Donnerstag, 17. Juni 2010
Nkosi sikelel’ iAfrika Maluphakanyisw’ uphondo lwayo, Yizwa imithandazo yethu, Nkosi sikelela, thina lusapho lwayo
Als die südafrikanische Hymne gespielt wurde habe ich lauter gestellt und saß da mit der gereckten Faust. Dieses Lied kenne ich als den Choral, den Zehntausende sangen, wenn weiße südafrikanische Bullen schwarze DemonstrantInnen mit Knüppeln, Sjamboks, scharfen Hunden und Plastikschrot mißhandelten, der trotzige Chor einer nicht immer, aber oft gewaltfreien, in ihrer Militanz auf der Seite des Rechts stehenden Mehrheit, die von sich, die Mehrheit dabei metaphorisch ausdrückend sang und sagte: "Wir sind der Elefant!". Heute sangen das schwarze und weiße SüdafrikanerInnen Arm in Arm. Schade, dass das Spiel so ausging.

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Die Ethnisierung des Sozialen kommt diesmal so knallhart offensichtlich
War es in Jugoslawien noch interpretations- und erklärungsbedürftig, was da genau abging, ist in Kirgistan ganz deutlich erkennbar, dass nach der Revolution nun die alte Elite ganz unmittelbar ethnischen Hass erzeugt, um die Verhältnisse zu destabilisieren und Menschen gegeneinander aufzuhetzen, die nur gemeinsam gewinnen könnten. Das Erschreckende ist, wie reibungslos das funktioniert. Und ganz Zentralasien ist ein Pulverfass.

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Deutsche Abschiebebehörden bestechen armenische Beamte, um deportieren zu können
Der Skandal um fragwürdige Praktiken der Ausländerbehörden bei der
Beschaffung von Passpapieren für die Abschiebung zieht weitere Kreise:

Wie dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen ist, werden Flüchtlinge
aus Armenien von Ausländerbehörden - offenbar regelmäßig - obskuren
"Delegationen" vorgeführt, die weder von der armenischen Botschaft
legitimiert sind noch eine besondere Qualifikation oder sonstige
Grundlagen zur Beurteilung der Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen
besitzen, als sogenannte "Sonderidentifizierer" die Betroffenen
anschauen, mit ihnen reden und "einen laienhaften Eindruck" davon
verschaffen, ob ein Flüchtling aus Armenien stammen könnte.

Die Mitarbeit in diesen "Delegationen" ist, wie das Transkaukasus-
Institut schreibt,

" ein sehr lukratives Geschäft, das auch aus ... Sicht [der
Delegationsmitglieder] mutmaßlich schnell zum Erliegen käme, würden
sie nicht einen Großteil der Vorgeführten aus Geradewohl als
Staatsangehörige der Republik Ar­menien ‚identifizieren’ oder auch nur
schlicht für Einreiseerlaubnisse sor­gen, vorbei an den an sich
zuständigen Behörden und Bediensteten der Republik Armenien. Die
Zahlungen deutscher Stellen wegen der ‚Sonder­identifizierungen’
werden als ‚Aufwandsentschädigungen’ gebucht. "

Im Klartext: Die Innenbehörden kaufen sich, vermutlich initiiert
über die AG Rück und koordiniert durch die Grenzschutzdirektion
Koblenz, willfährige armenische Beamte, die gegen Geldzahlungen
Abschiebungspapiere für Flüchtlinge ausstellen, deren Identität
sie weder kennen noch überprüfen können. Gemeinhin nennt man das
Vorteilsnahme und Bestechung.

