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Mittwoch, 24. Februar 2010
Dreimal verhaftet und gleich wieder frei - Polizei schikaniert Asylbewerber
che2001, 20:25h
HAZ 24.02.2010 Abschiebe-Wirrwarr setzt Flüchtling schwer zu
Afghane nach Selbstmordversuch im Krankenhaus / Anwalt erhebt Vorwürfe
gegen Stadt
Hildesheim (doe). Ein 27-jähriger Afghane, der als Flüchtling zuletzt in
einem Wohnheim in Hildesheim untergebracht war, ist in nur fünf Tagen
dreimal aus der Abschiebehaft in Langenhagen entlassen und gleich vor
der Gefängnispforte wieder verhaftet worden. Zuvor war er bereits auf
Geheiß des Amtsgerichts in Hildesheim verhaftet und vom Landgericht
wieder freigelassen worden. Sämtliche Haftbefehle waren rechtswidrig,
hat das Amtsgericht Hannover inzwischen entschieden. Zurzeit befindet
sich Atiq H., der zuletzt am 16. Februar nach Schweden abgeschoben
werden sollte, in einem Krankenhaus in Hamburg. Er hatte zuvor einen
Suizidversuch begangen, berichtet sein Anwalt Peter Fahlbusch.
Fahlbusch erhebt schwere Vorwürfe gegen die Amtsgerichte und die Stadt
Hildesheim. Die Gerichte hatten auf Antrag der Stadt immer neue
Haftbefehle gegen den Afghanen verhängt, der 1999 als 16-jähriger
Bürgerkriegsflüchtling nach Deutschland gekommen war. „Die Haftbefehle
waren offensichtlich rechtswidrig“, bemängelt der Anwalt. Das hat nun
auch eine Richterin am Amtsgericht Hannover erkannt: Es bestehe kein
Haftgrund gegen Atiq H., entschied sie zuletzt. Das Bundesamt für
Flüchtlinge hatte versäumt, Atiq H. den ablehnenden Asylbescheid
zuzustellen. Der 27-Jährige spreche zudem perfekt Deutsch, sagt sein
Anwalt, er ist mit einer jungen Afghanin verheiratet, die ein festes
Aufenthaltsrecht hat, und für seinen Unterhalt sei gesorgt.
Die Stadt Hildesheim berief sich in ihren Haftanträgen jeweils auf
formale Gründe: Atiq H. habe 2005 in Schweden einen Asylantrag gestellt.
Sein späterer Antrag in Deutschland sei daher nicht zulässig gewesen. H.
müsse nach Schweden ausreisen. Dorthin war er 2005 geflüchtet, nachdem
Deutschland den Abschiebestopp in seine Heimat aufgehoben hatte. Im
vergangenen November kam er zurück, beantragte Asyl und heiratete im
Dezember seine Verlobte aus Hamburg. Als er im Januar in Hildesheim ein
dauerhaftes Bleiberecht beantragen wollte, wurde er das erste Mal
verhaftet. Sein Anwalt bemängelt den Umgang der deutschen Behörden mit
Atiq H.: „Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat“, sagt er. Die Stadt
Hildesheim erwägt nun, das Asylverfahren aus Schweden an sich zu ziehen,
erklärt Sprecher Horst Richter. Es wäre ein Lichtblick für H. Denn da er
nun in Deutschland verheiratet ist, könnte ihm das die Abschiebung ersparen.
Afghane nach Selbstmordversuch im Krankenhaus / Anwalt erhebt Vorwürfe
gegen Stadt
Hildesheim (doe). Ein 27-jähriger Afghane, der als Flüchtling zuletzt in
einem Wohnheim in Hildesheim untergebracht war, ist in nur fünf Tagen
dreimal aus der Abschiebehaft in Langenhagen entlassen und gleich vor
der Gefängnispforte wieder verhaftet worden. Zuvor war er bereits auf
Geheiß des Amtsgerichts in Hildesheim verhaftet und vom Landgericht
wieder freigelassen worden. Sämtliche Haftbefehle waren rechtswidrig,
hat das Amtsgericht Hannover inzwischen entschieden. Zurzeit befindet
sich Atiq H., der zuletzt am 16. Februar nach Schweden abgeschoben
werden sollte, in einem Krankenhaus in Hamburg. Er hatte zuvor einen
Suizidversuch begangen, berichtet sein Anwalt Peter Fahlbusch.
Fahlbusch erhebt schwere Vorwürfe gegen die Amtsgerichte und die Stadt
Hildesheim. Die Gerichte hatten auf Antrag der Stadt immer neue
Haftbefehle gegen den Afghanen verhängt, der 1999 als 16-jähriger
Bürgerkriegsflüchtling nach Deutschland gekommen war. „Die Haftbefehle
waren offensichtlich rechtswidrig“, bemängelt der Anwalt. Das hat nun
auch eine Richterin am Amtsgericht Hannover erkannt: Es bestehe kein
Haftgrund gegen Atiq H., entschied sie zuletzt. Das Bundesamt für
Flüchtlinge hatte versäumt, Atiq H. den ablehnenden Asylbescheid
zuzustellen. Der 27-Jährige spreche zudem perfekt Deutsch, sagt sein
Anwalt, er ist mit einer jungen Afghanin verheiratet, die ein festes
Aufenthaltsrecht hat, und für seinen Unterhalt sei gesorgt.
Die Stadt Hildesheim berief sich in ihren Haftanträgen jeweils auf
formale Gründe: Atiq H. habe 2005 in Schweden einen Asylantrag gestellt.
Sein späterer Antrag in Deutschland sei daher nicht zulässig gewesen. H.
müsse nach Schweden ausreisen. Dorthin war er 2005 geflüchtet, nachdem
Deutschland den Abschiebestopp in seine Heimat aufgehoben hatte. Im
vergangenen November kam er zurück, beantragte Asyl und heiratete im
Dezember seine Verlobte aus Hamburg. Als er im Januar in Hildesheim ein
dauerhaftes Bleiberecht beantragen wollte, wurde er das erste Mal
verhaftet. Sein Anwalt bemängelt den Umgang der deutschen Behörden mit
Atiq H.: „Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat“, sagt er. Die Stadt
Hildesheim erwägt nun, das Asylverfahren aus Schweden an sich zu ziehen,
erklärt Sprecher Horst Richter. Es wäre ein Lichtblick für H. Denn da er
nun in Deutschland verheiratet ist, könnte ihm das die Abschiebung ersparen.
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Über den Zustand der oberen Zehntausend
che2001, 16:03h
sinniert Don in gewohnt formvollendetem Stil:
http://faz-community.faz.net/blogs/stuetzen/archive/2010/02/23/anstand-respekt-und-ihre-abschaffung-in-besseren-kreisen.aspx
http://faz-community.faz.net/blogs/stuetzen/archive/2010/02/23/anstand-respekt-und-ihre-abschaffung-in-besseren-kreisen.aspx
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