Samstag, 14. Februar 2009
Eine Schweinerei sondergleichen
che2001, 15:46h
Wenn man sowas liest, stellt sich ja unwillkürlich die Frage, wann man hierzulande wieder die Zuchthausstrafe mit Nummernbezeichnung für die Häftlinge und gestreiftem Anzug einführt und wer das alles bejubeln wird. Ich erinnere mich noch an Zeiten, da plakatierten wir ein Riesenposter in der Stadt, dass Gevatter Tod mit der Sense und einen Zombie mit Hellebarde zeigte und der Sprechblase "Har har, da kommt der Volkszähler!". Es wird höchste Zeit, dass wieder eine Bewegung für zivile und bürgerliche Rechte auf die Beine kommt, so geht es ja wirklich nicht weiter.
Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte:
"Flüchtlingsrat lehnt geplante Schülerdatei ab - Verbot der
Datenübermittlung gefordert
Der rot-rote Berliner Senat plant die Erfassung aller Berliner Schüler
in einer zentralen Berliner "Schülerdatei" nach Hamburger Vorbild.(1)
Die ursprünglich bereits für heute geplante endgültige Verabschiedung
des Gesetzes im Abgeordnetenhaus wurde aufgrund der öffentlichen Kritik
von Schüler- und Elternverbänden zunächst um 3 Wochen vertagt.
Bereits vor Beginn der Schulpflicht sollen Name und Geburtstag aller
Kinder, Anschrift und Telefonnummer der Eltern sowie Angaben zu
nichtdeutscher Herkunftssprache und zu Behinderungen des Kindes erfasst
werden. Im weiteren Verlauf werden u.a. Verstöße gegen die Schulpflicht
erfasst. Jedes Berliner Schulkind erhält eine landeseinheitliche
Schülernummer. Zugriff auf die bei der Senatsverwaltung für Schulwesen
geführte Schülerdatei erhalten u.a. Strafverfolgungs- und
Polizeibehörden, Jugend- und Gesundheitsämter.
Erklärter Zweck der Schülerdatei ist es, zugleich Daten für die
Bildungsplanung zu gewinnen und die Arbeit der Polizei- und
Justizbehörden bei der Verfolgung von Straftaten und Schulschwänzern zu
erleichtern.(2) Im Zusammenwirken mit vorhanden Dateien wie dem
Melderegister und dem Ausländerzentralregister sowie Gesetzen wie dem
Aufenthaltsgesetz und dem Berliner Allgemeinen Sicherheits- und
Ordnungsgesetz werden durch die neue Datei die Möglichkeiten der Polizei
erheblich erweitert, gegen Kinder ohne legalen Aufenthaltstitel und ihre
Eltern zu ermitteln. Die Datei erleichtert es auch, Kinder zwecks
Abschiebehaft und Abschiebung ggf. in der Schule festzunehmen.(3) Zwar
erhält die Ausländerbehörde keinen unmittelbaren Zugriff auf die Datei,
wohl aber die in ihrem Auftrag wegen illegalen Aufenthalts ermittelnden
und Abschiebemaßnahmen und -haft auch vollziehenden Polizeibehörden.
Kindern ohne legalen Aufenthaltstitel sowie Kindern, denen akut eine
Aufenthaltsbeendung droht, z.B. Inhaber einer
"Grenzübertrittsbescheinigung", ist im Hinblick auf die Datei vom
weiteren Schulbesuch abzuraten. Bereits bisher war in Berlin aufgrund
der berechtigten Ängste von Eltern und Schulen ein Schulbesuch von
Kindern ohne legalen Status nur in Ausnahmefällen realisierbar.(4)
Künftig hinge in Berlin dank Schülerdatei das Recht des Kindes auf
Bildung vom Aufenthaltstitel ab. Dies wäre ein weiterer Verstoß gegen
die UN-Kinderrechtskonvention, die in Art. 28 das Recht eines jeden
Kindes auf Schulbildung garantiert.
* Der Flüchtlingsrat fordert den Berliner Senat auf, auf die geplante
Schülerdatei zu verzichten und einen Schulbesuch unabhängig vom
Aufenthaltstitel zu gewährleisten.(5)
* Der Flüchtlingsrat fordert den Berliner Senat auf, sich auf
Bundesebene für ein klares gesetzliches Verbot der Übermittlung der
Daten von Schülern und Kitakindern (sowie von Patienten) an Polizei,
Justiz- und Ausländerbehörden zum Zweck der Verfolgung
aufenthaltsrechtlicher Verstöße einzusetzen.(6)
Berlin, 29. Januar 2009
Flüchtlingsrat Berlin"
Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte:
"Flüchtlingsrat lehnt geplante Schülerdatei ab - Verbot der
Datenübermittlung gefordert
Der rot-rote Berliner Senat plant die Erfassung aller Berliner Schüler
in einer zentralen Berliner "Schülerdatei" nach Hamburger Vorbild.(1)
Die ursprünglich bereits für heute geplante endgültige Verabschiedung
des Gesetzes im Abgeordnetenhaus wurde aufgrund der öffentlichen Kritik
von Schüler- und Elternverbänden zunächst um 3 Wochen vertagt.
