeldung

Derviş Dündar: postmigrant@web.de

Mahjabin Ahmed: info@iik-hannover.de - 0511 44048

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Der Fluch des Bauxits
Der Fluch des Bauxits

(Eigener Bericht) - Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der deutschen Bauxitversorgung begünstigen Menschenrechtsverletzungen und schwere Schädigungen der Umwelt in Guinea. Das westafrikanische Land verfügt über die größten Bauxitlagerstätten der Welt und ist aktuell drittgrößter Bauxitproduzent; es deckt mehr als 90 Prozent des deutschen Bedarfs. Bauxit ist als Grundstoff für die Aluminiumgewinnung insbesondere für die deutsche Kfz-Produktion von erheblicher Bedeutung. Um die langfristige Bauxitversorgung eines deutschen Unternehmens zu sichern, hat Berlin eine Kreditgarantie in Höhe von 293 Millionen US-Dollar für den Ausbau einer Mine in Guinea vergeben, die schon seit Jahren die Wasserversorgung und den Ackerbau in der Region gravierend schädigt und damit den Bewohnern zahlreicher Ortschaften die Lebensgrundlage nimmt. Der Protest der Betroffenen verhallt bislang wirkungslos. Sämtlicher Perspektiven im eigenen Land beraubt, fliehen immer wieder Menschen aus Guinea über hochgefährliche Routen in Richtung Europa.

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https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8608/

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Spahns falsche Versprechungen - eine Analyse
https://www.gmx.net/magazine/politik/wagt-gewinnt-experte-erklaert-spahns-wagemutigen-versprechungen-steckt-35846538

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Montgomery zur Zukunft des Coronavirus
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-montgomery-coronavirus-bleibt-generationen-35810440

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Grüne auf Kriegskurs?
Des Nörglers Gedanken bezüglich der aktuellen Spitze einer ehemaligen Pazifistenpartei erweisen sich ja als nur zu berechtigt, wie man hier unschwer erkennen kann:

https://www.gmx.net/magazine/politik/waffen-ukraine-habeck-stoesst-forderung-breite-ablehnung-35845842

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Kein Schwein impft mich an
Ich stehe nun gleich zweimal auf einer Priorisierungsliste: Einmal als Kundenbetreuer im Außendienst und einmal als Krebspatient. Völlig egal, nach meinem Wartelistenplatz kann ich damit rechnen im Oktober geimpft zu werden.

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Dienstag, 25. Mai 2021
Der Impfstoff von Moderna scheint bei Kindern und Jugendlichen erste Wahl zu sein
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-moderna-vakzin-kindern-jugendlichen-hoechst-wirksam-35810440

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Ein erfolgreicher Vertriebsprofi
Ein junger Verkäufer fängt neu in einem Mega-Einkaufscenter an wo absolut alles verkauft wird. Nach dem ersten Tag fragt ihn der Chef wie es gelaufen ist und wie viele Kunden er beraten habe.

"Einen Einzigen?" "WAS, NUR EINEN? Meine anderen Verkäufer haben 20 oder 30 am Tag. Wieviel Umsatz haben Sie denn gemacht?" ""240.000" "Wow, was haben Sie ihm denn verkauft". Erst einen Angelhaken, dann eine komplette Angelausrüstung. Dann habe ich ihn gefragt wo er angelt. Er sagte, in der Nordsee. Dann stellte ich fest, dass er dafür ein hochseetüchtiges Boot braucht und verkaufte ihm einen Kajütkreuzer, eine Stingray 250. Dann fragte ich ihn danach, was für ein Auto er fährt. Er antwortete, dass sei ein Honda Civic.Ich stellte fest dass der zu schwach ist um die Stingray zu ziehen und verkaufte ihm einen Range Rover mit Trailer. " "Donnerwetter! Und das alles nur, weil er einen Angelhaken wollte?" "Nein, kaufen wollte er eigentlich einen Tampon. Da sagte ich ihm, na, wenn das Wochenende eh gelaufen ist , warum nicht angeln gehen?"