Nachfolgend zu diesem Thema ein Gutachten des TransKaukasus-Instituts
vom 12.04.2008, das zu der o.a. Problematik folgendes ausführt:

„Von den Ausländerbehörden werden von der Republik Armenien erwähl­ten
‚Sonderidentifizierern’ in Deutschland solche Personen vorgeführt, die
in die Republik Armenien abzuschieben sind und bisher nicht in diese
ab­geschoben werden konnten. Irgendeine Qualifikation der armenischen
‚Sonderidentifizierer’ oder irgendeine reguläre Zuständigkeit der
‚Sonderi­dentifizierer’ für das ‚Sonderidentifizieren’ ist nicht
ersichtlich (sie sollen ‚Vertreter der armenischen Außen- und
Innenbehörden’ oder des ‚Außen­ministeriums’ oder eine
‚Expertendelegation bestehend aus Vertretern der zuständigen armenischen
Behörden’ sein), wie auch nicht, wer sie warum für eine solche aus
armenischer Sicht außerordentlich lukrative Tätigkeit beruft. Es könnte
etwa ein Auswahlkriterium sein, dass eine Person ein Cousin eines
Sicherheitsbeamten ist. Das ‚Sonderidentifizieren’ besteht darin, dass
sich ein solcher ‚Sonderidentifizierer’ den Abzuschiebenden anschaut und
ein wenig mit ihm redet, um sich ‚sprachwissenschaftlich’ und sächlich
einen laienhaften Eindruck zu verschaffen, ob der Abzuschie­bende aus
der Republik Armenien sein könnte.

Für die ‚Sonderidentifizierer’ und diejenigen, die sie berufen, ist das
‚Son­deridentifizieren’ ein sehr lukratives Geschäft, das auch aus ihrer
Sicht mutmaßlich schnell zum Erliegen käme, würden sie nicht einen
Großteil der Vorgeführten aus Geradewohl als Staatsangehörige der
Republik Ar­menien ‚identifizieren’ oder auch nur schlicht für
Einreiseerlaubnisse sor­gen, vorbei an den an sich zuständigen Behörden
und Bediensteten der Republik Armenien. Die Zahlungen deutscher Stellen
wegen der ‚Sonder­identifizierungen’ werden als
‚Aufwandsentschädigungen’ gebucht.

Mit einer ‚Sonderidentifizierung’ mag es oft möglich sein, bis dato
nicht in die Republik Armenien abschiebbare angenommen ‚Hartleibige’
letztlich doch abschieben zu können, aus den ‚Sonderidentifizierungen’
selbst lässt sich aber meines Erachtens keine Erkenntnis hinsichtlich
des Bestehens oder des Nichtbestehens der Staatsangehörigkeit der
Republik Armenien oder der früheren Herkunft aus dieser gewinnen. Mit
anderen Worten, das ‚Scheitern’ oder ‚Gelingen’ einer
‚Sonderidentifizierung’ beweist nicht, dass ein Verwaltungsgericht
hinsichtlich der Androhung der Abschiebung in die Republik Armenien in
der Sache richtig oder falsch entschieden habe.

Ich will noch ausdrücklich ansprechen, dass Bedienstete der Republik
Ar­menien leider für Bestechung, Vorteilsgabe oder Einflussnahme
empfäng­lich sind. Die Gefahr liegt deshalb nicht fern, dass ein
‚Sonderidentifizierer’ aus eigener Verwaltungskultur nicht nur die
‚Aufwandsentschädigung’ einer deutschen Stelle als ‚Bestechung’ oder
‚Vorteilsgabe’ aufnimmt für die Er­möglichung der Abschiebung in die
Republik Armenien, sondern dass ein ‚Sonderidentifizierer’ auch
nachdrücklich empfänglich ist für eine die deut­sche
‚Aufwandsentschädigung’ überwindende Bestechung, Vorteilsgabe oder
Einflussnahme von oder wegen Abzuschiebender, damit solche im Einzelfall
einmal _nicht_ ‚sonderidentifiziert’ werden mögen. Es könnte mei­nes
Erachtens auch schon ausreichen, dass beispielsweise
‚Sonderidenti­fizierer’ wie ein ‚Abzuschiebender’ aus derselben Gegend
stammt, und beide vielleicht sogar einen Vizeverteidigungsminister aus
eben derselben Gegend kannten, dass eine ‚Sonderidentifizierung’
scheitert. ...“

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