Montag, 28. Januar 2008
Der ethnische Schmelztiegel als Wok - dedicated to Lady Croco
Ich hatte ja schon wiederholt http://che2001.blogger.de/stories/1000270 gepostet, dass ich das gängige Multikulti-Konzept für ungeeignet zur Bekämpfung von Rassismus halte und dass ein emanzipatorischer Fluchtpunkt eher im Konzept des Schmelztiegels zu sehen ist, in dem aus Elemeten unterschiedlicher Gesellschaften Neues entsteht.Darüber sprach ich nun mit Nguyen, er stimmte mir zu und sagte, dass seine Herkunftsgesellschaft, die vietnamesische, zum Beispiel ein solcher Schmelztiegel sei. Das beginne schon mit der Sprache: Eigentlich eine Mon Khmer Sprache, gehörig zu einer urtümlichen Sprachfamilie, in der jedes Wort nur aus einer Silbe besteht und komplexe Begriffe durch Aneinanderreihung von Einsilbenwörtern gebildet werden (Dien Bien Phu, Phin Drin Lop usw.), phonetisch den austronesischen Sprachen wie indonesisch, malayisch, diverse Südseesprachen im Vokalischen ähnlich, jedoch mit in diesen hellen, hohen Sprachen völlig unbekannten Doppelkonsonanten. Seit dem Mittelalter habe sich diese Mon Khmer Sprache immer mehr mit chinesischen Begriffen und Lehnwörtern angereichert, so dass heute fast ein Viertel des Vokabulars chinesischen Ursprungs ist.Mit der französischen Kolonialzeit kam dann das Französische, und für fast alle modernen technischen Erfindungen (zurück bis zur Dampfmaschine) verwende man französische oder aus dem Französischen abgeleitete Begriffe. Synonym könnte man die ganze Kultur betrachten: Eine Küche, in der thailändische, annamitische, chinesische und französische Küche begegnen, eine Kultur, die insgesamt aus der Fusion unterschiedlicher Gesellschaften und Lebensstile hervorgegangen ist.

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Springers Welt macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt
Das hier kann man heute nur noch mit breitem Grinsen lesen:


http://www.welt.de/politik/article1576724/Warum_es_fuer_die_Linke_kaum_Hoffnung_gibt.html

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Dissertation über behördlichen Rassismus
Kleiner Lesetipp: "Strategien der Ausschaffung - Eine Archäologie der
Flüchtlingsbürokratie (Über die Illusion des Rechtsstaates und die
Aufkündigung der Humanität). Fallstudie zur Alltagsarbeit von
Verwaltung, Justiz und Politik am Beispiel der Kriegsflüchtlinge aus dem
ehemaligen Jugoslawien in Berlin".
Kann bei Interesse hier kostenlos und kapitelweise runtergeladen werden:

http://www.diss.fu-berlin.de/2008/15/

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Interview zum Schicksal von Gazale Salame
Aus der Jungen Welt:


Der Hildesheimer Flüchtlingshelfer Andreas Vasterling ist Anfang Januar in den
Hungerstreik getreten. Er will damit erreichen, daß die vor drei Jahren
abgeschobene Kurdin Gazale Salame und ihre beiden kleinen Kinder wieder zu
ihrer Familie nach Deutschland kommen kann. Salame und ihrem Mann Ahmed Siala
wird vorgeworfen, bei der Einreise als Kinder ihre türkische
Staatsangehörigkeit verschwiegen zu haben


Wie geht es Ihnen gesundheitlich?

Gewichtsverlust sieben Kilo, Moral gut, Beine manchmal schwach, aber nach 21
Tagen hätte ich es mir schlimmer vorgestellt. Das heißt für die Verursacher
dieser Tragödie, daß dieser Streik sie noch sehr lange begleiten wird.
Welche Reaktionen gab es bislang auf Ihre Aktion?
Der Fall ist dadurch noch einmal in die Medien gekommen. Der Landkreis
Hildesheim und der niedersächsische Innenminister mußten sich mit kritischen
Fragen und auch mit Bitten für die Wiedereinreise von Gazale Salame
auseinandersetzen. Meine Mitstreiter aus der Flüchtlingsinitiative »Menschen
für Menschen« respektieren meine Entscheidung, wollen aber, daß ich abbreche,
wenn mein Zustand kritisch wird.

