Donnerstag, 16. September 2010
Bremer Senat führt Bleiberecht für Kinder und Jugendliche ein
che2001, 20:46h
Der Senator für Inneres und Sport
Innendeputation über neuen Erlass zum Aufenthaltsrecht von Kindern informiert
Mäurer: Wir bieten die Chance für ein dauerhaftes Leben in Deutschland
Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, hat heute (16.09.2010) die Deputation für Inneres darüber informiert, dass er durch einen Erlass das Aufenthaltsrecht für Kinder aus humanitären Gründen neu regelt. Nach Erlass des Senators bekommen Kinder von Eltern, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, aber schon seit vielen Jahren in Bremen leben, eine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt in Bremen. „Wir wollen für diese Kinder, die oft keinen Bezug mehr zum Herkunftsland ihrer Eltern haben, eine Perspektivlosigkeit mit all ihren negativen Folgeerscheinungen vermeiden und ihnen die Chance für ein Leben in Deutschland bieten“, erklärte Mäurer. Zugleich wies der Senator darauf hin, dass dieser Erlass nur für Kinder gilt, deren Eltern seit vielen Jahren im Land Bremen leben. Es sei nicht möglich, die Neuregelung durch einen Zuzug nach Bremen in Anspruch nehmen.
Der neue Erlass ist nach Angaben des Senators explizit auf die Kinder ausgerichtet und auf den Grad ihrer Verwurzelung in Deutschland. „Die Beendigung des Aufenthaltes von Kindern, die hier im Bundesgebiet geboren sind und/oder einen ganz wesentlichen Teil ihrer Sozialisation hier erfahren haben, kann eine unzumutbare Härte darstellen. Sie waren vielleicht nie in dem Herkunftsland ihrer Eltern. Sie sind hier im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen, haben die Schule besucht oder sogar schon abgeschlossen und sind zu sogenannten faktischen Inländern geworden. Dem tragen wir mit diesem Erlass Rechnung“, so Senator Mäurer. Dabei sei jeder Einzelfall sorgfältig zu prüfen.
Betroffen ist im Land Bremen insbesondere eine Vielzahl von Kindern, deren Eltern vor 15 bis 20 Jahren eingereist sind und seinerzeit über ihre Identität getäuscht haben. Der Aufenthalt konnte auch nach Aufdeckung der wahren Identität aus verschiedenen Gründen nicht beendet werden (z.B. wegen einer fehlenden Nachregistrierung der hier geborenen Kinder im Herkunftsland oder Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung).
Das Verhalten der Eltern kann nach wie vor nicht akzeptiert werden. Deshalb sind sie auch von Bleiberechts- und Altfallregelungen ausgeschlossen. Ihre Kinder aber dürfen wegen des Verhaltens der Eltern nicht dauerhaft bestraft werden.
Jugendliche Straftäter sind von der Regelung ausgeschlossen.
Die Kinder erhalten nach diesem Erlass zunächst befristete Aufenthaltstitel. Eine Verlängerung und schließlich ein dauerhafter Aufenthalt wird bei fortschreitender Integration ermöglicht. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen und sich altersadäquat am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Im Weiteren wird erwartet, dass sie eine Ausbildung machen und/oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Ihre Eltern erhalten ein vom Aufenthaltsrecht ihrer integrierten Kinder abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Die Deputation hat den Senator gebeten, nach einem halben Jahr einen Bericht über die Umsetzung des Erlasses zu geben.
Innendeputation über neuen Erlass zum Aufenthaltsrecht von Kindern informiert
Mäurer: Wir bieten die Chance für ein dauerhaftes Leben in Deutschland
Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, hat heute (16.09.2010) die Deputation für Inneres darüber informiert, dass er durch einen Erlass das Aufenthaltsrecht für Kinder aus humanitären Gründen neu regelt. Nach Erlass des Senators bekommen Kinder von Eltern, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, aber schon seit vielen Jahren in Bremen leben, eine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt in Bremen. „Wir wollen für diese Kinder, die oft keinen Bezug mehr zum Herkunftsland ihrer Eltern haben, eine Perspektivlosigkeit mit all ihren negativen Folgeerscheinungen vermeiden und ihnen die Chance für ein Leben in Deutschland bieten“, erklärte Mäurer. Zugleich wies der Senator darauf hin, dass dieser Erlass nur für Kinder gilt, deren Eltern seit vielen Jahren im Land Bremen leben. Es sei nicht möglich, die Neuregelung durch einen Zuzug nach Bremen in Anspruch nehmen.
Der neue Erlass ist nach Angaben des Senators explizit auf die Kinder ausgerichtet und auf den Grad ihrer Verwurzelung in Deutschland. „Die Beendigung des Aufenthaltes von Kindern, die hier im Bundesgebiet geboren sind und/oder einen ganz wesentlichen Teil ihrer Sozialisation hier erfahren haben, kann eine unzumutbare Härte darstellen. Sie waren vielleicht nie in dem Herkunftsland ihrer Eltern. Sie sind hier im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen, haben die Schule besucht oder sogar schon abgeschlossen und sind zu sogenannten faktischen Inländern geworden. Dem tragen wir mit diesem Erlass Rechnung“, so Senator Mäurer. Dabei sei jeder Einzelfall sorgfältig zu prüfen.
Betroffen ist im Land Bremen insbesondere eine Vielzahl von Kindern, deren Eltern vor 15 bis 20 Jahren eingereist sind und seinerzeit über ihre Identität getäuscht haben. Der Aufenthalt konnte auch nach Aufdeckung der wahren Identität aus verschiedenen Gründen nicht beendet werden (z.B. wegen einer fehlenden Nachregistrierung der hier geborenen Kinder im Herkunftsland oder Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung).
Das Verhalten der Eltern kann nach wie vor nicht akzeptiert werden. Deshalb sind sie auch von Bleiberechts- und Altfallregelungen ausgeschlossen. Ihre Kinder aber dürfen wegen des Verhaltens der Eltern nicht dauerhaft bestraft werden.
Jugendliche Straftäter sind von der Regelung ausgeschlossen.
Die Kinder erhalten nach diesem Erlass zunächst befristete Aufenthaltstitel. Eine Verlängerung und schließlich ein dauerhafter Aufenthalt wird bei fortschreitender Integration ermöglicht. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen und sich altersadäquat am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Im Weiteren wird erwartet, dass sie eine Ausbildung machen und/oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Ihre Eltern erhalten ein vom Aufenthaltsrecht ihrer integrierten Kinder abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Die Deputation hat den Senator gebeten, nach einem halben Jahr einen Bericht über die Umsetzung des Erlasses zu geben.
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