Mittwoch, 20. November 2019
Gedanken zur Zukunft des Journalismus
https://www.lead-digital.de/noch-nie-war-menschengemachter-journalismus-so-wichtig-wie-heute/?utm_source=newsletter-redaktion&utm_campaign=mai-ling&utm_medium=teaserheadline

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30 Jahre Tod von Conny Wessmann
Am 17. November 1989 wurde meine Kommilitonin Conny von Bullenschweinen ermordet. Für mich gibt es weder Vergessen noch Vergeben. Den Polizeibeamten die dafür verantwortlich waren muss der Prozess gemacht werden, leider werden die Akten unter Verschluss gehalten. Es lohnt sich wohl, ein Polizeirevier oder eine Staatsanwaltschaft zu stürmen, um die Daten zu sichern. Stasi Ost und Stasi West, überall die selbe Pest!

https://che2001.blogger.de/stories/2705581/

http://www.nadir.org/nadir/periodika/aib/archiv/57/conny.pdf

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Dienstag, 19. November 2019
Hannover gegen Nazis
Rund 150 Anhänger der rechtsradikalen Partei NPD wollen am 23. November in Hannovers Südstadt auf die Straße gehen – sie mobilisieren gegen den Journalisten Julian Feldmann. Die Polizei stellt sich auf einen Großeinsatz ein und rechnet derzeit mit sieben Gegendemonstrationen.

Händler und Geschäftsleute in Hannovers Südstadt erhalten in diesen Tagen Post von der Polizei. Die Behörde weist die Einzelhändler auf die bevorstehende Demonstration der rechtsradikalen Partei NPD, den damit verbundenen Gegenprotest und den Großeinsatz der Polizei am Sonnabend, 23. November, in dem Stadtteil hin.

Die Rechtsradikalen wollen von der Südstadt aus zum Funkhaus des Norddeutschen Rundfunks am Maschsee ziehen, um gegen den Reporter Julian Feldmann zu demonstrieren. „Schluss mit steuerfinanzierter Hetze! Feldmann in die Schranken weisen!“ lautet das Motto der NPD.

Feldmann wird schon seit längerer Zeit von der rechten Szene angefeindet – unter anderem, weil er über Kriegsverbrecher berichtet. In einem Fernsehbeitrag hatte er das ehemalige Mitglied der Waffen-SS Karl M. aus Nordstemmen interviewt, der im April 1944 an einem Kriegsverbrechen in Frankreich beteiligt gewesen war.

Der Vorgang, dass sich eine rechtsradikale Demo gegen einen im Motto namentlich genannten Journalisten richtet, hat eine neue Qualität. „Was mit Lügenpresse-Rufen bei Pegida begann, hat nun mit gezielten Angriffen der NPD auf einzelne Kollegen einen neuen, negativen Höhepunkt erreicht“, sagt Christiane Eickmann, die Landesgeschäftsführerin des Deutschen Journalistenverbandes in Niedersachsen.

Auch die Gewerkschaft Verdi in Niedersachsen spricht von einer neuen Dimension der Einschüchterungsversuche von Reportern durch Rechtsradikale. „Wir stehen den betroffenen Kollegen in persönlicher wie in juristischer Hinsicht zur Seite“, sagt Verdi-Mediensekretär Peter Dinkloh.

Wo und wann sich die rund 150 angekündigten Rechtsradikalen am 23. November versammeln, darüber wird derzeit noch verhandelt und vor Gericht gestritten. Die Polizeidirektion hat für Montag eine genauere Information der Öffentlichkeit angekündigt. Fest steht bereits jetzt, dass es an diesem Tag in der Südstadt und am Maschsee zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen wird.

„Geplante Demo geht über den Rahmen des Erträglichen hinaus“

Fernsehreporter Feldmann recherchiert seit Jahren in der rechtsradikalen Szene und kennt Hassmails und beleidigende Kommentare. Begonnen habe die Hetze gegen den NDR und seine Person bereits im November 2018, als der Beitrag über den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Karl M. aus Nordstemmen zum ersten Mal ausgestrahlt wurde. „Eine Demonstration, wie die jetzt geplante, geht aber über den Rahmen des Erträglichen hinaus“, sagt er der HAZ.

Die Redaktion der Sendung „Panorama“, für die Feldmann den Beitrag gemeinsam mit einer Kollegin und einem Kollegen erstellt hatte, sei ein starker Rückhalt für ihn.

„Auch der Sender selber hat mich unterstützt und juristische Schritte gegen die NPD eingeleitet“, sagt der Journalist. Am 23. November wird er nicht in Hannover sein. Er ist an diesem Tag bereits für Dreharbeiten verplant. „Ich lasse mich aber über die Geschehnisse in Hannover auf dem Laufenden halten“, sagt Feldmann.

Polizei rechnet derzeit mit sieben Gegendemos

Für die Polizei ist der Einsatz zur NPD-Demo nach HAZ-Informationen eine sogenannte Behördenlage. Das heißt, dass der Einsatz nicht von der eigentlich zuständigen Polizeiinspektion Süd, sondern zentral von der Polizeidirektion selbst, und dabei in der Regel von Polizei-Vizepräsident Jörg Müller, geführt wird.

Nach derzeitigem Stand der Planungen sind zehn Hundertschaften im Einsatz, die zum Teil aus anderen Bundesländern nach Hannover kommen werden. Bislang sind sieben verschiedene Gegendemonstrationen gegen den Protest der NPD geplant. Die Polizei rechnet insgesamt mit mehreren Hundert Teilnehmern.

Am gleichen Tag übrigens werden 1000 Rocker aus mehreren europäischen Ländern in Hannover erwartet. Die Hells Angels Hannover feiern auf dem Gelände der FKK-Villa am Tönniesberg ihren 20. Geburtstag. Auch hier bereitet sich die Polizei auf einen größeren Einsatz vor.

https://www.facebook.com/hgn.info/photos/a.174230636010336/2133682530065127/?type=3&theater

Feldmann ist nicht der einzige freie Journalist, der akut von den Neonazis bedroht wird, es sind noch zwei weitere, siehe Aufruf: Schützt die Pressefreiheit
https://www.freischreiber.de/aktuelle/aufruf-schuetzt-die-pressefreiheit/

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Donnerstag, 14. November 2019
Drohende humanitäre Katastrophe im Norden Bosniens
Am Dienstag sendete das ZDF in Frontal 21 einen wichtigen Beitrag über das Camp Vucjak im Norden Bosniens, die Gewalt der kroatischen Grenzpolizei und die Hoffnungslosigkeit von Menschen auf der Flucht, vor denen sich die EU abschottet.

Vor Ort bleibt die Situation dramatisch.Wenn das Camp Vucjak nicht umgehend geschlossen wird, werden im nahenden Winter dort Menschen erfrieren. Nun haben bosnische Behörden sogar eine komplette Ausgangssperre für Geflüchtete verhängt, die ab Freitag gelten soll. Damit wird es den im Norden Bosniens gestrandeten Menschen unmöglich gemacht, sich zumindest selbst mit dem Nötigsten zu versorgen.
Es sind aber die europäische Abschottungspolitik und die Pushbacks der kroatischen Grenzpolizei, die überhaupt erst dafür sorgen, dass Menschen auf der Flucht in Bosnien stranden. Durch die EU-Abschottungspolitik und die illegalen Pushbacks wurden die als Notbehelfe errichteten Lager zu Dauereinrichtungen. Die bosnischen Behörden waren mit der Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten zunehmend überfordert. So ist allmählich die Stimmung gekippt.
Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die EU mit illegalen Pushbacks Menschen systematisch in solche katastrophalen Lager abschiebt und Menschenrechte mit Füßen tritt.
Immerhin sind die Situation in Vucjak und die Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen auch Thema im EU-Parlament. Die Abgeordneten Bettina Vollath (Österreich) und Dietmar Köster (Deutschland) haben für die Socialists and Democrats Group in the European Parliament einen Veranstaltungstag zur dramatischen Lage von Menschen auf der Flucht in Bosnien organisiert. Dietmar Köster machte deutlich, dass sich die politischen Akteure, wenn sie nicht umgehend handeln, mitschuldig machen an einer humanitären Katastrophe. Das Recht auf Asyl sei ein Menschenrecht, der "Schutz" der EU-Außengrenzen dagegen nicht. Am heutigen Donnerstag hat auch das EU-Parlament über die Lage von Geflüchteten in Bosnien beraten. Die EU-Kommission hat Bosnien noch einmal aufgefordert, das Lager Vucjak zu schließen. Dass das nicht ausreicht, ist aber offenkundig.
Die EU muss jetzt die Aufnahme der Schutzsuchenden organisieren, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.
Hintergrund
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Katastrophale Lage an der kroatisch-bosnischen Grenze, 24. Oktober 2019
ProAsyl, Perspektivlos & entrechtet in Bosnien: Die Folgen der Abschottungspolitik, 16. August 2019
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Pushbacks und Gewalt an der kroatisch-bosnischen Grenze, 14. August 2019
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Frontex und die Menschenrechtsverletzungen der EU, 6. August 2019
Medienberichte
Gestrandet auf dem Müllberg, Frontal 21, ZDF vom 12. November 2019
Menschenrechte zählen nicht, in: taz vom 11. November 2019
Aid workers fear winter ‚humanitarian catastrophe‘ at Bosnia migrant camp, in: euronews vom 11. November 2019
--
Sascha Schießl
Referent der Geschäftsführung

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12 | 30173 Hannover

Telefon: 0511 - 98 24 60 30 Mo-Di + Do-Fr: 10 bis 12.30, Di + Do: 14 bis 16
Durchwahl: 0511 - 85 64 54 59
Fax: 0511 - 98 24 60 31

www.nds-fluerat.org | www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen

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Samstag, 9. November 2019
Kein Warten auf Integration - Zugehörigkeit und Ansprüche im postmigrantischen Deutschland
Die Zusammensetzung der Bevölkerung auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland hat sich durch Einwanderung, Flucht und Arbeitsmigration verändert, die deutsche Gesellschaft ist heute so vielfältig wie wohl niemals davor. Daher ist die Zeit gekommen, das Verhältnis zwischen Migration, Gesellschaft und Vielfalt zu reflektieren und den Blick auf Lebenswirklichkeiten zu richten, in denen die Einwanderungsgesellschaft/Migration zum Ausgangspunkt des Denkens wird. Das bedeutet zunächst eine Blickverschiebung, um eine kritische Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Machtverhältnissen zu ermöglichen. Eine Verschiebung hin zu einer Sichtweise, die Migration nicht als historische Ausnahmesituation behandelt, in der nicht zwischen "einheimischer Normalität" und "eingewanderten Problemen" unterschieden wird.

Wir brauchen diversitätsorientierte Konzepte und eine Politk, die offen für Wandlungsprozesse ist. Hieraus muss sich eine neue Haltung entwickeln, die sich gegen Migrantisierung und Marginalisierung von Menschen wendet, die integraler Bestandteil der Gesellschaft ist. Eine Haltung die sich gegen einen öffentlichen Diskurs wendet, der Migrationsgeschichten weiterhin am Rande der Gesellschaft anzusiedeln versucht.

DIE GESCHICHTE DER MIGRATION SOLL NEU GESCHRIEBEN WERDEN.

Dr. Anwar Hadeed

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Lieber Ausländer als zweitklassiger Deutscher
Unter diesem Motto referierte mein Freund Dündar Kelloglu auf einem Treffen des Deutsch-Arabischen Freundschaftsvereins.

Unter anderem ging er der Frage nach wieso Integation nicht gelinge und warum MigrantInnen teilweise in der vierten Generation nicht in die deutsche Gesellschaft integriert sind. Dabei sah er nicht etwa irgendeine Form von gescheiterter Integration, sondern eben mangelnden Identifikationswillen als zentralen Aspekt.
„Zum Teil wird diese Einstellung stark durch Institutionen aus den Herkunftsländern der betroffenen Familien gelenkt. Manche Imame werden etwa aus der Türkei gesteuert und predigen zum Teil auch in diese Richtung – beispielsweise für den Sieg der türkischen Soldaten auf ihrer Syrien-Offensive.“
Dadurch werde ein „von Deutschland und dem Westen abgewandter“ Nationalismus gefördert. „Das Problem ist hier aber nicht der Islam als solcher, sondern die entsprechenden Institutionen.“
Womit, wenn das auch nur später im inner circle benannt wurde, vor allem DITIB gemeint war.

Ein weiteres Problem thematisierte Dündar auch, nämlich die mangelnde Betreitschaft vieler Deutscher, MigrantInnen als in Deutschland angekommen bzw. als inzwischen gewordene Deutsche wahrzunehmen.

Auf die Frage, wo er herkläme antwortete er: „Norddeutschland.“ Die Reaktion: „Naja, woher denn wirklich?“

"Lehrte." "Nee, so eigentlich. Was sind Sie für ein Landsmann?" "Deutscher. Ansonsten bin ich viele: Mein Urgroßvater war Armenier, meine Urgroßmutter Aserbeidjanerin, beide flohen vor der russischen und der türkischen Armee im Ersten Weltkrieg nach Van und wurden Kurden, mein Vater ging als Türke nach Deutschland, ich bin Deutscher. Und habe türkische, kurdische, armenische, aserbaidjanische und auch arabische Wurzeln."

