Montag, 29. August 2011
Darf ein Flüchtling Richter/in werden?
Am 1.09.2011 wird über den Fall der Jurastudentin Fatma G. vor dem BVerwG verhandelt.
Diese floh als kleines Kind mit ihren Eltern und Geschwistern aus der Türkei, weil sie als Yezidin verfolgt wurde. Fatma ist gut in Deutschland integriert und möchte später einmal Richterin werden. Da gibt es nur ein Problem: Nur Deutsche können RichterInnen werden. § 9 Nr. 1 DRiG (Deutsches Richtergesetz) sagt: “In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer … Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist..”

Die türkischen Behörden verleugnen die Staatsangehörigkeit Fatmas, und so wurde der Antrag auf Einbürgerung mit der Begründung abgewiesen, sie habe keine ausländische Identität. Doch ist es zwingend notwendig, eine Identität zu besitzen, um eingebürgert zu werden? Rechtsanwalt Fred Hullerum hat in diesem Fall Revision eingelegt und verlangt die Einbürgerung der Jurastudentin.

Der Fall von Fatma ist ja kein Einzelfall, meint Fred Hullerum.Seiner Meinung nach wird der Prozess die Weichen für die Frage stellen, wie Integration in Deutschland künftig verlaufen wird.

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Endlich Gerechtigkeit
"Darf ein Flüchtling Richter/in werden?"

Gleiche Rechte für alle! Jeder soll über Kommunisten und Hartz IV Opfer Recht sprechen dürfen.

Wenn der erste Flüchtling von einem Flüchtling abgeschoben wurde, dann ist die Welt in Ordnung!

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Sicher nicht, aber das Argument sollte auch niemand nutzen, um sich in der Reinheit und Schönheit der Kritik zu sonnen und sich des politischen Handelns zu enthalten.

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Vor allem sollte hier die Türkei mit gutem Beispiel vorweg gehen
„Deutsche in der Türkei haben deutlich weniger Rechte als ausländische Männer oder Frauen in der Bundesrepublik - ob im Aufenthalts- und Familienrecht, bei Erbschaften oder im Berufsleben.
Eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis zu bekommen ist für sie Illusion, egal wie lange und unter welchen Umständen sie in der Heimat ihrer Wahl leben. Mehr als 50 Berufe sind ihnen und anderen Ausländern gänzlich versperrt. Ob Friseur, Hausmeister, Musiker, Straßenhändler, Kellner oder Taxifahrer, ob Arzt, Apotheker, Dolmetscher oder Rechtsanwalt - diese Beschäftigungen und einige Dutzend weitere sind "für türkische Staatsangehörige reserviert", so der Gesetzestext.“

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7956757.html

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