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Ein längst fälliger Beitrag zum moralingeladenen Gememme um Alltagsrassismus und Critical Whiteness
https://www.facebook.com/hartaberfairARD/videos/334723304484120/

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Montag, 24. Mai 2021
Was ist eigentlich Norbert Häring für Einer?
fragte ich mich und wurde ausgerechnet bei Alan Posener fündig. Nicht, dass ich dessen Ansichten teilen oder schätzen würde, aber zumindest hinsichtlich seiner Einschätzung zu Häring kann ich ihm folgen:

https://starke-meinungen.de/blog/2017/11/26/norbert-haering-und-ken-jebsen/

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Tag des Bauches
Nachdem gestern erst im Steakhaus gegessen wurde und dann Familientreffen bei meiner großen Schwester war - ich musste im Ernst einen Negativtest vorlegen - habe ich heute selbst gekocht, für den G. und mich, und zwar Chateaubriand:

https://che2001.blogger.de/stories/2791932/

unter Beherzigung zitterwölfischer Kochtipps. Allerdings etwas größer dimensioniert, ich habe etwa 300 Gramm Rinderfilet verschnabuliert. Und anschließend trainiert bis an die Schmerzgrenze.

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"Ich glaube nicht an Hass" Farhat Nasser zum Nahost-Konflikt
https://www.deutschlandfunk.de/nahost-konflikt-friedensaktivistin-farhat-naser-ich-glaube.691.de.html?dram:article_id=497719

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Sonntag, 23. Mai 2021
Die Antwort liegt irgendwo da draußen
Wing Commander David Framor und Pilotin Amy Dietrich von der USS "Chester W.Nimitz" waren bei einem Aufklärungsflug vor St. Diego im Jahr 2004 auf ein UFO gestoßen. Das von der Form her einem Tictac-Drop ähnliche Objekt beschleunigte mit weit über Hundert Kilometern pro Quadratsekunde auf Mach 5, um dann ohne Kurvenmanöver im rechten Winkel zur bisherigen Flugbahn abzuknicken. In der Sendung 60 Minutes haben die beiden pensionierten Piloten erstmals ausführlich von ihrer unheimlichen Begegnung berichtet. Da kommt demnächst noch mehr: Auf Betreiben des früheren republikanischen Präsidentschaftskandidaten Marco Rubio wird im Juni eine Anhörung vor dem Kongress stattfinden, bei der die Geheimdienstkoordinatorin Avril Haines und das Verteigungsministerium erstmals die UFO-Akten offenlegen müssen. Ryan Graves, ebenfalls ehemaliger Navy-Pilot, berichtet, dass er noch 2015 vor der Küste Virginias Ähnliches beobachtet habe. Im Vorfeld der Anhörung teilte bereits Obama mit dass er über diese Vorfälle informiert gewesen sei, die Beobachtungen authentisch seien und es keine physikalische Erklärung für das Flugverhalten der UFOs gäbe.

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Freitag, 21. Mai 2021
Die Basis sprach zum Überbau
"Du bist ja schon wieder blau!

Drauf der Überbau zur Basis: "Wasiss?"

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Freitag, 21. Mai 2021
Waffenstillstand in Nahost
Wie einst Nicole sang: "Ein bißchen Frieden, für ein paar Wochen, gemütlich laden, dann geht es weiter"


Oder war der Text in anderer?

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Covid19 und Vitamin D: Ein Experte gibt Auskunft zum Stand der Dinge
Prof. Dr. Matthias Weber/Medscape

In letzter Zeit sind zahlreiche Assoziationsstudien zu möglichen Effekten einer Vitamin-D-Substitution erschienen. Das Nahrungsergänzungsmittel soll bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei Infektionen einschließlich COVID-19, bei Tumorerkrankungen und bei Typ-2-Diabetes Vorteile bringen. Prof. Dr. Matthias M. Weber, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) und Leiter des Schwerpunktes Endokrinologie / Stoffwechselerkrankungen am Universitätsmedizin Mainz, bewertet im Gespräch mit Medscape die Datenlage.


