Donnerstag, 2. Juni 2022
Niedersachsen als sicherer Hafen
che2001, 14:57h
Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 02. Juni 2022 - https://www.nds-fluerat.org/53432/aktuelles/buendnis-niedersachsen-zum-sicheren-hafen-fuer-alle-veroeffentlicht-positionspapier-zur-niedersaechsischen-landtagswahl-2022/
Bündnis ?Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle? veröffentlicht Positionspapier zur niedersächsischen Landtagswahl 2022
Das Bündnis ?Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle? hat ein Positionspapier zur Landtagswahl 2022 veröffentlicht. Das Bündnis fordert von der künftigen Landesregierung einen Paradigmenwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik.
Anlässlich der niedersächsischen Landtagswahl 2022 hat das Bündnis ?Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle?, dem sich bislang über 60 Selbstorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen und Initiativen angeschlossen haben, ein Positionspapier veröffentlicht.
Zu den Kernforderungen des Bündnisses an die künftige Landesregierung gehören:
ein entschlossenes Vorgehen gegen alle Formen von Rassismus,
die Durchsetzung eines Bleiberechts für alle, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben,
die Gewährung eines Rechts auf selbstbestimmtes Wohnen,
die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung für Alle statt nur für Einige,
die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit und Gewährleistung von Teilhabe,
das Herbeiführen von Geschlechtergerechtigkeit,
die Übernahme von Verantwortung auch an den Außengrenzen der EU durch ein Landesaufnahmeprogramm.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent der Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
?Die künftige Landesregierung muss einen Paradigmenwechsel vollziehen: Weg von einer Asyl- und Migrationspolitik, die geprägt ist von Diskriminierung, Fremdbestimmung, Lagerunterbringung und Abschiebungen ? hin zu einer Politik der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe, die Chancen eröffnet und Bleibeperspektiven für alle Menschen schafft ? und zwar unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Die Aufnahme der Menschen aus der Ukraine zeigt, dass eine solche Politik möglich ist.?
Galina Ortmann, Niedersächsischer Integrationsrat e.V.
?Die nächste Landesregierung muss sicherstellen, dass Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte gleichberechtigt auf allen Ebenen der Gesellschaft mitwirken können und vor rassistischer Diskriminierung wirkungsvoll geschützt werden. Damit ihr dies gelingt, muss sie unter anderem ein Landes-Partizipationsgesetz und ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz erlassen.?
Roma Center e.V.:
?Wir fordern eine Bleiberechtsinitiative der neuen Landesregierung. Sie muss gewährleisten, dass insbesondere Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Niedersachsen haben ein Bleiberecht bekommen und nicht abgeschoben werden. Kettenduldungen müssen beendet werden. Wer nicht in sein Herkunftsland zurückkehren kann, weil die Lebensverhältnisse dort menschenunwürdig sind, muss eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wer die Bedingungen eines Bleiberechts noch nicht vollständig erfüllt, muss beraten und unterstützt werden.?
Dr. Anwar Hadeed, Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen - amfn e.V.:
?Die künftige Landesregierung muss die Bildungspolitik neu gestalten, um die Zusammenhänge von Herkunft und fehlenden Bildungschancen aufzulösen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine umfassende Reform der Lehrer:innen und Erzieher:innen-Aus- und Weiterbildung erforderlich. Zudem müssen lernfeindliche Bedingungen in Lagern und Sammelunterkünften beseitigt werden.?
Armin Wühle, Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen e.V.
"Wir freuen uns, dass ukrainische Geflüchtete direkten Zugang zu allen Gesundheitsleistungen der Krankenkasse haben. Dies wollen wir für alle Geflüchteten erreichen - strukturelle Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung ist in einer Solidargemeinschaft nicht hinnehmbar. Daher brauchen wir in Niedersachsen zumindest eine elektronische Gesundheitskarte für alle. Um Gesundheitsleistungen insbesondere bei der Versorgung psychischer Erkrankungen wirkungsvoll nutzen zu können, ist eine klare Regelung zur Kostenübernahme von Sprachmittlung erforderlich."
Hilke Brandy, Seebrücke Niedersachsen:
?Die zukünftige Landesregierung muss sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um zur Schaffung sicherer Fluchtwege beizutragen und die Aufnahme von Geflüchteten ? aus Drittstaaten wie Afghanistan oder EU-Staaten wie Griechenland - auch in Niedersachsen zu ermöglichen. Wir dürfen nicht ignorieren, dass Menschen auf der Flucht nach Europa ertrinken, in Lagern unter katastrophalen Umständen festgehalten werden oder ihnen ihre Rechte an den Grenzen verwehrt werden.?
Adriana Pombo Abondano, Büroleitung, ?Migrant*innenselbstorganisationen-Netzwerk Hannover e.V.?
?Menschen werden zur Flucht gezwungen oder entscheiden sich zu migrieren. In beiden Fällen sind die Gründe vielfältig. In jedem Fall jedoch spielen insbesondere das Geschlecht einer Person oder Ihre Sexualität eine wichtige Rolle beim Prozess der MIgration oder der Flucht. Vor allem Frauen stehen im Vergleich zu Männern vor besonderen und vor allem unterschiedlichen Herausforderungen. Diese spezifischen Unterschiede müssen berücksichtigt werden.
Bündnis ?Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle? veröffentlicht Positionspapier zur niedersächsischen Landtagswahl 2022
Das Bündnis ?Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle? hat ein Positionspapier zur Landtagswahl 2022 veröffentlicht. Das Bündnis fordert von der künftigen Landesregierung einen Paradigmenwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik.
Anlässlich der niedersächsischen Landtagswahl 2022 hat das Bündnis ?Niedersachsen zum Sicheren Hafen für alle?, dem sich bislang über 60 Selbstorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen und Initiativen angeschlossen haben, ein Positionspapier veröffentlicht.
Zu den Kernforderungen des Bündnisses an die künftige Landesregierung gehören:
ein entschlossenes Vorgehen gegen alle Formen von Rassismus,
die Durchsetzung eines Bleiberechts für alle, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben,
die Gewährung eines Rechts auf selbstbestimmtes Wohnen,
die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung für Alle statt nur für Einige,
die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit und Gewährleistung von Teilhabe,
das Herbeiführen von Geschlechtergerechtigkeit,
die Übernahme von Verantwortung auch an den Außengrenzen der EU durch ein Landesaufnahmeprogramm.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent der Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
?Die künftige Landesregierung muss einen Paradigmenwechsel vollziehen: Weg von einer Asyl- und Migrationspolitik, die geprägt ist von Diskriminierung, Fremdbestimmung, Lagerunterbringung und Abschiebungen ? hin zu einer Politik der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe, die Chancen eröffnet und Bleibeperspektiven für alle Menschen schafft ? und zwar unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Die Aufnahme der Menschen aus der Ukraine zeigt, dass eine solche Politik möglich ist.?
Galina Ortmann, Niedersächsischer Integrationsrat e.V.
?Die nächste Landesregierung muss sicherstellen, dass Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte gleichberechtigt auf allen Ebenen der Gesellschaft mitwirken können und vor rassistischer Diskriminierung wirkungsvoll geschützt werden. Damit ihr dies gelingt, muss sie unter anderem ein Landes-Partizipationsgesetz und ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz erlassen.?
Roma Center e.V.:
?Wir fordern eine Bleiberechtsinitiative der neuen Landesregierung. Sie muss gewährleisten, dass insbesondere Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Niedersachsen haben ein Bleiberecht bekommen und nicht abgeschoben werden. Kettenduldungen müssen beendet werden. Wer nicht in sein Herkunftsland zurückkehren kann, weil die Lebensverhältnisse dort menschenunwürdig sind, muss eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wer die Bedingungen eines Bleiberechts noch nicht vollständig erfüllt, muss beraten und unterstützt werden.?
Dr. Anwar Hadeed, Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen - amfn e.V.:
?Die künftige Landesregierung muss die Bildungspolitik neu gestalten, um die Zusammenhänge von Herkunft und fehlenden Bildungschancen aufzulösen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine umfassende Reform der Lehrer:innen und Erzieher:innen-Aus- und Weiterbildung erforderlich. Zudem müssen lernfeindliche Bedingungen in Lagern und Sammelunterkünften beseitigt werden.?
Armin Wühle, Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen e.V.
"Wir freuen uns, dass ukrainische Geflüchtete direkten Zugang zu allen Gesundheitsleistungen der Krankenkasse haben. Dies wollen wir für alle Geflüchteten erreichen - strukturelle Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung ist in einer Solidargemeinschaft nicht hinnehmbar. Daher brauchen wir in Niedersachsen zumindest eine elektronische Gesundheitskarte für alle. Um Gesundheitsleistungen insbesondere bei der Versorgung psychischer Erkrankungen wirkungsvoll nutzen zu können, ist eine klare Regelung zur Kostenübernahme von Sprachmittlung erforderlich."
