Montag, 16. März 2020
Zeitgemäße Form des Flirtens
"Wollen wir noch auf ein Desinfektionsmittel zu mir herauf? Ich zeige Dir meine Klopapier- und meine Nudelsammlung!"

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Samstag, 14. März 2020
Business as usual
Corona hier, verstauchter Finger da: Ich gehe morgen zu meinem Kickboxkurs. Zum Glück findet der noch statt. Die beginnende Hysterie berührt mich nicht. Ich denke zurück an das Jahr 1986. Gauweiler forderte eine Meldepflicht für HIV und Reihenuntersuchungen an allen "Risikogruppen" - Drogensüchtige, Prostituierte, LGBT, PoC - um die positiv Getesteten isolieren und internieren zu können. Prof. Felgenhauer redete von einer Apokalypse, die Aids bedeuten würde und las in seiner Vorlesung aus Camus´"Die Pest". Wir vögelten nach den Semesterparties ungeschützt mit Zufallsbekanntschaften.
Passiert ist nix.

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Freitag, 13. März 2020
Ruhe in Frieden, Burkhardt Hirsch
Gestern hieß es im Fernsehen, er hätte die FDP maßgeblich geprägt. Ich würde ja eher sagen, dass der Linksliberalismus für den er stand leider in der heutigen FDP kaum noch vertreten ist. Die jetzige Klientelpartei der Zahnwälte, Makler und Bauunternehmer hat mit der FDP der Freiburger Thesen fast nichts mehr gemein.

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Samstag, 7. März 2020
Zum Tod von Ernesto Cardenal
Er war Priester, Politiker, Klassenkämpfer, und vor allem einer der besten und wichtigsten lateinamerikanischen Dichter des 20. und 21. Jahrhunderts. Nun ist er von uns gegangen. Hasta siempre!

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/autoren/zum-tod-von-ernesto-cardenal-16660390.html

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Niedersachsens Innenminister Pistorius und mehrere Oberbürgermeister fordern sofortige Aufnahme von Flüchtlingen
https://www.nds-fluerat.org/42242/aktuelles/fluechtlingsrat-niedersachsen-begruesst-die-erklaerung-von-innenminister-pistorius-sowie-von-sieben-oberbuergermeister_innen-zur-sofortigen-aufnahme-unbegleiteter-minderjaehriger-fluechtlinge/
Innenminister Pistorius sowie sieben Oberbürgermeister_innen fordern sofortige Aufnahmeaktion

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die gemeinsame Erklärung von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sowie der Oberbürgermeister_innen aus Köln, Düsseldorf, Hannover, Freiburg im Breisgau, Rottenburg am Neckar, Frankfurt (Oder) und Potsdam, in der sie die Bundesregierung zum sofortigen Handeln und zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus griechischen Aufnahmelagern aufrufen. Sie verweisen darin auf die etwa 140 deutschen Städte, darunter 26 niedersächsische Kommunen, die sich durch Beschlüsse der jeweiligen Räte und Kreistage zu Sicheren Häfen erklärt haben und damit zusätzlich geflüchteten Menschen in Not helfen wollen. Das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ sowie weitere Kommunen hätten aufgrund der Situation in den griechischen Flüchtlingslagern konkret ihre Bereitschaft signalisiert, sofort bis zu 500 unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren im Rahmen eines Sofortprogramms aufzunehmen, die auf den griechischen Inseln unter nicht hinnehmbaren Zuständen untergebracht seien.

Die Verfasser_innen der gemeinsamen Erklärung machen deutlich, dass sich aus ihrer Sicht die Situation auf den griechischen Inseln nahe dem türkischen Festland durch die Entscheidung der türkischen Regierung, in der Türkei lebende Geflüchtete nicht mehr im Land zu halten, in den letzten Tagen dramatisch zugespitzt habe. Insbesondere für Kinder und Frauen seien die völlig überfüllten Lager, in denen es an der nötigsten Infrastruktur, medizinischer Versorgung und Schutzräumen fehle, unhaltbar. Vor allem den Kindern, deren Eltern in vielen Fällen nicht mehr leben würden und die alleine in den Flüchtlingslagern untergebracht seien, soll nun sofort geholfen werden.

Innenminister Pistorius sowie die Oberbürgermeister_innen forderten die Bundesregierung auf, unverzüglich die rechtlichen Möglichkeiten für die Unterbringung in Deutschland zu schaffen. Nach der auch von mehreren Bundesländern erklärten Aufnahmebereitschaft könnten Menschen mit der größten Hilfsbedürftigkeit ohne weiteres Zögern unterstützt werden.

Die Erklärung für ein Sofortprogramm für bis zu 500 unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren kann aus Sicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen allerdings nur ein erster Anfang sein. Wir sind der Meinung, dass allein Niedersachsen problemlos 1.000 Personen sofort aufnehmen könnte.

