Samstag, 30. Mai 2020
No justice, no peace!
https://www.youtube.com/watch?v=Tgzo1fC49RY

https://www.youtube.com/watch?v=kfSq89rQnC0

https://www.youtube.com/watch?v=bWXazVhlyxQ

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Donnerstag, 28. Mai 2020
Black Life Matters - Minneapolis in rage
https://web.de/magazine/panorama/zweite-nacht-ausschreitungen-protest-polizeigewalt-minneapolis-34741084

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Dienstag, 28. April 2020
EU gewährte 2019 etwa 300.000 Flüchtlingen Schutz
Laut EUROSTAT wurden von den 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 295.800 Asylsuchende als schutzberechtigt anerkannt. Das sind rund 20.000 weniger als 2018, obwohl sich die Zahl der Asylanträge erhöht hat (siehe EUROSTAT Statistics). Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten 2019 21.200 umgesiedelte Flüchtlinge auf (ebd.). Die Schutzquote in der EU (die von Land zu Land erheblich differiert) war am höchsten für Staatsangehörige Venezuelas (96%), gefolgt von Syrien (85%), Eritrea (81%), Afghanistan (54%) und der Türkei (52%).

weitere Infos hier: https://www.nds-fluerat.org/43317/aktuelles/eu-gewaehrte-2019-fast-300-000-asylsuchenden-schutz/

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Montag, 13. April 2020
Flüchtlingslager in Brandenburg in Zeiten der Corona-Krise
Weitergeleiteter Beitrag

"An diesen Orten ist der soziale Mindestabstand, der gegenwärtig von den Gesundheitsorganisationen vorgeschrieben wird, praktisch nicht umsetzbar." (aus den IWS/BIG Corona-Berichten)







Liebe Freund_innen, liebe Genoss_innen, liebes Netzwerk



wir, der International Women Space, veröffentlichen auf unserer website iwspace.de die IWS/BIG – Corona Berichte aus Brandenburger Lagern. Die Corona-Berichte sind Audioaufnahmen persönlicher Zeugnisse von Frauen die in Brandenburger Geflüchtetenunterkünften (Lager, Heime, Erstaufnahmeeinrichtungen) untergebracht sind. Sie sprechen über die aktuelle Situation vorort. Wir laden euch zum Hören und Lesen ein und dazu, diese Berichte für eure Arbeit zu benutzen, zu veröffentlichen und weiterzuleiten.



Aufgrund der Tatsache, dass die Brandenburger Unterkünfte für Geflüchtete weitab von den Städten und Informationsknotenpunkten liegen, findet der Zugang zu jeweiligen aktuellen Informationen für die Bewohner_innen dieser Einrichtungen meist nur mit einer großen Zeitverzögerung statt. Sprachbarrieren sind ein zusätzlicher Verzögerungsfaktor. Umgekehrt bekommen wir fast NIE oder nur mit großer Verspätung mit, was drinnen in den Lagern und Unterkünften passiert. Dieses Szenario ist unter der aktuellen Bedrohung durch den Coronavirus tödlich. In Pandemien ist die unmittelbare Handlungsfähigkeit und die schnelle Umsetzung von Anweisungen und Maßnahmen überlebenswichtig. Genauso wichtig ist die ständige Auswertung dieser Maßnahmen, sowie die Berichterstattung darüber um ihre Effektivität zu gewährleisten.





In den IWS/BIG-Corona Berichte berichten wir über die aktuelle Situation in den Brandenburger Lagern: über die Unmöglichkeit der Einhaltung des Mindestabstands, über fehlende Handwascheinrichtungen, über zwanghafte Quarantänevorschriften und über die große Angst und Verunsicherung unter den Bewohnern.





Die IWS/BIG-Corona Berichte werden initiiert und gesammelt von der BIG (Break Isolation Group) – Gruppe des International Women Space. BIG ist eine selbstorganisierte Initiative, die 2019 von geflüchteten Frauen im Rahmen des IWS gegründet wurde, aus dem Bedürfnis heraus über die eigenen Erfahrungen in den eigenen Worten zu berichten.







Wir fordern eine unverzügliche Schliessung aller Lager.



Wir fordern für alle Bewohner_innen eine sichere Unterbringung in Wohnungen, Ferienwohnungen und Hotels.



Wir fordern gleiche Behandlung für alle Menschen - ungeachtet ihres sozialen Status, ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes und anderer Diskriminierungskriterien.







Hört, lest, veröffentlicht und verbreitet! Veröffentlicht eure Berichte und ermutigt andere ihre Erfahrungen zu berichten.



