Montag, 19. Juli 2021
Das deutsche Asylrecht - die schärfste Sache seit Erfindung der Guillotine
che2001, 17:44h
6-jährige Celler Romni mit Schwerbehinderung nachts abgeschoben
Gemeinsame Presseinformation von Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Roma Center e.V. und AK Asyl und Migration Celle, 19. Juli 2021
Celler Behörden schieben schwerbehindertes 6-jähriges Celler Mädchen nach Serbien ab, obwohl das Jugendamt seit Jahren für die Gesundheitsfürsorge des Kindes verantwortlich ist
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Roma Center e.V. und der AK Asyl und Migration Celle kritisieren die Abschiebung einer alleinerziehenden Romni mit ihrer schwer behinderten sechsjährigen Tochter nach Serbien scharf. Die Stadt Celle und die Abschiebebeamt:innen rückten für die Abschiebung Ende Juni nachts gegen 1.30 Uhr in der Wohnung von Mutter und Tochter an. Das 2015 in Celle geborene Mädchen leidet unter einer schweren Hörminderung mit verbundener Spracherwerbsstörung, einer Mikrozephalie und einer Hüftdysplasie. Das Landessozialamt hatte deswegen bei ihr einen Grad der Behinderung von 90 Prozent festgestellt. Das Celler Jugendamt war für das Mädchen seit mehren Jahren zur Unterstützung der Mutter als Ergänzungspflegerin für den Bereich der Gesundheitsfürsorge eingesetzt. Erst kürzlich waren dem Jugendamt vom Amtsgericht Celle weitere Aufgabenbereiche für das Kind übertragen worden.
Helga Habekost, AK Asyl und Migration Celle:
?Wie kann es sein, dass niedersächsische Behörden mit solch kühler Härte eine besonders schutzbedürftige Romni mit ihrer schwer behinderten Tochter abschieben ? noch dazu mitten in der Nacht -, während zeitgleich bei den Aktionswochen Vielfalt im Landkreis Celle mehrfach Veranstaltungen zum Antiziganismus organisiert wurden und die Wichtigkeit des Themas allerorten bekundet wird? Das Mädchen wurde nicht ohne Grund seit mehreren Jahren durch das Celler Jugendamt und die Caritas-Familienhilfe unterstützt, um die Rechte des Kindes zu wahren. Gab es hier ein vernetztes Versagen von Jugendamt, Familienhelferin, Gutachterin und Justiz? Es macht uns wütend und betroffen, dass die Ausländerbehörde der Stadt Celle trotz eines berechtigten Härtefallantrages weiterhin die Abschiebung betrieben hat. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Entscheidung des noch ausstehenden Asyl-Gerichtsverfahrens und der Härtefallkommission abzuwarten.
Dass die in der Wohnung verbliebenen persönlichen Sachen der Kleinfamilie nun (laut Hinweis der Ausländerbehörde) dem Wohnungsgeber zufallen sollen, hat ein weiteres ?Geschmäckle?.?
Seit sechseinhalb Jahren kümmern sich zahllose Menschen und Institutionen in Celle und weiteren Orten Niedersachsens um das 2015 in Celle geborene Kind, um ihm trotz der schweren Behinderung eine gute Gesundheitsversorgung und Bildungsteilhabe zu ermöglichen. Die Mutter des Kindes war zuvor vor schwerer physischer und psychischer Gewalt aus Serbien nach Niedersachsen geflüchtet. Das Mädchen wurde zuletzt in einem Förderkindergarten spezifisch unterrichtet und sollte anschließend entweder vom Jugendamt in eine heilpädagogische Einrichtung für Hörgeschädigte überführt werden oder eine Sprachheilschule besuchen. Mitte Juni hatte eine Unterstützerin einen Härtefallantrag für die Familie gestellt, damit sich die niedersächsische Härtefallkommission mit der besonderen humanitären Situation der Familie befassen kann.
Sebastian Rose, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:
?Die Celler Behörden schieben ein 6-jähriges schwerbehindertes Mädchens aus Celle nachts mit seiner Mutter in ein für sie völlig unbekanntes Land ab. Sie nehmen dafür eine schwere Kindeswohlgefährdung des Celler Mädchens nach der Abschiebung nach Serbien billigend in Kauf. Roma sind in Serbien in allen Bereichen des Lebens benachteiligt und müssen vielfach in slumähnlichen Quartieren leben. Das Mädchen wird dort keine ausreichend kindgerechte Entwicklungschance haben. Nicht umsonst hat das Celler Amtsgericht vor mehreren Jahren eine Ergänzungspflegschaft durch das Jugendamt angeordnet, um die Mutter zu unterstützen.
Wir fordern die sofortige Rückholung der kleinen Familie nach Celle, damit sich Mutter und Kind weiter so entwickeln können, wie es menschenrechtlich geboten ist! In Serbien droht ihnen baldige Verelendung.?
Die Mutter des Kindes war selbst in psychiatrischer Behandlung. Noch einen Tag vor der nächtlichen Abschiebung befand sie sich in Behandlung bei der Celler Psychiatrischen Institutsambulanz, ohne vom Abschiebetermin zu wissen. Es besteht der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Celler Fachklinik überwies die Patientin zur weiteren Abklärung (mit Sprachmittler:in) an die Wahrendorffschen Kliniken Hannover, wo bald die weitere Behandlung erfolgen sollte.
Roma Center e.V.:
?Während bundesweit über das Ausmaß des Antiziganismus in Deutschland gesprochen wird, schieben niedersächsische Behörden erneut zwei besonders schutzbedürftige Romnja ins Elend ab. Erst vor wenigen Wochen hat die Unabhängige Kommission Antiziganismus, die von der Bundesregierung 2019 eingesetzt worden ist, ihre umfassenden Empfehlungen der Bundesregierung übergeben, die im Bundestag und in der Bundespressekonferenz vorgestellt worden sind. Die Fälle des Roma Center/ Roma Antidiscrimination Networks sind in den Bericht der Kommission eingeflossen. Die Kommission fordert einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Roma.?
Flüchtlingsrat Niedersachsen, AK Asyl und Migration Celle sowie das Roma Center fordern die Rückkehr der Familie und schließen sich der Forderung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus nach einem vollständigen Abschiebestopp für Roma an.
Kontakt
AK Asyl und Migration Celle, Helga Habekost, helga_habekost(at)yahoo.de, Tel. 05 141 20 51 663
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Sebastian Rose, Tel. 0511 98 24 60 34, ab Mittwoch: 0511 98 24 60 30, sr(at)nds-fluerat.org, nds(at)nds-fluerat.org,
Roma Center e.V., mail(at)roma-center.de, Tel. 0551 388 763
Gemeinsame Presseinformation von Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Roma Center e.V. und AK Asyl und Migration Celle, 19. Juli 2021
Celler Behörden schieben schwerbehindertes 6-jähriges Celler Mädchen nach Serbien ab, obwohl das Jugendamt seit Jahren für die Gesundheitsfürsorge des Kindes verantwortlich ist
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Roma Center e.V. und der AK Asyl und Migration Celle kritisieren die Abschiebung einer alleinerziehenden Romni mit ihrer schwer behinderten sechsjährigen Tochter nach Serbien scharf. Die Stadt Celle und die Abschiebebeamt:innen rückten für die Abschiebung Ende Juni nachts gegen 1.30 Uhr in der Wohnung von Mutter und Tochter an. Das 2015 in Celle geborene Mädchen leidet unter einer schweren Hörminderung mit verbundener Spracherwerbsstörung, einer Mikrozephalie und einer Hüftdysplasie. Das Landessozialamt hatte deswegen bei ihr einen Grad der Behinderung von 90 Prozent festgestellt. Das Celler Jugendamt war für das Mädchen seit mehren Jahren zur Unterstützung der Mutter als Ergänzungspflegerin für den Bereich der Gesundheitsfürsorge eingesetzt. Erst kürzlich waren dem Jugendamt vom Amtsgericht Celle weitere Aufgabenbereiche für das Kind übertragen worden.
Helga Habekost, AK Asyl und Migration Celle:
?Wie kann es sein, dass niedersächsische Behörden mit solch kühler Härte eine besonders schutzbedürftige Romni mit ihrer schwer behinderten Tochter abschieben ? noch dazu mitten in der Nacht -, während zeitgleich bei den Aktionswochen Vielfalt im Landkreis Celle mehrfach Veranstaltungen zum Antiziganismus organisiert wurden und die Wichtigkeit des Themas allerorten bekundet wird? Das Mädchen wurde nicht ohne Grund seit mehreren Jahren durch das Celler Jugendamt und die Caritas-Familienhilfe unterstützt, um die Rechte des Kindes zu wahren. Gab es hier ein vernetztes Versagen von Jugendamt, Familienhelferin, Gutachterin und Justiz? Es macht uns wütend und betroffen, dass die Ausländerbehörde der Stadt Celle trotz eines berechtigten Härtefallantrages weiterhin die Abschiebung betrieben hat. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Entscheidung des noch ausstehenden Asyl-Gerichtsverfahrens und der Härtefallkommission abzuwarten.