Hilke Brandy, Seebrücke Niedersachsen:
?Die zukünftige Landesregierung muss sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um zur Schaffung sicherer Fluchtwege beizutragen und die Aufnahme von Geflüchteten ? aus Drittstaaten wie Afghanistan oder EU-Staaten wie Griechenland - auch in Niedersachsen zu ermöglichen. Wir dürfen nicht ignorieren, dass Menschen auf der Flucht nach Europa ertrinken, in Lagern unter katastrophalen Umständen festgehalten werden oder ihnen ihre Rechte an den Grenzen verwehrt werden.?
Adriana Pombo Abondano, Büroleitung, ?Migrant*innenselbstorganisationen-Netzwerk Hannover e.V.?
?Menschen werden zur Flucht gezwungen oder entscheiden sich zu migrieren. In beiden Fällen sind die Gründe vielfältig. In jedem Fall jedoch spielen insbesondere das Geschlecht einer Person oder Ihre Sexualität eine wichtige Rolle beim Prozess der MIgration oder der Flucht. Vor allem Frauen stehen im Vergleich zu Männern vor besonderen und vor allem unterschiedlichen Herausforderungen. Diese spezifischen Unterschiede müssen berücksichtigt werden.
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Freitag, 18. Februar 2022
Von der Freundlichkeit der Straßenbahn-Kontrolleure
che2001, 18:11h
Einer Frau den Finger brechen, weil sie ihre Karte erst im Zug entwertet hat, geht das zu weit? Ist immerhin keine Biodeutsche, da kann man wohl.....
https://www.wuv.de/medien/bvg_kontrolleure_brechen_frau_den_finger?utm_source=newsletter-redaktion&utm_campaign=mai-ling&utm_medium=teaserbutton
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Dienstag, 15. Februar 2022
Nachtabschiebung statt "Chancen-Aufenthaltsrecht"
che2001, 13:11h
Wie rigoros nachts im zweiten Pandemiewinter vor Aufgang der Sonne Sammelabschiebungen über den Flughafen Hannover abgewickelt werden bleibt weitgehend unbeobachtet.
Am Flughafen Hannover gibt es -anders als in anderen Bundesländern- bisher keine regelmäßige, unabhängige Abschiebungsbeobachtung, die solche Sammelabschiebungen morgens um 6:30 Uhr jedenfalls fundiert beobachten könnte, um die schlimmsten Härten abzumildern.
Um die Sammelcharter voll zu bekommen, werden Menschen aus vielen Regionen Deutschlands nachts aus den Betten geholt.
https://www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-nachtabschiebung-statt-chancen-aufenthaltsrecht
Der Kreis Unna hat am 18. Januar 2022 eine Familie nachts nach Bangladesch abgeschoben. Die Familie lebte seit 2016 in Deutschland und hätte vom von der neuen Bundesregierung geplanten sogenannten
"Chancen-Aufenthaltsrecht" profitiert. Dieses sieht für Menschen, die zum 01.01.2022 seit 5 Jahren in Deutschland leben und straffrei sind, einen Ausweg aus der Kettenduldung und ein Bleiberecht vor, ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Auch gibt es noch keine Vorgriffsregelung der Landesregierung.
Die Familie wurde seit vielen Jahren eng von Mitgliedern des Arbeitskreises Asyl Schwerte begleitet. Die sechsjährige Tochter war im vergangenen Sommer eingeschult worden. Insgesamt hat sich die Familie sehr um Integration bemüht, Sprachkurse erfolgreich absolviert, am gesellschaftlichen Leben in Schwerte teilgenommen und sich in Gemeindegruppen engagiert. Auch die Elterngruppen aus Kindergarten und Schule bestätigen das Engagement der Familie, zeigen sich entsetzt über die Art und Weise der Abschiebung und suchen nach Hilfsmöglichkeiten für die Familie.
Doch nicht nur die Abschiebung als solche ist empörend, sondern auch die Art und Weise des Vorgehens der Behörden. Die Beamt:innen kamen gegen 24 Uhr und brachten einen Schlüsseldienst mit. So drangen sie in dieMietwohnung der Familie ein: ein rechtswidriges Vorgehen, das gegen den Artikel 13 Grundgesetz zur Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Nach dem Bericht der Familie kamen zahlreiche Beamt:innen in die Wohnung.
"Das Eindringen in das Schlafzimmer und damit in einen Intimbereich der Familie ist schon ußerordentlich fragwürdig und unsensibel und dann noch zu einem Zeitpunkt des Tiefschlafs - das kann in seinen Auswirkungen schon traumatisierend wirken", führen die ehrenamtlichen Betreuer des Arbeitskreises Asyl in Schwerte, Hans-Bernd Marks und Marianne Versin- Wenzler aus. Handys und Geld wurden abgenommen unter Verweis, diese in Bangladesch zurückzuerhalten.
Auf dem Weg zum Flughafen Hannover musste sich die sechsjährige Tochter aufgrund des enormen Stresses mehrmals im Auto übergeben. Doch die Bitte der Eltern, die Fahrt zu unterbrechen, wurde ignoriert. Nach Wahrnehmung der Familie befanden sich am Flughafen dann rund 35 Menschen aus Bangladesch, aber eine deutlich größere Zahl von Polizist:innen: eine traumatisierende und extrem beängstigende Erfahrung für die Familie und insbesondere für das Kind.
Die Frau der Familie hätte längst Arbeit gefunden. Ihr lagen konkrete Arbeits- und Ausbildungsangebote vor. Sie war langjährig engagiert. Doch der Kreis Unna hatte ein Arbeitsverbot verhängt. Für den Mann lief ein Klageverfahren zu seinem Asylfolgeantrag. Dies hat der Kreis bei seiner Entscheidung vollständig ignoriert. Die kleine Tochter hat nie in Bangladesch gelebt. Sie spricht kein Bengalisch und möchte wieder in Schwerte zur Schule gehen.
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und
Demokratie e.V.:
"Tag für Tag werden weiter Menschen in NRW abgeschoben, für die das von der neuen Bundesregierung geplante sogenannte "Chancen-Aufenthaltsrecht" greifen würde. Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Joachim Stamp weigert sich bisher, einen entsprechenden Vorgriffserlass an seine Ausländerbehörden zu übermitteln. Und auch der Kreis Unna macht willfährig mit und konterkariert damit bewusst die Pläne des Bundes und zerstört damit das Leben einer Familie, die seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen lebt.
"Das Eindringen mit einem Schlüsseldienst in eine Mietwohnung zwecks Abschiebung ist rechtswidrig. Das Grundgesetz und das Kindeswohl scheinen im Kreis Unna bei Abschiebungen nicht zu gelten. Die nicht angekündigte Abschiebung mitten in der Nacht hat eine Familie mit ihrer kleinen Tochter zutiefst traumatisiert. Die Landesregierung muss sich fragen lassen, was ein Erlass wert ist, der achtabschiebungen bei Kindern verhindern soll, wenn dieser immer wieder missachtet wird. Dass die Behörden die Abschiebung zudem weiter durchgesetzt haben, als sich die kleine Tochter der Familie mehrfach im Auto übergeben hat, zeigt die Verrohung der Abschiebungspraxis auf. Um jeden Preis sollte dieser Sammelcharter nach Bangladesch mit Menschen gefüllt werden."
Am Flughafen Hannover gibt es -anders als in anderen Bundesländern- bisher keine regelmäßige, unabhängige Abschiebungsbeobachtung, die solche Sammelabschiebungen morgens um 6:30 Uhr jedenfalls fundiert beobachten könnte, um die schlimmsten Härten abzumildern.
Um die Sammelcharter voll zu bekommen, werden Menschen aus vielen Regionen Deutschlands nachts aus den Betten geholt.
https://www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-nachtabschiebung-statt-chancen-aufenthaltsrecht
Der Kreis Unna hat am 18. Januar 2022 eine Familie nachts nach Bangladesch abgeschoben. Die Familie lebte seit 2016 in Deutschland und hätte vom von der neuen Bundesregierung geplanten sogenannten
"Chancen-Aufenthaltsrecht" profitiert. Dieses sieht für Menschen, die zum 01.01.2022 seit 5 Jahren in Deutschland leben und straffrei sind, einen Ausweg aus der Kettenduldung und ein Bleiberecht vor, ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Auch gibt es noch keine Vorgriffsregelung der Landesregierung.
