Mittwoch, 16. Mai 2018
Neues zum NSU-Prozess
Nach Monaten des Wartens und der Verzögerungen tut sich wieder etwas
im
NSU-Prozess. Am 24. April begannen die Plädoyers der Verteidigung.
Zuerst plädierten die neuen Verteidiger der Hauptangeklagten Beate
Zschäpe, Borchert und Grasel. Es folgen die Plädoyers der
Verteidiger*innen von Carsten Schultze, André Eminger, Holger Gerlach
und Ralf Wohlleben. Zum Schluss sind die Altverteidiger*innen von Beate
Zschäpe an der Reihe.

Borcherts Plädoyer ließ erkennen, wie wenig Ahnung er von
organisiertem Rechtsterrorismus hat. Beispielsweise bezweifelte er,
dass
der NSU den rassistischen Plan verfolgte, mit Morden und
Sprengstoffanschlägen ohne Bekennerschreiben in migrantischen
Communities Angst und Schrecken zu verbreiten, um diese letztlich aus
Deutschland zu vertreiben. Diese Vorgehensweise würde doch gar keinen
Sinn ergeben, wenn die Opfer nicht wüssten, wer die Täter seien. Dass
Anschläge ohne Bekenntnis zu dieser Zeit eine vieldiskutierte
Strategie
unter Neonazis waren und entsprechende Dokumente auch bei den
Mitgliedern des Kerntrios gefunden wurden, ignorierte Borschert. Das
Beispiel gibt einen Vorgeschmack von dem, worauf wir uns in den
kommenden Wochen bei den Plädoyers der Verteidiger*innen einstellen
müssen: Auf die erneute Verharmlosung der Taten des NSU, die
Ausblendung von Rassismus und neonazistischer Gewalt - bis hin zu
rechter Propaganda.

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