Daran anknüpfend ging es darum, wie im europäisch-vorderasiatischen Gesamtkulturkreis trotz unterschiedlicher Sprachen diese doch miteinander verwoben sind. Zumindest besitzen indogermanische, semitische und Turksprachen eine vielfach gemeinsame innere Logik und unterliegen wechselseitigen Dependenzen, die sie mit ostasiatischen oder afrikanischen Sprachen nicht teilen. Sehr schön wahrnehmbar an Namen: Aus dem aramäischen Johannes wurde deutsch Hans, englisch John, französisch Jean, niederländisch und Polnisch Jan. Dorothea oder Theodor ist griechisch und bedeutet "Gabe Gottes" oder "von Gott gewollt" und findet sich wieder in Dietrich, Doris, Donatus, Donald, Gottlieb, Gottfried, Gotthold, Mithridates und Abdullah, alles Namen mit der gleichen Bedeutung.


Später, im privaten Gespräch im kleinen Kreise, ging es um Neuigkeiten aus Rojava, die von mir vertetene Position dass es sich hier um ein multiethnisches basisdemokratisches Projekt handelt das gerade aufgrund seiner Strahlkraft auf die Region jetzt von der türkischen Armee plattgemacht wird wurde massiv bestätigt. Interessant waren Überlegungen zur Rolle Trumps die in dem Gespräch aufkamen: Dass er gezielt von Russland an die Macht gebracht wurde um das Ansehen der USA in der Welt so unmöglich zu machen dass niemand vom Ami mehr ein Stück Brot nimmt und die Russen das entstehende Vakuum füllen können.

Denn eins ist sicher:

Der Iwan, der ist nicht ohne.

https://www.youtube.com/watch?v=3MnZpPAGQPE

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Sonntag, 3. November 2019
Das Silberne Diplom
Wenige Wochen nach meiner 35-Jahre-Abi-Feier fand an der Uni Göttingen meine 25-Jahre Diplom-Feier statt, zusammen mit etwa 300 anderen Alumnis. Von vorne bis hinten eine sehr schöne Veranstaltung, auch wenn sich bei der Auftaktführung, einem Besuch der Nord Uni mit dem in seiner aktuellen Form nagelneuen Max-Planck-Institut für Sonnensystemkunde unser Führer, ein sehr sympathischer Quantenphysiker, um eine dreiviertel Stunde verspätete. Das hing damit zusammen dass er einen Lehrstuhl in Oxford hat, gerade aus Chicago zurückkam und davor in Indien war und aufgrund dieser Umstände keine Mitteleuropäische Zeit auf seiner Uhr hatte.

Dass ein Quantenphysiker sozusagen durch die Zeit fällt hat einen gewissen Charme;-)

Sehr gut fand ich auch den Vortrag von Prof. Dr. Albert Busch zum Thema Hasssprache mit anschließender Diskussion.

Der Germanist erläuterte wie Sprache Hass hervorbringt und erklärte die Strategien rechter Sprache unter anderem am Beispiel des Hetzblogs german victims.


Er zitierte Victor Klemperer:


"Was war das stärkste Propagandamittel der Hitlerei? Waren es Hitlers und Goebbels´Einzelreden, ihre Ausführungemn zu dem und jenem Gegenstand, ihre Hetze gegen das Judentum, gegen den Bolschewismus? Fraglos nicht, denn vieles blieb von der Masse missverstanden oder langweilte sie in seinen ewigen Wiederholungen... Die stärkste Wirkung wurde nicht durch Einzelreden ausgeübt, auch nicht durch Artikel oder Flugblätter, duch Plakate oder Fahnen, sie wurde durch nichts erzielt, was man mit bewusstem Denken oder bewusstem Fühlen in sich aufnehmen musste."

In diesem Sinne konstituierte die LTI, die Lingua Tertii Imperii selber das Bewusstsein der Menschen, indem sie sprachliche Konventionen, Normen setzte, die die Unmenschlichkeit des Systems bereits zur Voraussetzung hatten. Dinge wie Freiheit und Gleichheit sollten gar nicht mehr formulierbar werden. Und in gleicher Weise wirkt die Sprache von Pegida oder Höcke. Inhalt ist eine kollektive, auf bestimmte Gruppen wie z.B. MigrantInnen, liberale oder linke JournalistInnen oder bestimmte subkulturelle Milieus bezogene Menschenfeindlichkeit, die narrativ verfestigt wird. Typische Formulierungen wie "linksgrün versyphte geheuchelte Umwelt-Logik" generieren ein Weltbild, das Verschwörungstheorien nahesteht und zugleich ein Ekelgefühl gegenüber dem politischen Gegner erzeugt. Populismus ist eine Strategie des Machterwerbs, die folgenden Prinzipien unterliegt:

Versprich schnelle einfache Antworten auf komplexe Fragen!
Differenziere nicht!
Lüge, wo es Deinen Zwecken dient!
Emotionalisiere!
Polarisiere!
Versprich Deiner Gruppe Vorteile!
Finde Follower!
Finde eine "Wirtsideologie"!
Berufe Dich auf den gesunden Menschenverstand!
Werte die ANDEREN ab!
Mit diskriminierender Sprache, mithilfe institutioneller Macht, mithilfe von Feindbildern.
Humor sei der beste Weg, rechter Sprache zu begegnen.


Nun, dem wusste ich aus eigenem Erleben einiges beizufügen, etwa, als wir mit kurdischen Genossen im Wald grillten. Eine Polizeistreife forderte uns auf, das Feuer auszumachen, obwohl es sich um einen offiziellen Grillplatz mit betonummantelter Feuerstelle handelte und wir eine Genehmigung hatten. "In Deutschland darf man im Wald kein Feuer machen, wir wissen ja nicht wo sie herkommen." "Aus dem Irak. Und wir sind vor deutschem Giftgas geflohen" "Verarschen kann ich mich selber!"

Als die Bullen das Feuer mit saftigen Kebapspießen darauf löschten tanzten die Kurden um den Streifenwagen, klatschten rhytmisch in die Hände und skandierten "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!".

Im Polizeibericht stand später: "Eine Gruppe ausländischer Extremisten mit ihren deutschen Sympathisanten hatte im Wald bei Reinhausen Feuer gelegt. Wir bekamen das Feuer unter Kontrolle, mussten uns dann sehr schnell zurückziehen."

Diese Anekdote war für Busch gefundenes Fressen, und er sezierte die Sprachfiguren meisterlich.

Im späteren Verlauf erfuhr ich dann was aus alten KommilitonInnen so geworden ist - eine Romanistin und Slawistin war dabei die zu den Schöpfern von Alexa gehörte - und schließlich, vor Abendessen und Party, bei der Professoren als DJs auflegten, hielt Xioxün Clever einen hochinteressanten Impulsvortrag über Digitalisierung, und es wurden die drei besten Doktoren des Vorjahrs geehrt: Eine Frau, die seit Jahrhunderten ungelesen verstaubende lateinische Monografien u.a. von Petrarca übersetzt und historisch eingeordnet hat was die Forschung zur Alltagsgeschichte Italiens im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wesentlich voranbringt, ein Mann der eine Versuchsanordnung zum Nachweis von Leben auf dem Mars entwicklelt hat die nächstes Jahr mit einer Sonde losfliegt und eine Frau die nachgewiesen hat dass es bei der intuitiven Situationsbeurteilung keine Unterschiede zwischen Menschen und Menschenaffen gibt.


Wie gesagt, am Schluss war Party. Eine dolle Mischung aus Science, Politik, Talk und Fun.

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Freitag, 1. November 2019
Sie laufen um ihr Leben - weitergeleiteter Aufruf von Avaaz
Liebe Freundinnen und Freunde,

fast 200.000 Kinder, Frauen und Männer mussten binnen Tagen um ihr Leben laufen -- auf der Flucht vor Bomben, Kampfjets und den mutmaßlich eingesetzten chemischen Waffen, die mehreren Kindern schwerste Verbrennungen zugefügt haben.

Die Militäroffensive der Türkei in Nordsyrien ist eine humanitäre Katastrophe, die auch viele internationale Hilfsgruppen zwingt, zu fliehen. Aber ein mutiges Hilfswerk ist noch vor Ort und arbeitet mit lokalen Partnern zusammen, um Decken, Windeln und wichtige Hygieneprodukte zu liefern sowie über 50.000 warme Mahlzeiten pro Tag bereitzustellen -- für diejenigen Familien, die es am dringendsten brauchen.

Das Beste: Unsere Bewegung hat genau dieses Hilfswerk schon einmal unterstützt. Als Hunderttausende Rohingya aus Burma vertrieben wurden, hat sich Partners Relief & Development sofort an die Grenze begeben und den Flüchtlingen Nahrung, Unterkunft sowie Medikamente bereitgestellt ... und Tausende von Menschenleben gerettet.

Und jetzt, da der strenge Winter näher rückt und so viele syrische Familien auf der Flucht sind, hat sich die Organisation direkt an uns gewandt und um Hilfe gebeten.

Antworten wir, bevor es zu spät ist. Wenn wir alle mitmachen, können wir etwas bewirken: Leben retten! Das hier ist wirklich dringend -- spenden Sie, was Sie können:

5€ = Warmes Essen für 1 Familie
25€ = Medizin für 1 Familie
50€ = Hygieneartikel für 1 Familie
150€ = Matratzen + Decken für 1 Familie
350€ = 3 Monate Traumahilfe für Kinder
Andere Spende
Aufgrund dieses jüngsten Blutbads in Syrien hat unsere Gemeinschaft diesen Monat bereits Regierungen weltweit aufgefordert, Waffenlieferungen an die Türkei sofort zu stoppen. Avaazer/innen haben Tausende von Nachrichten geschickt und Telefonanrufe getätigt, um die Gesetzgeber und führenden Politiker/innen in der EU und den USA dazu zu bewegen, dringend Maßnahmen zur Isolierung der Türkei zu ergreifen und alle Seiten zu Friedensgesprächen zu bewegen.

Und während wir auf Frieden drängen, können die Partner vor Ort direkt Hilfe leisten -- vorausgesetzt, es kommen genug Spenden zusammen:

Hunderttausende von warmen Mahlzeiten bereitstellen sowie Babys und Kleinkinder mit Milch versorgen;

Matratzen und Decken verteilen, die für das Überleben der Familien im bevorstehenden Winter dringend notwendig sind;
Lebensrettende medizinische Unterstützung für Zehntausende in unmittelbarer Gefahr;
Wichtige psychologische Hilfe für Tausende von Kindern, die von Krieg und Vertreibung besonders stark betroffen sind;
Unterstützung beim Wiederaufbau der Bildungseinrichtungen und der medizinischen Versorgung, die durch Bomben und Angriffe zerstört wurden.

In Syrien tobt die Gewalt schon so lange, dass es sich manchmal hoffnungslos anfühlen kann. Aber unsere mutigen Partner vor Ort haben ein einfaches, mitreißendes Motto: "Lieben heißt Handeln." Stellen Sie sich vor, wie viel Mitgefühl und Menschlichkeit wir überbringen können und welche Leben wir berühren können, wenn Zehntausende von uns jetzt handeln! Geben wir alles, was wir können:

5€ = Warmes Essen für 1 Familie
25€ = Medizin für 1 Familie
50€ = Hygieneartikel für 1 Familie
150€ = Matratzen + Decken für 1 Familie
350€ = 3 Monate Traumahilfe für Kinder
Andere Spende
Unsere Bewegung ist von Beginn an dem syrischen Volk zur Seite gestanden. In sämtlichen kritischen Momenten haben wir die Regierungen dieser Welt dazu gedrängt, zivile Sicherheitszonen einzurichten, humanitäre Hilfe für die Bedürftigen bereitzustellen und sich für einen nachhaltigen Frieden einzusetzen. Zurzeit sind Tausende syrische Familien auf der Flucht und kämpfen um ihr Leben, suchen verzweifelt nach einem Zufluchtsort und Essen. Sie brauchen unsere Hilfe. Zeigen wir ihnen, dass sie nicht allein sind.

