Ein lesenswerter Beitrag in der ZEIT:
http://www.zeit.de/2012/47/Weisser-Mann-Macho-Hegemonie
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am 21.12.2012
um 16 Uhr
im kargah, Zur Bettfedernfabrik 1, Hannover – Linden
aus Anlass des 64. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Zum Inhalt:
Die Brüder Milad, Mojtaba und Masoud Sadinam sind in Teheran, der Hauptstadt Irans, geboren. Noch als Kinder flohen sie mit ihrer politisch verfolgten Mutter vor dem iranischen Regime nach Deutschland. Allein und mit nur einem Koffer in der Hand begann für sie in einer westfälischen Kleinstadt ein zehnjähriger, zermürbender Kampf um das Bleiberecht. Er endete beinahe mit der Abschiebung. Durch ihren starken Zusammenhalt und mit Hilfe von Freunden und Bekannten schafften sie es schließlich, sich gegen die Zerstörung ihres Zuhauses erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Sie lernten Deutsch, machten Abitur, erhielten Stipendien und bestanden Aufnahmeprüfungen an privaten Universitäten. Schließlich waren sie da angekommen, wo viele Deutsche hinwollen – dort, wo Menschen Karriere machen. Doch sie entschieden sich, den Eliteunis den Rücken zu kehren. Ihren Platz haben sie woanders gefunden. Heute entwickelt Milad Computerspiele und verwirklicht damit seinen Jugendtraum, Masoud und Mojtaba studieren in Frankfurt Geschichte, Politik und Philosophie.
Ihr biographisches Buch verstehen die Sadinam-Brüder als ihren Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Realität der Flüchtlinge und Migranten/innen, aber darüber hinaus auch als Auseinandersetzung über die Werte unserer Gesellschaft. Weil sie seit ihrer Kindheit alles zusammen erlebt haben, weil sie die schwierigsten Momente nur Hand in Hand überlebt haben, erzählen sie ihre Geschichte auch wirklich “gemeinsam”. Jeder berichtet aus seiner Perspektive, gefüllt mit eigenen Erfahrungen, Ängsten und Sehnsüchten. Wir hoffen, mit den Sadinams ein wahrhaftiges, facettenreiches Bild ihres Lebens zu entwerfen.
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Mitzeichnungsfrist
20.11.2012 - 18.12.2012
Link:
Bundespolizei - Äußere Merkmale nicht als Grund für Identitätskontrollen und Durchsuchungen
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_07/Petition_37656.html
Bt-Petition 37656
Bundespolizei - Äußere Merkmale nicht als Grund für Identitätskontrollen und Durchsuchungen
vom 07.11.2012
Hauptpetent
Tahir Thomas Della, München, ISD-Vorstandsmitglied
Text der Petition
Wir, die Petenten, fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die folgenden Maßnahmen (die in der Begründung zu finden sind) einzuführen und umzusetzen, um Diskriminierung durch „Racial/Ethnic Profiling“ zu beenden. „Racial/Ethnic Profiling“ beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen (wie ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationale Herkunft oder Religion) als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz durch die Bundespolizei.
Begründung
Wir fordern:
• Die bundesgesetzlichen Regelungen abzuschaffen, die sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrollen der Polizei erlauben. Bei diesen Kontrollen werden Menschen aufgrund einer rein subjektiven Beurteilung der Beamt_innen nach äußerlichen Kriterien ausgewählt, ohne dass nachprüfbare Gründe vorliegen müssen. Diese Kontrollen leisten daher ganz zwangsläufig einer Ungleichbehandlung basierend auf „Racial/Ethnic Profiling“ Vorschub.
• Diskriminierungstatbestände, die von staatlichen Akteuren ausgehen - wozu „Racial/Ethnic Profiling“ durch die Polizei zu zählen ist - in § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzufügen.
• Durch Anti-Rassismus-Trainings und eine Überarbeitung der Einsatzstrategie die Polizeibehörden in die Lage zu versetzen, ihre hoheitlichen Aufgaben ohne „Racial/Ethnic Profiling“ durchzuführen. Sowohl die Polizeiausbildung als auch die Fortbildung von Polizeibeamt_innen muss auf diese Herausforderung angemessen reagieren.
• Meldestrukturen zu schaffen, die eine lückenlose Erfassung von Fehlverhalten von Polizeibeamt_innen, erlauben. Diese Vorkommnisse müssen von einer unabhängigen und fachkompetenten Prüfinstanz analysiert und bearbeitet werden. Eine bundesweite Statistik soll hierzu geführt werden.
Offiziell gibt es „Racial/Ethnic“ in der Bundesrepublik Deutschland nicht. In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zum Thema aus dem Jahr 2011 (Drucksache 17/6778) lautete die Antwort der Bundesregierung: „Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im Bundespolizeigesetz sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind.“
Diese Ansicht kann aber ausschließlich auf theoretischen Überlegungen zur Anwendung des Polizeirechts basieren. Die Realität der Polizeiarbeit wird dabei offenkundig verkannt. Die Praxis des „Racial/Ethnic Profiling“ ist der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle bzw. Schleierfahndung inhärent. Es soll hier insbesondere zur Verhinderung der unerlaubten Einreise nach verdächtig „fremd“ aussehenden Menschen Ausschau gehalten werden. Dass es dabei regelmäßig zur Diskriminierung aufgrund von rassistischen, ethnischen und religiösen Merkmalen kommt, zeigen auch zahlreiche Berichte von Betroffenen.
