Dienstag, 12. Oktober 2021
"Lassen Sie Menschen nicht durchs Netz fallen!"
" LAG FW warnt mit einer Aktion vor dem Landtag vor drohenden Kürzungen bei Migrationsberatungsstellen"


Die Migrationsberatungsstellen in Niedersachsen drohen dem Rotstift der Landesregierung zum Opfer zu fallen. Bis zum Jahr 2023 sind Kürzungen der Landesmittel um 48 Prozent für diesen Bereich geplant.

Um ein Zeichen zu setzen und diesen Schritt zu verhindern, plant die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW)

für Donnerstag, 14. Oktober, ab 11:00 Uhr,

eine Kundgebung vor dem Landtag in Hannover, zu der wir Sie herzlich für eine Berichterstattung einladen.



Beschreibung der Aktion:

"Lassen Sie Menschen nicht durchs Netz fallen!"

Auf dem Vorplatz des Landtags wird ein Netz gespannt, das das Netzwerk der 200 Migrationsberatungsstellen symbolisieren soll. Dieses Netz leistet gute Arbeit für die Integration von Menschen. Sollten die Kürzungen wie geplant kommen, wird dieses Netz zusammenfallen und damit würde eine entscheidende Hilfe zur Integration von Migrant:innen wegbrechen.




Ab 11:00 Uhr wird es die Möglichkeit geben, Statements von Marco Brunotte, stellvertretender Vorsitzender der LAG FW und Vorsitzender AWO-Bezirksverband Hannover sowie von Berater*innen der Migrationsberatungsstellen zur aktuellen Lage zu erhalten.



Ab 12:00 Uhr haben die beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Dirk Toepffer und Johanne Modder sowie weitere Abgeordnete ihr Kommen zugesagt

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Ein besonderer Geburtstag: Das Alarmphone wird 7
Facebook
https://www.facebook.com/watchthemed.alarmphone/posts/3057323791208510

Twitter: https://twitter.com/alarm_phone/status/1447518820659343360?s=21

Find the statement in ENGL/FR/ITAL/ESP/GERM/ARAB below

Seit 2014 kämpfen wir für Bewegungsfreiheit: Das Alarmphone wird 7 Jahre alt

Heute gedenken wir der Toten und Vermissten des Schiffsunglücks, das
sich am 11. Oktober 2013 ereignete. An diesem Tag starben 268 Menschen
im zentralen Mittelmeer, innerhalb der maltesischen Such- und Rettungszone.
https://watchthemed.net/reports/view/32

Ein großes Fischerboot mit über 400 Menschen an Bord, hauptsächlich aus
Syrien, war von Zuwara/Libyen aus aufgebrochen. Sie fuhren nach Norden -
doch das Boot sank, nachdem es von einem libyschen Schiff aus beschossen
worden war. Viele Stunden vor dem Kentern des Bootes hatten die Menschen
an Bord die italienischen und maltesischen Behörden angerufen und über
ihre verzweifelte Situation informiert. Dennoch verzögerten sich die
Rettungsmaßnahmen um mehrere Stunden und die Patrouillenboote trafen
erst eine Stunde nach Sinken des Bootes ein. 212 Menschen wurden
gerettet, aber 268 Menschen starben. Ohne diese bewusste Verzögerung
hätten alle gerettet werden können.

Dies geschah nur 8 Tage nach einem anderen Schiffsunglück, das sich am
3. Oktober 2013 ereignete, als 368 Menschen in der Nähe von Lampedusa
starben.

Trotz des öffentlichen Aufschreis nach diesen Schiffsunglücken existiert
das gewalttätige Grenzregime, das diese Todesfälle verursacht hat, immer
noch; Tausende von Menschen sind seitdem im Mittelmeer ums Leben
gekommen. Wenn das für diese Toten verantwortliche Grenzregime
abgeschafft worden wäre, hätten viele Todesfälle verhindert werden können.

Die Schiffsunglücke vom Oktober 2013 waren für uns ein Wendepunkt. Wir
fragten uns: "Was wäre passiert, wenn das Nichtstun der Behörden in
Echtzeit beobachtet und überwacht worden wäre? Was wäre passiert, wenn
die Menschen auf dem Schiff einen zweiten Notruf an eine unabhängige
Telefon-Hotline hätten absetzen können, über die ein Team von
Mitgliedern der Zivilgesellschaft Alarm schlägt und sofort Druck auf die
Behörden ausübt, damit diese retten?"
https://alarmphone.org/wp-content/uploads/2015/10/Alarmphone-Aufruf-deutsch.pdf

Ein Jahr später, am 11. Oktober 2014, starteten wir dann unsere Arbeit
als Watch The Med Alarm Phone: eine selbstorganisierte Hotline in
Solidarität mit Menschen, die auf dem Meer unterwegs und in Not sind.
Seitdem ist unser Netzwerk aus Aktivist*innen von beiden Seiten des
Mittelmeers aus rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche im
Einsatz. Wir haben Menschen auf über 4.000 Booten in allen Regionen des
Mittelmeers, der Ägäis und des Atlantiks in Seenot geholfen.

