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http://www.taz.de/!5166706/
https://www.zeit.de/2016/17/sexismus-werbung-verbot-heiko-maas-pinkstinks
https://wienerin.at/der-zwang-zur-nacktheit-wird-uns-als-freiheit-verkauft
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20 Jahre Zusammenhalt gegen Abschiebung, Ausschluss, und Kriege
20 Jahre Kampf für Leben und Menschlichkeit
P R O G R A M M
16:00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
16:15 Uhr - Kämpfe gegen Deportation in NRW und bundesweit, was haben wir gelernt?
16:45 Uhr - Solidarität und Entschlossenheit als Mittel gegen Isolationslager
17:15 Uhr - Wir erkämpfen die Menschenrechte - der Kampf für Bewegungsfreiheit
18:00 Uhr - gemeinsames Abendessen auf dem Schusterplatz
19:00 Uhr - Möglichkeit des Austausches mit Aktivisten über Möglichkeiten des Widerstandes gegen Abschiebung, Residenzpflicht, Isolationslager, …
20:00 Uhr - Konzert mit Jamal's Rheinorchester
22:00 Uhr - Ende
Filmvorführungen und Diskussionen in unserem KARAWANE-lokal in der Marienstraße 52
18:30 Uhr „residenzpflicht“ ein Film von Denise Garcia Bergt über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die selbstorganisierten Kämpfe von Flüchtlingen - 22:00 Uhr Überraschungsfilm
Aufruf auf Türkisch: http://thecaravan.org/node/4664
Aufruf auf Französisch: http://thecaravan.org/node/4667
Liebe Schwester und Bruder, Freudinnen und Freunde,
die KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen wird im September diesen Jahres 20 Jahre. Dieses 20-jährige Bestehen wollen wir gemeinsam mit euch in Wuppertal feiern. Denn 20 Jahre KARAWANE bedeutet vor allem 20 Jahre Solidarität, Freundschaft und Zusammenhalt.
Im Sommer 1998, als wieder vor den Bundestagswahlen im Wahlkampf rassistische Hetze betrieben wurde und die Flüchtlinge zum Sündenbock der gesellschaftlichen Probleme gemacht wurden, begann die Geschichte der KARAWANE. Da kamen wir Flüchtlinge aus verschiedenen Kontinenten zusammen, um für uns selbst zu sprechen. Wir sagten: „Asylrecht ist ein Menschenrecht und kein Privileg!“ und „Wir sind hier, weil ihr dort seid!“ und wiesen so auf den kolonialen Charakter der heutigen wirtschaftlichen Aufteilung der Welt in reiche und arme Länder. Während auf dieser Erde sich das Kapital, die Investoren und die Produktionsstätte und die Waren frei bewegen können, werden die Menschen gefangen gehalten in von Kolonialmächten gezeichneten Grenzen und sollen dort in Armut und Elend sterben oder gehorchen den Diktaturen, die für die großen Konzerne die Rohstoffe oder die billigen Arbeitskräfte sichern. Die zweite Parole konkretisierten wir auf Aktionen gegen das Treffen der Regierungschefs der sogenannten G8 unter dem Vorsitz von Gerhard Schröder und sagten fortan: „Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört!“
Als wir begannen uns gegen Abschiebungen zur Wehr zu setzen, hinderte uns die Residenzpflicht daran, uns zu treffen und zu organisieren. Sie beschränkte unsere Bewegungsfreiheit, also organisierten wir den zivilen Widerstand dagegen. Seit dem bestehen die Mitglieder der KARAWANE auf ihr universelles Recht der Bewegungsfreiheit.