Die Familie wurde seit vielen Jahren eng von Mitgliedern des Arbeitskreises Asyl Schwerte begleitet. Die sechsjährige Tochter war im vergangenen Sommer eingeschult worden. Insgesamt hat sich die Familie sehr um Integration bemüht, Sprachkurse erfolgreich absolviert, am gesellschaftlichen Leben in Schwerte teilgenommen und sich in Gemeindegruppen engagiert. Auch die Elterngruppen aus Kindergarten und Schule bestätigen das Engagement der Familie, zeigen sich entsetzt über die Art und Weise der Abschiebung und suchen nach Hilfsmöglichkeiten für die Familie.
Doch nicht nur die Abschiebung als solche ist empörend, sondern auch die Art und Weise des Vorgehens der Behörden. Die Beamt:innen kamen gegen 24 Uhr und brachten einen Schlüsseldienst mit. So drangen sie in dieMietwohnung der Familie ein: ein rechtswidriges Vorgehen, das gegen den Artikel 13 Grundgesetz zur Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Nach dem Bericht der Familie kamen zahlreiche Beamt:innen in die Wohnung.
"Das Eindringen in das Schlafzimmer und damit in einen Intimbereich der Familie ist schon ußerordentlich fragwürdig und unsensibel und dann noch zu einem Zeitpunkt des Tiefschlafs - das kann in seinen Auswirkungen schon traumatisierend wirken", führen die ehrenamtlichen Betreuer des Arbeitskreises Asyl in Schwerte, Hans-Bernd Marks und Marianne Versin- Wenzler aus. Handys und Geld wurden abgenommen unter Verweis, diese in Bangladesch zurückzuerhalten.
Auf dem Weg zum Flughafen Hannover musste sich die sechsjährige Tochter aufgrund des enormen Stresses mehrmals im Auto übergeben. Doch die Bitte der Eltern, die Fahrt zu unterbrechen, wurde ignoriert. Nach Wahrnehmung der Familie befanden sich am Flughafen dann rund 35 Menschen aus Bangladesch, aber eine deutlich größere Zahl von Polizist:innen: eine traumatisierende und extrem beängstigende Erfahrung für die Familie und insbesondere für das Kind.
Die Frau der Familie hätte längst Arbeit gefunden. Ihr lagen konkrete Arbeits- und Ausbildungsangebote vor. Sie war langjährig engagiert. Doch der Kreis Unna hatte ein Arbeitsverbot verhängt. Für den Mann lief ein Klageverfahren zu seinem Asylfolgeantrag. Dies hat der Kreis bei seiner Entscheidung vollständig ignoriert. Die kleine Tochter hat nie in Bangladesch gelebt. Sie spricht kein Bengalisch und möchte wieder in Schwerte zur Schule gehen.
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und
Demokratie e.V.:
"Tag für Tag werden weiter Menschen in NRW abgeschoben, für die das von der neuen Bundesregierung geplante sogenannte "Chancen-Aufenthaltsrecht" greifen würde. Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Joachim Stamp weigert sich bisher, einen entsprechenden Vorgriffserlass an seine Ausländerbehörden zu übermitteln. Und auch der Kreis Unna macht willfährig mit und konterkariert damit bewusst die Pläne des Bundes und zerstört damit das Leben einer Familie, die seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen lebt.
"Das Eindringen mit einem Schlüsseldienst in eine Mietwohnung zwecks Abschiebung ist rechtswidrig. Das Grundgesetz und das Kindeswohl scheinen im Kreis Unna bei Abschiebungen nicht zu gelten. Die nicht angekündigte Abschiebung mitten in der Nacht hat eine Familie mit ihrer kleinen Tochter zutiefst traumatisiert. Die Landesregierung muss sich fragen lassen, was ein Erlass wert ist, der achtabschiebungen bei Kindern verhindern soll, wenn dieser immer wieder missachtet wird. Dass die Behörden die Abschiebung zudem weiter durchgesetzt haben, als sich die kleine Tochter der Familie mehrfach im Auto übergeben hat, zeigt die Verrohung der Abschiebungspraxis auf. Um jeden Preis sollte dieser Sammelcharter nach Bangladesch mit Menschen gefüllt werden."
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Dienstag, 1. Februar 2022
Ein Brief an das Auswärtige Amt
che2001, 18:07h
Sehr geehrte Damen und Herren
*Das Auswärtige Amt hat alle Namen von gefährdeten Personen, aber trotzdem passiert nichts. Es wurde so lange gewartet, bis es für einen Teil der Familie N. zu spät war. Das darf den anderen Familienmitgliedern nicht auch passieren! Es muss jetzt etwas getan
werden! *
*Holen Sie die Familie SOFORT aus Afghanistan raus!*
*Afghanistan: statt Evakuierung ermordet, verschleppt, verschollen*
Im August 2021 wurde die Familie von Shoaib beim Auswärtigen Amt als gefährdete Personen gemeldet. Das Resultat: 1 Bruder musste nach massiven Drohungen seitens der Taliban fliehen, seine Frau wurde ermordet und sein kleiner Sohn (6 Jahre alt) ist schwer verletzt gestorben, 1 Bruder wurde von den Taliban verschleppt und ist seitdem vermisst, 1 Bruder ist seit der Flucht verschollen, die Eltern und die
jüngste Tochter leben weiter versteckt in Afghanistan, 1 Bruder floh mit seiner Familie in den Iran. Eine Familie wurde zerstört, weil das Auswärtige Amt einfach untätig zusieht, wie die Taliban Menschen ermorden.
*WANN TUN SIE ENDLICH ETWAS???*
Farzad hatte (wie sein Bruder Shirzad) von 2017 ? 2021 für die afghanische Regierung im Sicherheitsbereich gearbeitet; zuvor hatte er
auch schon für die Amerikaner gearbeitet. Nach der Machtübernahme der Taliban lebte er mit seinem Bruder in der Gegend von Herat in verschiedenen Verstecken und schloss sich dem lokalen Widerstand gegen die Taliban an. Die Taliban suchten ihn. Sie brachen mehrmals in sein Haus ein, bedrohten und schlugen seine Frau, um ihn ausfindig zu machen.
Als er im Oktober 2021 für nur einen Tag seine Familie sehen wollte, überfielen ihn die Taliban und *verschleppten*ihn. Sie hatten sein Haus
beobachtet. Seitdem *fehlt jede Spur*von ihm. Seine Frau Zarghona und ihr kleiner Sohn leben nun in permanenter Angst vor weiteren
Vergeltungsschlägen der Taliban und sind voller Sorge um ihren Ehemann und Vater.
Sein Bruder Shirzad hatte von 2017 bis 2021 ebenfalls für die afghanische Regierung gearbeitet. Gemeinsam mit Farzad lebte er versteckt und schloss sich dem lokalen Widerstand an. Nachdem sein Bruder von den Taliban verschleppt worden war, floh er auf Drängen der Familie mit seinem jüngeren Bruder Idris im Dezember aus Afghanistan.
Seine Frau und sein kleiner Sohn blieben in Herat. Anfang Januar spielte sein kleiner Sohn im Hof vor der Wohnung, seine Mutter wusch im Hof Wäsche. Das Tor zum Hof wurde aufgerissen und eine Handgranateauf die beiden geworfen. Die Mutter *starb sofort*, der kleine Sohn wurde *schwer verletzt*und starb wenig später an den Verletzungen im Krankenhaus.
Shirzad und Idris flohen zunächst in den Iran. Da die Situation im Iran auch sehr prekär und unsicher ist (viele afghanische Geflüchtete werden direkt wieder nach Afghanistan abgeschoben) wollten beide weiter in die Türkei fliehen. Shirzad gelang die Flucht in die Türkei. Idris wurde unterwegs von ihm getrennt und ist seitdem *vermisst*.
Shirzad ist jetzt in Istanbul und weiß nicht, wie es weitergehen soll.
Er weiß noch nichts vom Tod seiner Frau und seines Sohnes, das würde ihn umbringen. Auch die Türkei schiebt Geflüchtete wieder nach Afghanistan
zurück. Doch dort droht ihm mit Sicherheit der Tod.
Der Vater von Farzad und Shirzad, Ghulam Yahya, arbeitete *30 Jahre lang*für das Internationale Rote Kreuz, bis zum Januar 2022. Auch er wurde beim AA als gefährdet gemeldet. Außerdem wurde das IRK
angeschrieben mit der Bitte um Hilfe. Die Antwort war: Wir können leider nichts tun, aber ?wir möchten gerne mit unseren ehemaligen Mitarbeitern in Kontakt bleiben, die sich unter den aktuellen Umständen bedroht fühlen?. Das ist einfach nur zynisch. Sie leben jetzt mit der jüngsten Schwester (unverheiratet) ebenfalls versteckt. Jeden Tag wird es schwieriger. Auch Ghulam hat schon Drohnachrichten von den Taliban bekommen.