Viele Assoziationen, wenig Kausalität


?Das große Problem bei der Vitamin-D-Diskussion ist, dass es viele Studien gibt, die Assoziationen niedriger Vitamin-D-Spiegel mit unterschiedlichen Outcomes zeigen?, sagt Weber. ?Daraus entsteht die Hypothese für einen Nutzen von Supplementationen.?

Prof. Dr. Matthias M. Weber
Nun bedeute Assoziation bekanntlich keine Kausalität. ?Wir kennen auch etliche reverse Confounder, die [einen Mangel an] Vitamin D nicht zur Ursache von Erkrankungen machen, sondern möglicherweise zur Folge?, ergänzt der Experte. Er spricht von einer ?extrem schwierigen, komplexen Situation?, wie folgendes Beispiel zeigt: Risikopatienten, etwa alte, gebrechliche Menschen, kommen kaum noch in die Sonne und ernähren sich oftmals schlecht. Allein dies führt zu niedrigen Vitamin-D-Spiegeln. Diese Gruppe ist auch prädestiniert für unterschiedliche Erkrankungen.


?Außerdem sinken die Vitamin D Spiegel bei akuten Entzündungen rasch, aber nur kurzfristig?, ergänzt Weber. Sein Fazit: ?Auf der Grundlage epidemiologischer Assoziationsstudien ist es nicht möglich, derzeit eine Aussage zu treffen.?
Randomisierte, kontrollierte Studien seien der einzige Ausweg. ?Nur hat bislang keine der veröffentlichten großen RCTs positive Effekte hinsichtlich eines primären Endpunkts gezeigt?, berichtet Weber. Trends sehe man allenfalls in Subgruppenanalysen oder Metaanalysen methodisch unterschiedlicher RCTs. Hypothesen auf molekularer Basis gebe es viele; diese seien jedoch für die klinische Entscheidung wenig hilfreich.

Einige Beispiele aus der aktuellen Diskussion:

Vitamin D und Krebs

Schon länger ist bekannt, dass Patienten mit malignen Erkrankungen niedrigere Vitamin-D-Spiegel im Blut haben. ?Ob es sich um die Ursache oder die Wirkung der Krankheit handelt, ist aber unklar?, gibt Weber zu bedenken
3 Metaanalysen haben Assoziationen von Vitamin-D-Supplementationen mit einer durchschnittlich um 13% niedrigeren Krebsmortalität gezeigt, wie Medscape berichtet hat. Forscher um Prof. Dr. Hermann Brenner vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg errechneten daraus, dass die flächendeckende Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln für alle Menschen über 50 Jahren bundesweit 30.000 Krebs-Todesfälle verhindern könnte. Als Einsparung für diesen Zeitraum nannten sie 254 Millionen Euro.


?Die Zahlen suggerieren eine Genauigkeit, wobei die Kausalität wissenschaftlich noch nicht belegt worden ist?, kommentiert Weber. ?Das ist aus meiner Sicht nicht nur voreilig, sondern impliziert, es sei eine Frage des Geldes, Patienten zu supplementieren.?


Vitamin D und COVID-19


?Verschärft wurde diese Diskussion durch die Corona-Pandemie und die Assoziation eines schwereren Verlaufs von COVID-19 mit niedrigeren Vitamin D-Spiegeln?, berichtet Weber. Eine Metaanalyse konnte kürzlich zeigen, dass bei schweren Verlaufsformen die Wahrscheinlichkeit für einen Vitamin-D-Mangel um 64% höher war als bei leichten Verläufen (Odds Ratio: 1,64; 95%-Konfidenzintervall: 1,30-2,09).
Umgekehrt war eine unzureichende Vitamin-D-Konzentration mit einem erhöhten Risiko für Hospitalisierungen (OR: 1,81; 95%-KI: 1,41-2,21) und einer Übersterblichkeit assoziiert (OR: 1,82; 95%-KI: 1,06-2,58), wie Medscape berichtet hat.

2 Studien mit Interventions- und Kontrollarm liefern Hinweise auf eine mögliche Effektivität einer Vitamin-D-Supplementation zur Verbesserung der Prognose. Sie schließen aber nur wenige Patienten ein.