Ein weiterer zentraler Punkt der Kämpfe richtete sich gegen die Isolationslager für Flüchtlinge. Diese Orte der Zermürbung sind dafür konzipiert, um uns gefügig zu machen, damit wir ohne Widerstand und fern der Gesellschaft im Dämmerlicht des Morgengrauens leicht abgeschoben werden können. Sie sind da, um uns zu kontrollieren und gehorsam einzupferchen. In diesen einsamen Orten wollen sie unsere Menschlichkeit brechen. Doch viele von uns wehrten sich gerade in diesen Lagern an verschiedenen Orten der Republik und viele Lager wurden geschlossen. Diese Kämpfe waren teilweise sehr hart und zäh, aber sie formten uns. Sie zeigten uns im Einzelnen wie Zermürbung und Bürokratie in einem rassistischen System der Ausgrenzung funktionieren und viele zum Täter machen. Aber sie lehrten uns vor allem auch, dass wir durch Solidarität vieles bewegen und erreichen können. Nämlich dann, wenn wir die Masken und die Vorurteile abwerfen und miteinander als Nachbarn, als Ausgeschlossene oder als Unterdrückte überlegen, was für unser Leben zurzeit das Wichtigste ist und uns dann gemeinsam dafür einsetzen.
In den letzten 20 haben wir viele Freundinnen und Freunde gewonnen, viele Menschen und Kulturen und ihre Geschichten kennengelernt. Wir haben gesehen, wie die Talente jedes Menschen in einem System, das Menschen rein nach Verwertung in einem kapitalistischen Produktionssystem in Gruppen und Kategorien klassifiziert, zerstört werden. Wir haben viele Freundinnen und Freunde bei rassistischen Übergriffen von Polizei oder durch Verweigerung der Gesundheitsversorgung verloren. Viele nahmen sich selbst das Leben. Viele wurden abgeschoben. Doch die meisten von uns, die die unterschiedlichsten Kämpfe geführt haben, leben noch und sind verbunden miteinander durch die gegenseitige Solidarität. Die Solidarität ermöglichte uns, Räume zu schaffen für uns selbst, Öffentlichkeit zu organisieren für unsere Themen. Sie verschaffte uns Unabhängigkeit, damit wir unsere Schmerzen und Anliegen unzensiert aussprechen können. Vor allem ist diese Solidarität aber die zwischenmenschliche Liebe und Zärtlichkeit und daher das schönste, was wir je erfuhren. Deshalb wollen wir anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Netzwerks mit euch gemeinsam feiern… und einige Erfahrungen mit euch teilen.
Falls ihr von weit her kommt und in Wuppertal übernachten wollt, so meldet euch bei uns, damit wir im Vorfeld Schlafplätze organisieren können.
Mit solidarischen Grüßen
eure Wuppertaler Gruppe
der KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
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So ist es. Und, by the way: Fight the Power! Für soziale Revolution weltweit!
https://www.youtube.com/watch?v=plRZV86joKQ
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https://www.wuv.de/marketing/cola_fuer_alle_viel_unterstuetzung_fuer_wirsindmehr_konzert?utm_campaign=mai-ling&utm_medium=teaserbutton&utm_source=newsletter-redaktion
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K. kommt aus Afghanistan und ist ohne seine Eltern in das Bundesgebiet eingereist. Obwohl er Identitätspapiere dabeihatte, welche bewiesen, dass er minderjährig ist, wurde er als Erwachsener behandelt. Ausländerbehörden und Jugendämter verlangten von ihm weitere Nachweise aus Afghanistan, dass er minderjährig sei.
Zwischenzeitlich hatte er sich in das Bundesgebiet sehr gut eingelebt, spricht die deutsche Sprache und hat eine deutsche Freundin, die ein Kind von ihm erwartet. Sobald das Kind geboren ist, darf er nicht mehr abgeschoben werden. Anscheinend unternimmt die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises daher alles, um ihn vorher loszuwerden.
Bereits vor ca. 6 Wochen wurde er in Abschiebehaft genommen. Dort wurde er bereits nach wenigen Tagen in die Isolierabteilung verlegt, wo ihm untersagt wird, irgendwelche privaten Dinge zu besitzen. Selbst der große Wunsch, doch die Ultraschallbilder seines Kindes behalten zu dürfen, wurde abgelehnt.
Am 14.8.2018 sollte er nach Afghanistan abgeschoben werden. Er war bereit, lieber in Deutschland zu sterben, als nie wieder sein Kind zu sehen und fügte sich tiefe Schnittwunden am Oberkörper und am Oberschenkel zu. Die Abschiebung musste daraufhin abgebrochen werden.
