Freitag, 11. Mai 2018
Bleiberecht in Niedersachsen - Härtefallkommission erfolgreich
Die Härtefallkommission in Niedersachsen setzt erfolgreiche Arbeit fort:
287 Personen erhalten 2017 die Chance auf ein Bleiberecht

Die niedersächsische Härtefallkommission zieht im heute vorgelegten Tätigkeitsbericht für 2017 eine positive Bilanz: Im vergangenen Jahr sind insgesamt 996 Eingaben bei der Kommission eingereicht worden. Die unabhängige Kommission hat davon nach eingehender Prüfung 227 Eingaben beraten und sich schließlich in 131 Einzelfällen aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ausgesprochen. Dadurch erhielten 287 Personen eine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland. Dabei handelte es sich um 69 Einzelpersonen, 48 Familien mit insgesamt 127 Kindern und drei Ehepaare. Das geht aus dem jetzt herausgegebenen Tätigkeitsbericht für 2017 hervor. Wirkung zeigten im vergangenen Jahr auch die gesetzlichen Änderungen: So konnten 151 Eingaben abgeschlossen werden, da eine Nachrangigkeit bestand. Das heißt, dass die Betroffenen bereits von anderen gesetzlichen Regelungen profitieren bzw. andere Möglichkeiten für einen rechtmäßigen Aufenthalt nutzen konnten.

„Ich möchte mich ausdrücklich an dieser Stelle bei den Mitgliedern der Härtefallkommission bedanken, die sich mit großem persönlichen Einsatz in diesem Ehrenamt engagieren. Nach jeder Sitzung lasse ich mich über den Ablauf und die Ergebnisse informieren“, so der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. „Daher habe ich einen guten Überblick über alle Entscheidungen. Die positiven Entscheidungen, aber auch die, bei denen die Kommission sich nicht für ein Härtefallersuchen ausspricht, weil insbesondere die Integrationsleistungen der Betroffenen nicht ausreichen. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass es auf den Einzelfall ankommt - es gibt solche und solche. Die ausgewogene Entscheidungspraxis der Härtefallkommission zeigt sich daran, dass ich auch in diesem Jahr den Ersuchen bis auf sehr wenige Ausnahmen folgen konnte. Die Härtefallkommission ist nach wie vor ein unverzichtbarer Baustein im Kontext der Flüchtlingspolitik der niedersächsischen Landesregierung. Sie erfüllt verantwortungsbewusst und zuverlässig ihren humanitären Auftrag.“

Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Anke Breusing, betont: „Die Kommission legt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre großen Wert darauf, dass die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer im Verfahren aktiv mitwirken. Dazu gehört auch, sich beraten zu lassen – insbesondere zum Thema Identitätsklärung und Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung. Die Kommission kann durch ihre positive Entscheidung nur eine Chance eröffnen. Diese Chance zu nutzen, liegt bei den Betroffenen selbst.“

Die Härtefallkommission sorgt in Niedersachsen seit 2006 dafür, dass ausreisepflichtige Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten können.

Der jährliche Tätigkeitsbericht – sowie alle wichtigen Informationen zum Härtefallverfahren – sind unter www.hfk.niedersachsen.de verfügbar.

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