Montag, 4. Januar 2021
Keine Auslieferung von Julian Assange an die USA
Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange soll nicht an die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Londoner Gericht soeben und lehnte damit den US-Auslieferungsantrag ab. Dem 49-Jährigen hätten in Amerika im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft gedroht. Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Eine Revision ist noch möglich.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hatte gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein am 30. Januar 2020 Asyl für Assange in Deutschland gefordert. Der Forderung schlossen sich im Februar 2020 viele weitere Menschenrechtsorganisationen an. Auch die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin setzte sich dafür ein, Assange notfalls Asyl in Deutschland zu gewähren.

Der gebürtige Australier Assange hatte über seine Enthüllungsplattform WikiLeaks Hunderttausende geheime Dokumente über Kriegsverbrechen veröffentlicht. US-Ermittlern und westlichen Sicherheitskreisen gilt Assange damit als Staatsfeind. Um einer Auslieferung zu entgehen, hatte sich Assange in die Botschaft Ecuadors geflüchtet und dort sieben Jahre gelebt, bevor ihm 2019 das Asyl entzogen wurde. Er wurde festgenommen und kam in ein Londoner Hochsicherheitsgefängnis.

Der Rechtsstreit dürfte jedoch weitergehen, denn gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Nach einer weiteren Instanz könnte das Verfahren vor den britischen Supreme Court gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen.

Der Wikileaks-Gründer saß bereits seit rund eineinhalb Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der britischen Hauptstadt in Einzelhaft, wo er nach Aussagen von Prof. Melzer, UN-Sonderberichterstatter über Folter, misshandelt wurde: „Er zeigt alle Symptome, die typisch sind für eine Person, die psychischer Folter ausgesetzt ist“, so Melzer. Er durfte nur sehr eingeschränkt Besuch empfangen, auch Telefonate nach draußen waren nicht unbegrenzt möglich.

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Mittwoch, 16. Dezember 2020
Der iranische Blogger Ruhollah Zam wurde hingerichtet
Unterstützung für die Kämpfenden Irans! Solidarität ist eine Waffe.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/iranischer-blogger-ruhollah-zam-hingerichtet-17098721.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

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Samstag, 12. Dezember 2020
Die Corona-Strategie der Bundesregierung
Ein ursprünglich vertrauliches Strategiepapier ist inzwischen öffentlich zugänglich:

https://fragdenstaat.de/dokumente/4123-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen/

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Dienstag, 8. Dezember 2020
Schwedens Sonderweg erweist sich als Selbstschuss
Statt zur Herdenimmunität führte Schwedens Sonderweg zu einem katastrophalen Ergebnis:

https://web.de/magazine/news/coronavirus/corona-schweden-infizierte-tote-herdenimmunitaet-35334096

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Montag, 30. November 2020
Europa hätte von Afrika lernen können
https://www.spiegel.de/politik/ausland/aminata-toure-wie-europa-auf-afrika-blickt-hat-mit-der-realitaet-nichts-zu-tun-a-b9ee99c3-b9c2-4e3b-90e9-465904939216?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

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Donnerstag, 19. November 2020
Der Spahn, seine Infektion und was das mit verantwortungsvollem Umgang zu tun hat
Allenthalben häufen sich die Meldungen von dilettantischem Umgang der Behörden mit den Sicherheitsmaßnahmen zur Pandemie. Es sieht so aus dass zwar viel von den BürgerInnen verlangt wird, die Staatsorgane selbst hinter ihren eigenen Auflagen aber nicht hinterherkommen.


Der oberste Gesundheitshüter macht da keine Ausnahme.

https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-spahn-gesundheitsamt-restaurant-berlin-1.5118759?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

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Mittwoch, 18. November 2020
Sinnvolle Maßnahme oder „Ermächtigungsgesetz“? An der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes scheiden sich die Geister
Christian Beneker, Medscape

INTERESSENKONFLIKTE 18. November 2020


Es hagelte Drohmails, Proteste und Nazi-Vergleiche: Die abermalige Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes wirft seine Schatten voraus. Vor der Abstimmung am Mittwoch kündigten Gegner an, auf den Straßen Berlins gegen das „3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu protestieren. Sie verglichen die Gesetzesnovelle mit Hitlers Ermächtigungsgesetzen. Die E-Mail-Postfächer von Bundestagsabgeordneten wurden von Tausenden von Protestmails verstopft. Vor allem das Tempo der Gesetzgebung macht die Gegner misstrauisch.

