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Montag, 12. November 2018
Abschiebungsflug stoppen!
che2001, 19:08h
Tausende zivile Opfer in diesem Jahr zeigen, wie unsicher Afghanistan ist
Gewalt gegen die afghanische Zivilbevölkerung hat allein in diesem Jahr mindestens 2854 Todesopfer gefordert. Auch zahlreiche Anschläge während der Parlamentswahlen im Oktober haben erneut bewiesen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist, in das Menschen abgeschoben werden dürfen.
BERLIN, 12.11.2018 – Der nächste Abschiebungsflug nach Afghanistan ist für morgen (13.11.2018) angekündigt worden, obwohl Rückführungen aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage gegen Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dazu sagt Anika Becher, Asien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland:
„Die vergangenen Parlamentswahlen Ende Oktober haben erneut bewiesen, wie unsicher Afghanistan ist: Nach Angaben der Vereinten Nationen sind allein hier bei mehr als 100 Anschlägen mindestens 56 Menschen getötet und 379 verletzt worden – mehr als bei allen vier Wahlen zuvor.“
„Schon vor dem Gewaltausbruch rund um die Parlamentswahlen sind in den ersten neun Monaten 2018 laut den Vereinten Nationen 2798 Menschen in Afghanistan bei Anschlägen und Angriffen getötet worden, es gab 5252 Verletzte. Diese aktuellen Zahlen zeigen, dass sich das Ausmaß der Gewalt weiterhin auf einem katastrophal hohen Level bewegt.“
„Vor dem Hintergrund der hohen Zahlen ziviler Opfer ist nicht zu vertreten, dass weiterhin Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Amnesty International fordert den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder dazu auf, den für morgen geplanten Abschiebungsflug abzusagen und von allen weiteren Rückführungen nach Afghanistan abzusehen. Jede Abschiebung nach Afghanistan stellt eine Verletzung des Völkerrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Denn kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm wie in Afghanistan ein gewaltsamer Tod droht.“
In einer Amnesty-Petition haben sich knapp 30.000 Menschen für einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan eingesetzt.
Gewalt gegen die afghanische Zivilbevölkerung hat allein in diesem Jahr mindestens 2854 Todesopfer gefordert. Auch zahlreiche Anschläge während der Parlamentswahlen im Oktober haben erneut bewiesen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist, in das Menschen abgeschoben werden dürfen.
BERLIN, 12.11.2018 – Der nächste Abschiebungsflug nach Afghanistan ist für morgen (13.11.2018) angekündigt worden, obwohl Rückführungen aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage gegen Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dazu sagt Anika Becher, Asien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland:
„Die vergangenen Parlamentswahlen Ende Oktober haben erneut bewiesen, wie unsicher Afghanistan ist: Nach Angaben der Vereinten Nationen sind allein hier bei mehr als 100 Anschlägen mindestens 56 Menschen getötet und 379 verletzt worden – mehr als bei allen vier Wahlen zuvor.“
„Schon vor dem Gewaltausbruch rund um die Parlamentswahlen sind in den ersten neun Monaten 2018 laut den Vereinten Nationen 2798 Menschen in Afghanistan bei Anschlägen und Angriffen getötet worden, es gab 5252 Verletzte. Diese aktuellen Zahlen zeigen, dass sich das Ausmaß der Gewalt weiterhin auf einem katastrophal hohen Level bewegt.“
„Vor dem Hintergrund der hohen Zahlen ziviler Opfer ist nicht zu vertreten, dass weiterhin Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Amnesty International fordert den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder dazu auf, den für morgen geplanten Abschiebungsflug abzusagen und von allen weiteren Rückführungen nach Afghanistan abzusehen. Jede Abschiebung nach Afghanistan stellt eine Verletzung des Völkerrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Denn kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm wie in Afghanistan ein gewaltsamer Tod droht.“
In einer Amnesty-Petition haben sich knapp 30.000 Menschen für einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan eingesetzt.
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Polat: Bundesregierung verschleppt Lösung für Flüchtlingspat*innen
che2001, 13:35h
Filiz Polat, integrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert das Verhalten des Bundesinnenministeriums im Umgang mit Rückforderungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich zur Übernahme von Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten bereiterklärt hatten. Bereits am 3. September 2018 hatte das Ministerium auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie sich ‚seit geraumer Zeit um eine Lösung der Problematik hoher Erstattungsforderungen an Verpflichtungsgeber‘ bemühe. Da aber noch keine abschließende Regelung gefunden werden konnte, sollten die Gespräche noch im September fortgesetzt werden. Aus der Antwort des Innenministeriums auf eine weitere schriftliche Anfrage der Abgeordneten geht nun hervor, dass die für September geplanten Gespräche immer noch nicht stattgefunden haben.