Jeden Tag werden wir als transnationales Netzwerk Zeug*innen der Gewalt
des EU-Grenzregimes, der zahllosen Situationen unterlassener
Hilfeleistung durch staatliche Akteure und der Politik des
Ertrinkenlassens seitens der EU-Mitgliedsstaaten. Jeden Tag trauern wir
mit verzweifelten Familien und Freund*innen, die ihre Angehörigen
verloren haben. Wir versuchen, diejenigen zu unterstützen, die auf der
Suche nach ihren vermissten Freund*innen und Familienmitgliedern sind,
nachdem diese eine gefährliche Reise angetreten haben und verschwunden
sind.

Gleichzeitig erleben wir die Stärke der Menschen, die das Mittelmeer
überqueren und sich dem EU-Grenzregime widersetzen. Wir hören ihre
tapferen Stimmen am Telefon, wenn sie uns von der Mitte des Meeres aus
anrufen. Auch erhalten wir Nachrichten von Menschen, die es aus eigener
Kraft an die europäischen Küsten geschafft haben. Ihre Anrufe, ihre
Stimmen und ihre Kraft stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Sie
motivieren uns, diesen Kampf an ihrer Seite fortzusetzen.

Alle Erfahrungen, die wir in den letzten sieben Jahren gemacht haben,
bestärken uns in unserer Überzeugung, dass wir weitermachen müssen, und
zwar gemeinsam. Wir versprechen, dass wir weiter kämpfen werden: jeden
Tag und jede Stunde, gegen Europas rassistische Grenzen und für die
Bewegungsfreiheit aller.

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Sonntag, 19. September 2021
Der Unternehmer Suat Kaya erhält den "Dr. Matthias-Lange Fluchthilfepreis"
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. verleiht den diesjährigen Fluchthilfepreis an Suat Kaya. Der Unternehmer und Mitinhaber der Firma ?M & S Gebäudeservice GmbH? setzte sich während des syrischen Bürgerkriegs dafür ein, dass 48 Familienangehörigen von 17 seiner Mitarbeiter:innen im Rahmen des damals geltenden Landesaufnahmeprogramms legal nach Deutschland fliehen konnten. Er unterschrieb Verpflichtungserklärungen, damit den Familienangehörigen seiner Mitarbeiter:innen Visa erteilt werden konnten, und sorgte dafür, dass die Familienangehörigen nicht nur gefahrlos nach Deutschland einreisen, sondern auch bei der Aufnahme und während ihres Asylverfahrens in Deutschland vernünftig untergebracht und versorgt wurden. Damit ging er ein hohes finanzielles Risiko ein. Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie wurde der Fluchthilfepreis in Anwesenheit von Oberbürgermeister Belit Onay im Neuen Rathaus der Landeshauptstadt Hannover übergeben.

In ihrer Eingangsrede erinnerte die Vorsitzende des Flüchtlingsrats, Claire Deery, noch einmal den 2006 verstorbenen Namensstifter des Fluchthilfepreises, Dr. Matthias Lange, der unter Bezugnahme auf Hannah Ardendt ?eine Politik der Zivilisierung jenseits von identitätspolitischen Konstruktionen? gefordert hat, ?die den Vergleich und die Differenz gleichermaßen aushalten kann und lebendig werden lässt?. Die aktuellen Diskussionen um die Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan und Kürzungen der Landesmittel für die Migrationsberatung müssten ihm, wäre er noch am Leben, wie ein Déjà-vu erscheinen.

Oberbürgermeister Belit Onay zog Parallelen zur aktuellen Situation: ?Ein Preis für Fluchthilfe ? was könnte angesichts der humanitären Krise in Afghanistan aktueller sein?? Onay forderte die Bundesregierung auf, legale Fluchtwege zu ermöglichen und hierzu Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten zu treffen. Auch das Land Niedersachsen sei gefordert, endlich ein Aufnahmeprogramm aufzulegen, wie dies auch 2014 für Familienangehörige von Geflüchteten aus Syrien geschehen sei. Der Familiennachzug müsse entbürokratisiert und beschleunigt werden, ein Bleiberecht für hier lebende afghanische Geflüchtete sowie ein kategorischer Abschiebungsstopp nach Afghanistan seien überfällig. Anders als vor 20 Jahren gebe es heute eine breite zivilgesellschaftliche Unterstützung von Geflüchteten durch viele Kommunen und Bürger:innen: ?Der Fluchthilfepreis setzt ein Zeichen für die Menschen, die anderen in Not helfen und dabei persönliche Risiken eingehen. Das wird wieder deutlich am Einsatz von Herrn Kaya für Menschen aus Syrien. Hannover ist eine soziale, eine solidarische Stadt. Gemeinsam heißen wir die zu uns kommenden Menschen willkommen.?