Lieben heißt Handeln

Joseph, Rewan, Wissam, Luis, Camille, Patricia und das ganze Team von Avaaz

Weitere Informationen:

Türkische Offensive in Nordsyrien: Flucht ins Ungewisse (Spiegel online)
https://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkische-offensive-in-nordsyrien-flucht-ins-ungewisse-a-1291216.html

Zehntausende syrische Familien auf der Flucht (UNICEF)
https://www.unicef.ch/de/ueber-unicef/aktuell/news/2019-10-16/zehntausende-syrische-familien-auf-der-flucht

Türkei und Kurden werfen sich gegenseitig Einsatz von Chemiewaffen vor (Welt.de)
https://www.welt.de/politik/article202035144/Syrien-Tuerkei-weist-Anschuldigung-zum-Einsatz-von-Napalm-zurueck.html

Kinder im Nordosten Syriens weiterhin in Gefahr (UNICEF)
https://www.unicef.ch/de/ueber-unicef/aktuell/news/2019-10-23/kinder-im-nordosten-syriens-weiterhin-gefahr

Und auf Englisch:

Syria conflict: Kurds urge humanitarian corridor to evacuate dead and wounded (The Independent)
https://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-kurds-death-isis-raids-evacuate-turkey-a9160426.html

Humanitarian Crisis Looming for the Kurds in Northern Syria (MSNBC)
http://www.msnbc.com/morning-joe/humanitarian-crisis-looming-the-kurds-northern-syria

Syria: UN remains concerned for safety of civilians in the north-east (UN OCHA)
https://www.unocha.org/story/syria-un-remains-concerned-safety-civilians-north-east

Why aid groups are leaving Syria as another humanitarian crisis unfolds (Washington Post)
https://www.washingtonpost.com/world/2019/10/16/why-aid-groups-are-leaving-syria-another-humanitarian-crisis-unfolds/

Turkey accused of war crimes after suspected white phosphorous use against Kurds in Syria (Newsweek)
https://www.newsweek.com/turkey-accused-war-crimes-suspected-white-phosphorous-chemical-weapons-use-against-kurds-syria-1466248

Bloodied clothes and body bags: Kurds mourn dead in Syria (The Guardian)
https://www.theguardian.com/world/2019/oct/11/syria-turkey-conflict-kurds-border-fighting-trump-deaths

Partners Relief & Development
https://www.partners.ngo

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Mittwoch, 30. Oktober 2019
Zum Schießen
Ich freue mich über jede Waffe die nicht in Besitz eines gemeingefährlichen Spinners ist. Trotzdem stellt sich die Frage ob eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes eine wirksame Waffe gegen die Terrorgefahr ist. Wer bereit ist unter Gefährdung des eigenen Lebens Menschen zu ermorden wird sich nicht davon abschrecken lassen dass der Besitz einer Schusswaffe illegal ist, und wer heute eine scharfe Waffe besitzt und nicht in der Sicherheitsbranche tätig, in einem Schützenverein oder in der Jagd engagiert ist hat die Waffe bereits illegal.


In meiner Kindheit waren "Frei ab 18-Waffen" in jedem Quelle- oder Otto-Versandhauskatalog zu bestellen. Das umfasste nicht nur Schreckschuss- Gas- Luftdruck- und Co2-Pistolen und - Gewehre, sondern auch Kleinkaliberwaffen, von der 22er"Damenpistole" bis hin zu einem Gewehr mit Pistolengriff, das entfernt einem G3 ähnelte, aber mit 5,75 Sportschützenmunition schoss und Einzellader war, und sogar eine Waffe die wie eine Bonnie&Clyde-Knarre aussah, aus ihrem spektakulären Scheibentrommelmagazin aber ebenfalls nur halbautomatisch feuerte. Alles frei per Katalog bestellbar. Die sukzessive Verschärfung des Waffenrechts 1972-1976 nahm diese Waffen vom Markt, und das damalige Gesetz kann wohl als Lex RAF bezeichnet werden. Ändern tat es am Schusswaffengebrauch durch Terroristen nichts.


BTW und damals hatten die meisten Taxifahrer einen Waffenschein und einen Revolver, meist im Kaliber 6, 35. Auf dem Dorf bekämpfte man Ratten mit dem Flobertgewehr.

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Es gibt sie doch - Ausspähung via Whatsapp
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Unhaltbare Zustände auf Lesbos - was ist zu tun?
Die Initiative für Internationalen Kulturaustausch IIK e.V. lädt im Rahmen der Programmreihe Menschenrechte grenzenlos zu einer Filmdiskussion am 4.Dezember 2019 um 18:30 Uhr in der Warenannahme im Kulturzentrum Faust in Hannover ein.

Fridoon Joinda dokumentiert in seinem Film „Moria 35“ die brutale Niederschlagung von Protesten gegen die menschenunwürdigen Zustände im Flüchtlingscamp Moria auf der griechischen Insel Lesbos, in deren Folge 35 Geflüchtete inhaftiert und einem Gerichtsprozess unterworfen wurden. Der Fall „Moria 35“ steht paradigmatisch für die fortwährende Kriminalisierung von Geflüchteten auf den griechischen Inseln seit Inkrafttreten der EU-Türkei Erklärung. Der junge aus Afghanistan stammende Filmemacher Fridoon Joinda hat selbst als Geflüchteter auf Lesbos und in Moria gelebt.

Am Mittwoch, den 4. Dezember wollen wir uns mit dem Film informieren und gemeinsam kontrovers Lösungsmöglichkeiten diskutieren: Welche Forderungen und Ideen auf welchen politischen und praktischen Ebenen gibt es, um die unhaltbaren Zustände zu beenden? Was steht entgegen, wo ist anzusetzen?

Auf der anschließenden Podiumsdiskussion sind dabei:
Valeria Hänsel (Menschenrechtsaktivistin), Bruno Adam Wolf (Menschenrechtsaktivist, Piratenpartei) und MdEP Katrin Langensiepen (Die Grünen/EFA).
Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen wird unsere Filmdiskussion moderieren.

Was: Dokumentarfilm „Moria 35“ und Podiumsdiskussion
Wann: 4.12.2019, Einlass 18:00 Beginn 18:30 Uhr
Wo: Warenannahme (Kulturzentrum Faust), Zur Bettfedernfabrik 3, 30451 Hannover
(Linie 10 bis „Leinaustraße“; Linie 4 und 5 bis „Universität“)
Veranstalter: Initiative für Internationalen Kulturaustausch iik-hannover.de
Eintritt frei, um Spenden wird gebeten.

Die IIK e.V. lädt alle herzlich ein, gemeinsam zu diskutieren und neue Aktionsformen für den Schutz der Menschenrechte zu entwickeln. Im Anhang liegt der IIK-Flyer zur Veranstaltung.

Viele Grüße aus dem IIK Büro in Hannover

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Freitag, 25. Oktober 2019
IBIS e.V. verurteilt den Angriffskrieg der Türkei auf die Region Nord- und Ostsyrien
Pressemitteilung IBIS e.V. vom 25.10.2019 – Stellungnahme zum Angriffskrieg der Türkei auf Nord- und Ostsyrien


Die Türkei führt einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien. IBIS e.V. fordert den Abzug des türkischen Militärs und der verbündeten islamistischen Milizen aus der Grenzregion Syrien-Türkei. Die Bundesregierung sollte die türkische Regierung stärker unter Druck setzen und ihre Waffenexporte vollständig stoppen.







Über dreieinhalb Millionen flüchtende Menschen aus Syrien und dem Irak nahm die Türkei während der grausamen Kriege in Syrien und dem Irak auf. Im Gegenzug erhielt sie von der EU im Rahmen eines politischen Deals finanzielle Unterstützung in Milliardenhöhe. Die europäischen Staaten beabsichtigten, sich durch diesen „Ausgleich“ vor Schutzsuchenden zu schützen – Geld gegen Grenzschutz vor Menschen in ernsthafter Not.

Angesichts dieses EU-Türkei-Deals schließen Deutschland und die EU nun die Augen vor der antidemokratischen und menschenrechtsverachtenden Politik der türkischen AKP-Regierung unter Präsident Erdoğan. Die politischen Reaktionen Deutschlands und der EU sind mehr als zurückhaltend. Der NATO-Partner Türkei behält seine westlichen Verbündeten in einer Zwickmühle: missfallen Erdoğan die Reaktionen seiner europäischen Verbündeten, würde er für die Geflüchteten die Grenzen Richtung EU öffnen. Ein Druckmittel, das offenbar Wirkung entfaltet.







Türkei untergräbt demokratische Bestrebungen im eigenen Land und in Nord- und Ostsyrien



Die türkische AKP-Regierung untergräbt seit Jahren demokratische Bestrebungen der eigenen Bevölkerung: durch die Außeramtssetzung von oppositionellen Politiker_innen, unter anderem aus der HDP, die Gefangennahme und Misshandlungen politischer Gegner_innen des AKP-Regimes, die Niederschlagung von friedlichen Protesten, wie etwa die Gezi-Proteste, die Kündigung tausender Akademiker_innen für den Frieden und die Exmatrikulation zehntausender Studierender, die sich mit diesen solidarisierten.

Die Akademiker_innen für den Frieden hatten unter anderem die groben Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land gegen die kurdische Bevölkerung beanstandet, nachdem die türkische Regierung im Jahr 2015 massiv gegen die vor allem kurdischstämmige Bevölkerung im Osten des Landes vorgegangen war. Die dortige Bevölkerung hatte in den vergangenen Jahren mit dem Aufbau autonomer basisdemokratischer Strukturen begonnen. Nun greift das türkische Militär und mit ihr verbündete islamistische Milizen die Gebiete in Nord- und Ostsyrien an. Ziel Erdogans ist, die Region zu destabilisieren und von innenpolitischen Problemen abzulenken.



Der Krieg unterbindet die Demokratisierung des Gebietes, die von der dortigen Bevölkerung mit der Idee einer demokratischen Föderation namens Rojava bereits viele Fortschritte machte und ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in der Region zum Ziel hat. Die Region Nord- und Ostsyrien war auf dem Weg, eine basisdemokratische, gleichberechtigte und ökologische Gesellschaft aufzubauen. Hunderttausende Binnenflüchtlinge aus anderen Teilen Syriens haben dort Zuflucht gefunden. Die kurdischen Verteidigungseinheiten wurden zu Verbündeten des Westens. Schließlich waren es vor allem sie, die den „Islamischen Staat“ in diesem Gebiet erfolgreich bekämpften und dabei ihre Angehörigen verloren. Außerdem hielten sie bisher Tausende ausländische IS-Kämpfer_innen fest, um deren Rückholung sich einige europäischen Staaten kaum bis gar nicht bemühten. Durch die jetzigen Angriffe konnten viele IS-Anhänger_innen aus den Camps gelangen, die zuvor von den kurdischen Einheiten bewacht worden sind. Es gibt Berichte über gezielte Bombenangriffe auf Gefängnisse mit inhaftierten IS-Kämpfer_innen sowie Aufstände und Ausbrüche.



Nun drohen die demokratischen Entwicklungen in Nord- und Ostsyrien durch die türkische Intervention zu scheitern und viele Zivilist_innen ihr Leben zu verlieren. Es deutet sich an, dass das Gebiet zunächst von türkischen, syrischen und russischen Truppen besetzt und damit geteilt werden wird. Mittelfristig wird das syrische Folterregime um Präsident Baschar al-Assad die Kontrolle über die kurdischen Autonomiegebiete Syriens voraussichtlich zurückgewinnen und seine Macht in der Region wieder ausbauen. Die USA und die EU profitierten vom Einsatz der Kurd_innen – jetzt überlassen die ehemaligen westlichen Verbündeten die Zivilbevölkerung in Nord- und Ostsyrien angesichts der türkischen Aggression sich selbst.



Plan der türkischen Regierung ist, die Grenzgebiete in Nord- und Ostsyrien weitreichend zu besetzen – wie sie es bereits in Efrin getan hat. Anschließend will sie dort syrische Geflüchtete in neu errichteten Dörfern ansiedeln. Die Türkei führt also einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und beabsichtigt zudem, tausende Geflüchtete aus Syrien gegen ihren Willen umzusiedeln. Nun beginnt das türkische Regime, die „freiwillige Rückkehr“ von Geflüchteten aus Syrien unter Drohungen und Gewalt zu „fördern“ und Abschiebungen in die völkerrechtswidrig eingerichtete „Sicherheitszone“ durchzuführen . Gleichzeitig wird die aktuelle Bevölkerung der Region verdrängt. Zwangsumsiedlung und Bevölkerungsverdrängung gelten als Vertreibung und verstoßen gegen das Völkerrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention.



Bereits in den ersten Tagen des Krieges wurde offenbar gezielt zivile Infrastruktur, wie Wasserversorgung und Krankenhäuser, in den Gebieten Haseke und um Serekaniye von türkischen Luftangriffen attackiert. Schon die ersten türkischen Angriffe drängten, laut Rojava Information Center, etwa 200.000 Menschen zur Flucht. Jeden Tag steigt die Anzahl an Binnenflüchtlingen um weitere Tausende.



Wir schließen uns den Befürchtungen von medico international an. Die Menschenrechtsorganisation erklärt, es droht ein weiterer „Krieg, der viele Opfer mit sich bringen wird, die weitere Destabilisierung der gesamten Region vorantreibt und die Reorganisierung der Terrororganisation Islamischer Staat zur Folge haben wird. Dieser Krieg droht die Errungenschaften Rojavas zunichte zu machen: das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und religiöser Minderheiten, Gleichberechtigung, Demokratie und Partizipation.“ Die Folge wird eine weitere humanitäre Katastrophe sein.







Forderungen von IBIS e.V. an die Bundesregierung: keine Rüstungsexporte in die Türkei





IBIS e.V. verurteilt die Reaktionsarmut der Bundesregierung gegenüber den vielfachen Aufforderungen, den Waffenhandel an die Türkei einzustellen und sich klar gegen die türkische Aggressionspolitik zu positionieren. Obwohl ein erneuter Angriff der Türkei auf die Region sich lange angekündigt hatte, wurde erst jetzt der ausufernde Waffenhandel eingeschränkt – und das lediglich für zukünftige Waffengeschäfte. Für die bereits geplante Aufrüstung der Türkei durch die deutsche Waffenindustrie soll es keinen Abbruch geben. Aus unserer Sicht ist dies eine außen- bzw. friedenspolitische Bankrotterklärung der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD und ein Zeichen für eine tatsächliche Kapitulation vor der despotischen AKP-Regierung in Ankara.



Wir sagen: Schluss damit! Deutschland und die EU können nicht weiter Menschenrechte brechende Staaten für das Abschirmen von schutzsuchenden Menschen bezahlen. Wir brauchen ein faires Aufnahmesystem und eine starke Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen in den Herkunftsländern! Wir müssen Fluchtursachen und Menschenrechtsverletzungen wie diesen Krieg aktiv bekämpfen!