Auch sind wir der Meinung, dass die Aufahmeaktion nur gebündelt in einem weiteren politischen Kontext verstanden und realisiert werden kann. Das Asylrecht muss in allen Staaten der Europäischen Union, darunter auch Griechenland und Ungarn, dauerhaft gewährleistet sein. Eine einmonatige Aussetzung, wie von Griechenlands Regierung verfügt, ist europa- und völkerrechtswidrig.

Daher wiederholen wir die am 03. März 2020 in einer Erklärung formulierten Forderungen:

Die Bundesregierung muss sich sofort dafür einsetzen, dass die EU die Grenze öffnet und die Menschen auf der Flucht ungehindert einreisen lässt. Den Menschen muss ermöglicht werden, in einem Land ihrer Wahl einen Asylantrag stellen zu können. Das Recht auf Asyl darf in allen EU-Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt werden.
Die Bundesregierung muss alles dafür tun, damit die Elendslager an den EU-Außengrenzen – wie Moria auf Lesbos – geschlossen und die Menschen aus Lagern in Griechenland und anderen Staaten an den EU-Außengrenzen rasch auf übrige EU-Staaten verteilt werden.
Die EU muss umgehend sichere Fluchtkorridore aus dem syrischen Kriegsgebiet in Idlib nach Europa einrichten.
Die EU darf sich nicht länger vom Despoten Erdogan erpressen lassen und muss den EU-Türkei-Deal aufkündigen.
Die niedersächsische Landesregierung muss die Unterstützung von Frontex in Griechenland durch eigene Polizeibeamt_innen umgehend einstellen.

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Freiheit für Julian Assange!
„Eine konstruierte Vergewaltigung und manipulierte Beweise in Schweden, Druck von Großbritannien, das Verfahren nicht einzustellen, befangene Richter, Inhaftierung, psychologische Folter – und bald die Auslieferung an die USA mit Aussicht auf 175 Jahre Haft, weil er Kriegsverbrechen aufdeckte.“ So fasst der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, die Situation von Julian Assange zusammen. Es ist höchste Zeit, dieses Unrecht zu beenden! Forderungen an die deutsche Regierung, die britische Regierung, die US-Regierung, die Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission.

Der Fall Julian Assange stellt die westlichen Gesellschaften vor eine Schicksalsfrage: Führen wir unsere Grundwerte wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Pressefreiheit nur dann ins Feld, wenn wir andere Staaten kritisieren, oder nehmen wir sie wirklich ernst und praktizieren sie? Dann müssen wir sie nicht nur in politischen Belehrungen anderer hochhalten, sondern auch in schwierigen und als unbequem empfundenen Situationen anwenden. Sie würden dann nicht nur für diejenigen Personen gelten, die Regierungen unterstützen oder sich im Sinne des Status quo äußern, sondern besonders für diejenigen, die laut Kritik üben, den Finger in die Wunde legen und sich mit den Mächtigen anlegen.

Gerade für diese Menschen müssen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Pressefreiheit gelten, gerade für diese Menschen sind sie gedacht, denn genau diese Menschen benötigen den Schutz. Versagen wir als Gesellschaft in solchen Fällen den Schutzbedürftigen ihre Rechte und Freiheiten, so sind unsere Werte tatsächlich nichts wert, weil sie genau dann nicht gelten würden, wenn es überhaupt auf sie ankommt. Gefälliger Journalismus benötigt keinen Schutz, Julian Assange hingegen braucht ihn dringend.

„Der Fall ist ein Riesen­skandal und die Bankrott­erklärung der westlichen Rechts­staatlichkeit. Wenn Julian Assange verurteilt wird, dann ist das ein Todes­urteil für die Pressefreiheit.“
Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter für Folter

Forderungen

Wir fordern von der deutschen Regierung, der britischen Regierung, der US-Regierung, den Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Europäische Kommission, ihr Handeln strikt an der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und der Pressefreiheit auszurichten und auch gegenseitig auf deren Einhaltung hinzuwirken. Konkret fordern wir:

Julian Assange muss sofort die nötige psychologische und medizinische Versorgung bekommen.
Die USA müssen die Spionage-Anschuldigungen gegen Julian Assange sofort fallen lassen und in der Folge muss Großbritannien ihn sofort freilassen.
Großbritannien darf Julian Assange keinesfalls an die USA ausliefern, weil ein unfaires Gerichtsverfahren und Folter drohen.
Die Vorgehensweisen der Behörden in Schweden und Großbritannien, die zu diesem unhaltbaren Zustand geführt haben, sind lückenlos und öffentlich aufzuklären.

Wir müssen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Pressefreiheit gerade in diesem Fall mit Nachdruck die nötige Geltung verschaffen.

Unterzeichnen Sie unsere Forderungen auf der Kampagnenseite des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF)!

https://www.fiff.de/

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Internationaler Frauenkampftag - Riots statt Rosen
https://www.nds-fluerat.org/42263/aktuelles/internationaler-frauenkampftag-riotstattrosen/
Internationaler Frauen*kampftag – #RiotstattRosen
Presseinformation, 07. März 2020
Gewaltschutz muss in allen kommunalen Unterkünften Standard werden: Flüchtlingsrat Niedersachsen stellt Forderungen für menschenwürdiges Wohnen vor

Anlässlich des Internationalen Frauen*kampftages am 08. März 2020 fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. von der Landesregierung und den Kommunen, Maßnahmen für eine menschenwürdigere und schützende Unterbringung zu ergreifen und dabei den besonderen Schwerpunkt auf die Bedarfe von Frauen* und Mädchen zu legen.