Vorstandsmitglied Dündar Kelloglu würdigte in seiner Laudatio die Lebensleistung des Preisträgers: Die Familie von Suat Kaya stammt aus Kars im Nordosten der Türkei, nahe der Grenze zu Georgien, Armenien, Aserbaidschan und dem Iran. Viele Einwohner aus Kars sind Nachkommen von Flüchtlingen, die im Rahmen des 1. Weltkriegs aus der Region Kaukasus dorthin vertrieben wurden. Kars gehöre noch heute zu den liberalsten Provinzen der Türkei. Die Eltern von Suat Kaya zogen auf der Suche nach Arbeit zunächst nach Ankara um, wo sie in den 70er Jahren als Arbeiter für das Continentalwerk in Hannover angeworben wurden. Wie viele andere Arbeitsmigrant:innen wollte der Vater eigentlich nur für kurze Zeit in Hannover arbeiten und wieder in die Türkei zurückkehren. Deshalb sollte Suat Kaya in Ankara bleiben und zur Schule gehen. Als klar war, dass es doch kein Zurück gibt, wurde Suat Kaya mit 15 Jahren zu den Eltern nach Hannover geholt. Trotz der späten Einreise gelang es Suat Kaya, schnell die deutsche Sprache zu erlernen. Er machte in Hannover Abitur und schloss das Studium der Betriebswirtschaft mit Erfolg ab. Gemeinsam mit seinem Bruder gründete er die Forma ?M&S Gebäudeservice GmbH?, sie beschäftigt heute 250 Mitarbeiter:innen. Dündar Kelloglu: ?Mich hat beeindruckt, dass Suat Kaya für seine Mitarbeiter:innen auch ein Vorbild ist. Er sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter:innen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und sprachlich in Deutschland ankommen und an der Gesellschaft teilhaben. Nahezu alle 17 Familien, denen Suat Kaya die Aufnahme ermöglicht hat, stehen inzwischen auch wirtschaftlich auf eigenen Beinen und sorgen mit ihren Steuerzahlungen dafür, dass es uns allen gut geht.?

Suat Kaya griff diesen Gedanken in seiner Dankesrede auf: ?Wir sollten die neuen Migrant:innen, die nach Deutschland kommen, weil sie im Herkunftsland bedroht sind, Willkommen heißen. Sie werden hier heimisch werden, wie ich heimisch geworden bin.?

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Mittwoch, 21. Juli 2021
Fest des Lebens in Bremen - Solidarität mit den Geflüchteten aus Afrika!
Weitergeleiteter Beitrag.


Gerne möchte ich auf das ?Fest des Gedenkens und Feier des Lebens? in ?Gedenken an die Opfer der Festung Europa, von Polizeibrutalität und institutionellem Rassismus? hinweisen, das derzeit in Bremen stattfindet und vom Bremen Solidarity Center (BreSoC) e.V. und The indiginous people of Biafra (IPOB) in Kooperation mit der Initiative Together we are Bremen (TWAB) und dem Kulturzentrum Schlachthof e.V. organisiert wird. Leider hat die Auftaktveranstaltung zum Thema ?Koloniale Grenzen und afrikanische Renaissance? bereits stattgefunden. Eine Reihe weiterer Veranstaltungen steht jedoch auf dem Programm, darunter am 07.08. ein afrikanischer Maskenumzug durch Bremen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Saxinger



Fest des Gedenkens und Feier des Lebens

Podiumsdiskussionen, Gespräche, Straßenparade, Spoken Word, Musik

Download: Flyer und Poster

Gedenken an die Opfer der Festung Europa, von Polizeibrutalität und institutionellem Rassismus

Als Geflüchtete haben wir miterlebt, wie unsere Freund*innen und Familienmitglieder verhungert, ertrunken und gestorben sind. Einige von uns wurden vergewaltigt, einige wurden auf der Migrationsroute in Sklaverei und Zwangsarbeit verkauft. Sie hatten nie die Chance, ein würdiges Begräbnis zu bekommen selbst im Tod wurde ihnen ihre Menschenwürde verwehrt. In der Öffentlichkeit werden sie nur als bloße Nummern bezeichnet. So wie an den europäischen Grenzen viele Leben verloren gehen, so gehen auch auf dem europäischen Festland unzählige Leben von Schwarzen Menschen und People of Colour durch institutionellen Rassismus und Polizeibrutalität verloren. Mit diesem Festival wollen wir informieren und das Bewusstsein wachrufen für die humanitäre Krise, die sich hier abspielt. Wir wollen den auf dem Weg nach Europa verlorenen afrikanischen Menschen und den Opfern von Polizeibrutalität und institutionellem Rassismus gedenken und ihnen symbolisch einen würdigen Abschied bereiten. Gleichzeitig feiern wir das Leben derjenigen von uns hier, die die Brutalität dieses Systems überleben. Daher wird der Höhepunkt des Festivals neben Vorträgen und Diskussionen eine afrikanisch-kulturelle Straßenparade und Performance sein.

