dringend zu unterstützen:
http://www.openpetition.de/petition/online/bleiberecht-fuer-kenesa-abschiebung-nach-aethiopien-verhindern
Kenesa soll bereits morgen in Abschiebehaft genommen werden, um dann am Donnerstag abgeschoben zu werden. Und das, obwohl Kenesa in Äthiopien als Mitglied der Volksgruppe der Omoro und wegen seinem sozialen und politischen Engagement mehrfach inhaftiert und gefoltert wurde. Auch jetzt droht ihm im Falle einer Abschiebung politische Verfolgung!
Kenesa befindet sich wegen seinen dramatischen Erlebnisse derzeit in psychiatrischer Behandlung - auch auf seine psychische Situation wird offensichtlich keine Rücksicht genommen!
Derzeit wird ein Asylfolgeantrag vorbereitet, für den Zeit gewonnen werden muss, um Kenesa eine weitere Chance auf Schutz in Deutschland zu ermöglichen. Daher zählt jegliche Unterstützung zur Verhinderung seiner Abschiebung - auch eure Stimme für die Onlinepetition!
Kenesas Abschiebung aussetzen! Bleiberecht für Kenesa! Alle Abschiebungen stoppen!
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http://cassie.blogger.de/stories/1937754/#1946528
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Und zwar unter den Füßen, brösliges, rutschiges Zeug. Und keine Möglichkeit, irgendwo das Seil zu fixieren. Wirklich no go. Wir mussten abbrechen.
Edit: Zwischendurch meinte jemand, das sei aber nicht sehr steil. Nun, dazu muss man die Rückseite sehen, also wo es langgeht, wenn man auf dem Schotter abrutscht.

Aus dem Zeitabstand von drei Monaten erscheint mir das wie eine andere Welt. Höchste Zeit, wieder zu klettern.
Zumindest so etwas, um in Übung zu bleiben.


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Hierzu ist folgendes festzustellen: Der BGH und das Bundesverfassungsgericht haben in den letzten zwei Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen die Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit von Haftanordnungen festgestellt, ohne dass sich das niedersächsische Innenministerium bislang genötigt sah, die Ausländerbehörden im Rahmen der Fachaufsicht zu mehr Sorgfalt und Zurückhaltung bei Haftanträgen aufzufordern. In der vorliegenden Entscheidung hat der BGH die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft schon wegen eines Formfehlers festgestellt und musste daher die materiell rechtlichen Gründe für die Abschiebungshaft nicht mehr prüfen. Freilich wäre die Abschiebungshaft mit großer Wahrscheinlichkeit auch wegen des unzureichend begründeten Haftantrags und Haftbeschlusses für rechtswidrig erklärt worden.
Um das Ausmaß des Problems zu verdeutlichen, sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Statistik von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover verwiesen. Allein die Auswertung seiner eigenen abschiebungshaftrechtlichen Verfahren ergibt ein erschreckendes Bild: Seit 2002 hat er hier 741 Mandanten vor allem aus Niedersachsen vertreten. Nach den vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen haben sich davon 288 Menschen, also weit mehr als ein Drittel aller Betroffenen, zu Unrecht in Haft befunden. Insgesamt sind bislang 7824 rechtswidrige Hafttage angefallen. “Das sind gut 21 Jahre; pro Gefangenem durchschnittlich 27 Tage”, resümiert Fahlbusch. “Für einen Rechtsstaat ist das ein desaströser Befund!
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Mit der Demonstration richten wir uns gegen Abschiebehaft und den Ausbau des Flughafenverfahrens. Solidarisch sein kann neben der Demo auch heißen, den Inhaftierten den Zugang zu Ressourcen zu verschaffen, die sie für ein schnelles Rauskommen benötigen: Geld für Anwält_innen, Handy und Gesprächsguthaben, aber auch Bücher und DVD's, um die Langweile zu überbrücken und nicht an den Bedingungen kaputt zu gehen. Wir rufen deshalb auf, regelmäßig Geld oder Sachspenden (funktionsfähige Handys, Telefonkarten, Bücher, DVD's in den Sprachen der Inhaftierten) bei der Initiative gegen Abschiebehaft abzugeben.
Geldspenden können überwiesen werden werden an:
Name: Flüchtlingsrat Berlin
Verwendungszweck: „In den Knast“
Kto. Nr.: 311 68 03
BLZ: 100 205 00 (Bank für Sozialwirtschaft)
Für Sach- oder Geldspenden, die übergeben werden sollen, bitte meldet euch bei
initiative-gegen-abschiebehaft@gmx.net
Infoveranstaltung: Freitag, 2. Dezember 2011, 18 Uhr, K9 (Kinzigstr. 9)
Veranstaltung zum Flughafenverfahren auf dem Großflughafen BBI und zur Abschiebehaft in Berlin Köpenick
Demonstration zum Abschiebeknast Grünau: Samstag, 10. Dezember 2011, 15 Uhr S-Bhf Spindlersfeld:
Mit: Krach und Musik gegen den Abschiebeknast, Grüße nach Drinnen und Draußen, Wunschdisco und Polit-Projektionen, warme Vokü und warme Getränke, Aktionen und Infos, Live-Act vom Sänger von Irie Revoltes http://www.irie-revoltes.com/
Aktuelle Infos unter
http://chipini.blogsport.de http://www.initiative-gegen-abschiebehaft.de
UnterstützerInnen gesucht!
Unten findet ihr den Aufruf für die Demonstration "Abschiebehaft auf dem Flughafen BBI verhindern! Abschiebeknast Grünau schließen!" am 10.12.2011 in Köpenick. Falls ihr die Demo unterstützen wollt meldet euch bei konsumfuerfreiesfluten@yahoo.com .
Below you find the call for a demonstration "Prevent detention pending deportation on BBI Airport! Close the deportation prison Grünau!" on December 10th 2011 in Grünau. If you want to support the call with your group write to konsumfuerfreiesfluten@yahoo.com
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Abschiebehaft auf dem Flughafen BBI verhindern! Abschiebeknast Grünau schließen!
Demonstration zum Abschiebeknast Grünau am 10. Dezember 2011
15 Uhr S-Bhf Spindlersfeld
Seit 1993 ist das Recht auf Asyl in Deutschland praktisch abgeschafft. Um 10.000 Abschiebungen pro Jahr sicherzustellen, wird massenhaft „polizeiliche Abschiebehaft“ angeordnet. Neben dem Abschiebeknast Berlin-Grünau, der 1994 eingerichtet wurde, soll nun im Transitbereich des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) in Schönefeld eine weitere Haftanstalt gebaut werden. Unsere Demonstration am 10. Dezember richtet sich gegen das System der Abschiebehaft und gegen den Neubau auf dem BBI. Wir wollen uns mit einer großen Kundgebung vor dem Abschiebegefängnis Grünau mit den Inhaftierten solidarisieren.
