Montag, 13. Februar 2023
Der geschäftstüchtige Rechtsanwalt
Kürzlich hatte ich einen Ausparkunfall, ich touchierte beim Ausparken aus unserer Grundstückseinfahrt ein anderes Fahrzeug, ohne allerdings bemerkt zu haben, dass ich dieses beschädigt hatte. Ein Passant beobachtete den Vorgang und erstattete Strafanzeige wegen Unfallflucht. Sobald ich erfuhr, dass gegen mich ermittelt wurde fuhr ich selber zur Polizei und schilderte den Vorfall aus meiner Sicht. Ebenso erstattete ich umgehend Meldung bei der Versicherung. Dann wandte ich mich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und bat den um Rat. Der meinte, das liefe wahrscheinlich auf 6 Monate Führerscheinentzug, ein Bußgeld in Höhe eines Monatseinkommens und 3 Punkte in Flensburg hinaus. In Anbetracht des Verfahrensumfangs wolle er ein pauschales Honorar von 2500 Euro haben.

Stattdessen ging ich zu einem anderen Anwalt, der sich über die Forderungshöhe lustig machte und meinte, so hoch wären nicht mal die gesamten zu erwartenden Verfahrenskosten.

Ergebnis: 35 Euro Ordnungsgeld wegen Mißachtung der gebotenen Achtsamkeit im Straßenverkehr.

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