Freitag, 18. Januar 2013
Weil Solidarität eine Waffe ist - schaut nach Luxemburg!
che2001, 18:27h
Asylantrag des US-Deserteurs André Shepherd wird dem Europäischen
Gerichtshof vorgelegt
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München abgesetzt
/*+++ Achtung: Pressekonferenz am** 23.01.2013 entfällt +++*/
Gestern teilte das Verwaltungsgericht München dem von US-Deserteur André
Shepherd beauftragten Rechtsanwalt Reinhard Marx mit, dass die für
kommenden Mittwoch angesetzte Verhandlung zum Asylantrag abgesetzt wird.
Das Verwaltungsgericht München wird ein Vorabentscheidungsersuchen an
den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg richten und deshalb das
Verfahren aussetzen. Es entspricht damit dem Antrag von RA Reinhard Marx.
/Pro Asyl/, das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk /Connection e.V./, der
/Flüchtlingsrat Bayern/, die /Deutsche Friedensgesellschaft Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen/ (DFG-VK) Bayern, /Munich American Peace
Committee/ (MAPC) und /Military Counseling Network e.V./ (MCN) begrüßen
diesen Schritt des Verwaltungsgerichtes.
André Shepherd berief sich mit seinem Ende 2008 gestellten Asylantrag
auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der
diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen
Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung
rechnen müssen. Damit ist das Asylbegehren von André Shepherd ein
Präzedenzfall, der europäisches Recht berührt. Mit der Klärung der
anstehenden Fragen durch das höchste Gericht der Europäischen Union
erhoffen sich die Organisationen Klarheit darüber, dass
Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren ein deutlich erhöhter Schutz
zuteil wird, insbesondere, wenn sie sich gegen die Teilnahme an
Kriegsverbrechen entscheiden.
Der 35-jährige André Shepherd war 2004 zur US-Armee gegangen und sechs
Monate als Mechaniker für den Apache-Hubschrauber im Irak eingesetzt.
Nachdem er zurück zu seiner Einheit nach Katterbach (Bayern) gekommen
war, setzte er sich intensiv damit auseinander, wie das US-Militär im
Irak gegen die Zivilbevölkerung vorgeht. Schließlich verließ er das
Militär und beantragte in Deutschland Asyl. Das /Bundesamt für
Migration/ lehnte seinen Asylantrag am 31. März 2011 ab. André Shepherd
reichte hiergegen Klage ein.
*Wir bitten zu beachten: *Aufgrund der Aussetzung der Verhandlung wird
die von den Organisationen vorbereitete Pressekonferenz sowie die
geplante Aktion am kommenden Mittwoch ausfallen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere
Informationen sind erhältlich unter http://www.Connection-eV.org/shepherd
Gerichtshof vorgelegt
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München abgesetzt
/*+++ Achtung: Pressekonferenz am** 23.01.2013 entfällt +++*/
Gestern teilte das Verwaltungsgericht München dem von US-Deserteur André
Shepherd beauftragten Rechtsanwalt Reinhard Marx mit, dass die für
kommenden Mittwoch angesetzte Verhandlung zum Asylantrag abgesetzt wird.
Das Verwaltungsgericht München wird ein Vorabentscheidungsersuchen an
den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg richten und deshalb das
Verfahren aussetzen. Es entspricht damit dem Antrag von RA Reinhard Marx.
/Pro Asyl/, das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk /Connection e.V./, der
/Flüchtlingsrat Bayern/, die /Deutsche Friedensgesellschaft Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen/ (DFG-VK) Bayern, /Munich American Peace
Committee/ (MAPC) und /Military Counseling Network e.V./ (MCN) begrüßen
diesen Schritt des Verwaltungsgerichtes.
André Shepherd berief sich mit seinem Ende 2008 gestellten Asylantrag
auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der
diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen
Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung
rechnen müssen. Damit ist das Asylbegehren von André Shepherd ein
Präzedenzfall, der europäisches Recht berührt. Mit der Klärung der
anstehenden Fragen durch das höchste Gericht der Europäischen Union
erhoffen sich die Organisationen Klarheit darüber, dass
Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren ein deutlich erhöhter Schutz
zuteil wird, insbesondere, wenn sie sich gegen die Teilnahme an
Kriegsverbrechen entscheiden.
Der 35-jährige André Shepherd war 2004 zur US-Armee gegangen und sechs
Monate als Mechaniker für den Apache-Hubschrauber im Irak eingesetzt.
Nachdem er zurück zu seiner Einheit nach Katterbach (Bayern) gekommen
war, setzte er sich intensiv damit auseinander, wie das US-Militär im
Irak gegen die Zivilbevölkerung vorgeht. Schließlich verließ er das
Militär und beantragte in Deutschland Asyl. Das /Bundesamt für
Migration/ lehnte seinen Asylantrag am 31. März 2011 ab. André Shepherd
reichte hiergegen Klage ein.
*Wir bitten zu beachten: *Aufgrund der Aussetzung der Verhandlung wird
die von den Organisationen vorbereitete Pressekonferenz sowie die
geplante Aktion am kommenden Mittwoch ausfallen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere
Informationen sind erhältlich unter http://www.Connection-eV.org/shepherd
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