Mittwoch, 30. November 2016
Flüchtlingsabkommen mit Ägypten?
Anbei die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion "Flüchtlingsabkommen mit Ägypten" BT-Drs. 18/10437 zur Kenntnis.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete heute - anbei der Artikel:

http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-der-naechste-heikle-fluechtlings-deal-1.3271872

Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin kommentiert wie folgt:

"Die Bundesregierung ist sich voll darüber im Klaren, dass Ägypten nicht über ein Asyl-Anerkennungsverfahren verfügt. Selbst beim UNHCR registrierte syrische Flüchtling bekommen in Ägypten keinen Status, mit dem sie etwa Zugang zu Wohnraum, Schule oder zur Gesundheitsversorgung hätten. Bei Schutzsuchenden aus dem krisengeschüttelten Nachbarland Libyen fehlt sogar die Rechtsgrundlage für eine Registrierung als Flüchtling durch den UNHCR. Flüchtlinge aus Libyen sind in Ägypten komplett auf sich allein gestellt. Sudanesische Schutzsuchende wurden tausendfach rechtswidrig in den Sudan zurück geschickt. Das aber hindert die Bundesregierung nicht daran, u.a. "zum Schutz der EU-Außengrenzen" die "migrationspolitische Arbeit mit Ägypten zu intensivieren". Gleichzeitig macht sie sich einen schlanken Fuß und behauptet, von Plänen zur Kooperation mit Ägypten nach dem Vorbild des EU Türkei Deals nichts zu wissen. Es ist mehr als offensichtlich, dass die Politik der Bundesregierung innenpolitisch motiviert ist. Die konkrete Situation von Schutzsuchenden in Ägypten scheint auf das Handeln der Regierung keinen Einfluss zu haben, was wir sehr bedauern."

Franziska Brantner, MdB:

"Die Bundesregierung nennt die Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten "insgesamt besorgniserregend" und schließt dabei inhaftierte Migrantinnen und Migranten ausdrücklich mit ein. Das ist angesichts tausendfach dokumentierter Fälle von Misshandlungen, Folter und Tod noch eine beschönigende Darstellung der Lage. Flüchtlingsdeals gegen Schweigen bei Menschenrechtsverletzungen darf es nicht geben."

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Flüchtlingsabkommen mit Ägypten"

Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Ägypten nicht über ein Asyl-Anerkennungsverfahren verfügt (Frage 15 b).
Selbst beim UNHCR registrierte syrische Flüchtlinge bekommen in Ägypten keinen Status, mit dem sie etwa Zugang zu Wohnraum, Schule oder zur Gesundheitsversorgung hätten. Bei Schutzsuchenden aus dem krisengeschüttelten Nachbarland Libyen fehlt sogar die Rechtsgrundlage für eine Registrierung als Flüchtling durch den UNHCR. Flüchtlinge aus Libyen sind in Ägypten komplett auf sich allein gestellt. (Fragen 15)

Sudanesische Schutzsuchende wurden tausendfach rechtswidrig in den Sudan zurück geschickt (Fragen 9).

Die Bundesregierung zeigt sich "über die menschenrechtliche Lage in Ägypten besorgt" so wie auch über die Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten mit den dort tausendfach dokumentierten Fällen von Misshandlungen, Folter und Tod (Frage 1). Gleichzeitig behauptet sie aber, dass diese menschenrechtliche Lage im Land keinen Einfluss auf Fluchtversuche von Menschen habe, diese würden aus wirtschaftlichen Gründen fliehen (Frage 2). Diese Kenntnis bezieht die Bundesregierung aus einer ägyptisch staatlichen Quelle, da beißt sich also die Katze in den Schwanz.

Die EU Kommission hat eine Reihe von Ländern - darunter eben auch Ägypten - explizit für eine längerfristig vertiefte Zusammenarbeit zum "Migrationsmanagement" vorgeschlagen, die Bundeskanzlerin hat sich wiederholt für den Abschluss eines Deals mit Ägypten nach Vorbild des EU Türkei Deals ausgesprochen.
Konkret gefragt macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß und behauptet, von Plänen zur Kooperation mit Ägypten nach dem Vorbild des EU Türkei Deals nichts zu wissen (Frage 37).
Gleichzeitig kündigt sie aber an, u.a. "zum Schutz der EU-Außengrenzen" die "migrationspolitische Arbeit mit Ägypten zu intensivieren" (Frage 37), was auch immer das im konkreten bedeuten mag bleibt unklar.


Die einzigen konkreten Maßnahmen, die die Bundesregierung benennt ,sind die Bekämpfung von Schlepperkriminalität sowie die Verhinderung von Fluchtversuchen über das Mittelmeer (Frage 39).
Angesichts des Wissens um die menschenrechtlich katastrophale Lage im Land, ist völlig unverständlich, wie die Bundesregierung Fluchtversuche verhindern will ohne auf diesen gravierenden Fluchtgrund einzugehen. Hier wird mal wieder deutlich, dass sie das Symptom - nämlich Schlepper und Flüchtlinge - statt der Fluchtursachen bekämpft.

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