:: Das System Abschiebehaft ::
In der Abschiebehaft werden Menschen eingesperrt, die keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland besitzen. Die Haftanträge der Ausländerbehörden werden von den Amtsgerichten routiniert bestätigt – ein Recht auf anwaltliche Unterstützung gibt es nicht. Die Haft kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden, wenn die Häftlinge den Behörden nicht helfen ihre eigene Abschiebung zu befördern. Faktisch handelt es sich bei der Abschiebehaft um eine Inhaftierung ohne Strafverfahren – um Haft ohne Straftat.
Abschiebehaft ist die konsequente Fortführung des gesellschaftlichen Ausschlusses von Migrant_innen und Flüchtlingen. Durch rassistische Sondergesetze werden Beschränkungen in allen Lebensbereichen auferlegt: Ein undurchsichtiges Netz von Gesetzen und Länderverordnungen, die durch Willkür und Entrechtung Migrant_innen abschrecken und ihren Zuzug verhindern sollen. Nach den Pogromen gegen Flüchtlingsunterkünfte vor 20 Jahren wurde dem Standortnationalismus mit der Grundgesetzänderung 1993 (dem sog. Asylkompromiss) in Richtung „Bedarfsorientierte Zuwanderung“ Rechnung getragen. Nicht mehr das Recht auf Asyl, sondern die Verwertbarkeit für die deutsche Wirtschaft steht im Vordergrund. Durch die EU-Osterweiterung, eine damit einhergehende europäisierte Abschottungspolitik und die sog. „Drittstaatenregelung“ wird es für Flüchtlinge immer schwieriger, die Bundesrepublik zu erreichen. So konnten letztes Jahr mit 41.332 Asylanträgen gerade einmal ein Zehntel derer von 1992 gestellt werden.
:: Berlin und Brandenburg bauen einen neuen Abschiebeknast ::
Großbaustelle Flughafen BBI: Was für viele das neue Tor in den Urlaub ist, soll für andere zum exterritorialen Endpunkt ihrer Flucht werden. Denn wie erst im Oktober bekannt wurde, soll auf dem neuen Großflughafen ein Abschiebeknast mit 30 Haftplätzen gebaut werden. Dieser ist eine späte Folge des Gesetzespakets von 1993, das beschleunigte Asylverfahren für fünf internationale Flughäfen vorsah und nun von Berlin und Brandenburg umgesetzt wird. Im sog. Flughafenverfahren werden über die Asylanträge von ankommenden Flüchtlingen bereits im Transitbereich entschieden. Nach einem außergerichtlichen Schnellverfahren soll ein Großteil der Flüchtlinge wieder abgeschoben werden. Als „hastig, unfair, mangelhaft“ bezeichnet Pro Asyl die jährlich rund 300 Flughafenverfahren auf dem Flughafen Frankfurt am Main.
Hand in Hand mit der Bundesregierung forcieren Berlin und Brandenburg auf dem BBI nicht nur den Ausbau des rechtlich umstrittenen Flughafenverfahren, sondern außerdem auch die Teilprivatisierung von Knästen. Denn mit der Versorgung und Betreuung wurde die Sicherheitsfirma B.O.S.S. beauftragt, die schon für den Abschiebeknast und die Zentrale Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge (ZAST) in Eisenhüttenstadt zuständig ist.
:: Abschiebeknast Grünau ::
Wie das System Abschiebehaft in Berlin umgesetzt wird, kann man im Abschiebeknast Grünau beobachten: Enge Zellen, miserable Versorgung, kaum Beschäftigung, stattdessen verordnetes Nichtstun. Zwar dürfen Handys benutzt werden, doch es fehlt an Geld für Telefongespräche, für die notwendigen Anwält_innen oder für Bücher und Anderes, um die erdrückende Langweile zu überbrücken. Besonders perfide hieran ist, dass jeder Tag im Knast die Häftlinge 65,26 Euro kostet. Dieser Betrag – zusammen mit den Kosten für die Abschiebung – ist von den ehemaligen Häftlingen zu begleichen, sollten sie noch einmal in die BRD einreisen. Ist eine erneute legale Einreise ohnehin nahezu unmöglich, wird sie so auch noch unbezahlbar.
Skandalös ist auch die medizinische Versorgung in der Berliner Abschiebehaft: Schwerkranke werden erst nach langen Verzögerungen behandelt, Menschen mit gefährlichen Infektionskrankheiten teilen Zellen mit gesunden Häftlingen und Suizidgefährdete werden in Einzelzellen isoliert, was die Suizidgefahr deutlich erhöht. Was auf den ersten Blick nach bedauerlichen Mängeln aussieht, hat Methode: Im Knast gibt es kein unabhängiges medizinisches Personal, sondern lediglich den polizeiärztlichen Dienst, dessen Hauptaugenmerk nicht auf der Gesundheit der Häftlinge, sondern auf deren „Reise- und Verwahrfähigkeit“ liegt.
Viele der hier genannten Punkte bemängelte auch die Länderkommission zur Verhütung von Folter im Oktober 2011. Das Ziel kann jedoch nicht die graduelle „Verbesserung“ oder die „Humanisierung“ des menschenverachtenden Systems der Abschiebehaft sein, sondern nur dessen ersatzlose Abschaffung. Statt sich für die Abschaffung der Abschiebehaft im Bund einzusetzen und bis dahin zumindest auf Landesebene nach Regelungslücken zu suchen (wie es in Rheinland Pfalz von rot-grün zumindest diskutiert wird) lässt sich Berlin die Haft was kosten: In Grünau werden gerade 18 Personen festgehalten, bei einer Gesamtzahl von 214 Haftplätzen und 192 Mitarbeiter_innen.
:: Widerstand im Knast::
Immer wieder gibt es Widerstand von Inhaftierten in Grünau. Zuletzt in die Öffentlichkeit geriet der Fall von Victor Atoe. Wie er treten immer wieder Abschiebehäftlinge in Hungerstreik oder sehen sich dazu gezwungen, sich selbst zu verletzen, um eventuell aus der Haft entlassen zu werden. Im Sommer 2005 kam es zu kollektiven Widerstandsaktionen, zeitweise verweigerten mehr als 60 Insassen das Essen in der Haftanstalt. Die Antirassistische Initiative Berlin dokumentierte innerhalb dieses dreimonatigen Streiks 44 Selbstverletzungen, darunter Suizidversuche. Der Haftalltag ging regulär weiter, Häftlinge kamen in Isolierzellen und wurden abgeschoben.