?Angesichts der bisher limitierten Behandlungsmöglichkeiten und der mit der Corona-Pandemie verbundenen großen Morbidität und Mortalität wurde der Ruf nach einer vorsorglichen Vitamin-D-Behandlung auch ohne vorliegende Evidenz aus randomisierten Studien lauter?, sagt Weber.

?Allerdings hat eine im Lancet Diabetes & Endocrinology veröffentlichte prospektive Placebo-kontrollierte Studie gezeigt, dass eine Hochdosistherapie mit Vitamin D bei einer ausreichend versorgten Bevölkerung keinen signifikant reduzierenden Effekt auf Atemwegseffekte aufweist?, gibt der Experte zu bedenken.
?Und eine in den Annals of Internal Medicine publizierte prospektive Studie hat sogar Hinweise geliefert, dass Vitamin-D-Gaben von mehr als 1000 IE/Tag einen negativen Effekt mit einer vermehrten Sturzneigung bei älteren gebrechlichen Menschen bewirken könnten.?

Dennoch sei wichtig, bei schweren COVID-19-Fällen mit wochenlanger Immobilisation die Vitamin-D-Versorgung sicherzustellen.
Vitamin D und Typ-2-Diabetes
Noch ein Blick auf Stoffwechselerkrankungen: Bereits Mitte 2019 wurden auf dem Kongress der American Diabetes Association (ADA) Ergebnisse einer prospektiven, randomisierten, placebokontrollierten Studie mit Vitamin-D-Gabe versus Placebo an 2.423 Menschen mit gestörter Glukosetoleranz präsentiert. Die Daten wurden bald darauf im NEJM veröffentlicht.

Teilnehmer mussten 2 von 3 der folgenden Kriterien erfüllen: Nüchtern-Plasmaglukose 100-125 mg/dl, Plasmaglukose 2 Stunden nach 75 g oraler Glukose 140-199 mg/dl und HbA1c 5,7-6,4%. Nach 2,5 Jahren hatte sich ein Typ-2-Diabetes bei 293 Personen im Vitamin-D-Arm manifestiert, verglichen mit 323 unter Placebo (HR: 0,88; 95%-KI: 0,75-1,04; p = 0,12).
In einem begleitenden Editorial heißt es: ?Ein etwaiger Nutzen von Vitamin D für die Diabetesprävention ist, wenn überhaupt, bescheiden und bezieht sich eindeutig nicht auf Menschen mit ausreichender Versorgung. Ob eine gezielte Ansprache von Bevölkerungsgruppen mit Vitamin-D-Spiegeln unter 12 ng/ml, von denen viele zusätzliche Risikofaktoren für Diabetes haben, einen Effekt auf die Betazellfunktion und die Progression zum Typ-2-Diabetes hätte, bleibt ungeklärt.?


Profitiert die im Editorial genannte Subgruppe wirklich? ?Ob es hierzu jemals Studiendaten geben wird, erscheint fraglich, da eine Substitution bei einem so ausgeprägten Mangel auch heute schon Standard ist und sich eine solche Kontrollgruppe für eine randomisierte Studie daher aus ethischen Gründen verbietet?, kommentiert Weber.


Der Kompromiss: Niedrig dosierte Supplementation bei Patientenwunsch


?Zusammenfassend bleibt die Datenlage auch im Februar 2021 (letzter dokumentierter Erhebungszeitraum) ohne eindeutigen Beweis für einen Vorteil von hochdosiertem Vitamin D außerhalb der belegten Wirkung auf Knochen?, sagt der Endokrinologe. ?Nach Ansicht der DGE erscheint eine routinemäßige Bestimmung der Vitamin-D-Spiegel oder eine hochdosierte Behandlung der Allgemeinbevölkerung mit Vitamin D außerhalb der gesicherten Indikationen zu Lasten der Krankenkassen als nicht gerechtfertigt.?
Aus unserer Sicht spricht als Kompromiss nichts dagegen, Vitamin D in niedriger Dosis zu empfehlen. Prof. Dr. Matthias M. Weber
Doch was sollten Ärzte Patienten mit Supplementationswunsch empfehlen? ?Aus unserer Sicht spricht als Kompromiss nichts dagegen, Vitamin D in niedriger Dosis zu empfehlen?, so Weber. ?Es spricht auch nichts dagegen, bei Patienten mit vermutlichem Mangel, weil sie etwa immobil oder mangelernährt sind, großzügig auf die Versorgung zu achten.? Ohne wissenschaftliche Grundlagen könne man aber keine allgemeine Forderung nach Supplementation der gesunden Gesamtbevölkerung ableiten.

