Sonntag, 1. Dezember 2019
20.000 Menschen demonstrierten in Braunschweig gegen den Parteitag der AfD
http://www.wir-fuer-braunschweig.org/braunschweiger-initiativen/politische-initiativen/item/87-buendnis-gegen-rechts-braunschweig

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/AfD-Parteitag-Gegenwind-in-Braunschweig,afd2448.html


https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-parteitag-in-braunschweig-20-000-menschen-protestieren-gegen-rechtspartei-a-1299084.html


Was die Mannschaftsstärke der Polizei angeht kann ich nur aus Terminator 2 zitieren: "Alle, vermute ich!".

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Freitag, 22. November 2019
Fakten zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt seit einigen Monaten regelmäßig ein Fact-sheet zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Niedersachsen heraus, das u.a. an die örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter versendet wird. Nun ist das Fact-Sheet für den Monat November erschienen (siehe unten).

Die Regionaldirektion stellt dabei eine grundsätzlich positive Tendenz beim Zugang zum Arbeitsmarkt fest (wie das auch bereits mehrfach das IAB, Institut für Berufs- und Arbeitsmarktforschung der BA getan hat).

Sehr erfreulich auch, dass die Regionaldirektion der BA darüber berichtet, dass die IvAF-Netzwerke in Niedersachsen (in allen vier arbeitet der Flüchtlingsrat mit bzw. koordiniert eines)alle auch im kommenden Jahr weitermachen werden können.

Die Regionaldirektion hält als wichtigste Erkenntnisse hervor:

„Bei der Integration geflüchteter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wurden in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt. Fehlende berufliche Bildungsab-schlüsse und mangelnde sprachliche Kompetenzen sind weiterhin die größten Hürden bei der Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer nachhaltigen Beschäftigung.
Die Förderung geflüchteter Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. Sprach- und Integrationskursen wird daher noch längerfristig notwendig sein.
Die Beschäftigung von Menschen aus Asylherkunftsländern wächst stetig, relativ betrachtet sogar deutlich stärker als die Beschäftigung insgesamt.“

Immer mehr Geflüchteten gelänge es auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. So hätten in den vergangenen zwölf Monaten (bis inkl. Oktober) 12.202 Frauen und Männer eine Arbeit aufgenommen. Eine deutliche Steigerung gegenüber den zwölf Monaten davor, wo es 9.573 Geflüchtete waren. Auch bei der Aufnahme einer Ausbildung gab es eine Steigerung: Eine Ausbildung haben 1.583 von ihnen beginnen können, im Vorjahr waren es 1.514.

Allerdings stellt die Regionaldirektion auch fest, dass mehr als ein Drittel über keinen Schulabschluss verfügt und ein weiteres Viertel kann keine Angaben zu einem Schulabschluss machen kann. Auf der anderen Seite verfügt knapp jeder fünfte Geflüchtete über einen Abschluss, der dem Abitur entspricht. Unabhängig vom Schulabschluss würden sprachliche Defizite die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt erschweren.

Dazu passt auch die Meldung der Süddeutschen Zeitung (siehe Anhang), die berichtet, dass die Integrationskurse Ihr Ziel weit verfehlen. Das Leibniz-Instituts für deutsche Sprache (IDS) hat untersucht, wie erfolgreich der Besuch der Integrationskurse verläuft. Laut der Studie erreichten nur 5,5 Prozent das erwünschte Niveau B1, während etwa ein Drittel bei A2 landete - und 62 Prozent nochmals darunter. Der Cehf des Leibniz-Instituts für deutsche Sprache, Henning Lobin fordert daher: "Deshalb muss ein neues, realistischeres Konzept her, das Absolventen und Lehrern die Frusterfahrung des Scheiterns erspart."


Fluchtmigrationin Niedersachsen_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Das Wichtigstein KürzeBei der Integration geflüchteter Menschen in den Ausbildungs-und Arbeitsmark twurdenin den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt. Fehlende berufliche Bildungsab-schlüsse und mangelnde sprachliche Kompetenzen sind weiterhin die größten Hürden bei der Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer nachhaltigen Beschäftigung.

Die Förderung geflüchteter Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. Sprach-und Integrationskursen wird daher noch längerfristig notwendig sein.Die Beschäftigung von Menschen aus Asylherkunftsländernwächst stetig, relativ betrach-tetsogar deutlich stärker als die Beschäftigung insgesamt.

Arbeit

Trotz der konjunkturellen Eintrübung gelingt es im-mer mehr Geflüchteten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In den vergangenen zwölf Monaten (bis inkl. Oktober) waren es 12.202 Frauen und Männer, in den zwölf Monaten davor 9.573.Der weitaus größte Teil nimmt eine Arbeit aufdem 1. Arbeitsmarkt an, nur ein kleiner Teil macht sich selbständig.

Obwohl eine Ausbildung langfristig bessere berufliche Chancen bietet, ziehen viele Geflüchteteeinen Arbeitsplatz vor, da ein Arbeits-platz kurzfristig mehr Einkommen verspricht.

Ausbildung

Geflüchtete junge Menschen spielen auch auf dem Ausbildungsmarkt eine wachsende Rolle. Bis Ende September2019 (aktuellste verfügbare Daten) haben sich 4.869Geflüchtete als Bewerberinnen und Bewerber1für eine Ausbildungsstelle gemeldet, 348 mehr als ein Jahr zuvor. Insgesamt haben etwa9 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber einen Fluchthintergrund.Eine Ausbildung haben 1.583von ihnenbeginnen können, im Vorjahr waren es 1.514.Beschäftigung

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht zugangsstärkstenAsyl-herkunftsländern2wächst erheblich. Im April2019(aktuellste Daten) waren es 27.007Perso-nen. Dies istein Anstieg um gut 40Prozentzum Vorjahr. Zuwanderer finden vor allem im Gastgewerbe, imHandel und im verarbeitendenGewerbe eine Stelle

Arbeitsmarkt

Selbständigkeit


Arbeitskräftepotenziai

Das Arbeitskräftepotenzial geflüchteter Menschen bestehtaktuell aus knapp 21.300Arbeitslosen und weiterenknapp 25.800 Personen,die eine Be-schäftigung aufnehmen wollen, sich aber z.B. in Sprachkursen oder anderen Maßnahmen befinden und damit dem Arbeitsmarkt erst später zur Ver-fügung stehen. In Niedersachsen lag das Arbeitskräftepotenzial geflüchteter Menschen im Oktoberbei rund47.100 Personen und zeigt sich damit seit längerer Zeit relativ stabil.