Shoaib, der mittlere Sohn, gelangte 2015 nach Deutschland. Er hatte die Formulare für seine Familie im August 2021 an das Auswärtige Amt geschickt. Er hat auch *mehrmals*dort angerufen. Einmal hatte er sogar jemanden am Telefon: Sie müssen warten, wurde ihm gesagt, und ?jetzt sind gerade Wahlen, das müssen wir erstmal abwarten?. Das ist einfach
nur beschämend!
*Sie haben so lange gewartet, bis es für einen Teil der Familie zu spät
war. Das darf den anderen Familienmitgliedern nicht auch passieren! Es muss jetzt etwas getan werden! Holen Sie die Familie SOFORT aus
Afghanistan raus!*
Alle haben Pässe und Tazkiras, auch wenn die Pässe inzwischen abgelaufen sind. Es sollte also kein Problem sein, ihnen ein Visum zu erteilen.
Warten Sie nicht, bis noch mehr Familienmitglieder von den Taliban ermordet werden. Wir wissen (!), dass die Taliban sich an ganzen Familien rächen, warum ignorieren Sie das immer noch?! Helfen sie BITTE
den übriggebliebenen Angehörigen. Sie brauchen den Schutz in einem sicheren Ort in Deutschland. In Afghanistan sind sie alle in großer Gefahr. Das ist nur eine kleine Entschädigung für die Familie.
*Wir erwarten umgehend Aufnahmezusagen und Vorschläge, wie die Familie
evakuiert werden kann.*
Hochachtungsvoll
Arbeitskreis Asyl Göttingen
*Das Auswärtige Amt hat alle Namen von gefährdeten Personen, aber trotzdem passiert nichts. Es wurde so lange gewartet, bis es für einen Teil der Familie N. zu spät war. Das darf den anderen Familienmitgliedern nicht auch passieren! Es muss jetzt etwas getan
werden! *
*Holen Sie die Familie SOFORT aus Afghanistan raus!*
*Afghanistan: statt Evakuierung ermordet, verschleppt, verschollen*
Im August 2021 wurde die Familie von Shoaib beim Auswärtigen Amt als gefährdete Personen gemeldet. Das Resultat: 1 Bruder musste nach massiven Drohungen seitens der Taliban fliehen, seine Frau wurde ermordet und sein kleiner Sohn (6 Jahre alt) ist schwer verletzt gestorben, 1 Bruder wurde von den Taliban verschleppt und ist seitdem vermisst, 1 Bruder ist seit der Flucht verschollen, die Eltern und die
jüngste Tochter leben weiter versteckt in Afghanistan, 1 Bruder floh mit seiner Familie in den Iran. Eine Familie wurde zerstört, weil das Auswärtige Amt einfach untätig zusieht, wie die Taliban Menschen ermorden.
*WANN TUN SIE ENDLICH ETWAS???*
Farzad hatte (wie sein Bruder Shirzad) von 2017 ? 2021 für die afghanische Regierung im Sicherheitsbereich gearbeitet; zuvor hatte er
auch schon für die Amerikaner gearbeitet. Nach der Machtübernahme der Taliban lebte er mit seinem Bruder in der Gegend von Herat in verschiedenen Verstecken und schloss sich dem lokalen Widerstand gegen die Taliban an. Die Taliban suchten ihn. Sie brachen mehrmals in sein Haus ein, bedrohten und schlugen seine Frau, um ihn ausfindig zu machen.
Als er im Oktober 2021 für nur einen Tag seine Familie sehen wollte, überfielen ihn die Taliban und *verschleppten*ihn. Sie hatten sein Haus
beobachtet. Seitdem *fehlt jede Spur*von ihm. Seine Frau Zarghona und ihr kleiner Sohn leben nun in permanenter Angst vor weiteren
Vergeltungsschlägen der Taliban und sind voller Sorge um ihren Ehemann und Vater.
Sein Bruder Shirzad hatte von 2017 bis 2021 ebenfalls für die afghanische Regierung gearbeitet. Gemeinsam mit Farzad lebte er versteckt und schloss sich dem lokalen Widerstand an. Nachdem sein Bruder von den Taliban verschleppt worden war, floh er auf Drängen der Familie mit seinem jüngeren Bruder Idris im Dezember aus Afghanistan.
Seine Frau und sein kleiner Sohn blieben in Herat. Anfang Januar spielte sein kleiner Sohn im Hof vor der Wohnung, seine Mutter wusch im Hof Wäsche. Das Tor zum Hof wurde aufgerissen und eine Handgranateauf die beiden geworfen. Die Mutter *starb sofort*, der kleine Sohn wurde *schwer verletzt*und starb wenig später an den Verletzungen im Krankenhaus.
Shirzad und Idris flohen zunächst in den Iran. Da die Situation im Iran auch sehr prekär und unsicher ist (viele afghanische Geflüchtete werden direkt wieder nach Afghanistan abgeschoben) wollten beide weiter in die Türkei fliehen. Shirzad gelang die Flucht in die Türkei. Idris wurde unterwegs von ihm getrennt und ist seitdem *vermisst*.
Shirzad ist jetzt in Istanbul und weiß nicht, wie es weitergehen soll.
Er weiß noch nichts vom Tod seiner Frau und seines Sohnes, das würde ihn umbringen. Auch die Türkei schiebt Geflüchtete wieder nach Afghanistan
zurück. Doch dort droht ihm mit Sicherheit der Tod.
Der Vater von Farzad und Shirzad, Ghulam Yahya, arbeitete *30 Jahre lang*für das Internationale Rote Kreuz, bis zum Januar 2022. Auch er wurde beim AA als gefährdet gemeldet. Außerdem wurde das IRK
angeschrieben mit der Bitte um Hilfe. Die Antwort war: Wir können leider nichts tun, aber ?wir möchten gerne mit unseren ehemaligen Mitarbeitern in Kontakt bleiben, die sich unter den aktuellen Umständen bedroht fühlen?. Das ist einfach nur zynisch. Sie leben jetzt mit der jüngsten Schwester (unverheiratet) ebenfalls versteckt. Jeden Tag wird es schwieriger. Auch Ghulam hat schon Drohnachrichten von den Taliban bekommen.
Shoaib, der mittlere Sohn, gelangte 2015 nach Deutschland. Er hatte die Formulare für seine Familie im August 2021 an das Auswärtige Amt geschickt. Er hat auch *mehrmals*dort angerufen. Einmal hatte er sogar jemanden am Telefon: Sie müssen warten, wurde ihm gesagt, und ?jetzt sind gerade Wahlen, das müssen wir erstmal abwarten?. Das ist einfach
nur beschämend!
*Sie haben so lange gewartet, bis es für einen Teil der Familie zu spät
war. Das darf den anderen Familienmitgliedern nicht auch passieren! Es muss jetzt etwas getan werden! Holen Sie die Familie SOFORT aus
Afghanistan raus!*
Alle haben Pässe und Tazkiras, auch wenn die Pässe inzwischen abgelaufen sind. Es sollte also kein Problem sein, ihnen ein Visum zu erteilen.
Warten Sie nicht, bis noch mehr Familienmitglieder von den Taliban ermordet werden. Wir wissen (!), dass die Taliban sich an ganzen Familien rächen, warum ignorieren Sie das immer noch?! Helfen sie BITTE
den übriggebliebenen Angehörigen. Sie brauchen den Schutz in einem sicheren Ort in Deutschland. In Afghanistan sind sie alle in großer Gefahr. Das ist nur eine kleine Entschädigung für die Familie.
*Wir erwarten umgehend Aufnahmezusagen und Vorschläge, wie die Familie
evakuiert werden kann.*
Hochachtungsvoll
Arbeitskreis Asyl Göttingen
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Donnerstag, 6. Januar 2022
Seepferdchen: Ein Film über Flucht, Integration, Schwimmen lernen und die Angst vorm Ertrinken
che2001, 12:40h
Die Flüchtlingshilfe Wolfsburg hat mit Hanan, einer Jesidin aus dem Irak, einen tollen Dokumentarfilm drehen lassen. Nach Rücksprache mit der Regisseurin Nele Dehnenkamp darf der vielfach preisgekrönte und inzwischen veröffentlichte Film über den mdr-Link geteilt werden. Eindrucksvoller Kurzfilm, 15 Minuten:
https://www.mdr.de/tv/programm/sendung-715988.html
aus der Filmbeschreibung:
Hanan, eine junge Jesidin aus dem Nordirak, floh 2015 mit ihrer Familie über das
Mittelmeer nach Deutschland. In einem Schlauchboot überquerte sie das Meer. Mit
dabei waren ihre Eltern, ihr kleiner Bruder Sidar und circa 50 weitere Männer,
Frauen und Kinder.
