Freitag, 26. Juni 2020
Diesmal nicht
Bislang habe ich, wenn meine Zeit es zuließ, bei so ziemlich jeder Antirassismuskampagne mitgemacht.

Bei Tear this down mache ich nicht mit. Die Bismarckstraße darf ebenso weiterhin so heißen dürfen wie die Mohrengasse. Dass man die Namen Peters und Lüderitz entfernt finde ich in Ordnung, die Salzgitter Flachstahl AG heißt schließlich auch nicht mehr Hermann-Göring-Werke, aber jenseits der Benamung von Straßen und Plätzen nach kolonialistischen Haupttätern sollte Schluss sein. Alles andere wäre geschichtsfern.

Btw Ich verstehe auch nicht, warum auf dem Trafalgar Square die Statue von Horatio Nelson attackiert wurde. Was hat der mit Rassismus und Kolonialgräueln zu tun?


Dieser Logik nach müsste man übrigens die Werke von Plato, Aristoteles, Horaz, Vergil und Eratosthenes ächten, weil sie Sklavenhalter waren.

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Der Flüchtlingsrat Niedersachsen zum Thema Rassismus
Auf unserer Homepage haben wir für Euch einige Materialien aus der
Auseinandersetzung mit Rassismus zusammengestellt.

Anlass war der erneute Move anlässlich des Mords an George Floyd.
Dankbar haben wir den Anstoss aufgegriffen, diese Lücke in unserem
Angebot an Beratungsmaterialien zu schließen. Denn zum einen ist die
Notwendigkeit und das Interesse an einer Auseinandersetzung mit
Rassismus wieder größer geworden und zum anderen ist über die Jahrzehnte
des Kampfes gegen rassistische Gewalt und Diskriminierung inzwischen
eine Fülle an Texten, Materialien und Initiativen / Institutionen zum
Thema gewachsen.

Sollten Euch wichtige Beiträge fehlen, freuen wir uns über jeden Hinweise!

https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-gegen-rassismus/#Rommelspacher

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Samstag, 6. Juni 2020
Black Life matters
Auch in Germoney

https://www.gmx.net/magazine/panorama/zehntausende-demonstrieren-rassismus-20000-muenchen-34769840

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Montag, 1. Juni 2020
Damage ist the language of the unheared
Martin Luther King III. eben gerade im Radio.

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Samstag, 30. Mai 2020
No justice, no peace!
https://www.youtube.com/watch?v=Tgzo1fC49RY

https://www.youtube.com/watch?v=kfSq89rQnC0

https://www.youtube.com/watch?v=bWXazVhlyxQ

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Donnerstag, 28. Mai 2020
Black Life Matters - Minneapolis in rage
https://web.de/magazine/panorama/zweite-nacht-ausschreitungen-protest-polizeigewalt-minneapolis-34741084

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Dienstag, 28. April 2020
EU gewährte 2019 etwa 300.000 Flüchtlingen Schutz
Laut EUROSTAT wurden von den 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 295.800 Asylsuchende als schutzberechtigt anerkannt. Das sind rund 20.000 weniger als 2018, obwohl sich die Zahl der Asylanträge erhöht hat (siehe EUROSTAT Statistics). Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten 2019 21.200 umgesiedelte Flüchtlinge auf (ebd.). Die Schutzquote in der EU (die von Land zu Land erheblich differiert) war am höchsten für Staatsangehörige Venezuelas (96%), gefolgt von Syrien (85%), Eritrea (81%), Afghanistan (54%) und der Türkei (52%).

weitere Infos hier: https://www.nds-fluerat.org/43317/aktuelles/eu-gewaehrte-2019-fast-300-000-asylsuchenden-schutz/

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Montag, 13. April 2020
Flüchtlingslager in Brandenburg in Zeiten der Corona-Krise
Weitergeleiteter Beitrag

"An diesen Orten ist der soziale Mindestabstand, der gegenwärtig von den Gesundheitsorganisationen vorgeschrieben wird, praktisch nicht umsetzbar." (aus den IWS/BIG Corona-Berichten)







Liebe Freund_innen, liebe Genoss_innen, liebes Netzwerk



wir, der International Women Space, veröffentlichen auf unserer website iwspace.de die IWS/BIG – Corona Berichte aus Brandenburger Lagern. Die Corona-Berichte sind Audioaufnahmen persönlicher Zeugnisse von Frauen die in Brandenburger Geflüchtetenunterkünften (Lager, Heime, Erstaufnahmeeinrichtungen) untergebracht sind. Sie sprechen über die aktuelle Situation vorort. Wir laden euch zum Hören und Lesen ein und dazu, diese Berichte für eure Arbeit zu benutzen, zu veröffentlichen und weiterzuleiten.