Sie hatten mit Beginn des Hungerstreiks in einem Brief an das Innenministerium
eine humanitäre Lösung des Falls verlangt. Gibt es von dort eine Antwort?

Ja, seit ein paar Tagen. Viel Mühe hat sich das Ministerium aber nicht
gegeben. Es sandte mir einen Brief zu, der mittlerweile wohl als
Standardantwort in dieser Sache fungiert.

Was steht drin?

Der Brief verweist auf die Ausreisepflicht von Gazale Salame und ihrem Mann
Ahmed Siala, die auch gerichtlich festgestellt wurde. Dabei wird ein Urteil
des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ins Feld geführt, das aber noch gar
nicht die endgültige Entscheidung bedeutet. Auf den Hungerstreik und eine
Petition der Kirchen zugunsten von Salame wird gar nicht eingegangen.

Das Innenministerium sagt, Ahmed Siala könne jederzeit ausreisen, um bei
seiner Familie zu sein. Wäre das keine Lösung?

Ich wäre der letzte, der Ahmed Siala davon abhalten würde, wenn er das Gefühl
hätte, daß alles keinen Sinn mehr hat und er ausreisen will, um die Familie
in der Türkei zusammenzuführen. Seine Anwältin kann das Verfahren auch allein
fortführen. Aber wenn er ginge, würden sicher bald die Fanfaren aus Hannover
ertönen: Seht, er gesteht ein, ein Türke zu sein. Womöglich würde dann auch
das Bundesverwaltungsgericht die Ausreise in diesem Sinn beurteilen. Am Ende
hätte sich so das Unrecht durchgesetzt.

Warum?

Die Vorwürfe sind falsch. Die Familie Salame und Siala stammen aus dem Libanon
und nicht aus der Türkei. Gazale und Ahmed sind als Kleinkinder nach
Deutschland gekommen und hier aufgewachsen. Ahmed Siala arbeitet hier in
einer Schlachterei und verdient genug Geld, um ohne staatliche Leistungen
seine Familie zu ernähren. In der Türkei hätte er nicht diese Perspektiven
und müßte zudem erst Türkisch lernen.

Was sagen denn Gazale Salame und Ahmed Siala zu Ihrem Hungerstreik?

Gazale Salame hat mich dieser Tage aus der Türkei angerufen. Sie erklärte, sie
wolle mir ein Essen kochen, wenn sie wieder zu Hause, das heißt in
Deutschland angekommen ist. Andererseits fürchtet sie um meine Gesundheit,
sie möchte nicht, daß ich ihretwegen sterbe, oder dauerhafte Schäden
davontrage. Auch Ahmed Siala war sehr erschrocken über meinen Schritt. Er
sagte: »Laß uns das juristisch und politisch ausfechten, bring dich nicht
um.«

Machen Sie den Hungerstreik bei sich zu Hause?

Derzeit ja. Ich hoffe aber, daß ich Anfang Februar in ein Gemeindehaus oder in
eine Kirche übersiedeln kann. Ich hatte zunächst befürchtet, daß meine Aktion
der Kirche zu weit gehen könnte. Der Superintendent des Kirchenkreises
Hildesheim-Sarstedt hat mir aber versichert, es gebe kein ideologisches
Problem, sondern nur ein logistisches. Er wolle schauen, wo man so etwas ins
Werk setzen kann.

Wie lange wollen Sie den Hungerstreik denn überhaupt aushalten?

Ich wiege noch 90 Kilo, habe also noch Substanz. Das Telefonat mit Gazale
Salame hat etwas in mir ausgelöst, ich mußte zum ersten Mal seit langer Zeit
weinen. Es gibt da für uns alle eine Verpflichtung zur Menschlichkeit, darum
will ich so weit gehen, wie ich nur kann.