Dass die in der Wohnung verbliebenen persönlichen Sachen der Kleinfamilie nun (laut Hinweis der Ausländerbehörde) dem Wohnungsgeber zufallen sollen, hat ein weiteres ?Geschmäckle?.?
Seit sechseinhalb Jahren kümmern sich zahllose Menschen und Institutionen in Celle und weiteren Orten Niedersachsens um das 2015 in Celle geborene Kind, um ihm trotz der schweren Behinderung eine gute Gesundheitsversorgung und Bildungsteilhabe zu ermöglichen. Die Mutter des Kindes war zuvor vor schwerer physischer und psychischer Gewalt aus Serbien nach Niedersachsen geflüchtet. Das Mädchen wurde zuletzt in einem Förderkindergarten spezifisch unterrichtet und sollte anschließend entweder vom Jugendamt in eine heilpädagogische Einrichtung für Hörgeschädigte überführt werden oder eine Sprachheilschule besuchen. Mitte Juni hatte eine Unterstützerin einen Härtefallantrag für die Familie gestellt, damit sich die niedersächsische Härtefallkommission mit der besonderen humanitären Situation der Familie befassen kann.
Sebastian Rose, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:
?Die Celler Behörden schieben ein 6-jähriges schwerbehindertes Mädchens aus Celle nachts mit seiner Mutter in ein für sie völlig unbekanntes Land ab. Sie nehmen dafür eine schwere Kindeswohlgefährdung des Celler Mädchens nach der Abschiebung nach Serbien billigend in Kauf. Roma sind in Serbien in allen Bereichen des Lebens benachteiligt und müssen vielfach in slumähnlichen Quartieren leben. Das Mädchen wird dort keine ausreichend kindgerechte Entwicklungschance haben. Nicht umsonst hat das Celler Amtsgericht vor mehreren Jahren eine Ergänzungspflegschaft durch das Jugendamt angeordnet, um die Mutter zu unterstützen.
Wir fordern die sofortige Rückholung der kleinen Familie nach Celle, damit sich Mutter und Kind weiter so entwickeln können, wie es menschenrechtlich geboten ist! In Serbien droht ihnen baldige Verelendung.?
Die Mutter des Kindes war selbst in psychiatrischer Behandlung. Noch einen Tag vor der nächtlichen Abschiebung befand sie sich in Behandlung bei der Celler Psychiatrischen Institutsambulanz, ohne vom Abschiebetermin zu wissen. Es besteht der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Celler Fachklinik überwies die Patientin zur weiteren Abklärung (mit Sprachmittler:in) an die Wahrendorffschen Kliniken Hannover, wo bald die weitere Behandlung erfolgen sollte.
Roma Center e.V.:
?Während bundesweit über das Ausmaß des Antiziganismus in Deutschland gesprochen wird, schieben niedersächsische Behörden erneut zwei besonders schutzbedürftige Romnja ins Elend ab. Erst vor wenigen Wochen hat die Unabhängige Kommission Antiziganismus, die von der Bundesregierung 2019 eingesetzt worden ist, ihre umfassenden Empfehlungen der Bundesregierung übergeben, die im Bundestag und in der Bundespressekonferenz vorgestellt worden sind. Die Fälle des Roma Center/ Roma Antidiscrimination Networks sind in den Bericht der Kommission eingeflossen. Die Kommission fordert einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Roma.?
Flüchtlingsrat Niedersachsen, AK Asyl und Migration Celle sowie das Roma Center fordern die Rückkehr der Familie und schließen sich der Forderung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus nach einem vollständigen Abschiebestopp für Roma an.
Kontakt
AK Asyl und Migration Celle, Helga Habekost, helga_habekost(at)yahoo.de, Tel. 05 141 20 51 663
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Sebastian Rose, Tel. 0511 98 24 60 34, ab Mittwoch: 0511 98 24 60 30, sr(at)nds-fluerat.org, nds(at)nds-fluerat.org,
Roma Center e.V., mail(at)roma-center.de, Tel. 0551 388 763
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Mittwoch, 14. Juli 2021
Romani Rose sagt, wie es ist
che2001, 02:56h
Der Streit um Begrifflichkeiten wie "Zigeunersauce" oder die Strauß-Oper "Der Zigeunerbaron" ziehe die Thematisierung des Völkermords ins Lächerliche.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/antiziganismus-bericht-ein-bild-im-kopf-17435863.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/antiziganismus-bericht-ein-bild-im-kopf-17435863.html
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Dienstag, 13. Juli 2021
PRO ASYL prangert an: Schwarz-Rot trennt Flüchtlingsfamilien auf Jahre! PRO ASYL fordert: Das Warten muss ein Ende haben
che2001, 19:22h
Zum Ende der Legislaturperiode zieht PRO ASYL eine kritische Bilanz zum Familiennachzug für Geflüchtete und wirft der schwarz-roten Koalition vor, das Zusammenkommen von getrennten Flüchtlingsfamilien systematisch zu verhindern und Mütter, Väter und Kinder in schier endlose Warteschleifen zu verbannen. Aber: Das Grundrecht auf Familie gilt für alle, das Warten muss ein Ende haben.
Zum Ende der schwarz-roten Regierung müssen wir feststellen, dass das SPD-geführte Auswärtige Amt jede erdenkliche Hürde errichtet, um Flüchtlingsfamilien zu trennen. Das gilt für Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, ebenso wie für subsidiär Geschützte: Visumsverfahren verzögern sich aufgrund bürokratischer Hürden oder kaum zu erfüllender Voraussetzungen.
Und so warten weiterhin Tausende von Menschen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und anderen Ländern, die in Deutschland Schutz gefunden haben, darauf, dass ihre Familienmitglieder die gefährlichen Heimatländer oder Flüchtlingslager verlassen und nach Deutschland kommen können. Dieses jahrelange Warten prangert PRO ASYL an: "Das Warten muss ein Ende haben. Familien gehören zusammen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Es fehlt der politische Wille
Auf Betreiben der CDU/CSU war der Familiennachzug zu subsidiär Geschützen im Jahr 2016 zunächst ganz ausgesetzt und dann ab dem 1. August 2018 auf maximal 1.000 Menschen begrenzt worden. Doch selbst dieses geringe Kontingent wurde in den vergangenen drei Jahren von den deutschen Behörden nicht ausgeschöpft: Von August 2018 bis April 2021 sind zusammen rund 20.600 Visa für subsidiär Schutzberechtigte erteilt worden. In diesen 33 Monaten hätten es 33.000 Visa sein können, die Quote wurde also nur zu rund 62 Prozent erfüllt.
"Die Bundesregierung hat mit den gesetzlich eingezogenen Hürden zum Familiennachzug aus einem Grundrecht für alle einen Gnadenakt für wenige gemacht", kritisiert Günter Burkhardt. "Es fehlt der politische Wille, das Grundrecht auf Familie für alle zu realisieren."
Forderung: digitale Antragstellung der Visaanträge
Menschen aus Syrien, Eritrea und Afghanistan müssen oft in den deutschen Vertretungen der Nachbarländer die Visa für den Familiennachzug stellen und sich auf lange, gefährliche Reisen begeben. Doch allein der allererste Schritt im Verfahren, einen Termin zur Beantragung eines Visums zu bekommen, dauert oft über ein Jahr. Im Februar 2020 (neuere Zahlen liegen nicht vor) zum Beispiel betrug die Wartezeit für einen Termin zur Beantragung eines Visums in Addis Abeba, Durchgangsort vieler Eritreer, 13 Monate. Für Neu Delhi (afghanische Staatsangehörige) und Islamabad (pakistanische und afghanische Staatsangehörige) gab die Bundesregierung für den Stichtag Anfang April 2021 "über ein Jahr" an. Seit Juni 2017 ist die Botschaft in Kabul geschlossen.
Die ständigen Verzögerungen sind nicht nur der Corona-Epidemie geschuldet, sondern vor allem auch der veralteten Vorgehensweise des Auswärtigen Amts. "Das Auswärtige Amt weigert sich, ein effizientes Verfahren für die Beantragung und Bearbeitung der Visa zu entwickeln", sagt Günter Burkhardt und fordert: "Das Auswärtige Amt muss eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug nach Deutschland verlagern."