Laura Müller, Expertin für Fragen des Gewaltschutzes beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„In der täglichen Arbeit und Beratung wird immer wieder deutlich, dass sowohl die Ansprache und die Verwirklichung der Rechte von geflüchteten Frauen* als auch der Schutz vor Gewalt noch immer unzureichend sind.“
„Frauen* und Kinder sind neben Krieg und Verfolgung auch von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht. Wenn sie in Deutschland ankommen, sind sie häufig traumatisiert aufgrund von Gewalterlebnissen im Heimatland und auf der Flucht. In einer Flüchtlingsunterkunft sollen sie Schutz erfahren, zur Ruhe kommen und die nötige psychosoziale Hilfe bekommen, die sie brauchen. Das ist vielfach nicht der Fall.“
„Der Aufenthalt von geflüchteten Frauen* und Mädchen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes oder in Sammelunterkünften der Kommunen muss so kurz wie möglich gehalten werden. Ein Wohnen und Leben in Würde ist nur in eigenen vier Wänden möglich.“

Die Forderungen des Flüchtlingsrats Niedersachsen im Einzelnen:

Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in den Kommunen müssen schnellstmöglich aufgelöst werden. Sie sind strukturell gewalt- und konfliktfördernd. Frauen* und Mädchen sind diesen Bedingungen am stärksten ausgesetzt.
Bei der Unterbringung sind stets geschlechtsspezifische Belange sowie die Wünsche der geflüchteten Frauen* zu berücksichtigen.
In allen Flüchtlingsunterkünften müssen Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Frauen* entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Verbindliche einrichtungsspezifische Schutzkonzepte sind vor Ort zu entwickeln.
Der Gewaltschutz muss konzeptionell und fachlich bei den Trägern und Betreibern von Unterkünften verankert werden.
In den Unterkünften müssen Strukturen aufgebaut werden, die die Selbstermächtigung und Autonomie insbesondere von geflüchteten Frauen* stärken.
Frauen* und Kindern mit besonderem Schutzbedarf gemäß EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU)1 ist vorrangig der Auszug aus kommunalen Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen zu ermöglichen.
Die Aufenthaltsdauer in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen ist so kurz wie möglich zu halten. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, auch Frauen* und Mädchen, die unter die Dublin-Regelung fallen oder aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten2 kommen, schnellstmöglich in den Kommunen unterzubringen.

1 Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen nach der EU-Aufnahmerichtlinie u.a. alle Minderjährigen, alle Schwangeren, alle Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, alle Opfer des Menschenhandels, alle Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, alle Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien.
2Dazu zählen qua Gesetz Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.
Hintergrund:

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen führt im Rahmen seines Projekts AMBA 2 zu den Aufnahmebedingungen für Geflüchtete in Niedersachsen Workshops zur „Einführung Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ durch (Zielgruppe: Sozialarbeiter_innen und weitere Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft in Niedersachsen arbeiten)

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist Teil des Hannoverschen Frauenbündnisses zum Internationalen Frauentag. Das Bündnis hat erneut eine gemeinsame Zeitung anlässlich des Internationalen Frauen*kampftages am 08. März 2020 herausgegeben.
Kontakt:

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Laura Müller, Tel.: 0511 98 24 60 35
E-Mail: lm@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org

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Mittwoch, 4. März 2020
Honeywell feiert Durchbruch bei Quantencomputer
ttps://www.channelpartner.de/a/honeywell-feiert-durchbruch-bei-quantencomputer,3337380?tap=edddea56b42e38bc6a069e7bb6e23412&utm_source=Produkte %26 Technologien&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter&r=7716641222713443&lid=1412243&pm_ln=9

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Montag, 2. März 2020
Unterwegs im Zug mit Erkan und Stefan
Neben mir zwei junge Männer in Hoodies und Trainngshosen die in irgendeinem Strukturvertrieb arbeiten. Sprachstil: "Meetings ballern, Business pitchen, Digga was geht?, Safe! Word! Villa auf Bali mieten bis 5 Party dann ist es in Deutschland 11 dann können wir gleich weitertraden. Der R. verschickt 100 broadcasts an einem Tag. Meeting nur noch online. Alta, ich mach ne fette Präsi. "


So ging das zweieinhalb Stunden in einem durch.

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Samstag, 29. Februar 2020
Corona, Italien und die Kontrollen
Ein paar scharfsichtige Beobachtungen zu der Thematik beim Don:

https://rebellmarkt.blogger.de/stories/2754327/

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Sonntag, 23. Februar 2020
Frage anlässlich der Wahl in Hamburg
Was wurde eigentlich aus Roland Schill?