Die unklare Gesetzeslage im Bundespolizeigesetz bedarf dringend einer Klärung.
Dies gilt umso mehr, als internationale und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss und die Europäische Grundrechteagentur bereits dargelegt haben, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der „ethnischen“ Zuschreibung oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen.
Link:
Petition mitzeichnen
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_07/Petition_37656.mitzeichnen.html
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http://che2001.blogger.de/stories/1949960/
http://netbitch1.twoday.net/stories/1575267/
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Aha. Was schnalle ich warum eigentlich nicht? Und woher weiß er das?
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700 x 50 Euro als Spenden gesucht!
Für einen unabhängigen Brandgutachter!
Wahrheit und Gerechtigkeit für Oury Jalloh!
Am 7. Januar 2005 ist Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau bei lebendigem Leib verbrannt. Bis heute ist nicht geklärt, was an diesem Tag in Zelle Nr. 5 tatsächlich geschehen ist. Während Verwandte, FreundInnen und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh von Mord sprechen, wurde im ersten Prozess gegen zwei Polizisten lediglich Anklage wegen „fahrlässiger Tötung“ bzw. „fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge“ erhoben. Der Prozess endete mit einem Freispruch, obwohl sich PolizeizeugInnen in eklatante Widersprüche verwickelt hatten. Am 7. Januar 2010 kassierte der Bundesgerichtshof in einer spektakulären Entscheidung das Urteil des Dessauer Landgerichts. Der Fall wird nun seit zwei Jahren vorm Landgericht Magdeburg neu verhandelt.
Bis heute fußt die Klage der Staatsanwaltschaft auf der Annahme, dass Oury Jalloh trotz Fixierung an Armen und Beinen mit einem Feuerzeug seine feuerfeste Matratze selber angezündet habe. Das fragliche Feuerzeug ist jedoch erst zwei Tage nach dem Brand aufgetaucht. Zudem wurde bei einer erneuten Untersuchung dieses Feuerzeugs ganz klar festgestellt, dass es sich zur Brandzeit nicht am Brandort befunden haben kann. Denn es weist keinerlei Materialspuren der Matratze oder der Kleidung von Oury Jalloh auf. Mit diesen hätte es aber verschmolzen sein müssen. Ebenfalls verschwunden sind die Videobänder von der Durchsuchung der Zelle, hinzu kommen weitere Ungereimtheiten aus jüngster Zeit..
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat daher einen bekannten Brandgutachter gebeten, in einem unabhängigen Gutachten zu klären, wie das Feuer entstanden ist und welchen Verlauf es genommen hat. Denn für die Verwandten von Oury Jalloh genauso wie für die Oury Jalloh-Initiative, für die Black Community (nicht nur) in Deutschland und für alle, die in einer Gesellschaft ohne Rassismus und Diskriminierung leben möchten, ist es von allerhöchster Bedeutung, die Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh ans Licht zu bringen und Klarheit über strukturellen Rassismus insbesondere in deutschen Polizeistationen zu erlangen. Einziges Problem: Ein solches Brandgutachten ist sehr teuer – insgesamt 40.000 Euro. Nicht nur, weil es erforderlich ist, die Zelle nachzubauen, auch Matratzen und andere Materialien müssen angeschafft werden. Hinzu kommen Reise-, Übersetzungs- und sonstige Sachkosten.
Sicherlich, 40.000 Euro sind viel Geld. Wir glauben allerdings, dass diese Ausgabe notwendig ist, vor allem deshalb, weil sich Polizei und Staatsanwaltschaft von Anfang an auf ein einziges Brandszenario festgelegt haben, und zwar das unwahrscheinlichste. Konkret haben wir bislang 5.000 Euro gesammelt, es fehlen also noch 35.000 Euro. Dieses Geld wollen wir in den nächsten 2 Monaten in einer massenhaften Crowdfunding-Kampagne mit Unterstützung möglichst vieler SpenderInnen sammeln, weshalb wir die Devise 700 x 50 Euro ausgegeben haben. Natürlich sind auch kleinere oder größere Beträge willkommen. Mit unserem Rechenbeispiel wollen wir lediglich deutlich machen, dass das Geld schnell zusammen kommen könnte, wenn sich nur genügend Menschen beteiligen. In diesem Sinne möchten wir um vier Dinge bitten:
- Individuelle oder kollektive Spenden – jeder Betrag ist willkommen!
- Weiterleitung dieses Spendenaufrufes – gerne auch in sozialen Netzwerken!
- Einladung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu Veranstaltungen!
- Teilnahme als BeobachterInnen am Prozess (die aktuellen Termine finden sich auf unserer Webseite)
Spenden bitte auf folgendes Konto:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
Kontonummer: 1233 601
Bankleitzahl: 100 205 00
Spenden sind steuerlich absetzbar (bitte die Adressen per Post oder Mail an uns schicken oder auf den Überweisungsträger schreiben: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Colbestraße 19, 10247 Berlin – Friedrichshain, Mail: initiative-ouryjalloh@so36.net
Mehr Informationen unter: www.initiativeouryjalloh.wordpress.com
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„Aus dem Norden Sri Lankas erreichen uns erschreckende Nachrichten. Der Bischof von Mannar, den ich im Februar besucht habe, sieht kein Ende, sondern einen neuen Anfang von Krieg und Gewalt im Norden und Osten Sri Lankas“, erklärt pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann aufgrund von Medienberichten aus Sri Lanka.