:: Solidarität!::
Mit der Demonstration richten wir uns gegen Abschiebehaft und den Ausbau des Flughafenverfahrens. Solidarisch sein kann neben der Demo auch heißen, den Inhaftierten den Zugang zu Ressourcen zu verschaffen, die sie für ein schnelles Rauskommen benötigen: Geld für Anwält_innen, Handy und Gesprächsguthaben, aber auch Bücher und DVD's, um die Langweile zu überbrücken und nicht an den Bedingungen kaputt zu gehen. Wir rufen deshalb auf, regelmäßig Geld oder Sachspenden (funktionsfähige Handys, Telefonkarten, Bücher, DVD's in den Sprachen der Inhaftierten) bei der Initiative gegen Abschiebehaft abzugeben. Mit unserem Protest reihen wir uns auch in den gegen weitere migrations- und sicherheitspolitische Verschärfungen ein, wie sie am 8. und 9. Dezember in Wiesbaden auf der 193. Innenministerkonferenz in die Wege geleitet werden sollen. Auch Silvester wollen wir mit einer Kundgebung vor dem Abschiebeknast ziehen, um unserer Wut und Solidarität Ausdruck zu verleihen.
Infoveranstaltung: Freitag, 2. Dezember 2011, 18 Uhr, K9 (Kinzigstr. 9) Veranstaltung zur Abschiebehaft und dem neuen Abschiebeknast auf dem BBI
Demonstration zum Abschiebeknast Grünau: Samstag, 10. Dezember 2011, 15 Uhr S-Bhf Spindlersfeld:
Mit: Krach und Musik gegen den Abschiebeknast, Grüße nach Drinnen und Draußen, Wunschdisco und Polit-Projektionen, Vokü und Getränke, Aktionen und Infos, Live-Act.
Geldspenden können überwiesen werden werden an:
Name: Flüchtlingsrat Berlin
Verwendungszweck: „In den Knast“
Kto. Nr.: 311 68 03
BLZ: 100 205 00 (Bank für Sozialwirtschaft)
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Flüchtlinge in Niedersachsen und UnterstützerInnen nehmen den Tag zum Anlass, um auf die Missstände in der Asyl- und Flüchtlingspolitik mit besonderem Blick auf Niedersachsen hinzuweisen. Gegen die permanente gesellschaftliche Ausgrenzung und den alltäglichen Demütigungen und Entrechtungen protestieren Menschen in verschiedenen Lagern und Wohnheimen in Niedersachsen, so z.B. Flüchtlinge aus dem Lager Bramsche-Hesepe oder aus den sog. Gemeinschaftsunterkünften in Meinersen (Lkr. Gifhorn) und Fallersleben bei Wolfsburg.
Zu der Kundgebung in Hannover rufen die Flüchtlinge, die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, das Antirassistische Plenum Hannover, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und weitere UnterstützerInnen auf.
Die Kundgebung findet statt am
Sa, 10.12., von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort: Ernst-August-Platz/Anfang Bahnhofstraße (vor dem Hauptbahnhof), Hannover
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Asylanerkennung in Deutschland
Donnerstag, 24. November 19 Uhr
im Kargah-Café, Zur Bettfedernfabrik 1, 30451 Hannover
Die Referentin Lillian ist ugandische Journalistin. Aufgrund ihres
Engagements gegen Homophobie in Uganda wurde sie mehrfach bedroht und
angegriffen. Seit einem Jahr ist sie als sexuell Verfolgte in Deutschland
als Asylberechtigte anerkannt.
In ihrem Vortrag wird die Journalistin über ihre persönliche Geschichte
als LGBTI-Aktivistin und als homosexuelle Asylsuchende in Deutschland
sprechen. Zudem wird sie die Ziele, Schwierigkeiten und Erfolge der ungandischen LGBTI-Bewegung im Kontext der aktuellen politischen
Verhältnisse in Uganda beleuchten. Anschließend wird der Fokus auf das
Thema sexuelle Orientierung als Asylgrund in Deutschland gelegt. Dabei
werden kritische Punkte der deutschen Asylanerkennungspraxis aufgezeigt.
In Uganda, einem Land mit einer starken fundamentalistisch christlichen
Strömung, sind Homosexuelle Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Im
Jahre 2009 machte die ugandische Regierung dadurch internationale
Schlagzeilen, dass sie einen Gesetzesentwurf auf den Weg brachte, über den
u. a. die Todesstrafe für Homosexuelle eingeführt werden sollte. Begleitet
wurde die Vorlage des Gesetzesentwurfs von einer homophoben Hetzkampagne
durch führende ugandische Politiker. Auch die Presse beteiligte sich und
outete viele ugandische Homosexuelle, die daraufhin Jobs und Wohnungen
verloren, aus ihrem sozialen Umfeld ausgeschlossen und auf der Straße
bedroht wurden. David Kato, ein LGBTI-Aktivist, wurde im Januar 2011
ermordet, kurz nachdem er einen Prozess gegen eine an der Pressekampagne
beteiligte Zeitung gewonnen hatte.
Auf internationalen Druck wurde die Forderung nach der Todesstrafe
mittlerweile wieder zurückgenommen. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf
nach wie vor vor, gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit
langjährigen Haftstrafen zu belegen und "Mitwisser_innen" sind
aufgefordert, Homosexuelle zu denunzieren, um nicht selbst verhaftet zu
werden. Diese homophobe Politik findet großen Rückhalt in einer
Gesellschaft, die stark evangelikalisch geprägt ist.
Die ugandische LGBTI-Bewegung muss aufgrund dieser Situation im
Verborgenen arbeiten.
(*LGBTI ist die internationale Abkürzung für die gemeinsame Organisierung
> von Lesben, Schwulen, Transgender/Transsexuellen und Intersexuellen)
Eine Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen in
Kooperation mit Kargah e.V., amnesty international Hannover, dem
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., dem Autonomen Feministischen Kollektiv
& fem_ara
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Erst viel später stellte ich fest, dass da was nicht stimmte. Ich hatte mir bis dahin unbekannte Schmerzen und war in meiner Beweglichkeit eingeschränkt. Meine liebe Mutter, die instinktiv wusste, was da nicht stimmte, schickte mir zum Trost meine beiden alten Teddys aus der Kindheit.
Ich ließ mir einen Termin beim Chirurgen geben, aber dazu kam es nicht mehr. Auf offener Straße brach ich zusammen und hatte dann einen ausgekugelten Arm. Ich bestellte mit dem Handy einen Rettungswagen und ließ mich saudummerweise stehend - nicht liegend - ins Klinikum einliefern. Da wartete ich dann vier Stunden in der Notaufnahme vor Schmerzen brüllend auf die OP. Die Aufsichtsfrau meinte, ich sollte leiser schreien, mein Gebrüll verunsichere die Kinder. Leute, die sich das Knie aufgeschlagen hatten wurden vor mir rangenommen, weil sie vor mir eingetroffen waren, eine alte Frau, die sehr schwer verletzt war und bei der ich fürchtete, dass sie sterben könnte wartete hinter mir. Neben mir unterhielt sich eine Kurdin mit ihrem ebenfalls schwer verletzten Sohn auf Kurdisch und ich fragte sie, ob sie Sorani oder Kirmanschih sprechen würde, sie erwiderte: „Sorani! Woher kennen sie diese Unterschiede, und wieso kennt ein Deutscher Kurdisch?“, und ich erläuterte ihr meine eigene Kurdistan-Solidaritätsgeschichte, bis ich vor Schmerzen nicht mehr sprechen konnte.