Leere Worte der Parteien
Dass es auch anders geht mit dem Familiennachzug zeigt der Umgang mit den Familien von zugewanderten Fachkräften in Deutschland: Fachkräfte müssen laut Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der Auslandvertretung einen Termin für den Antrag auf ein Visum bekommen, über den dann innerhalb von drei Wochen entschieden werden muss.
Interessant ist auch ein Blick auf die Wahlprogramme der Regierungsparteien. Die SPD fordert zwar das Grundrecht auf Familie ein. Ihr Außenminister hat jedoch alles getan, um die Antragstellung zu verhindern. Die CDU bezeichnet sich in ihrem Wahlprogramm als familienfreundliche Partei: "Familienfreundlichkeit ist Markenzeichen einer jeden unionsgeführten Bundesregierung." Doch für Familien von Geflüchteten scheint das nicht zu gelten. "Das Grundrecht auf Familie gilt für alle, nicht nur für deutsche Familien", betont hingegen Günter Burkhardt.
Lebensgefahr in Afghanistan
Zudem verhindert das Auswärtige Amt eventuelle Klagen gegen Visa-Entscheidungen, indem es in etwa nur so viele Termine vergeben lässt, wie Visaplätze zur Verfügung stehen: Denn ohne abgelehnte Anträge gibt es auch kaum negativen Entscheidungen, gegen die geklagt werden könnte.
In diesen Zeiten besonders schlimm sind die massiven Verzögerungen beim Familiennachzug in Afghanistan: Die westlichen Truppen ziehen ab, die Taliban rücken vor, das Leben für die Zivilbevölkerung wird zunehmend lebensgefährlich ? erst recht für Familien, von denen bekannt ist, dass der Vater "im Westen" lebt. Das gilt zum Beispiel für die Familie eines afghanischen Journalisten, der vor mehr als zwei Jahren floh, nachdem er von den Taliban wiederholt mit dem Tod bedroht worden war. Seine Angst um seine im Verborgenen lebende Familie wird in diesen Wochen immer größer.
Forderungen von PRO ASYL
Subsidiär Geschützte ? also zum Beispiel Syrer, die vor Krieg, Terror und Folter fliehen ? müssen mit GFK-Flüchtlingen (jenen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden) rechtlich gleichgestellt werden. Die Kontingentierung muss abgeschafft werden.
Zudem müssen die derzeit geltenden Gesetze umgesetzt und Verfahren dürfen nicht länger verzögert werden. Dafür müsste das Auswärtige Amt eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug stärker nach Deutschland verlagern. Anstatt bei den unterbesetzten Auslandsvertretungen könnten Anträge auf Familiennachzug direkt im Auswärtigen Amt bearbeitet werden, und auch lokale Ausländerbehörden könnten durch das Vorabzustimmungsverfahren frühzeitig eingebunden werden. All das würde die unerträglichen Wartezeiten enorm verkürzen und funktioniert bereits bei zugewanderten Fachkräften so, die ihre Familien nachholen. (Fachkräfte müssen laut Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der Auslandvertretung einen Termin für den Antrag auf ein Visum bekommen, über den dann innerhalb von drei Wochen entschieden werden muss.)
Minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht länger vom Familiennachzug ausgeschlossen werden: Wenn ein Kind oder Jugendlicher allein in Deutschland lebt, muss er oder sie das Recht haben, sowohl seine Eltern als auch seine Geschwister zu sich holen zu können.
Weitere Informationen unter Daten, Fakten und Hintergründe zum Familiennachzug.
Ausgewählte Einzelfälle
Journalist aus Afghanistan fürchtet um das Leben seiner Familie (Ahmed Hussein)
Ahmed Hussein* aus Afghanistan hat in seiner Heimat neun Jahre lang als Journalist gearbeitet, unter anderem für die Deutsche Welle. Aufgrund seines Berufs wurde er von den Taliban wiederholt mit dem Tod bedroht. Vor lauter Angst leben seine Frau und die Kinder im Verborgenen, seine vier Töchter und ein Sohn gehen seit rund drei Jahren nicht mehr zur Schule. Herr Hussein lebt seit 2019 als anerkannter Flüchtling in Deutschland und wartet seit fast zwei Jahren darauf, dass seine Familie überhaupt einen Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug stellen darf.
Im September 2019 hat er sich an die zuständige Deutsche Botschaft in Neu-Delhi gewandt, doch noch immer steht kein Termin für die Antragstellung eines Visums auf Familiennachzug fest ? also noch nicht einmal für den allerersten Schritt. Aufgrund der Pandemie war die Botschaft monatelang geschlossen. Ahmed Hussein besucht in seiner neuen Heimat Niedersachsen einen Sprachkurs, doch in Gedanken ist er bei seiner Familie. "Mein Körper ist hier, aber meine Seele ist in Afghanistan", sagt er. Der Familienvater hat furchtbar Angst um seine Liebsten, insbesondere wegen des Vorrückens der Taliban nach dem Abzug der westlichen Truppen. Die Familie ist in unmittelbarer Gefahr: "Wenn die Taliban in Kabul sind und meine Familie finden, ist sie tot."
*Pseudonym zum Schutz der Familie.
Vater sieht seinen Sohn das erste Mal, als dieser sieben Jahre alt ist (Habtemariam Tewelde)
Habtemariam Tewelde sagt, er führe seine Ehe nur noch telefonisch. Acht Jahre ist er bereits von seiner Frau getrennt. Sie war schwanger, als er seine Heimat Eritrea verließ, doch das wusste das Paar zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Seinen Sohn hat er bis Dezember 2020 noch nie gesehen gehabt. Frau und Kind sind von Eritrea aus ins Nachbarland Äthiopien geflüchtet. Ende vergangenen Jahres konnte Habtemariam Tewelde es sich nach jahrelangem Sparen endlich erlauben, nach Äthiopien zu fliegen, um die beiden wenigstens zu besuchen. Doch dann flog er alleine nach Deutschland zurück, denn noch immer liegt keine Entscheidung der Botschaft über den Familiennachzug vor, dabei liegt der Botschaftstermin bereits zwei Jahre zurück. "In Holland, Frankreich oder Schweden sind Familien innerhalb eines Jahres wiedervereint. Meine Frau fragt mich, warum Deutschland das nicht hinkriegt. Ich kann es ihr nicht erklären", sagt er.
Herr Tewelde ist seit Anfang 2016 anerkannter Flüchtling. Der Familiennachzug scheitert in erster Linie an fehlenden Unterlagen: So hat das Paar beispielsweise kirchlich geheiratet, wie es in Eritrea üblich ist. Der deutsche Staat verlangt für die Erteilung eines Visums auf Familiennachzug aber eine staatliche Heiratsurkunde. Um nachträglich ein staatliches Dokument zu erhalten, müsste sich Herr Tewelde an die eritreische Diktatur wenden, in der er gefoltert wurde ? an den Verfolgerstaat also, dem er entkommen ist.
Teenager wartet seit sechs Jahren auf seine Mutter und seine Geschwister (Hussein Husain)
Er war noch ein Kind, als er mit der Familie seines Onkels im Oktober 2015 nach Deutschland kam: Der Syrer Hussein Husain war damals zehn Jahre alt. Das Jugendamt Hannover übernahm die Vormundschaft für Hussein und stellte im Juni 2016 einen Asylantrag für ihn. Im Februar 2017 wurde ihm stattdessen der subsidiäre Schutz zuerkannt. Von März 2016 bis Juli 2018 hatte die Bundesregierung den Familiennachzug für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten allerdings vollständig ausgesetzt.
Seine Eltern und die drei minderjährigen Geschwister waren aufgrund der Sicherheitslage in Syrien in die Türkei geflohen. Sie buchten einen Termin bei der deutschen Botschaft. Doch sie erfuhren, dass nur die Anträge von Eltern zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen genehmigt werden würden. Das Recht auf den Nachzug eines Geschwisterkindes besteht in Deutschland nicht. Das bedeutet: Die Bundesregierung verlangt von Eltern, sich zwischen ihren Kindern zu entscheiden. Folglich entschied der Vater, allein den Nachzug zu seinem Sohn zu beantragen. Im Februar 2020 durfte er endlich einreisen ? er stellte selbst einen Asylantrag, wurde als subsidiär schutzberechtigt anerkannt und erst dadurch wurde der Weg frei, dass die Mutter von Hussein und die minderjährigen Geschwister ebenfalls einen Termin bei der Botschaft beantragen durften.
Im Februar 2021 konnten sie vorsprechen. Es dauerte weitere Monate, bis die Familie Anfang Juli endlich einreisen durfte. Hussein wartete seit fast 6 Jahren auf seine Mutter, Brüder und seine Schwester. Aus dem Kind ist mittlerweile ein Teenager geworden, dem die eigene Mutter bei der ersten Umarmung fremd erschien.