„Durch die Marginalisierung der tamilischen Sprache, Landenteignungen oder den Ausschluss von Tamilen aus Wohnungsbauprogrammen werden die Tamilen zur Minderheit in ihren eigenen Provinzen im Norden und Osten gemacht.
Die Menschen empfinden das als schleichende Ausrottung. Einige Intellektuelle sprachen gegenüber unserer kleinen Solidaritäts-Delegation schon im Februar von "Völkermord". Jetzt sieht der Bischof sich gezwungen, wieder von Krieg zu sprechen. Zwar wurde regierungsamtlich der Frieden erklärt, aber den Tamilen wird die Möglichkeit genommen, diesen Frieden zu erfahren. Bischof Rayappu Joseph ist wegen seines Eintretens für die Menschenrechte der Tamilen und seiner Kritik an der Regierung seit Wochen Beschimpfungen und Drohungen aus dem Regierungslager ausge-setzt.
Im Mai wurde er von Sicherheitsorganen verhört und von einem Minister der Regierung verleumdet. Wir sind sehr um seine Sicherheit besorgt.“Bischof Rayappu Joseph von Mannar sagte in einem am 1. Juli veröffentlichten Interview mit einem tamilischen Wochenmagazin, dass im Land zwar das Ende des Krieges verkündet worden sei, jüngste Ereignisse zeugten aber vom jetzt stattfindenden Krieg gegen die Tamilen. Die Menschen würden in offener Gefangenschaft gehalten. Der nicht erklärte Krieg gegen die Tamilen werde geführt, um ihre Identität, ihre Würde, Sicherheit und ihre staatsbürgerliche Position zu zerstören.
In den Regionen Negombo, Chilaw and Puttlam, so berichtet Bischof Joseph, sei die tamilische Sprache bereits verdrängt, es werde nur noch Singhalesisch gesprochen. Jetzt versuche die Regierung, diesen Zustand auch im Norden und Osten Sri Lankas zu erreichen. Solche Bestrebungen verletzten internationale Vereinbarungen und die Gesetze Sri Lankas.
Warum, so fragt Bischof Joseph, vertreibt die Regierung Menschen aus dem Wohnungsbau-Programm in Mullikulam und der Peselai Region?
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Das romantische Liebesideal habe ich so mit 16 hinter mich gebracht, dachte bislang, in das Alter gehört es halt, und Partnerwahl ohne Kompromisse wäre für mich undenkbar.
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Im "Fussvolk", d.h. den nicht so in intellektuellen Diskursen daheimen Durchschnittslinken galt hingegen die Floskel PC als einfach eine besonders trendige Variante von "gut", und die 1993er Aussage "die Party war voll PC!" ließe sich heute ohne Weiteres mit "Das ist echt Gang Nam Style!" ´übersetzen.
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http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/rick-santorum-us-hardliner-wird-opfer-einer-google-bombe/6026896.html
- und das republikanische Programm, erstens die Gesundheitsreform zu verhindern, zweitens die Reichtumsverteilung von unten nach oben massiv voranzutreiben und drittens schleichend Wählergruppen vom Wahlrecht auszuschließen wurde verhindert. Wenigstens etwas.
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http://maedchenmannschaft.net/die-einkaufsgenossenschaft-antirassistischen-widerstandes-edewa-oeffnet-ihre-pforten/
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04.-07. Dezember 2012 | Rostock: Innenminister beraten über ein Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge. Von der Abschiebung bedrohte Jugendliche veranstalten ein Protestprogramm und wählen den Abschiebeminister 2012.
Anton darf nichts lernen und nicht arbeiten. Er ist 18 Jahre alt, spricht vier Sprachen und wäre gerne Arzt. „Höre auf mit der Träumerei, sagt seine Mutter“. Die Familie haust in einem Lager, das Essen wird zugeteilt, in die nächste große Stadt fahren ist verboten. Als Antons Bruder eine Blinddarmentzündung bekam, starb er fast, weil er Angst hatte, zu sagen, er habe Bauchschmerzen. „Ich kriege doch keinen Krankenschein für Bauchschmerzen“, sagt er und guckt aus dem Fenster in die trostlose Landschaft des Lagers. Was ist da los, fragt man sich. Was hat Anton getan? Antons Problem ist ganz einfach, dass er gar nicht Anton heißt, sondern Ahmed oder Shaban. Seine Eltern sind vor 10 Jahren nach Deutschland geflohen vor Granaten und Minen, vor Vergewaltigung und Terror und seitdem werden sie in Deutschland nur geduldet. Denn die Behörden hoffen noch immer auf eine Abschiebung. „Ich dachte, in Deutschland bin ich endlich frei“, sagt Anton bzw. Ahmed.
Von 85.000 Geduldeten in Deutschland lebt die Hälfte schon länger als 6 Jahre mit einer Duldung, der sogenannten „Kettenduldung“. Unter Ihnen sind 12.000 Minderjährige. Ein Leben mit Duldung bedeutet neben der permanenten Angst vor der Abschiebung, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot, Residenzpflicht, Wohnen in Lagern, Ernährung durch Essenspakete und weitere diskriminierende Sonderregelungen per Gesetz.
Menschen ohne Papiere werden auf diese Weise grundlegende Menschenrechte wie der Zugang zur Bildung, eine Gesundheitsversorgung und der Anspruch auf Sozialleistungen verweigert.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer Gleichbehandlung von Flüchtlingen gemacht. Nun müssen auch Ausbildungs- und Arbeitsverbote, die Residenzpflicht und das Wohnen in Lagern abgeschafft werden.
