Dienstag, 11. Juni 2019
Runder Tisch am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel
Nichtregierungsorganisationen treffen sich mit IMK-Vertretern, appellieren an den Widerstand der Bundesländer gegen das vom Bundestag verabschiedete Migrationspaket und fordern Abschiebungsstopps, u. a. für Afghanistan.

Bei einem Runden Tisch anlässlich der Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel haben Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Selbstorganisationen sowie Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen ihre Forderungen an die tagenden Innenminister aus Bund und Ländern gerichtet. Im Fokus stand der Appell an die Bundesländer, der Politik des Bundes gegen Schutzsuchende ihren Widerstand entgegenzustellen.

„Die vom Bund mit dem aktuellen Migrationspaket betriebene Verschärfung aller möglichen flüchtlingsspezifischen Rechtslagen geht vor allem zu Lasten der Länder, die langfristig mit den Folgen von Ausgrenzung und Desintegration konfrontiert sein werden“, mahnte Günter Burkhardt, Geschäftsführer bei PRO ASYL e.V. Er forderte die Bundesländer zum Widerstand auf gegen das vom Bund euphemistisch „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bezeichnete Gesetz und erinnerte an die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat zu den vorgenommenen weitgehenden Gesetzesänderungen. „Die mit diesem Gesetz einhergehende Ausweitung von Gründen, Geflüchtete in Haft zu nehmen, ist rechtswidrig und stößt daher auch beim Antifolterkomitee des Europarats auf erhebliche Kritik“, so Burkhardt weiter.

Auch die Vollzugspraxis bei Abschiebungen stand in der Kritik. „In der Praxis beobachten wir, dass ärztliche Atteste von den für Aufenthaltsbeendigungen zuständigen Behörden ignoriert werden“, beklagte Heiko Habbe, Jurist bei der Kirchlichen Hilfsstelle Fluchtpunkt in Hamburg. „Ohne erkennbare medizinische Expertise wischen Behördenmitarbeiter regelmäßig Diagnosen und Therapiebedarfe vom Tisch. In anderen Fällen werden die Betroffenen durch Ärzte und Ärztinnen im Behördenauftrag reisetauglich geschrieben. Eine zunehmend kritische Rechtsprechung hat kaum Einfluss auf das restriktive Verwaltungshandeln“, sagte Habbe und forderte generell eine höhere Sensibilität bei der Entscheidung über die Abschiebung kranker Menschen.

Die Strategie des Bundesinnenministeriums, Geflüchtete künftig langfristig und bei einigen Gruppen während des gesamten Aufenthalts in Deutschland in Lagern zu isolieren, stößt auf entschiedene Kritik. Mit Blick auf die Erfahrungen mit der in Bayern schon lange angewandten Praxis erklärte Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat: „Die Asylsuchenden werden uninformiert und unvorbereitet in die komplexen und für sie kaum durchschaubaren Asylverfahren getrieben.“ Folge seien Fehlentscheidungen durch das BAMF, die zahlreiche aufwändige Klageverfahren nach sich zögen. „Durch die Isolation der Menschen in verkehrsungünstig gelegenen, für Unterstützer*innen in der Regel nicht zugänglichen Lagern werden zudem rassistische Vorurteile in der Gesellschaft befördert“, ergänzte Grote.

„Ein besonderes Problem sind noch immer fehlende Partizipation und Gewaltschutz für Frauen und Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften“, konstatierte Katharina Wulf vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein. „Wenn wir weiterhin auf Fremdbestimmung setzen, anstatt Machtverhältnisse abzubauen, produzieren wir Konfliktlagen, die Frauen und Kinder am härtesten treffen.“