Zum Ende der schwarz-roten Regierung müssen wir feststellen, dass das SPD-geführte Auswärtige Amt jede erdenkliche Hürde errichtet, um Flüchtlingsfamilien zu trennen. Das gilt für Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, ebenso wie für subsidiär Geschützte: Visumsverfahren verzögern sich aufgrund bürokratischer Hürden oder kaum zu erfüllender Voraussetzungen.
Und so warten weiterhin Tausende von Menschen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und anderen Ländern, die in Deutschland Schutz gefunden haben, darauf, dass ihre Familienmitglieder die gefährlichen Heimatländer oder Flüchtlingslager verlassen und nach Deutschland kommen können. Dieses jahrelange Warten prangert PRO ASYL an: "Das Warten muss ein Ende haben. Familien gehören zusammen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Es fehlt der politische Wille
Auf Betreiben der CDU/CSU war der Familiennachzug zu subsidiär Geschützen im Jahr 2016 zunächst ganz ausgesetzt und dann ab dem 1. August 2018 auf maximal 1.000 Menschen begrenzt worden. Doch selbst dieses geringe Kontingent wurde in den vergangenen drei Jahren von den deutschen Behörden nicht ausgeschöpft: Von August 2018 bis April 2021 sind zusammen rund 20.600 Visa für subsidiär Schutzberechtigte erteilt worden. In diesen 33 Monaten hätten es 33.000 Visa sein können, die Quote wurde also nur zu rund 62 Prozent erfüllt.
"Die Bundesregierung hat mit den gesetzlich eingezogenen Hürden zum Familiennachzug aus einem Grundrecht für alle einen Gnadenakt für wenige gemacht", kritisiert Günter Burkhardt. "Es fehlt der politische Wille, das Grundrecht auf Familie für alle zu realisieren."
Forderung: digitale Antragstellung der Visaanträge
Menschen aus Syrien, Eritrea und Afghanistan müssen oft in den deutschen Vertretungen der Nachbarländer die Visa für den Familiennachzug stellen und sich auf lange, gefährliche Reisen begeben. Doch allein der allererste Schritt im Verfahren, einen Termin zur Beantragung eines Visums zu bekommen, dauert oft über ein Jahr. Im Februar 2020 (neuere Zahlen liegen nicht vor) zum Beispiel betrug die Wartezeit für einen Termin zur Beantragung eines Visums in Addis Abeba, Durchgangsort vieler Eritreer, 13 Monate. Für Neu Delhi (afghanische Staatsangehörige) und Islamabad (pakistanische und afghanische Staatsangehörige) gab die Bundesregierung für den Stichtag Anfang April 2021 "über ein Jahr" an. Seit Juni 2017 ist die Botschaft in Kabul geschlossen.
Die ständigen Verzögerungen sind nicht nur der Corona-Epidemie geschuldet, sondern vor allem auch der veralteten Vorgehensweise des Auswärtigen Amts. "Das Auswärtige Amt weigert sich, ein effizientes Verfahren für die Beantragung und Bearbeitung der Visa zu entwickeln", sagt Günter Burkhardt und fordert: "Das Auswärtige Amt muss eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug nach Deutschland verlagern."
Leere Worte der Parteien
Dass es auch anders geht mit dem Familiennachzug zeigt der Umgang mit den Familien von zugewanderten Fachkräften in Deutschland: Fachkräfte müssen laut Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der Auslandvertretung einen Termin für den Antrag auf ein Visum bekommen, über den dann innerhalb von drei Wochen entschieden werden muss.
Interessant ist auch ein Blick auf die Wahlprogramme der Regierungsparteien. Die SPD fordert zwar das Grundrecht auf Familie ein. Ihr Außenminister hat jedoch alles getan, um die Antragstellung zu verhindern. Die CDU bezeichnet sich in ihrem Wahlprogramm als familienfreundliche Partei: "Familienfreundlichkeit ist Markenzeichen einer jeden unionsgeführten Bundesregierung." Doch für Familien von Geflüchteten scheint das nicht zu gelten. "Das Grundrecht auf Familie gilt für alle, nicht nur für deutsche Familien", betont hingegen Günter Burkhardt.
Lebensgefahr in Afghanistan
Zudem verhindert das Auswärtige Amt eventuelle Klagen gegen Visa-Entscheidungen, indem es in etwa nur so viele Termine vergeben lässt, wie Visaplätze zur Verfügung stehen: Denn ohne abgelehnte Anträge gibt es auch kaum negativen Entscheidungen, gegen die geklagt werden könnte.
In diesen Zeiten besonders schlimm sind die massiven Verzögerungen beim Familiennachzug in Afghanistan: Die westlichen Truppen ziehen ab, die Taliban rücken vor, das Leben für die Zivilbevölkerung wird zunehmend lebensgefährlich ? erst recht für Familien, von denen bekannt ist, dass der Vater "im Westen" lebt. Das gilt zum Beispiel für die Familie eines afghanischen Journalisten, der vor mehr als zwei Jahren floh, nachdem er von den Taliban wiederholt mit dem Tod bedroht worden war. Seine Angst um seine im Verborgenen lebende Familie wird in diesen Wochen immer größer.
Forderungen von PRO ASYL
Subsidiär Geschützte ? also zum Beispiel Syrer, die vor Krieg, Terror und Folter fliehen ? müssen mit GFK-Flüchtlingen (jenen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden) rechtlich gleichgestellt werden. Die Kontingentierung muss abgeschafft werden.
Zudem müssen die derzeit geltenden Gesetze umgesetzt und Verfahren dürfen nicht länger verzögert werden. Dafür müsste das Auswärtige Amt eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug stärker nach Deutschland verlagern. Anstatt bei den unterbesetzten Auslandsvertretungen könnten Anträge auf Familiennachzug direkt im Auswärtigen Amt bearbeitet werden, und auch lokale Ausländerbehörden könnten durch das Vorabzustimmungsverfahren frühzeitig eingebunden werden. All das würde die unerträglichen Wartezeiten enorm verkürzen und funktioniert bereits bei zugewanderten Fachkräften so, die ihre Familien nachholen. (Fachkräfte müssen laut Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der Auslandvertretung einen Termin für den Antrag auf ein Visum bekommen, über den dann innerhalb von drei Wochen entschieden werden muss.)
Minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht länger vom Familiennachzug ausgeschlossen werden: Wenn ein Kind oder Jugendlicher allein in Deutschland lebt, muss er oder sie das Recht haben, sowohl seine Eltern als auch seine Geschwister zu sich holen zu können.
Weitere Informationen unter Daten, Fakten und Hintergründe zum Familiennachzug.
Ausgewählte Einzelfälle
Journalist aus Afghanistan fürchtet um das Leben seiner Familie (Ahmed Hussein)
Ahmed Hussein* aus Afghanistan hat in seiner Heimat neun Jahre lang als Journalist gearbeitet, unter anderem für die Deutsche Welle. Aufgrund seines Berufs wurde er von den Taliban wiederholt mit dem Tod bedroht. Vor lauter Angst leben seine Frau und die Kinder im Verborgenen, seine vier Töchter und ein Sohn gehen seit rund drei Jahren nicht mehr zur Schule. Herr Hussein lebt seit 2019 als anerkannter Flüchtling in Deutschland und wartet seit fast zwei Jahren darauf, dass seine Familie überhaupt einen Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug stellen darf.
Im September 2019 hat er sich an die zuständige Deutsche Botschaft in Neu-Delhi gewandt, doch noch immer steht kein Termin für die Antragstellung eines Visums auf Familiennachzug fest ? also noch nicht einmal für den allerersten Schritt. Aufgrund der Pandemie war die Botschaft monatelang geschlossen. Ahmed Hussein besucht in seiner neuen Heimat Niedersachsen einen Sprachkurs, doch in Gedanken ist er bei seiner Familie. "Mein Körper ist hier, aber meine Seele ist in Afghanistan", sagt er. Der Familienvater hat furchtbar Angst um seine Liebsten, insbesondere wegen des Vorrückens der Taliban nach dem Abzug der westlichen Truppen. Die Familie ist in unmittelbarer Gefahr: "Wenn die Taliban in Kabul sind und meine Familie finden, ist sie tot."
*Pseudonym zum Schutz der Familie.
