Dienstag, 27. Januar 2009
Aufruf zur Wiederzusammenführung der Familie Salame-Siala
Vor vier Jahren wurde die Familie von Gazale Salame und Ahmet Siala
durch eine Abschiebung auseinander gerissen. Seither lebt die Familie
zwangsweise in verschiedenen Ländern: Gazale überlebt mit den beiden
Kindern Schams (5) und Ghazi (4) mehr schlecht als recht in einer
Vorstadtsiedlung von Izmir (Türkei). Ahmet lebt mit den Töchtern Amina
(11) und Nura (10) in Dingelbe im Landkreis Hildesheim. Aus Anlass des
vierten Jahrestages der Abschiebung von Gazale Salame rufen wir zur
Kundgebung auf: Für die Rückkehr von Gazale, Schams und Ghazi zu ihrer
Familie!

Am 10. Februar 2005 wurde Gazale, im dritten Monat schwanger, zusammen
mit der damals eineinhalbjährigen Tochter Schams in die Türkei
abgeschoben, während ihr Mann Ahmed Siala die beiden älteren Töchter in
die Schule brachte. Gazale leidet seither unter schweren Depressionen.
Auch die beiden älteren Töchter, die ohne ihre Mutter leben müssen, sind
traumatisiert und müssen psychologisch betreut werden.

Ahmed Siala und seine Frau Gazale Salame haben in Deutschland die Schule
durchlaufen. Sie sprechen flie-ßend deutsch und wären längst
eingebürgert, wenn die Ausländerbehörde ihnen nicht die
Aufenthaltserlaubnis entzogen hätte. Die beiden älteren Kinder gehen
hier zur Schule. Der Familienvater hat eine Arbeitsstelle und kann seine
Familie mit seinen Einkünften ernähren.

Ahmed Siala und Gazale Salame sind im Alter von sechs bzw. sieben Jahren
mit ihren Eltern als arabisch-sprachige Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem
Libanon geflohen und in Deutschland aufgewachsen. Man wirft ihnen vor,
dass ihre Eltern bei der Einreise nicht gesagt haben, dass ihre
Vorfahren aus der Türkei stammen sollen. Als Flüchtlinge mit einem
Anspruch auf die türkische Staatsbürgerschaft hätten sie, so die
Behörden, vor 19 Jahren zu Unrecht ein Bleiberecht erhalten.
Uns erscheint diese Argumentation nicht nachvollziehbar: Ahmed Siala und
Gazale Salame waren unschuldi-ge, minderjährige Kinder, als sie mit
ihren Familien nach Deutschland flohen. Sie haben fast ihr ganzes Leben
in Deutschland verbracht. Eine Abschiebung nach mehr als zwanzigjährigem
Aufenthalt ist unverhältnis-mäßig und unmenschlich, der Verweis auf die
Möglichkeit eines gemeinsamen Lebens in der Türkei eine inakzeptable
Forderung. Ahmet Siala war nie in der Türkei und spricht kein Wort
türkisch. Wie soll er dort Arbeit finden und seine Familie ernähren?
Gazale und Ahmed sind bei uns zuhause, ihre Heimat ist Niedersachsen!

Seit Jahren bemühen sich die Unterstützer/innen um eine politische
Lösung – bislang vergebens: Der Niedersächsische Innenminister Uwe
Schünemann, der den Fall der Familie jederzeit mit einem Federstrich
lösen könnte, verweigert eine humanitäre Entscheidung und verweist auf
den Rechtsweg, der bereits seit Jahren andauert.
Immerhin hat der Landkreis Hildesheim jetzt entschieden, dass die
Wiedereinreisesperre gegen Gazale zum 10.2.2009 aufgehoben wird. Gazale
könnte danach ein Visum für die Bundesrepublik erhalten – wenn die
Behörden mitspielen. In unserem Grundgesetz - GG Art. 6 - heißt es: „Ehe
und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Wir fordern die Behörden dazu auf, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel
einzusetzen, dass die im Libanon geborene GAZALE SALAME zusammen mit
ihren beiden kleinen Kindern endlich wieder zu ihrem Mann und den beiden
älteren Töchtern nach Deutschland zurückkehren kann. Weiterhin fordern
wir von den zuständigen Behörden, Ahmed Siala die 2001 entzogene
Aufenthaltserlaubnis zu verlängern und damit den rechtmäßigen Aufenthalt
der Familie in Deutschland wiederherzustellen.

Bündnis für die Rückkehr von Gazale Salame
Niedersächsischer Flüchtlingsrat
Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche
Pro Asyl
AMFN

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Israel: Zwei Kriegsdienstverweigerinnen inhaftiert
Vor zwei Tagen wurden die Kriegsdienstverweigerinnen Raz Bar-David Varon
und Maya Yekhieli-Wind zu jeweils 14 Tagen Militärarrest verurteilt. Beide
weigern sich, den Militärdienst abzuleisten. Für Raz Bar-David Varon ist
dies bereits die vierte Haftstrafe. Das teilte die Gruppe der Shministim
gestern gegenüber Connection e.V. mit

Pressemitteilung vom 16. Januar
2009
http://www.connection-ev.de/z.php?ID=419

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