Als ich endlich in den OP kam wurde ich gefragt, ob man mir den Arm sofort ohne Betäubung einrenken solle, und ich sagte, am ganzen Körper zitternd, nee, gebt mir erstmal eine Spritze Ketanest. Sehr viel später wachte ich auf, zwei Zivis brachten mich vom OP auf die Intensivstation, und als ich denen erzählte, ich sei ein Bergsteiger und Klettersteiggeher meinte Einer, das könnte ich nie wieder machen.
Von der Intensiv auf die Normal gebracht erfuhr ich dann, dass ich einen vierfachen Trümmerbruch und anderthalb Liter Blut verloren hatte. Auf der Normalstation war ich der schwerstverletzte Patient, aber jammern taten Andere. Ich glaube, dass meine Verachtung für die Jammerlappen meinen Heilungsprozess wesentlich voranbrachte. Und dabei meinte telefonisch mein damaliger Chef, ich sei ja stimmlich und vom rechten Arm her nicht beeinträchtigt, da könne ich vom Krankenbett ja telefontechnisch arbeiten. Da steckten noch zwei Schläuche in mir drin. Es folgten weitere OPs, mir wurden eine Titanplatte und ein Knochentransplantat eingebaut, das von meinem Körper abgestoßen wurde. Die Schrauben, mit denen die Platte befestigt war schabten schmerzhaft in meiner Gelenkpfanne. Schließlich war es so weit, dass ich eine Totalprothese bekommen sollte. Ich fragte meinen Chefoperateur, ob ich damit noch klettern könnte, und er meinte, das wäre völlig unmöglich. Da erwiderte ich, dass es dann gut wäre, wenn ich aus der Narkose nicht wieder aufwachte, Klettern sei mein Lebensinhalt. Man setzte mir keine Prothese ein, sondern entfernte nur das implantierte Material. Ein halbes Jahr nach dieser OP war ich bei der öffentlichen Erstbegehung eines neuen Klettersteigs in den Alpen dabei. Ein Jahr nach der OP sagte mein Chirurg: „Wir operieren keine Befunde, keine interessanten Fälle und keine Diagnosen, wir operieren Menschen mit Interessen und Bedürfnissen."
Inzwischen hat sich, nach jahrelangem hartem Training und guter Physiotherapie, meine Schulter weitgehend selbst repariert, mein Röntgenbild war als medizinisches Wunder auf diversen Orthopädenkongressen, mein Arzt, der sich an einer Prothese eine goldene Nase verdienen könnte, verschreibt mir bis zum Lebensende Physiotherapie, und ich bin Sportkletterer. So geht es auch.
Das möchte ich als Sieg bezeichnen. Und bin da sehr stolz auf mich.
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Dafür zum Ausgleich scheint heute Spätsommer zu sein. Draußen unterwegs gewesen, und das war ja geredezu idiyllisch. Überall händchenhaltende und knutschende Pärchen unterwegs, Frau und Mann, Mann und Frau, Mann und Mann, Frau und Frau, alle Kombinationen, dazu kühne Mountainbiker, die in Vollausrüstung den Berg herunterrasen, auch Longboarder, haufenweise Hunde, die sich austoben. Temporäres Idyll.








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http://www.gmx.net/themen/wissen/weltraum/748frmm-einsteins-theorie-wackelt
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http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/128f6o4-v-mann-war-kleiner-adolf
http://www.spd-fraktion-niedersachsen.de/imperia/md/content/ltf/pressemitteilungen/pressemitteilungen/2011/16-3380_leuschner_bachmann_sch__nemann_rechtsverst__ndnis.pdf
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Diskussions- und Informationsveranstaltung
am Mittwoch, den 14.12. 13 bis 17 Uhr
im kargah, Hannover.
Veranstalterinnen sind:
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Frauenhaus Hannover Frauen helfen Frauen e.V:, kargah, Kobra-Phoenix e.V., NTFN e.V., Rafaels-Werk, Stiftung Leben & Umwelt, VNB e.V.
Die Veranstaltung wird gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfond
Als Referentin ist Susanne Schröder, Deutscher Anwaltsverein, Rechtanwältin aus Hannover eingeladen, Kern der Veranstaltung sind drei thematische fallbezogene Workshops. .
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http://www.gmx.net/themen/nachrichten/ausland/528ewlc-jubel-ueber-berlusconi-abtritt
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Schön, so etwas auch mal aus diesem Spektrum zu lesen.
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http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.268922.de
Pressemitteilung aus dem Ministerium
04.11.2011Asylbewerber sollen Bargeld statt Gutscheine erhalten | 117/2011
*Die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist
mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. Das stellt das
Sozialministerium mit einem neuen Runderlass jetzt noch einmal klar, der
Mitte November im Amtsblatt veröffentlicht wird. Sozialminister Günter
Baaske: „Alle Kreise und kreisfreien Städte, die Geld an Asylbewerber
auszahlen, handeln rechtskonform. Ich wünsche mir sogar ausdrücklich,
dass in ganz Brandenburg Bargeld grundsätzlich den Vorrang erhält. Denn
das veraltete Gutscheinsystem ist für die Betroffenen in der Regel
völlig ungeeignet, zu teuer und auch diskriminierend.“*
Asylbewerber, die bereits länger als vier Jahre in Deutschland sind und
in einer eigenen Wohnung leben, erhalten in der Regel Bargeld. Baaske:
„Hier gibt es nur einen sehr eingeschränkten Ermessensspielraum. Ein
abweichendes Verwaltungshandeln kommt nur in ganz besonderen
Ausnahmesituationen in Frage.“
Er weist zugleich darauf hin, dass auch Bewerber, die kürzer in
Deutschland sind oder in Gemeinschaftsunterkünften leben, Barleistungen
erhalten können. Diese Entscheidung obliege dem Kreis oder der
kreisfreien Stadt. In Brandenburg zahlen mittlerweile fast alle
Landkreise und kreisfreien Städte an Asylbewerber Geldleistungen aus.