Alle, die etwas gegen die Lage tun wollen, können sich den zahlreichen friedlichen Protesten anschließen, die allerorts organisiert werden. Außerdem können Unterschriften in der verlinkten Petition dabei helfen, Druck aufzubauen und für Menschenrechte einzutreten.








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Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an:



Ina Göken IBIS e.V. presse@ibis-ev.de

Hendrik Lammers IBIS e.V. asyl@ibis-ev.de







_________________________________



Hendrik Lammers



IBIS - Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.



Beratung für geflüchtete Menschen

consultation pour les réfugiés



Klävemannstraße 16

26122 Oldenburg



Direktwahl: 0441/ 920582 40

Zentrale: 0441/ 920582 10

Fax: 0441/ 920582 4

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Infos aus dem Bundestag
1) Geflüchtete aus Tschetschenien befinden sich in Deutschland in einer doppelt misslichen Lage:
Zum einen werden sie in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung oft mit terroristischer Gewalt und organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht - obwohl sie doch vor Gewalt, Willkür, Folter und Verfolgung in ihrer Herkunftsregion geflohen sind.
Zum anderen sind sie mit einer sehr restriktiven Entscheidungspraxis des BAMF und vieler Gerichte konfrontiert, die Schutz selbst im Falle erlittener oder drohender Verfolgung oftmals verweigern mit der Begründung, die Betroffenen könnten außerhalb Tschetscheniens sonstwo in Russland wirksamen Schutz erhalten (inländische Fluchtalternative) - auch wenn es daran erhebliche Zweifel gibt. Die bereinigte Schutzquote tschetschenischer Volkszugehöriger lag deshalb zuletzt sogar unter 10 Prozent (7,9 %).

Festzustellen ist auch eine weit überdurchschnittliche Asylverfahrensdauer bei tschetschenischen Asylsuchenden, 2018 war diese sogar doppelt so lang wie im allgemeinen Durschnitt (15 gegenüber sonst 7,5 Monaten)!
Die Zahl der Abschiebungen nach Russland (vermutlich überwiegend tschetschenische Geflüchtete) ist zuletzt deutlich angestiegen (2017 waren es 184, in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres bereits 277). Und deutlich größer noch ist die Zahl der Überstellungen tschetschenischer Flüchtlinge, vor allem nach Polen, wozu es Bedenken unter anderem hinsichtlich der Unterbringungsbedingungen oder auch eines effektiven Zugangs zu psychologischer und medizinischer Betreuung der oft traumatisierten Menschen gibt.

Der "Tagesspiegel" berichtete über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (Ulla Jelpke u.a.) zu tschetschenischen Asylsuchenden, aus der diese (und andere) Informationen stammen: https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-mit-russischem-pass-zahl-der-abschiebungen-von-tschetschenen-steigt/25143314.html
Dem angehangenen Vermerk sind weitere Einzelheiten und Zusammenhänge zu entnehmen.

Die Antwort der Bundesregierung (5 MB) steht hier zum Download bereit - Ulla Jelpke forderte mit einer Pressemitteilung einen wirksamen Schutz für Geflüchtete aus Tschetschenien: https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/gefluechtete-aus-tschetschenien-brauchen-schutz/

In Bälde wird die Antwort auch als Bundestagsdrucksache verfügbar sein (zur Info: die Bundestagsverwaltung braucht derzeit mehrere Wochen zur Bearbeitung Kleiner Anfragen, auch die Drucksachenlegung ist z.T. deutlich verzögert):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914082.pdf



2) Einer Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage von Ulla Jelpke sind die Abschiebungszahlen für das bisherige Jahr 2019 (bis September) zu entnehmen, differenziert nach Zielstaaten und Charter- oder Linienflügen (siehe Anhang). Die Zahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau, Italien bleibt Zielland Nr. 1 der deutschen Abschiebungsbemühungen (hier geht es also vor allem um Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems).

Siehe dazu die folgende Nachricht auf MIGAZIN und eine Pressemitteilung von Ulla Jelpke:
https://www.migazin.de/2019/10/24/statistik-fast17-abschiebungen-ende-september/
https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/bleiberecht-statt-abschiebung/



3) Am vergangen Montag gab es eine wirklich spannende und (rechtlich und historisch) lehrreiche Sachverständigen-Anhörung zum Thema Wiedereinbürgerung von Nachfahren von Verfolgten des NS-Regimes - großartig war insbesondere der Sachverständige Nicholas Robin Courtman, der mit seinen Initiativen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Thema auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gelangte!
Die Anhörung kann als Live-Stream hier nachgeschaut werden: https://dbtg.tv/cvid/7394260

Im Folgenden gebe ich die Zusammenfassung der hib-Redaktion hierzu wieder:

Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter

Berlin: (hib/WID) Das Anliegen von Liberalen, Linken und Grünen, den Nachfahren von Verfolgten des Naziregimes den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unbegrenzt zu ermöglichen, findet unter Sachverständigen ein überwiegend positives Echo. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag allerdings unter anderem noch umstritten, ob es dazu einer eigenen gesetzlichen Regelung bedürfe, und ob von den Antragstellern nicht doch der Nachweis einer gewissen Bindung an Deutschland zu verlangen sei.

Nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz haben frühere deutsche Staatsangehörige, die aus "politischen, rassischen oder religiösen Gründen" im Dritten Reich ausgebürgert wurden, sowie deren Nachfahren Anspruch auf Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft. Allerdings bleiben mehrere Personengruppen von dieser Regelung noch ausgenommen. Zwei Gesetzentwürfe der Linken (19/13505 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913505.pdf> ) und Grünen (19/12200 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912200.pdf> ) sowie ein Antrag der FDP (19/14063 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914063.pdf> ) haben zum Ziel, diese Ausschlusstatbestände zu beseitigen.

Als Vertreter eines in mehreren Ländern organisierten Betroffenenverbandes würdigte der an der Universität Cambridge tätige Germanist Nicholas Robin Courtman einen Erlass des Innenministeriums vom 30. September, der für viele Menschen eine "deutliche Verbesserung der Einbürgerungsmöglichkeiten" gebracht habe. Allerdings handele es sich hier noch nicht um einen "befriedigende abschließende Regelung", betonte Courtman, der sich als Enkel einer von den Nazis vertriebenen deutschen Jüdin vorstellte. Auch der Erlass berücksichtige nicht alle betroffenen Personengruppen. Überdies erfordere das "symbolische Gewicht" des Themas eine gesetzliche Regelung.

Dem widersprach der Konstanzer Völkerrechtler Kay Hailbronner, der eine Verwaltungsvorschrift für ausreichend erklärte, um noch bestehende Regelungsdefizite zu beseitigen. Der Begriff des "Wiedergutmachungsinteresses" im Gesetzentwurf der Linken sei eine "Quelle der Rechtsunsicherheit", warnte Hailbronner. Insbesondere wandte er sich gegen die Forderung, auch jenen Menschen einen Einbürgerungsanspruch zuzubilligen, deren Vorfahren in Deutschland vor 1933 die Staatsbürgerschaft hätten erwerben können, denen dies aber nach 1933 aus politischen oder "rassischen" Gründen verwehrt geblieben sei. Es sei unmöglich, "rechtsstaatlich handhabbare Kriterien für solche Fälle zu entwickeln", sagte Hailbronner.

Sein Hallenser Kollege Winfried Kluth sprach sich dagegen aus, auf den Nachweis einer "Verbundenheit" mit Deutschland durch die Antragsteller zu verzichten. Er sah auch keinen Grund, in Fällen mit Wiedergutmachungscharakter von dem im Zuge der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts 2000 eingeführten "Generationenschnitt" abzusehen, der Regelung also, dass die Kinder von im Ausland geborenen und dort lebenden deutschen Bürgern die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nicht mehr automatisch erben.

"Es muss zweifelsfrei klar sein, dass es zur Räson der Bundesrepublik Deutschland gehört, den Versuch zu unternehmen, nationalsozialistisches Unrecht wiedergutzumachen", sagte dagegen als Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins und Heidelberger Jurist Berthold Münch. Nach seiner Ansicht sollen Antragsteller ihre Bindung an Deutschland nicht gesondert nachweisen müssen, das sie diese durch ihr Einbürgerungsbegehren schon deutlich gemacht hätten. Münch forderte eine gesetzliche Regelung: "Das Parlament begibt sich einer wesentlichen Steuerungsfunktion, wenn es in dieser sensiblen Frage nicht selbst entscheidet."

Der Berliner Professor für Öffentliches Recht, Tarik Tabbara, warnte vor der "Widerständigkeit" von Behörden, einen "scheinbaren Ermessensspielraum" zugunsten der Betroffenen auszuschöpfen. Wenn in einem Erlass von "Ermessensspielraum" die Rede sei, sei dies daher immer ein "schlechte Nachricht". Der Kölner Privatdozent Ulrich Vosgerau nannte die Gesetzentwürfe eine "juristische Revolution", die gerade deswegen "konservativ" angegangen werden sollen. Unzulässig sei, deutsche Staatsangehörigen mit jenen gleichzusetzen, die - hätte es die Nazis nicht gegeben -, die Staatsangehörigkeit vielleicht hätten erwerben können.



In dieser Zusammenfassung fehlt leider ein Hinweis auf die Sachverständige Frau Dr. Esther Weizsäcker, die ihre Ausführungen mit dem persönlichen Hinweis schloss, dass ihr als Kriegsverbrecher verurteilter Ur-Großvater Ernst von Weizsäcker als deutscher Gesandter in der Schweiz sich 1936 für die Ausbürgerung von Thomas Mann ausgesprochen hatte. Entsprechend froh sei sie, dass der Bundestag nun eine klare und großzügige gesetzliche Regelung zur Wiedereinbürgerung der Betroffenen schaffen könne.

Es zeichnet sich ab, dass es eine gemeinsame Initiative der drei genannten Oppositionsparteien zu diesem Thema geben könnte. Auch die SPD scheint für eine gesetzliche Regelung offen zu sein, wird jedoch offenbar von der Union gebremst, deren Vertreter sich bei der Anhörung geradezu flegelhaft desinteressiert zeigten oder störend miteinander sprachen, während der Vertreter der Betroffenen neben ihnen sitzend wichtige Ausführungen zur Sache machte. Die Union hatte auch Kay Hailbronner als Sachverständigen benannt, der dann allen Ernstes behauptete, dass man auf dem Erlasswege mehr Sicherheit für die Betroffenen schaffen könne als durch eine gesetzliche Regelung...



4) Die geplante Beratung des Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ins Aufenthaltsrecht im Innenausschuss des Bundestages wurde verschoben.
Grund ist ein Änderungsantrag der LINKEN, mit dem auf zahlreiche gesetzgeberische Schwächen im Gesetzesvorschlag hingewiesen wurde und den ich zur Informationen beifüge. Die LINKE hatte darauf gedrängt, dass dieser Änderungsantrag inhaltlich im Detail beraten werden solle, weil es bei der Aufenthaltssicherung für britische Staatsangehörige im Falle eines ungeregelten Brexits um ein wichtiges Anliegen gehe, das alle Fraktionen im Bundestag teilten. Deshalb müssten die vorgeschlagenen Änderungen auch im Interesse der Koalitionsfraktionen sein, die daraufhin zusagten, die vorgeschlagenen Änderungen noch einmal zu prüfen.
Das wäre ein Fall mit hohem Seltenheitswert, wenn tatsächlich einmal inhaltliche Argumente bei Änderungen des Aufenthaltsrechts berücksichtigt und gewogen werden sollten...



5) In der Regierungsbefragung vom Mittwoch stand Bundesinnenminister Seehofer Rede und Antwort.
Mit folgender Ankündigung schaffte es der Innenminister in Agenturmeldungen: Er habe seinem Haus den Auftrag gegeben, bis zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember detailliert aufzulisten, "in welchen Bundesländern wie viele Ausreisepflichtige sind, aus welchen Ländern sie kommen, in welche Länder sie zurückzuführen sind und ob es Hinderungsgründe gibt".
Da haben die BeamtInnen im BMI aber Glück gehabt, denn diese Auflistungen liegen längst vor: Auf Anfrage der LINKEN hat sie das Ministerium bereits erstellt, jedenfalls soweit es Zahlen dazu gibt!
Auf BT-Drs. 19/12240 gibt es zum Stand Mitte 2019 die Zahl der in Deutschland lebenden Ausreisepflichtigen, nach Bundesländern und wichtigsten Herkunftsländern differenziert (Frage 9).
Auf BT-Drs. 19/13303 gibt es die Informationen zu den im AZR vermerkten Duldungsgründen (Frage 18), die allerdings lückenhaft und zu hinterfragen sind, wie auch die Angaben zur Zahl (angeblich) ausreisepflichtiger Personen.
Dazu verweise ich auf meine Vermerke zu den Drucksachen, die ich regelmäßig verschicke. Zur IMK Anfang Dezember kann man die noch mal hervorholen, allerdings wird die Interpretation dieser Zahlen durch das BMI vermutlich grundlegend anders ausfallen als bei mir, soviel ist schon mal sicher... ;o)

Hans-Jürgen Irmer und Marian Wendt von der Union stellten dem Minister Fragen im Stile der AfD (Wendt: auf dem westlichen Balkan müsse für Ordnung gesorgt werden, "das sind wir unserer Bevölkerung gerade nach den Ereignissen von vor vier Jahren schuldig"), Irmer zündelte, indem er behauptete, dass in Berlin "20.000, 30.000 Personen abgeschoben werden" müssten. "Sie werden aber nicht abgeschoben, was zulasten des Berliner Steuerzahlers geht."
Wie so oft in der Asylpolitik waren diese Zahlen falsch - siehe die oben genannten Drucksachen! Mitte 2019 lebten genau 15.979 Ausreisepflichtige in Berlin - nicht, 20.000, nicht 30.000, in Bayern waren es übrigens 30.650. Und wie viele dieser Personen, die meisten Geduldete, abgeschoben werden müssen oder dürfen, ist schlicht nicht bekannt, weil diese Information dem AZR nicht zu entnehmen ist!