Programm:
[für Details bitte anklicken]

Koloniale Grenzen und afrikanische Renaissance am Donnerstag, 15. Juli 2021 um 18 Uhr

Initiativen gegen Polizeibrutalität ? für Offenlegung und Rechenschaftspflicht am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 18 Uhr

Afrikanische Diktator*innen und FRONTEX: Europäische Gatekeeper und die Migrationsrouten am Donnerstag, 5. August 2021 um 18 Uhr

Kämpfe und Erfahrungen von Frauen und Kindern in der Migration am Freitag, 6. August 2021 um 17 Uhr

Homofeindliche und transfeindliche Haltungen und Diskriminierung in Migrantischen und BIPoC-Gemeinschaften am Freitag, 6. August 2021 um 19:30 Uhr

Afrikanischer Maskenumzug am Samstag, 07. August 2021 um 14 Uhr

Spoken Word-Performance und Musik am Samstag, 07. August 2021 nach der Parade bis 22 Uhr

Organisiert von:
Bremen Solidarity Center (BreSoC) e.V. & The indiginous people of Biafra (IPOB)
In Kooperation mit:
Together we are Bremen (TWAB) & Kulturzentrum Schlachthof e.V.

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Dienstag, 20. Juli 2021
Bhakdi Antisemit
Es scheint so, dass da wirklich zusammenwächst was zusammengehört:

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/antisemitismus-goldegg-verlag-feuert-sucharit-bhakdi-li.171462

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Montag, 19. Juli 2021
Das deutsche Asylrecht - die schärfste Sache seit Erfindung der Guillotine
6-jährige Celler Romni mit Schwerbehinderung nachts abgeschoben
Gemeinsame Presseinformation von Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Roma Center e.V. und AK Asyl und Migration Celle, 19. Juli 2021

Celler Behörden schieben schwerbehindertes 6-jähriges Celler Mädchen nach Serbien ab, obwohl das Jugendamt seit Jahren für die Gesundheitsfürsorge des Kindes verantwortlich ist

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Roma Center e.V. und der AK Asyl und Migration Celle kritisieren die Abschiebung einer alleinerziehenden Romni mit ihrer schwer behinderten sechsjährigen Tochter nach Serbien scharf. Die Stadt Celle und die Abschiebebeamt:innen rückten für die Abschiebung Ende Juni nachts gegen 1.30 Uhr in der Wohnung von Mutter und Tochter an. Das 2015 in Celle geborene Mädchen leidet unter einer schweren Hörminderung mit verbundener Spracherwerbsstörung, einer Mikrozephalie und einer Hüftdysplasie. Das Landessozialamt hatte deswegen bei ihr einen Grad der Behinderung von 90 Prozent festgestellt. Das Celler Jugendamt war für das Mädchen seit mehren Jahren zur Unterstützung der Mutter als Ergänzungspflegerin für den Bereich der Gesundheitsfürsorge eingesetzt. Erst kürzlich waren dem Jugendamt vom Amtsgericht Celle weitere Aufgabenbereiche für das Kind übertragen worden.

Helga Habekost, AK Asyl und Migration Celle:

?Wie kann es sein, dass niedersächsische Behörden mit solch kühler Härte eine besonders schutzbedürftige Romni mit ihrer schwer behinderten Tochter abschieben ? noch dazu mitten in der Nacht -, während zeitgleich bei den Aktionswochen Vielfalt im Landkreis Celle mehrfach Veranstaltungen zum Antiziganismus organisiert wurden und die Wichtigkeit des Themas allerorten bekundet wird? Das Mädchen wurde nicht ohne Grund seit mehreren Jahren durch das Celler Jugendamt und die Caritas-Familienhilfe unterstützt, um die Rechte des Kindes zu wahren. Gab es hier ein vernetztes Versagen von Jugendamt, Familienhelferin, Gutachterin und Justiz? Es macht uns wütend und betroffen, dass die Ausländerbehörde der Stadt Celle trotz eines berechtigten Härtefallantrages weiterhin die Abschiebung betrieben hat. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Entscheidung des noch ausstehenden Asyl-Gerichtsverfahrens und der Härtefallkommission abzuwarten.

Dass die in der Wohnung verbliebenen persönlichen Sachen der Kleinfamilie nun (laut Hinweis der Ausländerbehörde) dem Wohnungsgeber zufallen sollen, hat ein weiteres ?Geschmäckle?.?