Der lebt jetzt in Brasilien.
Da wird man bestimmt schön braun.

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Spielverderber
Ich vermute mal dass ich mich bei den Fridays-for-Future-Jugendlichen nicht sehr beliebt mache wenn ich ihnen rate, sie sollten selber zum Klimaschutz beitragen indem sie auf Handybenutzung verzichten und statt zu duschen sich mit Waschlappen und Seife am Waschbecken reinigen wie wir das in meiner Jugend taten;-)

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Freitag, 21. Februar 2020
Aufruf zur Oster-Antifademo in Dorfmark
Liebe Genoss*innen,

es ist wieder so weit, wir starten die Mobi für die diesjährige Antifa-Demo in Dorfmark. Los gehts am 12. April 2020 (Ostersonntag) ab 13:12 in Dorfmark in der Poststraße am Bahnhof. Unten findet ihr den Aufruf und im Anhang den Flyer. Außerdem gibt es nen Blog zur Demo: http://nonazisdorfmark.blogspot.de und einen Twitteraccount: https://twitter.com/nonazisdorfmark

Bitte verbreitet den Aufruf und kommt zahlreich zur Demo! Wenn ihr Aufkleber, Flyer und/oder Plakate haben möchtet, dann schreibt uns doch bitte, wie viel von was und wohin wir es per Post schicken sollen.

Mit herzlichen Grüßen

Antifa SFA



Aufruf:

MACH WAS, WO DU WIRKLICH ZÄHLST: FAHR AUFS DORF!

12. April 2020 (Ostersonntag) - 13:12 - Dorfmark (Heidekreis/Niedersachsen) - Am Bahnhof in der Poststraße

Ludendorffer? Offiziell "Bund für Gotterkenntnis" genannt. Dabei handelt es sich um eine völkische, rassistische und antisemitische Weltanschauungsgemeinschaft. Grundlage dieser Weltanschauung bilden die Schriften von Mathilde Ludendorff, Ehefrau des Hitler-Putsch-Gefährten Erich Ludendorff. Die Ludendorffer sind der Ansicht, dass sich Menschen in "Licht- und Schachtrassen" einteilen ließen, die sich in ihrem Verhalten und ihren "Seelenfähigkeiten" unterscheiden würden. Bei der sog. "Ostertagung" der Ludendorffer in Dorfmark finden dann Vorträge mit Titeln wie "Rassenmischung - Bewertung aus seelenkundlicher Sicht" oder "Für ein deutsches Volksbewusstsein" statt. Auch zutiefst antisemitische Verschwörungstheorien zu aktuellen Themen werden von den Ludendorffern verbreitet, z.B. "Die Hochfinanz destabilisiert Europa durch den künstlich inszenierten Flüchtlingstsunami". Außerdem sind die Treffen der Ludendorffer wichtige Vernetzungstreffen zwischen verschiedenen Strömungen der extremen Rechten. So besuchten in den letzten Jahren Neonazis wie Ursula Haverbeck, Wolfram Schiedewitz, Steffen Hupka und Nikolai Nerling die Veranstaltung in Dorfmark, aber auch Mitglieder der "NPD", der "Artgemeinschaft" und der "Reichsbürger". Außerdem bestehen Verbindungen zwischen der "Identitären Bewegung" und den Ludendorffern.

Dorfmark? Seit mehr als 40 Jahren trifft sich der "Bund für Gotterkenntnis" alljährlich im niedersächsischen Dorfmark. Dies ist möglich, weil die Ludendorffer vom Gasthaus "Zur Post" und einigen Dorfmarker*innen, die privat Zimmer vermieten, beherbergt werden.

Außerdem zeigte die 1. Antifaschistische Oster-Demonstration 2017, dass auch Neonazis in Dorfmark leben: An einem Haus waren etwa 25 vermummte und teilweise bewaffnete Neonazis versammelt, die Pyrotechnik zündeten und Journalisten bedrängten. Neben Neonazis aus dem Heidekreis waren aus Südniedersachsen und dem Harz angereiste Mitglieder vom "Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen" sowie dem "Kollektiv Nordharz" anwesend. Ein weiterer, sehr umtriebiger Neonazi ist anschließend nach Dorfmark gezogen und ein fester Zusammenschluss von Neonazis hat sich gebildet. In Bad Fallingbostel (Stadt zum Ort Dorfmark) sind Hakenkreuze und andere Neonazischmierereien aufgetaucht und andersdenkende Menschen wurden bedroht.

Es reicht! Für eine antifaschistische Landpartie! Es gibt kein ruhiges Hinterland!