Damals konnte Hanan nicht schwimmen. Die Angst vor dem Ertrinken als die Wellen
des Wassers ins Boot schwappen, hat sich in ihr Gedächtnis gebrannt. Um die Ängste zu bezwingen, lernte Hanan schwimmen. Heute gibt sie anderen Kindern Schwimmunterricht. Doch im Wasser erwarten sie noch immer die Bilder vom Mittelmeer.
In der Alltäglichkeit eines Schwimmkurses ringt eine junge Jesidin leise mit ihren furchterregenden Erinnerungen an das Mittelmeer.
https://www.mdr.de/tv/programm/sendung-715988.html
aus der Filmbeschreibung:
Hanan, eine junge Jesidin aus dem Nordirak, floh 2015 mit ihrer Familie über das
Mittelmeer nach Deutschland. In einem Schlauchboot überquerte sie das Meer. Mit
dabei waren ihre Eltern, ihr kleiner Bruder Sidar und circa 50 weitere Männer,
Frauen und Kinder.
Damals konnte Hanan nicht schwimmen. Die Angst vor dem Ertrinken als die Wellen
des Wassers ins Boot schwappen, hat sich in ihr Gedächtnis gebrannt. Um die Ängste zu bezwingen, lernte Hanan schwimmen. Heute gibt sie anderen Kindern Schwimmunterricht. Doch im Wasser erwarten sie noch immer die Bilder vom Mittelmeer.
In der Alltäglichkeit eines Schwimmkurses ringt eine junge Jesidin leise mit ihren furchterregenden Erinnerungen an das Mittelmeer.
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Donnerstag, 16. Dezember 2021
Entschlossene Solidarität für offene Grenzen!
che2001, 11:55h
19.12.2021 - 14 Uhr - Menschenkette am Maschsee (Treffpunkt am
Fackelläufer, Nordufer)
Die tödliche Abschottung an der polnisch-belarussichen Grenze hält
weiter an. An der Grenze sitzen derzeit tausende Schutzsuchende ohne
Zugang zu Versorgung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem
militärischen Sperrgebiet fest. Mehreren Menschen hat die europäische
Abschottung in den polnisch-belarussischen Wäldern schon das Leben
genommen. Hier zeigt sich beispielhaft die Brutalität des
EU-Grenzregimes: Seit Jahren sitzen an den EU-Außengrenzen Menschen fest
und durch gewaltvolle Pushbacks werden Menschenrechte systematisch
gebrochen. Menschen verlieren ihr Leben, weil die EU es sich zum Ziel
gesetzt hat, Grenzen statt Menschen zu schützen.
Auch auf dem Atlantik zeigt sich die tödliche Abschottung. Erst vor
einigen Tagen hat die spanische Seenotrettung Salvamento Maritime in
mehreren Einsätzen über 300 Menschen gerettet, die vor Fuerteventura in
Seenot geraten waren. Ein zwei Monate altes Baby starb bei der
Überfahrt. Die 100 kilometerlange Route zu den Inseln ist besonders
gefährlich, weil die meist kleineren Außenbordmotoren den Strömungen aus
dem atlantischen Ozean nicht standhalten können. Allein in diesem Jahr
sind bereits mehr als 900 Menschen auf dieser Route gestorben.
Ob an der polnisch-belarussichen Grenze oder auf dem Atlantik - das
Sterbenlassen an den europäischen Außengrenzen muss aufhören!
Lasst uns diesen Zuständen am Sonntag auf der Straße etwas
entgegenstellen - für sichere Fluchtwege nach Europa, für die sofortige
Evakuierung der Lager an den Außengrenzen und in Deutschland, für
Bewegungsfreiheit für alle Menschen! Lasst uns eine entschlossene
Solidarität für offene Grenzen zeigen!
--
SEEBRÜCKE Hannover
Fackelläufer, Nordufer)
Die tödliche Abschottung an der polnisch-belarussichen Grenze hält
weiter an. An der Grenze sitzen derzeit tausende Schutzsuchende ohne
Zugang zu Versorgung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem
militärischen Sperrgebiet fest. Mehreren Menschen hat die europäische
Abschottung in den polnisch-belarussischen Wäldern schon das Leben
genommen. Hier zeigt sich beispielhaft die Brutalität des
EU-Grenzregimes: Seit Jahren sitzen an den EU-Außengrenzen Menschen fest
und durch gewaltvolle Pushbacks werden Menschenrechte systematisch
gebrochen. Menschen verlieren ihr Leben, weil die EU es sich zum Ziel
gesetzt hat, Grenzen statt Menschen zu schützen.
Auch auf dem Atlantik zeigt sich die tödliche Abschottung. Erst vor
einigen Tagen hat die spanische Seenotrettung Salvamento Maritime in
mehreren Einsätzen über 300 Menschen gerettet, die vor Fuerteventura in
Seenot geraten waren. Ein zwei Monate altes Baby starb bei der
Überfahrt. Die 100 kilometerlange Route zu den Inseln ist besonders
gefährlich, weil die meist kleineren Außenbordmotoren den Strömungen aus
dem atlantischen Ozean nicht standhalten können. Allein in diesem Jahr
sind bereits mehr als 900 Menschen auf dieser Route gestorben.
Ob an der polnisch-belarussichen Grenze oder auf dem Atlantik - das
Sterbenlassen an den europäischen Außengrenzen muss aufhören!
Lasst uns diesen Zuständen am Sonntag auf der Straße etwas
entgegenstellen - für sichere Fluchtwege nach Europa, für die sofortige
Evakuierung der Lager an den Außengrenzen und in Deutschland, für
Bewegungsfreiheit für alle Menschen! Lasst uns eine entschlossene
Solidarität für offene Grenzen zeigen!
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SEEBRÜCKE Hannover
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Dienstag, 30. November 2021
Zur Rechtswidrigkeit der Abschiebehaftpraxis
che2001, 10:33h
https://www.nds-fluerat.org/51105/aktuelles/abschiebung-von-schwer-erkrankter-frau-in-letzter-minute-verhindert/
Flüchtlingsrat Niedersachsen,
Pressmitteilung vom 30. November 2021
EuGH-Generalanwalt: Zusammenlegung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen europarechtswidrig ? Auch Land Niedersachsen wird gerügt
Nach Auffassung von Jean Richard de la Tour, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ist das deutsche Gesetz zur Abschiebungshaft teilweise rechtswidrig. Das niedersächsische Abschiebungshaftgefängnis genüge ebenfalls nicht den europarechtlichen Anforderungen. Dies stellte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am vergangenen Donnerstag fest. Das Urteil steht noch aus, häufig folgen die Richter*innen am EuGH der Linie des Generalanwalts. Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen erwarten deswegen von der Ampel-Koalition, dass sie die Inhaftierung von Abschiebungs-haftgefangenen in Strafanstalten unverzüglich beendet. Von der Niedersächsischen Landesregierung fordern sie, das Abschiebungshaftgefängnis des Landes umgehend zu schließen.
Bundesregierung ignorierte Trennungsgebot
Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses europarechtliche Trennungsgebot im August 2019 mit dem sogenannten ?Geordnete-Rückkehr-Gesetz? bis zum 30. Juni 2022 aus und erlaubte die Inhaftierung von Abschiebungshaftgefangenen in Strafanstalten. Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium begründete diesen Schritt mit einem unvorhersehbaren Defizit an circa 600 Abschiebungshaftplätzen aufgrund der ?Migrationskrise? im Jahr 2015. Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben bereits Abschiebungshaftgefangene in Strafanstalten inhaftiert. Die niedersächsische Landesregierung belegt ein Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen mit Strafgefangenen.
Wie Jean Richard de la Tour nun in seinen Schlussanträgen feststellt, dürfen nach europäischem Recht Abschiebungshaftgefangene nur dann in Strafanstalten inhaftiert werden, wenn ?eine außergewöhnlich Zahl von Drittstaatangehörigen, deren Rückkehr sicherzustellen ist, zu einer unvorhersehbaren Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen führen? (Art. 18 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG). Eine derartige ?Notlage? sei in Deutschland jedoch nicht gegeben, so der EuGH-Generalanwalt.
?Defizit an Rechtsstaatlichkeit?
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch von der Kanzlei LSFW in Hannover, der das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führt, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen sehen sich in ihrer jahrelangen Kritik bestätigt.