Seit sechseinhalb Jahren kümmern sich zahllose Menschen und Institutionen in Celle und weiteren Orten Niedersachsens um das 2015 in Celle geborene Kind, um ihm trotz der schweren Behinderung eine gute Gesundheitsversorgung und Bildungsteilhabe zu ermöglichen. Die Mutter des Kindes war zuvor vor schwerer physischer und psychischer Gewalt aus Serbien nach Niedersachsen geflüchtet. Das Mädchen wurde zuletzt in einem Förderkindergarten spezifisch unterrichtet und sollte anschließend entweder vom Jugendamt in eine heilpädagogische Einrichtung für Hörgeschädigte überführt werden oder eine Sprachheilschule besuchen. Mitte Juni hatte eine Unterstützerin einen Härtefallantrag für die Familie gestellt, damit sich die niedersächsische Härtefallkommission mit der besonderen humanitären Situation der Familie befassen kann.

Sebastian Rose, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:

?Die Celler Behörden schieben ein 6-jähriges schwerbehindertes Mädchens aus Celle nachts mit seiner Mutter in ein für sie völlig unbekanntes Land ab. Sie nehmen dafür eine schwere Kindeswohlgefährdung des Celler Mädchens nach der Abschiebung nach Serbien billigend in Kauf. Roma sind in Serbien in allen Bereichen des Lebens benachteiligt und müssen vielfach in slumähnlichen Quartieren leben. Das Mädchen wird dort keine ausreichend kindgerechte Entwicklungschance haben. Nicht umsonst hat das Celler Amtsgericht vor mehreren Jahren eine Ergänzungspflegschaft durch das Jugendamt angeordnet, um die Mutter zu unterstützen.
Wir fordern die sofortige Rückholung der kleinen Familie nach Celle, damit sich Mutter und Kind weiter so entwickeln können, wie es menschenrechtlich geboten ist! In Serbien droht ihnen baldige Verelendung.?

Die Mutter des Kindes war selbst in psychiatrischer Behandlung. Noch einen Tag vor der nächtlichen Abschiebung befand sie sich in Behandlung bei der Celler Psychiatrischen Institutsambulanz, ohne vom Abschiebetermin zu wissen. Es besteht der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Celler Fachklinik überwies die Patientin zur weiteren Abklärung (mit Sprachmittler:in) an die Wahrendorffschen Kliniken Hannover, wo bald die weitere Behandlung erfolgen sollte.

Roma Center e.V.:

?Während bundesweit über das Ausmaß des Antiziganismus in Deutschland gesprochen wird, schieben niedersächsische Behörden erneut zwei besonders schutzbedürftige Romnja ins Elend ab. Erst vor wenigen Wochen hat die Unabhängige Kommission Antiziganismus, die von der Bundesregierung 2019 eingesetzt worden ist, ihre umfassenden Empfehlungen der Bundesregierung übergeben, die im Bundestag und in der Bundespressekonferenz vorgestellt worden sind. Die Fälle des Roma Center/ Roma Antidiscrimination Networks sind in den Bericht der Kommission eingeflossen. Die Kommission fordert einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Roma.?

Flüchtlingsrat Niedersachsen, AK Asyl und Migration Celle sowie das Roma Center fordern die Rückkehr der Familie und schließen sich der Forderung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus nach einem vollständigen Abschiebestopp für Roma an.
Kontakt

AK Asyl und Migration Celle, Helga Habekost, helga_habekost(at)yahoo.de, Tel. 05 141 20 51 663

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Sebastian Rose, Tel. 0511 98 24 60 34, ab Mittwoch: 0511 98 24 60 30, sr(at)nds-fluerat.org, nds(at)nds-fluerat.org,

Roma Center e.V., mail(at)roma-center.de, Tel. 0551 388 763

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Mittwoch, 14. Juli 2021
Romani Rose sagt, wie es ist
Der Streit um Begrifflichkeiten wie "Zigeunersauce" oder die Strauß-Oper "Der Zigeunerbaron" ziehe die Thematisierung des Völkermords ins Lächerliche.


https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/antiziganismus-bericht-ein-bild-im-kopf-17435863.html

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Dienstag, 13. Juli 2021
PRO ASYL prangert an: Schwarz-Rot trennt Flüchtlingsfamilien auf Jahre! PRO ASYL fordert: Das Warten muss ein Ende haben
Zum Ende der Legislaturperiode zieht PRO ASYL eine kritische Bilanz zum Familiennachzug für Geflüchtete und wirft der schwarz-roten Koalition vor, das Zusammenkommen von getrennten Flüchtlingsfamilien systematisch zu verhindern und Mütter, Väter und Kinder in schier endlose Warteschleifen zu verbannen. Aber: Das Grundrecht auf Familie gilt für alle, das Warten muss ein Ende haben.

