Mittwoch, 18. November 2020
Sinnvolle Maßnahme oder „Ermächtigungsgesetz“? An der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes scheiden sich die Geister
Christian Beneker, Medscape

INTERESSENKONFLIKTE 18. November 2020


Es hagelte Drohmails, Proteste und Nazi-Vergleiche: Die abermalige Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes wirft seine Schatten voraus. Vor der Abstimmung am Mittwoch kündigten Gegner an, auf den Straßen Berlins gegen das „3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu protestieren. Sie verglichen die Gesetzesnovelle mit Hitlers Ermächtigungsgesetzen. Die E-Mail-Postfächer von Bundestagsabgeordneten wurden von Tausenden von Protestmails verstopft. Vor allem das Tempo der Gesetzgebung macht die Gegner misstrauisch.

Tatsächlich geht das Gesetz durch ein abgekürztes Verfahren. Am Mittwoch werden Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen, und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier könnte es noch am gleichen Tag mit seiner Unterschrift bestätigen.

Das Gesetz soll zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung gegen die Pandemie untermauern. Die bisherigen Maßnahmen führten „teilweise zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten“, heißt es in dem Entwurf. Um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen, sei eine „gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt“.

Grundrechtseingriffe absichern
Das Gesetz regelt zum Beispiel Bedingungen der Einreise nach Deutschland während der Pandemie neu. So soll auch eine „digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten“ verhängt werden dürfen, um die Kontrolle der Einreisenden zu erleichtern. Ein Förderprogramm des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ soll dafür sorgen, dass Gesundheitsämter und Labore ab 2022 identische digitale Informationssysteme nutzen.

Zudem legt der Gesetzgeber fest, dass im Rahmen der Pandemiebekämpfung Eingriffe in die Grundrechte der Bürger zeitlich befristet werden müssen, und zwar auf 4 Wochen. Die Frist kann allerdings verlängert werden.

Nach vermeidbaren Reisen in ein Risikogebiet und einer womöglich angezeigten Quarantäne sollen keine Entschädigungsansprüche erhoben werden können. Anders bei Eltern, die ihre Kinder wegen der Pandemie betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können: Ihre Entschädigungsansprüche werden bis März 2021 verlängert.

Auch wer nicht krankenversichert ist, soll eine Impfung gegen SARS-CoV-2 in Anspruch nehmen dürfen sowie Testungen und Schutzmasken.

Besonders umstritten ist der neue § 28a des Infektionsschutzgesetzes. Er definiert in 15 Punkten, welchen Spielraum Behörden im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben. Dazu zählen Verbote oder Beschränkungen von Sportveranstaltungen, Betriebsschließungen, ein Verbot des Alkoholverkaufs, Reisebeschränkungen, Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen, die Maskenpflicht, das Abstandsgebot im öffentlichen Raum, die Untersagung von Veranstaltungen oder von Übernachtungsangeboten. Diese Einschränkungen galten bereits oder gelten noch immer in Folge von Verfügungen. Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes werden sie gesetzlich abgesichert.


„Blankoscheck“ oder „echte Grundlage?“
Die Opposition im Bundestag kritisiert das Gesetz und fordert, das Parlament stärker zu beteiligen.

In einem Interview mit dem Spiegel sagte FDP-Vorsitzender Christian Lindner: „Der Vorschlag der Großen Koalition ist (nämlich) unverändert ein Blankoscheck. Es ist nicht klar definiert, welche Freiheitseinschränkungen in welcher Lage angemessen sind. Der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte ist also zu groß.“ Die Bundesregierung sollte verpflichtet werden, dem Bundestag „eine umfassende Krisenstrategie“ vorzulegen, so Lindner. Er kündigte an, dass die FDP dem Entwurf nicht zustimmen werde.

Auch die Linke fordert die Bundesregierung, sie möge eine Strategie zur Beschlussfassung vorlegen, die unterschiedliche Szenarien zur epidemischen Entwicklung beinhaltet und klare Zielwerte definiert, heißt es in einem Antrag der Linken-Faktion. Die Fraktion will dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Die Grünen weisen auf das Rechtsstaatprinzip hin und fordern, das Infektionsschutzgesetz grundlegend zu modernisieren. Aber die Grünen-Fraktion im Bundestag werde dem Gesetzentwurf zustimmen, kündigte Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckart in einem Interview mit n-tv an. „Natürlich kam es sehr spät, natürlich ist es hektisch gewesen auf den letzten Metern, trotzdem muss man sagen: Es ist jetzt wirklich eine echte gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen“, sagte Göring-Eckardt.

Die AfD fordert in einem Antrag, eine Epidemie-Kommission zu etablieren. Sie soll die Kriterien für eine epidemische Lage nationaler Tragweite festlegen. Außerdem fordert die Fraktion in einem zweiten Antrag die Aufhebung der epidemischen Lage nationaler Tragweite und die „Sicherstellung parlamentarischer Kontrolle.“

... link (51 Kommentare)   ... comment