Vater sieht seinen Sohn das erste Mal, als dieser sieben Jahre alt ist (Habtemariam Tewelde)
Habtemariam Tewelde sagt, er führe seine Ehe nur noch telefonisch. Acht Jahre ist er bereits von seiner Frau getrennt. Sie war schwanger, als er seine Heimat Eritrea verließ, doch das wusste das Paar zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Seinen Sohn hat er bis Dezember 2020 noch nie gesehen gehabt. Frau und Kind sind von Eritrea aus ins Nachbarland Äthiopien geflüchtet. Ende vergangenen Jahres konnte Habtemariam Tewelde es sich nach jahrelangem Sparen endlich erlauben, nach Äthiopien zu fliegen, um die beiden wenigstens zu besuchen. Doch dann flog er alleine nach Deutschland zurück, denn noch immer liegt keine Entscheidung der Botschaft über den Familiennachzug vor, dabei liegt der Botschaftstermin bereits zwei Jahre zurück. "In Holland, Frankreich oder Schweden sind Familien innerhalb eines Jahres wiedervereint. Meine Frau fragt mich, warum Deutschland das nicht hinkriegt. Ich kann es ihr nicht erklären", sagt er.
Herr Tewelde ist seit Anfang 2016 anerkannter Flüchtling. Der Familiennachzug scheitert in erster Linie an fehlenden Unterlagen: So hat das Paar beispielsweise kirchlich geheiratet, wie es in Eritrea üblich ist. Der deutsche Staat verlangt für die Erteilung eines Visums auf Familiennachzug aber eine staatliche Heiratsurkunde. Um nachträglich ein staatliches Dokument zu erhalten, müsste sich Herr Tewelde an die eritreische Diktatur wenden, in der er gefoltert wurde ? an den Verfolgerstaat also, dem er entkommen ist.
Teenager wartet seit sechs Jahren auf seine Mutter und seine Geschwister (Hussein Husain)
Er war noch ein Kind, als er mit der Familie seines Onkels im Oktober 2015 nach Deutschland kam: Der Syrer Hussein Husain war damals zehn Jahre alt. Das Jugendamt Hannover übernahm die Vormundschaft für Hussein und stellte im Juni 2016 einen Asylantrag für ihn. Im Februar 2017 wurde ihm stattdessen der subsidiäre Schutz zuerkannt. Von März 2016 bis Juli 2018 hatte die Bundesregierung den Familiennachzug für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten allerdings vollständig ausgesetzt.
Seine Eltern und die drei minderjährigen Geschwister waren aufgrund der Sicherheitslage in Syrien in die Türkei geflohen. Sie buchten einen Termin bei der deutschen Botschaft. Doch sie erfuhren, dass nur die Anträge von Eltern zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen genehmigt werden würden. Das Recht auf den Nachzug eines Geschwisterkindes besteht in Deutschland nicht. Das bedeutet: Die Bundesregierung verlangt von Eltern, sich zwischen ihren Kindern zu entscheiden. Folglich entschied der Vater, allein den Nachzug zu seinem Sohn zu beantragen. Im Februar 2020 durfte er endlich einreisen ? er stellte selbst einen Asylantrag, wurde als subsidiär schutzberechtigt anerkannt und erst dadurch wurde der Weg frei, dass die Mutter von Hussein und die minderjährigen Geschwister ebenfalls einen Termin bei der Botschaft beantragen durften.
Im Februar 2021 konnten sie vorsprechen. Es dauerte weitere Monate, bis die Familie Anfang Juli endlich einreisen durfte. Hussein wartete seit fast 6 Jahren auf seine Mutter, Brüder und seine Schwester. Aus dem Kind ist mittlerweile ein Teenager geworden, dem die eigene Mutter bei der ersten Umarmung fremd erschien.
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Afghanistan weigert sich, Abschiebungen zu akzeptieren
che2001, 13:34h
Die afghanische Regierung hat erklärt, dass sie in den nächsten 3 Monaten keine Abschiebungen aus Deutschland akzeptieren wird.
In der Bundesregierung scheint man diese Aussage nicht so absolut zu verstehen, sondern sie eher als "Bitte" aufzufassen, wie aus der Mail von Jutta Graf, der Referentin für Flüchtlingspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hervorgeht (Zitat aus einem Welt-Artikel: "Zunächst werde sich die Bundesregierung aber mit den europäischen Partnern über die Bitte aus Kabul austauschen").
Es bleibt abzuwarten, welchen Druck die Bundesregierung auf die afghanische Seite ausüben wird und wie ernst es letzterer mit ihrere Aussage, keine Abschiebungen zu akzeptieren, ist.
Statement des afghanischen Ministry of Refugees and Repatriations vom 11.07.2021
https://morr.gov.af/en/node/3938
Declaration Of MoRR Related To Stop Of Forced Return From Europe Temporarily
The escalation of violence by the terrorist group of Taliban in the country and the spread of the third wave of the COVID-19 have caused much economic and social unrest and created many challenges for the people.
Considering the security situation in the country, the Ministry of Refugees and Repatriations is concerned about the return of Afghan migrants and does not consider the current situation in the country condusive for the forced return of Afghan migrants until the security situation improves.
The leadership of the Ministry of Refugees and Repatriations has repeatedly expressed its strong reservations with host countries and international agencies in this regard.
Therefore, as a result of these efforts and after the consultation with the Ministry of Foreign Affairs and the Office of the National Security Council, the Ministry of Refugees and Repatriations has stopped the forced return of Afghan migrants from the EU and other European countries for the next three months.
The Afghan government has officially informed the host countries to stop the deportation from 08 July 2021 onwards.
The Government of Afghanistan took this action in relation to the Joint Declaration between Afghanistan and the European Union on Cooperation in the Field of Migration (JDMC), the Joint Declaration with Germany on Cooperation in the Field of Migration, and the bilateral and trilateral Memoranda of Understanding (MoUs) with Sweden, Norway, Finland, and France as well as Denmark, the United Kingdom, Switzerland, and the Netherlands.
Additionally, the Ministry of Refugees and Repatriations considers forced return as inappropriate in light of the increasing number of internally displaced people and due to aforementioned deteriorating security situation which led to a new wave of migration abroad.
In der Bundesregierung scheint man diese Aussage nicht so absolut zu verstehen, sondern sie eher als "Bitte" aufzufassen, wie aus der Mail von Jutta Graf, der Referentin für Flüchtlingspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hervorgeht (Zitat aus einem Welt-Artikel: "Zunächst werde sich die Bundesregierung aber mit den europäischen Partnern über die Bitte aus Kabul austauschen").
Es bleibt abzuwarten, welchen Druck die Bundesregierung auf die afghanische Seite ausüben wird und wie ernst es letzterer mit ihrere Aussage, keine Abschiebungen zu akzeptieren, ist.
Statement des afghanischen Ministry of Refugees and Repatriations vom 11.07.2021
https://morr.gov.af/en/node/3938
Declaration Of MoRR Related To Stop Of Forced Return From Europe Temporarily
The escalation of violence by the terrorist group of Taliban in the country and the spread of the third wave of the COVID-19 have caused much economic and social unrest and created many challenges for the people.
Considering the security situation in the country, the Ministry of Refugees and Repatriations is concerned about the return of Afghan migrants and does not consider the current situation in the country condusive for the forced return of Afghan migrants until the security situation improves.
The leadership of the Ministry of Refugees and Repatriations has repeatedly expressed its strong reservations with host countries and international agencies in this regard.
Therefore, as a result of these efforts and after the consultation with the Ministry of Foreign Affairs and the Office of the National Security Council, the Ministry of Refugees and Repatriations has stopped the forced return of Afghan migrants from the EU and other European countries for the next three months.
The Afghan government has officially informed the host countries to stop the deportation from 08 July 2021 onwards.
The Government of Afghanistan took this action in relation to the Joint Declaration between Afghanistan and the European Union on Cooperation in the Field of Migration (JDMC), the Joint Declaration with Germany on Cooperation in the Field of Migration, and the bilateral and trilateral Memoranda of Understanding (MoUs) with Sweden, Norway, Finland, and France as well as Denmark, the United Kingdom, Switzerland, and the Netherlands.
Additionally, the Ministry of Refugees and Repatriations considers forced return as inappropriate in light of the increasing number of internally displaced people and due to aforementioned deteriorating security situation which led to a new wave of migration abroad.
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Sonntag, 27. Juni 2021
Am 25. 06. 1876 vernichteten die Sioux, Arapaho und Cheyenne die 07. US Kavallerie
che2001, 00:36h
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Mittwoch, 16. Juni 2021
Das Boot ist voll
che2001, 11:49h
Das THEATER in der LIST aus Hannover möchte Sie hiermit auf das Theaterstück "DAS BOOT IST VOLL! " von Antonio Umberto Riccò aufmerksam machen,
das nun nach dem langen Lockdown wieder von Ihnen und anderen Veranstaltern, (z.B. Schulen) gebucht werden kann.
Das Boot ist voll !
Theatermonolog von Antonio Umberto Riccò nach der szenischen Lesung: ?Ein Morgen vor Lampedusa? mit Willi Schlüter als Vito Fiorino
Das Theaterstück ist thematisch und inhaltlich an die erfolgreiche szenische Lesung "Ein Morgen vor Lampedusa" angelehnt.