Zum Ende der schwarz-roten Regierung müssen wir feststellen, dass das SPD-geführte Auswärtige Amt jede erdenkliche Hürde errichtet, um Flüchtlingsfamilien zu trennen. Das gilt für Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, ebenso wie für subsidiär Geschützte: Visumsverfahren verzögern sich aufgrund bürokratischer Hürden oder kaum zu erfüllender Voraussetzungen.
Und so warten weiterhin Tausende von Menschen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und anderen Ländern, die in Deutschland Schutz gefunden haben, darauf, dass ihre Familienmitglieder die gefährlichen Heimatländer oder Flüchtlingslager verlassen und nach Deutschland kommen können. Dieses jahrelange Warten prangert PRO ASYL an: "Das Warten muss ein Ende haben. Familien gehören zusammen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Es fehlt der politische Wille

Auf Betreiben der CDU/CSU war der Familiennachzug zu subsidiär Geschützen im Jahr 2016 zunächst ganz ausgesetzt und dann ab dem 1. August 2018 auf maximal 1.000 Menschen begrenzt worden. Doch selbst dieses geringe Kontingent wurde in den vergangenen drei Jahren von den deutschen Behörden nicht ausgeschöpft: Von August 2018 bis April 2021 sind zusammen rund 20.600 Visa für subsidiär Schutzberechtigte erteilt worden. In diesen 33 Monaten hätten es 33.000 Visa sein können, die Quote wurde also nur zu rund 62 Prozent erfüllt.

"Die Bundesregierung hat mit den gesetzlich eingezogenen Hürden zum Familiennachzug aus einem Grundrecht für alle einen Gnadenakt für wenige gemacht", kritisiert Günter Burkhardt. "Es fehlt der politische Wille, das Grundrecht auf Familie für alle zu realisieren."

Forderung: digitale Antragstellung der Visaanträge

Menschen aus Syrien, Eritrea und Afghanistan müssen oft in den deutschen Vertretungen der Nachbarländer die Visa für den Familiennachzug stellen und sich auf lange, gefährliche Reisen begeben. Doch allein der allererste Schritt im Verfahren, einen Termin zur Beantragung eines Visums zu bekommen, dauert oft über ein Jahr. Im Februar 2020 (neuere Zahlen liegen nicht vor) zum Beispiel betrug die Wartezeit für einen Termin zur Beantragung eines Visums in Addis Abeba, Durchgangsort vieler Eritreer, 13 Monate. Für Neu Delhi (afghanische Staatsangehörige) und Islamabad (pakistanische und afghanische Staatsangehörige) gab die Bundesregierung für den Stichtag Anfang April 2021 "über ein Jahr" an. Seit Juni 2017 ist die Botschaft in Kabul geschlossen.

Die ständigen Verzögerungen sind nicht nur der Corona-Epidemie geschuldet, sondern vor allem auch der veralteten Vorgehensweise des Auswärtigen Amts. "Das Auswärtige Amt weigert sich, ein effizientes Verfahren für die Beantragung und Bearbeitung der Visa zu entwickeln", sagt Günter Burkhardt und fordert: "Das Auswärtige Amt muss eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug nach Deutschland verlagern."

Leere Worte der Parteien

Dass es auch anders geht mit dem Familiennachzug zeigt der Umgang mit den Familien von zugewanderten Fachkräften in Deutschland: Fachkräfte müssen laut Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der Auslandvertretung einen Termin für den Antrag auf ein Visum bekommen, über den dann innerhalb von drei Wochen entschieden werden muss.

Interessant ist auch ein Blick auf die Wahlprogramme der Regierungsparteien. Die SPD fordert zwar das Grundrecht auf Familie ein. Ihr Außenminister hat jedoch alles getan, um die Antragstellung zu verhindern. Die CDU bezeichnet sich in ihrem Wahlprogramm als familienfreundliche Partei: "Familienfreundlichkeit ist Markenzeichen einer jeden unionsgeführten Bundesregierung." Doch für Familien von Geflüchteten scheint das nicht zu gelten. "Das Grundrecht auf Familie gilt für alle, nicht nur für deutsche Familien", betont hingegen Günter Burkhardt.

Lebensgefahr in Afghanistan

Zudem verhindert das Auswärtige Amt eventuelle Klagen gegen Visa-Entscheidungen, indem es in etwa nur so viele Termine vergeben lässt, wie Visaplätze zur Verfügung stehen: Denn ohne abgelehnte Anträge gibt es auch kaum negativen Entscheidungen, gegen die geklagt werden könnte.

In diesen Zeiten besonders schlimm sind die massiven Verzögerungen beim Familiennachzug in Afghanistan: Die westlichen Truppen ziehen ab, die Taliban rücken vor, das Leben für die Zivilbevölkerung wird zunehmend lebensgefährlich ? erst recht für Familien, von denen bekannt ist, dass der Vater "im Westen" lebt. Das gilt zum Beispiel für die Familie eines afghanischen Journalisten, der vor mehr als zwei Jahren floh, nachdem er von den Taliban wiederholt mit dem Tod bedroht worden war. Seine Angst um seine im Verborgenen lebende Familie wird in diesen Wochen immer größer.