Struktur

Das Arbeitskräftepotenzial im Oktober setzte sich wie folgtzusammen: Die geflüchteten Arbeitsuchenden weisen eine für den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt vergleichsweise günstige Altersstruktur auf. Über die Hälfte der geflüchteten Arbeitsuchenden is tunter 35 Jahre alt, mehr als drei Viertel unter 45 Jahre. Allerdings verfügt mehr als ein Drittel über keinen Schulabschluss, ein weiteres Viertel kann keine Angaben zu einem Schulabschluss machen. Auf der anderen Seite verfügt knappjeder fünfte Geflüchtete über einen Abschluss, der dem Abitur entspricht. Unabhängig vom Schulabschluss erschweren sprachliche Defizite die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt. Für die meisten Arbeits-und Ausbildungsplätze wird ein Sprachniveau erwartet, dass für viele Menschen kurz-und mittelfristig nur schwer oder gar nicht zu erreichen ist. Die Kombination aus fehlenden schulischen wie beruflich verwertbaren Qualifikationen undSprachbarrieren führt dazu, dass fast drei Viertelder Arbeitsuchenden nur einfache Tätigkeiten als Helfer ausführen können.Von den im Oktoberrund 73.300 gemeldeten Arbeitsstellen kom-men jedoch nur etwa 14.000für Helfer in Frage. Die Betriebesuchen vor allem Fachkräfte oder noch höher qualifizierte Bewerber. MännerFrauen15 bis unter 25Jahre25 bis unter 35Jahre35 bis unter 45Jahre45 bis unter 55JahreKein HauptschulabschlussHauptschulabschlussMittlere ReifeFachhochschulreifeAbitur/HochschulreifeOhne AngabeHelferFachkraft / SpezialistExperteOhne Angabe21.261ArbeitsloseNiedersachsen insg. 210.144Geflüchtete47.079ArbeitsuchendeNiedersachsen insg. 395.551Geflüchtete
Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen –Presse und Marketing | www.arbeitsagentur.deFörderung Im Juli2019(aktuellste Daten) befanden sich fast 9.600Geflüchtete in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen –rund 13Prozent aller Teilnehmenden. Diesewurden vor allem mit folgenden Angeboten (Auswahl) bei der beruflichen Eingliederung und/oder Weiterbildung unterstützt:Im Juli2019(aktuellste Daten) befanden sich in Niedersachsen rund 9.900 Geflüchtete in ei-nem Deutschkurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Sowohl bei den Integrati-onskursen als auch bei der berufsbezogenen Deutschsprachförderunggingen die Zahlen der Teilnehmendendamit in diesem Monat zurück:Blickpunkt: IvAF-Netzwerke unterstützen weiterhin Geflüchtete bei der Integration in den ArbeitsmarktDer Europäische Sozialfonds (ESF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales för-dern im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund unter dem Schwerpunkt „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)“ bundesweit Projektverbünde, die Geflüchtete unterstützen, Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu bekommen.Von den bundesweit 41 IvAF-Projektengibt es in Niedersachsen vier und in Bremen/Bremerhaven eines. Zwei der niedersächsischen Netzwerke sowie das in Bremen-Bremerhaven haben bereits eine Projekt-verlängerung bis Ende 2020 bestätigt bekommen. Bei den anderen beiden bestehen ebenfalls gute Aussichten auf eine Verlängerung. Die Mitarbeitenden unterstützen und beraten Asylbewerberinnen und-bewerber bei der Suche nach Ausbildungs-und Arbeitsplätzen, zeigen berufliche Perspektiven auf und verbessern die Chancen für eine Beschäftigung. Darüber hinaus helfen sie weiter bei Fragen und Problemen rund um Beschäftigungserlaubnis und Arbeitsmarktzugang und bieten dazu Schulungen und Infoveranstaltungen an. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, an Beraterinnen und Berater, ehrenamtlich Tätige und weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

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Donnerstag, 21. November 2019
Aufruf der Seebrücke Hildesheim
Liebe Mitmenschen,



in der Anlage schicke ich euch einen Aufruf zu einer Aktion und Mahnwache der Bewegung SEEBRÜCKE Gruppe Hildesheim am Totensonntag, 24.11. und bitte euch herzlich, diesen Aufruf in eurem Umfeld weiterzuleiten. Und es wäre sehr schön, wenn ihr auch dabei sein könnt am Sonntag.



Im letzten Jahr haben wir das Gedenken vor der Michaeliskirche durchgeführt, in diesem Jahr findet es auf dem Platz an der Andreaskirche statt. Wir werden gemeinsam mit über 1000 Schuhen ein eindrucksvolles Bild schaffen und der über 1000 Menschen gedenken, die auf ihrer Flucht über das Mittelmeer ertrunken sind. Selbstverständlich auch der vielen Anderen gedenken, die auf der Flucht ums Leben gekommen sind.



Lasst uns damit auch ein Zeichen setzen für eine Welt und Politik, die nicht von Ausgrenzung, Abschottung und Rassismus geprägt ist!



Vielen Dank!



Claus Beckmann

für SEEBRÜCKE Gruppe Hildesheim


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Samstag, 9. November 2019
Kein Warten auf Integration - Zugehörigkeit und Ansprüche im postmigrantischen Deutschland
Die Zusammensetzung der Bevölkerung auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland hat sich durch Einwanderung, Flucht und Arbeitsmigration verändert, die deutsche Gesellschaft ist heute so vielfältig wie wohl niemals davor. Daher ist die Zeit gekommen, das Verhältnis zwischen Migration, Gesellschaft und Vielfalt zu reflektieren und den Blick auf Lebenswirklichkeiten zu richten, in denen die Einwanderungsgesellschaft/Migration zum Ausgangspunkt des Denkens wird. Das bedeutet zunächst eine Blickverschiebung, um eine kritische Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Machtverhältnissen zu ermöglichen. Eine Verschiebung hin zu einer Sichtweise, die Migration nicht als historische Ausnahmesituation behandelt, in der nicht zwischen "einheimischer Normalität" und "eingewanderten Problemen" unterschieden wird.

Wir brauchen diversitätsorientierte Konzepte und eine Politk, die offen für Wandlungsprozesse ist. Hieraus muss sich eine neue Haltung entwickeln, die sich gegen Migrantisierung und Marginalisierung von Menschen wendet, die integraler Bestandteil der Gesellschaft ist. Eine Haltung die sich gegen einen öffentlichen Diskurs wendet, der Migrationsgeschichten weiterhin am Rande der Gesellschaft anzusiedeln versucht.