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Donnerstag, 20. Februar 2020
Wird Beteigeuze demnächst zur Supernova?
Einiges deutet darauf hin.

https://www.fr.de/wissen/beteigeuze-stern-riesenstern-supernova-explosion-helligkeit-sternbild-orion-universum-weltall-zr-13412312.html

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Bluttat von Hanau: Amoklauf von Neonazi?
Schon wieder echt heavy was da abging. Und leider ist ein rassistischer Hintergrund höchst wahrscheinlich.


https://www.youtube.com/watch?v=DwsitF0NOEg

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Klimaflüchtlinge
Die Vertreibung des Menschen durch Katastrophen gilt als eine der grössten
humanitären Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Die in Genf ansässige
"Platform on Disaster Displacement"befasst sich mit dem Thema Klimaflüchtlinge.

https://www.swissinfo.ch/ger/klima-und-migration_genfer-plattform-hilft-klimafluechtlingen-auf-der-ganzen-welt/45563934?utm_source=multiple&utm_campaign=swi-rss&utm_medium=rss&utm_content=o

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Mittwoch, 19. Februar 2020
Kommt nach Hannover zur Diskussionsrunde "Grenzregime in Kroatien und Bosnien"
Weitergeleiteter Beitrag

Liebe FreundInnen, liebe GenossInnen,

wir hatten gestern Abend die wunderbare Gelegenheit, Marijana Hameršak vom Institute of Ethnology and Folklore Research und Tea Vidović vom Centre for Peace Studies (beide Zagreb) schon mal life in Göttingen erleben zu dürfen. Ein durch und durch erhellender Abend, weil er nicht nur die Facetten der Push-back-Praktiken an den europäischen Außen- und, Binnengrenzen auffächerte und blitzlichtartig die dortige Gewalt ausleuchtete.

Sondern erhellend auch, weil er einen Raum ausleuchtet, der in dreifacher Hinsicht höchst interessant ist: zum einen hat Kroatien seit Januar die EU-Ratspräsidentschaft inne. Hier stärkt sie den rechten Flügel in der EU, indem sie die autoritäre Politik der Ausgrenzung, Diskriminierung und Illegalisierung von Fluchtmigration vorantreibt.

Zum zweiten schauen wir auf die Schauplätze des jüngsten Krieges auf europäischem Boden, dessen Nachwehen noch heute tief in die gesellschaftlichen Realitäten wirken.

Und zum dritten werden wir dort eines permanenten Rechtsbruchs gegenwärtig, der nicht sanktioniert sondern anerkannt wird. Junker und von der Leyen bekräftigt den Vorbildcharakter, den Kroatien in der Flüchtlingspolitik – speziell Ministerpräsident Plenković – einnehme. Und Seehofer unterstreicht: "Wir stehen Kroatien als Partner zur Seite."

Marijana Hameršak und Tea Vidović stehen ob ihrer intensiven Recherche und Kritik selbst im Fadenkreuz kroatischer Repression und wissen also nur zu gut, was es heißt, von autoritären Kontinuitäten und Entwicklungen zu sprechen.

Wir laden Euch also herzlichst zu unserer Veranstaltung mit den beiden am morgigen Donnerstag, den 20.02. um 19:30 ins Conti-Haus (Uni Hannover), Königsworther Platz 1, Raum 1502-009 ein, um aus erster Hand Eindrücke von diesem besonderen europäischen Grenzabschnitt zu gewinnen und mit den beiden ins Gespräch zu kommen.

Die Veranstaltung wird in englischer Sprache durchgeführt und auf Deutsch übersetzt werden.

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Dienstag, 18. Februar 2020
Messenger-Überreizung
Für Botschaften, insbesondere mit Text- und Bildanhängen nutze ich normalerweise ganz konventionell Email und weiß auch nich was ich daran ändern sollte. Für Text- und Bildbearbeitung halte ich Mobilgeräte unterhalb des Notebooks für ungeeignet, schon mein Ipad würde ich dafür nicht mehr benutzen. Die Leute die fast alles nur noch mit dem Phone machen sind mir denn auch unverständlich, meine Heimat ist die der Welt der Tower-Workstations mit 22-Zoll-Monitoren. Messagerdienste nutze ich genau zwei, Whatsapp und SMS. Nun gibt es aber noch imo, Vyber, Skype, Hangouts, Signal und neben Facebook noch Instagram und und und.



Wozu das Ganze? Ist eh nur Geldschneiderei und data mining, oder macht diese Vielfalt einen Sinn?


Schon bei den vielen Apps die auf Smartphone und Ipad installiert sind interessiert mich ja in erster Linie: Wie kriege ich die weg?

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Montag, 17. Februar 2020
Schöne Aussicht
Heute trainierte ich mit einer wunderschönen Trainingspartnerin, deren Karatesprünge super waren, sie ist viel fitter als ich, und sie trug eine hautenge, transparente Trainingshose, unter der ich ihren Stringtanga sah. Eine Stunde lang ständig dieser Anblick, boah, das war schon spannend.