Natürlich richtete auch die "real AfD" Fragen an Seehofer zur Flüchtlingspolitik, und das ist durchaus lesenswert, wie da die einen Rechten den anderen Rechten vor sich oder vor ihm her zu treiben versuchen... (deshalb das Protokoll in Ausschnitten zur Information anbei).
Einerseits wiederholte Seehofer seine Aussage, dass angesichts von gerade einmal 225 aus Seenot Geretteten, die Deutschland in den letzten 14 Monaten aufgenommen habe, sich aufgeregte Diskussionen um die anteilige Aufnahme dieser Menschen eigentlich verböten. Aber zugleich erklärte er, dass er diese Aufnahme sofort stoppen würde, wenn die Zahl der Geretteten steigen würde: "Dann ist es nämlich keine Seenotrettung mehr, dann ist es ein Taxidienst zwischen Afrika und Europa" - Beifall eines AfD-Abgeordneten an dieser Stelle.

Seehofer behauptete, über die "Landrouten" würde Deutschland "an einem Tag" die "doppelte Zahl von Flüchtlingen" aufnehmen (400). Auch diese Zahl ist falsch, denn eine zunehmende Zahl von Asylsuchenden - darauf habe ich oftmals hingewiesen - reist nicht (unerlaubt) nach Deutschland ein, sondern es handelt sich z.B. um Angehörige anerkannter Flüchtlinge, die im Rahmen des Familiennachzugs legal eingereist sind (sie kommen also in der Regel mit dem Flugzeug, nicht über die "Landrouten"), oder es handelt sich um hier geborene Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen oder Geduldeten - und bemerkenswerterweise wies sogar Horst Seehofer ausdrücklich hierauf hin und bemerkte zutreffend, dass diese nicht "wirklich über die Grenze kamen"!. Auf Anfrage der LINKEN, ob diese Umstände nicht Auswirkungen auf die Berechnung des im Koalitionsvertrag vereinbarten "Zuwanderungskorridor" haben müssten, hatte die Bundesregierung vor Kurzem all
erdings
noch abgewiegelt... (siehe meine Rundmail vom 3.9.2019).



6) Bei der sich anschließenden mündliche Fragerunde fragte Heike Hänsel (DIE LINKE) unter anderem nach einer Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus den komplett überfüllten "Hotspots" der griechischen Inseln (siehe Protokoll anbei).
Die Antwort Michael Roths als Staatsminister des Auswärtigen Amtes war interessant: Zum einen behauptete er, dass die Bundesregierung "bei der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung ... ein ganz besonderes Augenmerk auf rasche Verfahren bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" lege. Und dann, Zitat: "Die Dublin-III-Verordnung wird durch die Bundesregierung vollumfänglich umgesetzt" - was angesichts der komplett gegenteiligen Praxis natürlich ein Hohn ist!
Die Bundesregierung wird bald Gelegenheit haben, diesen Widerspruch aufzuklären, denn der Antrag der LINKEN zur Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern aus den Hotspots, der sich auch mit dieser Aufnahmeverhinderungspraxis des BAMF bei Dublin-Überstellungen aus Griechenland befasst (vgl.: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914024.pdf), wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Innenausschusses beraten werden.

Zum anderen erklärte Roth: "Wir sind selbstverständlich bereit, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Das Bundesinnenministerium befindet sich dazu nicht nur in Gesprächen mit der griechischen Regierung, sondern auch im Gespräch mit den anderen nationalen Regierungen in der EU. Wir sind bereit, einen solidarischen Beitrag im Rahmen einer EU-Lösung zu finden."
Das ist doppelt bemerkenswert, weil nur kurz zuvor der zuständige Innen-Staatssekretär im Innenausschuss auf Anfrage der LINKEN erklärt hatte, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit sehe, über bisherige Maßnahmen hinaus (gemeint waren damit personelle Unterstützungen über EASO, BAMF usw.) Griechenland beizustehen - und er hielt daran auch auf ausdrücklichen Vorhalt und weitere Nachfrage fest, mit der darauf hingewiesen worden war, dass Regierungssprecher Seibert erklärte hatte, Deutschland sei zu einer solchen Aufnahme, zusammen mit anderen Ländern, "grundsätzlich" bereit.
Auch hierzu werden wir im Innenausschuss selbstverständlich nachhaken!



7) Die überraschend hohe Schutzquote bei von Deutschland aufgenommenen, aus Seenot Geretteten geht aus der angehangenen Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende schriftliche Frage von Ulla Jelpke hervor: Nach 142 Entscheidungen lag diese (bereinigt) bei 46 Prozent - während das allgemein gezeichnete Bild in der Öffentlichkeit oft unterstellt, es handele sich überwiegend um vermeintliche "Wirtschaftsflüchtlinge".
Ausnahmsweise füge ich noch die Antwort der Bundesregierung auf eine ähnlich gelagerte Anfrage aus den Reihen der AfD bei, deren Interesse aber vor allem dahin ging, wie viele der von Deutschland Aufgenommen denn schon wieder abgeschoben worden seien... (da findet sich also die zusätzliche Information, dass von den vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, deren Zahl aber nicht genannt wird, neun nicht mehr im Bundesgebiet seien, Abschiebungen habe es diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht gegeben).



8) Pro Asyl hat eine Halbjahresbilanz für den Asylbereich sehr übersichtlich und anschaulich dargestellt, mit wichtigen Kennziffern und Informationen, die vielfach auch Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN entnommen sind - sehr hilfreich für aktuelle politische Debatten: https://www.proasyl.de/news/die-wichtigsten-zahlen-und-fakten-zur-asyldebatte/







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Dr. Thomas Hohlfeld

Referent für Migration und Integration



Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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Türkei: Flüchtlinge rechtswidrig ins syrische Kriegsgebiet abgeschoben
Bereits Monate vor dem Einmarsch türkischer Truppen in Nordsyrien schob die Türkei syrische Flüchtlinge in das vom Krieg zerrüttete Land ab – also noch vor dem Versuch der türkischen Regierung, auf der syrischen Seite der Grenze eine sogenannte „Sicherheitszone“ einzurichten. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Amnesty-Bericht „Sent to a war zone: Turkey’s illegal deportations of Syrian refugees“.

BERLIN, 24.10.2019 – Für den Bericht sprachen Amnesty-Experten mit Flüchtlingen, die sagten, dass sie von türkischen Polizeikräften geschlagen und bedroht worden seien. Sie seien dazu gezwungen worden, Dokumente zu unterschreiben, die belegen sollten, dass sie selbst ihre Rückkehr nach Syrien gefordert hätten. Doch tatsächlich waren sie von der Türkei zur Rückkehr in ein lebensgefährliches Kriegsgebiet gezwungen worden.

„Die Behauptung der Türkei, dass sich die syrischen Flüchtlinge selbst dazu entschieden hätten, direkt in den Konflikt zurückzukehren, ist gefährlich und unehrlich. Im Gegensatz dazu haben unsere Recherchen ergeben, dass die Menschen ausgetrickst und gezwungen wurden, zurückzugehen“, sagt Anna Shea, Expertin für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten bei Amnesty International.

„Die Türkei verdient Anerkennung dafür, dass sie in den vergangenen acht Jahren mehr als 3,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder aus Syrien aufgenommen hat. Aber sie kann diese Großzügigkeit nicht als Vorwand dafür nehmen, Menschen in ein aktives Konfliktgebiet abzuschieben – entgegen nationaler und internationaler Rechtslage.“

Da keine offiziellen Statistiken vorliegen, ist die genaue Zahl der Abschiebungen unklar. Doch nachdem Amnesty International zwischen Juli und Oktober 2019 Dutzende Interviews geführt hatte, schätzt die Organisation, dass die Zahl der in den vergangenen Monaten Abgeschobenen in die Hunderte geht. Die türkischen Behörden behaupten, dass 315.000 Personen absolut freiwillig nach Syrien zurückgekehrt seien.

Abschiebungen nach Syrien sind rechtswidrig, da dort das Risiko extrem hoch ist, Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu werden.

„Es ist erschütternd, dass Russland diese Woche ein Abkommen mit der Türkei geschlossen hat, in dem der ‚sicheren und freiwilligen Rückkehr‘ von Flüchtlingen in eine ‚Sicherheitszone‘ zugestimmt wird, die erst noch geschaffen werden muss. Die Abschiebungen waren bisher alles andere als sicher und freiwillig – und Millionen weiterer Flüchtlinge aus Syrien sind nach wie vor in Gefahr“, sagt Anna Shea.

Abschiebungen getarnt als freiwillige Rückkehr

Einige der Abgeschobenen sagten, dass ihnen Gewalt angedroht wurde oder dass sie geschlagen wurden, um sie zu zwingen, Dokumente über ihre angeblich „freiwillige Rückkehr“ zu unterschreiben. Anderen wurde gesagt, sie würden ein Registrierungsdokument oder eine Empfangsbestätigung für eine in der Hafteinrichtung erhaltene Decke unterzeichnen beziehungsweise, dass sie mit dem Formular beantragten, in der Türkei zu bleiben.

Amnesty International hat 20 Fälle von Abschiebungen überprüft. In allen Fällen wurden die Menschen in Bussen über die Grenze gebracht, in denen Dutzende weitere Personen saßen, deren Hände mit Kabelbindern gefesselt waren und die offenbar ebenfalls abgeschoben wurden. Immer wenn Geflüchtete mit der türkischen Polizei oder den Migrationsbehörden in Kontakt sind – sei es, um ihre Dokumente verlängern zu lassen oder wenn sie auf der Straße angehalten werden, um sich auszuweisen –, besteht die Gefahr, dass sie inhaftiert oder abgeschoben werden. Den Betroffenen wurde oft gesagt, sie würden abgeschoben, weil sie nicht registriert seien oder sich nicht in der türkischen Provinz befänden, in der sie registriert sind. Allerdings sind auch schon Personen abgeschoben worden, die über einen gültigen Ausweis der Provinz verfügen, in der sie sich aufhielten.

Bei der überwältigenden Mehrheit der Abgeschobenen handelt es sich offenbar um erwachsene Männer, die in Bussen durch die Provinz Hatay zum Grenzübergang Bab al-Hawa in der syrischen Provinz Idlib gebracht werden.

Ein junger Mann namens Nabil (Name aus Sicherheitsgründen geändert) gab an, mit seiner Frau und seinem zweijährigen Sohn im Juni 2019 in Ankara festgenommen und mit mehr als 100 weiteren Menschen inhaftiert worden zu sein, unter ihnen Familien und auch drei Männer ohne Angehörige. Nabil erzählte, nach drei Tagen habe man ihnen gesagt, man würde sie in ein Lager in der Provinz Hatay bringen, aber tatsächlich wurden sie nach Idlib abgeschoben.

„Die türkischen Behörden müssen die Abschiebungen nach Syrien stoppen und sicherstellen, dass alle, die bereits abgeschoben worden sind, sicher in die Türkei zurückkehren können und dort Zugang zu grundlegender Versorgung erhalten“, so Anna Shea. „Die EU und die übrige internationale Gemeinschaft sollten mit Resettlement-Programmen die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei drastisch erhöhen, anstatt ihre Energie darauf zu verwenden, möglichst viele Menschen davon abzuhalten, in ihren Ländern Asyl zu suchen.“

Den vollständigen Bericht schicken wir Ihnen auf Nachfrage nach Ablauf der Sperrfrist gerne zu. Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: FREITAG, 25.10.2019, 01:01 UHR MESZ – FREI FÜR FREITAGSAUSGABEN

Kontakt:

AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND e. V.
Pressestelle . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin

T: +49 (0) 30 42 02 48 - 306 . F: +49 (0) 30 42 02 48 - 630
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Aufruf zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“
Aufruf zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“ am 26. Oktober 2019 mit Aktionen in Braunschweig, Göttingen, Lingen, Oldenburg, Osnabrück und Vechta

„Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“ – unter diesem Motto ruft der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit zahlreichen landesweiten, regionalen und lokalen Organisationen zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag am morgigen Samstag, 26. Oktober 2019 auf.

Sebastian Rose, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:

„Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, die Pläne für die Zentrale Ausländerbehörde endgültig aufzugeben. Kluge und glaubwürdige Politik zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie falsch gesetzte Wegmarken zeitnah korrigiert. Dies ist hier jetzt erforderlich.“

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben acht landesweite und über 30 regionale und lokale Organisationen und Initiativen gemeinsam in dieser Woche ein Positionspapier veröffentlicht.