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Dienstag, 18. Mai 2021
Ab Heute: 25-Stunden Mahnwache in Hannover gegen Abschiebung von pakistanischen Geflüchteten
Gegen die Abschiebung pakistanischer Geflüchteter, von denen acht seit vergangenen Donnerstag in Langenhagen inhaftiert sind (siehe Presseerklärung vom 11.05.2021), formiert sich zunehmend Protest: Mit einer 25-stündigen Mahnwache wollen Aktivist:innen ab Montagabend 23 Uhr am Flughafen Langenhagen gegen die Abschiebung protestieren.

Nach Erkenntnissen des Flüchtlingsrats Niedersachsen haben zwei der inhaftierten Pakistaner auf ihre Gefährdung in Pakistan aufgrund ihrer sexuellen Orientierung hingewiesen. Zwei andere der pakistanischen Geflüchteten befinden sich aufgrund von psychischer Erkrankungen in psychiatrischer Behandlung. Eine der betroffenen Personen, dessen Namensinitialien laut pakistanischer ID-Card auf B.A. lauten, sei von den pakistanischen Behörden als I.B. identifiziert worden und solle nun unter diesem falschen Namen abgeschoben werden. Alle Gefangenen befürchten in Pakistan ihre politische Verfolgung.

Angesichts der Corona-Pandemie kommt eine weitere Gefährdung für abgeschobene Geflüchtete hinzu, die vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklung in Indien gerade für diese Region gilt. Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, Abschiebungen für die Dauer der Corona-Pandemie auszusetzen und die inhaftierten Geflüchteten freizulassen.

Skandalös ist nach Auffassung des Flüchtlingsrats Niedersachsen nicht nur die Abschiebungsentscheidung, sondern auch die Festnahme und Inhaftierung der Betroffenen aus der Region Hannover, dem Landkreis Gifhorn und der Stadt Osnabrück, die im Morgengrauen aus ihren Betten in der Sammelunterkunft oder während ihrer terminierten Vorsprache bei der Ausländerbehörde festgenommen wurden: In einem Fall wurde Abschiebungshaft und in den übrigen sieben Fällen Ausreisegewahrsam angeordnet. Der Ausreisegewahrsam, der 2019 im Rahmen der sog. "Hau ab - Gesetze" von der Bundesregierung neu eingeführt wurde, kann - im Gegensatz zur Abschiebungshaft - unabhängig vom Vorliegen einer Fluchtgefahr für maximal zehn Tage durch das zuständige Haftgericht angeordnet werden. Für die Anordnung des Ausreisgewahrsams ist es u.a. bereits ausreichend, dass die Ausreisefrist mehr als 30 Tage abgelaufen und die Abschiebung innerhalb der angeordneten "Gewahrsamsdauer" durchführbar ist.

Einem der Geflüchteten aus der Region Hannover, der am 10.05. gegen fünf Uhr morgens überfallartig von der Polizei aus der Unterkunft abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt wurde, verwehrten die Behörden gar die Mitnahme seiner Habseligkeiten, die dem Betroffenen durch einen Mitarbeiter des Flüchtlingsrats in die Haftanstalt nachgebracht werden mussten. Ähnliches erging es denjenigen, die in der Ausländerbehörde festgenommen wurden. Ihnen verblieb lediglich, was sie am Leibe und bei sich trugen.
Muzaffer Öztürkyilmaz

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