Durch das am 7. Juni im Bundestag beschlossene Gesetzespaket werden auch die Chancen auf eine nachhaltige Integration für Geflüchtete weitgehend konterkariert. „Im sogenannten ,Geordnete-Rückkehr-Gesetz‘ werden die Arbeitsverbote insbesondere für Asylsuchende durch eine längere Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen erheblich ausgeweitet“, kritisierte Barbara Weiser, Juristin beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Weiser forderte die Länder auf, u. a. bestehende Spielräume bei der Verteilung zu nutzen und bei der Passbeschaffung die Möglichkeit und Zumutbarkeit von Mitwirkungshandlungen adäquat zu prüfen. Mit Blick auf das neue Beschäftigungsduldungsgesetz kritisierte Weiser: „Hiermit wurde keine Aufenthaltserlaubnis bei Ausbildungsaufnahme geschaffen – was systemkonform gewesen wäre, sondern die Hürden für den Erhalt einer Ausbildungsduldung wurden deutlich erhöht.“

Ihren größeren Ermessensspielraum sollten die Länder auch bei der Umsetzung einer vom Bund geforderten restriktiven Abschiebungspolitik nutzen. Die Bundesländer sind aufgefordert, sich der vom Bund geforderten Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan zu widersetzen. „Sichere Gebiete in Afghanistan gibt es nicht“, erklärte Thomas Ruttig vom Afghanistan Analysts Network. Nirgends gibt es mehr Kriegstote, mehr Hungernde gibt es nur in Jemen und von den wenigen Abgeschobenen, die für eine Erhebung erreicht werden konnten, waren die meisten besonderer Verfolgung ausgesetzt. Anstatt geflüchtete Afghanen abzuschieben ist es „angesichts der Situation gerechtfertigt, afghanischen Asylbewerbern generell zumindest subsidiären Schutz zu gewähren“, erklärte Ruttig.

Auch für die Staaten Syrien, Sudan und Gambia forderten die Vertreter_innen der Nichtregierungsorganisationen beim heutigen Runden Tisch, auf Abschiebungen zu verzichten. „Auch Rücküberstellungen von sogenannten Dublin-Fällen nach Italien sind nicht weiter zumutbar“, erklärte Stefan Schmidt, Vorstandsmitglied bei Borderline Europe e.V. und Landesflüchtlingsbeauftragter in Schleswig-Holstein: „In Italien erhalten Geflüchtete weder eine Arbeitserlaubnis noch soziale oder medizinische Versorgung. Sie sind entweder in großen Lagern interniert oder der Obdachlosigkeit anheimgestellt. Dort werden sie zum lukrativen Spielball von organisierter Kriminalität.“ Weiterwanderung in andere EU-Mitgliedsstaaten gerate so zu einer alternativlosen Überlebensstrategie der Betroffenen.

Hinsichtlich der Kriminalisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen der Flüchtlingshilfe wurde beim Runden Tisch festgestellt: Die Stimmungsmache korrespondiert mit zunehmenden Ermittlungsverfahren gegen Kirchenasyl gebende Gemeinden, mit einer Kriminalisierung von Landesflüchtlingsräten und einem Bundesfinanzgerichtshofsurteil, das die politische Tätigkeit von gemeinnützigen Vereinen in Frage stellt. „Es belegt eine tiefgreifende Krise des demokratischen Systems, wenn die politische Klasse konzertiert Front macht gegen zivile und bürgerschaftliche, in der Flüchtlingshilfe engagierte Initiativen und Organisationen“, mahnte Kai Weber, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Kontakt:

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Kai Weber, Tel. 0178 17 32 56 9, E-Mail: kw@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org,
Hintergrund:

Am Runden Tisch haben am 11. Juni im Gästehaus der Landesregierung Schleswig-Holstein auf Seiten der Innenministerien teilgenommen der Vorsitzende der IMK und Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILISH), Hans-Joachim Grote, Staatssekretär Torsten Geerdts und Abteilungsleiter Norbert Scharbach, beide MILISH, und der Abteilungsleiter und stellvertretende Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport Friedhelm Meier. Auf Seiten der zivilgesellschaftlichen Organisationen nahmen teil Martin Link und Simone Ludewig, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., Kiel, Bischof Gothart Magaard, Evgl.-Luth. Bischof für Schleswig und Holstein, Schleswig, Günter Burkhardt, PRO ASYL e. V., Frankfurt/a. M., Sebastian Ludwig, Diakonie Deutschland, Berlin, Thomas Ruttig, Co-Vorsitzender des Afghanistan Analysts Network, Kabul/Berlin, Stefan Schmidt, Vorsitzender von Borderline Europe e. V., Lübeck, Julian Staiger, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Stuttgart, Daniel Steinmaier, adopt a revolution, Leipzig, Tobias Klaus, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Berlin, Susanne Uhl, Regionsgeschäftsführerin des DGB Schleswig-Holstein Nordwest, Flensburg, Katharina Vogt, AWO Bundesverband, Berlin, Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Hannover, Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück, Katharina Wulf, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein, Kiel, Katharina Grote, Bayerischer Flüchtlingsrat e.V., München, Heiko Habbe, Kirchliche Hilfsstelle fluchtpunkt, Hamburg, Beate Bäumer, Katholisches Büro Schleswig-Holstein, Erzbistum Hamburg, Dietlind Jochims, BAG Asyl in der Kirche, Berlin, Harald Löhlein, Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, Berlin.

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Flucht durch die Zeit
Flucht durch die Zeit

Kleines Festival zum Weltflüchtlingstag

am 20. Juni 2019, ab 17:00 Uhr bei kargah e.V.



Im Rahmen des Weltflüchtlingstags, am 20. Juni 2019, möchte der Verein kargah erstmalig an diesem Tag eine große, umfangreiche Kulturveranstaltung ausrichten. Flucht und Migration sind wichtige Bestandteile unserer Gesellschaft. Unter dem Titel „Flucht durch die Zeit“, werden Künstler*innen und Zeitzeug*innen eingeladen, die dem Publikum auf künstlerische und literarische Weise Einblicke in verschiedene Fluchtgeschichten geben und zum Austausch einladen. Was bringt Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen? Wie war ihr Ankommen in Deutschland? Was verbindet die verschiedenen Fluchtgeschichten?



Unterschiedliche Perspektiven aufzeigen

Gezeigt wird einerseits die Ausstellung „In alle Richtungen“ des Künstlers Edin Bajric, welcher sich seit Jahrzehnten in seiner Kunst mit den Themen Flucht, Ankommen und Zusammenleben auseinandersetzt. In den Werken reflektiert er seine Flucht aus Bosnien in den 90er Jahren sowie seine ersten Eindrücke und seinen Alltag in Deutschland. Zudem zeigt er Ergebnisse aus seinem partizipativen Projekt „Passport, bitte!“, bei dem er auf künstlerische Weise mit Schüler*innen zu den Themen Heimat, Grenzen und zu neuen Visionen des Zusammenlebens gearbeitet hat.

In der Lesung „Flüchtlingswege 1945-2015“ werden die Biografien von vier Personen, die zu unterschiedlichen Zeiten geflohen sind, präsentiert. Ihre Geschichten wurden gemeinsam mit der Autorin Mareile Seeber-Tegethoff festgehalten. Die Portraitierten aus dem Irak, Vietnam, der ehemaligen DDR und Polen/ehemaligen Westpommern werden ihre Erinnerungen und Eindrücke mit dem Publikum teilen und zum Diskutieren einladen.

Nach der Veranstaltung wird zum gemeinsamen Austausch und Essen eingeladen.



Adresse: kargah-Haus, Zur Bettfedernfabrik 1, 30451 Hannover

Infos unter: www.kargah.de

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Gegenveranstaltung zur Innenministerkonferenz in Kiel
Liebe Freundinnen und Freunde,

bei der Innenministerkonferenz in Kiel wird diese Woche über noch mehr Abschiebungen beraten. Jüngst wurde sogar bekannt, dass die Union Abschiebungen nach Afghanistan für alle abgelehnten Schutzsuchenden durchsetzen will. Davon wären dann sogar Kinder und Jugendliche betroffen. Gegen diese Politik der Abschreckung, die viele junge Menschen in Angst leben lässt und ihre Zukunft gefährdet, gehen wir nächste Woche auf die Straße und veranstalten ein Protest- und Kulturprogramm in Kiel.

Wir sagen: Wir sind die Zukunft – wir bleiben hier!