Aufgrund der Tatsache, dass die Brandenburger Unterkünfte für Geflüchtete weitab von den Städten und Informationsknotenpunkten liegen, findet der Zugang zu jeweiligen aktuellen Informationen für die Bewohner_innen dieser Einrichtungen meist nur mit einer großen Zeitverzögerung statt. Sprachbarrieren sind ein zusätzlicher Verzögerungsfaktor. Umgekehrt bekommen wir fast NIE oder nur mit großer Verspätung mit, was drinnen in den Lagern und Unterkünften passiert. Dieses Szenario ist unter der aktuellen Bedrohung durch den Coronavirus tödlich. In Pandemien ist die unmittelbare Handlungsfähigkeit und die schnelle Umsetzung von Anweisungen und Maßnahmen überlebenswichtig. Genauso wichtig ist die ständige Auswertung dieser Maßnahmen, sowie die Berichterstattung darüber um ihre Effektivität zu gewährleisten.





In den IWS/BIG-Corona Berichte berichten wir über die aktuelle Situation in den Brandenburger Lagern: über die Unmöglichkeit der Einhaltung des Mindestabstands, über fehlende Handwascheinrichtungen, über zwanghafte Quarantänevorschriften und über die große Angst und Verunsicherung unter den Bewohnern.





Die IWS/BIG-Corona Berichte werden initiiert und gesammelt von der BIG (Break Isolation Group) – Gruppe des International Women Space. BIG ist eine selbstorganisierte Initiative, die 2019 von geflüchteten Frauen im Rahmen des IWS gegründet wurde, aus dem Bedürfnis heraus über die eigenen Erfahrungen in den eigenen Worten zu berichten.







Wir fordern eine unverzügliche Schliessung aller Lager.



Wir fordern für alle Bewohner_innen eine sichere Unterbringung in Wohnungen, Ferienwohnungen und Hotels.



Wir fordern gleiche Behandlung für alle Menschen - ungeachtet ihres sozialen Status, ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes und anderer Diskriminierungskriterien.







Hört, lest, veröffentlicht und verbreitet! Veröffentlicht eure Berichte und ermutigt andere ihre Erfahrungen zu berichten.



Diese Stimmen müssen gehört werden. Lasst uns das Schweigen zu brechen.







Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung:



Telefon: +49 152 1485 5720



e-Mail: iwspace@iwspace.de







Wir unterstützen den Appell des Flüchtlingsrates Brandenburg, We'll Come United, Women in Exile u.a. vom 1. April 2020 und schließen uns ihren Forderungen an.



https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/gemeinsame-pressemitteilung-zur-situation-in-brandenburger-unterkuenften-waehrend-der-corona-pandemie-2/

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Donnerstag, 9. April 2020
SPENDENAUFRUF
Gemeinsamer Spendenaufruf mit der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf

Liebe Freundinnen und Freunde,

der Flüchtlingsrat Niedersachsen braucht Ihre Hilfe! Im Angesicht der Corona-Krise gehen die Förder- und Spendenmittel zurück. Aber die unabhängige Menschenrechtsarbeit und der Einsatz für die Rechte von Geflüchteten sind heute wichtiger denn je.

Um die Arbeit fortsetzen zu können, benötigt der Flüchtlingsrat aktuell rund 50.000 Euro. Damit kann das Projekt “Kenne Deine Rechte” für junge Geflüchtete starten, die Beratung in Abschiebungshaft weitergehen und die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit des Flüchtlingsrats zur Verbesserung der Lebenssituation von Geflüchteten gestärkt werden. Wir bitten Sie daher, den Flüchtlingsrat mit Ihrer Spende oder Mitgliedschaft zu unterstützen!