Peter Fahlbusch, Kanzlei LSFW (Hannover):
?Der Bundesregierung ist es zu keinem Zeitpunkt auch nur im Ansatz gelungen, das behauptete Defizit an Abschiebungshaftplätzen zu belegen. Dies war von Anfang an absehbar. Die EU-Kommission hat bei der Besichtigung deutscher Abschiebungshaftanstalten festgestellt, dass die Kapazitäten nicht überlastet sind. In Niedersachsen wurden sogar
Strafgefangene in der Abschiebungshaftanstalt untergebracht, weil dort ganze Gebäude leer stehen. Selbst als die EU-Kommission der Bundesregierung empfohlen hat, die Lage erneut zu bewerten und das Gesetz gegebenenfalls abzuschaffen, ist die große Koalition untätig geblieben. Es gibt kein Defizit an Haftplätzen, aber dafür ein großes an Rechtsstaatlichkeit.?
Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL:
?Die Argumente des Generalanwalts müssen ernst genommen werden. Die Ampel-Koalition muss auch im Bereich der Abschiebungshaft aktiv werden. Sie darf nicht wegsehen und muss
verhindern, dass Geflüchtete auf der Suche nach einem Leben in Sicherheit und Würde in deutschen Gefängnissen verschwinden und um ihre Rechte gebracht werden. Wir erwarten von der zukünftigen Bundesregierung, der Inhaftierung von Abschiebungshäftlingen in Strafanstalten unverzüglich ein Ende zu setzen. Flucht ist kein Verbrechen.?
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent der Geschäftsführung beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:
?Seit Jahren kritisieren wir, dass die Bedingungen im niedersächsischen Abschiebungshaftgefängnis gegen die Vorgaben des EU-Rechts verstoßen. Seit Jahren weisen wir auf die rechtswidrige Haftpraxis hin und fordern ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz für Niedersachsen. Der EuGH-Generalanwalt Jean Richard de la Tour gibt uns nun Recht. Die Landesregierung muss Konsequenzen aus dem Gutachten des Generalanwalts ziehen und das Abschiebungshaftgefängnis in Langenhagen umgehend schließen.?
PRO ASYL unterstützt das Verfahren über seinen Rechtshilfefonds.
Flüchtlingsrat Niedersachsen,
Pressmitteilung vom 30. November 2021
EuGH-Generalanwalt: Zusammenlegung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen europarechtswidrig ? Auch Land Niedersachsen wird gerügt
Nach Auffassung von Jean Richard de la Tour, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ist das deutsche Gesetz zur Abschiebungshaft teilweise rechtswidrig. Das niedersächsische Abschiebungshaftgefängnis genüge ebenfalls nicht den europarechtlichen Anforderungen. Dies stellte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am vergangenen Donnerstag fest. Das Urteil steht noch aus, häufig folgen die Richter*innen am EuGH der Linie des Generalanwalts. Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen erwarten deswegen von der Ampel-Koalition, dass sie die Inhaftierung von Abschiebungs-haftgefangenen in Strafanstalten unverzüglich beendet. Von der Niedersächsischen Landesregierung fordern sie, das Abschiebungshaftgefängnis des Landes umgehend zu schließen.
Bundesregierung ignorierte Trennungsgebot
Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses europarechtliche Trennungsgebot im August 2019 mit dem sogenannten ?Geordnete-Rückkehr-Gesetz? bis zum 30. Juni 2022 aus und erlaubte die Inhaftierung von Abschiebungshaftgefangenen in Strafanstalten. Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium begründete diesen Schritt mit einem unvorhersehbaren Defizit an circa 600 Abschiebungshaftplätzen aufgrund der ?Migrationskrise? im Jahr 2015. Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben bereits Abschiebungshaftgefangene in Strafanstalten inhaftiert. Die niedersächsische Landesregierung belegt ein Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen mit Strafgefangenen.
Wie Jean Richard de la Tour nun in seinen Schlussanträgen feststellt, dürfen nach europäischem Recht Abschiebungshaftgefangene nur dann in Strafanstalten inhaftiert werden, wenn ?eine außergewöhnlich Zahl von Drittstaatangehörigen, deren Rückkehr sicherzustellen ist, zu einer unvorhersehbaren Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen führen? (Art. 18 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG). Eine derartige ?Notlage? sei in Deutschland jedoch nicht gegeben, so der EuGH-Generalanwalt.
?Defizit an Rechtsstaatlichkeit?
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch von der Kanzlei LSFW in Hannover, der das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führt, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen sehen sich in ihrer jahrelangen Kritik bestätigt.
Peter Fahlbusch, Kanzlei LSFW (Hannover):
?Der Bundesregierung ist es zu keinem Zeitpunkt auch nur im Ansatz gelungen, das behauptete Defizit an Abschiebungshaftplätzen zu belegen. Dies war von Anfang an absehbar. Die EU-Kommission hat bei der Besichtigung deutscher Abschiebungshaftanstalten festgestellt, dass die Kapazitäten nicht überlastet sind. In Niedersachsen wurden sogar
Strafgefangene in der Abschiebungshaftanstalt untergebracht, weil dort ganze Gebäude leer stehen. Selbst als die EU-Kommission der Bundesregierung empfohlen hat, die Lage erneut zu bewerten und das Gesetz gegebenenfalls abzuschaffen, ist die große Koalition untätig geblieben. Es gibt kein Defizit an Haftplätzen, aber dafür ein großes an Rechtsstaatlichkeit.?
Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL:
?Die Argumente des Generalanwalts müssen ernst genommen werden. Die Ampel-Koalition muss auch im Bereich der Abschiebungshaft aktiv werden. Sie darf nicht wegsehen und muss
verhindern, dass Geflüchtete auf der Suche nach einem Leben in Sicherheit und Würde in deutschen Gefängnissen verschwinden und um ihre Rechte gebracht werden. Wir erwarten von der zukünftigen Bundesregierung, der Inhaftierung von Abschiebungshäftlingen in Strafanstalten unverzüglich ein Ende zu setzen. Flucht ist kein Verbrechen.?
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent der Geschäftsführung beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:
?Seit Jahren kritisieren wir, dass die Bedingungen im niedersächsischen Abschiebungshaftgefängnis gegen die Vorgaben des EU-Rechts verstoßen. Seit Jahren weisen wir auf die rechtswidrige Haftpraxis hin und fordern ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz für Niedersachsen. Der EuGH-Generalanwalt Jean Richard de la Tour gibt uns nun Recht. Die Landesregierung muss Konsequenzen aus dem Gutachten des Generalanwalts ziehen und das Abschiebungshaftgefängnis in Langenhagen umgehend schließen.?
PRO ASYL unterstützt das Verfahren über seinen Rechtshilfefonds.
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Freitag, 26. November 2021
Zusammenleben in Vielfalt: Ausstellung und Podiumsdiskussion in Hannover
che2001, 12:39h
Die Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V. (IIK) möchte hiermit an die Ausstellungseröffnung und Podiumsdiskussion des Antidiskriminierungs-Projektes Zusammenleben in Vielfalt im Rahmen des Bündnisses ?Menschenrechte grenzenlos? am kommenden Montag, den 29.11, um 18 Uhr, in der Faust-Warenannahme erinnern. Die Adresse lautet: Zur Bettfedernfabrik 3, 30451 Hannover (https://goo.gl/maps/rDAw37oYVn6rnd4Z9).
Bei der Veranstaltung gilt 2G. 2G bedeutet geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Bitte die entsprechenden Nachweise dafür mitbringen und beim Einlass bereithalten.
Bis zum Platz bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung aufbehalten.
Einlass ist ab 17:30 Uhr.
Weitere Infos zur Veranstaltung: Rassismus macht krank am 29.11. um 18 Uhr:
Am 29.11.2021 um 18:00 Uhr in der Warenannahme des Kulturzentrum Faust in Hannover-Linden lädt die Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V. im Rahmen des hannoverschen Bündnisses ?Menschenrechte grenzenlos? zu einer Veranstaltung zum Thema Rassismus macht krank ein. An diesem Abend wird die Wanderausstellung des Antidiskriminierungs-Projektes Zusammenleben in Vielfalt eröffnet und dessen erster Projekt-Film gezeigt. Durch die erzählerischen, fotografischen und filmischen Porträts von Projekt-Teilnehmer*innen werden uns vielfältige Alltags-Rassismen bewusst gemacht. Wir lernen dabei die Menschen hinter diesen Geschichten kennen und erfahren, was die Rassismus-Erfahrungen für ihr Leben bedeuten, wie sie damit umgehen und was sie anderen Betroffenen raten.
Anschließend werden Iyabo Kaczmarek (Grüne), Bala S. Ramani (SPD), Thomas Klapproth (CDU), Kai Weber (Flüchtlingsrat Niedersachsen) und Pia Ahmed (Zivilgesellschaft) auf dem Podium über rassistische Diskriminierungen, Ursachen, individuelle und gesellschaftliche Folgen sowie Handlungsmöglichkeiten diskutieren.