Diese Stimmen müssen gehört werden. Lasst uns das Schweigen zu brechen.







Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung:



Telefon: +49 152 1485 5720



e-Mail: iwspace@iwspace.de







Wir unterstützen den Appell des Flüchtlingsrates Brandenburg, We'll Come United, Women in Exile u.a. vom 1. April 2020 und schließen uns ihren Forderungen an.



https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/gemeinsame-pressemitteilung-zur-situation-in-brandenburger-unterkuenften-waehrend-der-corona-pandemie-2/

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Donnerstag, 9. April 2020
SPENDENAUFRUF
Gemeinsamer Spendenaufruf mit der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf

Liebe Freundinnen und Freunde,

der Flüchtlingsrat Niedersachsen braucht Ihre Hilfe! Im Angesicht der Corona-Krise gehen die Förder- und Spendenmittel zurück. Aber die unabhängige Menschenrechtsarbeit und der Einsatz für die Rechte von Geflüchteten sind heute wichtiger denn je.

Um die Arbeit fortsetzen zu können, benötigt der Flüchtlingsrat aktuell rund 50.000 Euro. Damit kann das Projekt “Kenne Deine Rechte” für junge Geflüchtete starten, die Beratung in Abschiebungshaft weitergehen und die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit des Flüchtlingsrats zur Verbesserung der Lebenssituation von Geflüchteten gestärkt werden. Wir bitten Sie daher, den Flüchtlingsrat mit Ihrer Spende oder Mitgliedschaft zu unterstützen!

Mit Ihrer Unterstützung sichern Sie, dass der Flüchtlingsrat

Geflüchtete kompetent berät und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte hilft,
Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Geflüchtete in Niedersachsen durchführen kann,
als ein unabhängiges Netzwerk mit vollem Einsatz für ein Europa der Menschenrechte, des Flüchtlingsschutzes und der Solidarität kämpft.

Als unabhängige Menschenrechtsorganisation setzt sich der Flüchtlingsrat ein für die Rechte von geflüchteten Menschen und engagiert sich für eine von Offenheit und Humanität geprägte Flüchtlingspolitik. In Zusammenarbeit mit den vielen lokalen Gruppen, Initiativen und Beratungsstellen und auch mit der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, sorgt der Flüchtlingsrat dafür, dass Geflüchtete in Niedersachsen ankommen und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft werden können.

„Als unabhängiges Netzwerk ist der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine wesentliche Institution in unserem Bundesland. Der Rat ist ein wichtiger Ideen- und Impulsgeber im Sinne des menschenwürdigen Umgangs mit geflüchteten Menschen und ihrer Integration in die Gesellschaft.“
Doris Schröder-Köpf, Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe

Sichern auch Sie mit Ihrer Spende und Ihrer Mitgliedschaft die Unabhängigkeit der Arbeit des Flüchtlingsrats! Je mehr Menschen im Netzwerk des Flüchtlingsrats Niedersachsen mitarbeiten und sich einbringen, umso besser können wir die Rechte von Geflüchteten gemeinsam stärken. Hier finden Sie das Spendenkonto:

GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00
BIC: GENODEM1GLS
Steuer-Nr.: 25/206/30501

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Mittwoch, 8. April 2020
Asylrecht in Zeiten von Corona: Presseerklärung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins
Pressemitteilung Nr. 06/20 vom 8. April 2020
Sächsisches Landessozialgericht erkennt: Covid-19 erfordert höhere Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete

Seit dem 1. September 2019 gelten für Geflüchtete in Deutschland neue Regeln im Existenzsicherungsrecht. Seitdem werden u.a. Grundsicherungsleistungen für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften nur zu 90 Prozent gewährt. Von ihnen könne erwartet werden, dass sie gemeinsam wirtschaften wie Ehepaare, heißt es in der empirisch nicht belegten Begründung zur Gesetzesänderung. Dagegen sind in Deutschland Eil- und Hauptsacheverfahren anhängig. Wegen der erheblichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen in Sammelunterkünften werden zahlreiche weitere Eilanträge vor den Sozialgerichten gestellt.