Eine wirkliche Perspektive und Gleichbehandlung kann jedoch erst mit einem Bleiberecht für alle auf den Weg gebracht werden. Obwohl bereits mehrere Bleiberechtsregelungen in den vergangenen Jahren beschlossen wurden, ist das Leben mit einer „Kettenduldung“ immer noch für viele betroffene Menschen eine ernüchternde Praxis. Die Regelungen der Vergangenheit zeigen die Einsicht der Politik, hieran etwas ändern zu müssen, gleichzeitig verdeutlichen sie aber auch ihre Unfähigkeit, wirkliche Lösungen zu finden. Es werden tagtäglich immer noch viele geduldete Flüchtlinge abgeschoben, obwohl sie seit mehreren Jahren in Deutschland leben und ihre Kinder hier geboren oder aufgewachsen sind.
Um gegen diese entwürdigenden Zustände zu kämpfen und endlich eine Bleiberechtsregelung für alle durchzusetzen, treffen wir - Jugendliche ohne Grenzen (JoG) – uns wieder zur Innenministerkonferenz (IMK). Diesmal ist der Schauplatz unserer Aktivitäten Rostock. Wir wollen mit euch zusammen mit vereinigten Kräften für ein echtes Bleiberecht demonstrieren. Lasst uns gemeinsam Kettenduldungen abschaffen und ein Bleiberecht für alle erlangen!
Unter dem Motto „Recht auf Bleiberecht! Dulden heißt beleidigen“ veranstalten wir unsere Jugendkonferenz vom 04.12 – 07.12.2012. Am 06.12. wird bei einer Gala der „Abschiebeminister 2012“ gewählt und der Initiativenpreis 2012 an Menschen verliehen, die sich besonders für unsere Rechte eingesetzt haben.
Am 05.12.2012 laden wir euch alle zur unserer Demonstration in Rostock für ein „Recht auf Bleiberecht“ ein, denn „Dulden heißt Beleidigen“!!!
Wir fordern:
Bleiberecht für alle!
Recht auf Gleichberechtigung von Flüchtlingen und Migranten_innen!
Recht auf Bildung, Ausbildung und Arbeit!
Recht auf Kinderrechte, auch für Flüchtlinge!
Recht auf Bewegungsfreiheit und selbstbestimmtes Leben ohne diskriminierende Sonderregelungen!
Recht auf Legalisierung von Menschen ohne Papiere!
Recht auf Rückkehr für unsere abgeschobenen Freunde!
Wenn Sie uns gerne unterstützen möchten, aber leider nicht durch Ihre Anwesenheit beehren können, dürfen Sie natürlich gerne etwas spenden!!!
Spendenkonto:
Bundesfachverband UMF e.V. Bundesfachverband UMF e.V.
Nymphenburger Str. 47 Bank für Sozialwirtschaft
80335 München BLZ 700 205 00
Konto 88 99 807
Stichwort: JOG
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"Dulden heisst beleidigen", unter diesem Motto findet die 10.Jugendkonferenz von Jugendlichen ohne Grenzen von Dienstag 04.12.2012 bis Freitag 07.12.2012 parallel zu der Innenministerkonferenz (IMK) in Rostock statt.
50 Jugendliche Flüchtlinge aus verschiedenen Bundesländern können daran teilnehmen.
Schon bei den letzten Innenministerkonferenzen hat sich Jugendliche ohne Grenzen (JOG), ein Zusammenschluss von betroffenen Jugendlichen, für ein weit reichendes Bleiberecht und das gleiche Recht auf Bildung eingesetzt.
05.12.2012 Wie in den vergangen Jahren werden wir den Innenminister auf unserer Demo lautstark entgegentreten um gegen die entwürdigenden Zustände für Flüchtlinge anzugehen und endlich eine Bleiberechtsreglung für Alle durchzusetzen und Gleichberechtigung zu fordern.
06.12.2012 am Nikolaustag veranstalten wir unsere große GALA dort zeichnen wir Initiativen für ihr Engagement für Flüchtlinge mit dem JoG Preis aus. Und verteilen wie jedes Jahr Geschenke an die Innenminister: den Abschiebeminister 2012 mit einem Abschiebekoffer.
Wenn ihr an der JoG-Konferenz teilnehmen wollt, meldet euch bei uns an. Im Anhang findet Ihr die Anmeldungs- und Einladungsformulare für die JoG-Konferenz 2012 in Rostock- Warnemünde.
10. JOG Jugendkonferenz in Rostock-Warnemünde
"Recht auf Bleiberecht! Dulden heißt beleidigen"
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http://entdinglichung.wordpress.com/2012/11/02/michael-staudenmaier-truth-and-revolution-a-history-of-the-sojourner-truth-organization-1969-1986/
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Der Ausgang beider gerichtlicher Verfahren zugunsten der "Kontrollopferseite" bedeutet nicht, dass sich Jedermann nunmehr gegen solche verdachtsunabhängigen Personenkontrollen durch Polizeikräfte "zur Wehr setzen" oder sich gar solchen Kontrollen ignorant entziehen kann. Vielmehr wird befürchtet, dass diese Kontrollen wie bisher konsequent fortgeführt werden und der ihnen innewohnende "rassistische Blick" und der "strukturelle Rassismus" nur sprachlich anders "verpackt" werden.
