Dienstag, 10. Dezember 2019
Zum Tag der Menschenrechte
Das ist der Tag zu dem Pol Pot sagte zu diesem Datum fiele ihm nichts ein. Der Präsident Kolumbiens, Ivan Duque, ließ mitteilen, das Produkt Menschenrechte sei zwischenzeitig ausgegangen, man könne aber erstklassiges Kokain zum besonders günstigen Diplomatenrabatt anbieten.

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Gegen Duque gibt es grade Demonstrationen überall im Land und einen Generalstreik, der hat andere Sorgen.

Ich habe grade mit einer Übersetzerin gesprochen, die eine Kolumbianerin bei Gericht begleitet hat, die einen Asylantrag für sich und ihre 15jährige Tochter gestellt hat. Die Guerilla wollte die Tochter anwerben, und die wollte nicht. Worauf man den Vater ermordete, in Cali.

Kolumbianer haben so gut wie keine Chance auf Asyl in Deutschland, die Anerkennungszahlen sind einstellig. Das deutsche Asylrecht definiert politische Verfolgung als vom Staat ausgehend, wer von Guerilla oder paramilitärischen Gruppen verfolgt wird, hat keine Chance. Syrer oder Eritreer werden z.Z. praktisch alle umgehend anerkannt.

Eine Scheiße ist das hier.

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Ich kann das aktuell in den Texten nicht finden, aber Menschenrechtsverletzungen gehen afaik ausschließlich von staatlichen Stellen aus. Zumindest wird das immer mal wieder von kompetent wirkenden Personen hervorgebracht.
Im venezolanischen Konflikt führten die Verteidiger des Regimes immer mal wieder an, dass die Gewalt der Demonstranten die Menschenrechte der Geschädigten verletzen.
Recht ähnlich war es in den 52 Tagen des Oktoberaufstandes in Chile, den man seit dieser Woche wohl als übrigens erstmal beendet betrachten kann.
In Fernsehdebatten dort beklagten einige Aufstandsgegner die Menschenrechtsverletzungen gegen kleine Gewerbetreibenden, deren Geschäfte bei ungünstigen Standorten gleich mehrmals von den Demonstranten beschädigt wurden. Auch die Menschenrechte von verletzten Polizisten wurden angeführt.

Damit sich ein Vorgang als Menschenrechteverletzung qualifiziert, scheint aber der Akteur von Bedeutung sein. Dies muss ein staatlicher sein. Sonst ist es keine Menschenrechtechtsverletzung im eigentlichen Sinne, sondern "normale" Kriminalität. Deren Verfolgung liegt in der Verantwortlichkeit des jeweiligen Staates, nicht der Internationalen Gemeinschaft.

So wird gerne insbesondere von Politologen argumentiert. Ich rede, die wissen worüber die reden, aber ich kann das etwa aus der UN Erklärung der Menschenrechte nicht herleiten. Falls jemand etwas genaueres darüber weiß, wäre ich sehr interessiert.

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Ich kenne nur die Situation in Kolumbien genauer. Dort werden bzw. wurden die Untaten sowohl von der Armee (Stichwort "Falsos positivos"), von der Guerilla, von den paramilitärischen Gruppen der Großgrundbesitzer (die als Reaktion auf die Guerilla gegründet wurden), wie auch von den Drogenhändlern begangen. Zwischen allen Gruppen gibt es Verbindungen der einen oder anderen Art; am intensivsten offenbar zwuschen Armee und Paramilitärs.

Die Gemengelage ist völlig undurchsichtig, und ob jemand Guerillero oder Paramilitär wird, hängt eigentlich davon ab, wer grade in seiner Gegend am stärksten ist.

Das deutsche Asylrecht kann auf sowas natürlich nicht angemessen reagieren, und braucht es auch nicht, weil die Reise von Kolumbien nach Deutschland lang und teuer ist. Es gibt keinen organisierten Migrantentransport durch die Mafia wie er im Orient und in Afrika existiert, und die wenigsten Betroffenen hätten das nötige Geld.

Ich kenne nur einige Fälle aus meiner Bekanntschaft und bin deshalb ziemlich sauer auf das was hier in Deutschkand läuft.

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