Mittwoch, 31. Oktober 2012
Schünemann hält seine Beamten zu fortgesetztem Rassismus an
Der Niedersächsische Innenminister hält weiterhin seine
nachgeordneten Einbürgerungsbehörden an, sich gegenüber
kosovarischen Einbürgerungsbewerbern RASSISTISCH zu verhalten:

Der Erlaß vom 03.06.2005 gilt immer noch und wird von den
Einbürgerungsstellen weiterhin zum Anlaß genommen, intensiv nach der
ETHNIE (damit auch nach der Hautfarbe) der sich um Einbürgerung
bemühenden kosovarischen Staatsbürger zu forschen.

Wer "ethnischer Albaner" ist, der wird eingebürgert, wenn er durch
eine Urkunde der Republika e Kosovës nachweist, daß er aus der
kosovarischen Staatsbürgerschaft entlassen worden ist.

Wer "Ashkali" oder - was offenbar noch schlimmer ist - "Roma" ist,
von dem wird zusätzlich verlangt, sich aus der Staatsbürgerschaft
der "Republika Srbija" ausbürgern zu lassen - aus einer
Staatsangehörigkeit, die die Kosovaren nie erworben haben:

Kosovaren waren früher Staatsangehörige der "Socialisticka
Republika Srbija" - also eines ANDEREN Staates - eines Staates, der
seit dem Putsch von Milosevic (23.03.1989) im Koma lag, dann von der
UN "interim" verwaltet worden ist und der mit der Staatsgründung der
Republika e Kosovës kein Territorium mehr hat, auf dem seine
Rechtsordnung noch ernst genommen wird, der also "untergegangen"
ist.

Der Minister hält wohl alle Kosovo-Roma für mit Kriegsverbrechern
kollaborierende Arschlöscher. Er scheint zu meinen, alle Roma und
Ashkali seien 1999 hinter den serbischen Truppen hergelaufen, hätten
für die Serben die Drecksarbeit erledigt, die Leichen der
albanischen Opfer zu begraben und würden also in Serbien schon zu
ihrem "Recht" kommen. Also meint er, den oft dunkelhäutigen Roma und
Ashkali einen Kontakt zu den Nachfolgern dieser Kriegsverbrecher
zumuten zu können - zu Leuten, die das gesamte Staatsvolk der von
Deutschland anerkannten Republik Kosovo völkerrechtswidrig als
"eigenes" reklamieren und damit als revanchistische Kriegstreiber
angesehen werden müssen.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück (dort klagt jemand, der als "Roma
oder Ashkali" angesehen wird und der seine Ausbürgerung aus der
kosovarischen Staatsangehörigkeit erledigt hat) wird entscheiden
müssen, ob die Hautfarbe eines ehemaligen kosovarischen
Staatsangehörigen (der im Kosovo geboren wurde und niemals in
Zentralserbien gewohnt hat) Anlaß sein darf, ihm die Einbürgerung zu
verweigern.

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