Eine Ungleichbehandlung z.B. von Reisenden im Zug und auf den Bahnhöfen auf Grund der Merkmale "Rasse" und "Hautfarbe" sind jedoch als unzulässige Diskriminierung zu erkennen. Dass die Polizeien des Bundes und der Länder dies nunmehr tatsächlich verinnerlichen und in entsprechende dienstlliche Handlungsanweisungen umsetzen, wird nicht genügen. Vielmehr sind der Bundes- und die Landesgesetzgeber gefordert, der folgend zitierten, eher plakativ wirkenden Aussage der Bundesregierung eine nachprüfbare und nachlesbare Glaubhaftigkeit mittels entsprechender Gesetzestextänderungen zu verleihen:
"Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im BPolG sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind." (aus der Bt-Drucks. 17/6778)
Dass Jedermann sich alltäglich aufgefordert sehen möge, bei solchen Kontrollen nicht wegzuschauen, versteht sich (hoffentlich) von selbst.
(Th.A.)
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Rassistische Fahndungsraster
Michael Plöse, 01.11.2012
Oberverwaltungsgericht erklärt Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe als unzulässige Diskriminierung, kaum vorstellbar ist jedoch, dass damit auch diese Praxis ein Ende haben wird.
Sie zählt zu den augenfälligsten Zynismen des deutschen Polizeirechts und ist schon seit langem ein juridisches Füllhorn für Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit nicht-deutschem Aussehen und anderen "Norm-Abweichlern": die sogenannte anlasslose, verdachtsunabhängige Personenkontrolle (auch Schleierfahndung genannt). Angeblich ohne besonderen Verdacht dürfen auf dieser in mehreren Polizeigesetzen der Länder und des Bundes verankerten Rechtsgrundlage Personen nach ihren Absichten und ihrer Herkunft befragt, ihre Personalien verlangt und mit dem Fahndungsbestand abgeglichen sowie ihre Sachen durchsucht werden.
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http://bersarin.wordpress.com/2012/10/31/brandenburger-tor-und-protest
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um gegen die rassistische Asylgesetzgebung zu protestieren. Dieser
Protest findet zur Zeit in den Medien kaum Aufmerksamkeit und die Zahl
der aktivern Unterstützer_innen ist gering.
Die Hungerstreikenden protestieren gegen die rigiden Gesetze, mit denen in
Deutschland Asylsuchende gegängelt und diskriminiert werden.
Unterbringung in Lagern, Residenzpflicht, Gutscheinsystem und die hohen
Hürden, die vor der Anerkennung als Flüchtling stehen und die dafür
sorgen, dass nur ein geringer Prozentsatz überhaupt eine Chance hat,
anerkannt zu werden, müssen endlich abgeschafft werden.
Stattdessen wird in Deutschland munter weiter gegen Geflüchtete Stimmung
gemacht, werden Überfremdungsängste und Ressentiments gegen angebliche
„Wirtschaftsflüchtlinge“, die sich angeblich von deutschen
Steuerzahler_innen „durchfüttern“ lassen wollen, geschürt.
Lasst uns gegen diese rassistische Politik kämpfen und mit den
Geflüchteten und den Hungerstreikenden solidarisch sein!
Um den Pariser Platz haben sich mehrere Polizeibusse postiert. Am Tag tut
die Polizei recht wenig, da genügend Menschen anwesend sind. Nachts und am
frühen Morgen unternimmt die Polizei Repressionen. So gibt es ständig
wechselnde und sich verschärfende Auflagen, die den Menschen im
Hungerstreik den Schlaf unmöglich machen und diese schikanieren.
Wir rufen euch dazu auf, in den nächsten 3 Nächten zum Pariser Platz zu
kommen um eure Unterstützung zu zeigen und dem Handeln der Polizei
entgegen zu treten. Dazu haben wir einen doodle mit 2-Stunden-Schichten
eingerichtet, tragt euch bitte ein, wann ihr zum Pariser Platz kommt.
Doodle: http://www.doodle.com/mhc8se3u8v8hi5ak
Wir rufen euch auf, am Tag am Pariser Platz vorbeizukommen und euch die
Situation anzuschauen. Sprecht mit den Menschen, macht euch selber ein
Bild!
Unsere Solidarität gegen den rassistischen Alltag!
Schickt diese Mail über alle Kanäle, die ihr habt.
Informationen unter: http://www.refugeetentaction.net
Facebook: https://www.facebook.com/Refugeemarch?fref=ts
Twitter: #refugeecamp
Solidarische Grüße
Erklärung zum Unbegrenzten Hungerstreik der Asylsuchenden
Berlin, den 24. Oktober 2012
In den sieben Monaten unseres Protestes gegen die Asylpolitik haben wir
gezeigt, dass nicht nur wir das unmenschliche Asylgesetz nicht anerkennen.
Insbesondere durch die breite Unterstützung der deutschen Öffentlichkeit
für unseren Fußmarsch von Würzburg nach Berlin, wo wir die
Sammelunterkünfte boykottiert und die uns auferlegte Residenzpflicht
aberkannt haben, aber auch durch die überwältigende Teilnahme an der
Demonstration am 13.10.2012, ist deutlich geworden, dass wir mit unseren
Forderungen nicht alleine sind.
Unser Protest hört nicht hier auf, sondern setzt sich fort bis zur
Abschaffung der geltenden Asylgesetze.
Unser Protest richtet sich gegen die Regierung, die heute nach 70 Jahren
die unmenschlichen Taten der Nationalsozialist_innen entschuldigt, die
eine halbe Million Roma und Sinti das Leben gekostet hat.