Zwischenzeitlich ging die Zuständigkeit der Ausländerbehörde wegen der Abschiebehaft vom Hochsauerlandkreis auf die Zentrale Ausländerbehörde Unna über. Als die Haftzeit ablief, stellte diese einen Haftverlängerungsantrag. Zeitgleich haben die Eltern des Minderjährigen seine ID-Karte nach Deutschland geschickt.
Sowohl dem Amtsgericht, als auch den Mitarbeitern der Zentralen Ausländerbehörde Unna war klar, dass der Betroffene sofort aus der Haft entlassen werden musste. Die ID-Karte belegt eindeutig, dass er noch minderjährig ist. Teilweise nur mit einem Pyjama bekleidet, dieses ist die typische Kleidung in den Isolierzellen der Abschiebehaft in Büren, kam er beim Amtsgericht Paderborn auf freien Fuß. Damit ging gleichzeitig die Zuständigkeit wieder auf den Hochsauerlandkreis über.
Der Hochsauerlandkreis hat sich jedoch offensichtlich fest vorgenommen, den Betroffenen vor der Geburt des Kindes abzuschieben. Noch gestern Abend wurde er erneut verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Ob er sich aktuell in Büren im Gefängnis befindet oder in Polizeigewahrsam ist, ist unklar. Die Behörden verweigern hierzu die Angaben. Auch ist unklar, welchem Gericht er vorgeführt werden soll.
„Es ist erschreckend, mit welcher Härte auch NRW nach Afghanistan abschiebt“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft. „Suizidgefährdete, minderjährige werdende Väter mit allen erdenklichen Mitteln, inklusive der wochenlangen Inhaftierung, in Isolierzellen abschieben zu wollen, macht deutlich, wie weit Flüchtlingsminister Joachim Stamp inzwischen geht“, so Gockel weiter. Die Landesregierung hat aktuell einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der dazu führen wird, dass die Anzahl der Menschen in Isolierhaft noch steigen wird. Neu dabei ist auch, dass diesen Personen dann jegliche Möglichkeit der Kommunikation mit Angehörigen entzogen werden können soll, damit sie keine Hilfe mehr anfordern können.
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Ich fand mal wieder die Reaktionen meines Vaters spannend der selbst den NS-Staat noch erlebt hätte und bei einer Reportage über Fascho-Skins meinte das wären doch keine Nazis, die würden eher an Orkhorden als an SS oder SA erinnern.
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42%
der begleiteten Verfahren in Niedersachsen ergaben: Die Abschiebungshaft war rechtswidrig.
Eklatant hohe Zahl an rechtswidrigen Inhaftierungen
Ein Jahr lang, von Anfang August 2016 bis Ende Juli 2017, haben Mitarbeitende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates mehr als 200 Abschiebungshaftgefangene beraten und 124 Haftverfahren begleitet (aktuell steht das Projekt vor dem Aus). In 42 Prozent dieser Verfahren wurde nach erneuter gerichtlicher Prüfung festgestellt, dass die Inhaftierung zu Unrecht erfolgt war.
Die Feststellung, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren, hilft den Betroffenen nur wenig. Die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein.
60%
waren es sogar bei den Fällen, die eine Initiative in Büren untersucht hat.
Zu ähnlichen Zahlen kommt der Verein »Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V.« für den Zeitraum von Mai 2015 bis Dezember 2017 nach Untersuchung von 119 abgeschlossenen Verfahren. In 60 Prozent der Fälle stellte sich die Inhaftierung gerichtlich attestiert als rechtswidrig heraus.
Rund 50%
der 1.627 Mandant*innen eines Rechtsanwaltes waren zu Unrecht inhaftiert.