Das Theaterstück "DAS BOOT IST VOLL" geht jedoch über die Grenzen der dokumentarischen Beschreibung der Fakten hinaus,
die die Lesung prägen, und eröffnet eine gänzlich neue Perspektive auf die Folgen der Flüchtlingsbewegung in unserer Gesellschaft.
Aus nüchternen Zahlen und aus Schlagzeilen der Medien wird mit Vito ein Mensch auf der Bühne lebendig, mit Gefühlen, Widersprüchen und ehrlichen Fragen.
Am Beispiel von Vito Fiorino, der eine kleine Eisdiele auf Lampedusa betreibt, erlebt das Publikum die Auseinandersetzung
mit der Katastrophe und ihre noch nach Jahren spürbaren Folgen. Mitleid und Empathie, Zorn und Ohnmacht,
aber auch Hoffnung und Menschlichkeit prägen das Stück ?DAS BOOT IST VOLL?.
Es ist nicht die Beschreibung einer Heldentat, sondern der demütige Versuch einen Sinn in diesem Ereignis (und im Leben selbst) zu finden.
Langsam wird das Publikum verstehen, dass nur der Zufall Vito und seine Freunde vor diese Aufgabe gestellt hat.
Sie waren einfach da, wo auch wir hätten sein können. Sie haben nur das getan, was man tun musste - und wahrscheinlich die meisten Menschen auch tun würden.
So wird die Geschichte eine Auseinandersetzung mit unserer sozialen Verantwortung, unseren Werten und Widersprüchen.
Ich freue mich auf eine kreative Zusammenarbeit
Mit lieben Grüßen
THEATER in der LIST e.V.
Durch die Mitfinanzierung des der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung
können wir in ganz Niedersachsen eine gewisse Anzahl von Gastspielen zu einem Sonderpreis von nur 250,- ? pro Vorstellung* anbieten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie in Ihren Veröffentlichungen auf dieses tolle Angebot aufmerksam machen würden.
das nun nach dem langen Lockdown wieder von Ihnen und anderen Veranstaltern, (z.B. Schulen) gebucht werden kann.
Das Boot ist voll !
Theatermonolog von Antonio Umberto Riccò nach der szenischen Lesung: ?Ein Morgen vor Lampedusa? mit Willi Schlüter als Vito Fiorino
Das Theaterstück ist thematisch und inhaltlich an die erfolgreiche szenische Lesung "Ein Morgen vor Lampedusa" angelehnt.
Das Theaterstück "DAS BOOT IST VOLL" geht jedoch über die Grenzen der dokumentarischen Beschreibung der Fakten hinaus,
die die Lesung prägen, und eröffnet eine gänzlich neue Perspektive auf die Folgen der Flüchtlingsbewegung in unserer Gesellschaft.
Aus nüchternen Zahlen und aus Schlagzeilen der Medien wird mit Vito ein Mensch auf der Bühne lebendig, mit Gefühlen, Widersprüchen und ehrlichen Fragen.
Am Beispiel von Vito Fiorino, der eine kleine Eisdiele auf Lampedusa betreibt, erlebt das Publikum die Auseinandersetzung
mit der Katastrophe und ihre noch nach Jahren spürbaren Folgen. Mitleid und Empathie, Zorn und Ohnmacht,
aber auch Hoffnung und Menschlichkeit prägen das Stück ?DAS BOOT IST VOLL?.
Es ist nicht die Beschreibung einer Heldentat, sondern der demütige Versuch einen Sinn in diesem Ereignis (und im Leben selbst) zu finden.
Langsam wird das Publikum verstehen, dass nur der Zufall Vito und seine Freunde vor diese Aufgabe gestellt hat.
Sie waren einfach da, wo auch wir hätten sein können. Sie haben nur das getan, was man tun musste - und wahrscheinlich die meisten Menschen auch tun würden.
So wird die Geschichte eine Auseinandersetzung mit unserer sozialen Verantwortung, unseren Werten und Widersprüchen.
Ich freue mich auf eine kreative Zusammenarbeit
Mit lieben Grüßen
THEATER in der LIST e.V.
Durch die Mitfinanzierung des der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung
können wir in ganz Niedersachsen eine gewisse Anzahl von Gastspielen zu einem Sonderpreis von nur 250,- ? pro Vorstellung* anbieten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie in Ihren Veröffentlichungen auf dieses tolle Angebot aufmerksam machen würden.
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Donnerstag, 10. Juni 2021
Wegweisendes EuGH-Urteil zu subsidiärem Schutz
che2001, 14:41h
Der Europäische Gerichtshof hat heute über die Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes entschieden. Für Geflüchtete, insbesondere aus Afghanistan, ist das Urteil aus Luxemburg ein wichtiges Hoffnungszeichen
Die Richter*innen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben heute in einem Urteil festgestellt: Allein das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland eines Geflüchteten kann kein entscheidender Ausgangspunkt sein, um ihm einen Schutzstatus zuzuerkennen oder ihm abzusprechen, dass er Schutz benötigt. Es bedarf vielmehr einer quantitativen als auch qualitativen Gesamtwürdigung der Umstände.
Bei der Feststellung einer »ernsthaften individuellen Bedrohung« sei die Zahl der zivilen Opfer im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bevölkerung des betreffenden Gebiets im Rahmen eines bewaffneten Konflikts nicht mehr Ausgangbasis, sondern nur noch ein Kriterium unter vielen weiteren. Der Begriff »ernsthafte individuelle Bedrohung« des Lebens oder der Unversehrtheit der Person, die subsidiären Schutz beantragt, ist demnach weit auszulegen. Daher sei eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere derjenigen, die die Situation des Herkunftslands des Antragstellers kennzeichnen, erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte und die Dauer des Konflikts. Außerdem können das geografische Ausmaß der Lage willkürlicher Gewalt, der tatsächliche Zielort Schutzsuchender im Falle einer gedachten Rückkehr und die Aggression der Konfliktparteien gegen Zivilpersonen eine Rolle spielen.
Insbesondere afghanische Geflüchtete aus stark umkämpften Provinzen können vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH nun darauf hoffen, künftig subsidiären Schutz gewährt zu bekommen. ?Die bisherige Rechtsprechung in Deutschland ist der tatsächlichen Situation in Afghanistan nie gerecht geworden. Dies muss sich jetzt nach dem EuGH-Urteil ändern ? erst recht vor dem Hintergrund der sich weiter zuspitzenden Sicherheitslage am Hindukusch?, sagt Peter von Auer, Rechtpolitischer Referent von PRO ASYL.
Mit dem Urteil ist der Ansatz, der eine »ernsthafte individuelle Bedrohung« davon abhängig macht, ob das Verhältnis der Zahl ziviler Opfer zur Gesamtzahl der Bevölkerung des betreffenden Gebiets eine bestimmte Schwelle erreicht, nicht mit der EU-Richtlinie 2011/95 (= Qualifikationsrichtlinie) vereinbar.
Das Urteil des EuGH bedeutet eine zu vollziehende Kehrtwende für die Rechtspraxis der Bundesrepublik. Denn das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen bisherigen Urteilen von einem rein quantitativen Ansatz ausgegangen, der als ?body count? bezeichnet werden kann: Ausgangsbasis ist hierbei, wie viele zivile Opfer es im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Konfliktregion gibt. Wird dabei eine Mindestschwelle nicht erreicht, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Gewährung von subsidiärem Schutz von vornherein ausgeschlossen. Andere Faktoren, die einen bewaffneten Konflikt neben der Zahl der Opfer so gefährlich machen könnten, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Schutzstatus gegeben wären, können dann gar nicht berücksichtigt werden. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht den zugrunde zulegenden Mindestwert nie exakt beziffert.
Der Gerichtshof hat sich mit seinem heutigen Urteil einmal mehr als wahrer ?Hüter der europäischen Verträge? positioniert ? eine Rolle, die eigentlich der Europäischen Kommission zukommt. Doch während diese die Asyl- und Flüchtlingspolitik immer weiter verschärft, gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark und Griechenland, verteidigt der EuGH die grundlegenden Flüchtlings- und Menschenrechte. Nun muss auch Deutschland seine Rechtspraxis ändern, denn die Urteile des EuGH sind für alle nationalen Gerichte rechtlich bindend.