DIE GESCHICHTE DER MIGRATION SOLL NEU GESCHRIEBEN WERDEN.

Dr. Anwar Hadeed

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Lieber Ausländer als zweitklassiger Deutscher
Unter diesem Motto referierte mein Freund Dündar Kelloglu auf einem Treffen des Deutsch-Arabischen Freundschaftsvereins.

Unter anderem ging er der Frage nach wieso Integation nicht gelinge und warum MigrantInnen teilweise in der vierten Generation nicht in die deutsche Gesellschaft integriert sind. Dabei sah er nicht etwa irgendeine Form von gescheiterter Integration, sondern eben mangelnden Identifikationswillen als zentralen Aspekt.
„Zum Teil wird diese Einstellung stark durch Institutionen aus den Herkunftsländern der betroffenen Familien gelenkt. Manche Imame werden etwa aus der Türkei gesteuert und predigen zum Teil auch in diese Richtung – beispielsweise für den Sieg der türkischen Soldaten auf ihrer Syrien-Offensive.“
Dadurch werde ein „von Deutschland und dem Westen abgewandter“ Nationalismus gefördert. „Das Problem ist hier aber nicht der Islam als solcher, sondern die entsprechenden Institutionen.“
Womit, wenn das auch nur später im inner circle benannt wurde, vor allem DITIB gemeint war.

Ein weiteres Problem thematisierte Dündar auch, nämlich die mangelnde Betreitschaft vieler Deutscher, MigrantInnen als in Deutschland angekommen bzw. als inzwischen gewordene Deutsche wahrzunehmen.

Auf die Frage, wo er herkläme antwortete er: „Norddeutschland.“ Die Reaktion: „Naja, woher denn wirklich?“

"Lehrte." "Nee, so eigentlich. Was sind Sie für ein Landsmann?" "Deutscher. Ansonsten bin ich viele: Mein Urgroßvater war Armenier, meine Urgroßmutter Aserbeidjanerin, beide flohen vor der russischen und der türkischen Armee im Ersten Weltkrieg nach Van und wurden Kurden, mein Vater ging als Türke nach Deutschland, ich bin Deutscher. Und habe türkische, kurdische, armenische, aserbaidjanische und auch arabische Wurzeln."

Daran anknüpfend ging es darum, wie im europäisch-vorderasiatischen Gesamtkulturkreis trotz unterschiedlicher Sprachen diese doch miteinander verwoben sind. Zumindest besitzen indogermanische, semitische und Turksprachen eine vielfach gemeinsame innere Logik und unterliegen wechselseitigen Dependenzen, die sie mit ostasiatischen oder afrikanischen Sprachen nicht teilen. Sehr schön wahrnehmbar an Namen: Aus dem aramäischen Johannes wurde deutsch Hans, englisch John, französisch Jean, niederländisch und Polnisch Jan. Dorothea oder Theodor ist griechisch und bedeutet "Gabe Gottes" oder "von Gott gewollt" und findet sich wieder in Dietrich, Doris, Donatus, Donald, Gottlieb, Gottfried, Gotthold, Mithridates und Abdullah, alles Namen mit der gleichen Bedeutung.


Später, im privaten Gespräch im kleinen Kreise, ging es um Neuigkeiten aus Rojava, die von mir vertetene Position dass es sich hier um ein multiethnisches basisdemokratisches Projekt handelt das gerade aufgrund seiner Strahlkraft auf die Region jetzt von der türkischen Armee plattgemacht wird wurde massiv bestätigt. Interessant waren Überlegungen zur Rolle Trumps die in dem Gespräch aufkamen: Dass er gezielt von Russland an die Macht gebracht wurde um das Ansehen der USA in der Welt so unmöglich zu machen dass niemand vom Ami mehr ein Stück Brot nimmt und die Russen das entstehende Vakuum füllen können.

Denn eins ist sicher:

Der Iwan, der ist nicht ohne.

https://www.youtube.com/watch?v=3MnZpPAGQPE

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Mittwoch, 30. Oktober 2019
Unhaltbare Zustände auf Lesbos - was ist zu tun?
Die Initiative für Internationalen Kulturaustausch IIK e.V. lädt im Rahmen der Programmreihe Menschenrechte grenzenlos zu einer Filmdiskussion am 4.Dezember 2019 um 18:30 Uhr in der Warenannahme im Kulturzentrum Faust in Hannover ein.

Fridoon Joinda dokumentiert in seinem Film „Moria 35“ die brutale Niederschlagung von Protesten gegen die menschenunwürdigen Zustände im Flüchtlingscamp Moria auf der griechischen Insel Lesbos, in deren Folge 35 Geflüchtete inhaftiert und einem Gerichtsprozess unterworfen wurden. Der Fall „Moria 35“ steht paradigmatisch für die fortwährende Kriminalisierung von Geflüchteten auf den griechischen Inseln seit Inkrafttreten der EU-Türkei Erklärung. Der junge aus Afghanistan stammende Filmemacher Fridoon Joinda hat selbst als Geflüchteter auf Lesbos und in Moria gelebt.

Am Mittwoch, den 4. Dezember wollen wir uns mit dem Film informieren und gemeinsam kontrovers Lösungsmöglichkeiten diskutieren: Welche Forderungen und Ideen auf welchen politischen und praktischen Ebenen gibt es, um die unhaltbaren Zustände zu beenden? Was steht entgegen, wo ist anzusetzen?

Auf der anschließenden Podiumsdiskussion sind dabei:
Valeria Hänsel (Menschenrechtsaktivistin), Bruno Adam Wolf (Menschenrechtsaktivist, Piratenpartei) und MdEP Katrin Langensiepen (Die Grünen/EFA).
Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen wird unsere Filmdiskussion moderieren.

Was: Dokumentarfilm „Moria 35“ und Podiumsdiskussion
Wann: 4.12.2019, Einlass 18:00 Beginn 18:30 Uhr
Wo: Warenannahme (Kulturzentrum Faust), Zur Bettfedernfabrik 3, 30451 Hannover
(Linie 10 bis „Leinaustraße“; Linie 4 und 5 bis „Universität“)
Veranstalter: Initiative für Internationalen Kulturaustausch iik-hannover.de
Eintritt frei, um Spenden wird gebeten.