Forderungen von PRO ASYL

Subsidiär Geschützte ? also zum Beispiel Syrer, die vor Krieg, Terror und Folter fliehen ? müssen mit GFK-Flüchtlingen (jenen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden) rechtlich gleichgestellt werden. Die Kontingentierung muss abgeschafft werden.

Zudem müssen die derzeit geltenden Gesetze umgesetzt und Verfahren dürfen nicht länger verzögert werden. Dafür müsste das Auswärtige Amt eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug stärker nach Deutschland verlagern. Anstatt bei den unterbesetzten Auslandsvertretungen könnten Anträge auf Familiennachzug direkt im Auswärtigen Amt bearbeitet werden, und auch lokale Ausländerbehörden könnten durch das Vorabzustimmungsverfahren frühzeitig eingebunden werden. All das würde die unerträglichen Wartezeiten enorm verkürzen und funktioniert bereits bei zugewanderten Fachkräften so, die ihre Familien nachholen. (Fachkräfte müssen laut Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der Auslandvertretung einen Termin für den Antrag auf ein Visum bekommen, über den dann innerhalb von drei Wochen entschieden werden muss.)

Minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht länger vom Familiennachzug ausgeschlossen werden: Wenn ein Kind oder Jugendlicher allein in Deutschland lebt, muss er oder sie das Recht haben, sowohl seine Eltern als auch seine Geschwister zu sich holen zu können.

Weitere Informationen unter Daten, Fakten und Hintergründe zum Familiennachzug.


Ausgewählte Einzelfälle

Journalist aus Afghanistan fürchtet um das Leben seiner Familie (Ahmed Hussein)
Ahmed Hussein* aus Afghanistan hat in seiner Heimat neun Jahre lang als Journalist gearbeitet, unter anderem für die Deutsche Welle. Aufgrund seines Berufs wurde er von den Taliban wiederholt mit dem Tod bedroht. Vor lauter Angst leben seine Frau und die Kinder im Verborgenen, seine vier Töchter und ein Sohn gehen seit rund drei Jahren nicht mehr zur Schule. Herr Hussein lebt seit 2019 als anerkannter Flüchtling in Deutschland und wartet seit fast zwei Jahren darauf, dass seine Familie überhaupt einen Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug stellen darf.

Im September 2019 hat er sich an die zuständige Deutsche Botschaft in Neu-Delhi gewandt, doch noch immer steht kein Termin für die Antragstellung eines Visums auf Familiennachzug fest ? also noch nicht einmal für den allerersten Schritt. Aufgrund der Pandemie war die Botschaft monatelang geschlossen. Ahmed Hussein besucht in seiner neuen Heimat Niedersachsen einen Sprachkurs, doch in Gedanken ist er bei seiner Familie. "Mein Körper ist hier, aber meine Seele ist in Afghanistan", sagt er. Der Familienvater hat furchtbar Angst um seine Liebsten, insbesondere wegen des Vorrückens der Taliban nach dem Abzug der westlichen Truppen. Die Familie ist in unmittelbarer Gefahr: "Wenn die Taliban in Kabul sind und meine Familie finden, ist sie tot."
*Pseudonym zum Schutz der Familie.

Vater sieht seinen Sohn das erste Mal, als dieser sieben Jahre alt ist (Habtemariam Tewelde)
Habtemariam Tewelde sagt, er führe seine Ehe nur noch telefonisch. Acht Jahre ist er bereits von seiner Frau getrennt. Sie war schwanger, als er seine Heimat Eritrea verließ, doch das wusste das Paar zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Seinen Sohn hat er bis Dezember 2020 noch nie gesehen gehabt. Frau und Kind sind von Eritrea aus ins Nachbarland Äthiopien geflüchtet. Ende vergangenen Jahres konnte Habtemariam Tewelde es sich nach jahrelangem Sparen endlich erlauben, nach Äthiopien zu fliegen, um die beiden wenigstens zu besuchen. Doch dann flog er alleine nach Deutschland zurück, denn noch immer liegt keine Entscheidung der Botschaft über den Familiennachzug vor, dabei liegt der Botschaftstermin bereits zwei Jahre zurück. "In Holland, Frankreich oder Schweden sind Familien innerhalb eines Jahres wiedervereint. Meine Frau fragt mich, warum Deutschland das nicht hinkriegt. Ich kann es ihr nicht erklären", sagt er.

Herr Tewelde ist seit Anfang 2016 anerkannter Flüchtling. Der Familiennachzug scheitert in erster Linie an fehlenden Unterlagen: So hat das Paar beispielsweise kirchlich geheiratet, wie es in Eritrea üblich ist. Der deutsche Staat verlangt für die Erteilung eines Visums auf Familiennachzug aber eine staatliche Heiratsurkunde. Um nachträglich ein staatliches Dokument zu erhalten, müsste sich Herr Tewelde an die eritreische Diktatur wenden, in der er gefoltert wurde ? an den Verfolgerstaat also, dem er entkommen ist.