Durch die Covid-19-Pandemie hat sich die Situation der Bewohner*innen von Sammelunterkünften dramatisch verändert. Sozialarbeiter*innen sind in vielen Sammelunterkünften aufgrund der Pandemie bereits abgezogen worden und/oder machen nur noch Telefonbetreuung. Viele Menschen in den Sammelunterkünften bleiben in ihren Zimmern. Ein gemeinsames Leben kann und soll auch nicht stattfinden. Dennoch ist die Gefahr für eine Ausbreitung der Pandemie in Sammelunterkünften weiterhin groß. Auch deshalb fordert u.a. pro asyl die Auflösung der Sammelunterkünfte und dezentrale Unterbringung der Geflüchteten (https://www.proasyl.de/news/covid-19-und-fluechtlingspolitik-was-deutschland-jetzt-machen-muss/).
Diesen Forderungen schließt sich der RAV an und fordert zudem das Ende jeglicher migrationspolitisch begründeter Sonderverfahren im Sozialrecht. RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo betont, »es muss endlich Schluss gemacht werden mit den Sonderverfahren im Sozialrecht. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar«.

»Bis zur Auflösung der Lager können und dürfen nun erst recht nicht angebliche Einspareffekte eine Kürzung der Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende begründen«, so der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der einige der Antragstellenden rechtlich vertritt. »Ziel weiterer Verfahren ist die Gewährung voller Regelleistungen. Es geht monatlich um bis zu 42 Euro bei den Ärmsten unserer Gesellschaft«, so RAV-Mitglied Adam weiter.

»Wenn die Sozialleistungsträger die Leistungen für Geflüchtete in Sammelunterkünften nicht selbstständig kurzfristig anheben, müssen die Sozialministerien der Länder dies vorgeben. Wenn auch dies nicht erfolgt, ist die Sozialgerichtsbarkeit gefragt. Das Sächsische Landessozialgericht hat insoweit mit Beschluss vom 23. März 2020 Handlungswillen gezeigt« erläutert RAV-Mitglied Rechtsanwalt Raik Höfler aus Leipzig, der den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts erstritten hat.

»Die Folgen einer Pandemie dürfen sich nicht am Status von Menschen ausrichten. Daher ist mindestens die Aufnahme der Sozialschutz-Regelungen in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) notwendig. Es verbietet sich, einzelne Regelungen zur Existenzsicherung von den Sozialschutz-Regelungen auszunehmen«, so der Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff für die ›AG Sozialrecht‹ im DAV.

RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo ergänzt: »Dass das ›Sozialschutz-Paket‹ (BT-Drucksache 19/18107, https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/181/1918107.pdf) vom März 2020 anlässlich der Corona-Krise keinerlei Verweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz enthält, ist ein menschenrechtlich fatales Signal der Bundesregierung«.

Der Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23.03.2020 zu dem Az.: L 8 AY 4/20 B ER befindet sich in der Anlage zu dieser Mitteilung.

Kontakt über die RAV-Geschäftsstelle kontakt@rav.de und telefonisch ab ca. 13h unter 030.41 72 35 55

Hintergrund:
Am 21.08.2019 ist das sog. ›Geordnete-Rückkehr-Gesetz‹ und am 01.09.2019 das ›Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes‹ in Kraft getreten. Beide Gesetze enthalten massive Leistungskürzungen insbesondere für Alleinstehende und Alleinerziehende in den Gemeinschaftsunterkünften.
Mit der Neuregelung im Asylbewerberleistungsgesetz wurden zwar endlich die Bedarfssätze angepasst (nachdem die letzte Erhöhung 2016 erfolgt ist und eine Fortschreibung durch die Behörden trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht durchgeführt wurde). Allerdings hat der Gesetzgeber eine neue Bedarfsstufe für Alleinstehende eingeführt, die noch nicht in einer eigenen Wohnung wohnen. Sie erhalten zukünftig genauso viel wie Ehegatten und damit nur etwa 90 Prozent der vollen Leistungen.
Laut dem Gesetzeszweck soll »der besonderen Bedarfslage von Leistungsberechtigten in Sammelunterkünften« Rechnung getragen werden. Es sei davon auszugehen, so der Gesetzgeber, dass eine Gemeinschaftsunterbringung für die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Unterkünfte Einspareffekte zur Folge hat, die denen in Paarhaushalten im Ergebnis vergleichbar seien.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wird sich in den nächsten Tagen ebenfalls zur Lage von Geflüchteten in Sammelunterkünften aus migrations- und sozialrechtlicher Perspektive äußern. Wir bitten um Beachtung.