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Sonntag, 16. Februar 2020
Paukenschlag aus Straßburg: EGMR macht Rückzieher beim Schutz von Menschenrechten an der Grenze PE von PRO ASYL vom 14.02.2020
Der Menschenrechtsgerichtshof hat ein früheres Urteil zu »Push-Backs« von Spanien nach Marokko revidiert. Diese seien keine verbotenen kollektiven Abschiebungen gewesen, die Schutzsuchenden hätten legale Einreisewege nutzen müssen. Der Gerichtshof ignoriert die tatsächliche Lage an den Grenzen und schafft einen gefährlichen Präzedenzfall.
Die Einschätzungen zum am 13. Februar 2020 ergangenen Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in dem Fall N.D. und N.T gegen Spanien sind eindeutig: Das Urteil sei »weltfremd und geht an der harten Realität vorbei, der Flüchtlinge ausgesetzt sind« (SZ vom 13.02.2020). Die Organisation ECCHR, die u.a. die Kläger vor dem EGMR vertreten haben, befürchten sogar: »Andere Länder werden diese Entscheidung als Blankoscheck für brutale Push-Backs verstehen«.
Der Fall: Direkte Abschiebung nach Marokko

Einstimmig hatten die Richter*innen der Großen Kammer in N.D. und N.T. entschieden, die Klage der zwei Männer aus Mali bzw. der Elfenbeinküste abzuweisen. Sie hatten im August 2014 mit über 70 weiteren Personen versucht, über die Grenzzäune von Marokko nach Melilla auf spanischen Boden zu gelangen. Nachdem sie über die Zäune geklettert waren, wurden sie beim Hinunterklettern umgehend von der spanischen Guardia Civil festgenommen – um sie sofort ohne jegliche Prüfung wieder nach Marokko zurückzuschieben. Dort warteten schon die marokkanischen Sicherheitskräfte, die die Schutzsuchenden ins Landesinnere verbrachten. Dieser sogenannte »Push-Back« ist auch durch Videomaterial verschiedener Journalist*innen und Zeug*innen belegt.
Die Kammer-Entscheidung von 2017: Klarer Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung

Am 3. Oktober 2017 hat der EGMR zum ersten Mal in dem Fall entschieden. Die Kammer, in der sieben Richter*innen entscheiden, gab den Klägern auf ganzer Linie Recht. Der Gerichtshof stellte sowohl einen Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung (Artikel 4 des Vierten Zusatzprotokolls der EMRK) als auch gegen das Recht auf wirksame Beschwerde (Artikel 13 EMRK) fest. Denn zu keiner Zeit hatten die Betroffenen überhaupt die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten oder Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Es wurde nicht einmal ihre Identität geprüft, es konnten keinerlei persönlichen Umstände vorgebracht werden. Die langjährige Abschiebepraxis der spanischen Behörden wurde damit vom EGMR als rechtswidrig beurteilt.

Die »Push-Backs« von Melilla sowie der weiteren Enklave Ceuta nach Marokko wurden von Spanien derweil sowohl 2018 als auch 2019 weiter fortgesetzt

Spanien ging gegen das Urteil in Berufung. Deswegen musste jetzt die Große Kammer des EGMR, bestehend aus 17 Richter*innen, erneut über den Fall entscheiden.

Die »Push-Backs« von Melilla sowie der weiteren Enklave Ceuta nach Marokko wurden von Spanien derweil sowohl 2018 als auch 2019 weiter fortgesetzt.
Die Große Kammer beginnt in ihrer Begründung zunächst mit einigen grundsätzlichen Ausführungen zum Verbot der Kollektivausweisungen und inwiefern dieses an der Landgrenze anwendbar ist – denn die Fälle in denen bislang die Verletzung dieses Verbotes festgestellt wurde, spielten sich z. B. auf hoher See ab. Der EGMR legt prinzipiell rechtliche Begriffe »autonom« aus, also unabhängig von der Bedeutung in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen.

Eine Ausweisung/Abschiebung ist »kollektiv«, wenn mehrere Menschen als Gruppe abgeschoben werden und es keine individuelle Prüfung gab

Den Begriff der Ausweisung/Abschiebung (auf Englisch »expulsion«) interpretieren die Richter*innen als jedes unfreiwillige außer Landes Schaffen einer Person, unabhängig davon, ob die Person sich rechtmäßig in dem Land aufgehalten hat, ob sie illegal oder legal eingereist ist, ob die Person als Migrant*in oder als asylsuchend gilt und wie sie sich an der Grenze verhalten hat (Rn. 185). Eine Ausweisung/Abschiebung ist »kollektiv«, wenn mehrere Menschen als Gruppe abgeschoben werden und es keine individuelle Prüfung gab, im Rahmen derer sie Gründe vorbringen konnten, die gegen ihre Abschiebung sprechen (Rn. 193).

Wären die Richter*innen allein bei dieser bereits etablierten Rechtsprechungslinie geblieben, sie hätten – wie bereits die Richter*innen in der Kammer im Jahr 2017 – einen Verstoß des Verbots der Kollektivausweisung feststellen müssen. Denn die Kläger wurden ohne jedes Verfahren direkt abgeschoben.
Freiwillige Entscheidung zur illegalen Einreise?!