In ihrem seit April 2021 laufenden Projekt unterstützt die IIK Menschen mit Rassismus-Erfahrungen, sich gegenseitig in Workshops gegen Rassismus zu empowern, eigene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und ihre Erfahrungen in die Öffentlichkeit zu tragen.
Zusammenleben in Vielfalt ist ein Projekt der IIK e.V.. Dieses Projekt wir aus den Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert. Weitere Förderer sind die Landeshauptstadt Hannover und die Lotto-Sport-Stiftung.
Die Ausstellung kann am 30.11.2021 in der Warenannahme besucht werden, danach wird sie im Kulturzentrum Pavillon bis Mitte Januar zu sehen sein. Ab dem 17.01.21 bis zum 28.02.21 kommt sie dann zu uns ins Freizeitheim Linden, um im Anschluss ins Neue Rathaus zu wandern.
Wann: 29. November 2021 um 18 Uhr
Ort: Warenannahme Kulturzentrum Faust
Veranstalter: Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V.
Eintritt frei, um Anmeldung wird aufgrund von Corona gebeten: info@iik-hannover.de oder 0511 ? 44 04 84. Bei der Veranstaltung gilt 2G.
Weitere Termine der Ausstellung in Hannover:
30. 11.21 von 10 - 20 Uhr in der Warenannahme Kulturzentrum Faust (Zur Bettfedernfabrik 3, 30451 Hannover)
01.12.21 - 14.01.22 in den Fenstern des Kulturzentrums Pavillon (Lister Meile 4, 30161 Hannover)
17.01. - 28.02.22 im Freizeitheim Linden (Windheimstraße 4, 30451 Hannover)
05.04. - 26.04.22 im Bürgersaal des Neuen Rathaus (Trammplatz 2, 30159 Hannover)
Bei der Veranstaltung gilt 2G. 2G bedeutet geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Bitte die entsprechenden Nachweise dafür mitbringen und beim Einlass bereithalten.
Bis zum Platz bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung aufbehalten.
Einlass ist ab 17:30 Uhr.
Weitere Infos zur Veranstaltung: Rassismus macht krank am 29.11. um 18 Uhr:
Am 29.11.2021 um 18:00 Uhr in der Warenannahme des Kulturzentrum Faust in Hannover-Linden lädt die Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V. im Rahmen des hannoverschen Bündnisses ?Menschenrechte grenzenlos? zu einer Veranstaltung zum Thema Rassismus macht krank ein. An diesem Abend wird die Wanderausstellung des Antidiskriminierungs-Projektes Zusammenleben in Vielfalt eröffnet und dessen erster Projekt-Film gezeigt. Durch die erzählerischen, fotografischen und filmischen Porträts von Projekt-Teilnehmer*innen werden uns vielfältige Alltags-Rassismen bewusst gemacht. Wir lernen dabei die Menschen hinter diesen Geschichten kennen und erfahren, was die Rassismus-Erfahrungen für ihr Leben bedeuten, wie sie damit umgehen und was sie anderen Betroffenen raten.
Anschließend werden Iyabo Kaczmarek (Grüne), Bala S. Ramani (SPD), Thomas Klapproth (CDU), Kai Weber (Flüchtlingsrat Niedersachsen) und Pia Ahmed (Zivilgesellschaft) auf dem Podium über rassistische Diskriminierungen, Ursachen, individuelle und gesellschaftliche Folgen sowie Handlungsmöglichkeiten diskutieren.
In ihrem seit April 2021 laufenden Projekt unterstützt die IIK Menschen mit Rassismus-Erfahrungen, sich gegenseitig in Workshops gegen Rassismus zu empowern, eigene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und ihre Erfahrungen in die Öffentlichkeit zu tragen.
Zusammenleben in Vielfalt ist ein Projekt der IIK e.V.. Dieses Projekt wir aus den Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert. Weitere Förderer sind die Landeshauptstadt Hannover und die Lotto-Sport-Stiftung.
Die Ausstellung kann am 30.11.2021 in der Warenannahme besucht werden, danach wird sie im Kulturzentrum Pavillon bis Mitte Januar zu sehen sein. Ab dem 17.01.21 bis zum 28.02.21 kommt sie dann zu uns ins Freizeitheim Linden, um im Anschluss ins Neue Rathaus zu wandern.
Wann: 29. November 2021 um 18 Uhr
Ort: Warenannahme Kulturzentrum Faust
Veranstalter: Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V.
Eintritt frei, um Anmeldung wird aufgrund von Corona gebeten: info@iik-hannover.de oder 0511 ? 44 04 84. Bei der Veranstaltung gilt 2G.
Weitere Termine der Ausstellung in Hannover:
30. 11.21 von 10 - 20 Uhr in der Warenannahme Kulturzentrum Faust (Zur Bettfedernfabrik 3, 30451 Hannover)
01.12.21 - 14.01.22 in den Fenstern des Kulturzentrums Pavillon (Lister Meile 4, 30161 Hannover)
17.01. - 28.02.22 im Freizeitheim Linden (Windheimstraße 4, 30451 Hannover)
05.04. - 26.04.22 im Bürgersaal des Neuen Rathaus (Trammplatz 2, 30159 Hannover)
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Freitag, 22. Oktober 2021
Und weil Solidarität noch immer eine Waffe ist
che2001, 17:43h
Unterstützt das Protestcamp der Geflüchteten aus Sierra Leone in München!
Seit Montag protstieren sierra leonische Geflüchtete aus ganz Bayern vor der Zentralen Ausländerbehörde, in der Hofmanstr. 51 in München, gegen die dort stattfindenden Botschaftsanhörungen. Diese Botschaftsanhörungen werden als eine weitere repressive Maßnahme seitens der Deutschen Behörden wahrgenommen - diesmal in fragwürdiger Kollaboration mit Behördenvertreter:innen aus Sierra Leone. Wer nicht hingeht riskiert Strafen, Leistungskürzungen und den Verlust der Arbeitserlaubnis. Die Betroffenen fordern die sofortige Beendigung der Anhörungen. Gebraucht wird solidarischer Protest und tatkräftige Unterstützung ebenso wie eure Euros für Essen, Schlafsäcke, Fahrtkosten, Toiltte usw.
Bitte gerne mit dem Verwendungszweck "Sierra Leone" an:
Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE
Bank für Sozialwirtschaft
Seit Montag protstieren sierra leonische Geflüchtete aus ganz Bayern vor der Zentralen Ausländerbehörde, in der Hofmanstr. 51 in München, gegen die dort stattfindenden Botschaftsanhörungen. Diese Botschaftsanhörungen werden als eine weitere repressive Maßnahme seitens der Deutschen Behörden wahrgenommen - diesmal in fragwürdiger Kollaboration mit Behördenvertreter:innen aus Sierra Leone. Wer nicht hingeht riskiert Strafen, Leistungskürzungen und den Verlust der Arbeitserlaubnis. Die Betroffenen fordern die sofortige Beendigung der Anhörungen. Gebraucht wird solidarischer Protest und tatkräftige Unterstützung ebenso wie eure Euros für Essen, Schlafsäcke, Fahrtkosten, Toiltte usw.
Bitte gerne mit dem Verwendungszweck "Sierra Leone" an:
Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE
Bank für Sozialwirtschaft
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Mittwoch, 13. Oktober 2021
30 Monate auf Warteschleife im Dublin-Verfahren Corona-Maßnahmen sollen Menschenleben schützen ? für Schutzsuchende können sie bedrohlich sein.
che2001, 11:08h
Seit Monaten erleben wir, dass das öffentliche Leben immer wieder stillsteht oder erheblich heruntergefahren wird. Doch das Leben der meisten Menschen steht aber nicht still.
Diese Erfahrung müssen viele Schutzsuchende in besonderem Maße machen.
Wir schildern hier den Fall von Ahmed Abdi Ali und Abdinasir Hamdi, die sich nun seit 30 Monaten in der Warteschleife ihres Dublinverfahrens wieder finden:
Die beiden jungen Leute mussten aufgrund akuter Lebensbedrohung aus Somalia fliehen. Im November 2018 stellten sie in Deutschland einen Antrag auf Asyl und stellen nun einen Stillstand ihres Verfahrens fest, der sie unter dem Vorwand coronabedingter Prozesshemmnisse in andauernder Abschiebebedrohung hält.
Zwar wurde die Abschiebeandrohung für Frau Hamdi nach 18 Monaten ausgesetzt. Für Herrn Abdi Ali hält das BAMF aber trotz Ablauf der sogenannten Dublinfrist, in der Menschen innerhalb Europas im Laufe von "regulär" maximal 18 Monaten abgeschoben werden dürfen, nun schon seit 30 Monaten an der Absicht fest, ihn nach Norwegen zurück zu schieben. In Norwegen aber droht ihm eine umgehende sogenannte Kettenabschiebung nach Somalia. Da er dort sowohl von den islamistischen Milizen, sowie der Teilregierung verfolgt wird, wartet dort der sichere Tod auf ihn.