Diese Regelung wird von diversen deutschen Sozialgerichten in Eilverfahren bereits ohne die Auswirkungen des Covid-19-Virus für verfassungswidrig gehalten (vgl.: SG Landshut, Beschlüsse v. 24.10.2019 – S 11 AY 64/19 ER und v. 28.01.2020 – S 11 AY 3/20 ER; SG Hannover, Beschluss v. 20.12.2019 – S 53 AY 107/19 ER; SG Leipzig, Beschluss v. 08.01.2020 – S 10 AY 40/19; SG Darmstadt, Beschluss v. 14.01.2020 – S 17 SO 191/19 ER; SG Frankfurt/Main, Beschluss v. 14.01.2020 – S 30 AY 26/19 ER; SG Freiburg, Beschluss v. 20.01.2020 – S 7 AY 5235/19 ER; SG Frankfurt/Main, Beschluss v. 14.01.2020 – S 30 AY 26/19 ER; SG Leipzig, Beschluss v. 08.01.2020 – S 10 AY 40/19; SG Dresden, Beschluss v. 04.02.2020 – S 20 AY 86/19 ER; SG München, richterlicher Hinweis v. 31.01.2020 – S 42 AY 4/20 ER und Beschluss v. 10.02.2020 – S 42 AY 82/19 ER; LSG Sachsen, Beschluss v. 23.03.2020 – L 8 AY 4/20 B ER).

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Aus der Abteilung nichts ist so geschmacklos wie die Wirklichkeit: "Lasst sie ertrinken!"
Wegen Coronagefahr: Das Bundesinnenministerium
bittet in einem Schreiben private Seenotretter, ihre Arbeit im
Mittelmeer einzustellen:

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1135258.corona-und-fluechtlinge-lasst-sie-ertrinken.html

Während dessen hat Italien seine Häfen als "unsichere Häfen" erklärt und
ein Dekret erlassen, dass Gerettete von NGO-Schiffen nicht anlegen
dürfen, auch nicht, wenn sie danach ausgeflogen werden.
Boote in Seenot werden nur noch innerhalb der Italienischen SAR Zone
gerettet, was bei Lampedusa etwa den Territorialen Gewässern entspricht.

https://www.ilfattoquotidiano.it/2020/04/08/coronavirus-decreto-firmato-da-4-ministri-italia-non-e-piu-un-porto-sicuro-migranti-da-portare-nei-paesi-delle-navi-che-li-soccorrono/5763499/

Malta hat sich dem ebenfalls angeschlossen:
Malta won't accept rescued migrants, NGO rescue ships told
https://timesofmalta.com/articles/view/no-more-migrant-sea-rescues-malta-tells-ngo-rescue-ships.784127

Während dessen erhält das Alarmphone weiterhin Anrufe von Menschen auf See:

SOS! Over 150 lives at risk! Will #Europe let them drown? In the night,
we were alerted by 2 boats in distress off #Libya, ~85 & ~70 people.
Contact to both was lost. Authorities were informed but don't react
adequately. Do not use #Covid19 as an excuse to let people die at sea!

https://mobile.twitter.com/alarm_phone/status/1247851223518269440

Die Libysche Küstenwache wartet derweil auf Schutzmasken bevor sie zur
Rettung ausfährt,
Infos zu einzelnen Interceptions gab es die Tage dennoch.

Andere Boote erreichten Lampedusa ohne Hilfe von außen:
https://twitter.com/alarm_phone/status/1247786693949673472
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Dienstag, 7. April 2020
Zum Hungerstreik in der ZASt Halberstadt: Auflösung der Sammellager durchsetzen!
Anbei ein Offener Brief des Antirassistischen Netzwerk Sachsen-Anhalt zum Hungerstreik der Bewohner_innen in der ZASt Sachsen-Anhalt. Auch wenn die Abläufe in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und die Information der Bewohner_innen in Niedersachsen ungleich besser organisiert zu sein scheinen, vermittelt der Protest in Halberstadt einen Eindruck davon, was es bedeutet, wenn über die gesamte Erstaufnahmeeinrichtung die Quarantäne verhängt wird. Die niedersächsische Landesaufnahmebehörde will nach eigenem Bekunden erreichen, dass im Fall nachgewiesener Infektionen nicht die gesamte Einrichtung, sondern "nur" einzelne Häuser unter Quarantäne genommen werden. Ob dies in Großlagern mit 900 bzw. 700 Personen machbar ist, ist allerdings fraglich: Im Zweifel entscheiden die Gesundheitsbehörden. Die Konsequenz aus den Protesten in Halberstadt kann insofern nur lauten: Dezentralisierung jetzt!
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Für das spreaden in den sozialen medien bitte folgende hashtags benutzen: #coronasolidarity #leavenoonebehind #halberstadt
http://antiranetlsa.blogsport.de/2020/04/04/halberstadt-dezentralisierung-jetzt-schutz-vor-infektion-fuer-alle-solidaritaet-mit-den-hungerstreikenden-der-zast-in-halberstadt/
[Halberstadt] Dezentralisierung jetzt. Schutz vor Infektion für alle. Solidarität mit den Hungerstreikenden der ZASt!
Die Situation in der ZASt kippt aufgrund der Corona-Krise und Menschen treten wegen der Unterversorgung in Hungerstreik! Die Landesbehörden müssen sofort handeln!
Offener Brief des Antirassistischen Netzwerk Sachsen-Anhalt
4.4.2020
Offener Brief als pdf