Rose:
„Angesichts einer auf Abschottung und Abschiebung fokussierten Bundes- und Europapolitik fordern wir die Landesregierung auf, die Bereiche Teilhabe und Zusammenleben aller Menschen deutlich zu stärken. Wir fordern ein Bleiberecht für alle Menschen, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben.“
Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung
Tel.: 0511 – 98 24 60 34
Email: sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org

Stefan Klingbeil, sk@nds-fluerat.org (Stefan Klingbeil ist bei der Aktion am 26. Oktober 2019 in Göttingen vor Ort für Pressevertreter_innen ansprechbar.)
Anhang

1. „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“. Gemeinsames Positionspapier von Organisationen und Initiativen in Niedersachsen

2. Hintergrundpapier zur Zentralen Ausländerbehörde des Flüchtlingsrats Niedersachsen

3. Aktionsseite des Flüchtlingsrats Niedersachsen zur Zentralen Ausländerbehörde
Zeiten und Orte des dezentralen Aktionstages

Braunschweig: Verteilen von Flyern
ab 11 Uhr an zentralen Orten im Stadtgebiet
Verteilen von Flyern und Positionspapier. Treffpunkt für Interessierte ist um 11 Uhr im Refugium (Steinweg 5, Braunschweig).
mit: Refugium Braunschweig, Seebrücke Braunschweig

Göttingen: Aktionsstand
11 – 14 Uhr, Fußgängerzone
Aktionsstand mit Redebeiträgen, virtuellem Abschiebeknast, „Spiel des Lebens“ und antirassistischem Dosenwerfen
mit: AK Asyl, Amnesty International Göttingen, Antifaschistische Linke Göttingen, Caritasstelle Friedland/DiCV Hildesheim, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Migrationszentrum Göttingen, Seebrücke Göttingen

Lingen: Aktionsstand
13 – 16 Uhr, Marktplatz Lingen
Verteilen von Flyern und Infostand im Rahmen der Demonstration „Atom und Kohle die rote Karte zeigen“ von AgiEL
mit: Seebrücke Lingen

Oldenburg: Kundgebung
11 Uhr, Julius-Mosen-Platz, Oldenburg
Kundgebung
mit: Seebrücke Oldenburg

Osnabrück: Infostand und Theater-Performances
ab 12 Uhr, Nikolaiort
Infostand
13.30 – 14.30 Uhr Theater-Performances
mit: Bündnis gegen Abschiebungen Osnabrück

Vechta: Demonstration
14- 16 Uhr, Kreishaus Vechta (Ravensberger Straße 20, Vechta)
Demonstration
mit: Seebrücke Vechta

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Satirischer Kommentar zur Lage in Syrien
Dunnemals, in meiner Jugend, hätte sich niemand vorstellen können, dass in die von Amis verlassenen Stellungen Russen einmarschieren und der Ami die Schultern zuckt. Kurt kommentiert das so:

https://www.youtube.com/watch?v=3MnZpPAGQPE

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Sonntag, 20. Oktober 2019
Zu den Hintergründen des Konflikts in Nordsyrien-Rojava
Was in der Fernsehbericherstattung zu dem Thema nicht rüberkommt ist die Tatsache, dass der türkische Angriff hauptsächlich deshalb erfolgt, um eine konkrete politische Utopie zu zerschlagen, eine anarchismusähnliche, wegen mir auch kommunistische basisdemokratische selbstverwaltete Gegengesellschaft, die, wenn sie funktioniert, enorme Strahlkraft für soziale Bewegungen im Nahen Osten haben könnte.

Doch wer erinnert sich heute noch an die Räterepubliken in Kurdistan-Irak Ende des Zweiten Golfkriegs im Frühjahr 1991 ?

Ein bißchen Material zum Thema:

https://www.amazon.de/Konkrete-Utopie-Kurdistans-Revolution-Reisetagebuch/dp/3897710706

https://taz.de/Pro–Contra-Deutsche-Linke-und-Kurden/!5490064/

https://taz.de/Rechte-und-linke-Projektion-auf-Rojava/!5621288/

https://www.rosalux.de/publikation/id/4142/revolution-in-rojava/

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Freitag, 18. Oktober 2019
Das neue Wir – warum Migration dazugehört
22.10.2019, 19 Uhr

Vortrag Prof. Dr. Jan Plamper



Hannover-Döhren, Auferstehungskirche, Helmstedter Straße 59



Professor Jan Plamper von der University of London spricht im Rahmenprogramm der Ausstellung „Fluchtgeschichten“ am 22. Oktober um 19 Uhr zum Thema „Das neue Wir – warum Migration dazugehört“ in der Auferstehungskirche Hannover-Döhren. Die Moderation übernimmt Professor Wolfgang Reinbold, Beauftragter für Kirche und Islam im Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.


Der Historiker Plamper hat vor kurzem ein neues Buch zu der Geschichte der Einwanderung nach Deutschland veröffentlicht. Nach seiner Auffassung hat Deutschland kein Migrationsproblem, sondern ein Problem damit, wie es Migration erzählt. In seinem Buch verwebt Plamper die Geschichten der schlesischen Vertriebenen, der „Gastarbeiter“ aus Italien und der Türkei, der DDR-„Vertragsarbeiter“ aus Mosambik und Vietnam, der Aussiedler aus der Sowjetunion und der Flüchtlinge aus vielen weiteren Ländern zu einer anderen Geschichte der Migration. Er erzählt von den Menschen, die Deutschland seit 1945 wesentlich mitgeprägt haben und öffnet eine neue Perspektive in der Debatte über das Verständnis von Nation, über eine lebendige Kultur und gemeinsame Werte. Er zeigt: Migration war und ist immer eine Herausforderung, und doch ist sie in Deutschland eine erstaunliche Erfolgsgeschichte.


Plamper lebte viele Jahre in den USA und Russland und pendelt heute zwischen Berlin und London, wo er als Professor für Geschichte am Goldsmiths College lehrt. Derzeit ist er Fellow am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald. Seine Bücher „Geschichte und Gefühl: Grundlagen der Emotionsgeschichte“ und „The Stalin Cult: A Study in the Alchemy of Power“ wurden in mehrere Sprachen übersetzt.

Wanderausstellung „Fluchtgeschichten“ in Hannover-Döhren


Die Wanderausstellung „Fluchtgeschichten“ in der Auferstehungskirche Hannover-Döhren zeigt die Biografien von vier Frauen und Männern mit unterschiedlichen religiösen Traditionen aus acht Herkunftsländern. Sie sind Christin, Alevit, Buddhistin, Bahai, Hindu, Muslima, Jude und Ezide. Alle kamen nach dem Jahr 1945 nach Deutschland. Die Ausstellung will ihre Fluchtgründe und Erlebnisse bei der Integration in ihrer neuen Heimat verdeutlichen.


Die Ausstellung wurde vom Haus der Religionen Hannover und dem Evangelischen Flüchtlingsnetzwerk Hannover-Garbsen-Seelze in Kooperation mit dem Arbeitsfeld Migration und Integration des Hauses kirchlicher Dienste entwickelt. Sie ist täglich von 10 bis 18 Uhr bis zum 30. Oktober geöffnet. Die Auferstehungskirche liegt an der Helmstedter Straße 59 in Hannover-Döhren.


Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Weitere Verschärfungen beim Kirchenasyl und neue obergerichtliche Entscheidungen
Das jahrzehntelang weitgehend tolerierte Kirchenasyl wird durch verschärftes behördliches Vorgehen immer mehr erschwert. In einigen Fällen wurde strafrechtlich gegen das Kirchenasyl vorgegangen. Das BAMF nimmt zudem bei den im Kirchenasyl überwiegenden "Dublin-Fällen" kaum noch Härtefälle an und betrachtet Betroffene als "flüchtig". Dies widerspricht allerdings aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung, die wir nachfolgend zusammenfassen.

Durch das Kirchenasyl werden Schutzsuchende für einen befristeten Zeitraum in kirchlichen Räumen aufgenommen, um eine drohende Abschiebung zu verhindern. Ziel ist es, als oftmals letztes Mittel, in Härtefällen eine sorgfältige Überprüfung zu ermöglichen. Das Kirchenasyl entstand aus einer jahrhundertealten Tradition, wurde ab den 1980ern zu einer Praxis entwickelt und wird in der Regel von Behörden respektiert, indem auf die Durchsetzung der Abschiebung verzichtet wird. In jüngster Vergangenheit aber zeichnet sich ein verschärftes staatliches Vorgehen gegen dieses Schutzinstrument ab.

Bei einem Großteil der Kirchenasyle handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, also Fälle, in denen das BAMF festgestellt hat, dass ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. So handelte es sich nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche Ende September 2019 in 410 von 431 laufenden Kirchenasylen um Dublin-Fälle. Die betroffenen Asylsuchenden machen geltend, dass ihnen in dem anderen europäischen Staat eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Daher wird mit dem Kirchenasyl in diesen Fällen das Ziel verfolgt, eine erneute Überprüfung der Dublin-Entscheidung zu erreichen. Hierfür können die Kirchen beim BAMF ein sogenanntes Härtefalldossier vorlegen.

Aktuell vorliegende Zahlen zum Kirchenasyl zeigen, dass Entscheidungen des BAMF über die eingereichten Härtefalldossiers nur noch in seltensten Fällen positiv ausfallen. Bleiben Betroffene trotz Ablehnung des Dossiers in kirchlicher Obhut, geht das BAMF regelmäßig davon aus, dass sie „flüchtig“ sind und verlängert die Überstellungsfrist auf 18 Monate.

Bereits im August 2018 wurden die Verfahrensregeln zum Kirchenasyl durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz erheblich verschärft und somit die Gewährung von Kirchenasyl erschwert. Hierbei wurde es dem BAMF vereinfacht, die Überstellungsfrist bei Verstoß gegen die Verfahrensregeln zu verlängern. Dies soll unter anderem dann geschehen, wenn über das eingereichte Härtefalldossier negativ entschieden wird und die Betroffenen das Kirchenasyl dann nicht innerhalb von drei Tagen verlassen (vgl. asyl.net-Meldung vom 13.08.2018).
BAMF lehnt Kirchenasyl-Fälle weitestgehend ab

Nunmehr geht auch aus einer Antwort der Bundesregierung vom 27. September 2019 auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei (BT-Drs. 19/12800) hervor, dass von Januar bis August 2019 lediglich in fünf von knapp 300 entschiedenen Kirchenasyl-Fällen vom BAMF eine positive Entscheidung getroffen wurde. In den Jahren 2015 und 2016 bewertete das BAMF laut BAG Asyl in der Kirche noch 80% der Dossiers positiv und übernahm Betroffene in das Asylverfahren. Ab Mai 2016 sei diese Quote nach einem Zuständigkeitswechsel im BAMF auf 20% gefallen, 2018 lag die Quote bei etwa 12 % (BT-Drs. 19/10737).

Zugleich ist die Zahl der Fälle, in denen das BAMF sein in der Dublin-Verordnung vorgesehenes Selbsteintrittsrecht ausübt, ab April 2019 drastisch eingebrochen: Gegenüber dem ersten Quartal 2019 ging die Zahl der Selbsteintritte um mehr als zwei Drittel zurück, wobei auch schon vorher ein steter Rückgang zu verzeichnen war. Diese Entwicklung stellt die Rechtfertigung des BAMF für vermehrte Kirchenasyl-Ablehnungen in Frage, wonach es von Amts wegen alle humanitären Fälle erkennen und vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen würde.

Die BAG Asyl in der Kirche bemängelt die verschärfte Entscheidungspraxis des BAMF in einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Seehofer. Selbst Personen, die hoch suizidal oder Opfer von Menschenhandel seien oder demente ältere Menschen mit nahen Angehörigen in Deutschland würden nicht mehr als Härtefälle anerkannt.
Rechtsprechung: Personen im Kirchenasyl sind nicht „flüchtig“

Die einschneidend verschärfte BAMF-Entscheidungspraxis führt dazu, dass das BAMF Betroffene zum Großteil als „flüchtig“ betrachtet, wenn sie nach Dossier-Ablehnung in kirchlicher Obhut bleiben. Dieses Vorgehen widerspricht sowohl der Rechtsprechung der meisten Verwaltungsgerichte (vgl. asyl.net-Meldung vom 27.02.2019) als auch den uns vorliegenden obergerichtlichen Entscheidungen. Bereits vor der Verschärfung der Verfahrensregeln hatte der VGH Bayern (M26421) entschieden, dass Personen im Kirchenasyl nicht als "flüchtig" i.S.d. Dublin-Verordnung eingestuft werden können, wenn ihr Aufenthaltsort dem BAMF bekannt ist (vgl. asyl.net-Meldung vom 30.08.2019). Dieser Ansicht schließen sich nunmehr auch das OVG Niedersachsen (M27450), der VGH Baden-Württemberg (M27496), das OVG Nordrhein-Westfalen (M27574), der VGH Hessen (M27649) sowie das OVG Bremen (M27665) an.