Am umfassendsten ist die Statistik des Hannoveraner Rechtsanwalts Peter Fahlbusch. Seit 2001 vertritt er Mandant*innen in Abschiebungshaft. Bei insgesamt 1.627 rechtskräftigen Entscheidungen wurden in 823 Fällen (also rund 50 Prozent!) festgestellt, dass die Menschen rechtswidrig inhaftiert wurden. Bei manchen dauerte die Haft nur einen Tag, bei anderen mehrere Monate. Zusammengenommen kommen Fahlbuschs Mandant*innen auf 21.538 rechtswidrige Hafttage – durchschnittlich waren das für jeden Betroffenen 26 Tage in Abschiebungshaft – zu Unrecht.
Image Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Foto: Rainer Frey / Diakonisches Werk Hessen-Nassau
Wer den Rechtsstaat dafür lobt, dass er die Ursprungsentscheidungen korrigiert hat, der sollte bedenken: Die Feststellung, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren, hilft den Betroffenen, die oft viele Tage ihres Lebens ihrer Freiheit beraubt wurden, nur wenig. Die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein.
Jedes Jahr Todesfälle in Abschiebungshaft
Eklatante und von den Oberinstanzen später gerügte Rechtsfehler legen die Schlussfolgerung nahe: In vielen Köpfen der Amtsrichter*innen stand die Entscheidung zur Inhaftierung bereits vorher fest. Manche Betroffene erhielten gar erst Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern, nachdem sie längst inhaftiert waren. Mit der Renaissance der Abschiebungshaft wächst das Risiko, dass sich in immer mehr Abschiebungshaftanstalten das abspielt, was seit Jahrzehnten als Problem bekannt ist:
Ein Konglomerat aus Psychostress, Verzweiflung, Enttäuschung und verletzten Gerechtigkeitsgefühlen zieht eine Palette von Reaktionen nach sich, die von Aggressionen gegen das Personal über Selbstverletzungen und Hungerstreiks bis zu schweren psychischen Erkrankungen und Suiziden reicht. Im Zeitraum von 1993 bis 2010 haben sich nach Recherchen der »Antirassistischen Initiative Berlin« im Durchschnitt drei bis vier Menschen pro Jahr in Abschiebungshaft das Leben genommen. Auch aus den Folgejahren sind Suizide bekannt, die zum Teil mit erheblichem Behördenversagen einhergingen.
NEWS (2013)
Gedenken an Cemal Kemal Altun
Der 30. August: Ein Mahnmal
Der bekannteste Fall geschah aber noch viel früher: Vor 35 Jahren stürzte sich am 30. August 1983 der politische Flüchtling Kemal Altun im Alter von 23 Jahren aus dem Fenster eines Gerichtssaals in Berlin, wo über seine Auslieferung an die Türkei verhandelt wurde. Der Schock darüber war einer der Initialzündungen für die Gründung vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für das Asylrecht, gegen Abschiebungen und Abschiebungshaft einsetzen.
PRESSEMITTEILUNG (2010)
Todesfälle in Abschiebungshaft
Zum bundesweiten Gedenktag
Seit 1983 sind noch drei weitere Todesfälle an einem 30. August, die in unmittelbaren Zusammenhang mit Abschiebungsmaßnahmen stehen, bekannt geworden. Daher machen seit 2001 Flüchtlingsinitiativen mit einem bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungshaft am 30. August auf die Situation aufmerksam. An mehreren Orten finden Veranstaltungen statt, zum Beispiel in Berlin und Büren.
Image Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Foto: Rainer Frey / Diakonisches Werk Hessen-Nassau
BROSCHÜRE (2013)
Zum Lesen klicken
Schutzlos hinter Gittern
https://www.proasyl.de/material/schutzlos-hinter-gittern-abschiebungshaft-in-deutschland/
Abschiebungshaft in Deutschland
Protest ist wichtig!
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen stehen heute vor alten und neuen Aufgaben: Die Kontakte zu den Abschiebungshäftlingen herzustellen, sich gegen Haftbedingungen zu wenden, die sich auch heutzutage wieder vielerorts denen der Strafhaft annähern, obwohl Abschiebungshaft keine Strafhaft ist und sein darf.