Teenager wartet seit sechs Jahren auf seine Mutter und seine Geschwister (Hussein Husain)
Er war noch ein Kind, als er mit der Familie seines Onkels im Oktober 2015 nach Deutschland kam: Der Syrer Hussein Husain war damals zehn Jahre alt. Das Jugendamt Hannover übernahm die Vormundschaft für Hussein und stellte im Juni 2016 einen Asylantrag für ihn. Im Februar 2017 wurde ihm stattdessen der subsidiäre Schutz zuerkannt. Von März 2016 bis Juli 2018 hatte die Bundesregierung den Familiennachzug für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten allerdings vollständig ausgesetzt.

Seine Eltern und die drei minderjährigen Geschwister waren aufgrund der Sicherheitslage in Syrien in die Türkei geflohen. Sie buchten einen Termin bei der deutschen Botschaft. Doch sie erfuhren, dass nur die Anträge von Eltern zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen genehmigt werden würden. Das Recht auf den Nachzug eines Geschwisterkindes besteht in Deutschland nicht. Das bedeutet: Die Bundesregierung verlangt von Eltern, sich zwischen ihren Kindern zu entscheiden. Folglich entschied der Vater, allein den Nachzug zu seinem Sohn zu beantragen. Im Februar 2020 durfte er endlich einreisen ? er stellte selbst einen Asylantrag, wurde als subsidiär schutzberechtigt anerkannt und erst dadurch wurde der Weg frei, dass die Mutter von Hussein und die minderjährigen Geschwister ebenfalls einen Termin bei der Botschaft beantragen durften.

Im Februar 2021 konnten sie vorsprechen. Es dauerte weitere Monate, bis die Familie Anfang Juli endlich einreisen durfte. Hussein wartete seit fast 6 Jahren auf seine Mutter, Brüder und seine Schwester. Aus dem Kind ist mittlerweile ein Teenager geworden, dem die eigene Mutter bei der ersten Umarmung fremd erschien.

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Afghanistan weigert sich, Abschiebungen zu akzeptieren
Die afghanische Regierung hat erklärt, dass sie in den nächsten 3 Monaten keine Abschiebungen aus Deutschland akzeptieren wird.



In der Bundesregierung scheint man diese Aussage nicht so absolut zu verstehen, sondern sie eher als "Bitte" aufzufassen, wie aus der Mail von Jutta Graf, der Referentin für Flüchtlingspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hervorgeht (Zitat aus einem Welt-Artikel: "Zunächst werde sich die Bundesregierung aber mit den europäischen Partnern über die Bitte aus Kabul austauschen").

Es bleibt abzuwarten, welchen Druck die Bundesregierung auf die afghanische Seite ausüben wird und wie ernst es letzterer mit ihrere Aussage, keine Abschiebungen zu akzeptieren, ist.

Statement des afghanischen Ministry of Refugees and Repatriations vom 11.07.2021

https://morr.gov.af/en/node/3938

Declaration Of MoRR Related To Stop Of Forced Return From Europe Temporarily

The escalation of violence by the terrorist group of Taliban in the country and the spread of the third wave of the COVID-19 have caused much economic and social unrest and created many challenges for the people.

Considering the security situation in the country, the Ministry of Refugees and Repatriations is concerned about the return of Afghan migrants and does not consider the current situation in the country condusive for the forced return of Afghan migrants until the security situation improves.

The leadership of the Ministry of Refugees and Repatriations has repeatedly expressed its strong reservations with host countries and international agencies in this regard.

Therefore, as a result of these efforts and after the consultation with the Ministry of Foreign Affairs and the Office of the National Security Council, the Ministry of Refugees and Repatriations has stopped the forced return of Afghan migrants from the EU and other European countries for the next three months.

The Afghan government has officially informed the host countries to stop the deportation from 08 July 2021 onwards.

The Government of Afghanistan took this action in relation to the Joint Declaration between Afghanistan and the European Union on Cooperation in the Field of Migration (JDMC), the Joint Declaration with Germany on Cooperation in the Field of Migration, and the bilateral and trilateral Memoranda of Understanding (MoUs) with Sweden, Norway, Finland, and France as well as Denmark, the United Kingdom, Switzerland, and the Netherlands.

Additionally, the Ministry of Refugees and Repatriations considers forced return as inappropriate in light of the increasing number of internally displaced people and due to aforementioned deteriorating security situation which led to a new wave of migration abroad.

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Sonntag, 27. Juni 2021
Am 25. 06. 1876 vernichteten die Sioux, Arapaho und Cheyenne die 07. US Kavallerie
https://www.youtube.com/watch?v=oY_a-HjdiOE

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