Bereits vor Beginn der Schulpflicht sollen Name und Geburtstag aller
Kinder, Anschrift und Telefonnummer der Eltern sowie Angaben zu
nichtdeutscher Herkunftssprache und zu Behinderungen des Kindes erfasst
werden. Im weiteren Verlauf werden u.a. Verstöße gegen die Schulpflicht
erfasst. Jedes Berliner Schulkind erhält eine landeseinheitliche
Schülernummer. Zugriff auf die bei der Senatsverwaltung für Schulwesen
geführte Schülerdatei erhalten u.a. Strafverfolgungs- und
Polizeibehörden, Jugend- und Gesundheitsämter.
Erklärter Zweck der Schülerdatei ist es, zugleich Daten für die
Bildungsplanung zu gewinnen und die Arbeit der Polizei- und
Justizbehörden bei der Verfolgung von Straftaten und Schulschwänzern zu
erleichtern.(2) Im Zusammenwirken mit vorhanden Dateien wie dem
Melderegister und dem Ausländerzentralregister sowie Gesetzen wie dem
Aufenthaltsgesetz und dem Berliner Allgemeinen Sicherheits- und
Ordnungsgesetz werden durch die neue Datei die Möglichkeiten der Polizei
erheblich erweitert, gegen Kinder ohne legalen Aufenthaltstitel und ihre
Eltern zu ermitteln. Die Datei erleichtert es auch, Kinder zwecks
Abschiebehaft und Abschiebung ggf. in der Schule festzunehmen.(3) Zwar
erhält die Ausländerbehörde keinen unmittelbaren Zugriff auf die Datei,
wohl aber die in ihrem Auftrag wegen illegalen Aufenthalts ermittelnden
und Abschiebemaßnahmen und -haft auch vollziehenden Polizeibehörden.
Kindern ohne legalen Aufenthaltstitel sowie Kindern, denen akut eine
Aufenthaltsbeendung droht, z.B. Inhaber einer
"Grenzübertrittsbescheinigung", ist im Hinblick auf die Datei vom
weiteren Schulbesuch abzuraten. Bereits bisher war in Berlin aufgrund
der berechtigten Ängste von Eltern und Schulen ein Schulbesuch von
Kindern ohne legalen Status nur in Ausnahmefällen realisierbar.(4)
Künftig hinge in Berlin dank Schülerdatei das Recht des Kindes auf
Bildung vom Aufenthaltstitel ab. Dies wäre ein weiterer Verstoß gegen
die UN-Kinderrechtskonvention, die in Art. 28 das Recht eines jeden
Kindes auf Schulbildung garantiert.
* Der Flüchtlingsrat fordert den Berliner Senat auf, auf die geplante
Schülerdatei zu verzichten und einen Schulbesuch unabhängig vom
Aufenthaltstitel zu gewährleisten.(5)
* Der Flüchtlingsrat fordert den Berliner Senat auf, sich auf
Bundesebene für ein klares gesetzliches Verbot der Übermittlung der
Daten von Schülern und Kitakindern (sowie von Patienten) an Polizei,
Justiz- und Ausländerbehörden zum Zweck der Verfolgung
aufenthaltsrechtlicher Verstöße einzusetzen.(6)
Berlin, 29. Januar 2009
Flüchtlingsrat Berlin"
... comment
trixium,
Sonntag, 15. Februar 2009, 17:23
Schräge Darstellung?
Dem Text würde ich entnehmen, dass die Eltern sind die es nicht riskieren ihre Kinder auf die Schule zu schicken, der Staat garantiert doch die Schulbildung bis u.U. die "Heimreise" angetreten werden muss. Also kein Verstoß gegen
die UN-Kinderrechtskonvention ...
die UN-Kinderrechtskonvention ...
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che2001,
Sonntag, 15. Februar 2009, 17:52
Das ist doch aber gerade das Problem bei der Rütli-Schule gewesen
Nämlich der Status der Duldung. Wie sollen sich den Jugendliche überhaupt zum Lernen motivieren, wenn die Familie jedes Vierteljahr zur Ausländerbehörde bestellt wird, um zu entscheiden, ob sie wieder ein Vierteljahr länger in Berlin bleiben dürfen oder sofort in den Libanon abgeschoben werden?
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trixium,
Sonntag, 15. Februar 2009, 18:19
ungenügende Erklärung
Ok, ich glaube ja, dass die Situation für Flüchtlinge und insbesondere für deren Kinder schwierig ist, aber es beantwortet nicht meine Frage. Das Gesagte eignet sich nicht dazu den Vorwurf des Verstoßes gegen
die UN-Kinderrechtskonvention zu erhellen.
Und Links nicht vergessen wäre auch ganz nett, damit man z.B. auch die Erklärungen lesen kann.
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=424
die UN-Kinderrechtskonvention zu erhellen.
Und Links nicht vergessen wäre auch ganz nett, damit man z.B. auch die Erklärungen lesen kann.
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=424
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che2001,
Sonntag, 15. Februar 2009, 19:04
Danke für den Link, den ich nicht kannte. Ich bekomme solche Erklärungen zugeschickt. Es spielt noch etwas Anderes eine Rolle: Dass die Polizei sich vorbehält, Kinder ohne Aufenthaltsstatus aus der Schule heraus zu verhaften und in Abschiebehaft zu nehmen. Somit ist die Schule für die Kinder kein sicherer und beschützender Ort mehr, im Gegenteil. Überhaupt, Kinder in Haft zu nehmen, also nach meinem Rechtsempfinden begeht die Bundesrepublik Deutschland damit regelmäßig Menschenrechtsverletzungen.
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