Das Hauptargument der Gerichte ist dabei, dass Personen nicht als „flüchtig“ gelten können, wenn sie, wie im "offenen" Kirchenasyl üblich, den zuständigen Behörden ihre Adresse mitgeteilt haben. Es könne nicht allein auf die Absicht der Betroffenen, sich der Dublin-Überstellung zu entziehen, abgestellt werden, denn in diesen Fällen fehle es an der erforderlichen Kausalität zwischen der „Entziehung“ und der Nichtdurchführbarkeit der Überstellung. Selbst wenn davon ausgegangen werde, dass die betroffenen Personen sich wissentlich einer Überstellung entziehen würden, scheitere der Überstellungsversuch daran, dass die Behörden das rechtlich nicht normierte Kirchenasyl respektierten. Das OVG Schleswig-Holstein (M27677) hatte dazu bereits im März 2018 angemerkt, dass die Behörden weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert seien, sich im Kirchenasyl befindende Personen zu überstellen und dazu gegebenenfalls auch unmittelbaren Zwang anzuwenden, da weder der Kirchenraum hiervon ausgenommen sei noch ein dahingehendes Sonderrecht der Kirchen existiere.
Neuerdings strafrechtliche Verfolgung bei Kirchenasyl

Über die geänderte BAMF-Praxis hinaus macht auch das neuerliche strafrechtliche Vorgehen von Ermittlungsbehörden in Kirchenasyl-Fällen deutlich, dass das jahrzehntelang tolerierte Instrument des humanitären Schutzes nunmehr staatlicherseits infrage gestellt wird. Diese Entscheidungen dürften auch relevant sein hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von Geistlichen, die das Kirchenasyl gewähren. So wurden neuerdings Fälle aus Rheinland-Pfalz und Bayern bekannt, in denen Geistliche wegen der Gewährung von Kirchenasyl strafrechtlich verfolgt wurden. Es wurden etwa ihre Diensträume durchsucht oder Strafbefehle verhängt (vgl. Zeit-Artikel vom 31.7.2019).

In den uns vorliegenden Entscheidungen gehen Gerichte davon aus, dass die sich im Kirchenasyl befindlichen Personen sich wegen „unerlaubten Aufenthalts“ nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG strafbar machen. So befand das rheinland-pfälzische LG Bad Kreuznach (M27335), dass die Handlung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Person im Kirchenasyl diesen Straftatbestand erfülle, jedenfalls nach Abschluss des zwischen BAMF und Kirche durchgeführten Dossierverfahrens und unterbliebener "Selbstgestellung". Schon 2018 entschied das OLG München (M26320), dass die Strafbarkeit nicht durch den Eintritt in das Kirchenasyl entfalle und der behördliche Verzicht auf eine Abschiebung keine Duldung begründe.

Bezüglich der Gewährung des Kirchenasyl sei aber keine strafbare Beihilfehandlung gegeben, so das LG Bad Kreuznach. Die Beherbergung einer ausreisepflichtigen Person in den Räumen der Kirchengemeinde sei keine strafrechtlich relevante Handlung, denn auch in diesem Fall scheitere eine Überstellung nicht am Verhalten der das Kirchenasyl gewährenden Person, sondern an der staatlichen Entscheidung, keine Abschiebung durchzuführen – auch nach einer Ablehnung des Härtefalldossiers. Das OLG München hatte demgegenüber die Gewährung von Kirchenasyl als tatbestandsmäßig und rechtswidrig begangene Beihilfehandlung bezeichnet, seine Auffassung aber nicht näher begründet, da diese Rechtsfrage in dem Fall nicht entscheidungserheblich war.

Laut Medienberichten wurde in einem weiteren Fall ein Verfahren gegen einen evangelischen Pfarrer wegen der Gewährung von Kirchenasyl vom Amtsgericht Sonthofen eingestellt (vgl. domradio-Artikel vom 18.9.2019). Es begründete dies mit dem Vorliegen lediglich geringer Schuld, der Pfarrer musste eine Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Auch das Verfahren gegen die sich im Kirchenasyl befindliche Person wurde wegen geringer Schuld unter der Auflage eingestellt, dass die Person gemeinnützige Arbeit leistete. In beiden Fällen waren den Betroffenen zuvor Strafbefehle zugegangen, gegen die sie aber Einspruch einlegten. Dem Strafbefehl des Pfarrers war bereits 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen einer vorigen Gewährung von Kirchenasyl vorausgegangen, das aber von der Staatsanwaltschaft Kempten wegen geringer Schuld eingestellt wurde.

Den Einstellungen kann allerdings keine gerichtliche Entscheidung über die Schuld der Betroffenen oder über die Begehung einer Straftat entnommen werden. Denn Sinn und Zweck der Vorschriften zur Einstellung eines Strafverfahrens wegen geringer Schuld nach §§ 153 und 153a StPO ist die Entlastung der Strafverfolgungsbehörden. Einer solchen Einstellung liegt aber kein Schuldbekenntnis zugrunde, vielmehr verlangt das Gesetz lediglich eine „hypothetische Schuldbeurteilung“. Wird ein Strafverfahren also nach diesen Vorschriften eingestellt, gilt die Unschuldsvermutung fort (vgl. BVerfGE 82, 106).

Dass einerseits Personen im Kirchenasyl wegen der tatsächlichen Vollstreckungsmöglichkeit des Staates von den Gerichten nicht als „flüchtig“ betrachtet werden, andererseits der Kirchenaufenthalt aber strafrechtlich angelastet wird, erscheint widersprüchlich (vgl. Wu, InfAuslR 2018, 249). Der Straftatbestand des "unerlaubten Aufenthalts" liegt nicht vor, wenn eine ausreisepflichtige Person geduldet wird. Die Duldung verleiht Personen, deren Aufenthalt weder legalisiert noch beendet werden soll, einen rechtlichen Status (vgl. BeckOK MigR/Röder, 1. Ed. 1.3.2019, AufenthG § 60a Rn. 3). Es wird teilweise vertreten, dass Personen im Kirchenasyl, von deren Abschiebung abgesehen wird, einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung haben (vgl. NK-AuslR/Peter Fahlbusch, 2. Aufl. 2016, AufenthG § 95 Rn. 64). Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits 2003, dass eine Duldung zu erteilen ist, wenn sich herausstellt, dass die Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiss bleibt. Dies gelte unabhängig davon, ob die Betroffenen die Unmöglichkeit der Abschiebung zu verantworten haben oder nicht. Bei einem Anspruch auf eine Duldung liege dann auch kein strafrechtlich sanktionierbarer „unerlaubter Aufenthalt“ vor (M3339). Auch das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die tatsächliche Hinnahme eines Aufenthalts außerhalb der förmlichen Duldung, ohne dass die Vollstreckung der Ausreisepflicht betrieben wird, gesetzlich nicht vorgesehen ist (R4845). Wenn die Behörden beim Kirchenasyl also bewusst davon absehen, Betroffene abzuschieben, obwohl sie ihren Aufenthaltsort kennen und auch rechtlich eine Zugriffsmöglichkeit haben, kann dies als faktische Duldung gewertet werden. Hiernach würden weder für Personen im Kirchenasyl noch für Personen, die dieses gewähren, strafrechtliche Sanktionen in Frage kommen.
Fazit

Das sich immer weiter verschärfende behördliche Vorgehen gegenüber dem Kirchenasyl droht dieses jahrzehntelang tolerierte Schutzinstrument auszuhöhlen. Zwar scheint in der Rechtsprechung weitgehende Einigkeit darüber zu bestehen, dass Schutzsuchende im "offenen" Kirchenasyl nicht „flüchtig“ sind und daher auch die Verlängerung der Überstellungsfrist unrechtmäßig ist. Dennoch hält das BAMF an dieser Praxis fest. Hiergegen müssen Betroffene erst Rechtsmittel einlegen. Wenn Betroffene sich gegen die BAMF-Entscheidung zunächst nicht zur Wehr setzen, bedeutet dies, dass sie faktisch länger im Kirchenasyl ausharren müssen oder dieses vorzeitig verlassen und sich somit dem Risiko einer Abschiebung aussetzen.

Diese Vermutung wird durch aktuelle Zahlen bestätigt. So geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Schriftliche Fragen der Abgeordneten Luise Amtsberg vom 20. Februar 2019 hervor, dass noch im Juli 2018 die Anzahl der gemeldeten Kirchenasylfällen in Dublin-Verfahren 204 betrug, während sie nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz zu den verschärften Verfahrensregelungen im August 2018 abrupt auf 57 Fälle sank und danach fortlaufend viel niedriger als vorher blieb (vgl.: Migazin-Artikel vom 6. März 2019). Auch die Praxis der Strafverfolgungsbehörden kann dazu führen, dass Kirchengemeinden aus Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen davon absehen, Kirchenasyl zu gewähren, selbst wenn Gerichte entscheiden, dass es es sich dabei nicht um strafrechtlich sanktionierbares Verhalten der Geistlichen handelt. Das Verhalten der Behörden kann somit als Tendenz gewertet werden, den Gang ins Kirchenasyl zukünftig für alle Beteiligten zu erschweren.

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Donnerstag, 17. Oktober 2019
Gegen den Angriffskrieg der Türkei in Rojava
Die Bundesregierung hat angesichts der türkischen Syrien-Offensive Waffenlieferungen an Ankara eingeschränkt. Doch neue Exportzahlen weisen darauf hin, dass der NATO-Partner dieses Jahr erneut wichtigster Empfänger werden könnte.
In den ersten acht Monaten des Jahres hat die Türkei Kriegswaffen im Wert von 250,4 Millionen Euro von Deutschland erhalten. Das ist bereits jetzt der höchste Jahreswert seit 2005. Die neuen Exportzahlen gehen aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Anfrage der stellvertretenden Linksfraktionschefin Sevim Dagdelen hervor. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.
Die Türkei könnte damit dieses Jahr größter Abnehmer deutscher Waffen sein. Trotz eines wegen der türkischen Syrien-Offensive teilweise verhängten Rüstungsexportstopps. Bundesaußenminister Heiko Maas hatte am Samstag bekanntgegeben, dass keine Lieferungen von Rüstungsgütern mehr an die Türkei genehmigt werden - vorausgesetzt, sie können im Konflikt in Nordsyrien genutzt werden. Andere Waffenexporte an den NATO-Partner billigt die Bundesregierung weiterhin. Bereits genehmigte Geschäfte sind vom Lieferstopp ebenfalls nicht betroffen...(.ard heute)

ein Witz dieser BRD-Beschluss
mit Betroffenheit
wolfgang jungheim, Koblenz


fortsetzung der news
Anstieg bei Einzelgenehmigungen
Die Linksfraktionsvizechefin Dagdelen nannte die neuen Zahlen einen "Offenbarungseid der Bundesregierung". Sie belegten "in erschreckender Weise die skruppellose Hochrüstung der Türkei", sagte sie. So entlarve sich laut Dagdelen das "ganze Gerede von einer restriktiven Rüstungsexportpolitik selbst als großer Schwindel. Laut Wirtschaftsministerium handelt es sich bei den gelieferten Waffen um "Ware ausschließlich für den maritimen Bereich".
Auch bei den neuen Exportgenehmigungen der Bundesregierung für die Türkei gibt es erstmals seit drei Jahren wieder eine Steigerung: Bis zum 9. Oktober gab es grünes Licht für Rüstungslieferungen im Wert von 28,5 Millionen Euro. Das ist schon jetzt so viel wie im gesamten Jahr 2018 mit 12,9 Millionen Euro. Auch die Einzelgenehmigungen an die Türkei stiegen dieses Jahr an - waren es 2018 noch 58, haben sie sich in den ersten neuneinhalb Monaten dieses Jahres auf 182 mehr als verdreifacht.
Die deutschen Rüstungsexportregeln zählen zu den strengsten der Welt. Doch der größte deutsche Rüstungskonzern will sich von diesen Regeln unabhängig machen. Über Umwege exportiert die Rheinmetall AG Bomben und komplette Munitionsfabriken in Länder wie Ägypten oder Saudi-Arabien. Und die Politik lässt dies ungehindert zu. | mehr
Auch vergangenes Jahr machten die Lieferungen an die Türkei fast ein Drittel aller deutschen Rüstungsexporte aus. Damit war die Türkei klar die Nummer eins unter den Empfängerländern deutscher Rüstungsgüter: Das Land nahm Waffenlieferungen im Wert von 242,8 Millionen Euro ab. In der Summe beliefen sich die deutschen Rüstungsexporte im Jahr 2018 auf 770,8 Millionen Euro. Nach Zahlen des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI zählte Deutschland in den vergangenen zehn Jahren zu den fünf wichtigsten Waffenlieferanten der Türkei - nach den USA, Südkorea, Italien und Spanien.
Mehr deutsche Waffen im ersten Halbjahr 2019
Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2019 insgesamt Rüstungsexporte im Wert von 5,3 Milliarden Euro genehmigt - und damit bereits mehr als im gesamten Jahr 2018. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet das ein Plus von 107 Prozent. Das geht ebenfalls aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Omid Nouripour hervor. Damit zeichnet sich eine Trendwende ab: In den vergangenen drei Jahren war das Exportvolumen kontinuierlich geschrumpft und lag zuletzt bei 4,8 Milliarden Euro.
Über dieses Thema berichtete MDR Aktuell am 17. Oktober 2019 um 07:30 Uhr.

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Solidarität mit Rojava - Aktionen in Hannover
Liebe Freund*innen,

die sich weltweit zuspitzenden Verhältnisse halten uns in Atem. Der Angriff des AKP-Regimes und seiner radikalislamischen Verbündeten auf Nordsyrien ist ein Punkt der Kristallisation, an dem die Staaten einmal mehr unter Beweis stellen, auf welcher Seite sie stehen und wie viel Wert sie ihrem eigenen Gerede von Demokratie, Menschenrechten und Frieden beimessen. Es sind die Menschen und Gesellschaften, die gegen diesen Krieg auf die Straßen gehen, nicht die Regierungen. In diesem Sinne ist die Solidarität der Gesellschaften und demokratischen Kräfte wichtiger denn je.