Baaske: „Die Rechtslage hat sich nicht verändert, aber mit dem neuen
Runderlass schaffen wir zusätzliche *Rechtssicherheit*.“
Baaske weiter: „Die Praxis hat eindeutig gezeigt, dass es viele Umstände
gibt, die für Bargeld sprechen. Das Gutscheinsystem ist für die
Verwaltung in der Regel aufwändiger. Den Asylbewerbern steht zum
Einlösen der *Gutscheine* oft nur eine kleine Anzahl an Läden zur
Verfügung, die nicht immer leicht erreichbar sind. Auf die Gutscheine
kann nicht immer Wechselgeld herausgegeben werden und damit geht Geld
verloren. Das alles sind gute Gründe, die eine Auszahlung von Geld im
Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes rechtfertigen.“
Unabhängig davon müsse das Asylbewerberleistungsgesetz dringend vom Bund
überarbeitet werden. Baaske: „Vor allem die *Regelsätze*, die noch aus
dem Jahr 1993 stammen, gehören endlich auf dem Prüfstand. Darüber hinaus
müssen endlich auch Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder von
Asylbewerberinnen und -bewerbern im Gesetz verankert werden“.
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Werde dann mal meine Kontakte in die Anthropologie nutzen.
Aus guten Gründen der Link in gebrochener Form:
http://de. metapedia.org/
wiki/Negride
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am 10.11.2011 soll es wieder eine Sammelabschiebung von Deutschland (Düsseldorf) nach Kosovo (Priština) geben.
Seit auf der Hut und findet raus, wer in eurer Umgebung betroffen sein könnte.
Wehrt euch, greift ein, geht dazwischen, schafft Öffentlichkeit!
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Mete Tuncer wurde auf Grund eines Auslieferungsantrages der Türkei am 25. Oktober 2011 in Recklinghausen verhaftet.
Mete Tuncer war im Rahmen des TIKB-Verfahrens (Bund revolutionärer Kommunisten der Türkei) bereits 11 Jahre lang im Gefängnis und kam im März 2009 frei, da sein Verfahren über 10 Jahre andauerte und er noch nicht rechtskräftig Verurteilt war. Im Mai 2010 wurde er von der türkischen Justiz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Anschließend floh er im September 2010 nach Deutschland und beantrage politisches Asyl. Sein Asylprozess ist noch nicht abgeschlossen.
Nach seiner Inhaftierung wurde die „Freiheit für Mete Tuncer, Freiheit für alle politischen Gefangenen!“ Kampagne gestartet. Gemeinsam mit diesem Fall wurde gegen die Repressalien aufgerufen, die politische Asylbewerber der letzten Jahre erleiden mussten. Parteien und Abgeordnete, Juristen und Journalisten, Menschenrechtsbewegungen und Revolutionäre haben gemeinsam für die Freilassung Mete Tuncers mobilisiert.
Auch Mete Tuncer hat gegen diesen Angriff und diese Ungerechtigkeit protestiert, in dem er trotz seiner Diabetes-Erkrankung von dem ersten Tag seiner Inhaftierung an in einen Hungerstreik getreten ist.
Alle Anstrengungen und Bemühungen haben an diesem 2. November 2011 ihre Früchte getragen: Mete Tuncer wurde Freigelassen.
Wir danken allen Genossinnen und Genossen und unseren Freunden für die tatkräftige Unterstützung in diesem Fall. Wir danken all jenen, die mit ihrer Unterschrift ihre Stimme gegen diese Ungerechtigkeit erhoben haben und wir danken allen, die mit uns vor der JVA in Bochum Schulter an Schulter protestiert haben.
Dies ist unser gemeinsamer Sieg!
http://www.metetuncer.tk/
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Darf einem libanesischen Flüchtling, der im Vorschulalter mit seinen Eltern nach Deutschland floh und seit 26 Jahren in Deutschland lebt, unter Hinweis auf angebliche türkische Vorfahren ein Aufenthaltsrecht verweigert werden? Darf seiner ihm nach islamischem Ritus angetrauten Ehefrau, die im Jahr 2005 - nach siebzehnjährigem Aufenthalt in Deutschland - von ihrem Mann und ihren älteren Kindern getrennt und trotz einer bestehenden Schwangerschaft mit der einjährigen Tochter abgeschoben wurde, auch noch sieben Jahre später die Rückkehr zu ihrer Familie verweigert werden? Der Fall der Familie Siala / Salame aus Schellerten bei Hildesheim bietet einen tiefen Einblick in die Abgründe deutscher Ausländerpolitik. Die Geschichte handelt von dem Leid einer Flüchtlingsfamilie und von einem sozialdemokratischen Landrat, der auszuloten versucht, wie viel Unmenschlichkeit unser Rechtssystem zuzulassen bereit ist.
Die Familien Salame und Siala gehören der Minderheit der Mhallami an. Viele Angehörige dieser ursprünglich aus der Türkei stammenden arabischen Minderheit flohen ab 1920 vor der agressiven Türkisierungspolitik unter Atatürk in den Libanon, wo sie (fälschlich) als Kurden betrachtet, aber geduldet wurden und sich niederließen.
Im Zuge der Eskalation des libanesischen Bürgerkriegs suchten in den 1980er Jahren viele Mhallami - Familien erneut ihr Heil in der Flucht: Manche kehrten in die Türkei zurück, andere flohen nach Syrien. Einige Familien, die es im Libanon zu Ansehen und Besitz gebracht hatten, kämpften um eine Perspektive im Libanon. Wieder andere flohen nach Europa.
Die Familien Salame und Siala versuchten Mitte der 80er Jahre, der „Hölle von Beirut“ zu entkommen. Während Familie Siala bereits 1985 eine damals bestehende Lücke im europäischen Flüchtlingsabwehrsystem nutzte und per Direktflug aus Beirut nach Berlin floh, begab sich die Familie Salame 1987/88 auf den weitaus mühseligeren Fluchtweg über die Türkei nach Deutschland. Als „staatenlose Kurden“ erhielten beide Familien hier im Rahmen der niedersächsischen Bleiberechtsregelung von 1990 ein Aufenthaltsrecht.
Gazale Salame und Ahmed Siala waren zum Zeitpunkt ihrer Flucht sechs bzw. sieben Jahren alt. Sie absolvierten in Deutschland die Schule, lernten sich kennen und lieben und gründeten eine Familie. Wahrscheinlich wären sie längst eingebürgert, wenn der Landkreis Hildesheim ihnen – wie andere Ausländerbehörden in vergleichbaren Fällen – ihr Aufenthaltsrecht weiter verlängert hätte. Der Landkreis Hildesheim jedoch witterte Betrug: In aufwendigen Recherchen suchte die Ausländerbehörde nach Belegen dafür, dass die Vorfahren der Familien Siala und Salame aus der Türkei stammen könnten – und wurde fündig: Auszüge aus dem türkischen Personenstandsregister belegten nach Auffassung des Landkreises, dass die Väter bzw. Großväter von Ahmed und Gazale in der Türkei registriert seien und daher (auch) die türkische Staatsangehörigkeit besäßen. Daraufhin verweigerte der Landkreis Hildesheim im Jahr 2000 bzw. 2001 – ein ganzes Jahrzehnt nach der erstmaligen Erteilung eines Bleiberechts – die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und drohte beiden Bürgerkriegsflüchtlingen samt ihren Kindern die Abschiebung an. Die Familie wurde fortan nur noch „geduldet“.