Mit Ihrer Unterstützung sichern Sie, dass der Flüchtlingsrat

Geflüchtete kompetent berät und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte hilft,
Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Geflüchtete in Niedersachsen durchführen kann,
als ein unabhängiges Netzwerk mit vollem Einsatz für ein Europa der Menschenrechte, des Flüchtlingsschutzes und der Solidarität kämpft.

Als unabhängige Menschenrechtsorganisation setzt sich der Flüchtlingsrat ein für die Rechte von geflüchteten Menschen und engagiert sich für eine von Offenheit und Humanität geprägte Flüchtlingspolitik. In Zusammenarbeit mit den vielen lokalen Gruppen, Initiativen und Beratungsstellen und auch mit der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, sorgt der Flüchtlingsrat dafür, dass Geflüchtete in Niedersachsen ankommen und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft werden können.

„Als unabhängiges Netzwerk ist der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine wesentliche Institution in unserem Bundesland. Der Rat ist ein wichtiger Ideen- und Impulsgeber im Sinne des menschenwürdigen Umgangs mit geflüchteten Menschen und ihrer Integration in die Gesellschaft.“
Doris Schröder-Köpf, Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe

Sichern auch Sie mit Ihrer Spende und Ihrer Mitgliedschaft die Unabhängigkeit der Arbeit des Flüchtlingsrats! Je mehr Menschen im Netzwerk des Flüchtlingsrats Niedersachsen mitarbeiten und sich einbringen, umso besser können wir die Rechte von Geflüchteten gemeinsam stärken. Hier finden Sie das Spendenkonto:

GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00
BIC: GENODEM1GLS
Steuer-Nr.: 25/206/30501

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Mittwoch, 8. April 2020
Asylrecht in Zeiten von Corona: Presseerklärung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins
Pressemitteilung Nr. 06/20 vom 8. April 2020
Sächsisches Landessozialgericht erkennt: Covid-19 erfordert höhere Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete

Seit dem 1. September 2019 gelten für Geflüchtete in Deutschland neue Regeln im Existenzsicherungsrecht. Seitdem werden u.a. Grundsicherungsleistungen für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften nur zu 90 Prozent gewährt. Von ihnen könne erwartet werden, dass sie gemeinsam wirtschaften wie Ehepaare, heißt es in der empirisch nicht belegten Begründung zur Gesetzesänderung. Dagegen sind in Deutschland Eil- und Hauptsacheverfahren anhängig. Wegen der erheblichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen in Sammelunterkünften werden zahlreiche weitere Eilanträge vor den Sozialgerichten gestellt.

Durch die Covid-19-Pandemie hat sich die Situation der Bewohner*innen von Sammelunterkünften dramatisch verändert. Sozialarbeiter*innen sind in vielen Sammelunterkünften aufgrund der Pandemie bereits abgezogen worden und/oder machen nur noch Telefonbetreuung. Viele Menschen in den Sammelunterkünften bleiben in ihren Zimmern. Ein gemeinsames Leben kann und soll auch nicht stattfinden. Dennoch ist die Gefahr für eine Ausbreitung der Pandemie in Sammelunterkünften weiterhin groß. Auch deshalb fordert u.a. pro asyl die Auflösung der Sammelunterkünfte und dezentrale Unterbringung der Geflüchteten (https://www.proasyl.de/news/covid-19-und-fluechtlingspolitik-was-deutschland-jetzt-machen-muss/).
Diesen Forderungen schließt sich der RAV an und fordert zudem das Ende jeglicher migrationspolitisch begründeter Sonderverfahren im Sozialrecht. RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo betont, »es muss endlich Schluss gemacht werden mit den Sonderverfahren im Sozialrecht. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar«.

»Bis zur Auflösung der Lager können und dürfen nun erst recht nicht angebliche Einspareffekte eine Kürzung der Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende begründen«, so der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der einige der Antragstellenden rechtlich vertritt. »Ziel weiterer Verfahren ist die Gewährung voller Regelleistungen. Es geht monatlich um bis zu 42 Euro bei den Ärmsten unserer Gesellschaft«, so RAV-Mitglied Adam weiter.