Tatsächlich geht das Gesetz durch ein abgekürztes Verfahren. Am Mittwoch werden Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen, und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier könnte es noch am gleichen Tag mit seiner Unterschrift bestätigen.

Das Gesetz soll zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung gegen die Pandemie untermauern. Die bisherigen Maßnahmen führten „teilweise zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten“, heißt es in dem Entwurf. Um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen, sei eine „gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt“.

Grundrechtseingriffe absichern
Das Gesetz regelt zum Beispiel Bedingungen der Einreise nach Deutschland während der Pandemie neu. So soll auch eine „digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten“ verhängt werden dürfen, um die Kontrolle der Einreisenden zu erleichtern. Ein Förderprogramm des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ soll dafür sorgen, dass Gesundheitsämter und Labore ab 2022 identische digitale Informationssysteme nutzen.

Zudem legt der Gesetzgeber fest, dass im Rahmen der Pandemiebekämpfung Eingriffe in die Grundrechte der Bürger zeitlich befristet werden müssen, und zwar auf 4 Wochen. Die Frist kann allerdings verlängert werden.

Nach vermeidbaren Reisen in ein Risikogebiet und einer womöglich angezeigten Quarantäne sollen keine Entschädigungsansprüche erhoben werden können. Anders bei Eltern, die ihre Kinder wegen der Pandemie betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können: Ihre Entschädigungsansprüche werden bis März 2021 verlängert.

Auch wer nicht krankenversichert ist, soll eine Impfung gegen SARS-CoV-2 in Anspruch nehmen dürfen sowie Testungen und Schutzmasken.

Besonders umstritten ist der neue § 28a des Infektionsschutzgesetzes. Er definiert in 15 Punkten, welchen Spielraum Behörden im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben. Dazu zählen Verbote oder Beschränkungen von Sportveranstaltungen, Betriebsschließungen, ein Verbot des Alkoholverkaufs, Reisebeschränkungen, Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen, die Maskenpflicht, das Abstandsgebot im öffentlichen Raum, die Untersagung von Veranstaltungen oder von Übernachtungsangeboten. Diese Einschränkungen galten bereits oder gelten noch immer in Folge von Verfügungen. Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes werden sie gesetzlich abgesichert.


„Blankoscheck“ oder „echte Grundlage?“
Die Opposition im Bundestag kritisiert das Gesetz und fordert, das Parlament stärker zu beteiligen.

In einem Interview mit dem Spiegel sagte FDP-Vorsitzender Christian Lindner: „Der Vorschlag der Großen Koalition ist (nämlich) unverändert ein Blankoscheck. Es ist nicht klar definiert, welche Freiheitseinschränkungen in welcher Lage angemessen sind. Der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte ist also zu groß.“ Die Bundesregierung sollte verpflichtet werden, dem Bundestag „eine umfassende Krisenstrategie“ vorzulegen, so Lindner. Er kündigte an, dass die FDP dem Entwurf nicht zustimmen werde.

Auch die Linke fordert die Bundesregierung, sie möge eine Strategie zur Beschlussfassung vorlegen, die unterschiedliche Szenarien zur epidemischen Entwicklung beinhaltet und klare Zielwerte definiert, heißt es in einem Antrag der Linken-Faktion. Die Fraktion will dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Die Grünen weisen auf das Rechtsstaatprinzip hin und fordern, das Infektionsschutzgesetz grundlegend zu modernisieren. Aber die Grünen-Fraktion im Bundestag werde dem Gesetzentwurf zustimmen, kündigte Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckart in einem Interview mit n-tv an. „Natürlich kam es sehr spät, natürlich ist es hektisch gewesen auf den letzten Metern, trotzdem muss man sagen: Es ist jetzt wirklich eine echte gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen“, sagte Göring-Eckardt.

Die AfD fordert in einem Antrag, eine Epidemie-Kommission zu etablieren. Sie soll die Kriterien für eine epidemische Lage nationaler Tragweite festlegen. Außerdem fordert die Fraktion in einem zweiten Antrag die Aufhebung der epidemischen Lage nationaler Tragweite und die „Sicherstellung parlamentarischer Kontrolle.“