Vor allem aber ist dagegen anzugehen, dass Abschiebungshaftplätze weiter ausgebaut werden. Statt der viel zitierten »ultima ratio« wird Abschiebehaft so zu einer als »normal« empfundenen Maßnahme. In diesem Klima werden auch rechtswidrige Entscheidungen der Amtsgerichte zur Normalität.
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Die muslimischen Rohingya werden in Myanmar seit Jahrzehnten diskriminiert und unterdrückt. Ende August 2017 war der Konflikt zwischen Rohingya-Rebellen und dem Militär eskaliert. Seither wurden tausende Rohingya getötet und ihre Dörfer verbrannt. Als Staatenlose verfügen sie über keinerlei Rechte. Wegen der nach wie vor bestehenden Bedrohungslage in Myanmar ist eine Rückführung momentan nicht möglich.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung helfen Sie uns, auf die schwierige Situation der Flüchtlinge weltweit und auch hierzulande aufmerksam zu machen – am Beispiel der Rohingya. Dies erscheint uns besonders relevant als Gegengewicht im gegenwärtigen gesellschaftlichen Klima, in dem rechtspopulistische Stimmen immer mehr Gehör finden.
Darüber hinaus sollen ganz konkret Spenden gesammelt werden für die vielen Kinder und Jugendlichen im Camp von Kutupalong, dem größten Flüchtlingslager der Welt. Es liegt im Distrikt Cox’s Bazar im südöstlichen Bangladesch. Unter ihnen sind tausende Waisen, sie haben derzeit keinerlei Zugang zu Bildung. Das Bangladesh Institute of Theatre Arts (BITA) hat deshalb ein umfassendes Angebot an Workshops in den Bereichen Kunst, Theater und Musik sowie Stressbewältigung und Umgang mit Traumata entwickelt. Das Institut möchte den geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Phasen der Hilf- und Perspektivlosigkeit, der Leere und Langeweile die Möglichkeit einer sinnvollen Beschäftigung geben, um sie weniger anfällig zu machen für die Gefahren von Ausbeutung, Menschenhandel und Drogen. Die eingenommenen Spenden werden zu 100 Prozent in diese Arbeit fließen.
Zum Programm: Neben dem Streichquartett in F-Dur von Maurice Ravel, dargeboten vom Treppenhausquartett, bestehend aus Musikern des Orchesters im Treppenhaus, wird die Komponistin und Pianistin Marina Baranova Auszüge aus ihrem Debussy-Projekt sowie aus ihren Werken „Firebird“ und „Hypersuites“ spielen. Das Konzert wird begleitet von einer exklusiven Fotoausstellung, einer Tanzaufführung sowie einer Reportage der bengalischen Journalistin Munni Saha über die Lage vor Ort.
Alle in der Veranstaltung Auftretenden wirken unentgeltlich mit.
Wir heißen Sie und Euch am Freitag, 28. September herzlich willkommen!
Das IIK-Team
Eine Veranstaltung der Initiative für Internationalen Kulturaustausch (IIK) e.V., in Kooperation mit dem Miso-Netzwerk, Feinkost Lampe e.V. und dem AK Bangladesch in Niedersachsen. Mit Unterstützung vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen.
Kontakt: info@iik-hannover.de Telefon: 0511 - 44 04 84
--
Initiative für Internationalen Kulturaustausch e.V.
Zur Bettfedernfabrik 1, D-30451
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/chemnitz-nach-den-ausschreitungen-alle-boesen-sollen-wieder-gehen-a-1225166.html
https://web.de/magazine/politik/blumen-proteste-chemnitz-trauer-hetze-33134882
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https://www.youtube.com/watch?v=LMM086baXps
https://www.youtube.com/watch?v=LMM086baXps
https://www.youtube.com/watch?v=TBqKwiI9uRE
https://www.youtube.com/watch?v=MdZPvXlR1Tw&list=RDMdZPvXlR1Tw&t=4
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http://www.spiegel.de/politik/ausland/oesterreich-behoerde-hielt-afghanen-nicht-fuer-schwul-mitarbeiter-versetzt-a-1223673.html
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Posted on 2018/08/14
Ellwangen, 8. August 2018. An diesem Morgen stehen vier
Justizbeamt_innen vor dem Eingang des Amtsgerichts. Sie rauchen, aber
gleichzeitig sieht es so aus, als würden sie vor dem Gebäude Wache
halten. Wenige Minuten später beginnt ein Prozess gegen den Geflüchteten
Nansadi Keita. Er soll während des Großeinsatzes der Polizei in der
Landeserstaufnahmestelle am 3. Mai 2018 Polizeibeamt_innen tätlich
angegriffen haben. Deswegen hat er gut drei Monate in U-Haft verbracht.