Die Eltern der beiden seien, so der Landkreis zur Begründung, in der Türkei registriert. Als Kinder eines türkischen Vaters seien sie dem Staatsangehörigkeitsrecht der Türkei zufolge ebenfalls als türkische Staatsangehörige anzusehen und hätten daher ein Bleiberecht im Jahr 1990 zu Unrecht erhalten, denn dieses habe nur für libanesische und staatenlose Flüchtlinge gegolten. Das Argument, die beiden seien als unschuldige Kinder nach Deutschland gekommen und könnten doch nicht für ein etwaiges Fehlverhalten ihrer Eltern haftbar gemacht werden, ließ die Behörde nicht gelten, ebenso wenig den Hinweis, dass die Familie Siala im Jahr 1994 – neun Jahre nach ihrer Flucht aus dem Libanon also – auf ihren Antrag aus dem Jahr 1953 hin im Libanon eingebürgert wurde: Entscheidend sei nicht die aktuelle Staatsangehörigkeit, so der Landkreis, sondern die Staatsangehörigkeit im Jahr 1990.
Am 10. Februar 2005 ließ die Ausländerbehörde die zu diesem Zeitpunkt 24 Jahre alte Gazale Salame in die Türkei abschieben. Die Polizei überraschte die schwangere Frau in ihrer Wohnung, während ihr Ehemann gerade die Töchter Nura und Amina (7 und 8) zur Schule brachte. Gazale habe bei ihrer Einreise nach Deutschland im Jahr 1988 über ihre Identität getäuscht und ihre türkische Staatsangehörigkeit verschleiert, so der Landkreis in einer Presseerklärung. Allein mit der kleinen Tochter Schams (1) konnte Gazale nichts gegen die Abschiebung ausrichten. Am Abend lag sie bereits bei der Istanbuler Flughafen-Polizei auf dem nackten Betonfussboden, ohne ihren Mann und die beiden Töchter noch einmal gesehen zu haben. Gazale kam zunächst bei entfernten Bekannten der Eltern in Izmir unter. Unter erbärmlichen Umständen brachte sie am 31. August 2005 ihren Sohn Gazi zur Welt.
In Gazales Heimat Hildesheim wurde die Botschaft ihrer Deportation mit Erschrecken aufgenommen. Das Auseinanderreißen einer jungen Familie, die Situation des Vaters und der Töchter, die nach Hause kamen und das Verschwinden der Mutter und der kleinen Schwester feststellen mussten, rief spontanes Mitgefühl vieler Menschen und Empörung über die Ausländerbehörde hervor. Dieselbe gab sich allerdings vollkommen ungerührt. Die Abschiebung der jungen Frau sei vollkommen rechtmäßig gewesen, hieß es. Protesten und Demonstrationen begegnete die Behörde mit kaltschnäuziger Ignoranz. Auch die Trennung der Familie sei rechtmäßig gewesen, so der Landkreis. Vater Ahmed Siala und die verbliebenen Töchter müssten ebenfalls bald das Land verlassen. Offensichtlich spekulierte die Ausländerbehörde darauf, dass die Abschiebung Gazales ihren Ehemann zu einer „freiwilligen Ausreise“ in die Türkei bewegen würde. Dessen Verfahren war nämlich beim Verwaltungsgericht Hannover noch anhängig.
In vielen anderen Fällen wäre der Plan des Landkreises wahrscheinlich aufgegangen, und der Ehemann wäre seiner Frau in das ihm fremde Land gefolgt, dessen Sprache er nie gelernt hat. Aber Ahmed, der in Deutschland mit großen Begriffen wie Demokratie und Rechtsstaat aufgewachsen ist, entschloss sich, nicht klein beizugeben und für seine Rechte und die seiner Familie zu kämpfen – natürlich in der Hoffnung, vor Gericht Recht zu bekommen und eine Rückkehr von Gazale bald auf juristischem Weg zu erreichen.
Am 21. Juni 2006 entschied das Verwaltungsgericht Hannover zu seinen Gunsten: „Das ist sehr dünn“, urteilte der Vorsitzende Richter über die vom Landkreis angegebenen Gründe für den Entzug der Aufenthaltserlaubnis. Zur Herkunft der Familie führte das Verwaltungsgericht in bemerkenswerter Klarheit aus, dass aufgrund der vorliegenden Dokumente von einem jahrzehntelangen Aufenthalt der Familie im Libanon auszugehen sei. Auch sei die Aussage des vaters plausibel, dass er im Libanon geboren sei. „Daraus, dass die Nationalität der Eltern des Klägers in deren libanesischen Reiseausweisen mit „a l’étude“ eingetragen worden ist und diese Reiseausweise zur Rückkehr in den Libanon berechtigten, kann geschlossen werden, dass die Großeltern des Klägers sich und ihre Kinder im Anschluss an die Aufforderung bei der Volkszählung der Jahre 1951/1952 in die in den Jahren 1952/1953 angelegten Spezialregister für Staatsangehörigkeitsbewerber bei der Generaldirektion der Sicherheit (Sûreté Générale) in Beirut haben eintragen lassen ...“
Die Hildesheimer Landrätin Ingrid Baule kündigte nach Prüfung der Entscheidung an, eine möglichst schnelle und unkomplizierte Rückkehr seiner Frau und seiner beiden Kinder zu ermöglichen. Sie schrieb persönliche Briefe an den Innenminister und bat ihn dringend, eine Familienzusammenführung zuzulassen. Doch die Landrätin und die erleichterten Unterstützer hatten die Rechnung ohne den Wirt, Innenminister Schünemann, gemacht. Der wies den Landkreis kurzerhand an, gegen das Urteil Berufung zu beantragen, da es sich um einen „Präzedenzfall“ handele. Gegen daraufhin öffentlich laut werdende Vorwürfe setzte er sich in der lokalen Presse mit den Worten zur Wehr, er sei weder „eiskalt“ noch „erbarmungslos“, aber er müsse „eine rechtsstaatliche Lösung umsetzen“.
Zunächst sah freilich alles danach aus, als würde die Familie schnell zu ihrem Recht kommen: Nachdem Gazales Anwältin deren kurzfristige Wiedereinreise beim Verwaltungsgericht Hannover beantragt hatte, schlug der Richter am Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde am 09. November 2006 vor, die Rückkehr aus verfassungsrechtlichen Gründen zu ermöglichen und Frau Salame sowie ihren Kindern eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 AufenthG zu erteilen. Dies war nach der Rechtsauffassung des Gerichts verfassungsrechtlich geboten, da der inzwischen 15 Monate alte, in der Türkei geborene gemeinsame Sohn Gazi seinen Vater Ahmed Siala noch nie gesehen hatte. Diese Zeitspanne der Trennung sei, so das Verwaltungsgericht, nicht mehr mit Art. 6 GG (Schutz der Familie) vereinbar, da eine bisher nicht vorhandene Vater-Sohn-Beziehung die Entwicklung des Kindes nachhaltig stören könne.