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Dienstag, 17. November 2020
Heute vor 31 Jahren wurde meine Kommilitonin Conny Wessmann getötet
Am Abend des 17. November 1989 wurde meine Kommilitonin Conny Wessmann bei einem brutalen Polizeieinsatz getötet. Und nachdem Conny auf dem Straßenpflaster aufgeschlagen war meinte ein Hundeführer der Bullei zu meinen GenossInnen, darunter dem hier kommentierenden tuc, der hinter Conny gestanden hatte, bevor sie getötet wurde "Ihr könnt euch gleich danebenlegen", während ich wenige Hundert Meter entfernt in einer Kneipe saß und nichts mitbekam. Am nächsten Tag waren Fadenkreuze auf Unigebäude gesprüht und der Spruch "Tote Conny=gute Conny, wir danken unserer Polizei!", einen weiteren Tag später sagte mir, als ich Flugblätter zu Connys Tod verteilte ein späterer NPD-Abgeordneter "Jetzt habt ihr euern Horst Wessel!", und noch einen Tag später wurde ein Brandanschlag auf ein Haus verübt, in dem GenossInnen von mir wohnten. Es verwundert da nicht, dass kurze Zeit später die Parole "Was wir brauchen, Genossen, sind Gewehre" auftauchte und bei einer späteren Nazi-Randale gegen Schwarze, bei der Bullen gemütlich kommentierend ohne einzugreifen danebensaßen ("Ein ausländischer Mitbürger betritt die Disco. Bin gespannt, wie er wieder rauskommt. ... Es wurde ein Notarztwagen verständigt") jemand einen Karabiner auf ein Nazischwein anlegte, glücklicherweise aber gestoppt wurde.

Fazit: Mich wundert an dem engen Verhältnis zwischen "Diensten" und Nazis gar nichts. Das ist Beides dasselbe Pack.


Schnell bildeten sich Mythen um die Person Conny, die zur heroischen Antifafighterin zurechtstilisiert wurde. Dabei war sie überhaupt keine Autonome. Geschichtsstudentin, Minicarfahrerin und Bewohnerin des HC. Das HC, Abkürzung steht für Historisches Colloqium, war im Ursprung ein von einem Verein getragenes Wohnheim für Studierende der Geschichtswissenschaften, gegründet unter anderem von Rudolph von Thadden, damals eine Koryphäe (Konifere, wie wir sagten) am Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte, ein linksliberales Gegenmodell zu den Verbindungshäusern.

Aufgrunddessen war das HC frühzeitig zum Angriffsziel von Neonaziattacken geworden, und es hatte sich, quasi als Selbstschutztruppe, eine Art Haus-Antifa des HC gebildet, die parallel zur Autonomen Antifa aktiv war. Vermummt und mit Schlagstöcken ausgerüstet zogen diese Leute los, wenn die Telefonkette mal wieder gegen Naziübergriffe und sonstige rechtsextreme Vorkomnisse mobilisierte, was damals mindestens einmal die Woche passierte. Sie war also eher aufgrund unmittelbarer persönlicher Betroffenheit ins antifaschistische Handlungsfeld getreten als eine typische Autonome.

http://goest.de/conny.htm

https://de.wikipedia.org/wiki/Conny_Wessmann

https://www.youtube.com/watch?v=4fV_fRhHW60

Die in dem zuletzt verlinkten Film auftauchende Darstellung, die Polizei hätte das JUZI gestürmt stimmt allerdings nicht, stattdessen wurde die auf das JUZI zustürmende Braunschweiger Einsatzhundertschaft dermaßen mit Steinen, Kanonenschlägen und auch Mollies bepflastert dass sie in die Flucht geschlagen wurde. Später zogen Panzerwagen und Scharfschützen vor dem JUZI auf, trotzdem konnte - von autonomer Seite - die Situation deeskaliert werden.

https://www.youtube.com/watch?v=Wi9fwiGZr1Y

https://www.youtube.com/watch?v=L84in9gW-kg

http://netbitch1.twoday.net/stories/1575267/

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Sonntag, 8. November 2020
Trump ist eine Fußnote der Geschichte
https://bersarin.wordpress.com/2020/11/08/donald-trump/#comment-19867

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Mittwoch, 4. November 2020
Wie weiter nach dem Lockdown?
In ganz Deutschland herrscht seit Montag (02.11.2020) ein Teil-Lockdown, der die zweite Corona-Welle brechen soll. In allen Bundesländern mussten Hotels und Restaurants, Kinos, Museen und Theater sowie andere Freizeiteinrichtungen schließen. Auch für persönliche Treffen gelten strengere Regeln: In den meisten Bundesländern dürfen nur noch zwei Haushalte zusammenkommen - teils gilt das sogar für Treffen im privaten Raum. Diese Regeln gelten für die nächsten vier Wochen - vorerst. Denn sollten die Infektionszahlen nicht deutlich nach unten gehen, droht eine Verlängerung des Lockdowns. Während die "Bild" bereits den Untergang prophezeit und von einem "Dauerlockdown" schwadroniert, appellierte die Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut an die Vernunft der Bevölkerung.