Die IIK e.V. lädt alle herzlich ein, gemeinsam zu diskutieren und neue Aktionsformen für den Schutz der Menschenrechte zu entwickeln. Im Anhang liegt der IIK-Flyer zur Veranstaltung.

Viele Grüße aus dem IIK Büro in Hannover

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Freitag, 25. Oktober 2019
Infos aus dem Bundestag
1) Geflüchtete aus Tschetschenien befinden sich in Deutschland in einer doppelt misslichen Lage:
Zum einen werden sie in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung oft mit terroristischer Gewalt und organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht - obwohl sie doch vor Gewalt, Willkür, Folter und Verfolgung in ihrer Herkunftsregion geflohen sind.
Zum anderen sind sie mit einer sehr restriktiven Entscheidungspraxis des BAMF und vieler Gerichte konfrontiert, die Schutz selbst im Falle erlittener oder drohender Verfolgung oftmals verweigern mit der Begründung, die Betroffenen könnten außerhalb Tschetscheniens sonstwo in Russland wirksamen Schutz erhalten (inländische Fluchtalternative) - auch wenn es daran erhebliche Zweifel gibt. Die bereinigte Schutzquote tschetschenischer Volkszugehöriger lag deshalb zuletzt sogar unter 10 Prozent (7,9 %).

Festzustellen ist auch eine weit überdurchschnittliche Asylverfahrensdauer bei tschetschenischen Asylsuchenden, 2018 war diese sogar doppelt so lang wie im allgemeinen Durschnitt (15 gegenüber sonst 7,5 Monaten)!
Die Zahl der Abschiebungen nach Russland (vermutlich überwiegend tschetschenische Geflüchtete) ist zuletzt deutlich angestiegen (2017 waren es 184, in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres bereits 277). Und deutlich größer noch ist die Zahl der Überstellungen tschetschenischer Flüchtlinge, vor allem nach Polen, wozu es Bedenken unter anderem hinsichtlich der Unterbringungsbedingungen oder auch eines effektiven Zugangs zu psychologischer und medizinischer Betreuung der oft traumatisierten Menschen gibt.

Der "Tagesspiegel" berichtete über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (Ulla Jelpke u.a.) zu tschetschenischen Asylsuchenden, aus der diese (und andere) Informationen stammen: https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-mit-russischem-pass-zahl-der-abschiebungen-von-tschetschenen-steigt/25143314.html
Dem angehangenen Vermerk sind weitere Einzelheiten und Zusammenhänge zu entnehmen.

Die Antwort der Bundesregierung (5 MB) steht hier zum Download bereit - Ulla Jelpke forderte mit einer Pressemitteilung einen wirksamen Schutz für Geflüchtete aus Tschetschenien: https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/gefluechtete-aus-tschetschenien-brauchen-schutz/

In Bälde wird die Antwort auch als Bundestagsdrucksache verfügbar sein (zur Info: die Bundestagsverwaltung braucht derzeit mehrere Wochen zur Bearbeitung Kleiner Anfragen, auch die Drucksachenlegung ist z.T. deutlich verzögert):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914082.pdf



2) Einer Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage von Ulla Jelpke sind die Abschiebungszahlen für das bisherige Jahr 2019 (bis September) zu entnehmen, differenziert nach Zielstaaten und Charter- oder Linienflügen (siehe Anhang). Die Zahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau, Italien bleibt Zielland Nr. 1 der deutschen Abschiebungsbemühungen (hier geht es also vor allem um Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems).

Siehe dazu die folgende Nachricht auf MIGAZIN und eine Pressemitteilung von Ulla Jelpke:
https://www.migazin.de/2019/10/24/statistik-fast17-abschiebungen-ende-september/
https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/bleiberecht-statt-abschiebung/



3) Am vergangen Montag gab es eine wirklich spannende und (rechtlich und historisch) lehrreiche Sachverständigen-Anhörung zum Thema Wiedereinbürgerung von Nachfahren von Verfolgten des NS-Regimes - großartig war insbesondere der Sachverständige Nicholas Robin Courtman, der mit seinen Initiativen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Thema auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gelangte!
Die Anhörung kann als Live-Stream hier nachgeschaut werden: https://dbtg.tv/cvid/7394260

Im Folgenden gebe ich die Zusammenfassung der hib-Redaktion hierzu wieder:

Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter

Berlin: (hib/WID) Das Anliegen von Liberalen, Linken und Grünen, den Nachfahren von Verfolgten des Naziregimes den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unbegrenzt zu ermöglichen, findet unter Sachverständigen ein überwiegend positives Echo. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag allerdings unter anderem noch umstritten, ob es dazu einer eigenen gesetzlichen Regelung bedürfe, und ob von den Antragstellern nicht doch der Nachweis einer gewissen Bindung an Deutschland zu verlangen sei.

Nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz haben frühere deutsche Staatsangehörige, die aus "politischen, rassischen oder religiösen Gründen" im Dritten Reich ausgebürgert wurden, sowie deren Nachfahren Anspruch auf Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft. Allerdings bleiben mehrere Personengruppen von dieser Regelung noch ausgenommen. Zwei Gesetzentwürfe der Linken (19/13505 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913505.pdf> ) und Grünen (19/12200 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912200.pdf> ) sowie ein Antrag der FDP (19/14063 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914063.pdf> ) haben zum Ziel, diese Ausschlusstatbestände zu beseitigen.

Als Vertreter eines in mehreren Ländern organisierten Betroffenenverbandes würdigte der an der Universität Cambridge tätige Germanist Nicholas Robin Courtman einen Erlass des Innenministeriums vom 30. September, der für viele Menschen eine "deutliche Verbesserung der Einbürgerungsmöglichkeiten" gebracht habe. Allerdings handele es sich hier noch nicht um einen "befriedigende abschließende Regelung", betonte Courtman, der sich als Enkel einer von den Nazis vertriebenen deutschen Jüdin vorstellte. Auch der Erlass berücksichtige nicht alle betroffenen Personengruppen. Überdies erfordere das "symbolische Gewicht" des Themas eine gesetzliche Regelung.