Die heutige Veranstaltung findet nur zwei Wochen nach dem Beschluss des
deutschen Innenministers fest, Sinti und Roma innerhalb kürzester Zeit
abzuschieben.
Dieser Protest richtet sich gegen die Regierung, die durch die Asylpolitik
systematisch psychischen Druck auf die Flüchtlinge ausübt und sie oftmals
in den Suizid treibt.
Wir fordern die Abschaffung des Abschiebungsgesetzes und solidarisieren
uns mit den Sinti und Roma, die auch hier in Deutschland in prekären
Verhältnissen leben.
Wir wenden uns gegen die diskriminierende Politik der Bundesrepublik
Deutschland, die uns ein menschenwürdiges Leben in diesem Land verweigert.
Wir sehen keine weitere politische Möglichkeit, als in den unbegrenzten
Hungerstreik zu treten, um der deutschen Politik vor Augen zu führen, zu
welchen Konsequenzen ihre Gesetze führen.
Wir wollen keine nachträglichen Entschuldigungen und Erklärungsversuche,
sondern verlangen die sofortige Umsetzung unserer Forderungen und die
Ausweitung der Rechte für alle Menschen, die in diesem Land Asyl suchen.
Unsere Forderungen sind:
Abschaffung des Abschiebegesetzes
Anerkennung ALLER Asylsuchenden als Politische Flüchtlinge
Abschaffung der Residenzpflicht
Abschaffung der Lager und Sammelunterkünfte für Flüchtlinge.
Die hungerstreikenden Geflüchteten in Berlin
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nachgeordneten Einbürgerungsbehörden an, sich gegenüber
kosovarischen Einbürgerungsbewerbern RASSISTISCH zu verhalten:
Der Erlaß vom 03.06.2005 gilt immer noch und wird von den
Einbürgerungsstellen weiterhin zum Anlaß genommen, intensiv nach der
ETHNIE (damit auch nach der Hautfarbe) der sich um Einbürgerung
bemühenden kosovarischen Staatsbürger zu forschen.
Wer "ethnischer Albaner" ist, der wird eingebürgert, wenn er durch
eine Urkunde der Republika e Kosovës nachweist, daß er aus der
kosovarischen Staatsbürgerschaft entlassen worden ist.
Wer "Ashkali" oder - was offenbar noch schlimmer ist - "Roma" ist,
von dem wird zusätzlich verlangt, sich aus der Staatsbürgerschaft
der "Republika Srbija" ausbürgern zu lassen - aus einer
Staatsangehörigkeit, die die Kosovaren nie erworben haben:
Kosovaren waren früher Staatsangehörige der "Socialisticka
Republika Srbija" - also eines ANDEREN Staates - eines Staates, der
seit dem Putsch von Milosevic (23.03.1989) im Koma lag, dann von der
UN "interim" verwaltet worden ist und der mit der Staatsgründung der
Republika e Kosovës kein Territorium mehr hat, auf dem seine
Rechtsordnung noch ernst genommen wird, der also "untergegangen"
ist.
Der Minister hält wohl alle Kosovo-Roma für mit Kriegsverbrechern
kollaborierende Arschlöscher. Er scheint zu meinen, alle Roma und
Ashkali seien 1999 hinter den serbischen Truppen hergelaufen, hätten
für die Serben die Drecksarbeit erledigt, die Leichen der
albanischen Opfer zu begraben und würden also in Serbien schon zu
ihrem "Recht" kommen. Also meint er, den oft dunkelhäutigen Roma und
Ashkali einen Kontakt zu den Nachfolgern dieser Kriegsverbrecher
zumuten zu können - zu Leuten, die das gesamte Staatsvolk der von
Deutschland anerkannten Republik Kosovo völkerrechtswidrig als
"eigenes" reklamieren und damit als revanchistische Kriegstreiber
angesehen werden müssen.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück (dort klagt jemand, der als "Roma
oder Ashkali" angesehen wird und der seine Ausbürgerung aus der
kosovarischen Staatsangehörigkeit erledigt hat) wird entscheiden
müssen, ob die Hautfarbe eines ehemaligen kosovarischen
Staatsangehörigen (der im Kosovo geboren wurde und niemals in
Zentralserbien gewohnt hat) Anlaß sein darf, ihm die Einbürgerung zu
verweigern.
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A.
Anlass für ihn, die BRD zu verklagen, war eine Personenkontrolle durch zwei Beamten der Bundespolizei-Inspektion Kassel im Regionalexpress von Kassel in Richtung Frankfurt/Main am 3. Dez. 2010, der er sich unverhofft ausgesetzt gesehen hatte.
Während der Zugreise hatte er - der spätere Kläger - seinen Sitzplatz und seine Reisegruppe kurzzeitig verlassen, um sich bei dem Getränke- und Imbißverkäufer, welcher "weiter hinten im Zug" unterwegs war, einen heißen Tee zu kaufen. Mit dem offenen Becher in der Hand befand er sich auf dem Rückweg, als er im Durchgangs- bzw. Einstiegsbereich ("zwischen zwei Waggons") auf die beiden Polizeibeamten stieß. Sie standen anscheinend recht entspannt da herum, schienen "eine Pause eingelegt" zu haben. Auf die "unverhofft" an ihn gerichtete Frage "Guten Tag, junger Mann, darf ich fragen, wohin die Reise geht?" und "Bitte weisen Sie sich aus!" eines der Beamten habe - laut Zeugenaussage desjenigen Beamten bei Gericht - der Kläger "unwirsch" - nämlich "nicht" und mit dem Versuch weiterzugehen, sodann mit wenig freundlichen Bemerkungen und Nachfragen nach der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns - reagiert, was in dem Beamten den erhöhten Verdacht einer Straftat - nämlich den der illegalen Migration - erregte.