„Die Lage hier in der ZASt scheint zu eskalieren. Wenn nicht schnell etwas passiert, dann gibt es hier Tote.“ (Bewohner aus der ZASt, 1.4.2020)
„Wir werden heute 12:00 Uhr in den Hungerstreik treten. Die Zustände nach einer Woche Quarantäne sind unaushaltbar.“ (Bewohner*in aus der ZASt, 4.4.2020)
Sowohl Bewohner*innen als auch Sozialarbeiter*innen berichten, dass es keine ausreichende Versorgung gibt und die gesamte Situation chaotisch und sehr angespannt ist. Verantwortliche behaupten, die Situation sei unter Kontrolle und die Menschen ausreichend versorgt.
Zur aktuellen Situation in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber*innen (ZASt):
Rund 850 Menschen leben aktuell in der ZASt, alleinreisende Geflüchtete, genauso wie Familien. Trotz des Wissens im Vorhinein, dass die Wohn- und Lebensverhältnisse, wie sie in der ZASt vorzufinden sind, eine Gefahr für die Menschen durch eine massenhafte Ansteckung mit dem Cornavirus bedeuten, wurden keine Schritte eingeleitet, um die Geflüchteten dezentral unterzubringen.
Bereits Ende März wurde ein Bewohner positiv auf den Coronavirus getestet, woraufhin alle Bewohner*innen das Lagers, also 850 Menschen, unter Quarantäne gestellt wurden. Am Donnerstag (2.4.2020) waren es bereits 20-30 „positive Fälle“.
Zum Einen haben sich in den vergangenen Tagen die Bewohner*innen nach außen an Unterstützer*innen gewandt und die drastische Lage vor Ort geschildert. Zum anderen haben die zuständigen Stellen das Land Sachsen-Anhalt, die für die Versorgung der ZASt zuständig sind, um Hilfe gebeten, da sie eine notwendige Versorgung der Menschen nicht mehr sicherstellen können. Ein solidarisches, zivilgesellschaftliches Netzwerk in Halberstadt wurde vom Landkreis in die konkrete Unterstützung miteinbezogen, Geld für Einkäufe für eine zusätzliche Versorgung bereitgestellt, Zugang zur ZASt gewährt. Nach einer Krisensitzung von Verantwortlichen gestern stellt sich aktuell die Lage wieder neu dar und es ist fraglich, ob eine solidarische und aber dringend notwendige Versorgung der Menschen stattfinden kann, da aus Sicht des Innenministeriums die Versorgung in der ZASt gesichert sei.
Die erste Woche unter Massenquarantäne haben uns Bewohner*Innen wie folgt dargestellt:

Das Lager ist nun in 5 Quarantäneblöcke aufgeteilt. Alle Bewohner*innen sollen getestet werden. Infizierte Menschen werden in ein extra Lager nach Quedlinburg gebracht. Die Abholung infizierter Personen ohne Erklärung lösen Panik unter den Bewohner*innen aus. Hier spielt die kollektive, permanente Erfahrung einer ständig drohenden Gefahr von Abschiebungen eine wesentliche Rolle.
Es herrscht ein Mangel an aktuellen Informationen über Infektionsmöglichkeiten mit Covid-19 und den Folgen daraus.
Die Menschen können die Gebäude nicht mehr verlassen. Sie fühlen sich eingesperrt und isoliert.
Für die Menschen ist es schlichtweg nicht möglich, sich selbst oder andere zu schützen, da die Unterbringung weiterhin mit bis zu fünf Personen in einem Raum erfolgt. Duschen und Toiletten werden weiterhin gemeinschaftlich benutzt. Der gebotene Infektionsschutz ist nicht gegeben.
Es herrschte ein Mangel an Desinfektionsmittel, Hygieneartikeln und Toilettenpapier.
Auch wenn es eine rudimentäre Essensversorgung durch eine zentrale Kantine gibt, ist diese Versorgung unzureichend und mangelhaft. Eine Problematik die auch grundsätzlich schon lange Thema ist.
Es wurden Hamburger Gitter aufgebaut, um mitten in der Pandemie Essenswarteschlangen zu bilden. Gerade Warteschlangen sind aber der Grund, weshalb Mensen an Hochschulen und Kantinen längst geschlossen sind.
Durch das Ausgangsverbot können sich die Menschen aber selbst nicht mit dem Nötigsten, wie Nahrungsmittel, Hygieneartikel sowie Toilettenpapier etc., versorgen.
Neben dem Personal der Security, das in der Vergangenheit immer wieder Gewalt gegen Bewohner*Innen ausgeübt hat, ist nun auch rund um die Uhr Polizei vor Ort. Mit beiden, Security und Polizei, haben die Bewohner*innen i.d.R. Erfahrungen, die von Gewalt und Repression geprägte sind. Auch in der jetzigen Situation ist davon auszugehen, dass die Androhung und Anwendung von Gewalt ein Mittel zur Beherrschung der Lage ist.
Sicherheitspersonal als auch Sozialarbeiter*innen und alle anderen Mitarbeiter*innen betreten und verlassen täglich das Gelände und das Lager, während die Bewohner*innen eingesperrt werden. Auch hier scheint es kein ernstzunehmendes Konzept geben.
Es ist festzuhalten:
Es herrschen unhaltbare Zustände seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in der ZASt in Halberstadt, die im Vorhinein hätten verhindert werden können. Das Land konnte tagelang die Versorgung von 850 Geflüchteten nicht ausreichend sicherstellen. Die Bewohner*innen waren und sind weiterhin massiver gesundheitlicher Gefahr ausgesetzt, werden isoliert und menschenunwürdig behandelt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich das Virus auch in einem Massenlagern wie der ZASt, aber auch in anderen Lagern, wie z.B. in Krumpa im Saalekreis oder in der Breitscheidstraße in Magdeburg, ausbreiten werden. Nichtsdestotrotz wurden von Seiten der Verwaltung keinerlei Vorbereitungsmaßnahmen ergriffen – ein erstaunlicher Vorgang, denn überall sonst sind Ansammlungen von mehr als zwei Menschen verboten und private Zusammenkünfte werden als „Corona-Parties“ gewertet, aufgelöst und bestraft.
Warum gelten die neuen Standards also nicht für die Massenunterkünfte von Geflüchteten? Solch ein Handeln ist nicht nur ignorant, sondern grob fahrlässig im gesamtgesellschaftlichen Kontext und rassistisch im Besonderen, wenn wir darauf schauen, welche Menschen eine derartige Behandlung trifft. Die Verantwortlichen müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden!
Die Bewohner*innen der ZASt können so nicht weiterleben. Drastische Veränderungen sind nötig, um nicht in einer unvorhersehbar langen Dauerschleife aus potentieller Infektionsgefahr hängen zu bleiben.
Wir fordern von den verantwortlichen Politikern und Politikerinnen, wie Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) und anderen Verantwortlichen im Landesverwaltungsamt:
1. Eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten, und zwar sofort und dauerhaft. Wir fordern die Schließung der Massenunterbringungen, wie der ZAST und allen anderen Lagern in Sachsen-Anhalt. Für die dezentrale Unterbringung bietet sich an, den vorhandenen Leerstand in Halberstadt (und wahlweise ebenso in den anderen Landkreisen) zu Gunsten der Geflüchteten zu nutzen und sie in Wohnungen unterzubringen. Hierfür sei auch auf das positive Beispiel Halle/S. Verwiesen.
2. Die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von allen Menschen! D.h. ein umfassender Infektionsschutz und ein uneingeschränkter Zugang zur Gesundheitsversorgung unabhängig vom Pass oder Aufenthaltsstatus.
3. Ein Ende der Sanktionen bzw. die finanziellen Möglichkeiten, damit die Menschen sich mit dem Notwendigen versorgen können. Bei Quarantänefällen muss die Versorgung mit ausreichenden Mengen an Hygieneartikeln und angemessener, immunstärkender Nahrung garantiert sein.
4. Schaffen Sie kurzfristig neue Stellen für Sozialarbeiter*innen, medizinisches Personal, psychologische Betreuung und juristische Beratung von Geflüchteten!
5. Frauen, Kinder und vulnerabel Personen verdienen besonderen Schutz vor Gewalt, wie sie in Lagern allgegenwärtig ist als auch vor häuslicher Gewalt. Eine ausreichende Beratung, Betreuung als auch Schutzräume und Häuser müssen ermöglicht werden.
6. Wir fordern Zugang für solidarische Menschen in die ZASt als auch andere Lager um die Betroffenen zu versorgen.
Sachsen-Anhalt, 4.4.2020
Wir werden in den kommenden Tagen weiter berichten, die Stimme der Betroffenen hörbar machen und die Situation vor Ort weiter kritisch begleiten.
Mehr Informationen finden sich hier: www.antiranetlsa.blogsport.de
Videos und Botschaften aus der ZASt werden hier veröffentlicht (in Arbeit): https://bit.ly/34bdIa2
Pressekontakte:
Alex: 0178-1393790, vom Solidaritätsnetzwerk in Halberstadt
Helen: 0157-38303546
E-Mail: antiramd@riseup.net

