Dienstag, 18. Mai 2021
Ab Heute: 25-Stunden Mahnwache in Hannover gegen Abschiebung von pakistanischen Geflüchteten
Gegen die Abschiebung pakistanischer Geflüchteter, von denen acht seit vergangenen Donnerstag in Langenhagen inhaftiert sind (siehe Presseerklärung vom 11.05.2021), formiert sich zunehmend Protest: Mit einer 25-stündigen Mahnwache wollen Aktivist:innen ab Montagabend 23 Uhr am Flughafen Langenhagen gegen die Abschiebung protestieren.

Nach Erkenntnissen des Flüchtlingsrats Niedersachsen haben zwei der inhaftierten Pakistaner auf ihre Gefährdung in Pakistan aufgrund ihrer sexuellen Orientierung hingewiesen. Zwei andere der pakistanischen Geflüchteten befinden sich aufgrund von psychischer Erkrankungen in psychiatrischer Behandlung. Eine der betroffenen Personen, dessen Namensinitialien laut pakistanischer ID-Card auf B.A. lauten, sei von den pakistanischen Behörden als I.B. identifiziert worden und solle nun unter diesem falschen Namen abgeschoben werden. Alle Gefangenen befürchten in Pakistan ihre politische Verfolgung.

Angesichts der Corona-Pandemie kommt eine weitere Gefährdung für abgeschobene Geflüchtete hinzu, die vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklung in Indien gerade für diese Region gilt. Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, Abschiebungen für die Dauer der Corona-Pandemie auszusetzen und die inhaftierten Geflüchteten freizulassen.

Skandalös ist nach Auffassung des Flüchtlingsrats Niedersachsen nicht nur die Abschiebungsentscheidung, sondern auch die Festnahme und Inhaftierung der Betroffenen aus der Region Hannover, dem Landkreis Gifhorn und der Stadt Osnabrück, die im Morgengrauen aus ihren Betten in der Sammelunterkunft oder während ihrer terminierten Vorsprache bei der Ausländerbehörde festgenommen wurden: In einem Fall wurde Abschiebungshaft und in den übrigen sieben Fällen Ausreisegewahrsam angeordnet. Der Ausreisegewahrsam, der 2019 im Rahmen der sog. "Hau ab - Gesetze" von der Bundesregierung neu eingeführt wurde, kann - im Gegensatz zur Abschiebungshaft - unabhängig vom Vorliegen einer Fluchtgefahr für maximal zehn Tage durch das zuständige Haftgericht angeordnet werden. Für die Anordnung des Ausreisgewahrsams ist es u.a. bereits ausreichend, dass die Ausreisefrist mehr als 30 Tage abgelaufen und die Abschiebung innerhalb der angeordneten "Gewahrsamsdauer" durchführbar ist.

Einem der Geflüchteten aus der Region Hannover, der am 10.05. gegen fünf Uhr morgens überfallartig von der Polizei aus der Unterkunft abgeholt und dem Haftrichter vorgeführt wurde, verwehrten die Behörden gar die Mitnahme seiner Habseligkeiten, die dem Betroffenen durch einen Mitarbeiter des Flüchtlingsrats in die Haftanstalt nachgebracht werden mussten. Ähnliches erging es denjenigen, die in der Ausländerbehörde festgenommen wurden. Ihnen verblieb lediglich, was sie am Leibe und bei sich trugen.
Muzaffer Öztürkyilmaz

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