Keita kann die Vorwürfe gegen ihn nicht nachvollziehen. Was in den
frühen Morgenstunden des 3. Mai passiert ist, hat er in ganz anderer
Erinnerung: Seine vier Zimmergenossen und er seien durch „Polizei,
Polizei“-Rufe aus dem Schlaf gerissen worden. Dann hätten maskierte und
behelmte Polizeibeamt_innen das Zimmer gestürmt. Ein Beamter habe sich
sofort an ihn gewandt und ihn mehrfach gegen die Brust geschlagen. In
Panik habe er versucht zu fliehen, jedoch hätten weitere Einsatzkräfte
ihn an der Tür gepackt und zu Boden geworfen. Danach habe er überall
Schläge gespürt. Trotzdem muss er sich nun vor Gericht verantworten –
und nicht die Beamt_innen, die den Einsatz zu verantworten haben.
In der Verhandlung rudern die Belastungzeug_innen etwas zurück. Während
ein Polizeibeamter in seiner zeugenschaftlichen Äußerung von „Tritten in
Richtung seines Kopfes“ berichtet hatte, ist vor Gericht lediglich von
„Strampeln“ und „sich Sperren“ die Rede. Keita wird am Ende wegen
Widerstands zu 90 Tagessätzen à 5 Euro verurteilt. Der Haftbefehl gegen
ihn wird aufgehoben. Er freut sich über die wieder gewonnene Freiheit,
betont aber auch die Ungerechtigkeit des Verfahrens: „Ich wurde
verurteilt. Dabei bin ich ein Opfer der Polizei. Ich hätte entschädigt
werden müssen.“ Doch die Rechtmäßigkeit des brutalen Polizeieinsatzes,
der zu einer Vielzahl willkürlicher Festnahmen führte, wird im Prozess
an keiner Stelle hinterfragt. Insgesamt durchzieht die
Gerichtsverhandlung ein staatstragender und rassistischer Konsens. Die
Staatsanwältin fordert eine Haftstrafe ohne Bewährung – wegen des noch
laufenden Asylverfahrens könne sie keine positive Sozialprognose
stellen. Geht es nach ihr, sind verurteilte Geflüchtete ohne sicheren
Aufenthalt wohl am besten im Gefängnis aufgehoben. Der Richter betont in
der Urteilsverkündung, der Angeklagte sei zwar bisher nicht
strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er halte sich aber auch erst
seit Januar in Deutschland auf. Für den Richter ist es also nur eine
Frage der Zeit, bis Geflüchtete gegen das Gesetz verstoßen. Und der
Verteidiger bescheinigt der Staatsanwaltschaft, dass sie mit der Anklage
nach § 114 und der Untersuchungshaft nichts falsch gemacht habe – denn
nach Aktenlage habe sich die Situation eben so dargestellt.
Keita ist einer von über zwanzig Personen, gegen die die Polizei nach
der Razzia am 3. Mai Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Einer seiner
Zimmergenossen wurde bereits am 31. Juli verurteilt – zu einer
Haftstrafe ohne Bewährung. Einige Geflüchtete haben in der Zwischenzeit
Strafbefehle erhalten, doch es werden auch noch weitere Verhandlungen
vor dem AG Ellwangen stattfinden. Wir rufen dazu auf, die Prozesse
solidarisch zu beobachten. Die willkürliche und rassistische
Kriminalisierung der Geflüchteten aus Ellwangen darf nicht abseits der
Öffentlichkeit passieren und sie darf vor allem nicht unwidersprochen
bleiben!