Dem widersprach der Konstanzer Völkerrechtler Kay Hailbronner, der eine Verwaltungsvorschrift für ausreichend erklärte, um noch bestehende Regelungsdefizite zu beseitigen. Der Begriff des "Wiedergutmachungsinteresses" im Gesetzentwurf der Linken sei eine "Quelle der Rechtsunsicherheit", warnte Hailbronner. Insbesondere wandte er sich gegen die Forderung, auch jenen Menschen einen Einbürgerungsanspruch zuzubilligen, deren Vorfahren in Deutschland vor 1933 die Staatsbürgerschaft hätten erwerben können, denen dies aber nach 1933 aus politischen oder "rassischen" Gründen verwehrt geblieben sei. Es sei unmöglich, "rechtsstaatlich handhabbare Kriterien für solche Fälle zu entwickeln", sagte Hailbronner.

Sein Hallenser Kollege Winfried Kluth sprach sich dagegen aus, auf den Nachweis einer "Verbundenheit" mit Deutschland durch die Antragsteller zu verzichten. Er sah auch keinen Grund, in Fällen mit Wiedergutmachungscharakter von dem im Zuge der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts 2000 eingeführten "Generationenschnitt" abzusehen, der Regelung also, dass die Kinder von im Ausland geborenen und dort lebenden deutschen Bürgern die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nicht mehr automatisch erben.

"Es muss zweifelsfrei klar sein, dass es zur Räson der Bundesrepublik Deutschland gehört, den Versuch zu unternehmen, nationalsozialistisches Unrecht wiedergutzumachen", sagte dagegen als Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins und Heidelberger Jurist Berthold Münch. Nach seiner Ansicht sollen Antragsteller ihre Bindung an Deutschland nicht gesondert nachweisen müssen, das sie diese durch ihr Einbürgerungsbegehren schon deutlich gemacht hätten. Münch forderte eine gesetzliche Regelung: "Das Parlament begibt sich einer wesentlichen Steuerungsfunktion, wenn es in dieser sensiblen Frage nicht selbst entscheidet."

Der Berliner Professor für Öffentliches Recht, Tarik Tabbara, warnte vor der "Widerständigkeit" von Behörden, einen "scheinbaren Ermessensspielraum" zugunsten der Betroffenen auszuschöpfen. Wenn in einem Erlass von "Ermessensspielraum" die Rede sei, sei dies daher immer ein "schlechte Nachricht". Der Kölner Privatdozent Ulrich Vosgerau nannte die Gesetzentwürfe eine "juristische Revolution", die gerade deswegen "konservativ" angegangen werden sollen. Unzulässig sei, deutsche Staatsangehörigen mit jenen gleichzusetzen, die - hätte es die Nazis nicht gegeben -, die Staatsangehörigkeit vielleicht hätten erwerben können.



In dieser Zusammenfassung fehlt leider ein Hinweis auf die Sachverständige Frau Dr. Esther Weizsäcker, die ihre Ausführungen mit dem persönlichen Hinweis schloss, dass ihr als Kriegsverbrecher verurteilter Ur-Großvater Ernst von Weizsäcker als deutscher Gesandter in der Schweiz sich 1936 für die Ausbürgerung von Thomas Mann ausgesprochen hatte. Entsprechend froh sei sie, dass der Bundestag nun eine klare und großzügige gesetzliche Regelung zur Wiedereinbürgerung der Betroffenen schaffen könne.

Es zeichnet sich ab, dass es eine gemeinsame Initiative der drei genannten Oppositionsparteien zu diesem Thema geben könnte. Auch die SPD scheint für eine gesetzliche Regelung offen zu sein, wird jedoch offenbar von der Union gebremst, deren Vertreter sich bei der Anhörung geradezu flegelhaft desinteressiert zeigten oder störend miteinander sprachen, während der Vertreter der Betroffenen neben ihnen sitzend wichtige Ausführungen zur Sache machte. Die Union hatte auch Kay Hailbronner als Sachverständigen benannt, der dann allen Ernstes behauptete, dass man auf dem Erlasswege mehr Sicherheit für die Betroffenen schaffen könne als durch eine gesetzliche Regelung...



4) Die geplante Beratung des Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ins Aufenthaltsrecht im Innenausschuss des Bundestages wurde verschoben.
Grund ist ein Änderungsantrag der LINKEN, mit dem auf zahlreiche gesetzgeberische Schwächen im Gesetzesvorschlag hingewiesen wurde und den ich zur Informationen beifüge. Die LINKE hatte darauf gedrängt, dass dieser Änderungsantrag inhaltlich im Detail beraten werden solle, weil es bei der Aufenthaltssicherung für britische Staatsangehörige im Falle eines ungeregelten Brexits um ein wichtiges Anliegen gehe, das alle Fraktionen im Bundestag teilten. Deshalb müssten die vorgeschlagenen Änderungen auch im Interesse der Koalitionsfraktionen sein, die daraufhin zusagten, die vorgeschlagenen Änderungen noch einmal zu prüfen.
Das wäre ein Fall mit hohem Seltenheitswert, wenn tatsächlich einmal inhaltliche Argumente bei Änderungen des Aufenthaltsrechts berücksichtigt und gewogen werden sollten...



5) In der Regierungsbefragung vom Mittwoch stand Bundesinnenminister Seehofer Rede und Antwort.
Mit folgender Ankündigung schaffte es der Innenminister in Agenturmeldungen: Er habe seinem Haus den Auftrag gegeben, bis zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember detailliert aufzulisten, "in welchen Bundesländern wie viele Ausreisepflichtige sind, aus welchen Ländern sie kommen, in welche Länder sie zurückzuführen sind und ob es Hinderungsgründe gibt".
Da haben die BeamtInnen im BMI aber Glück gehabt, denn diese Auflistungen liegen längst vor: Auf Anfrage der LINKEN hat sie das Ministerium bereits erstellt, jedenfalls soweit es Zahlen dazu gibt!
Auf BT-Drs. 19/12240 gibt es zum Stand Mitte 2019 die Zahl der in Deutschland lebenden Ausreisepflichtigen, nach Bundesländern und wichtigsten Herkunftsländern differenziert (Frage 9).
Auf BT-Drs. 19/13303 gibt es die Informationen zu den im AZR vermerkten Duldungsgründen (Frage 18), die allerdings lückenhaft und zu hinterfragen sind, wie auch die Angaben zur Zahl (angeblich) ausreisepflichtiger Personen.
Dazu verweise ich auf meine Vermerke zu den Drucksachen, die ich regelmäßig verschicke. Zur IMK Anfang Dezember kann man die noch mal hervorholen, allerdings wird die Interpretation dieser Zahlen durch das BMI vermutlich grundlegend anders ausfallen als bei mir, soviel ist schon mal sicher... ;o)

Hans-Jürgen Irmer und Marian Wendt von der Union stellten dem Minister Fragen im Stile der AfD (Wendt: auf dem westlichen Balkan müsse für Ordnung gesorgt werden, "das sind wir unserer Bevölkerung gerade nach den Ereignissen von vor vier Jahren schuldig"), Irmer zündelte, indem er behauptete, dass in Berlin "20.000, 30.000 Personen abgeschoben werden" müssten. "Sie werden aber nicht abgeschoben, was zulasten des Berliner Steuerzahlers geht."
Wie so oft in der Asylpolitik waren diese Zahlen falsch - siehe die oben genannten Drucksachen! Mitte 2019 lebten genau 15.979 Ausreisepflichtige in Berlin - nicht, 20.000, nicht 30.000, in Bayern waren es übrigens 30.650. Und wie viele dieser Personen, die meisten Geduldete, abgeschoben werden müssen oder dürfen, ist schlicht nicht bekannt, weil diese Information dem AZR nicht zu entnehmen ist!