Vorabentscheidungsersuchen aus Baden-Württemberg
Grund für die EuGH-Entscheidung war ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2019. Dieser musste über die Klagen auf subsidiären Schutz von zwei afghanischen Staatsangehörigen entscheiden. Nach dem ?body-count-Ansatz? ist die Gewährung von subsidiärem Schutz auch für Afghan*innen ausgeschlossen. Weil der Verwaltungsgerichtshof im konkreten Fall anzweifelte, dass der body-count-Ansatz ausreiche, hat er den EuGH um Klärung gebeten. Dieser hat nun deutlich gemacht: Die zynische Rechnung des Bundesverwaltungsgerichts ? in Afghanistan stürben nicht genug Menschen, um davon ausgehen zu können, dass beispielsweise die beiden afghanischen Kläger bei einer Rückkehr in ihre Heimat tatsächlich in Gefahr wären ? kann so nicht länger aufrechterhalten werden.
Am 11. Februar 2021 hat Generalanwalt Priit Pikamäe bereits in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass eine rein quantitative Betrachtung im Sinne einer Mindestanzahl an zivilen Opfern nicht zur Grundlage der Bestimmung des Vorliegens der Voraussetzungen für Schutz (nach der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU, Art. 15 Buchst. c) gemacht werden kann. Die Beurteilung des Bedürfnisses nach internationalem Schutz müsse auch »nicht quantifizierbare Gesichtspunkte einbeziehen können wie z.B. jüngste Entwicklungen eines bewaffneten Konflikts, die, auch ohne bereits zu einem Anstieg der Opferzahlen geführt zu haben, signifikant genug sind, um die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens für die Zivilbevölkerung zu begründen«. Erforderlich sei eine »sowohl quantitative als auch qualitative Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen, die diesen Konflikt kennzeichnen«.
Der EuGH ist in seinem heutigen Urteil der Linie des Generalanwalts gefolgt.
Die Richter*innen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben heute in einem Urteil festgestellt: Allein das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland eines Geflüchteten kann kein entscheidender Ausgangspunkt sein, um ihm einen Schutzstatus zuzuerkennen oder ihm abzusprechen, dass er Schutz benötigt. Es bedarf vielmehr einer quantitativen als auch qualitativen Gesamtwürdigung der Umstände.
Bei der Feststellung einer »ernsthaften individuellen Bedrohung« sei die Zahl der zivilen Opfer im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bevölkerung des betreffenden Gebiets im Rahmen eines bewaffneten Konflikts nicht mehr Ausgangbasis, sondern nur noch ein Kriterium unter vielen weiteren. Der Begriff »ernsthafte individuelle Bedrohung« des Lebens oder der Unversehrtheit der Person, die subsidiären Schutz beantragt, ist demnach weit auszulegen. Daher sei eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere derjenigen, die die Situation des Herkunftslands des Antragstellers kennzeichnen, erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte und die Dauer des Konflikts. Außerdem können das geografische Ausmaß der Lage willkürlicher Gewalt, der tatsächliche Zielort Schutzsuchender im Falle einer gedachten Rückkehr und die Aggression der Konfliktparteien gegen Zivilpersonen eine Rolle spielen.
Insbesondere afghanische Geflüchtete aus stark umkämpften Provinzen können vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH nun darauf hoffen, künftig subsidiären Schutz gewährt zu bekommen. ?Die bisherige Rechtsprechung in Deutschland ist der tatsächlichen Situation in Afghanistan nie gerecht geworden. Dies muss sich jetzt nach dem EuGH-Urteil ändern ? erst recht vor dem Hintergrund der sich weiter zuspitzenden Sicherheitslage am Hindukusch?, sagt Peter von Auer, Rechtpolitischer Referent von PRO ASYL.
Mit dem Urteil ist der Ansatz, der eine »ernsthafte individuelle Bedrohung« davon abhängig macht, ob das Verhältnis der Zahl ziviler Opfer zur Gesamtzahl der Bevölkerung des betreffenden Gebiets eine bestimmte Schwelle erreicht, nicht mit der EU-Richtlinie 2011/95 (= Qualifikationsrichtlinie) vereinbar.
Das Urteil des EuGH bedeutet eine zu vollziehende Kehrtwende für die Rechtspraxis der Bundesrepublik. Denn das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen bisherigen Urteilen von einem rein quantitativen Ansatz ausgegangen, der als ?body count? bezeichnet werden kann: Ausgangsbasis ist hierbei, wie viele zivile Opfer es im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Konfliktregion gibt. Wird dabei eine Mindestschwelle nicht erreicht, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Gewährung von subsidiärem Schutz von vornherein ausgeschlossen. Andere Faktoren, die einen bewaffneten Konflikt neben der Zahl der Opfer so gefährlich machen könnten, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Schutzstatus gegeben wären, können dann gar nicht berücksichtigt werden. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht den zugrunde zulegenden Mindestwert nie exakt beziffert.
Der Gerichtshof hat sich mit seinem heutigen Urteil einmal mehr als wahrer ?Hüter der europäischen Verträge? positioniert ? eine Rolle, die eigentlich der Europäischen Kommission zukommt. Doch während diese die Asyl- und Flüchtlingspolitik immer weiter verschärft, gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark und Griechenland, verteidigt der EuGH die grundlegenden Flüchtlings- und Menschenrechte. Nun muss auch Deutschland seine Rechtspraxis ändern, denn die Urteile des EuGH sind für alle nationalen Gerichte rechtlich bindend.
Vorabentscheidungsersuchen aus Baden-Württemberg
Grund für die EuGH-Entscheidung war ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2019. Dieser musste über die Klagen auf subsidiären Schutz von zwei afghanischen Staatsangehörigen entscheiden. Nach dem ?body-count-Ansatz? ist die Gewährung von subsidiärem Schutz auch für Afghan*innen ausgeschlossen. Weil der Verwaltungsgerichtshof im konkreten Fall anzweifelte, dass der body-count-Ansatz ausreiche, hat er den EuGH um Klärung gebeten. Dieser hat nun deutlich gemacht: Die zynische Rechnung des Bundesverwaltungsgerichts ? in Afghanistan stürben nicht genug Menschen, um davon ausgehen zu können, dass beispielsweise die beiden afghanischen Kläger bei einer Rückkehr in ihre Heimat tatsächlich in Gefahr wären ? kann so nicht länger aufrechterhalten werden.
Am 11. Februar 2021 hat Generalanwalt Priit Pikamäe bereits in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass eine rein quantitative Betrachtung im Sinne einer Mindestanzahl an zivilen Opfern nicht zur Grundlage der Bestimmung des Vorliegens der Voraussetzungen für Schutz (nach der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU, Art. 15 Buchst. c) gemacht werden kann. Die Beurteilung des Bedürfnisses nach internationalem Schutz müsse auch »nicht quantifizierbare Gesichtspunkte einbeziehen können wie z.B. jüngste Entwicklungen eines bewaffneten Konflikts, die, auch ohne bereits zu einem Anstieg der Opferzahlen geführt zu haben, signifikant genug sind, um die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens für die Zivilbevölkerung zu begründen«. Erforderlich sei eine »sowohl quantitative als auch qualitative Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen, die diesen Konflikt kennzeichnen«.
Der EuGH ist in seinem heutigen Urteil der Linie des Generalanwalts gefolgt.
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Montag, 31. Mai 2021
Veranstaltung zum Thema medizinische Versorgung und Rechte von Geflüchteten
che2001, 18:50h
Hey,
diesen Donnerstag (03. Juni 2021 um 19 Uhr) wird es in der abschließenden Veranstaltung unserer aktuellen Reihe um das Thema ?Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG ? Ein Widerspruch zum menschenwürdigen Existenzminimum?? gehen. Schaut gerne vorbei!
Das Thema Gesundheit und medizinische Versorgung ist im letzten Corona-Jahr noch einmal besonders in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Trotzdem ist eine angemessene medizinische und sanitäre Versorgung in Deutschland für Viele immer noch nicht zugänglich. Insbesondere für illegalisierte und/oder geflüchtete Menschen ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung eingeschränkt oder mit Hürden und Gefahren verbunden. In diesem Zusammenhang hat u.a. das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum menschwürdigen Existenzminimum Ende 2019 erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des AsylbLG aufgeworfen.
In unserer Kooperationsveranstaltung mit dem Medinetz Göttingen, wollen wir die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete und Menschen ohne Papiere nach dem AsylbLG aus rechtlicher Sicht und durch Erfahrungsberichte des Medinetz beleuchten.
Das Medinetz setzt sich für eine gerechte medizinische Versorgung für Alle ein und bietet ehrenamtliche, medizinische Beratung und Unterstützung für Geflüchtete und Migrant*innen.
Zu Beginn der Veranstaltung wird die promovierte Juristin Dr. Katharina Dinter die rechtlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG darstellen und die Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völker-, Europa- und Verfassungsrecht hin untersuchen.
Dr. Katharina Dinter setzt sich auf ehrenamtlicher und wissenschaftlicher Ebene für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung Geflüchteter ein.