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Samstag, 7. März 2020
Niedersachsens Innenminister Pistorius und mehrere Oberbürgermeister fordern sofortige Aufnahme von Flüchtlingen
https://www.nds-fluerat.org/42242/aktuelles/fluechtlingsrat-niedersachsen-begruesst-die-erklaerung-von-innenminister-pistorius-sowie-von-sieben-oberbuergermeister_innen-zur-sofortigen-aufnahme-unbegleiteter-minderjaehriger-fluechtlinge/
Innenminister Pistorius sowie sieben Oberbürgermeister_innen fordern sofortige Aufnahmeaktion

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die gemeinsame Erklärung von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sowie der Oberbürgermeister_innen aus Köln, Düsseldorf, Hannover, Freiburg im Breisgau, Rottenburg am Neckar, Frankfurt (Oder) und Potsdam, in der sie die Bundesregierung zum sofortigen Handeln und zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus griechischen Aufnahmelagern aufrufen. Sie verweisen darin auf die etwa 140 deutschen Städte, darunter 26 niedersächsische Kommunen, die sich durch Beschlüsse der jeweiligen Räte und Kreistage zu Sicheren Häfen erklärt haben und damit zusätzlich geflüchteten Menschen in Not helfen wollen. Das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ sowie weitere Kommunen hätten aufgrund der Situation in den griechischen Flüchtlingslagern konkret ihre Bereitschaft signalisiert, sofort bis zu 500 unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren im Rahmen eines Sofortprogramms aufzunehmen, die auf den griechischen Inseln unter nicht hinnehmbaren Zuständen untergebracht seien.

Die Verfasser_innen der gemeinsamen Erklärung machen deutlich, dass sich aus ihrer Sicht die Situation auf den griechischen Inseln nahe dem türkischen Festland durch die Entscheidung der türkischen Regierung, in der Türkei lebende Geflüchtete nicht mehr im Land zu halten, in den letzten Tagen dramatisch zugespitzt habe. Insbesondere für Kinder und Frauen seien die völlig überfüllten Lager, in denen es an der nötigsten Infrastruktur, medizinischer Versorgung und Schutzräumen fehle, unhaltbar. Vor allem den Kindern, deren Eltern in vielen Fällen nicht mehr leben würden und die alleine in den Flüchtlingslagern untergebracht seien, soll nun sofort geholfen werden.

Innenminister Pistorius sowie die Oberbürgermeister_innen forderten die Bundesregierung auf, unverzüglich die rechtlichen Möglichkeiten für die Unterbringung in Deutschland zu schaffen. Nach der auch von mehreren Bundesländern erklärten Aufnahmebereitschaft könnten Menschen mit der größten Hilfsbedürftigkeit ohne weiteres Zögern unterstützt werden.

Die Erklärung für ein Sofortprogramm für bis zu 500 unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren kann aus Sicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen allerdings nur ein erster Anfang sein. Wir sind der Meinung, dass allein Niedersachsen problemlos 1.000 Personen sofort aufnehmen könnte.

Auch sind wir der Meinung, dass die Aufahmeaktion nur gebündelt in einem weiteren politischen Kontext verstanden und realisiert werden kann. Das Asylrecht muss in allen Staaten der Europäischen Union, darunter auch Griechenland und Ungarn, dauerhaft gewährleistet sein. Eine einmonatige Aussetzung, wie von Griechenlands Regierung verfügt, ist europa- und völkerrechtswidrig.

Daher wiederholen wir die am 03. März 2020 in einer Erklärung formulierten Forderungen:

Die Bundesregierung muss sich sofort dafür einsetzen, dass die EU die Grenze öffnet und die Menschen auf der Flucht ungehindert einreisen lässt. Den Menschen muss ermöglicht werden, in einem Land ihrer Wahl einen Asylantrag stellen zu können. Das Recht auf Asyl darf in allen EU-Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt werden.
Die Bundesregierung muss alles dafür tun, damit die Elendslager an den EU-Außengrenzen – wie Moria auf Lesbos – geschlossen und die Menschen aus Lagern in Griechenland und anderen Staaten an den EU-Außengrenzen rasch auf übrige EU-Staaten verteilt werden.
Die EU muss umgehend sichere Fluchtkorridore aus dem syrischen Kriegsgebiet in Idlib nach Europa einrichten.
Die EU darf sich nicht länger vom Despoten Erdogan erpressen lassen und muss den EU-Türkei-Deal aufkündigen.
Die niedersächsische Landesregierung muss die Unterstützung von Frontex in Griechenland durch eigene Polizeibeamt_innen umgehend einstellen.