Coronavirus-News aktuell: Merkel erörtert Maßnahmen und appelliert an Vernunft

In einer 75-Minuten-Pressekonferenz erklärte Merkel nicht nur die Beweggründe für die schmerzhaften Maßnahmen, sondern zeigte auch Verständnis für den Unmut vieler Bürger über das erneute weitgehende Herunterfahren des öffentlichen Lebens im November - dies sei aber unabdingbar, um die Zahl der Neuinfektionen wieder zu senken. Zugleich machte die Kanzlerin deutlich, dass es auf absehbare Zeit keine Rückkehr zur Normalität der Vor-Corona-Zeit geben könne.

"Ob diese große gemeinsame Kraftanstrengung etwas bringt im Monat November, das hängt nicht nur von den Regeln ab, sondern vor allem auch davon, ob diese Regeln befolgt werden", sagte Merkel in der Bundespressekonferenz. "Jeder und jede hat es in der Hand, diesen November zu unserem gemeinsamen Erfolg zu machen, zu einem Wendepunkt wieder zurück zu einer Verfolgbarkeit der Pandemie."
Infektionszahlen müssen deutlich sinken! Droht uns ein Dauer-Lockdown?

Während die "Bild" bereits mit einem "Dauer-Lockdown" Panik schürt, erklärte die Kanzlerin sachlich, worum es aktuell gehe. Die Zahl der Kontakte im täglichen Leben deutlich zu reduzieren. Ziel sei es, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner sich innerhalb einer Woche neu infizieren - massiv zu senken. "Wir müssen wieder runter in den Bereich von unter 50", sagte Merkel. Denn erst dann seien die Gesundheitsämter wieder in der Lage, Infektionsketten umfassend nachzuverfolgen und auch zu durchbrechen. "Zuzusehen, wie wir näher und näher an die Belastungsgrenze des Personals und der Strukturen in der Intensivmedizin kommen, das kann keine Regierung verantworten, das will die Bundesregierung nicht verantworten", warnt die Kanzlerin.
"Es wird am 1. Dezember nicht die Normalität einkehren, wie wir sie vor Corona kannten"

Wenn es gelinge, im November die Ausbreitung des Virus zu bremsen, "dann schaffen wir uns die Voraussetzung dafür, einen erträglichen Dezember zu haben, natürlich weiter unter Corona-Regeln (...), aber wieder mit mehr Freiraum". Allerdings: "Es wird am 1. Dezember nicht die Normalität einkehren, wie wir sie vor Corona kannten." Großveranstaltungen und Partys werde es während der vier Wintermonate absehbar nicht geben. "Dass es die großen, rauschenden Silvesterpartys gibt, das glaube ich nicht."Die Kanzlerin betonte, auch bei sinkenden Infektionszahlen würden die Hygiene- und Abstandsregeln weiter gelten - auch zu Weihnachten: "Es wird ein Weihnachten unter Corona-Bedingungen sein, aber es soll kein Weihnachten in Einsamkeit sein."

Die Maßnahmen der nächsten vier Wochen seien "hart, das weiß ich", zeigt Merkel, der man oft zu wenig Empathie für die Menschen im Land nachgesagt hat, Verständnis für das Murren und Ungeduld im Volk. Trotzdem könne man nicht mehr einfach nur auf die Hygieneregeln hinweisen - "wir wären dann halbherzig, und das Virus bestraft Halbherzigkeit". Wenn man die Beschränkungen nun einen Monat mit aller Konsequenz durchhalte, "kann das in dieser zweiten Welle ein Wellenbrecher sein". Die Regierung sei auf Mitmachen, Verständnis und Akzeptanz angewiesen, damit der Teil-Lockdown auch funktioniere und die Infektionszahlen wieder zurückgehen. "Jeder und jede hat es in der Hand, diesen November zu unserem gemeinsamen Erfolg zu machen", appelliert Merkel an die Vernunft jedes einzelnen.
Wie geht es nach dem Teil-Lockdown weiter? DAS sagt Merkel

Merkel wollte sich nicht festlegen, wie es nach dem Teil-Lockdown im November weitergehen wird. Sie kündigte an, dass es am 16. November ein weiteres Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Länder geben werde. Sollte sich herausstellen, dass die jetzt ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Zahl der Neuinfektionen stark zu reduzieren, seien womöglich auch zusätzliche Einschränkungen nötig. Ausgangssperren wie in anderen Ländern wolle sie in Deutschland aber nicht haben, "wenn es irgendwie zu vermeiden ist".

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