DEMO: #HIERGEBLIEBEN!
Mittwoch 12.06.2019 | 18 Uhr | Platz der Kieler Matrosen in Kiel.
Bitte verbreitet den Demo-Aufruf und kommt nach Kiel!
Facebook:https://www.facebook.com/events/902813386732414/ / Web: konferenz.jogspace.net und auf der web-Seite des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.

PRESSEKONFERENZ
Donnerstag 13. Juni 2019 | 10:00 Uhr | LPK SH Landeshaus | Kiel

GALA-ABEND: WAHL DES ABSCHIEBEMINISTERS 2019
Donnerstag 13. Juni 2019 | 19:00 Uhr | Theater am Wilhelm Platz 2 | Kiel
Bei uns dürfen alle wählen! Der Eintritt ist frei, kommt gerne vorbei und wählt mit uns den schlimmsten Innenminister!
Dazu gibt es ein Konzert mit Rapfugees und ein Kulturprogramm, dass wir zusammen mit dem großartigen GRIPS-Theater gestalten.

Von Dienstag 11. Juni bis Freitag 14. Juni 2019 wird parallel zu der Innenministerkonferenz (IMK) unsere Jugendkonferenz stattfinden. 70 Jugendliche aus verschiedenen Bundesländern werden daran teilnehmen. Schon seit 2005 protestieren wir Jugendliche ohne Grenzen (JoG), ein Zusammenschluss von betroffenen Jugendlichen und deren Freund*innen, für ein Bleiberecht und das gleiche Recht auf Bildung. Unsere Konferenz wird für und mit betroffenen Jugendlichen organisiert, um über Hintergründe von Duldung, Abschiebung und Flucht zu informieren, Wissen zu vermitteln und vor allem um Perspektiven für ein Bleiberecht zu entwickeln.

Wir freuen uns sehr, wenn ihr uns dabei unterstützt!

Herzliche Grüße
Newroz Duman

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Pro Asyl zur Innenministerkonferenz der Länder
Presseerklärung
10. Juni 2019
Zur Innenministerkonferenz der Länder

PRO ASYL fordert Abschiebemaschinerie zu stoppen
Anlässlich der am Mittwoch startenden Innenministerkonferenz fordert PRO ASYL, die Innenminister der Länder auf, die Situation in den Hauptherkunftsländern und die Unmöglichkeit einer Rückkehr in sichere Verhältnisse zur Grundlage ihrer Debatten zu machen. Die Situation in den Herkunftsstaaten Afghanistan, Syrien und Irak ist unverändert katastrophal; im Sudan eskaliert die Lage.

PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt appelliert: »Der Bundestag hat auf Druck der Union die Rechtsinstrumentarien für eine weitere Brutalisierung der Abschiebemaschinerie zur Verfügung gestellt. Nun ist es an den Innenministern der Länder eine politische Entscheidung zu treffen.« PRO ASYL fordert, die Abschiebemaschinen nach Afghanistan zu stoppen. Auch unter Flüchtlingen aus Syrien darf durch kurzfristige Abschiebestopps keine Panik geschürt werden, denn eine realistische Analyse zeigt, dass auf absehbare Zeit keine sichere Rückkehr nach Syrien möglich ist. Deshalb ist auch die flächendeckende Einleitung von Widerrufsverfahren zu beenden. Die Umstände in Syrien haben sich nicht langfristig und nachhaltig geändert. Darüber hinaus erfordert die eskalierende Lage im Sudan einen umgehenden Abschiebungsstopp.

Informationen zu Herkunftsstaaten

Afghanistan
Über 3800 Zivilist*innen verloren im letzten Jahr ihr Leben und noch nie starben in Afghanistan so viele Kinder wie 2018. Abseits der großen Städte fallen immer mehr Regionen unter die Herrschaft der Taliban, sie kontrollieren oder bedrohen wichtige Verbindungsstraßen. Überlandreisen sind daher mit großen Risiken verbunden. Anschläge hat es in den letzten Jahren bis in die besonders gesicherten Zonen der Städte hinein gegeben – mit vielen Opfern. Im Oktober 2018 hatten die Regierungskräfte laut SIGAR-Report in nur noch 54 Prozent des Landes die vollständige Kontrolle. Die Taliban konnten ihre Gebietsgewinne im selben Zeitraum verdoppeln. Rund ein Viertel des Landes bleibt zwischen den Kriegsparteien konstant umkämpft.