Diesem richterlichen Hinweis hätte der neue Landrat Reiner Wegner, der noch im Wahlkampf öffentlich versprochen hatte, zugunsten der Familie „politisch Druck zu machen und mal energisch mit dem Innenminister zu verhandeln“, schlicht folgen und damit eine schnelle Deeskalation herbeiführen können. Stattdessen bat er den Innenminister um eine Stellungnahme, die erwartungsgemäß negativ ausfiel: Die Erteilung eines Aufenthaltsrechts an Gazale oder ihre Kinder komme „nicht in Betracht“, so das Land. Verfassungsrechtliche Bedenken des Richters bezüglich der Familientrennung würden nicht geteilt. Ahmed Siala habe „jederzeit die uneingeschränkte Möglichkeit“, die Beziehung zu seinen Kindern in der Türkei aufzunehmen. Er sei somit „selbst für die Familientrennung verantwortlich“, so der Innenminister. Der Landkreis schloss sich der Stellungnahme des Innenministers an und erklärte sich bereit, Ahmed Siala „bei der Beschaffung der notwendigen Ausreisepapiere zu unterstützen“.
Daraufhin verpflichtete das Verwaltungsgericht Hannover am 30. November 2006 den Landkreis Hildesheim, Gazale mit ihren Kindern die Einreise zu ermöglichen und ihr eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Da das Verfahren von Ahmed Siala sich weiter in die Länge ziehen könne, sei eine Trennung das Familie nach Auffassung des Gerichts nicht mehr vertretbar. Gazale Salame und die Kinder sollten daher, so das Gericht, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis das Verfahren von Ahmed Siala abgeschlossen und entschieden sei, ob ihm ein Aufenthaltsrecht zustehe.
Auch gegen diese Entscheidung erhob der Landkreis Hildesheim nach Rücksprache mit dem Innenministeriums Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht – und hatte damit Erfolg: Im Dezember 2006 hob das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wieder auf und urteilte, dass Gazale nur im Rahmen der originären Visumsverfahrens – über einen Antrag an die deutsche Botschaft – nach Deutschland zurückkehren könnte. Ein Familiennachzug sei jedoch nur möglich, wenn ihr Mann Ahmed ein gesichertes Aufenthaltsrecht besitze. Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht ohne jede Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
Am 27. September 2007 ereilte die Familie die nächste juristische Niederlage: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hob die Entscheidung der Verwaltungsgerichts auf und erklärte die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis an Ahmed Siala mit der Begründung für rechtmäßig, Ahmed habe türkische Vorfahren und dies auch gewusst. Insofern habe er über seine Herkunft „getäuscht“ bzw. müsste das entsprechende Handeln seiner Eltern sich zurechnen lassen. Den Beweisantrag der Rechtsanwältin auf Feststellung, dass libanesische Dokumente den tatsächlichen, jahrzehntelangen Aufenthalt der Familie seit 1952 im Libanon belegten, lehnte der Vorsitzende Richter mit dem Hinweis ab, die Echtheit dieser Dokumente könne unterstellt werden. Auch ein Bleiberecht käme nicht in Frage, weil Ahmed im Jahr 2004 wegen Schlachtens ohne Hinzuziehung eines Veterinärs zu einer Strafe von 100 Tagessätzen verurteilt wurde. Mit einer perfiden, fast bösartigen Zirkelschlusslogik hielt das Gericht ihm ein fragwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat vor, weil er sich starrsinnig weigere zu akzeptieren, dass er Türke sei. Gegen diese verheerende Entscheidung legte die Anwältin Silke Schäfer Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fand am 27.01.2009 statt. In der mündlichen Verhandlung drängte Gerichtspräsidentin Frau Eckertz-Höfer darauf, Ahmed Siala nach den eindeutigen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die erstrebte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, um weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. “Der Fall schreit geradezu nach einer Lösung im Wege des Vergleichs”, so die oberste Verwaltungsrichterin. Wer seit 24 Jahren im Bundesgebiet lebe und sein Herkunftsland gar nicht kenne, habe ein nachvollziehbares Interesse daran, im Lande zu bleiben.
Als Revisionsinstanz befasste sich das Bundesverwaltungsgericht nicht mit der Feststellung der Sachlage, sondern nur noch mit ihrer juristischen Bewertung. Die vom Oberverwaltungsgericht festgestellte „Täuschung“ über eine angebliche türkische Staatsangehörigkeit wurde vom Bundesverwaltungsgericht insofern als Faktum unterstellt, dürfe jedoch, so das BverwG, nicht herangezogen werden, um dem Sohn die Aufenthaltserlaubnis ohne eine Prüfung und Bewertung der Verwurzelung in Deutschland und der Bindungen an das angebliche Herkunftsland zu verweigern. Es könne und dürfe nicht sein, dass eine gut integrierte Person durch alle Maschen des humanitären Aufenthaltsrechts falle. Im Hinblick auf die bislang versäumte konkrete Bewertung der Integrationsleistungen von Ahmed Siala wies das Bundesverwaltungsgericht den Fall wieder an das Oberverwaltungsgericht zurück.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinterließ bei Ahmed und Gazale wie auch bei den UnterstützerInnen eine gewisse Ratlosigkeit: Sollte man weitere Jahre ins Land gehen lassen und auf eine neue, diesmal vielleicht positivere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hoffen? Der Rechtsstreit könnte sich weitere Jahre hinziehen, wenn das Oberverwaltungsgericht bei seiner äußerst restriktiven Linie bleiben und – vielleicht mit etwas anderer Begründung – an einer Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis festhalten würde. Nach monatelangen Verhandlungen kam es Ende 2009 endlich zu einem Kompromiss mit dem Innenministerium zur Ermöglichung einer politischen Lösung über die niedersächsische Härtefallkommission: Sollte diese eine Annahme empfehlen, würde der niedersächsische Innenminister sich der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht widersetzen, so die Vereinbarung.
Der Versuch, die Tragödie der Familie durch diesen politischen Deal endlich zu beenden, endete in einem Fiasko: Von den sieben anwesenden Mitgliedern der Härtefallkommission stimmten in der entscheidenden Sitzung im Frühsommer 2011 vier für eine Annahme des Falls, zwei stimmten dagegen, ein Mitglied enthielt sich der Stimme. Das erforderliche positive Quorum von mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder war damit knapp verfehlt. Wie dies geschehen konnte ist ungeklärt. Es spricht viel für eine politische Intrige, da fünf Mitglieder der Kommission ihre Zustimmung zur Annahme des Falls erklärt hatten. Sicherlich spielte auch eine zweite Verurteilung von Ahmed Siala wegen „Nötigung“ zu 20 Tagessätzen eine Rolle – dieser lag eine verbale Auseinandersetzung mit der Lehrerin seiner Töchter zugrunde, deren Diskriminierung Ahmed beklagt hatte. Ein weiteres Nachbohren lohnt sich jedoch kaum: Die Mitglieder der niedersächsischen Härtefallkommission wurden vom Innenministerium mit Bedacht ausgewählt. Natürlich ist das Gremium politisch besetzt, und seine Entscheidungen spiegeln dies wider. Niedersachsen hat im Bundesvergleich weiterhin mit Abstand die geringste Quote an Härtefallentscheidungen: Nur rund 22 von 1 Mio. Einwohnern/innen in Niedersachsen sind Härtefälle. In Berlin sind es 592, im Saarland 266 und in Thüringen immerhin noch 184. Die Entscheidung der niedersächsischen Härtefallkommission im Fall Siala sagt insofern mehr über die fragwürdigen Kriterien der Entscheidungsfindung dieser Kommission aus als über den Fall selbst.