In der Folge verringerte sich in dem Beamten der Verdacht der illegalen Migration, da der Kläger ein akzentfreies Deutsch sprach. Jedoch konnte der Kläger beim Hinzukommen des Fahrkartenkontrolleurs und aufgrund dessen Frage nach dem Fahrtausweis einen solchen nicht vorzeigen, sodass in dem Beamten der Verdacht der Beförderungserschleichung entstand.
Im Anschluß wurde der Kläger von den beiden BPol-Beamten zu seinem Sitzplatz und zu seiner Reisegruppe begleitet - unter reger Anteilnahme der allen bislang Beteiligten unbekannten übrigen Reisenden -. Während dieses Wegstrecke sprach der Kläger, dies erinnere ihn an "damalige Zeiten" und auf Nachfrage des Beamten - an "Methoden aus der NS-Zeit".
Dies erregte in dem Beamten den Verdacht einer weiteren, nunmehr der dritten Straftat, der Beleidigung - "Das wird teuer!"
Die folgende Durchsicht des Rucksacks des Klägers durch den BPol-Beamten war insoweit nicht erfolgreich gewesen, als sich auf die Schnelle kein persönliches Identifikationsdokument des Klägers finden ließ. Das nachhaltige bzw. anhaltende Weigern des Klägers, seinen Namen zu nennen oder einen Ausweis vorzuzeigen, hatte zwischenzeitlich in dem BPol-Beamten den (in der Summe vierten) Verdacht des Verbergens einer ansonsten unbekannten Straftat, aufgrund welcher er - der Kläger - möglicherweise zur Fahndung ausgeschrieben sein könnte, erregt.
Da der Zug mittlerweile den Bahnhof Schwalmstadt-Treysa erreicht hatte, "brüllte" der BPol-Beamte Reisende und den Zugschaffner an, die Einstiegstüre offenzuhalten, weil der Kläger hinaus müsse. Die folgenden Ereignisse waren für das OVG nicht von Interesse.
B.
Nach Zeugenbefragung (Kläger, zwei BPol-Beamte) und Erörterung der Sach- und Rechtslage kann als Ergebnis der gerichtlichen Verhandlung festgehalten werden:
1. Die "erste Ansprache" und die "erste Aufforderung" durch den BPol-Beamten verletzte den Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 GG - Diskriminierungsverbot -, weil er einzig aufgrund seiner Hautfarbe angesprochen worden war. Hierfür hat sich die Bundesrepublik Deutschland bei dem Kläger entschuldigt.
2. Das Gericht stellte fest, dass die Hautfarbe eines Menschen nicht als einziges oder als ausschlaggebendes Kriterium für die Durchführung einer Personenkontrolle gem. § 22 Abs. 1a BPolG angewandt werden darf. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland sieht dies auch so - daher die Entschuldigung beim Kläger -.
3. Das Urteil des VG Koblenz (Vorinstanz) sei wirkungslos.
4. Der Kläger erklärte hierauf das Verfahren in der Hauptsache für erledigt.
5. Durch Beschluss des OVG wurde aus Billigkeitsgründen entschieden, dass die beklagte Bundesrepublik Deutschland sämtliche Verfahrenskosten beim und beim OVG trage; Streitwert: 5.000 Euro.
Das "ausländische Aussehen" von Zugreisenden ist und bleibt nach wie vor ein wesentliches, mitunter sicherlich auch das einzige Kriterium für die BPol-Beamtinnen und -Beamten bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgabe der Personenkontrolle im Zug. "Man" wird sich zukünftig sprachlich anders ausdrücken, ansonsten wird bei der BPol (fast) alles so wie bisher bleiben.
Die amtliche Behauptung, die Bahnstrecke Frankfurt/Main nach Kassel und (wie in diesem Fall) in Gegenrichtung sei ein territorialer Raum bzw. Bereich, welcher zur illegalen Einreise - d.h. zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet - genutzt werde, bleibt "blöde", da diese Bahnstrecke kein ausländisches Territorium berührt oder durchquert.
Die polizeiliche Tätigkeit gegen die illegale Migration beinhaltet auch das gezielte Suchen nach behördlich gemeldeten und registrierten Asylsuchenden sowie nach ausländischen Staatsangehörigen mit einer "Duldung" des Aufenthaltes, welche der "Residenzpflicht" unterliegen und ohne die "erforderliche 'Verlassensgenehmigung'" reisen. Leider hat es sich juristisch nicht angeboten, im vorliegenden gerichtlichen Verfahren auch dies zu thematisieren.
Das gezielte Abfangen ausländischer Flüchtlinge kurz vor dem Erreichen der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen durch BPol und Hessische Landespolizei ist und bleibt - freundlich gesagt - höchst fragwürdig.
Diese weiteren Gesichtspunkte stellen nach wie vor ein wichtiges politisches und justizielles Handlungsfeld dar.
