Montag, 19. Dezember 2011
Roma-Familie soll nach 20 Jahren abgeschoben werden
Eine unglaubliche Entscheidung hat die Ausländerbehörde des Landkreises Wittmund in Ostfriesland im Falle einer Roma-Familie getroffen. Einer alleinerziehenden Mutter mit sechs Kindern - davon ist das jüngste im November geboren – hat sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert. Die Familie hatte eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete gemäß § 23 Abs. 1 "auf Probe" erhalten. Die Verlängerung war abgelehnt worden, weil Frau Bonesta "nur" 69% des notwendigen Lebensunterhaltes selbständig erarbeitet. Gleichzeitig wurde sie zur Ausreise bis zum 31.03.2012 aufgefordert und die Abschiebung nach Montenegro angedroht. Frau Bonesta war vor 20 Jahren als 12-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Deutschland geflohen. Obwohl sie alleinerziehend ist, gelingt es ihr durch Saisonarbeit im Jahresdurchschnitt mehr als zwei Drittel des verlangten Lebensunterhaltes zu erwirtschaften. Die Familie ist in die sozialen Strukturen ihres Heimatortes eingebunden. Die schulpflichtigen Kinder gehen regelmäßig und erfolgreich zur Schule, zwei Kinder befinden sich auch in dem Alter, nach dem sie unter das Bleiberecht für "gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende" fallen könnten. Abgesehen davon, dass es äußerst fraglich ist, die AE nach der Bleiberechtsregelung nicht zu verlängern (ein Erlass des Innenministeriums steht noch aus), wäre sicher auch eine Aufenthaltserlaubnis unter Bezug auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention möglich, da eine Abschiebung aus der faktischen Heimat der Familie einer (zweiten) Vertreibung gleich käme. Trotzdem ist die Ausländerbehörde der Ansicht, dass es keine Aufenthaltsperspektive für die Familie gäbe.

Der Kreistag hat sich mit nur einer Gegenstimme über alle Parteien hinweg für ein Bleiberecht der Familie ausgesprochen. Die Ostfriesenzeitung hat über den Fall ausführlich berichtet:


http://www.oz-online.de/index.php?id=542&did=50969
gez.

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So weit ich weiß, dürfen Ausländerbehörden derartige an Prognosen gebundene, verschlechterte "Aufenthaltsperspektiven" nur dann annehmen und in Verwaltungsentscheidungen berücksichtigen, wenn es dafür objektive Gründe gibt.

Und das ist bereits der Kasus Knacktus, imho.

Das heißt, wenn diese Frau weiterhin integriert ist (wovon mangels anderer Kenntnis auszugehen ist), müssen seitens der Behörde im Fall einer gerichtlichen Überprüfung objektive Faktoren (z.B. ein aktuelles Fehlverhalten der Frau) angeführt werden können, welche auf eine künftige Verschlechterung der Voraussetzungen für einen Aufenthalt hinweisen. Weiterhin müssen diese objektiven Gründe die sozialen Faktoren (alleinerziehende Mutter u.ä.) mehr als aufwiegen.

Spätestens in der zweiten Instanz ist mit diesem Irrsinn Schluss. Frechheit, diese Ausländerbehörden-Entscheidung. Manchmal entsteht hier der Eindruck, dass in der Ausländerbehörde eine Reihe von Menschen arbeiten, die ein gleichermaßen taktisches wie gebrochenes Verhältnis zum Rechtsstaat haben.

Das bedeutet allerdings auch (Ratschlag von mir): möglichst baldige Vornahme - nach Dienstaufsichtsbeschwerde - einer Amtsaufsichtsbeschwerde.

(normalerweise bringt das wenig - hier aber dürfte der Fall anders liegen, und damit dann eine gehörige innerbehördliche Abschreckung vor weiteren missbräuchlichen Amtsentscheidungen herbei geführt werden: denn im Wiederholungsfall liegen bei den beteiligten Beamten die Beförderungsaussichten bei exakt Null)

P.S.
Verwaltungsrechtliche Kenntnisse sind eine Waffe.

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"Manchmal entsteht hier der Eindruck, dass in der Ausländerbehörde eine Reihe von Menschen arbeiten, die ein gleichermaßen taktisches wie gebrochenes Verhältnis zum Rechtsstaat haben." Ja soooo kann man das natürlich auch ausdrücken, lieber Dean. meine Erfahrung (Arbeistagentur): Dienstaufsicht natürlich abgeschmettert, Amtsaufsicht ebenfalls, trotz klaren und belegbaren Fehlverhaltens. (Nach einer - dann vom Sozialgericht natürlich auch aufgehobenen - Sperrzeit ALG 1 stellte ich die Frage "Was soll denn das? Und wovon soll ich jetzt leben?" Antwort, vor Zeugen: "das weiß ich nicht und das interessiert mich auch nicht!" - die korrekte Antwort wäre ein Verweis auf ALG 2 gewesen)

Wir buchen, Sie fluchen:

http://www.taz.de/1/archiv/?id=archivseite&dig=2006/03/16/a0272

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Als wir bei einem antirassistischen Stadtrundgang mal auf diese Widersprüche hinwiesen, bekam ein Genosse eine entsicherte Pistole an den Kopf gehalten. Der Abschiebeapparat ist blanker Faschismus. Jedesmal, wenn ich Castorblockaden sehe, denke ich: Wieso kann mensch das nicht bei Abschiebungen machen? Mit 1000 Leuten der Bundespolizei in den Arm fallen, Krähenfüße auf Startbahnen legen usw.?

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Hallo Dean,

sorry, aber ich möchte Dich öffentlich mal hiermit konfrontieren, wenn Du NICHT der Faker bist, ist das ja auch in Deinem Interesse:

http://exportabel.wordpress.com/2011/12/15/nicht-nur-die-fdp-ist-scheise-ihre-wahler-sind-es-auch/#comment-6184

Das finde ich schon krass. ich habe dort (hf99) diverse Möglichkeiten engeführt: Du fakest, der mühsame Erich faket, oder ein Dritter faket, dann gegen Euch Beide...

Alles nicht böse gegen Dich gemeint. Eher in Deinem Interesse. (es sei denn, Du seiest der faker - wovon ich jetzt mal nicht ausgehe...)

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