Erst nach der Entscheidung der Härtefallkommission wurden neue Fakten bekannt, die die Entscheidung der Härtefallkommission womöglich beeinflusst hätten und in jedem Fall für neuen Gesprächsstoff sorgten: Denn die Registrierung im türkischen Personenstandsregister, die nach Auffassung des Landkreises die türkische Herkunft von Ahmeds Vater Gazi belegen soll, enthält gravierende Fehler:
- ein DNA-Test kommt zu dem Ergebnis, dass ein auf dem Registerauszug genannter, angeblicher Bruder des Vaters kein Bruder sein kann,
- der Vater von Ahmed wird in dem Registerauszug als „ledig“ geführt, obwohl er zum Zeitpunkt seiner Registrierung längst verheiratet und Vater von sieben Kindern war, die alle im libanesischen Personenstandsregister geführt und registriert wurden.
Inzwischen liegt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bückeburg vom 13. September 2011 im Strafverfahren gegen einen im türkischen Register als Bruder von Ahmeds Vater geführten Mann vor. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Zeugenaussage sowie den Reisebericht eines Mitarbeiters der Hildesheimer Ausländerbehörde aus dem Jahr 2001 stellt das Landgericht fest, dass
- Einträge in türkische Personalregister auch von Dritten (z.B. Schulleitern) vorgenommen wurden,
- viele Personen offiziell gemeldet sind, die gar nicht in der Türkei gelebt haben,
- selbst Kinder in der Türkei registriert wurden, die in Deutschland geboren sind,
- das türkische Personenregister nicht verlässlich ist,
- der Vorwurf der „Identitätstäuschung“ daher unberechtigt und eine türkische Staatsangehörigkeit nicht gegeben sei.
Wenn jedoch die Einträge in das türkische Personenstandsregister derartig zwielichtig und fragwürdig sind, die libanesischen Papiere jedoch anerkanntermaßen den faktischen Aufenthalt der Familie Siala im Libanon belegen, wie kann dann noch der Vorwurf der „Täuschung“ aufrecht erhalten werden? Vor dem Hintergrund der neuen Fakten machten sich die Unterstützer/innen große Hoffnungen auf eine Neubewertung des Falls durch den Landkreis Hildesheim: Die Entscheidung aus dem Jahr 2001, der Familie die Aufenthaltserlaubnis wegen „Identitätstäuschung“ zu entziehen und Gazale im Jahr 2005 abzuschieben, musste nach Überzeugung der UnterstützerInnen aufgehoben werden.
Leider wurden diese Hoffnungen erneut enttäuscht: Auf 11 Seiten führte der Landkreis in einer Presseerklärung vom 20.10.2011 aus, warum der Landkreis trotz der o.g. Fakten an der Annahme einer türkischen Staatsangehörigkeit festhält (freilich ohne den infamen Täuschungsvorwurf zu wiederholen) und ein Aufenthaltsrecht nicht verdient habe. Auf die eigentlich entscheidende Frage aber gibt der Landkreis keine Antwort: Was hat Ahmed Siala mit der Türkei zu tun? Er hat dort nie gelebt, er hat das Land nie betreten. Der Landkreis behauptet dies auch gar nicht. Nach wie vor unwidersprochen ist die Feststellung des Verwaltungsgerichts Hannover aus dem Jahr 2006, dass die Familie Siala bereits Anfang der 50er Jahre im Libanon gelebt haben muss, und dass wahrscheinlich schon Ahmeds Vater 1945 im Libanon geboren wurde. Ahmeds Mutter und ihre Familie ist ausschließlich im Libanon registriert, es gibt hier keine Hinweise auf türkische Vorfahren (die, nebenbei bemerkt, natürlich alle früher einmal dem osmanischen Reich zugehörten). Belegt ist auch, dass alle 11 Geschwister von Ahmed in Beirut geboren sind, die Familie also durchgängig dort gelebt hat. Mit dem Verweis von Ahmed Siala auf das angebliche Herkunftsland seiner Großeltern verfolgt der Landkreis eine Vertreibungspolitik, die völkisch-rassistische Züge trägt und nach menschenrechtlichen Maßstäben inakzeptabel und verurteilungswürdig ist. Die Hauptleidtragende in diesem unerträglichen Drama ist Gazale Salame, die nach der Bekanntgabe der erneuten negativen Entscheidung vollkommen zusammengebrochen ist. Seit Jahren wird ihr erzählt, dass es bald zu einer Rückkehr kommen wird – vergeblich.
Was soll jetzt geschehen? Ahmed Siala hat immer wieder überlegt, zu seiner Familie in die Türkei zu gehen. Anfangs gab es die begründete, durch positive verwaltungsgerichtliche Entscheidungen beflügelte Hoffnungen auf eine schnelle Familienzusammenführung in Deutschland. Ein wesentlicher Hinderungsgrund war die in der Türkei fehlende Existenzgrundlage: Dem in der Türkei fremdem, sprachunkundigen und beziehungslosen Familienvater Ahmed Siala wäre eine Lebensunterhaltssicherung in diesem Land nicht möglich. Sämtliche weitere Geschwister, auch seine schwerkranken Eltern, leben in Deutschland. Vor allem aber wollen die mit Ahmed lebenden, mittlerweile 14- und 12-jährigen Töchter von einem Leben in der Türkei nichts wissen – auch sie fühlen sich als Deutsche.
Die Verantwortlichen im Landkreis Hildesheim, die die Abschiebung von Gazale im Jahr 2005 angeordnet haben, sind bis heute in ihren Funktionen. Sie werden vom Landrat und dem niedersächsischen Innenministrerium politisch gedeckt und führen ein Rückzugsgefecht um jeden Meter. Der Landrat selbst ist unerbittlich. Es ist nicht zu erwarten, dass er beim Tranchieren der Gänseleber über den eigentlichen Sinn des Weihnachtsfestes nachdenken und sich zu menschlichen Entscheidungen durchringen wird. Der politische Fall Gazale Salame geht also in die nächste Runde.
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