Natürlich richtete auch die "real AfD" Fragen an Seehofer zur Flüchtlingspolitik, und das ist durchaus lesenswert, wie da die einen Rechten den anderen Rechten vor sich oder vor ihm her zu treiben versuchen... (deshalb das Protokoll in Ausschnitten zur Information anbei).
Einerseits wiederholte Seehofer seine Aussage, dass angesichts von gerade einmal 225 aus Seenot Geretteten, die Deutschland in den letzten 14 Monaten aufgenommen habe, sich aufgeregte Diskussionen um die anteilige Aufnahme dieser Menschen eigentlich verböten. Aber zugleich erklärte er, dass er diese Aufnahme sofort stoppen würde, wenn die Zahl der Geretteten steigen würde: "Dann ist es nämlich keine Seenotrettung mehr, dann ist es ein Taxidienst zwischen Afrika und Europa" - Beifall eines AfD-Abgeordneten an dieser Stelle.

Seehofer behauptete, über die "Landrouten" würde Deutschland "an einem Tag" die "doppelte Zahl von Flüchtlingen" aufnehmen (400). Auch diese Zahl ist falsch, denn eine zunehmende Zahl von Asylsuchenden - darauf habe ich oftmals hingewiesen - reist nicht (unerlaubt) nach Deutschland ein, sondern es handelt sich z.B. um Angehörige anerkannter Flüchtlinge, die im Rahmen des Familiennachzugs legal eingereist sind (sie kommen also in der Regel mit dem Flugzeug, nicht über die "Landrouten"), oder es handelt sich um hier geborene Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen oder Geduldeten - und bemerkenswerterweise wies sogar Horst Seehofer ausdrücklich hierauf hin und bemerkte zutreffend, dass diese nicht "wirklich über die Grenze kamen"!. Auf Anfrage der LINKEN, ob diese Umstände nicht Auswirkungen auf die Berechnung des im Koalitionsvertrag vereinbarten "Zuwanderungskorridor" haben müssten, hatte die Bundesregierung vor Kurzem all
erdings
noch abgewiegelt... (siehe meine Rundmail vom 3.9.2019).



6) Bei der sich anschließenden mündliche Fragerunde fragte Heike Hänsel (DIE LINKE) unter anderem nach einer Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus den komplett überfüllten "Hotspots" der griechischen Inseln (siehe Protokoll anbei).
Die Antwort Michael Roths als Staatsminister des Auswärtigen Amtes war interessant: Zum einen behauptete er, dass die Bundesregierung "bei der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung ... ein ganz besonderes Augenmerk auf rasche Verfahren bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" lege. Und dann, Zitat: "Die Dublin-III-Verordnung wird durch die Bundesregierung vollumfänglich umgesetzt" - was angesichts der komplett gegenteiligen Praxis natürlich ein Hohn ist!
Die Bundesregierung wird bald Gelegenheit haben, diesen Widerspruch aufzuklären, denn der Antrag der LINKEN zur Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern aus den Hotspots, der sich auch mit dieser Aufnahmeverhinderungspraxis des BAMF bei Dublin-Überstellungen aus Griechenland befasst (vgl.: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914024.pdf), wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Innenausschusses beraten werden.

Zum anderen erklärte Roth: "Wir sind selbstverständlich bereit, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Das Bundesinnenministerium befindet sich dazu nicht nur in Gesprächen mit der griechischen Regierung, sondern auch im Gespräch mit den anderen nationalen Regierungen in der EU. Wir sind bereit, einen solidarischen Beitrag im Rahmen einer EU-Lösung zu finden."
Das ist doppelt bemerkenswert, weil nur kurz zuvor der zuständige Innen-Staatssekretär im Innenausschuss auf Anfrage der LINKEN erklärt hatte, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit sehe, über bisherige Maßnahmen hinaus (gemeint waren damit personelle Unterstützungen über EASO, BAMF usw.) Griechenland beizustehen - und er hielt daran auch auf ausdrücklichen Vorhalt und weitere Nachfrage fest, mit der darauf hingewiesen worden war, dass Regierungssprecher Seibert erklärte hatte, Deutschland sei zu einer solchen Aufnahme, zusammen mit anderen Ländern, "grundsätzlich" bereit.
Auch hierzu werden wir im Innenausschuss selbstverständlich nachhaken!



7) Die überraschend hohe Schutzquote bei von Deutschland aufgenommenen, aus Seenot Geretteten geht aus der angehangenen Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende schriftliche Frage von Ulla Jelpke hervor: Nach 142 Entscheidungen lag diese (bereinigt) bei 46 Prozent - während das allgemein gezeichnete Bild in der Öffentlichkeit oft unterstellt, es handele sich überwiegend um vermeintliche "Wirtschaftsflüchtlinge".
Ausnahmsweise füge ich noch die Antwort der Bundesregierung auf eine ähnlich gelagerte Anfrage aus den Reihen der AfD bei, deren Interesse aber vor allem dahin ging, wie viele der von Deutschland Aufgenommen denn schon wieder abgeschoben worden seien... (da findet sich also die zusätzliche Information, dass von den vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, deren Zahl aber nicht genannt wird, neun nicht mehr im Bundesgebiet seien, Abschiebungen habe es diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht gegeben).