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Der Neger als Solcher ist immer verdächtig, schließlich ist er ja schwarz
Richter ahndet die Folgen eines Hilferufs: Geldstrafe


Verteidiger spricht von einem "rechtswidrigen" Polizei-Einsatz

Aus der Badischen Zeitung, Freiburg

Wie es der Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg gleich zu Beginn des
ersten Verhandlungstages angedeutet hatte, so fiel sein Richterspruch am
Ende des dritten Verhandlungstages dann auch aus: Wegen Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Bedrohung wurde ein aus Nigeria
stammender Deutscher gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro
verurteilt. Damit fiel die Strafe nun höher aus als der im vorigen
August ergangene Strafbefehl - eine Verwarnung über 375 Euro bei einem
Jahr Bewährung.

Der Fall hatte in der Öffentlichkeit einiges Aufsehen erregt: Am späten
Abend des Karsamstag 2007 rief der schwarzhäutige Deutsche angesichts
einer offenbar hilflosen jungen Frau die Polizei zur Hilfe. Er weigerte
sich freilich, seine Personalien den Polizeibeamten anzugeben. Die
ihrerseits fühlten sich durch die Versuche des 43-Jährigen, sich aus den
Händen der Beamten zu befreien, bedroht. Eine Diensthündin wurde
eingesetzt und biss den Mann mehrfach. Der wiederum blieb auch während
des Prozesses dabei: Eine Polizeibeamtin habe ihn mit ihrer Pistole
geschlagen und gesagt "Hol den Hund!" und "Friss den Neger!" .

"Diese Sätze hat es nicht gegeben" , sagte der Staatsanwalt in seinem
Plädoyer. Keiner der Zeugen habe sie gehört. Ebenso habe kein Zeuge eine
Pistole gesehen. Zwar habe der Angeklagte bestritten, den Hundeführer
mit dem Ausruf "Du bist tot" bedroht zu haben (was ebenfalls keiner der
insgesamt 16 vernommenen Zeugen bestätigte). Doch, so der Staatsanwalt:
"Allein die Aussage des Hundeführers reicht mir - es passt." Nach dem
Notruf hätten die Beamten von einem Kapitalverbrechen ausgehen müssen.
Und durch die Weigerung, seine Personalien anzugeben, sei der Angeklagte
"in den Status eines Verdächtigen" gerückt. Zudem habe er sich nicht
etwa passiv gewehrt, sondern sich aktiv zur Wehr gesetzt, also aktiv
Widerstand geleistet - rechtlich "eine Störung der öffentlichen
Sicherheit" . "Da war auch der Einsatz des Hundes verhältnismäßig." Und
so forderte der Staatsanwalt eine Strafe in Höhe von 50 Tagessätzen à
zehn Euro.

Der Richter lobte "das gute und ausgewogene Plädoyer" und schloss sich
dem an. "Ich bin überzeugt, dass es haargenau so gewesen ist, wie es der
Herr Staatsanwalt geschildert hat." Dem Angeklagten hielt er vor,
uneinsichtig und unglaubwürdig zu sein - und sich "in den Medien als
Opfer eines rassistischen Übergriffs" zu gerieren. Da zeige sich eine
"Schwarz-Weiß-Malerei." Zudem verwahrte sich der Richter gegen den
"unverschämten und ungeheuerlichen Anwurf" einer "willkürlichen
Staatsgewalt" .

Die hatte zuvor der Verteidiger in seinem Plädoyer angedeutet und
Freispruch beantragt. Denn weder der Vorwurf des Widerstands noch der
der Bedrohung seien haltbar. Stattdessen: "Diese Aktion der Polizei und
der Einsatz des Hundes waren absolut rechtswidrig und nicht legal."

In seinem Schlusswort erinnerte der Angeklagte an die vielen Aufrufe zur
Zivilcourage im Fernsehen und fasste seine Gefühle in der bitteren
Erkenntnis zusammen: "Jetzt verstehe ich, warum so viele Leute
weggucken, wenn auf der Straße was passiert." Die junge Frau übrigens,
der der 43-Jährige helfen wollte, war an jenem Karsamstagabend sehr
betrunken (1,6 Promille). Und, wie der sie später vernehmende
Polizeibeamte mitteilte: "Das Ganze war ihr sehr peinlich."

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