Hier werden Coronaschutzmaßnahmen ohne rechtliche Grundlage als Begründung vorgeschoben, um einen rechtsfreien Raum für die willkürliche Verlängerung der Abschiebeandrohung zu schaffen. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile, die eine Verlängerung der Dublinfrist wegen Corona-Maßnahmen nicht zulassen, denn die Asylgesetzgebung untersagt eine Verlängerung der Dublinfrist über 18 Monate hinaus.
Zudem würde die Abschiebung Herrn Abdi Ali von seiner Frau, die er 2018 in Norwegen religiös heiratete, und seinen 2 kleinen Kindern trennen. Die bestehende Vaterschaftsanerkennung und notarielle Sorgerechtserklärung wird vom BAMF nicht akzeptiert.
Auch hier missachtet das BAMF das geltende Recht, dass Familien nicht auseinandergerissen werden dürfen. Seine Frau ist zudem krank und braucht ihren Mann dringend zur Versorgung der Kinder an ihrer Seite. Zu alledem kommt hinzu, dass Frau Hamdi gezwungen werden soll, alleine mit ihrem inzwischen 4 monatigen Säugling und dem 1 ½ jährigen Kleinkind in einer Flüchtlingssammelunterkunft zu leben, wo sie aufgrund starker Schmerzen mit der Versorgung der Kinder überfordert sein würde.
Ein solcher Aufenthalt führte zudem zu einer Retraumatisierung, die von Gewalterfahrungen in einem berüchtigten unterirdischen Gefängnis in Äthiopien herrühren. Sie ist eine von wenigen Überlebenden dieses Martyriums.
Mögliche Umzüge in Privatwohnungen wurden ihr schon zweimal verwehrt. Ein Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage wird von der zuständigen Sozialbehörde Eschwege nicht bearbeitet.
Wir können nicht akzeptieren, dass Behörden einen Stopp der Bearbeitung dieses Vorgangs einlegen und dabei das Recht brechen und das tatsächliche Leben von Menschen außer Acht lassen!
Das Leben geht nämlich weiter und damit alle Bedürfnisse, die zum Leben notwendig sind. Dazu gehören Wohnen, Essen, Trinken, Gesundheitsversorgung sowie Sicherheit, Perspektive, Bildung, Sprache-Lernen, Arbeiten. All dies wird seit nunmehr 30 Monaten, das sind 2 1/2 Jahre (!) der Familie Abdi Ali/Hamdi verwehrt.
Diese unerträgliche Situation muss dringend beendet werden!
Die Abschiebeandrohung für Ahmed Abdi Ali muss sofort aufgehoben werden!
Der Familie muss eine dezentrale Unterbringung, die sich besonders nach den gesundheitlichen Erfordernissen richtet, erlaubt werden!
Göttinger Initiative Bürger*Asyl ? Jetzt!
Die Göttinger Initiative Bürger*Asyl ? Jetzt! Ist dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Spenden bitte an: Arbeitskreis Asyl Göttingen e.V., Sparkasse Göttingen, IBAN: DE03 2605 0001 0001 0775 02. Stichwort: Spende Bürger*Asyl. Die Spenden an den Ak Asyl sind ab 50 Euro/Jahr steuerlich absetzbar. Gebt deshalb Namen und Anschrift auf der Überweisung an
und ihr erhaltet eine Spendenbescheinigung. Kontakt für direkte Unterstützung (Wohnraum, Meldeadresse, Geld, Unterstützung,... ) via Briefkasten (Bürger*Asyl, c/o AK Asyl, Geismar Landstr. , 37083 Göttingen), mail (pgp available) und homepage (http://buerger-innen-asyl-goettingen.info/) und am liebsten über direkte Ansprache. Wir setzen uns dann, falls gewünscht, umgehend zu einem Beratungsgespräch mit Ihnen in Verbindung.
Diese Erfahrung müssen viele Schutzsuchende in besonderem Maße machen.
Wir schildern hier den Fall von Ahmed Abdi Ali und Abdinasir Hamdi, die sich nun seit 30 Monaten in der Warteschleife ihres Dublinverfahrens wieder finden:
Die beiden jungen Leute mussten aufgrund akuter Lebensbedrohung aus Somalia fliehen. Im November 2018 stellten sie in Deutschland einen Antrag auf Asyl und stellen nun einen Stillstand ihres Verfahrens fest, der sie unter dem Vorwand coronabedingter Prozesshemmnisse in andauernder Abschiebebedrohung hält.
Zwar wurde die Abschiebeandrohung für Frau Hamdi nach 18 Monaten ausgesetzt. Für Herrn Abdi Ali hält das BAMF aber trotz Ablauf der sogenannten Dublinfrist, in der Menschen innerhalb Europas im Laufe von "regulär" maximal 18 Monaten abgeschoben werden dürfen, nun schon seit 30 Monaten an der Absicht fest, ihn nach Norwegen zurück zu schieben. In Norwegen aber droht ihm eine umgehende sogenannte Kettenabschiebung nach Somalia. Da er dort sowohl von den islamistischen Milizen, sowie der Teilregierung verfolgt wird, wartet dort der sichere Tod auf ihn.
Hier werden Coronaschutzmaßnahmen ohne rechtliche Grundlage als Begründung vorgeschoben, um einen rechtsfreien Raum für die willkürliche Verlängerung der Abschiebeandrohung zu schaffen. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile, die eine Verlängerung der Dublinfrist wegen Corona-Maßnahmen nicht zulassen, denn die Asylgesetzgebung untersagt eine Verlängerung der Dublinfrist über 18 Monate hinaus.
Zudem würde die Abschiebung Herrn Abdi Ali von seiner Frau, die er 2018 in Norwegen religiös heiratete, und seinen 2 kleinen Kindern trennen. Die bestehende Vaterschaftsanerkennung und notarielle Sorgerechtserklärung wird vom BAMF nicht akzeptiert.
Auch hier missachtet das BAMF das geltende Recht, dass Familien nicht auseinandergerissen werden dürfen. Seine Frau ist zudem krank und braucht ihren Mann dringend zur Versorgung der Kinder an ihrer Seite. Zu alledem kommt hinzu, dass Frau Hamdi gezwungen werden soll, alleine mit ihrem inzwischen 4 monatigen Säugling und dem 1 ½ jährigen Kleinkind in einer Flüchtlingssammelunterkunft zu leben, wo sie aufgrund starker Schmerzen mit der Versorgung der Kinder überfordert sein würde.
Ein solcher Aufenthalt führte zudem zu einer Retraumatisierung, die von Gewalterfahrungen in einem berüchtigten unterirdischen Gefängnis in Äthiopien herrühren. Sie ist eine von wenigen Überlebenden dieses Martyriums.
Mögliche Umzüge in Privatwohnungen wurden ihr schon zweimal verwehrt. Ein Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage wird von der zuständigen Sozialbehörde Eschwege nicht bearbeitet.
Wir können nicht akzeptieren, dass Behörden einen Stopp der Bearbeitung dieses Vorgangs einlegen und dabei das Recht brechen und das tatsächliche Leben von Menschen außer Acht lassen!
Das Leben geht nämlich weiter und damit alle Bedürfnisse, die zum Leben notwendig sind. Dazu gehören Wohnen, Essen, Trinken, Gesundheitsversorgung sowie Sicherheit, Perspektive, Bildung, Sprache-Lernen, Arbeiten. All dies wird seit nunmehr 30 Monaten, das sind 2 1/2 Jahre (!) der Familie Abdi Ali/Hamdi verwehrt.
Diese unerträgliche Situation muss dringend beendet werden!
Die Abschiebeandrohung für Ahmed Abdi Ali muss sofort aufgehoben werden!
Der Familie muss eine dezentrale Unterbringung, die sich besonders nach den gesundheitlichen Erfordernissen richtet, erlaubt werden!
Göttinger Initiative Bürger*Asyl ? Jetzt!
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und ihr erhaltet eine Spendenbescheinigung. Kontakt für direkte Unterstützung (Wohnraum, Meldeadresse, Geld, Unterstützung,... ) via Briefkasten (Bürger*Asyl, c/o AK Asyl, Geismar Landstr. , 37083 Göttingen), mail (pgp available) und homepage (http://buerger-innen-asyl-goettingen.info/) und am liebsten über direkte Ansprache. Wir setzen uns dann, falls gewünscht, umgehend zu einem Beratungsgespräch mit Ihnen in Verbindung.
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