Ein ausführliches Protoll der Verhandlung ist hier einsehbar:
https://justizwatch.noblogs.org/prozessprotokolle/polizeigewalt-gegen-gefluechtete-in-ellwangen/
_______________________________________________
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Für die Zustimmung des Bundesrates sind die Stimmen von mindestens zwei Bundesländern erforderlich, in denen Bündnis 90/Die Grünen mitregieren. Bis auf Baden-Württemberg und Hessen haben schon alle grün mitregierten Bundesländer signalisiert, dem nicht zuzustimmen.
Der Offene Brief im Wortlaut:
Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
und stellvertretenden Ministerpräsidenten
Tarek Al-Wazir
Staatsministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Priska Hinz
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Kai Klose
Mitglieder der hessischen Landtagsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
10.08.2018
Offener Brief: Keine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.07.2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sog. sichere Herkunftsstaaten verabschiedet. Da die Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens letztlich von der Zustimmung des Bundesrats abhängen wird, kommen wir mit unserem Anliegen auf Sie zu.
Die unterzeichnenden Verbände und NGOs lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ab. Wir sehen darin eine massive Aushöhlung des Grund- und Menschenrechts auf Asyl sowie des individuellen Rechts auf eine unvoreingenommene und herkunftslandunabhängige Prüfung der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern.
Eine pauschale Einstufung der vier genannten Länder als sog. sichere Herkunftsstaaten und der damit einhergehenden Regelannahme, dass dort keine Verfolgung, Diskriminierung oder Unterdrückung stattfänden, ist aufgrund der realen Situation vor Ort nicht gerechtfertigt. Denn nachweislich werden Menschen dort weiterhin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder politischen Überzeugung diskriminiert und verfolgt. Darüber hinaus gibt es fundierte Indizien für die Anwendung von Folter und die Praxis des Menschenhandels.
Aus mehreren Gründen widerspräche eine Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten damit den hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 14.05.1996 definiert hat. Danach muss in sicheren Herkunftsstaaten landesweit und für alle Personen und Bevölkerungsgruppen die Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährleistet sein und es darf keine Folter oder unmenschliche Behandlung oder Bestrafung drohen.
Zudem widerlegen die signifikant hohen bereinigten Schutzquoten des ersten Quartals 2018 die Annahme, es handele sich a priori um sichere Länder. So lag die Anerkennungsquote für Marokko bei 10,2 %, für Algerien bei 6,8 %, für Tunesien bei 5,5 % und für Georgien bei 2,9 %. Damit liegt die Anerkennungsquote für drei der vier vorgesehen Staaten eindeutig über der 5%-Hürde aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, die zudem regelmäßig unterschritten werden müsse, damit eine (politische) Grundlage für eine Einstufung als sicheres Herkunftsland angenommen werden könne.
Darüber hinaus handelt es sich zahlenmäßig um eine insgesamt überschaubare Gruppe: Aus den vier Staaten kamen von Januar bis Juni 2018 bundesweit nur knapp 5 % aller Flüchtlinge.
Vor diesem Hintergrund begrüßen die Unterzeichner die öffentlichen Stellungnahmen sowohl der Grünen-Bundestagsfraktion als auch der Fraktionen der Grünen aus jenen anderen Bundesländern, in denen eine grüne Regierungsbeteiligung besteht, die – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – bereits erklärt haben, dem Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat u. a. aus oben dargestellten Gründen nicht zuzustimmen.
Wir appellieren daher an Sie als Mitglied der Landesregierung bzw. der Grünen Landtagsfraktion und Teil der Regierungskoalition in Hessen, dem Vorhaben zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sog. sichere Herkunftsstaaten eine klare Absage zu erteilen und damit eine Zustimmung Hessens im Bundesrat zu verhindern.
Für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
• Amnesty International Deutschland
• Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) – Landesausländerbeirat
• AWO Hessen-Süd
• Caritasverband für die Diözese Limburg
• Der PARITÄTISCHE Hessen
• Diakonie Hessen
• Hessischer Flüchtlingsrat
• PRO ASYL
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