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Internationaler Frauenkampftag - Riots statt Rosen
https://www.nds-fluerat.org/42263/aktuelles/internationaler-frauenkampftag-riotstattrosen/
Internationaler Frauen*kampftag – #RiotstattRosen
Presseinformation, 07. März 2020
Gewaltschutz muss in allen kommunalen Unterkünften Standard werden: Flüchtlingsrat Niedersachsen stellt Forderungen für menschenwürdiges Wohnen vor

Anlässlich des Internationalen Frauen*kampftages am 08. März 2020 fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. von der Landesregierung und den Kommunen, Maßnahmen für eine menschenwürdigere und schützende Unterbringung zu ergreifen und dabei den besonderen Schwerpunkt auf die Bedarfe von Frauen* und Mädchen zu legen.

Laura Müller, Expertin für Fragen des Gewaltschutzes beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„In der täglichen Arbeit und Beratung wird immer wieder deutlich, dass sowohl die Ansprache und die Verwirklichung der Rechte von geflüchteten Frauen* als auch der Schutz vor Gewalt noch immer unzureichend sind.“
„Frauen* und Kinder sind neben Krieg und Verfolgung auch von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht. Wenn sie in Deutschland ankommen, sind sie häufig traumatisiert aufgrund von Gewalterlebnissen im Heimatland und auf der Flucht. In einer Flüchtlingsunterkunft sollen sie Schutz erfahren, zur Ruhe kommen und die nötige psychosoziale Hilfe bekommen, die sie brauchen. Das ist vielfach nicht der Fall.“
„Der Aufenthalt von geflüchteten Frauen* und Mädchen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes oder in Sammelunterkünften der Kommunen muss so kurz wie möglich gehalten werden. Ein Wohnen und Leben in Würde ist nur in eigenen vier Wänden möglich.“

Die Forderungen des Flüchtlingsrats Niedersachsen im Einzelnen:

Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in den Kommunen müssen schnellstmöglich aufgelöst werden. Sie sind strukturell gewalt- und konfliktfördernd. Frauen* und Mädchen sind diesen Bedingungen am stärksten ausgesetzt.
Bei der Unterbringung sind stets geschlechtsspezifische Belange sowie die Wünsche der geflüchteten Frauen* zu berücksichtigen.
In allen Flüchtlingsunterkünften müssen Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Frauen* entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Verbindliche einrichtungsspezifische Schutzkonzepte sind vor Ort zu entwickeln.
Der Gewaltschutz muss konzeptionell und fachlich bei den Trägern und Betreibern von Unterkünften verankert werden.
In den Unterkünften müssen Strukturen aufgebaut werden, die die Selbstermächtigung und Autonomie insbesondere von geflüchteten Frauen* stärken.
Frauen* und Kindern mit besonderem Schutzbedarf gemäß EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU)1 ist vorrangig der Auszug aus kommunalen Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen zu ermöglichen.
Die Aufenthaltsdauer in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen ist so kurz wie möglich zu halten. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, auch Frauen* und Mädchen, die unter die Dublin-Regelung fallen oder aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten2 kommen, schnellstmöglich in den Kommunen unterzubringen.

1 Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen nach der EU-Aufnahmerichtlinie u.a. alle Minderjährigen, alle Schwangeren, alle Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, alle Opfer des Menschenhandels, alle Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, alle Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien.
2Dazu zählen qua Gesetz Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.
Hintergrund:

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen führt im Rahmen seines Projekts AMBA 2 zu den Aufnahmebedingungen für Geflüchtete in Niedersachsen Workshops zur „Einführung Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ durch (Zielgruppe: Sozialarbeiter_innen und weitere Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft in Niedersachsen arbeiten)

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist Teil des Hannoverschen Frauenbündnisses zum Internationalen Frauentag. Das Bündnis hat erneut eine gemeinsame Zeitung anlässlich des Internationalen Frauen*kampftages am 08. März 2020 herausgegeben.
Kontakt:

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Laura Müller, Tel.: 0511 98 24 60 35
E-Mail: lm@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org

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