Samstag, 15. Dezember 2018
Eine Marktlücke
wurde von der Netbitch gefunden: Was fehlt, ist der Stiftung-Warentest-Vergleich der besten Abtreibungskliniken. Diese und noch ein paar andere Spitzen gibt es hier:


http://netbitch1.twoday.net/stories/1022661956/

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Etwa so: ?
: Rent a Killer! Wir erledigen das für Sie. Anonym, diskrest, keine nervige Beratung oder Gewissensbisse. Folgenlosigkeit garantiert.

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Sehr daneben, wie kommst Du auf so einen Schwachfug?

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die Idee stammt von Papst Franziskus, immer nur von den Besten klauen. Abtreibung sei wie Auftragsmörder anzuheuern. hab ich zwar so noch nicht gesehen, aber wer weiß, was noch kommt, wenn über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren als etwas völlig normales oder sogar als legal angesehn werden wird!

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Und wieder einer, der anscheinend Information mit Werbung verwechselt.

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Eben, das sind die zwei kategorialen Widersprüche

1) Wird Information zur Werbung erklärt und somit durch die Hintertür Zensur ausgeübt

2) Bleibt die politisch einmal heiß umkämpfte Forderung nach einem liberaleren Abtreibungsrecht hierbei außen vor. Gut für den Niederlande-Tourismus könnte der Zyniker sagen.

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seltsame Kriminalisierungen ...
Kann der Gesetzgeber kein Gesetz formulieren, dass nicht zu unterscheiden vermag zw. Werbung und Information? Oder hatte er das gar nicht nicht vor, und es ging tatsächlich darum, Informationen von Abbrüchen vornehmenden Praxen zu kriminalisieren?

in den Beratungsstellen sind, jedenfalls z.T., ja Leute tätig, die sich offensichtlich als Influenzer verstehen. Ne Bekannte, die jetzt eine gesunde Tochter geboren hat, hat in zwei Stellen zwei einander diametral entgegenstehende "Ratschläge" erhalten.

Das scheint auch der Gesetzgeber zu wissen und zu dulden, frei nach dem Motto: Wenn schon jemand gewissenlos beeinflussend Information und Beratung durchführt oder veranlasst, dann kann nur ich, der Gesetzgeber, das sein. Es wird natürlich der Schein erzeugt, als wäre Information außerhalb de Beratung überflüssig. Der Beratungszwang fungiert hier aber nur als formales Kriterium, um informierende Ärztinnen zu kriminalisieren.

Es wird als Grund der Schutz des ungeborenen Lebens vorgeschützt, um ein "Werbeverbot" zu fordern oder in Kraft zu setzen. Der Grund dafür, dass offenbar ein solches Verbot nur so unzureichend formuliert werden kann, dass zw. sog. Werbung und neutraler Information nicht differenziert wird (was die Fälle von Kriminalisierung belegen), kann aber nur darin liegen, dass es dem Gesetzgeber nicht gelingt, entsprechende Kriterien für die von ihm beauftragen Beratungsstellen festzulegen.

Nur wenn der Gesetzgeber vollkommen davor kapituliert hätte, Kriterien für eine Unterscheidung zw. Wertung u. Info für die Beratungsstellen festzulegen, könnte er sich außerstande sehen, wenigstens idealtypisch Kriterien dafür festzulegen, wo für freie Ärzte und Ärztinnen Werbung anfängt und wo Information aufhört.

Die Wert der Beratung wird so infrage gestellt. Die Logik der Botschaft dahinter: Ich, der Gesetzgeber, bin nicht in der Lage, eine Beratung bereitzustellen, die, ohne eine Absicht zu verfolgen, unabhängig berät. Deshalb entmündige ich Ratsuchende, indem ich eine Situation herstelle, in welcher Information über Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert werden kann, was Frauen davon abhalten soll, einen Abbruch durchführen zu lassen.

Der obligatorische Besuch einer Beratungsstelle hat nur die Funktion, dem Staat oder den von ihm eingesetzten Beratungsstellen das Monopol über die interessegeleitete Beeinflussung des Gewissens von Frauen zu sichern. Anstatt also davon auszugehen, das Mitbürgerinnen mündig genug sind, sich außerhalb von Beratungsstellen - von Fachleuten - informieren zu lassen, wird implizit den Frauen zugemutet, dass sie mit den obligatorischen Beratungen mündig umzugehen wissen, während diese zu besuchen verpflichtend nur vorgeschrieben wird, damit Informationsmöglichkeiten außerhalb der Pflichtberatung kriminalisiert werden können.

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