Polat: „Die Bundesregierung verschleppt das Problem der Rückforderungen gegenüber Flüchtlingspat*innen. Auf erneute Nachfrage erfahre ich nun, dass die für September geplanten Gespräche gar nicht stattgefunden haben und erst jetzt im November stattfinden sollen. Dieser Zeitverlust führt zu einer Hinhaltetaktik, die viele Verpflichtungsgeber*innen in ihrer existenzbedrohenden Situation alleine lässt.
Ich fordere das Bundesinnenministerium auf, endlich zu handeln und Lösungen mit den Ländern zu erarbeiten, bevor es zu weiteren hohen Rückforderungen der Jobcenter kommt. Verpflichtungsgeber*innen sind zutiefst verunsichert. Die Bundesregierung darf den Helferinnen und Helfern jetzt keinen Anlass bieten, im Nachhinein an ihrer Hilfsbereitschaft zu zweifeln oder sie gar zu bereuen. Ihr Einsatz für Geflüchtete in den vergangenen Jahren kann gar nicht genug gewürdigt werden.“
Polat thematisierte das Problem der Verpflichtungsgeber*innen in der vergangenen Woche auch in einem Gespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der ihr eine Lösung noch für November zusicherte. Polat: „Ich hoffe, dass sich Arbeits- und Innenministerium hier nun umgehend auf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung einigen werden.“
Immer noch sehen sich Bürgerinnen und Bürger, die sich zwischen 2013 und 2015 bereiterklärt hatten, Bürgschaften für die Finanzierung der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen abzugeben, mit Rückforderungen der Jobcenter konfrontiert. Hier geht es zum Teil um hohe Summen bis in den sechsstelligen Bereich. Dabei gingen sowohl viele der Verpflichtungsgeber*innen als auch der Behörden davon aus, dass eine Kostenerstattungspflicht der Verpflichtungsgeber*innen mit der Flüchtlingsanerkennung enden würde. Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) stellte in seinem Urteil vom 26.01.2017 fest, dass die Verpflichtungserklärung weiter gelten könne, jedoch sei dies im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Mittlerweile haben auch einige Verwaltungsgerichte zu Gunsten von Verpflichtungsgeber*innen entschieden.
Polat: „Die Bundesregierung verschleppt das Problem der Rückforderungen gegenüber Flüchtlingspat*innen. Auf erneute Nachfrage erfahre ich nun, dass die für September geplanten Gespräche gar nicht stattgefunden haben und erst jetzt im November stattfinden sollen. Dieser Zeitverlust führt zu einer Hinhaltetaktik, die viele Verpflichtungsgeber*innen in ihrer existenzbedrohenden Situation alleine lässt.
Ich fordere das Bundesinnenministerium auf, endlich zu handeln und Lösungen mit den Ländern zu erarbeiten, bevor es zu weiteren hohen Rückforderungen der Jobcenter kommt. Verpflichtungsgeber*innen sind zutiefst verunsichert. Die Bundesregierung darf den Helferinnen und Helfern jetzt keinen Anlass bieten, im Nachhinein an ihrer Hilfsbereitschaft zu zweifeln oder sie gar zu bereuen. Ihr Einsatz für Geflüchtete in den vergangenen Jahren kann gar nicht genug gewürdigt werden.“
Polat thematisierte das Problem der Verpflichtungsgeber*innen in der vergangenen Woche auch in einem Gespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der ihr eine Lösung noch für November zusicherte. Polat: „Ich hoffe, dass sich Arbeits- und Innenministerium hier nun umgehend auf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung einigen werden.“
Immer noch sehen sich Bürgerinnen und Bürger, die sich zwischen 2013 und 2015 bereiterklärt hatten, Bürgschaften für die Finanzierung der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen abzugeben, mit Rückforderungen der Jobcenter konfrontiert. Hier geht es zum Teil um hohe Summen bis in den sechsstelligen Bereich. Dabei gingen sowohl viele der Verpflichtungsgeber*innen als auch der Behörden davon aus, dass eine Kostenerstattungspflicht der Verpflichtungsgeber*innen mit der Flüchtlingsanerkennung enden würde. Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) stellte in seinem Urteil vom 26.01.2017 fest, dass die Verpflichtungserklärung weiter gelten könne, jedoch sei dies im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Mittlerweile haben auch einige Verwaltungsgerichte zu Gunsten von Verpflichtungsgeber*innen entschieden.
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