8) Pro Asyl hat eine Halbjahresbilanz für den Asylbereich sehr übersichtlich und anschaulich dargestellt, mit wichtigen Kennziffern und Informationen, die vielfach auch Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN entnommen sind - sehr hilfreich für aktuelle politische Debatten: https://www.proasyl.de/news/die-wichtigsten-zahlen-und-fakten-zur-asyldebatte/







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Dr. Thomas Hohlfeld

Referent für Migration und Integration



Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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Türkei: Flüchtlinge rechtswidrig ins syrische Kriegsgebiet abgeschoben
Bereits Monate vor dem Einmarsch türkischer Truppen in Nordsyrien schob die Türkei syrische Flüchtlinge in das vom Krieg zerrüttete Land ab – also noch vor dem Versuch der türkischen Regierung, auf der syrischen Seite der Grenze eine sogenannte „Sicherheitszone“ einzurichten. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Amnesty-Bericht „Sent to a war zone: Turkey’s illegal deportations of Syrian refugees“.

BERLIN, 24.10.2019 – Für den Bericht sprachen Amnesty-Experten mit Flüchtlingen, die sagten, dass sie von türkischen Polizeikräften geschlagen und bedroht worden seien. Sie seien dazu gezwungen worden, Dokumente zu unterschreiben, die belegen sollten, dass sie selbst ihre Rückkehr nach Syrien gefordert hätten. Doch tatsächlich waren sie von der Türkei zur Rückkehr in ein lebensgefährliches Kriegsgebiet gezwungen worden.

„Die Behauptung der Türkei, dass sich die syrischen Flüchtlinge selbst dazu entschieden hätten, direkt in den Konflikt zurückzukehren, ist gefährlich und unehrlich. Im Gegensatz dazu haben unsere Recherchen ergeben, dass die Menschen ausgetrickst und gezwungen wurden, zurückzugehen“, sagt Anna Shea, Expertin für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten bei Amnesty International.

„Die Türkei verdient Anerkennung dafür, dass sie in den vergangenen acht Jahren mehr als 3,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder aus Syrien aufgenommen hat. Aber sie kann diese Großzügigkeit nicht als Vorwand dafür nehmen, Menschen in ein aktives Konfliktgebiet abzuschieben – entgegen nationaler und internationaler Rechtslage.“

Da keine offiziellen Statistiken vorliegen, ist die genaue Zahl der Abschiebungen unklar. Doch nachdem Amnesty International zwischen Juli und Oktober 2019 Dutzende Interviews geführt hatte, schätzt die Organisation, dass die Zahl der in den vergangenen Monaten Abgeschobenen in die Hunderte geht. Die türkischen Behörden behaupten, dass 315.000 Personen absolut freiwillig nach Syrien zurückgekehrt seien.

Abschiebungen nach Syrien sind rechtswidrig, da dort das Risiko extrem hoch ist, Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu werden.

„Es ist erschütternd, dass Russland diese Woche ein Abkommen mit der Türkei geschlossen hat, in dem der ‚sicheren und freiwilligen Rückkehr‘ von Flüchtlingen in eine ‚Sicherheitszone‘ zugestimmt wird, die erst noch geschaffen werden muss. Die Abschiebungen waren bisher alles andere als sicher und freiwillig – und Millionen weiterer Flüchtlinge aus Syrien sind nach wie vor in Gefahr“, sagt Anna Shea.

Abschiebungen getarnt als freiwillige Rückkehr

Einige der Abgeschobenen sagten, dass ihnen Gewalt angedroht wurde oder dass sie geschlagen wurden, um sie zu zwingen, Dokumente über ihre angeblich „freiwillige Rückkehr“ zu unterschreiben. Anderen wurde gesagt, sie würden ein Registrierungsdokument oder eine Empfangsbestätigung für eine in der Hafteinrichtung erhaltene Decke unterzeichnen beziehungsweise, dass sie mit dem Formular beantragten, in der Türkei zu bleiben.

Amnesty International hat 20 Fälle von Abschiebungen überprüft. In allen Fällen wurden die Menschen in Bussen über die Grenze gebracht, in denen Dutzende weitere Personen saßen, deren Hände mit Kabelbindern gefesselt waren und die offenbar ebenfalls abgeschoben wurden. Immer wenn Geflüchtete mit der türkischen Polizei oder den Migrationsbehörden in Kontakt sind – sei es, um ihre Dokumente verlängern zu lassen oder wenn sie auf der Straße angehalten werden, um sich auszuweisen –, besteht die Gefahr, dass sie inhaftiert oder abgeschoben werden. Den Betroffenen wurde oft gesagt, sie würden abgeschoben, weil sie nicht registriert seien oder sich nicht in der türkischen Provinz befänden, in der sie registriert sind. Allerdings sind auch schon Personen abgeschoben worden, die über einen gültigen Ausweis der Provinz verfügen, in der sie sich aufhielten.

Bei der überwältigenden Mehrheit der Abgeschobenen handelt es sich offenbar um erwachsene Männer, die in Bussen durch die Provinz Hatay zum Grenzübergang Bab al-Hawa in der syrischen Provinz Idlib gebracht werden.

Ein junger Mann namens Nabil (Name aus Sicherheitsgründen geändert) gab an, mit seiner Frau und seinem zweijährigen Sohn im Juni 2019 in Ankara festgenommen und mit mehr als 100 weiteren Menschen inhaftiert worden zu sein, unter ihnen Familien und auch drei Männer ohne Angehörige. Nabil erzählte, nach drei Tagen habe man ihnen gesagt, man würde sie in ein Lager in der Provinz Hatay bringen, aber tatsächlich wurden sie nach Idlib abgeschoben.

„Die türkischen Behörden müssen die Abschiebungen nach Syrien stoppen und sicherstellen, dass alle, die bereits abgeschoben worden sind, sicher in die Türkei zurückkehren können und dort Zugang zu grundlegender Versorgung erhalten“, so Anna Shea. „Die EU und die übrige internationale Gemeinschaft sollten mit Resettlement-Programmen die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei drastisch erhöhen, anstatt ihre Energie darauf zu verwenden, möglichst viele Menschen davon abzuhalten, in ihren Ländern Asyl zu suchen.“

Den vollständigen Bericht schicken wir Ihnen auf Nachfrage nach Ablauf der Sperrfrist gerne zu. Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: FREITAG, 25.10.2019, 01:01 UHR MESZ – FREI FÜR FREITAGSAUSGABEN

Kontakt:

AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND e. V.
Pressestelle . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin

T: +49 (0) 30 42 02 48 - 306 . F: +49 (0) 30 42 02 48 - 630
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Aufruf zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“
Aufruf zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“ am 26. Oktober 2019 mit Aktionen in Braunschweig, Göttingen, Lingen, Oldenburg, Osnabrück und Vechta

„Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“ – unter diesem Motto ruft der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit zahlreichen landesweiten, regionalen und lokalen Organisationen zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag am morgigen Samstag, 26. Oktober 2019 auf.