Anschließend werden zwei Expertinnen vom Medinetz Göttingen anhand von konkreten Fallbeispielen darstellen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung Geflüchteter in der Realität auswirken.
Um in einen interdisziplinären Austausch zu kommen, wird sich eine Diskussionsrunde anschließen, bei der Fragen von Zuschauer*innen möglich und erwünscht sind.
Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung gemeinsam mit den Referentinnen und vielen interessierten Zuschauer*innen!
Bei Interesse könnt ihr euch ganz einfach über unsere Homepage zur Veranstaltung anmelden: https://rlc-goettingen.de/gesundheitsversorgung-nach-dem-asylblg/
Liebe Grüße und vielleicht bis Donnerstag,
Eure Refugee Law Clinic Göttingen
___________________________
diesen Donnerstag (03. Juni 2021 um 19 Uhr) wird es in der abschließenden Veranstaltung unserer aktuellen Reihe um das Thema ?Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG ? Ein Widerspruch zum menschenwürdigen Existenzminimum?? gehen. Schaut gerne vorbei!
Das Thema Gesundheit und medizinische Versorgung ist im letzten Corona-Jahr noch einmal besonders in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Trotzdem ist eine angemessene medizinische und sanitäre Versorgung in Deutschland für Viele immer noch nicht zugänglich. Insbesondere für illegalisierte und/oder geflüchtete Menschen ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung eingeschränkt oder mit Hürden und Gefahren verbunden. In diesem Zusammenhang hat u.a. das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum menschwürdigen Existenzminimum Ende 2019 erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des AsylbLG aufgeworfen.
In unserer Kooperationsveranstaltung mit dem Medinetz Göttingen, wollen wir die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete und Menschen ohne Papiere nach dem AsylbLG aus rechtlicher Sicht und durch Erfahrungsberichte des Medinetz beleuchten.
Das Medinetz setzt sich für eine gerechte medizinische Versorgung für Alle ein und bietet ehrenamtliche, medizinische Beratung und Unterstützung für Geflüchtete und Migrant*innen.
Zu Beginn der Veranstaltung wird die promovierte Juristin Dr. Katharina Dinter die rechtlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG darstellen und die Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völker-, Europa- und Verfassungsrecht hin untersuchen.
Dr. Katharina Dinter setzt sich auf ehrenamtlicher und wissenschaftlicher Ebene für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung Geflüchteter ein.
Anschließend werden zwei Expertinnen vom Medinetz Göttingen anhand von konkreten Fallbeispielen darstellen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung Geflüchteter in der Realität auswirken.
Um in einen interdisziplinären Austausch zu kommen, wird sich eine Diskussionsrunde anschließen, bei der Fragen von Zuschauer*innen möglich und erwünscht sind.
Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung gemeinsam mit den Referentinnen und vielen interessierten Zuschauer*innen!
Bei Interesse könnt ihr euch ganz einfach über unsere Homepage zur Veranstaltung anmelden: https://rlc-goettingen.de/gesundheitsversorgung-nach-dem-asylblg/
Liebe Grüße und vielleicht bis Donnerstag,
Eure Refugee Law Clinic Göttingen
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Sonntag, 30. Mai 2021
Der Völkermord an den Hereros
che2001, 01:59h
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Freitag, 28. Mai 2021
Sexuelle Diskriminierung als Asylgrund - ein steiniger Weg ist zu gehen
che2001, 13:43h
Zwischenbericht des LSVD Niedersachsen/Bremen zum Kampf um die Anerkennung schwuler, lesbischer und diverser Geflüchteter
Am 26. März hat der LSVD an die Bundesminister Seehofer und Maas gleichlautende Schreiben zu den ?Outings schwuler bzw. bisexueller Asylbewerber durch Vertrauens-anwält*innen des AA im Auftrag des BAMF in Pakistan und Nigeria? gerichtet? (siehe PDF des Schreibens an Seehofer).
Dazu haben wir am Dienstagabend das auf den 12. Mai datierte gemeinsame Antwortschreiben von BMI und AA auf unser Schreiben erhalten (Siehe PDF).
Vorher hatte sich das BMI bereits ähnlich in einer Antwort auf eine schriftliche Frage von Frau Jelpke MdB geäußert:
https://www.lsvd.de/media/doc/5128/sf493.pdf
Dazu haben wir am Mittwoch eine Pressemitteilung veröffentlicht:
https://www.lsvd.de/de/ct/5153-Outings-queerer-Gefluechteter-Innenministerium-und-Auswaertiges-Amt-gestehen-Fehler-ein-und-sichern-Ueberpruefung-der-Verfahren-zu
Epd berichtete dazu (was von Bild Online (!) aufgegriffen wurde) :
https://www.evangelisch.de/inhalte/186653/26-05-2021/outings-homosexueller-fluechtlinge-bundesregierung-raeumt-fehler-ein
https://www.bild.de/lgbt/2021/lgbt/outings-schwuler-gefluechteter-bundesregierung-raeumt-fehler-ein-76524750.bild.html
Gestern ist nun ein ausführlicher Bericht Der Welt erschien ? der Journalist hatte auch mit einem der beiden Outing Opfer - dem Pakistaner Saad Khan (Name geändert) - gesprochen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article231403609/Schwule-Asylbewerber-offenbar-durch-Bundesregierung-zwangsgeoutet.html
Anwälte des Auswärtigen Amts haben offenbar homo- und bisexuelle Asylbewerber in ihren Herkunftsländern geoutet ? obwohl dort lange Inhaftierungen oder gar die Todesstrafe drohen. Dabei verstößt dieses Vorgehen gegen die Verfassung. Ein Betroffener erzählt seine Geschichte.
In einem der Fälle hat das BAMF dem geouteten Nigerianer in einem Abhilfebescheid den Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Nach dem Antwortschreiben von BMI und AA erwarten wir für die Zukunft ausdrücklich , dass die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss 2 BvR 1899/04 vom 26.01.2005 im Fall einer lesbischen Frau aus dem Libanon ) erfüllt und dass in den weiteren bekannten Outingfällen aus Pakistan, Tansania und Kamerun Aufgrund der geschaffenen Nachfluchtgründe der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird
Am 26. März hat der LSVD an die Bundesminister Seehofer und Maas gleichlautende Schreiben zu den ?Outings schwuler bzw. bisexueller Asylbewerber durch Vertrauens-anwält*innen des AA im Auftrag des BAMF in Pakistan und Nigeria? gerichtet? (siehe PDF des Schreibens an Seehofer).
Dazu haben wir am Dienstagabend das auf den 12. Mai datierte gemeinsame Antwortschreiben von BMI und AA auf unser Schreiben erhalten (Siehe PDF).
Vorher hatte sich das BMI bereits ähnlich in einer Antwort auf eine schriftliche Frage von Frau Jelpke MdB geäußert:
https://www.lsvd.de/media/doc/5128/sf493.pdf
Dazu haben wir am Mittwoch eine Pressemitteilung veröffentlicht:
https://www.lsvd.de/de/ct/5153-Outings-queerer-Gefluechteter-Innenministerium-und-Auswaertiges-Amt-gestehen-Fehler-ein-und-sichern-Ueberpruefung-der-Verfahren-zu
Epd berichtete dazu (was von Bild Online (!) aufgegriffen wurde) :
https://www.evangelisch.de/inhalte/186653/26-05-2021/outings-homosexueller-fluechtlinge-bundesregierung-raeumt-fehler-ein
https://www.bild.de/lgbt/2021/lgbt/outings-schwuler-gefluechteter-bundesregierung-raeumt-fehler-ein-76524750.bild.html
Gestern ist nun ein ausführlicher Bericht Der Welt erschien ? der Journalist hatte auch mit einem der beiden Outing Opfer - dem Pakistaner Saad Khan (Name geändert) - gesprochen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article231403609/Schwule-Asylbewerber-offenbar-durch-Bundesregierung-zwangsgeoutet.html
Anwälte des Auswärtigen Amts haben offenbar homo- und bisexuelle Asylbewerber in ihren Herkunftsländern geoutet ? obwohl dort lange Inhaftierungen oder gar die Todesstrafe drohen. Dabei verstößt dieses Vorgehen gegen die Verfassung. Ein Betroffener erzählt seine Geschichte.
In einem der Fälle hat das BAMF dem geouteten Nigerianer in einem Abhilfebescheid den Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Nach dem Antwortschreiben von BMI und AA erwarten wir für die Zukunft ausdrücklich , dass die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss 2 BvR 1899/04 vom 26.01.2005 im Fall einer lesbischen Frau aus dem Libanon ) erfüllt und dass in den weiteren bekannten Outingfällen aus Pakistan, Tansania und Kamerun Aufgrund der geschaffenen Nachfluchtgründe der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird
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