Stattdessen prüfen die Richter*innen, ob in Fällen, bei denen eine Gruppe von Menschen gleichzeitig versucht eine Grenze zu überqueren und damit eine chaotische Situation erzeugt, die schwierig zu kontrollieren ist und die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, nicht die betroffene Person selbst an der Kollektivausweisung Schuld sei. Dafür entwickelten sie folgenden Test (Rn. 201):

Hat der Staat tatsächliche und effektive Möglichkeiten eines legalen Zugangs ermöglicht, z.B. mit einem Grenzverfahren?
Gab es zwingende Gründe dafür, warum die betroffene Person diese Zugangswege nicht genutzt hat und war dafür der Staat verantwortlich?

. Dass es für die Kläger aufgrund von »racial profiling« durch die marokkanische Polizei nicht möglich gewesen wäre, so nah an die Grenze zu kommen, wischen die Richter*innen mit dem Argument beiseite, dass nicht belegt wurde, das dies Spaniens Verantwortung sei.

Zahlreiche Berichte, u.a. vom UNHCR und dem Menschenrechtskommissar des Europarates, bezeugten in dem Verfahren, dass es einen solchen tatsächlichen Zugang für Menschen aus Sub-Sahara Afrika nicht gab. Doch den Richter*innen reicht, dass es eine gesetzliche Grundlage für Botschaftsverfahren gab und dass es zum Zeitpunkt des Vorfalls vereinzelte Fälle von Asylanträgen an dem fraglichen Grenzübergang gab. Dass es für die Kläger aufgrund von »racial profiling« durch die marokkanische Polizei nicht möglich gewesen wäre, so nah an die Grenze zu kommen, wischen die Richter*innen mit dem Argument beiseite, dass nicht belegt wurde, das dies Spaniens Verantwortung sei.
Aufgrund dieser Verkennung der Realität an der Grenze kommen die Richter*innen dann zum folgenden Schluss: die Kläger hätten sich selbst in Gefahr gebracht in dem sie versucht hatten, über den Grenzzaun nach Spanien zu gelangen, anstatt einen der angeblich zur Verfügung stehenden legalen Einreisewege zu nutzen. Deswegen sei es auch ihre Schuld, dass es keine individuelle Prüfung in ihren Fällen gegeben hätte (Rn. 231).
Der Kampf um die Menschenrechte geht weiter

Die Entscheidung der Großen Kammer des EGMR in N.D und N.T ist ohne Frage eine große Enttäuschung und ein Rückschritt in der bislang meist progressiven Rolle des Gerichtshofs bei der Frage des Schutzes von Menschenrechten an der Außengrenze.

Bei der Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht zählt nicht nur das Verbot der Kollektivausweisung nach der EMRK, sondern auch das Verbot der Folter, welches neben der EMRK auch in anderen internationalen Verträgen verbrieft ist
Das lenkt zum einen den Blick auf andere Menschenrechtsinstitutionen: Der UN-Kinderrechteausschuss hatte in einem ähnlich gelagerten Fall eines unbegleiteten Minderjährigen aus Mali im Februar 2019 diese Form der direkten Abschiebung von Melilla nach Marokko verurteilt, u.a. als Verstoß gegen das auch in der Kinderrechtskonvention enthaltene Verbot der Folter. In Spanien haben Entscheidungen der UN-Menschenrechtsausschüsse bindende Wirkung. Entsprechend sollte auch das spanische Verfassungsgericht diese Entscheidung im Rahmen eines laufenden Verfahrens zu der spanischen Gesetzesvorschrift, die die »Push-Backs« vermeintlich erlaubt, berücksichtigen. Das Verfahren wurde bis zur EGMR-Entscheidung ausgesetzt, doch zählt bei der Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht nicht nur das Verbot der Kollektivausweisung nach der EMRK, sondern auch das Verbot der Folter, welches neben der EMRK auch in anderen internationalen Verträgen verbrieft ist. Vielleicht werden die »Push-Backs« nach Marokko also bald doch noch rechtlich gestoppt.

Zum anderen aber darf auch der Weg nach Straßburg nicht aufgegeben werden: Das letzte Wort zu »Push-Backs« an europäischen Grenzen ist noch lange nicht gesprochen. Der Kampf für die Achtung der Menschenrechte aller Menschen geht weiter.

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Festnahme von Asyl-Vertrauensanwalt in der Türkei: Deutlich mehr Asylsuchende betroffen als bislang bekannt
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert eine Offenlegung der Zahl der durchgeführten Recherchen in den vergangenen zehn Jahren in der Türkei und wirkungsvolle Schutzmaßnahmen für alle Geflüchteten und ihre Familienangehörigen, die durch die Beschlagnahmung von intimen Personaldaten und vertraulichen Asylinformationen bei Vertrauensanwalt Yilmaz S. in Gefahr geraten sind.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hat die Forderung des Flüchtlingsrats nach einem Abschiebungsstopp für die Türkei mit der Begründung abgelehnt, er sehe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Pflicht und habe keine Veranlassung, die von der Bundesregierung genannte Zahl von 283 durch die Festnahme des Vertrauensanwalts gefährdete Personen in Zweifel zu ziehen.