Außerdem wurde kürzlich bekannt, dass die von IOM betreute Übergangsunterkunft in der Stadt nicht mehr zur Verfügung steht. Für Abgeschobene, die nicht über familiäre oder sonstige Netzwerke verfügen, ergibt sich dadurch das zusätzliche Problem drohender Obdachlosigkeit. Dabei gehen sie große Risiken ein, wenn sie sich in der Stadt bewegen. Durch rein finanzielle Unterstützungsleistungen kann dieses Problem nicht gelöst werden.

Syrien
Die Einschätzung aus dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom November 2018, der eigens zu der damaligen IMK erstellt wurde, legt überzeugend dar, dass die Assad-Diktatur ihren Repressionsapparat weiter ausgebaut hat, dass die unterschiedlichen Geheimdienste faktisch keinen rechtlich definierten Beschränkungen unterliegen und diese Haftanstalten unterhalten, in denen systematisch gefoltert wird.

Die Verfolgungshandlungen des Assad-Regimes sind durch ein hohes Maß an Willkür gekennzeichnet. Jede Person, die auch nur verdächtigt wird, dem Regime gegenüber illoyal gesinnt zu sein, kann Opfer von Verfolgungshandlungen werden. Syrischen Flüchtlingen droht daher bei Rückkehr nach Syrien erhebliche Gefahr, Opfer willkürlicher Inhaftierung, von Folter und Verschwinden-Lassen zu werden. Insbesondere Wehrdienstentziehern und Deserteuren drohen willkürliche Strafen und / oder Zwangsrekrutierung in die syrische Armee oder in regimeloyale Milizen.

Irak
Ergebnis des Krieges im Irak ist ein Flickenteppich von lokalen und regionalen Machtgebieten und ein politisch, konfessionell und territorial tief gespaltenes Land.

Neue Berichte des UNHCR zeigen, wie prekär die Lage im Land weiterhin ist. Noch immer gibt es 1,65 Millionen Binnenvertriebene, von denen viele unter sehr schlechten Bedingungen leben. Die Regierung übt starken Druck auf Binnenvertriebene aus, zurück zu kehren, aber besonders für Angehörige religiöser Minderheiten ist eine Rückkehr in ihre Ursprungsregionen im Irak oft undenkbar – dies gilt insbesondere für Jesid*innen, die den Völkermord, Verschleppung und Versklavung überlebt haben. Die Gefahr durch den Islamischen Staat ist auch nicht gebannt, es werden weiterhin Aktivitäten wie Entführungen gemeldet.

Sudan
Wie verschiedene Medien berichten, wurde am Mittwoch Yasir Arman, Generalsekretär der oppositionellen Sudan People's Liberation Army/ Movement-North von der Militärregierung festgenommen. Yasir Arman, der noch im Februar an einer Demonstration in Hannover gegen das Regime vom al-Bashir teilgenommen hatte, war in der letzten Woche nach etlichen Jahren im Exil zu Verhandlungen mit dem Militärrat in den Sudan zurückgekehrt. Mit der Verhaftung haben die Angriffe der Militärregierung auf die Oppositionellen eine weitere Zuspitzung erfahren. Ganz offensichtlich ist der Militärrat an keiner friedlichen Einigung mit der Opposition und einer Übergabe der Macht an eine noch zu wählende demokratische legitimierte Regierung gelegen. Die Festnahme Armans macht deutlich, wie gefährdet Rückkehrer*innen sind.

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass IOM das Rückkehrprogramm in den Sudan auf Grund der schlechten Sicherheitslage aussetzt, unterstützt PRO ASYL die Forderung des Flüchtlingsrats Niedersachsen nach einem sofortigen Abschiebungsstopp.

Eine ausführliche Analyse finden Sie in unseren Flüchtlingspolitischen Anliegen zur Innenministerkonferenz.

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