»Wenn die Sozialleistungsträger die Leistungen für Geflüchtete in Sammelunterkünften nicht selbstständig kurzfristig anheben, müssen die Sozialministerien der Länder dies vorgeben. Wenn auch dies nicht erfolgt, ist die Sozialgerichtsbarkeit gefragt. Das Sächsische Landessozialgericht hat insoweit mit Beschluss vom 23. März 2020 Handlungswillen gezeigt« erläutert RAV-Mitglied Rechtsanwalt Raik Höfler aus Leipzig, der den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts erstritten hat.

»Die Folgen einer Pandemie dürfen sich nicht am Status von Menschen ausrichten. Daher ist mindestens die Aufnahme der Sozialschutz-Regelungen in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) notwendig. Es verbietet sich, einzelne Regelungen zur Existenzsicherung von den Sozialschutz-Regelungen auszunehmen«, so der Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff für die ›AG Sozialrecht‹ im DAV.

RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo ergänzt: »Dass das ›Sozialschutz-Paket‹ (BT-Drucksache 19/18107, https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/181/1918107.pdf) vom März 2020 anlässlich der Corona-Krise keinerlei Verweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz enthält, ist ein menschenrechtlich fatales Signal der Bundesregierung«.

Der Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23.03.2020 zu dem Az.: L 8 AY 4/20 B ER befindet sich in der Anlage zu dieser Mitteilung.

Kontakt über die RAV-Geschäftsstelle kontakt@rav.de und telefonisch ab ca. 13h unter 030.41 72 35 55

Hintergrund:
Am 21.08.2019 ist das sog. ›Geordnete-Rückkehr-Gesetz‹ und am 01.09.2019 das ›Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes‹ in Kraft getreten. Beide Gesetze enthalten massive Leistungskürzungen insbesondere für Alleinstehende und Alleinerziehende in den Gemeinschaftsunterkünften.
Mit der Neuregelung im Asylbewerberleistungsgesetz wurden zwar endlich die Bedarfssätze angepasst (nachdem die letzte Erhöhung 2016 erfolgt ist und eine Fortschreibung durch die Behörden trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht durchgeführt wurde). Allerdings hat der Gesetzgeber eine neue Bedarfsstufe für Alleinstehende eingeführt, die noch nicht in einer eigenen Wohnung wohnen. Sie erhalten zukünftig genauso viel wie Ehegatten und damit nur etwa 90 Prozent der vollen Leistungen.
Laut dem Gesetzeszweck soll »der besonderen Bedarfslage von Leistungsberechtigten in Sammelunterkünften« Rechnung getragen werden. Es sei davon auszugehen, so der Gesetzgeber, dass eine Gemeinschaftsunterbringung für die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Unterkünfte Einspareffekte zur Folge hat, die denen in Paarhaushalten im Ergebnis vergleichbar seien.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wird sich in den nächsten Tagen ebenfalls zur Lage von Geflüchteten in Sammelunterkünften aus migrations- und sozialrechtlicher Perspektive äußern. Wir bitten um Beachtung.

Diese Regelung wird von diversen deutschen Sozialgerichten in Eilverfahren bereits ohne die Auswirkungen des Covid-19-Virus für verfassungswidrig gehalten (vgl.: SG Landshut, Beschlüsse v. 24.10.2019 – S 11 AY 64/19 ER und v. 28.01.2020 – S 11 AY 3/20 ER; SG Hannover, Beschluss v. 20.12.2019 – S 53 AY 107/19 ER; SG Leipzig, Beschluss v. 08.01.2020 – S 10 AY 40/19; SG Darmstadt, Beschluss v. 14.01.2020 – S 17 SO 191/19 ER; SG Frankfurt/Main, Beschluss v. 14.01.2020 – S 30 AY 26/19 ER; SG Freiburg, Beschluss v. 20.01.2020 – S 7 AY 5235/19 ER; SG Frankfurt/Main, Beschluss v. 14.01.2020 – S 30 AY 26/19 ER; SG Leipzig, Beschluss v. 08.01.2020 – S 10 AY 40/19; SG Dresden, Beschluss v. 04.02.2020 – S 20 AY 86/19 ER; SG München, richterlicher Hinweis v. 31.01.2020 – S 42 AY 4/20 ER und Beschluss v. 10.02.2020 – S 42 AY 82/19 ER; LSG Sachsen, Beschluss v. 23.03.2020 – L 8 AY 4/20 B ER).

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