*Proteste gegen den Krieg gegen Rojava*
Wie seit dem Angriff werden auch in den kommenden Tagen täglich Protest-Aktionen stattfinden. Da wir selbst nicht immer hinterherkommen, die aktuellen Infos zu erhalten, seid ihr selbst eingeladen euch untereinander zu informieren und bei den jeweiligen Aktionen die Termine der nächsten Tage zu erfragen.
Für die kommenden Tage stehen fest:
17.10.19 (Do), 18.00 Uhr, Ernst-August-Platz: Kundgebung und ggf. Demo
19.10.19 (Sa), 14.00 Uhr, Ernst-August-Platz: Demonstration

*Live Stream der Veranstaltung „Existenz unter Beschuss“* Das Kulturzentrum Pavillon überträgt eine Informationsveranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin zum Angriff auf die Autonome Verwaltung in Nord- und Ostsyrien. Vier Teilnehmerinnen aus Zivilgesellschaft und Medien sind eingeladen, um gemeinsam über die Fragen informieren und zu diskutieren: Was bedeuten die Entwicklungen für die Zukunft der autonomen Selbstverwaltung in Rojava? Was passiert, wenn als vermeintliche Bündnispartner für die syrischen Kurd*innen nur noch Assad und Putin in Frage kommen? Wie sind die Strategien Erdoğan und Trumps einzuschätzen? Wie kann es sein, dass die Türkei, die ihren eigenen Anteil am Erstarken des IS hat, nun für die Strafverfolgung der sich in kurdischer Haft befindenden (internationalen) IS-Straftäter*innen zuständig gemacht wird?
17.10.2019, Donnerstag, 19.00 Uhr, Pavillon (Lister Meile 4, Hannover) Der Live Stream wird online ausgestrahlt unter:
https://www.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/K4PBZ/existenz-unter-beschuss/

*Handy-Kontakt für Erreichbarkeit*
Weil unser telefonischer Kontakt als NAV-DEM Hannover aktuelle nicht durchgängig erreichbar ist, verweisen wir auch auf den (Handy-) Kontakt des Frauenrats Ronahî, der für Auskünfte zu Aktionen, Informationen, Anfragen etc. zur Verfügung steht: 017652900645, ronahi-hannover@gmx.de

Solidarische Grüße,
NAV-DEM


--
NAV-DEM Hannover e.V.
Königsworther Str. 2
30167 Hannover

NAV-DEM_Hannover [at] posteo.de
https://navdemhannover.blackblogs.org/
015213381093

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Mittwoch, 16. Oktober 2019
Ein schwieriger Abschied
Meine alte Terminassistentin ist verstorben. Ich habe sie bis fast zuletzt begleitet, wobei diese Sterbebegleitung sich vor dem Hintergrund eines nicht unproblematischen Verhältnisses abspielte. Im Reinen miteinander waren wir erst in der letzten Phase. Sie war eine treue und zuverlässige Mitarbeitern, die einerseits ungeheuer tüchtig war, aber andererseits schlecht über mich redete so dass ich ihr gekündigt hatte und sie dann auf flehentlichen Wunsch wieder einstellte.

Ihr schlecht über mich reden sah so aus dass sie bei Kollegen über mich ablästerte, Negativreaktionen von Kunden auf die Weise an mich weiterreichte indem sie meinte ich solle mir deren Unzufriedenheit zu eigen machen und einsehen dass ich schlecht beraten würde, in einem Fall wo eine Kundin meinte sie wäre nicht meine Kundin sondern würde von einem anderen Kollegen betreut rief sie meinen Chef im Italienurlaub an um zu fragen wie sie damit umgehen sollte, und sie bezeichnete mich ihm gegenüber als unmenschlich und als geistig verwirrt.

Später stellte sich heraus dass sie semantisch gar nicht wusste was sie da sagte, da ihr nicht klar war was mit Unmenschlichkeit und geistiger Verwirrtheit überhaupt gemeint ist. Mit unmenschlich meinte sie dass ich keine auf intuitiver Empathie beruhende Menschenkenntnis hätte und mit geistiger Verwirrtheit dass ich der Typ zerstreuter Professor bin der öfter mal etwas liegenlässt oder sich verspätet. In geheimnisvoll raunendem Tonfall erzählte sie auch wiederholt sie wüsste da von Intrigen und Machenschaften von denen ich nichts ahne und davon wie schlecht andere über mich redeten aber das dürfe sie mir nicht sagen. Wann immer ich ihre Erzählungen nachprüfte stellte sich heraus dass das alles nicht stimmte. Eine bis heute sehr gute Kundin die gerne meinen Rat sucht soll angeblich bei ihr angerufen haben um ihr mitzuteilen dass sie von mir nicht mehr betreut werden wolle. Sie zitierte Kunden in wörtlicher Rede mit Bemerkungen über mich wie "das ist doch kein Mensch", die in dieser Diktion ausschließlich sie gebrauchte.

Ihrerseits bat sie mich ständig um Honorarvorschüsse und zwar im flehenden Tonfall eines Junkies der um Geld bettelt. Sie war überhaupt extrem vom Stamme nimm und klaute zum Beispiel einem Bekannten eine Flasche Wein aus seinem Keller mit der Begründung dass die ihr zustehe. Für meinen Workaholic-mäßigen Arbeitseinsatz in Phasen der Geldknappheit hatte sie keinerlei Verständnis und meinte ich müsste doch nur meinen Vater anpumpen.

Irgendwann, als sie schon krank war und ich sie beim Einkaufen begleitete weil sie das alleine nicht mehr konnte bekam ich mit warum sie immer pleite war: Sie gab große Summen für teuerste Weine aus und hatte einen Kosmetikaverbrauch wie eine Diva, unter anderem eine Wimperntusche für 60 Euro das Fläschchen. Von sich sagte sie sie leiste sich Lebensqualität die es in meinem Leben nicht gäbe. Hmm, kettenrauchen, sich besaufen und sinnlos Teuerkosmetika verbrauchen, das ist also Lebensqualität, mein Leben, unter anderem ausgefüllt mit aktivem Sport, Fotografie, Museumsbesuchen, großen Bergtouren, sehr gutem Essen, tanzen und Beschäftigung mit wissenschaftlichen Theorien wäre hingegen ohne Lebensqualität.

Bei all dem hatte ich das Gefühl sie hätte gleichzeitig einen Minderwertigkeitskomplex und eine narzisstische Störung und produziere ihr Selbstbewusstsein aus der Abwertung anderer.


Rest in peace.

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Alte Beiträge, revisited
https://che2001.blogger.de/stories/1014192

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Aus der zeitlichen Distanz betrachtet sehr lesenswert.

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Solidarität mit Rojava - Biji Kurdistan Azad! Gegen die türkische Aggression!
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen unterstützt den anliegenden Aufruf für eine Großdemonstration am 19. Oktober in Köln gegen die Angriffe der Türkei auf Nordsyrien.

Im Aufruf heißt es: " Wir bekunden unsere Solidarität mit Rojava – es geht um die Erhaltung von Gleichberechtigung, friedlichem Zusammenleben und Weiterentwicklung von Ökologie und Demokratie in der Region. Das geht uns alle an. Verteidigen wir die Werte Rojavas, es geht auch um unsere Zukunft.“

Die Forderungen der Demonstration sind:

Stopp der deutschen Waffenlieferungen an die Türkei.
Stopp der wirtschaftlichen und militärischen Zusammenarbeit mit der Türkei
Eine friedliche Lösung des Krieges in Syrien mit Beteiligung der kurdischen Akteure und Autonomie Nord-Syriens.

Das sind alles äußerst unterstützenswerte Forderungen, wie wir finden.

Wer den Aufruf unterstützen will, schickt bitte Namen + Funktion an folgende Emailadresse: solidaritaetmitrojava@gmail.com


Gegen den türkischen Angriffskrieg in Nord-Syrien -Solidarität mit RojavaAufruf zur bundesweiten Demonstration am 19. Oktober 2019 in Köln ab 11 UhrRojava verteidigen bedeutet auch, die Welt von morgen zu retten. Erdogans Angriff ist ein Angriff auf uns alle.Wir fordern:• Stopp des Angriffskriegs der Türkei in Nordsyrien.• Stopp der deutschen Waffenlieferungen an die Türkei.• Stopp der wirtschaftlichen und militärischen Zusammenarbeit mit der Türkei• Eine friedliche Lösung des Krieges in Syrien mit Beteiligung der kurdischen Akteure und Autonomie Nord-Syriens. In Nord-Syrien, besser bekannt als Rojava, ist in den letzten Jahren ein einzigartiges multiethnisches und multireligiöses demokratisches Projekt herangewachsen. Es gewährleistet das friedliche Zusammenleben von Millionen Kurd*innen, Araber*innen und Christ*innen. Umgeben von Ländern die die Frau unterdrücken wurde in Rojava eine Gesellschaft entwickelt, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau umsetzt. Seit 2012 wurden hier wieder vomKrieg zerstörte Städte und Dörfer wiederaufgebaut, die Zivilgesellschaft konnte sich trotz Krieg in Syrien neu entwickeln.Die Demokratische Föderation Nordostsyriens (Rojava) steht beispielhaft für die Vision eines friedlichen und demokratischen Mittleren Ostens. Das soll jetzt zerstört werden.Die Ankündigung der USA unter Trump die US-Armee zurückzuziehen ermöglichte erst den Angriff der Türkei. Die türkische Armee begeht Kriegsverbrechen in dem sie aktuell zivile Infrastruktur bombardiert, wie Krankenhäuser, die Wasserversorgung, die Stromzufuhr sowie gezielt Zivilist*innen angreift. Mit diesem Krieg droht der IS erneut zu einer Gefahr zu werden -nicht nur für Rojava, auch für Europa. Es waren die Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) und die lokalen Selbstverteidigungskräfte (YPG und YPJ) aus Rojava, die den IS und seinen Kalifatstaat besiegten. 11.000 von ihnen ließen dabei ihr Leben.Erdogan und seinem gleichgeschalteten Staat geht es nicht um die Sicherung der Grenzen, sondern um die Vertreibung der Kurd*innen und der anderen Völker aus der Grenzregion und die Zerstörung der selbstverwalteten Region Rojava. Die geplante Einrichtung einer sogenannten „Schutzzone“ bedeutet eine ethnische Säuberung und Umsiedlungspolitik des Gebietes. Was das bedeutet sieht man im nordsyrischen Afrin, dass von der türkischen Armee letztes Jahr erobert wurde und in dem nun Willkür und Terror herrscht. Die völkerrechtswidrige Invasion und Besetzung weiterer kurdischer Gebiete in Syrien schaffen neue Flüchtlingsströme.Mit der Drohung die Grenzen nach Europa für Flüchtlinge zu öffnen will Erdogan die Zustimmung der EU-Staaten zu diesem Krieg zu erzwingen. Es muss Aufgabe der EU und insbesondere Deutschlands sein, sich klar gegen den Krieg und jede weitere Eskalation zu stellen. Das weitgehende Stillschweigen der Regierungen der EU bedeutet Zustimmung zu diesem Krieg der Türkei. Wirtschaftliche Interessen und die mit dem Flüchtlingsabkommen geschaffene Abschottung gegen Geflüchtete sind ihnen wichtiger ihnen als Menschenrechte, Demokratie und Frieden.Wir bekunden unsere Solidarität mit Rojava und fordern das sofortige Ende des Krieges durch die Türkei sowie den Rückzug der türkischen Armee. Es geht um die Erhaltung von Gleichberechtigung, friedlichem Zusammenleben und Weiterentwicklung von Ökologie undDemokratie in der Region. Das geht uns alle an. Verteidigen wir die Werte Rojavas, lassen wir die dortigen Menschen nicht allein, es geht auch um unsere Zukunft.

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Montag, 14. Oktober 2019
Politisch unkorrekt
Bevor ein rechtsradikales Blog diese Begrifflichkeit für sich reklamierte stand sie in meiner kleinen Welt für eine bestimmte Art von Humor (allerdings unter der Bezeichnung Non-PC), den unsereins goutierte. Namentlich gehörte die Kurt-und-Gürgen-Comedy beim Radio-FFN-Frühstyxradio dazu.

Bis heute immer noch das worüber ich gerne lache:

https://www.youtube.com/watch?v=54xk7pzu4A4


https://www.youtube.com/watch?v=8REhv46gx98

https://www.youtube.com/watch?v=s2Gq5dl1pGE

https://www.youtube.com/watch?v=moVr1hLLuDw

https://www.youtube.com/watch?v=DxRTcW7ulk8

https://www.youtube.com/watch?v=3MnZpPAGQPE

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Mein Neffe sagt, wie es ist
Trump ist ein Black Lord of the Sith, Johnson sein Schüler und Merkel beschwichtigt den Galaktischen Föderationsrat.

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Sonntag, 13. Oktober 2019
Operation Friedensquelle
Damit hat Erdogan es nahe zum Unwort des Jahrtausends gebracht, in Richtung "Arbeit macht frei". Zum Kotzen, was da abläuft. Biji Kurdistan Azad!

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