Thomas Aleschewsky
Mitglied im Sprechergremium des Hessischen Flüchtlingsrats -hfr-
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Pressemitteilung Anwaltskanzlei Sven Adam, Göttingen, 30.10.2012
Bundesrepublik Deutschland entschuldigt sich bei Kläger. Kontrolle wegen der Hautfarbe verstößt gegen das Grundgesetz
Entscheidung des VG Koblenz vom 28.02.2012 zu "racial profiling" wirkungslos
Die durch Bundespolizeibeamte durchgeführte Kontrolle eines heute 26-jährigen Studenten aus Kassel einzig wegen seiner Hautfarbe im Dezember 2010 verstößt gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. So endete heute nach mündlicher Verhandlung ein viel beachtetes Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland Pfalz in Koblenz. Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz vom 28.02.2012, das die Kontrolle des jungen Mannes wegen der Hautfarbe noch für zulässig erachtet hatte, wurde für vollständig wirkungslos erklärt. Voraus gegangen war ein eindeutiger richterlicher Hinweis der Vorsitzenden Richterin Dagmar Wüsch, wonach eine Kontrolle einzig oder ausschlaggebend wegen der Hautfarbe gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Daraufhin erkannte die Bundespolizei für die Bundesrepublik Deutschland die Rechtswidrigkeit der Befragung und Personalienfeststellung an und entschuldigte sich bei dem Kläger.
"Dieses Ergebnis ist ein Meilenstein für die juristische Einordnung des so genannten Racial Profiling als rechtswidrig. Dieses Verfahren hat weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei", so der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der den Kläger vertritt, über den Erfolg des Verfahrens. Der Kläger selbst äußerte sich erfreut über den Ausgang des Verfahren: "Ich bin froh, dass die Entscheidung des VG Koblenz für wirkungslos erklärt wurde. Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss".
Für Rückfragen steht Ihnen der Göttinger Rechtsanwalt des Klägers, Sven Adam, zur Verfügung. Weitere Stellungnahmen, Dokumente und Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte unserer Sonderseite: www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?vg-koblenz
Link:
Bundesrepublik Deutschland entschuldigt sich bei Kläger. Kontrolle wegen der Hautfarbe verstößt gegen das Grundgesetz - Entscheidung des VG Koblenz vom 28.02.2012 zu "racial profiling" wirkungslos
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=63,817,0,0,1,0
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Gemeinsame Pressemitteilung, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V. (ISD) und Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG), 29.10.2012
Personenkontrollen aufgrund der „Hautfarbe“ vom Oberverwaltungsgericht als unzulässig erklärt. Bundesrepublik Deutschland entschuldigt sich beim Kläger.
Am heutigen Montag, den 29.10.2012, hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland Pfalz in Koblenz die Berufungsverhandlung zur Rechtmäßigkeit von Personenkontrollen bei Bahnreisenden aufgrund phänotypischer Merkmale stattgefunden. Das Oberverwaltungsgericht erklärte im Fall des Klägers das Kriterium der „Hautfarbe“ als Legitimation für eine Kontrolle als Verstoß gegen das Grundgesetz und damit die polizeiliche Maßnahme für nicht zulässig.
Das Gericht sprach sich damit klar gegen die Praxis des „Racial/Ethnic Profiling" * aus. „Für die Befragung und die Aufforderung, Ausweispapiere vorzulegen - nach Paragraph 22 Absatz 1a Bundespolizeigesetz - im vorliegenden Fall, ist der Anknüpfungspunkt der Hautfarbe nicht zulässig. Die Maßnahmen verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, so dass sie ermessen-fehlerhaft waren“, erklärte Richterin Dagmar Wünsch. Das Urteil habe eine bestimmte, direktive Wirkung für zukünftige Fälle, sagte Richter Doktor Stahnecker.
Mit seiner Entscheidung erklärte das Gericht auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Februar 2012 für wirkungslos. Es hatte in erster Instanz entschieden, dass die Beamten „die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen“ dürfen. Im konkreten Fall war der heute 26-Jährige Schwarze deutsche Kläger aus Kassel im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Bundespolizisten kontrolliert worden. Er hatte gegen die polizeiliche Maßnahme geklagt.
Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) begrüßt das heutige Urteil, das die rassistisch konnotierten Arbeitsmethoden der Bundespolizei rügt. „Seit Jahren kämpfen wir für eine öffentliche Wahrnehmung dieser Praxis. Polizeikontrollen dieser Art sind kein Einzelfall. Sie beschreiben die Alltagserfahrung vieler Schwarzer Menschen und People of Color in Deutschland. Durch die polizeiliche Praxis werden sie als Verdächtige gekennzeichnet und kriminalisiert. Wir hoffen daher auf ein grundsätzliches politisches Signal durch dieses Urteil“, sagt Tahir Della, Vorstandsmitglied der ISD. Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) hatte dem Oberverwaltungsgericht ein Rechtsgutachten bezüglich des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes und “Racial/Ethnic Profiling“ als Methode bei Polizeikontrollen vorgelegt. „Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes muss ein zentraler Aspekt der Polizeiarbeit sein. Jetzt bleibt abzuwarten, ob durch die Entscheidung die zukünftige Polizeipraxis nachhaltig geändert wird“, äußert Vera Egenberger, Geschäftsführerin des BUG nach der Verhandlung. Die ISD und das BUG werden weiterhin beobachten, ob Menschenrechtsstandards bei Personenkontrollen durch die Polizei respektiert werden.
*Die Praxis des sogenannten „Racial/Ethnic Profiling“ beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen (wie ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationale Herkunft oder Religion) als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz durch die Polizei.
Bei Rückfragen:
Hadija Haruna (für ISD): 0179 47 03 876
Vera Egenberger (für BUG): 015 77 522 17 83
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