Den Antworten der Bundesregierung auf zwei Anfragen der Linkspartei im Bundestag (jeweils Antworten des Auswärtigen Amtes vom 24. Januar 2020 hier und hier) ist nun zu entnehmen, dass doch erheblich mehr Personen betroffen sind als bislang öffentlich zugegeben, und dass die Bundesregierung letztlich nicht weiß, wie viele Personen betroffen sind: 448 möglicherweise gefährdete Personen wurden durch das BAMF informiert (BT-Drs. 19/16811, Frage 11). Allerdings teilt das Auswärtige Amt mit, dass auch ein PC und zwei USB-Sticks des Vertrauensanwalts beschlagnahmt worden seien – wie viele weitere Fälle bzw. welche Gefährdungen für in Deutschland lebende Flüchtlinge daraus entstehen könnten, weiß auch die Bundesregierung nicht. „Das Problem ist, dass das Auswärtige Amt die Zahl der betroffenen Flüchtlinge herunterspielt“, kommentiert Dündar Kelloglu vom Vorstand des Flüchtlingsrats.

Eine erste Auswertung der Antworten hat dankenswerterweise die Linkspartei übernommen (siehe Vermerk KA Festnahme Vertrauensanwalt). Ihr lässt sich u.a. entnehmen, dass die Zahl der Anfragen des BAMF an das Auswärtige Amt von 201 (Jahr 2015) auf 1.401 (Jahr 2018) gestiegen ist und 2019 bei immer noch 1.301 lag, was in Relation zu den Entscheidungen des BAMF in etwa auf eine Verzehnfachung der Anfragen hinausläuft. Die Frage, zu wie vielen Asylsuchenden das AA seit 2015 Informationen über Vertrauensanwälte in der Türkei eingeholt hat, beantwortet die Bundesregierung nicht offen. Das Überprüfungsinteresse des BAMF beim Herkunftsland Türkei scheint jedoch besonders groß zu sein: Nach unserer Wahrnehmung wurde in Türkeiverfahren in den letzten Jahren erheblich häufiger eine Überprüfung durch das Auswärtige Amt in Auftrag gegeben als bei anderen Herkunftsländern.

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke kommentiert:

„Die Zahl der Anfragen aus dem BAMF an das Auswärtige Amt ist in den letzten Jahren in die Höhe geschossen. Das ist Ausdruck einer notorischen Misstrauenskultur in der Asylbehörde. Immer wieder wird berichtet, dass BAMF-Mitarbeiter glaubhafte Angaben von Asylsuchenden grundlos in Frage stellen. Anstatt sich inhaltlich mit den vorgelegten Beweismitteln auseinanderzusetzen, beauftragen sie das Auswärtige Amt leichtfertig mit der Prüfung von Dokumenten und gefährden so Geflüchtete. Diese Praxis muss sich schleunigst ändern!“

In das gleiche Horn stößt Kamil Taylan, der seit Ende der 1970er Jahre als Gutachter in Asylverfahren tätig ist und mit seiner kritischen und unabhängigen Tätigkeit eine hohe Reputation auch bei Behörden genießt. „Ist der Papst katholisch?“ ist sein Blog ironisch überschrieben, in dem er das „gigantomanische“ Ausmaß der vom BAMF in Auftrag gegebenen Überprüfungen kritisiert und u.a. auf den Fall der prokurdischen HDP-Abgeordneten Leyla Birlik verweist, deren Akten das BAMF ebenfalls in der Türkei prüfen ließ. „Das ist ungefähr so, wenn die deutsche Bundesregierung im Vatikan einen Fachanwalt für katholisches Kirchenrecht beauftragen würde, er möge mal in den Archiven und Datenbanken recherchieren, ob da Unterlagen vorhanden sind, die darauf hinweisen könnten, dass der Papst katholisch sein könnte oder auch nicht.“

Auch Kamil Taylan zweifelt die vom Auswärtigen Amt genannte Zahl der Betroffenen an und weist darauf hin, dass „die Zahl, die die türkischen Medien über die bei den verhafteten Rechtsanwälten sichergestellten Akten veröffentlicht haben, durchaus realistisch“ sei. „Mehrere Medien berichteten, dass bei der Durchsuchung in der Kanzlei vom Rechtsanwalt Yilmaz S. neun Aktenordner mit Berichten über 4000 Personen sichergestellt wurden. Außerdem soll die türkische Finanzpolizei auf den Konten von Yilmaz S. ca. 5 Millionen Lira (ca. 900.000 Euro) sichergestellt haben. Der Rechtsanwalt habe angegeben, dass davon nur 37.000 Euro und 5.000 Lira ihm gehören würden. Unter diesen 4000 Personen sind auch die schon abgelehnten und die als Asylberechtigter akzeptierten Flüchtlinge.“

Als Konsequenz aus der Festnahme von Yilmaz S. führt das Auswärtige Amt inzwischen in der Türkei keine personenbezogenen Recherchen mit Kooperationsanwält_innen mehr durch.

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