Freitag, 28. Mai 2021
Sexuelle Diskriminierung als Asylgrund - ein steiniger Weg ist zu gehen
Zwischenbericht des LSVD Niedersachsen/Bremen zum Kampf um die Anerkennung schwuler, lesbischer und diverser Geflüchteter


Am 26. März hat der LSVD an die Bundesminister Seehofer und Maas gleichlautende Schreiben zu den ?Outings schwuler bzw. bisexueller Asylbewerber durch Vertrauens-anwält*innen des AA im Auftrag des BAMF in Pakistan und Nigeria? gerichtet? (siehe PDF des Schreibens an Seehofer).



Dazu haben wir am Dienstagabend das auf den 12. Mai datierte gemeinsame Antwortschreiben von BMI und AA auf unser Schreiben erhalten (Siehe PDF).



Vorher hatte sich das BMI bereits ähnlich in einer Antwort auf eine schriftliche Frage von Frau Jelpke MdB geäußert:

https://www.lsvd.de/media/doc/5128/sf493.pdf



Dazu haben wir am Mittwoch eine Pressemitteilung veröffentlicht:

https://www.lsvd.de/de/ct/5153-Outings-queerer-Gefluechteter-Innenministerium-und-Auswaertiges-Amt-gestehen-Fehler-ein-und-sichern-Ueberpruefung-der-Verfahren-zu



Epd berichtete dazu (was von Bild Online (!) aufgegriffen wurde) :

https://www.evangelisch.de/inhalte/186653/26-05-2021/outings-homosexueller-fluechtlinge-bundesregierung-raeumt-fehler-ein

https://www.bild.de/lgbt/2021/lgbt/outings-schwuler-gefluechteter-bundesregierung-raeumt-fehler-ein-76524750.bild.html



Gestern ist nun ein ausführlicher Bericht Der Welt erschien ? der Journalist hatte auch mit einem der beiden Outing Opfer - dem Pakistaner Saad Khan (Name geändert) - gesprochen:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article231403609/Schwule-Asylbewerber-offenbar-durch-Bundesregierung-zwangsgeoutet.html

Anwälte des Auswärtigen Amts haben offenbar homo- und bisexuelle Asylbewerber in ihren Herkunftsländern geoutet ? obwohl dort lange Inhaftierungen oder gar die Todesstrafe drohen. Dabei verstößt dieses Vorgehen gegen die Verfassung. Ein Betroffener erzählt seine Geschichte.



In einem der Fälle hat das BAMF dem geouteten Nigerianer in einem Abhilfebescheid den Flüchtlingsstatus zuerkannt.



Nach dem Antwortschreiben von BMI und AA erwarten wir für die Zukunft ausdrücklich , dass die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss 2 BvR 1899/04 vom 26.01.2005 im Fall einer lesbischen Frau aus dem Libanon ) erfüllt und dass in den weiteren bekannten Outingfällen aus Pakistan, Tansania und Kamerun Aufgrund der geschaffenen Nachfluchtgründe der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird

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