Sebastian Rose, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:

„Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, die Pläne für die Zentrale Ausländerbehörde endgültig aufzugeben. Kluge und glaubwürdige Politik zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie falsch gesetzte Wegmarken zeitnah korrigiert. Dies ist hier jetzt erforderlich.“

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben acht landesweite und über 30 regionale und lokale Organisationen und Initiativen gemeinsam in dieser Woche ein Positionspapier veröffentlicht.

Rose:
„Angesichts einer auf Abschottung und Abschiebung fokussierten Bundes- und Europapolitik fordern wir die Landesregierung auf, die Bereiche Teilhabe und Zusammenleben aller Menschen deutlich zu stärken. Wir fordern ein Bleiberecht für alle Menschen, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben.“
Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung
Tel.: 0511 – 98 24 60 34
Email: sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org

Stefan Klingbeil, sk@nds-fluerat.org (Stefan Klingbeil ist bei der Aktion am 26. Oktober 2019 in Göttingen vor Ort für Pressevertreter_innen ansprechbar.)
Anhang

1. „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“. Gemeinsames Positionspapier von Organisationen und Initiativen in Niedersachsen

2. Hintergrundpapier zur Zentralen Ausländerbehörde des Flüchtlingsrats Niedersachsen

3. Aktionsseite des Flüchtlingsrats Niedersachsen zur Zentralen Ausländerbehörde
Zeiten und Orte des dezentralen Aktionstages

Braunschweig: Verteilen von Flyern
ab 11 Uhr an zentralen Orten im Stadtgebiet
Verteilen von Flyern und Positionspapier. Treffpunkt für Interessierte ist um 11 Uhr im Refugium (Steinweg 5, Braunschweig).
mit: Refugium Braunschweig, Seebrücke Braunschweig

Göttingen: Aktionsstand
11 – 14 Uhr, Fußgängerzone
Aktionsstand mit Redebeiträgen, virtuellem Abschiebeknast, „Spiel des Lebens“ und antirassistischem Dosenwerfen
mit: AK Asyl, Amnesty International Göttingen, Antifaschistische Linke Göttingen, Caritasstelle Friedland/DiCV Hildesheim, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Migrationszentrum Göttingen, Seebrücke Göttingen

Lingen: Aktionsstand
13 – 16 Uhr, Marktplatz Lingen
Verteilen von Flyern und Infostand im Rahmen der Demonstration „Atom und Kohle die rote Karte zeigen“ von AgiEL
mit: Seebrücke Lingen

Oldenburg: Kundgebung
11 Uhr, Julius-Mosen-Platz, Oldenburg
Kundgebung
mit: Seebrücke Oldenburg

Osnabrück: Infostand und Theater-Performances
ab 12 Uhr, Nikolaiort
Infostand
13.30 – 14.30 Uhr Theater-Performances
mit: Bündnis gegen Abschiebungen Osnabrück

Vechta: Demonstration
14- 16 Uhr, Kreishaus Vechta (Ravensberger Straße 20, Vechta)
Demonstration
mit: Seebrücke Vechta

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Freitag, 18. Oktober 2019
Das neue Wir – warum Migration dazugehört
22.10.2019, 19 Uhr

Vortrag Prof. Dr. Jan Plamper



Hannover-Döhren, Auferstehungskirche, Helmstedter Straße 59



Professor Jan Plamper von der University of London spricht im Rahmenprogramm der Ausstellung „Fluchtgeschichten“ am 22. Oktober um 19 Uhr zum Thema „Das neue Wir – warum Migration dazugehört“ in der Auferstehungskirche Hannover-Döhren. Die Moderation übernimmt Professor Wolfgang Reinbold, Beauftragter für Kirche und Islam im Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.


Der Historiker Plamper hat vor kurzem ein neues Buch zu der Geschichte der Einwanderung nach Deutschland veröffentlicht. Nach seiner Auffassung hat Deutschland kein Migrationsproblem, sondern ein Problem damit, wie es Migration erzählt. In seinem Buch verwebt Plamper die Geschichten der schlesischen Vertriebenen, der „Gastarbeiter“ aus Italien und der Türkei, der DDR-„Vertragsarbeiter“ aus Mosambik und Vietnam, der Aussiedler aus der Sowjetunion und der Flüchtlinge aus vielen weiteren Ländern zu einer anderen Geschichte der Migration. Er erzählt von den Menschen, die Deutschland seit 1945 wesentlich mitgeprägt haben und öffnet eine neue Perspektive in der Debatte über das Verständnis von Nation, über eine lebendige Kultur und gemeinsame Werte. Er zeigt: Migration war und ist immer eine Herausforderung, und doch ist sie in Deutschland eine erstaunliche Erfolgsgeschichte.


Plamper lebte viele Jahre in den USA und Russland und pendelt heute zwischen Berlin und London, wo er als Professor für Geschichte am Goldsmiths College lehrt. Derzeit ist er Fellow am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald. Seine Bücher „Geschichte und Gefühl: Grundlagen der Emotionsgeschichte“ und „The Stalin Cult: A Study in the Alchemy of Power“ wurden in mehrere Sprachen übersetzt.

Wanderausstellung „Fluchtgeschichten“ in Hannover-Döhren


Die Wanderausstellung „Fluchtgeschichten“ in der Auferstehungskirche Hannover-Döhren zeigt die Biografien von vier Frauen und Männern mit unterschiedlichen religiösen Traditionen aus acht Herkunftsländern. Sie sind Christin, Alevit, Buddhistin, Bahai, Hindu, Muslima, Jude und Ezide. Alle kamen nach dem Jahr 1945 nach Deutschland. Die Ausstellung will ihre Fluchtgründe und Erlebnisse bei der Integration in ihrer neuen Heimat verdeutlichen.


Die Ausstellung wurde vom Haus der Religionen Hannover und dem Evangelischen Flüchtlingsnetzwerk Hannover-Garbsen-Seelze in Kooperation mit dem Arbeitsfeld Migration und Integration des Hauses kirchlicher Dienste entwickelt. Sie ist täglich von 10 bis 18 Uhr bis zum 30. Oktober geöffnet. Die Auferstehungskirche liegt an der Helmstedter Straße 59 in Hannover-Döhren.


Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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